Die Erfindung betrifft ein In-Mould-Etikett, ein Verfahren zum Herstellen
eines derartigen In-Mould-Etiketts sowie die Verwendung des In-Mould-Etiketts bei
einem Transportbehälter.
Traditionell werden Kunststoffbehälter, die z.B. zum Transportieren
oder Lagern von Produkten bei der Produktion dienen, durch einen zusätzlichen
Druckprozess oder durch nachträgliches Aufbringen von selbstklebenden Etiketten
dekoriert, mit Informationen versehen oder gekennzeichnet.
Die Verwendung von In-Mould-Etiketten ermöglicht eine höhere
Qualität der dekorativen Bedruckung und eine individuelle, fortlaufende Beschriftung
mit maschinenlesbaren Barcodes.
Vorbekannte In-Mould-Etiketten haben eine folienartige Basis aus einem
Polyolefinpolymer, z.B. einem Polyethylen/Polypropylen-Copolymerisat mit einer Silikatfüllung,
und lassen sich in hoher Auflösung und mehrfarbig bedrucken, vorzugsweise bevor
sie auf Kontur gestanzt werden. Die Oberfläche kann mit einer Beschichtung
vor mechanischer Einwirkung und vor UV-Strahlung geschützt werden. In einem
Spritzguss-Herstellungsprozess, z.B. für einen Transportbehälter aus einem
spritzgussfähigen Kunststoff wie z.B. Polypropylen oder Polyethylen, werden
die In-Mould-Etiketten in die jeweilige Spritzgussform eingelegt, sodass die beschriftete
Vorderseite nach außen exponiert ist. Die In-Mould-Etiketten haften dort entweder
durch elektrostatische Aufladung oder durch Anwendung von Unterdruck. Durch das
Einspritzen des flüssigen Kunststoffs in die Form wird das In-Mould-Etikett
in der Oberfläche des Spritzgussteils nahtlos eingebettet, wobei die Rückseite
des In-Mould-Etiketts mit Kunststoff hinterfüllt wird, sodass sie nach dem
Herauslösen des Spritzgussteils aus der Form nicht mehr sichtbar ist.
Im Gegensatz zu nachträglich aufgebrachten Selbstklebeetiketten
bieten In-Mould-Etiketten an den Rändern keine Absätze oder Stufen und
somit keine Angriffsfläche. Dies sieht ansprechend aus und erleichtert die
Reinigung. Da die In-Mould-Etiketten je nach Auswahl des Werkstoffs mit dem Kunststoff
des Spritzgussteils eine feste Verbindung eingehen, ist das Entfernen oder Umkleben
auf andere Teile nicht mehr möglich.
Die auf der Vorderseite eines herkömmlichen In-Mould-Etiketts
z.B. mittels eines Barcodes gespeicherte Information kann dazu benutzt werden, dem
mit dem In-Mould-Etikett gekennzeichneten Produkt, z.B. einem in der Produktion
verwendeten Transportbehälter, weitere Information zuzuordnen. Dies geschieht
z.B. mit Hilfe eines externen Rechners, in dem die Barcode-Information als Adresse
einem Datenfeld zugeordnet wird.
Eine flexible Zuordnung von Information zu einem Gegenstand ist mit
Hilfe der RFID-Technik möglich (Radiofrequenz-Identifikation). Dabei werden
mit Hilfe geeigneter Dateneingabe- und -auslesegeräte Informationen in einen
mit dem Gegenstand verbundenem Halbleiterbaustein (Chip) eingegeben bzw. ausgelesen.
Der RFID-Chip ist mit. einer Antenne für die Weiterleitung der Datensignale
verbunden und benötigt keine eigene Spannungsversorgung. Die zu seiner Funktion
erforderliche Energie wird also ebenfalls über die Antenne übertragen.
Derzeitige RFID-Chips können z.B. 5 kByte an Information speichern, werden
z.B. bei 900 MHz betrieben und sind z.B. 100 000 mal überschreibbar. Eine typische
Reichweite für den Einsatz der Schreib- und Lesegeräte beträgt z.B.
10 m.
Die Antenne herkömmlicher RFID-Chips hat in der Regel die Form
einer Schlaufe oder einer Spule mit einer Anzahl von Windungen, um auf Änderungen
des magnetischen Flusses zu reagieren. Derartige Antennen können durch Ätzen
aus einer leitfähigen Schicht (z.B. aus Kupfer), die auf ein Substrat aufgebracht
ist, oder durch ein Siebdruckverfahren mit einer leitfähigen Druckfarbe hergestellt
werden. Eine solche Antenne wird dann mit den von einem RFID-Chip ausgehenden Anschlüssen
durch Kleben mit elektrisch leitfähigem Klebstoff oder durch Ancrimpen verbunden.
