Die Erfindung betrifft ein Tor gemäß dem Oberbegriff des
beigefügten Patentanspruches 1, wie es aus der DE
10 2004 011 492 A1 bekannt ist.
Demnach betrifft die Erfindung ein Tor mit einem zwischen einer Schließendstellung
und einer Öffnungsendstellung im Verlaufe einer Öffnungs- und Schließbewegung
bewegbaren Torflügel und einem stationären Torelement, welches den beweglichen
Torflügel an einer zu verschließenden Toröffnung hält und führt.
In der Regel ist ein solches stationäres Torelement eine an der zu verschließenden
Toröffnung anzubringende Torzarge. Als Teil des stationären Torelements
ist eine Laufschienenanordnung vorgesehen, die den Torflügel während dessen
Bewegung hält und führt. Zumindest ein Bereich des Torflügels, beispielsweise
ein oberer oder ein unterer Kantenbereich im Falle eines Schwing- oder Kipptores
oder die verschiedenen Paneele eines Sektionaltorblattes sind in der Regel über
Rollen in dieser Laufschienenanordnung montiert. Die Laufschienenanordnung hält
somit den bewegbaren Torflügel im Bereich der zu verschließenden Öffnung
und führt den Torflügel während seiner Öffnungs- und Schließbewegung.
Die Laufschienenanordnung hat auf einer Seite des Tores eine erste Laufschiene und
auf der gegenüberliegenden Seite eine sich parallel zu dieser ersten Laufschiene
erstreckende zweite Laufschiene. Die Laufschienenanordnung kann aber auch noch zusätzliche
weitere Laufschienen oder Laufschienenabschnitte aufweisen.
Diese erste und zweite Laufschiene halten einen Bereich des Torflügels
während seiner Öffnungs- und Schließbewegung und führen diesen
Bereich des Torflügels während der Öffnungs- und Schließbewegung.
Die Tore der hier in Rede stehenden Art sind als automatische Tore ausgebildet oder
ausbildbar, indem sie wenigstens ein stationäres Motorantriebsaggregat zum
Antreiben der Öffnungs- und Schließbewegung des Torflügels aufweisen
und wenigstens ein Zugmittel aufweisen, das die Antriebskräfte von dem Motorantriebsaggregat
auf den Torflügel überträgt und hierzu das Motorantriebsaggregat
mit dem Torflügel verbindet.
Beispiele für derartige Tore finden sich vielfältig auf
dem Markt. Beispielsweise sind alle üblichen Sektionaltore mit einer Torzarge
mit Laufschienenanordnung ausgestattet, worin das aus mehreren aneinander angelenkten
Paneelen gebildete Torblatt, welches den Torflügel bildet, geführt und
gehalten ist.
Beispiele für solche Sektionaltore sind aus der DE
30 15 072 C2 oder der oben erwähnten DE
10 2004 011 492 A1 bekannt.
Es gibt aber auch noch andere Torarten, bei denen der Torflügel
in einer stationär gehaltenen Laufschienenanordnung geführt und gehalten
ist. Dies sind beispielsweise Schwingtore, Kipptore oder Schwenktore, bei denen
der Torflügel aus einem starren Torblatt gebildet ist, wobei meist der obere
Bereich in Rollen in einer üblicherweise horizontalen Laufschienenanordnung
geführt ist. Der untere Bereich ist beispielsweise über ein Kipp- oder
Schwenkhebelwerk an der Torzarge gehalten. In anderen Ausführungen ist auch
der untere Bereich in dann vertikalen Laufschienenabschnitten der Laufschienenanordnung
geführt und gehalten.
Beispiele für solche Schwing-, Kipp- oder Schwenktore finden
sich in der DE 26 18 110, der
DE 100 03 160 C2 (siehe dort
2), in der Firmendruckschrift „Berry-Schwingtore"
der Fa. Hörmann KG mit dem Druckvermerk „S.02.06/D.02.06/HF85187/G.XX"
vom Februar 2006, der DE 101 50 000 B4
sowie den auf dem Deckblatt dieser Patentschrift DE
101 50 000 B4 genannten Druckschriften und in der EP
1 116 844 B1.
Sämtliche der vorerwähnten bekannten und üblichen Tore
umfassen einen zwischen einer Schließeinstellung und einer Öffnungseinstellung
bewegbaren Torflügel und ein an einer zu verschließenden Toröffnung
anzubringendes stationären Torelement in Form einer Torzarge, an welchem der
Torflügel gehalten und geführt ist, wobei als Teil des stationären
Torelements eine Laufschienenanordnung zum Führen und Halten des Torflügels
während dessen Bewegung vorgesehen ist, wobei die Laufschienenanordnung auf
einer Seite des Tores eine erste Laufschiene und auf der gegenüberliegenden
Seite eine sich parallel zu der ersten Laufschiene erstreckende zweite Laufschiene
aufweist, wobei die erste und die zweite Laufschiene einen Bereich des Torflügels
während seiner Öffnungs- und Schließbewegung hält und führt.
Viele der vorbekannten Tore sind für einen reinen Handbetrieb
ohne Antrieb ausgestattet und mit einem separaten Torantrieb nachrüstbar.
Die weitaus üblichste Art von Torantrieben sind die sogenannten
Schleppantriebe. Bei solchen Schleppantrieben wird ein an einer Führungsschiene
geführter Laufschlitten an den zu bewegenden Torflügel angekoppelt. Die
Führungsschiene ist separates Teil des Torantriebes und wird in der Regel an
der Decke des mit dem Tor zu verschließenden Raumes befestigt. An einem Ende
der Führungsschiene befindet sich ein Motorantriebsaggregat, das den Mitnehmerschlitten
hin- und herbeweglich antreibt. Beispiele für solche Schleppantriebe sind aus
der Firmendruckschrift „Garagentor-Antriebe" der Fa. Hörmann KG mit
dem Druckvermerk S.02.06/D.02.06/HF85348/G.XX vom Februar 2006, aus der
DE 109 56 536 A, der DE
197 424 07 C2, der DE
197 42 406 A1 sowie der DE 197
41 157 C2 bekannt.
Bei den vorerwähnten Druckschriften wird der Antriebsschlitten
mittels eines zu einer Endlosschleife geschlossenen Zugmittels in Form eines Zahngurtes
angetrieben. Es ist jedoch auch bereits bekannt, zum Antreiben des in der separaten
Führungsschiene geführten Mitnehmerschlittens eine zwangsgeführte
Kette vorzusehen. Derartige separate Schleppantriebe mit zwangsgeführter Kette
sind aus der DE 29 38 953 C3, der
US 4 328 540 A, der DE
30 12 465 C2, der DE 29 24 015 A1,
der DE 26 18 110 A1 sowie der
EP 0 563 517 A1, der DE
42 12 328 C2, der DE 44 25 371 A1,
der US 5 927 690 A1, der
EP 1 398 449 B1, der EP
0 994 231 B1 und der EP 0 054 245
B1 bekannt.
Aus der DE 33 28 888 C1
ist weiter noch ein Schleppantrieb bekannt, bei dem der Mitnehmerschlitten über
ein sowohl Zug- als auch Schubkräfte übertragendes Zugmittel in der separaten
Führungsschiene antreibbar ist. Dabei ist das Zugmittel jedoch nicht als Rollenkette,
sondern als Gurt ausgeführt.
Die vorerwähnten Druckschriften betreffen jeweils separat zu
dem Tor vorgesehene Schleppantriebe. Die Schleppantriebe werden demnach an das im
Handbetrieb bereits voll funktionsfähige Tor angebracht. D. h. das Tor hat
für sich bereits die Torzarge mit Laufschienenanordnung und dem darin gehaltenen
und geführten Torflügel. Zusätzlich hierzu wird der Schleppantrieb
parallel zu der Laufschienenanordnung des Tores befestigt; und der in der separaten
Führungsschiene des Torantriebs geführte Mitnehmerschlitten wird dann
an den Torflügel angelenkt.
Die Torantriebe brauchen demnach gesonderten Bauraum, der vielfach
gerade in engen Garagen nicht vorhanden ist. Die Torantriebe selbst brauchen eine
separate Führungsschiene, die entsprechend der Bewegungsstrecke des anzutreibenden
Torflügels sehr lang ausgebildet sein muss und daher unhandlich ist.
Um den separaten Torantrieb dennoch kompakt transportieren zu können,
sind die meisten auf dem Markt erhältlichen Torantriebe mit mehrteiligen Führungsschienen
versehen, die am Aufbauort entsprechend zusammengesetzt werden müssen. Insgesamt
ist die Montage der Führungsschiene aufwändig. Außerdem sind die
Torantriebe naturgemäß für ganz verschiedene Tortypen konstruiert
und stellen daher Kompromisslösungen dar. Dies äußert sich insbesondere
bei dem Bedürfnis, Kipptore oder sogenannte Canopy-Tore anzutreiben, was nur
über aufwändige Torbeschläge möglich ist, da solche Tore aus
der Öffnungsendlage zunächst gekippt werden müssen, was mit dem rein
eine horizontale Schließkraft liefernden Schleppantrieben ohne Zusatzeinrichtungen
nicht möglich ist.
Die EP 0 563 517 A1
lehrt hierzu bei einem separat zu dem Tor vorzusehenden Schubkettenantrieb eine
untere Kante eines Schwingtores an dem in der separaten Führungsschiene geführten
Mitnehmerschlitten des Torantriebes anzulenken. Diese separate Führungsschiene
ist entsprechend der Kurvenbewegung der unteren Kante des Garagentores gekrümmt
ausgebildet. Wenngleich sich somit komplizierte, eine anfänglich Querkraft
bedingende Ankoppeleinrichtungen zwischen dem Torflügel und dem Mitnehmerschlitten
vermeiden lassen, so ist klar, dass die Herstellung und Montage einer solchen gekrümmten
Führungsschiene, die aus der Toröffnung nach außen hinausragt, kompliziert
und aufwändig ist. Demgemäss wurde diese Lösung in der Praxis auch
nicht angenommen, und nie verwirklicht.
Aufgrund der Nachteile mit den Schleppantrieben sind auch automatische
Tore vorgeschlagen worden, die bereits vom Torhersteller mit passend ausgebildeten,
als Teil des Tores vorgesehenen Antriebsaggregaten geliefert werden. Beispiele für
solche automatischen Tore finden sich in der DE
100 03 160 C1, der EP 1 496 185
B1 und der EP 1 496 185 A1.
Bei den vorerwähnten automatischen Toren ist ein am Torflügel mitbewegt
angeordnetes Motorantriebsaggregat vorgesehen, das mit einer angetriebenen Laufrolle
in der Laufschienenanordnung des Tores geführt ist und sich dort formschlüssig
abstützt. Hierzu ist beispielsweise in der Laufschiene ein stationäres
Zugmittel in Form eines Zahnriemens gespannt, welches um das als Antriebsritzel
ausgeführte Laufrad herum gelegt ist. Solche mitgeführten Motorantriebsaggregate
haben den Nachteil, dass die elektrische Anbindung zur Stromversorgung und/oder
Steuerung von dem zu verschließenden stationären Raum auf das mit dem
Torflügel mitbewegliche Motorantriebsaggregat erfolgen muss. Dies erfolgt derzeit
mittels Spiralkabeln. Solche Spiralkabel sind aufwändig und im rauen Alltagsbetrieb
anfällig.
Da man den Vorteil eines solchen automatischen Tores mit angepasstem
Antrieb erkannt hat, hat man vielfach versucht, für den elektrischen Anschluss
des mitgeführten Motorantriebsaggregates verbesserte Lösungen zu finden.
So hat man beispielsweise als stationäres Zugmittel eine Kette gespannt, über
die dann die Stromübertragung erfolgen sollte. Bei einer anderen Lösung
hat man eine separate Schleifleiste zum Stromabgriff vorgesehen.
Beide Lösungen haben aber nicht überzeugt, so dass auch
die Idee eines automatischen Tores bisher noch keine weite Verbreitung gefunden
hat, die weitaus überwiegende Anzahl von Garagentoren ist für den Handbetrieb
konzipiert und nachträglich mittels Schleppantrieben automatisiert worden.
Es gibt noch insbesondere bei Industrietoren eine weitere verbreitete
Art zum Antreiben des Torflügels. Viele Industrietore oder größere
Garagentore haben als Gewichtsausgleichseinrichtung eine Torsionsfederwelle. Dies
ist eine meist oberhalb der Toröffnung angeordnete drehbar gelagerte Welle,
an der eine oder mehrere Torsionsfedern angreifen. Die Welle ist mittels Zugmitteln
getrieblich an den Torflügel derart angebunden, dass die Welle beim Herabfahren
des Torflügels zum Schließen derart gedreht wird, dass die Torsionsfeder(n)
gespannt wird bzw. werden. Es sind nun sogenannte Wellentorantriebe oder Direktantriebe
auf dem Markt, deren Abtriebswelle mit einer solchen Torwelle getrieblich verbunden
werden.
Ein Beispiel für eine solche Wellentorantriebsvorrichtung findet
sich in der DE 102 59 771 B4. Ein
weiteres Beispiel findet sich in der eingangs erwähnten DE
10 2004 011 492 A1. Bei letzterer ist die Torsionsfederwelle über
eine einfach rückensteife Kette oder eine zwangsgeführte Schubkette mit
einer unteren Kante – Schließkante – des unteren Paneels eines
Sektionaltores verbunden. Zur Zwangsführung der Kette ist ein Kettenführungsprofil
parallel zu vertikalen Laufschienenabschnitten der Laufschienenanordnung des Tores
geführt.
Einen weiteren an einem Sektionaltor angreifenden Schubkettenantrieb
findet man in der US 2 560 236, wobei ein
Laufwagen in einer seitlichen Führungsschiene, die separat zu der Laufschienenanordnung
des Toresvorgesehen ist, geführt ist und über eine Rollenkette, die in
einem weiteren separaten Profil zwangsgeführt ist, angetrieben ist.
Nachteilig bei diesen vorgenannten bekannten Toren, die den Oberbegriff
des hier beigefügten Patentanspruches 1 bilden, ist der Aufwand der Herstellung
und der Montage der Führungen für die Zwangsführung der Kette bzw.
den Laufwagen. Außerdem wird für den Antrieb, die Torwelle und die weiteren
Teile des Torantriebes zusätzlicher Bauraum benötigt, was in vielen Einbausituationen
sehr nachteilig ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Tor der im Oberbegriff des Patentanspruches
1 genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem der Antrieb des Torflügels
besser an die Torflügelbewegung angepasst ist, wobei das mit Antrieb versehene
Tor insgesamt leichter montierbar ist und mit weniger Aufwand herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Tor mit den
Merkmalen des beigefügten Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass zumindest die erste
zum Halten und Führen des Torflügels vorgesehene Laufschiene, die Teil
der den Torflügel an der Toröffnung montierenden Laufschienenanordnung
ist, auch für die Führung des den Torflügel mit dem Motorantriebsaggregat
verbindenden Zugmittels oder Mitnehmerschlittens ausgebildet und eingesetzt ist.
Die gleiche Laufschiene, die auch den Torflügel hält und
führt, dient somit auch zum Führen des Abtriebsteils des das Motorantriebsaggregat
mit dem Torflügel verbindenden Getriebes. Dadurch lassen sich zunächst
einmal Bauteile einsparen, da keine separate Führung für das Zugmittel
bzw. den Mitnehmerschlitten erforderlich sind. Dies vereinfacht die Herstellung
und Montage.
Gleichzeitig ist der Antrieb optimal an den Bewegungslauf des Torflügels
angepasst, da er genau in dem diese Bewegung führenden Laufschienenabschnitt
geführt ist. Fehlanpassungen bei der Montage des Torantriebes sind nicht mehr
möglich.
Da eine separate Führung für den Antrieb entfällt,
lässt sich auch Bauraum einsparen.