Die Antenne und der RFID-Chip befinden sich auf einer gemeinsamen Trägerfolie,
z.B. aus Polyester. Derartige Anordnungen sind allerdings nicht besonders robust.
Insbesondere bei Stoßbelastungen kommt es relativ leicht zu Unterbrechungen
an der Antenne oder an den Anschlüssen zwischen der Antenne und dem RFID-Chip.
Eine erheblich höhere Belastbarkeit lässt sich mit einer
Antenne aus Draht erzielen, der vorzugsweise mit Isolierlack beschichtet und an
den Anschlüssen eines RFID-Chips angelötet ist. Eine derartige Anordnung
wird zum Schutz zwischen zwei Lagen aus Kunststofffolie, z.B. aus Polyethylen, eingebracht,
was zu einer recht großen Baudicke führt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Anwendungsmöglichkeiten für
In-Mould-Etiketten zu erweitern.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein In-Mould-Etikett mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Der Anspruch 15 betrifft ein Verfahren zum Herstellen
eines derartigen In-Mould-Etiketts und der Anspruch 21 die Verwendung eines derartigen
In-Mould-Etiketts als Informationsträger für einen Spritzguss-Transportbehälter.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße In-Mould-Etikett hat eine Basis, die
eine Vorderseite und eine Rückseite aufweist. Auf die Rückseite der Basis
ist eine Antenne aus Draht aufgebracht, die elektrisch leitend mit einem RFID-Chip
verbunden ist.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen In-Mould-Etiketts zeigen
sich z.B. bei der Verwendung als Informationsträger für einen Spritzguss-Transportbehälter
aus Kunststoff. Bei der Herstellung eines solchen Transportbehälters kann das
In-Mould-Etikett mit nach außen exponierter Vorderseite der Basis in eine Gussform
für den Transportbehälter eingesetzt werden. Beim anschließenden
Spritzgießen des Transportbehälters wird die Rückseite der Basis
mit Antenne und RFID-Chip mit Kunststoff hinterfüllt.
Wenn das In-Mould-Etikett an einem Spritzgussteil angeordnet ist,
sind also die Antenne und der RFID-Chip durch das Material des Spritzgussteils überdeckt
und somit sicher geschützt. In diesem Zustand hat das erfindungsgemäße
In-Mould-Etikett alle Vorteile der herkömmlichen In-Mould-Etiketten und bietet
außerdem die Möglichkeit einer flexiblen Datenzuordnung und Logistik mit
Hilfe der RFID-Technik. Da die Antenne aus Draht besteht, der vorzugsweise mit einem
Isolierlack versehen ist, ist sie robust und starken Belastungen gewachsen, wie
sie z.B. bei Stößen von Transportbehältern auftreten. Die Basis des
In-Mould-Etiketts dient als Träger für die Antenne und den RFID-Chip.
Eine rückseitige Abdeckung ist nicht erforderlich, da das In-Mould-Etikett
in ein Kunststoffteil eingegossen wird, wie erläutert.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Antenne auf die Rückseite
der Basis aufzubringen. Besonders vorteilhaft ist es, die Antenne auf die Rückseite
der Basis aufzuschmelzen, z.B. indem das Material der Basis durch Ultraschall oder
durch direkte Zuführung von Wärme erwärmt wird. Es ist auch denkbar,
die Antenne aufzukleben oder z.B. in eine dickere Basis in eine Vertiefung formschlüssig
einzulegen. Der RFID-Chip kann auf ähnliche Weise an der Rückseite der
Basis angebracht werden. Da der RFID-Chip mit der Antenne verbunden ist, muss er
aber nicht gesondert an der Basis befestigt sein. Grundsätzlich müssen
die Antenne bzw. der RFID-Chip nur so fest an der Rückseite der Basis anhaften,
wie es für die Handhabung und Verarbeitung des In-Mould-Etiketts erforderlich
ist, da nach dem Eingießen des In-Mould-Etiketts in ein Spritzgussteil eine
sichere Befestigung durch das Material des Spritzgussteils gewährleistet ist.
Die Antenne ist vorzugsweise an den Anschlüssen des RFID-Chips
angelötet, was eine elektrisch und mechanisch sichere Verbindung gewährleistet.
Andere Möglichkeiten sind Ancrimpen und die Anwendung von Wickeltechniken.