Wenngleich grundsätzlich auch denkbar wäre, auch vollständig
gebogene Laufschienenabschnitte, die bereits bei üblichen Toren vorhanden sind,
entsprechend zur Führung des Mitnehmerschlittens oder des Zugmittels auszubilden,
so ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt,
dass die erste Laufschiene, die sowohl zum Halten und Führen eines Teils des
Torflügels als auch zum Führen des Zugmittels oder Mitnehmerschlittens
dient, eine sich im wesentlichen geradlinig erstreckende Laufschiene ist. Solche
geradlinigen Laufschienen lassen sich bedeutend einfacher als gekrümmte Laufschienenbereiche
mit auch komplizierteren Profilierungen herstellen. Beispielsweise könnte die
erste Laufschiene durch ein mehrfach umgebogenes Blechteil in Form eines Stahlprofiles
im Kaltumformverfahren mittels Rollensätzen hergestellt werden. Da bereits
die überwiegend größte Anzahl von derzeit auf den Markt eingesetzten
Toren mit solchen sich im wesentlichen geradlinig erstreckenden Laufschienen in
der Laufschienenanordnung versehen sind, muss gegenüber bisherigen Herstellverfahren
nur wenig im Produktionsablauf geändert werden. Es reicht, die bisherigen ersten
Laufschienen durch auch zur Führung des Zugmittels oder des Mitnehmerschlittens
geeignete erste Laufschienen zu ersetzen.
Besonders einfach lassen sich in solche Laufschienen, die an derzeit
auf dem Markt befindliche Laufschienen angepasst sind, Zugmittelgetriebe mit Zugmitteln
einbinden, die sowohl Schub- als auch Zugkräfte übertragen können.
Dadurch braucht man in der ersten Laufschiene nur einen Endbereich
des Zugmittels zu führen, der auch an dem Torflügel angeschlossen ist.
Ein rückführendes Trum ist entbehrlich. Auch kann man den Mitnehmerschlitten
weglassen, man kann einfach das Ende des Zugmittels an einen in der Laufschiene
geführten Teil des Torflügels anschließen.
Diese sowohl Schub- als auch Zugkräfte übertragenden Zugmittel
können so, wie im zuvor erläuterten Stand der Technik gut bekannt, ausgeführt
sein. Es kann eine einfach oder beidseitig rückensteife Kette vorgesehen sein,
wie dies in der nicht vorveröffentlichten Anmeldung DE
20 2005 010 384.5 der Anmelderin gezeigt und beschrieben ist.
Jedoch ist die Herstellung solcher einfach oder mehrseitig rückensteifer
Ketten aufwändig. Daher ist bevorzugt, als Zugmittel ein mehrseitig flexibles
Zugmittel einzusetzen, das zum Übertragen von Schubkräften in einer Zwangsführung
zwangsgeführt ist, so wie dies in dem einleitend erläuterten Stand der
Technik ausführlich beschrieben ist. Bevorzugt ist eine Rollenkette nach Art
einer Fahrradkette oder Motorradkette vorgesehen; es kann aber auch ein Seil oder
ein Band vorgesehen sein, das nach Art der DE
33 28 888 C1 zwangsgeführt ist.
Die Zwangsführung kann in der ersten Laufschiene gleich mit integriert
sein, beispielsweise kann sie mit einprofiliert sein. Hierzu kann die erste Laufschiene
aus extrudierbarem oder strangpressbarem Material wie beispielsweise Kunststoff
oder Leichtmetall-Legierungen bestehen, so dass sich in einfacher Weise auch kompliziertere
Profile herstellen lassen. Jedoch kann die Steifheit oder Langlebigkeit bei Kunststoffschienen
die auch zum Halten des Torflügels dienen sollen, insbesondere bei größeren
oder schweren Toren problematisch sein. Aufwändigere Kunststoffe, wie zum Beispiel
faserverstärkte Kunststoffe, oder Leichtmetallprofile wie Aluminium wären
besser geeignet, sind jedoch entsprechend aufwändiger in der Herstellung und
daher teurer.
Es ist daher bevorzugt, dass die ersten Laufschienen aus einfachem
Metallblech, wie insbesondere Stahlblech, gebildet sind. Die für eine Zwangsführung
einer Rollenkette notwendige etwas kompliziertere Profilform kann dann durch ein
in einer Aufnahmenut an der Laufschiene eingesetztes separates Zwangsführungselement
zur Verfügung gestellt werden. Demnach ist bevorzugt, dass die Zwangsführung
lösbar austauschbar und/oder nachrüstbar in oder an der ersten Laufschiene
gehalten ist.
Eine solche nachrüstbare Zwangsführung ist insbesondere
bei der geradlinigen Ausführung der ersten Laufschiene interessant, da sie
bei fertig profilierter Laufschiene von einem Ende her in die erste Laufschiene
hinein eingeschoben werden kann. Vorzugsweise ist hierzu die Zwangsführung
im wesentlichen durch eine geradlinige Profilleiste mit C-Profile gebildet. Diese
Zwangsführung kann insbesondere aus Kunststoff oder Aluminium gebildet sein.
Da die Zwangsführung in der ersten Laufschiene aufgenommen ist, ist die Auswahl
von Kunststoff für das Zwangsführungsprofil unproblematisch, da die zum
Halten und Führen des Tores notwendige Stabilität durch die Laufschiene
bereitgestellt wird. Kunststoff hat auch noch den Vorteil, dass eine aus Metall
gebildete Kette leicht daran gleiten kann, so dass die Reibungskräfte und der
Wartungsaufwand minimiert sind.
Die Zwangsführung selbst kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet
sein. Beispielsweise könnte die Zwangsführung aus einem einstückigen
Profil oder aus einem aus mehreren Profilleisten zusammengesetzten Profil bestehen.
Hierzu ist eine Längsteilung oder eine Querteilung denkbar. Eine Aufteilung
in mehrere hintereinander in der Laufschiene einschiebbare Profilleisten ist insbesondere
für den Transport der Zwangsführung vorteilhaft. Es könnte beispielsweise
daran gedacht werden, das Tor mit dem in der ersten Laufschiene gehaltenen und geführten
Torflügel auch für einen reinen Handbetrieb ohne Antriebsteile zu vertreiben,
wobei dann zumindest das Zugmittel und das Motorantriebsaggregat später nachrüstbar
sind. Hierzu können Sie beispielsweise die in mehreren Teilen leicht verpackbare
Zwangsführung beigefügt werden, die dann ohne weiteres hintereinander
in die Laufschienen eingeschoben werden können. Insbesondere dann, wenn das
Tor nur für einen reinen Automatikbetrieb ausgestattet ist, kann in der ersten
Laufschiene auch ein Mitnehmerschlitten geführt werden, der sich nicht nur
an einer Seite der Laufschiene, sondern an beiden Seiten abstützen kann und
so verkantungsfrei in oder an der Laufschiene geführt wird. Ein solcher Mitnehmerschlitten
kann dann die sonst bei den Torflügeln übliche Rolle an dieser Stelle
ersetzen.
Das Profil der Laufschiene kann unterschiedlich ausgebildet sein.
Es sind L- oder U-Profile oder C-Profile oder auch nur ein halbes C-Profil möglich.
Vorzugsweise hat die erste Laufschiene neben einem Führungs-
und Haltebereich zum Führen und Halten des Torflügels auch eine Kammer
zur Aufnahme des Zugmittels und gegebenenfalls der Zwangsführung für das
Zugmittel.
Dies ist besonders einfach realisierbar, wenn an dem Steg eines entsprechend
profilierten Laufschienenprofils noch eine Aufnahmenut anprofiliert ist, in der
das Zugmittel und gegebenenfalls deren Zwangsführung aufnehmbar ist.
In einer alternativen Ausgestaltung sind die Kammer für die Zugmittelführung
und der Führungs- und Haltebereich senkrecht zu der Bewegungsebene
versetzt parallel nebeneinander, insbesondere übereinander angeordnet.
Für eine sichere Lage der Zwangsführung ist bevorzugt, dass
eine an der ersten Laufschiene ausgebildete Aufnahmenut für das Zugmittel hinterschnitten
ist, so dass das Zugmittel oder deren Zwangsführung von einem Ende einschiebbar
ist und aus dem offenen Schlitz der Aufnahmenut nicht heraustreten kann, sondern
sicher in der Zugmittelkammer aufgenommen ist.
Bei stranggepressten oder extrudierten Profilen kann in dem Übergangsbereich
zwischen der Aufnahmenut und dem Bereich, in dem der Torflügel geführt
wird, ein die Nut verengender Flansch vorgesehen sein. In der bevorzugten Ausführung
mit einem aus Stahlblech gefalteten Laufschienenprofil ist die Aufnahmenut selbst
etwa U-profilförmig ausgebildet, wobei wenigstens einer der U-Schenkel zu dem
anderen U-Schenkel hin schräg geneigt ist, so dass die Nutöffnung enger
ist, als der Nutgrund. Vorzugsweise sind beide U-Schenkel schräg zueinander
hin gebogen. Ein entsprechend in die Aufnahmenut einführbares Zwangsführungsprofil
ist dann mit entsprechenden schrägen Seitenflächen versehen, die an den
schrägen U-Schenkeln anliegen. Die erste Laufschiene und die zweite Laufschiene
können gleich ausgebildet sein und zu Ihrer Längsmittelebene spiegelsymmetrisch
ausgebildet sein, so dass ein entsprechendes Laufschienenprofil sowohl links als
auch rechts zum Führen und Halten des Tores eingesetzt werden kann. Vorzugsweise
werden bei jedem Tor sowohl die erste als auch die zweite Laufschiene mit einer
entsprechenden Kammer für die Aufnahme des Zugmittels versehen, so dass man
wahlweise entscheiden kann, ob man das Motorantriebsaggregat und das Zugmittel links
oder rechts vorsieht.
Bei besonders schweren Toren kann man auch zwei Motorantriebsaggregate
und zwei entsprechende Zugmittel vorsehen, eines in der ersten Laufschiene und eines
in der zweiten Laufschiene. Die beiden Motorantriebsaggregate werden dann vorzugsweise
lediglich über die gemeinsame Steuerung synchronisiert, so dass sie gleich
laufen. Durch diese Synchronisierung über die Steuerung spart man aufwändige
mechanische Verbindungen zwischen der linken und der rechten Torseite ein; zur entsprechenden
Synchronisierung muss man nur die beiden Motorantriebsaggregate miteinander –
z. B. über die Steuerung – elektrisch verbinden. Zum Platz Sparen ist
bevorzugt, dass das Motorantriebsaggregat unmittelbar an der Laufschiene befestigt
ist. Hierzu ist weiter bevorzugt, dass die erste Laufschiene eine sich horizontal
oder sich zumindest in einer horizontalen Richtungskomponente) weg von der Toröffnung
erstreckende Laufschiene der Laufschienenanordnung ist. An dem von der Toröffnung
entfernten Ende der ersten Laufschiene kann dann das Motorantriebsaggregat befestigt
werden. An diesem Ort ist ein Antreiben des in der ersten Laufschiene geführten
Zugmittels oder Mitnehmerschlittens einfach möglich; dennoch bleibt der Bauraum
rund um die Toröffnung frei von zusätzlichen Aggregaten.
Seitlicher Bauraum wird eingespart, wenn das Motorantriebsaggregat
innerhalb eines Raumes angeordnet wird, der durch die erste und zweite Laufschiene
aufgespannt wird, so dass das Motorantriebsaggregat seitlich möglichst nicht
über die Erstreckung der ersten oder zweiten Laufschiene hinausragt. Beispielsweise
ist das Motorantriebsaggregat an der ersten Laufschiene so angebracht, dass Motor-
und Getriebeteile oder sonstige Gehäuseteile auf der zu der zweiten Laufschiene
hinweisenden Seite angeordnet sind.
Zur universellen Einsetzbarkeit ist das Motorantriebsaggregat vorzugsweise
so eingerichtet, dass es wahlweise an einer linken Laufschiene oder an einer rechten
Laufschiene angeordnet und mit einem darin geführten Zugmittel verbunden werden
kann. Vorzugsweise ist zumindest ein Anschlussbereich des Motorantriebsaggregates
zur Links-/Rechts-Verwendung spiegelbildlich ausgeführt.
Dem Motorantriebsaggregat ist vorzugsweise eine Steuereinrichtung
zugeordnet. Die Steuereinrichtung hat weiter vorzugsweise ein eigenes Gehäuse,
das mit dem Motorgehäuse des Motorantriebsaggregates lösbar verbunden
ist. Die Steuereinrichtung kann so vorzugsweise wahlweise zusammen mit dem Motorantriebsaggregat
an der Laufschiene befestigt werden oder davon entkoppelt werden und an einem anderen
Ort in dem zu verschließenden Raum befestigt werden. Es sind dann entsprechende
Anschlüsse zum Verbinden des Motorantriebsaggregates mit der Steuereinrichtung
vorgesehen.
Der Steuereinrichtung ist weiter bevorzugt eine Beleuchtungseinrichtung
zugeordnet, mit der der zu verschließende Raum bei Betätigung des Antriebes
beleuchtet werden kann. Weiter bevorzugt ist die Steuereinrichtung mit Anschlussterminals
zur Verbindung von Torantriebsperipheriegeräten oder von Zusatzgeräten
versehen. Solche Geräte sind zum Beispiel Lichtschranken, Schließkantensicherungen,
Benutzerschnittstellen wie Schlüsseltaster, Codetaster, Fingersensoren u.s.w.
oder zusätzliche Beleuchtungseinheiten oder Warneinrichtungen.
Das Motorantriebsaggregat kann mit einem das Zugmittel formschlüssig
erfassenden Antriebsrad und/oder mit einem Zugmittelspeicher, insbesondere einem
Kettenspeicher, für das lose Zugmittelende versehen sein. Andererseits kann
auch die erste Laufschiene mit einem Antriebsritzel versehen sein, an
welches dann das Motorantriebsaggregat getrieblich verbunden wird. Anstelle eines
an dem Motorantriebsaggregat oder sonst wie separat vorgesehenen Kettenspeichers
kann auch die erste Laufschiene einen Zugmittelspeicher für das lose Ende aufweisen.
Hierzu kann beispielsweise neben der Zwangsführung für das mit dem Torflügel
verbundene Zugmittelende auch noch parallel eine weitere Führung für das
lose Zugmittelende vorgesehen sein, wobei das Zugmittel am Ende der ersten Laufschiene
um ein Antriebsritzel geführt ist und mit seinen Enden in die beiden Führungen
in der Laufschiene eingeführt ist.
Anstelle eines Zugmittels, das sowohl Zugkräfte als auch Schubkräfte
übertragen kann, ist es aber auch möglich, in der ersten Laufschiene einen
Mitnehmerschlitten zu führen, der mittels einer zu einer Schleife zusammengeschlossenen
Zugmittel jeweils hin- und hergezogen werden kann. Da eine solche Ausbildung jedoch
mehr Platz beansprucht und von der Konstruktion her aufwändiger ist, ist sie
derzeit weniger bevorzugt.
Das Tor kann in unterschiedlicher Bauart ausgebildet sein; es sind
auch alle denkbaren Einblatt-Überkopf-Tore mit Laufschienenanordnungen, wie
einleitend erwähnt, denkbar. Somit könnte das Tor als Schwingtor, als
Kipptor oder als Schwenktor oder Canopy-Tor ausgebildet sein. Für nähere
Einzelheiten zu den Torkonstruktionen wird ausdrücklich auf die einleitend
genannten Druckschriften Bezug genommen.
Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausbildung als Sektionaltor, da
hier der Kraftverlauf parallel zu den Laufschienen am besten handhabbar ist, weil
weniger Kräfte quer zu den Laufschienen auftreten. Insbesondere sind in den
letzten Jahren sehr häufig Sektionaltore mit sogenannten Niedrigsturz-Beschlägen
auf dem Markt. Die entsprechende Laufschienenanordnung hat gesonderte Laufschienenabschnitte
für alle Paneele bis auf das obere Paneel.
Die Reihe von unteren Paneelen sind links und rechts in vertikalen
Laufschienen geführt, die über einen bogenförmigen Übergangsbereich
in horizontale Laufschienenabschnitten übergehen. Parallel zu diesen horizontalen
Laufschienenabschnitten sind im wesentlichen sich geradlinig horizontal erstreckende
getrennte Laufschienen nur für das oberste Paneel vorgesehen, so dass diese
oberen Laufschienen auch über den bogenförmigen Übergangsbereich
für die unteren Paneele reicht. Lediglich am sturzseitigen Ende kann die obere
Laufschiene schräg nach unten verlaufend enden oder in ein schräg nach
unten laufendes Laufschienenendstück münden.