Die Antenne kann praktisch jede in der RFID-Technik übliche Bauform
haben und z.B. als Schlaufe mit einer Windung oder bevorzugt als Spule mit mehreren
Windungen gestaltet sein. Denkbar sind auch Dipolantennen, z.B. für den Empfang
von elektrischen Feldern.
Die Basis ist vorzugsweise als Platte oder als Folie gestaltet und
sollte groß genug sein, um die Antenne aufzunehmen. Als Material für die
Basis kommen insbesondere die Materialien herkömmlicher In-Mould-Etiketten
in Frage, z.B. Polyolefine wie z.B. Polyethylen/Polypropylen-Copolymerisate, die
auch Zusatzstoffe wie z.B. Silikatfüller enthalten können.
Vorzugsweise ist die Basis an der Vorderseite mit optisch lesbarer
Information versehen, z.B. mit einem Barcode. Dabei ist es vorteilhaft, wenn zumindest
ein Teil der Information an der Vorderseite der Basis in dem RFID-Chip gespeichert
ist. Dann lässt sich mit Hilfe der RFID-Technik die Barcode-Information auch
aus größerer Entfernung auslesen.
Die Vorderseite der Basis kann, wie bei herkömmlichen In-Mould-Etiketten,
mit einer Schutzschicht versehen sein, die vorzugsweise über optisch lesbaren
Informationszeichen angeordnet ist, um auch diese zu schützen.
Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind an der Rückseite
der Basis Vorsprünge angeordnet. Mit Hilfe derartiger Vorsprünge lässt
sich der in der Regel an der Rückseite der Basis angeordnete RFID-Chip schützen,
der meist höher (dicker) ist als die Antenne, und die Vorsprünge ermöglichen
ein Stapeln der In-Mould-Etiketten. Dies verdeutlicht das folgende Beispiel:
Je nach Layout ist der RFID-Chip (Modul) bei allen gefertigten In-Mould-Etiketten
immer an der gleichen Stelle positioniert. Geht man davon aus, dass der RFID-Chip
0,25 mm über die Antenne hinausragt, würde bei einer Stapelmenge von 100
In-Mould-Etiketten die Position, an der sich der RFID-Chip befindet, um 25 mm auftragen.
Insoweit wäre dann eine Magazinierung (z.B. bei einem automatischen Entnahmesystem
mit Saugern) nicht mehr möglich. Dieses Auftragen könnte auch dazu führen,
dass die sich im Stapel befindlichen RFID-Chips beschädigt werden.
Wenn nun die Höhe der Vorsprünge mindestens so groß
ist wie die in bezug auf die Rückseite der Basis vorspringende Dicke des RFID-Chips,
lässt sich eine große Zahl von In-Mould-Etiketten übereinander stapeln,
ohne dass es zu einem "Auftragen" kommt und ohne dass der RFID-Chip in Mitleidenschaft
gezogen wird. Vorzugsweise sind vier gleichhohe Vorsprünge in den Eckzonen
der Basis vorgesehen.
Die Vorsprünge können Zusatzmaterial in bezug auf die Basis
aufweisen, vorzugsweise ein Schaumstoffmaterial, das sich z.B. in Tropfenform auf
die Rückseite der Basis aufbringen lässt und danach fest wird.
Bei einer anderen Möglichkeit sind die Vorsprünge einstückig
mit der Basis ausgebildet. Dabei sind die Vorsprünge z.B. als Ausformungen
in der Basis gestaltet. Da die Basis in der Regel ein hitzeverformbares Kunststoffmaterial
aufweist, lassen sich solche Ausformungen z.B. durch Prägen unter erhöhter
Temperatur in flaches Ausgangsmaterial einformen. Damit sich die Ausformungen übereinander
gestapelter In-Mould-Etiketten nicht ineinanderlegen, wodurch der gewünschte
Effekt verhindert würde, ist es sinnvoll, dass die Ausformungen verschiedener
In-Mould-Etiketten unterschiedliche Geometrien aufweisen und/oder in unterschiedlichen
Positionen angeordnet sind. Ein Beispiel sind längliche Ausformungen, die bei
zwei Typen von In-Mould-Etiketten in unterschiedlichen Richtungen verlaufen, wobei
beim Stapeln immer ein In-Mould-Etikett des einen Typs über einem In-Mould-Etikett
des anderen Typs zu liegen kommt. Die Ausformungen benachbarter In-Mould-Etiketten
sind dann kreuzförmig zueinander ausgerichtet, so dass sie nicht ineinanderrutschen
können. Beim Eingießen eines In-Mould-Etiketts (In-Mould-Prozess, siehe
oben) werden die Ausformungen infolge einer temporären Materialerweichung wieder
geglättet; sie sind am Endprodukt in der Regel nicht mehr erkennbar.