Der bogenförmige Übergangsbereich, der die unteren Paneele
aus der im wesentlichen horizontalen Öffnungslage in die im wesentlichen vertikale
Schließlage bringt, ist so tiefer angeordnet, so dass nur eine sehr geringe
Sturzhöhe oberhalb der Toröffnung benötigt wird. In einer besonders
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird nun eine der beiden oberen Laufschienen
zum Halten und Führen des obersten Paneels auch zum Führen des Zugmittels
bzw. des Mitnehmerschlittens genutzt. Diese entsprechende Laufschiene ist dann als
erste Laufschiene mit entsprechenden Einrichtungen versehen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
1 eine Seitenansicht auf ein automatisches Tor in Form
eines Sektionaltores mit Niedrigsturzbeschlag in einer Schließstellung des
Tores;
2 das Tor von 1 in einer
halb geöffneten Position;
3 das Detail III aus 2
mit der Anlenkung des Torflügels an eine Antriebseinrichtung;
4 das Detail IV aus 2
mit dem Antriebskopf einer Antriebseinrichtung des Tores;
5 eine Seitenansicht des Antriebskopfes, wobei innere
Teile mit unterbrochenen Linien wiedergegeben sind;
6 eine Vorderansicht des Antriebskopfes;
7 eine Schnittansicht durch eine erste Laufschiene
einer Laufschienenanordnung des Tores von 1 oder
2, wobei eine spiegelbildlich zu der ersten Laufschiene
angeordnete zweite Laufschiene der Laufschienenanordnung angedeutet ist;
8 eine teils weggeschnittene Seitenansicht eines oberen
Bereichs einer Laufschienenanordnung eines automatischen Tores gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
9 eine Schnittansicht gemäß der Linie IX-IX
von 8 durch die erste Laufschiene des Tores gemäß
der zweiten Ausführungsform;
10 eine detaillierte Seitenansicht eines oberen vorderen
Bereichs eines automatischen Sektionaltors gemäß einer dritten Ausführungsform;
11 einen Schnitt entlang der Linie A-A von
10 (bei in die erste Laufschiene eingefahrenem Mitnehmerschlitten),
welche eine Ausführungsform zum Ankoppeln des Torflügels an eine Antriebskette
zeigt;
12 einen Schnitt entlang der Linie B-B von
10 (bei in die erste Laufschiene eingefahrenem Mitnehmerschlitten),
welche die Verbindung des Mitnehmerschlittens mit dem Torflügel zeigt;
13 eine Schnittansicht vergleichbar zu 11,
die eine Kupplungseinrichtung zum Ankuppeln des Torflügels an die Antriebskette
gemäß einer weiteren Ausführungsform im eingekuppelten Zustand zeigt;
14 die Kupplungseinrichtung von 13
in ausgekuppeltem Zustand;
15 die erste Laufschiene des Tores von 1
in einer perspektivischen teilweise weggeschnittenen Ansicht zusammen mit dem in
eine Zwangsführung eingeführten Ende einer Rollenkette;
16 bis 18 verschiedene
Ansichten der ersten Laufschiene einer weiteren Abwandlung des Sektionaltores von
1 mit Motorantriebsaggregat und Laufrollenhalter; und
19 und 20 Schnittansichten
vergleichbar zu 11, die noch zwei weitere Ausführungsformen
einer mit einer Zwangsführung für eine Kette versehenen ersten Laufschiene
zusammen mit einem darin geführten Rollenhalter eines Torflügel zeigt.
In den 1 und 2
ist ein insgesamt mit 10 bezeichnetes automatisches Tor in geschlossener und halboffener
Position dargestellt. Das automatische Tor 10 hat ein stationäres
Torelement in Form einer Torzarge 12, die mit einer Laufschienenanordnung
14 versehen ist, einen an der Torzarge 12 und der Laufschienenanordnung
14 montierten Torflügel in Form eines Torblattes 16 sowie
eine am Tor integrierte Antriebseinrichtung 18.
Das hier dargestellte Tor 10 ist nach Bauart eines Sektionaltores
aufgebaut, wobei das Torblatt 16 mehrteilig ausgeführt ist, indem
eine Reihe von Paneelen 20–23 mittels Scharnieren aneinander
angelenkt sind.
Die Laufschienenanordnung 14 ist in Niedrigsturzausführung
ausgebildet. Hierzu sind alle Paneele 21 bis 23 bis auf das oberste
Paneel 20 auf einer Laufschienenbahn 24 geführt, die sich
aus einem im wesentlichen vertikalen Laufschienenabschnitt, einem im wesentlichen
horizontalen Laufschienenabschnitt 28 sowie einem bogenförmigen Übergangsabschnitt
27 zwischen dem vertikalen und dem horizontalen Laufschienenabschnitt
26, 28 zusammensetzt. Von diesen Laufschienenabschnitten
26 bis 28 sind auf jeder Seite der zu verschließenden Toröffnung
jeweils spiegelbildlich ausgebildete und angeordnete Exemplare angeordnet.
Neben diesen Abschnitten 26 bis 28 weist die Laufschienenanordnung
noch eine erste Laufschiene 32 auf der einen Seite und auf der gegenüberliegenden
Seite eine zweite Laufschiene (hier nicht dargestellt – angedeutet bei
33 in 7) auf. Diese beiden Laufschienen
32, 33 sind spiegelbildlich zueinander ausgebildet, so dass für
den Aufbau der zweiten Laufschiene auf die genauer gezeigten Darstellungen der ersten
Laufschiene 32 Bezug genommen werden kann.
Diese beiden Laufschienen 32, 33 erstrecken sich
geradlinig im wesentlichen horizontal oberhalb und parallel zu dem horizontalen
Laufschienenabschnitt 28 und auch oberhalb des bogenförmigen Übergangsabschnittes
bis hin zu der an der Toröffnung 30 befestigten Torzarge
12.
In dem hier dargestellten Beispiel beginnt die Decke 34 des
durch das Tor 10 zu verschließenden Raumes 35 sehr nahe oberhalb
der zu verschließenden Toröffnung 30, so dass nur ein sehr niedriger
Sturz 36 vorhanden ist. Solche beengte Verhältnisse findet man beispielsweise
– aber nicht nur – bei Fertiggaragen, welche zur leichten Transportierbarkeit
und zum Sparen von Bauraum auf Bauplätzen geringe Außenabmaße aufweisen.
In dem dargestellten Beispiel sieht man, dass zwischen der Decke
34 und der Laufschienenanordnung 14 sehr wenig Platz verbleibt,
so dass die Anordnung eines üblichen Schlepptorantriebes schwierig wäre.
Auch die Anordnung einer Torwelle zum Anbringen eines Wellentorantriebes ist aufgrund
des beengten Bauraumes nicht möglich.
Das hier dargestellte automatische Tor 10 mit integrierter
Antriebseinrichtung 18 ist jedoch leicht auch in diesen engen Platzverhältnissen
einbaubar.
Die Antriebseinrichtung 18 hat ein in einem Antriebskopf
38 untergebrachtes Motorantriebsaggregat in Form eines Elektro-Getriebemotors
40 sowie ein Zugmittelgetriebe 42 zum Anschluss des Getriebemotors
40 an das Torblatt 16.
Das Zugmittelgetriebe 42 weist ein Zugmittel in Form einer
Rollenkette 44 nach Art einer Fahrradkette oder Motorradkette sowie eine
Zwangsführung 46 für die Rollenkette 44 derart auf,
dass die Rollenkette 44 sowohl Zugkräfte als auch Schubkräfte
übertragen kann. Die Zwangsführung 46 ist in der ersten Laufschiene
32 untergebracht, so dass die Rollenkette 44 in der ersten Laufschiene
32 geführt ist. Der Antriebskopf 38 ist an dem der Toröffnung
30 abgewandten Ende 48 der ersten Laufschiene 32 an der
Laufschienenanordnung 14 befestigt, wie man dies näher in
4 erkennen kann. Bei dem dargestellten Beispiel weist
die zweite Laufschiene 33 gemäß 7
weder die Zwangsführung 46 noch die Rollenkette auf,
die Antriebseinrichtung ist hier nur der ersten Laufschiene 32 zugeordnet.