Beim Herstellen eines erfindungsgemäßen In-Mould-Etiketts
kann die Antenne entweder vor dem Aufbringen auf die Rückseite der Basis oder
danach mit dem RFID-Chip verbunden werden, was auch durch die Art der Verbindungstechnik
(z.B. Löten bei höherer Temperatur oder Crimpen bei niedrigerer Temperatur)
mitbestimmt wird. Vorteilhaft ist der Einsatz eines Roboters, der z.B. die Antenne
auf die Rückseite der Basis auflegt. Vorzugsweise sind die Basen eine Anzahl
herzustellender In-Mould-Etiketten zunächst miteinander verbunden oder auf
einem gemeinsamen Träger angeordnet und werden erst in einem späteren
Verfahrensschritt separiert.
Das erfindungsgemäße In-Mould-Etikett vereint also die Vorteile
herkömmlicher In-Mould-Etiketten und der RFID-Technik, sorgt für eine
sichere und auch platzsparende Befestigung eines RFID-Chips mit zugehöriger
Antenne an einem Spritzgussteil, z.B. einem Transportbehälter aus Kunststoff,
die auch harten Belastungen standhält, und lässt sich außerdem noch
kostengünstig herstellen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
weiter erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
1 die Vorderseite eines erfindungsgemäßen
In-Mould-Etiketts in Draufsicht,
2 die Rückseite des In-Mould-Etiketts aus
1 in Draufsicht,
3 einen Querschnitt durch das In-Mould-Etikett gemäß
den 1 und 2 entlang der
in 2 eingezeichneten Strecke S,
4 eine Draufsicht auf die Rückseite einer zweiten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen In-Mould-Etiketts,
5 eine Draufsicht auf die Rückseite einer weiteren
Ausführungsform des erfindungsgemäßen In-Mould-Etiketts und
6 einen Querschnitt durch das In-Mould-Etikett gemäß
5 entlang der in 5 eingezeichneten
Strecke S'.
In den 1 bis 3
ist eine erste Ausführungsform eines In-Mould-Etiketts 1 dargestellt.
Das In-Mould-Etikett 1 weist eine Basis 2 auf, die
im Ausführungsbeispiel aus einem Polyolefin gefertigt ist, z.B. einer Mischung
aus Polyethylen und Polypropylen mit einem Füllstoff, der ein Silikat enthält.
Die Basis 2 ist als Folie gestaltet, also relativ dünn.
Auf die Vorderseite 4 der Basis 2 sind ein Barcode
6, eine Beschriftung 8 und ein Logo 9 aufgedruckt. Ferner
ist die Vorderseite 4 einschließlich des Aufdrucks mit einer in den
Figuren nicht dargestellten transparenten Schutzschicht abgedeckt, die einen Schutz
gegen Beschädigung, insbesondere des Aufdrucks, durch mechanische Einwirkung
und UV-Strahlung bietet.
Soweit entspricht das In-Mould-Etikett 1 einem herkömmlichen
In-Mould-Etikett.
Wie die 2 zeigt, befindet sich auf der
Rückseite 10 der Basis 2 des In-Mould-Etiketts
1 ein RFID-Chip 12 mit zwei Anschlüssen 14 und
15. Der RFID-Chip 12 kann über eine Antenne 16 mit
einem externen Schreib- und Lesegerät kommunizieren, um Information (Datenbits)
in den RFID-Chip 12 einzuschreiben oder daraus auszulesen. Die Antenne
16 ist im Ausführungsbeispiel als Spule mit generell fünf Windungen
gestaltet, in der bei Änderungen des magnetischen Flusses ein Spannungssignal
induziert wird. Im Ausführungsbeispiel besteht die Antenne 16 aus
einem dünnen Kupferdraht, der mit einem Isolierlack beschichtet ist.
Die Antenne 16 hat zwei Endbereiche 18 und
19, die im Ausführungsbeispiel an die Anschlüssen 14
bzw. 15 des RFID-Chips 12 angelötet sind.
In 3 ist ein Querschnitt durch die Basis
2 und die mit 20 bezeichneten Windungen der Antenne
16 entlang der Strecke S aus 2 dargestellt.
In diesem Bereich hat die Antenne 16 nur vier nebeneinander liegende Windungen
20. Man erkennt, dass die Windungen 20 in Vertiefungen an der
Rückseite 10 der Basis 2 liegen.