Diese Ausführung ist für kleinere und mittlere Tore 10 vollkommen
ausreichend.
Das eine Ende 50 der Rollenkette 44 ist mit dem
Torblatt 16 verbunden. Bei der in den 1 bis
8 dargestellten ersten und zweiten Ausführungsform
des Tores 10 ist hierzu in der ersten Laufschiene ein Mitnehmerschlitten
52 an dem ersten Ende 50 der Rollenkette 44 befestigt.
Der Mitnehmerschlitten 52 gleitet in einer Rollenbahn 54 der ersten
Laufschiene 32, die im Schnitt in 7 dargestellt
ist. Wie am besten aus 3 ersichtlich, ist der Mitnehmerschlitten
52 gelenkig mit einer Koppelstange 56 verbunden, die wiederum
gelenkig mit dem obersten Paneel 20 verbunden ist. Hierzu ist an einem
Rollenhalter 58, der an dem obersten Paneel 20 angeschraubt ist
und eine Laufrolle 60 derart lagert, dass sie in der Rollenbahn
54 der ersten Laufschiene 32 abgestützt ist, eine Abwinklung
62 vorgesehen, an welcher das eine Ende der Koppelstange 56 gelenkig
angelenkt ist.
Der Antriebskopf 38 weist in einem Antriebsgehäuse
64 den Getriebemotor 40 mit einem Elektromotor 66 und
einem an dem Elektromotor 66 integrierten Untersetzungsgetriebe
68 (nur das Gehäuse dargestellt) auf. Das Untersetzergetriebe
68 treibt ein Antriebsrad in Form eines Kettenritzels 70 an, welches
mit der Rollenkette 44 kämmt. Das Antriebsgehäuse 64
beherbergt gemäß der ersten Ausführungsform noch einen Kettenspeicher
72 für das lose Rollenkettenende. Weiter ist an dem Antriebsgehäuse
64 ein Steuergehäuseteil 74, welches die Steuerung für
den Elektromotor 66, Bedienerschnittstellen, hier in Form von Tasten
76, sowie elektrische Anschlüsse 68 für Peripheriegeräte
und eine Beleuchtungseinheit 80 aufweist. Dieses Steuergehäuseteil
74 ist mittels Rastverbindungen 82 mit dem übrigen Teil des
Antriebsgehäuses 64 lösbar verbunden. So kann bei Bedarf das
Steuergehäuseteil 74 abgenommen werden und beispielsweise an der Wand
des zu verschließenden Raumes 35 befestigt werden und elektrisch mit
dem verbleibenden Antriebsgehäuse 74 verbunden werden.
Die erste Laufschiene 32 ist im Profil in 7
dargestellt, wobei die zweite Laufschiene 33 ebenfalls angedeutet ist.
Die erste Laufschiene 32 hat insgesamt im wesentlichen ein C-Profil mit
einem Steg 86 und zwei Schenkeln 88, die in nach innen abgebogenen
Kantenbereichen 90 enden. Durch den Steg 86, die Schenkel
88 sowie die Kantenbereiche 90 ist die Rollenbahn 54
definiert.
Die erste Laufschiene 32 hat weiter eine Kammer
92 zur Aufnahme der Zwangsführung 46 und des hier als Rollenkette
44 vorliegenden Zugmittels der Antriebseinrichtung 18. Diese Kammer
92 ist in dem hier vorliegenden Beispiel als Aufnahmenut 93 ausgebildet,
die in dem Bereich des Steges 86 in das Profil der ersten Laufschiene
32 miteinprofiliert worden ist. Diese Aufnahmenut hat, wie aus
7 ersichtlich, in etwa ein U-Profilform, wobei die
beiden U-Schenkel zueinander geneigt sind, so dass die Nutöffnung
96 der Aufnahmenut 93 enger ist als der durch den U-Steg
97 gebildete Nutgrund. Mit anderen Worten ist die Aufnahmenut
93 hinterschnitten ausgebildet.
In dieser Aufnahmenut 93 ist von dem der Toröffnung
30 abgewandten Ende 48 der ersten Laufschiene 32 her
die Zwangsführung 46 eingeschoben worden. Diese Zwangsführung
46 weist eine aus Kunststoff ausgebildete Profilleiste 98 auf.
Je nach Länge der erste Laufschiene 32 können auch mehrere Profilleisten
98 in der Aufnahmenut 93 hintereinander angeordnet sein. Diese
Profilleiste 98 hat in etwa ein C-Profil mit einem C-Steg 100
und zwei C-Schenkeln 102, an deren Enden zwei zueinander weisende Führungsleisten
104 und 105 ausgebildet sind, die mit einem derartigen Abstand
zueinander angeordnet sind, dass die Rollenkörper 106 der Rollenkette
44 spielfrei dazwischen aufnehmbar sind. Die C-Schenkel sind an ihren Außenflächen
entsprechend der Neigung der U-Schenkel 94, 95 schräg geneigt.
Insgesamt ist die Außenkontur der Profilleiste 98 an
die Aufnahmenut 93 angepasst, so dass die Profilleiste 98 im wesentlichen
spielfrei in der Aufnahmenut 93 aufnehmbar ist.
In 8 ist der obere Bereich der Laufschienenanordnung
des automatischen Tores 10 in einer zweiten Ausführungsform näher
dargestellt. Dabei sind entsprechende Teile mit gleichen Bezugseichen wie bei der
ersten Ausführungsform bezeichnet; und die Beschreibung davon wird nicht wiederholt.
Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform
im wesentlichen dadurch, dass in dem Antriebskopf 38 kein Kettenspeicher
72 vorgesehen ist. Vielmehr ist ein Kettenspeicher 108 für
das lose Kettenende in der ersten Laufschiene 110 vorgesehen.
Der Querschnitt der ersten Laufschiene 110 der zweiten Ausführungsform
ist in 9 wiedergegeben. Dabei ist die Aufnahmenut
112 breiter ausgebildet, als die Aufnahmenut 93 der ersten Ausführungsform.
Die Zwangsführung 46 weist bei der zweiten Ausführungsform eine
Profilleiste 114 mit doppeltem C-Profil auf, wobei jedes einzelne C-Profil
vom Innenraum her vergleichbar zu der Profilleiste 98 der ersten Ausführungsform
dargestellt ist. Auch die Außenkonturen sind vergleichbar mit schrägen
Wänden zur Aufnahme in den schrägen U-Schenkel 94,
95 ausgebildet. Dadurch hat die Profilleiste 114 der zweiten Ausführungsform
2 Zwangsführungskammern 116, 117, wobei eine erste Kammer
116 zum Führen des an den Mitnehmerschlitten
52 angekoppelten Endes 50 der Rollenkette 40 dient und
die zweite Zwangsführungskammer 117 zur Aufnahme und Führung
des losen Kettenendes 118 bzw. des losen Kettentrums dient. Dadurch kann
der Antriebskopf 38 insgesamt kompakter ausgebildet werden.
Bei beiden Ausführungsformen ist das Profil der zweiten Laufschiene
33 spiegelbildlich zu dem in den 7 und
9 dargestellten, aus Blech gebogenen Profil der ersten
Laufschiene 32 mit der Rollenbahn 54 und der Kammer
92 ausgebildet. Bei kleineren Toren 10 hat jedoch nur die erste
Laufschiene 32 die Zwangsführung 46; und nur an der ersten
Laufschiene 32 ist ein Antriebskopf 38 befestigt. Die zweite Laufschiene
33 bleibt frei.
Wie aus den 7 und 9
ersichtlich, sind die Laufschienen 32 zu Ihrer Längsmittelebene
120 spiegelbildlich ausgebildet, so dass das gleiche Profil sowohl links
als auch rechts verwendbar ist. Ebenfalls kann wahlweise auf jeder der beiden Seiten
die gleiche Profilleiste 98, 114 für eine Zwangsführung
46 vorgesehen sein.
Der in 6 dargestellte Antriebskopf
38 weist auf seiner Vorderseite eine entsprechend der Außenkontur
der ersten Laufschiene 32 angepasste Aufnahmeöffnung 122
auf, in die das Ende 48 der ersten Laufschiene 32 zum Anschließen
des Antriebskopfes 38 eingesteckt werden kann. Ersichtlich ist die Aufnahmeöffnung
122 so angeordnet, dass sich der Antriebskopf 38 mit dem Antriebsgehäuse
64 im wesentlichen auf derjenigen Seite einer gerade noch die erste Laufschiene
32 kreuzenden Begrenzungsebene 124 befindet, welche der zweiten
Laufschiene 33 zugewandt ist. Weiter erstreckt sich der Antriebskopf
38 von einer die erste Laufschiene 32 gerade noch kreuzenden zweiten
horizontalen Begrenzungsebene 126 nach unten.
Der hier dargestellte Antriebskopf 38 ist für eine solche
Anordnung speziell für die Anbringung an einer der beiden oberen Laufschienen
32, 33, nämlich an der hier von außen auf die Toröffnung
30 gesehen links angeordneten ersten Laufschiene 32 ausgebildet.
Ein zum Aufstecken auf die zweite Laufschiene 33 ausgebildeter Antriebskopf
(nicht dargestellt) wäre hierzu spiegelbildlich ausgebildet und angeordnet.
Eine nicht dargestellte Abwandlung des Antriebskopfes ist von der Aufnahmeöffnung
122 her und seinen maximalen Außenabmaßen her derart spiegelbildlich
ausgebildet, dass er auch an der zweiten Laufschiene 33 in entsprechender
Anordnung zu entsprechenden Begrenzungsebenen anordenbar ist.
In 10 ist eine dritte Ausführungsform
des automatischen Tores 10 dargestellt. Für entsprechende Elemente
sind hierbei die gleichen Bezugszeichen verwendet. Diese dritte Ausführungsform
unterscheidet sich von den zuvor dargestellten Ausführungsformen im wesentlichen
durch die Ausbildung des Mitnehmerschlittens 130. Der hier eingesetzte
Mitnehmerschlitten 130 ist von seinen Außenabmaßen und Längenmaßen
so ausgestattet, dass er wenigstens an seinen Enden der Kontur der Laufrolle
60 des obersten Paneels 20 entspricht. Der Mitnehmerschlitten
130 hat einen ersten Endbereich 132, der halbkreisförmig
wie die Laufrolle 60 konturiert ist und in seinem Zentrum auf die Lagerachse
134 des Rollenhalters 58 aufgesetzt ist. Einen Schnitt durch diesen
ersten Endbereich findet man in 12. Dort ist die Lagerachse
134 des Rollenhalters 58 in Eingriff mit einer inneren zentralen
Lageröffnung 136 des ersten Endbereichs 132 dargestellt.
Der Mitnehmerschlitten 130 hat weiter einen zweiten Endbereich,
der spiegelbildlich zu dem ersten Endbereich 132 konfiguriert ist. An dessen
zentralen Lageröffnung 140, die genauer im Schnittbild von
11 zu sehen ist, findet sich eine Kupplungseinrichtung
142 zum Ankuppeln des Mitnehmerschlittens 130 an die Rollenkette
44. Die Kupplungseinrichtung 142hat einen federbelastet in Einrückstellung
vorgespannten Kupplungsstift 144, der in einer Aufnahmeöffnung
146 eines gesondert gestalteten Endgliedes 148 der Rollenkette
44, das genauer in den 5 und 15
dargestellt ist, eingreift. Durch Rückzug des Kupplungsstiftes 144
entgegen der Federvorspannung lässt sich der Kupplungsstift 144 aus
der Aufnahmeöffnung 146 ziehen, so dass der über die Lagerachse
134 mit dem obersten Paneel 20 verbundene Mitnehmerschlitten
130 von der Rollenkette 44 entkoppelbar ist. Dadurch lässt
sich das Torblatt 16 in Störfällen, wie beispielsweise Stromausfällen,
auch manuell bewegen.
Wie aus den 11 und 12
ersichtlich, ist die erste Laufschiene 150 bei dieser dritten Ausführungsform
abweichend zu den ersten Laufschienen 132, 110 der ersten und
zweiten Ausführungsform im wesentlichen J-Profilförmig ausgebildet. In
dem durch dieses Profil aufgespannten Raum, der bei rein handgeführten Toren
als Rollenbahn 54 dient, ist sowohl die Führung für den Mitnehmerschlitten
130 als auch die Zwangsführung 46 untergebracht. Hierzu ist
insgesamt eine Profilleiste 152 vorgesehen, deren Außenprofil im wesentlichen
dem Innenumriss der ersten Laufschiene 150 angepasst ist. Demnach weist
auch diese Profilleiste 152 zwei äußere Schenkel 154
und 155 auf, an deren Innenseiten der Mitnehmerschlitten 130 im
wesentlichen spielfrei, vorzugsweise aber nicht klemmend eingreifend geführt
ist. Der Mitnehmerschlitten 130 ist hierzu an seinen Außenkonturen
mit entsprechend der Dicke der Schenkel 154, 155 geringeren Außenabmaßen
als die Laufrolle 60 versehen. Die Profilleiste 152 weist weiter
an dem die beiden Schenkel 154, 155 verbindenden Stegbereich
156, hier jedoch innenseitig, ein anprofiliertes Zwangsführungsprofil
158 für die Zwangsführung der Rollenkette auf. Dieses Zwangsführungsprofil
hat gegenüber liegende hakenförmige Schenkel 160, 161,
deren Führungsleisten 162, 163 die Rollenkörper
106 der Rollenkette 44 im wesentlichen spielfrei zwischen sich
aufnehmen. Auf diese Weise ist hier innenseitig der Profilleiste 152 die
Kammer 92 für das hier als Rollenkette 44 ausgebildete Zugmittel
gebildet.
Bei der ersten und zweiten Ausführungform des Tores
10 ist das oberste Paneel über die Koppelstange 56 und den
Mitnehmerschlitten 52 an das Endglied 148 der Rollenkette
44 angeschlossen.
In den 13 und 14
ist noch eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der das Endglied
148 direkt mit der Rollenachse der Laufrolle 60 verbunden ist.
Hierzu ist die Rollenachse 166 mit einer weiteren Ausführungsform
einer Kupplungseinrichtung 168 mit federbelastet zurückziehbarem Kupplungsstift
170 versehen. Bei dieser Ausführungsform kann somit auf den Mitnehmerschlitten
und die Koppelstange 56 verzichtet werden. Die übrigen Bauteile sind
die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform. 15
zeigt einen hinteren Endbereich der ersten Laufschiene 32 gemäß
der ersten Ausführungsform mit der Zwangsführung 46 und der darin
geführten Rollenkette 44 mit Endglied 148. Das Endglied
148 hat auf beiden Seiten der Aufnahmeöffnung 146 schräg
geneigte Anlaufschultern 149, über die der federbelastete Kupplungsstift
170, 144 in die Aufnahmeöffnung 146 zur Einrastung
darin führbar ist.
In einer nicht weiter dargestellten weiteren Ausführungsform
des Tores 10 mit einem besonders breiten oder schweren Torblatt
16 sind sowohl die erste Laufschiene als auch die zweite Laufschiene mit
dem Zugmittelgetriebe 42 und einem separaten Antriebskopf mit eigenem Getriebemotor
40 versehen. Die beiden Getriebemotore 40 sind dann über
eine gemeinsame Steuerung synchronisiert.