Im Ausführungsbeispiel werden die In-Mould-Etiketten
1 aus einer Bahn aus Kunststofffolie hergestellt, in der zunächst
die Basen 2 einer Vielzahl von In-Mould-Etiketten 1 nebeneinander
liegend angeordnet sind. Zuerst werden die Vorderseiten 4 bedruckt, wobei
der Barcode 6 für jedes einzelne In-Mould-Etikett 1 individuell
eingeschrieben wird. Anschließend wird auf die Vorderseiten 4 die
Schutzschicht aufgetragen.
In weiteren Herstellungsschritten wird auf die Rückseite
10 der Basis 2 jedes der In-Mould-Etiketten 1 eine Antenne
16 aufgelegt und gegen die Basis 2 gedrückt, wobei die Basis
2 gleichzeitig im Bereich der Antenne 16 durch Ultraschall erwärmt
wird. Dies führt zu einem Aufschmelzen der Windungen 20 der Antenne
16 und zur Bildung der in 3 dargestellten
Vertiefungen in der Basis 2.
Anschließend wird für jedes In-Mould-Etikett 1
mit Hilfe eines Roboters ein RFID-Chip 12 auf die Rückseite
10 der Basis 2 aufgelegt und mit seinen Anschlüssen
14 und 15 mit den Endbereichen 18 bzw. 19 der
Antenne 16 verlötet. Bis zum Schmelzen des Lötmittels werden
die Anschlüsse 14 und 15 nur kurzzeitig erwärmt, was
im Ausführungsbeispiel zu einem an sich entbehrlichen Anhaften der Anschlüsse
14 und 15 an der Basis 2 führt, aber zu keiner Schädigung
der Basis 2.
Bevor die einzelnen In-Mould-Etiketten 1 voneinander separiert
werden, ist es vorteilhaft, in einem kontinuierlichen Prozess den jeweiligen Barcode
6 auszulesen und in den zugeordneten RFID-Chip 12 einzuschreiben.
Die voneinander separierten In-Mould-Etiketten 1 können
nun in herkömmlicher Weise beim Spritzgießen eines Spritzgussteils in
das Kunststoffmaterial des Spritzgussteils eingebettet werden, wie eingangs erläutert.
Dabei wird die Rückseite 10 der Basis 2 mit dem RFID-Chip
12 und der Antenne 16 von dem Kunststoffmaterial überdeckt
und geschützt.
In 4 ist eine weitere Ausführungsform
eines In-Mould-Etiketts 30 mit einer Basis 32 von der Rückseite
40 her gezeigt. Auf die Rückseite 40 ist ein RFID-Chip
42 mit zwei Anschlüssen 44 und 45 aufgebracht. An
die Anschlüsse 44 und 45 sind zwei Teilstücke
46 bzw. 47 einer Antenne angelötet, die als Dipolantenne
gestaltet ist und zeitliche Änderungen elektrischer Felder auffangen kann.
Das In-Mould-Etikett 30 hat eine andere Form als das In-Mould-Etikett
1. Die Fertigung erfolgt ähnlich wie bei dem In-Mould-Etikett
1. Gleiches gilt für die Anwendungsmöglichkeiten.
Die Ausführungsform eines In-Mould-Etiketts 50 gemäß
den 5 und 6 ist ähnlich
aufgebaut wie die erste Ausführungsform (1 bis
3), weshalb hier für einander entsprechende Teile
dieselben Bezugszeichen wie in den 1 bis
3 verwendet werden.
Im Unterschied zu der ersten Ausführungform ist die Rückseite
10 der Basis 2 in den vier Eckbereichen jeweils mit einer Ausformung
52 versehen, die einen Vorsprung bildet, der an der Rückseite
10 höher vorsteht als die Windungen 20 der Antenne
16 und als der RFID-Chip 12. Im Ausführungsbeispiel sind
alle vier Ausformungen 52 gleich hoch.
In diesem Beispiel gehen die Ausformungen 52 von einer kreisförmigen
Grundfläche aus. Damit man eine Anzahl derartiger In-Mould-Etiketten
50 übereinander stapeln kann, ohne dass sich benachbarte Ausformungen
52 ineinander legen, sind zwei Typen von In-Mould-Etiketten 50
vorgesehen, bei den sich die Ausformungen 52 an unterschiedlichen Positionen
befinden (z.B. in unterschiedlichen Entfernungen zu den Ecken der jeweiligen Basis
2). In diesem Fall lassen sich zwei In-Mould-Etiketten 50 verschiedenen
Typs jeweils direkt übereinander anordnen, ohne dass dabei die Ausnehmungen
52 ihre Funktion als Abstandshalter verlieren.
Wie die Ausformungen 52 erstellt werden können, wurde
weiter oben bereits erläutert.