In den 16 bis 18
ist schließlich noch eine vierte Ausführungsform des Tores 10
genannt, die sich hinsichtlich des Motorantriebsaggregates, der ersten Laufschiene
sowie des Laufrollenhalters von der Ausführungsform gemäß
1 unterscheidet. Bei dieser in den 16
bis 18 dargestellten vierten Ausführungsform ist
die erste Laufschiene 202 mit einem Antriebsritzel 204 versehen,
das mit der in der ersten Laufschiene 202 zwangsgeführten Rollenkette
206 kämmt. Das Antriebsritzel 204 sitzt auf einer Hohlwelle
208, mit der die Abtriebswelle 210 eines als Motorantriebsaggregat
dienenden Getriebemotors 212 verkeilt ist. Ansonsten ist die erste Laufschiene
202 so wie die in 7 dargestellte erste Laufschiene
32 ausgebildet. In der Rollenbahn 54 der ersten Laufschiene
202 ist der Mitnehmerschlitten 214 sowie die Laufrollen
216 des obersten Paneels 20 geführt. Die Laufrolle
216 ist mittels eines Rollenhalters 218 an dem obersten Paneel
20 befestigt. Das oberste Paneel ist in den 16
bis 18 nicht dargestellt, jedoch gleich zu dem obersten
Paneel 20 von 1 oder 2
ausgeführt. Die Koppelstange 220 ist einerseits an dem Mitnehmerschlitten
214 gelenkig angelenkt und andererseits an den Rollenhalter 218
gelenkig angelenkt. Am, der Toröffnung 30 abgewandten, Ende
48 der ersten Laufschiene 202 kann auch ein üblich ausgeführter,
hier nicht dargestellter Kettenspeicher aufgesteckt sein.
In den 19 und 20
sind in einer zu 11 vergleichbaren Schnittdarstellung
noch eine fünfte und eine sechste Ausführungsform des Tores
10 angedeutet. Dabei sind für entsprechende Teile entsprechende Bezugszeichen
wie bei den zuvor erläuterten Ausführungsformen verwendet worden. Für
den Aufbau und die Funktionen dieser Teile wird auf die obigen Darstellungen verwiesen.
In den zuvor erläuterten Ausführungsformen ist eine Kammer
92 mit der Zwangsführung für die Rollenkette 44 neben
einer Rollenbahn 54 oder einem sonstigen Führungs- und Haltebereich
der ersten Laufschiene derart angeordnet gewesen, dass die Kammer weiter in Richtung
einer Bewegungsebene 266, welche durch die gedachte Rollenachse und die
Längsführungsrichtung der Laufschiene aufgespannt wird, – insbesondere
weiter in Richtung parallel zur Rollenachse – beabstandet ist. In den
19 und 20 ist jedoch ein
Zwangsführungsbereich 252 in Richtung senkrecht zu der Bewegungsebene
266 versetzt neben dem Führungs- und Haltebereich 264 angeordnet.
Die erste Laufschiene 250 der fünften und sechsten Ausführungsform
weist demnach einen Zwangsführungsbereich 252 auf, der in Richtung
senkrecht zu einer durch die Rollenachse und die Längsrichtung der ersten Laufschiene
250 aufgespannten Bewegungsebene 266 versetzt zu einem Führungs-
und Haltebereich 264 angeordnet ist. Der Führungs- und Haltebereich
264 ist im wesentlichen durch ein Metallprofil 262 gebildet, welches
wie die erste Laufschiene 150 der zuvor erläuterten Ausführungsform
gemäß 11 ausgebildet ist.
Bei der in 19 dargestellten fünften
Ausführungsform ist ein Zwangsführungsprofil 258 an einer Seite
dieses Metallprofils 262 anextrudiert. In der durch das Metallprofil
262 gebildeten Rollenbahn 54 ist eine Rolle 256 geführt,
welche an einem Rollenhalter 254 gelagert ist. Parallel beabstandet zu
der Rollenachse ist dann die Kupplungseinrichtung 142 mit dem Kupplungsstift
144 vorgesehen, welche den Rollenhalter 254 mit dem Endglied
148 der in dem anextrudierten Zwangsführungsprofil 258 zwangsgeführten
Rollenkette 44 koppelt.
Die in 20 dargestellte sechste Ausführungsform
unterscheidet sich von der fünften Ausführungsform gemäß
19 dadurch, dass das Zwangsführungsprofil nicht
wie bei 258 gezeigt, anextrudiert ist, sondern Teil eines umgebenden Zwangsführungsprofiles
260 ist, welches das Metallprofil 262 vollständig umgibt.
- 10
- Tor
- 12
- Torzarge
- 14
- Laufschienenanordnung
- 16
- Torblatt (Torflügel)
- 18
- Antriebseinrichtung
- 20
- oberstes Paneel
- 21
- oberes mittleres Paneel
- 22
- unteres mittleres Paneel
- 23
- unterstes Paneel
- 24
- Laufschienenbahn
- 26
- vertikaler Laufschienenabschnitt
- 27
- bogenförmiger Übergangsabschnitt
- 28
- horizontaler Laufschienenabschnitt
- 30
- Toröffnung
- 32
- erste Laufschiene
- 33
- zweite Laufschiene
- 34
- Decke
- 35
- Raum
- 36
- Sturz
- 38
- Antriebskopf
- 40
- Getriebemotor
- 42
- Zugmittelgetriebe
- 44
- Rollenkette
- 46
- Zwangsführung
- 48
- abgewandtes Ende der ersten Laufschiene
- 50
- erstes Ende der Rollenkette (am Torflügel befestigt)
- 52
- Mitnehmerschlitten
- 54
- Rollenbahn
- 56
- Koppelstange
- 58
- Rollenhalter
- 60
- Laufrolle
- 62
- Abwinkelung
- 64
- Antriebsgehäuse
- 66
- Elektromotor
- 68
- Untersetzergetriebe
- 70
- Kettenritzel
- 72
- Kettenspeicher
- 74
- Steuergehäuseteil
- 76
- Tasten (Benutzerschnittstelle)
- 78
- Elektrische Anschlüsse für Torantriebsperipheriegeräte
- 80
- Beleuchtungseinheit
- 82
- Rastverbindung
- 84
- C-Profil
- 86
- Steg
- 88
- Schenkel
- 89
- Schenkel
- 90
- Kantenbereich
- 92
- Kammer
- 93
- Aufnahmenut
- 94
- U-Schenkel
- 95
- U-Schenkel
- 96
- Nutöffnung
- 97
- U-Steg (Nutgrund)
- 98
- Profilleiste der Zwangsführung
- 100
- C-Steg
- 102
- C-Schenkel
- 103
- C-Schenkel
- 104
- Führungsleiste
- 105
- Führungsleiste
- 106
- Rollenkörper
- 108
- Kettenspeicher
- 110
- erste Laufschiene
- 112
- Aufnahmenut
- 114
- Profilleiste
- 116
- erste Zwangsführungskammer
- 117
- zweite Zwangsführungskammer
- 118
- loses Kettenende
- 120
- Längsmittelebene
- 122
- Aufnahmeöffnung
- 124
- Begrenzungsebene
- 126
- Begrenzungsebene
- 130
- Mitnehmerschlitten
- 132
- erster Endbereich
- 134
- Lagerachse
- 136
- zentrale Lageröffnung
- 138
- zweiter Endbereich
- 140
- zentrale Lageröffnung
- 142
- Kupplungseinrichtung
- 144
- Kupplungsstift
- 146
- Aufnahmeöffnung
- 148
- Endglied der Kette
- 149
- Anlaufschulter
- 150
- erste Laufschiene
- 152
- Profilleiste
- 154
- äußerer Schenkel
- 155
- äußerer Schenkel
- 156
- Stegbereich
- 158
- Zwangsführungsprofil
- 160
- Schenkel
- 161
- Schenkel
- 162
- Führungsleiste
- 163
- Führungsleiste
- 166
- Rollenachse
- 168
- Kupplungseinrichtung
- 170
- Kupplungsstift
- 202
- erste Laufschiene
- 204
- Antriebsritzel
- 206
- Rollenkette
- 208
- Hohlwelle
- 210
- Abtriebswelle
- 212
- Getriebemotor
- 214
- Mitnehmerschlitten
- 216
- Laufrolle
- 218
- Rollenhalter
- 220
- Koppelstange
- 250
- erste Laufschiene
- 252
- Zwangsführungsbereich
- 254
- Rollenhalter
- 256
- Rolle
- 258
- anextrudiertes Zwangsführungsprofil
- 260
- umgebendes Zwangsführungsprofil
- 262
- Metallprofil
- 264
- Führungs- und Haltebereich
- 266
- Bewegungsebene