Die vorliegende Erfindung betrifft Schließvorrichtungen für
eine Schiebetür mit Arretierungsmitteln zum Fixieren der geöffneten Schiebetür
sowie Verfahren zum Betätigen von Arretierungsmitteln zum Fixieren einer geöffneten
Schiebetür eines Kraftfahrzeuges. Die Erfindung findet insbesondere Anwendung
bei Automobilen, insbesondere Personen- und Lastkraftwagen.
Die Schiebetür eines Kraftfahrzeuges bewegt sich zwischen zwei
Endstellungen, bei der eine Türöffnung durch die Schiebetür verschlossen
oder geöffnet ist, im wesentlichen parallel zur Seitenfläche des Kraftfahrzeuges.
Dazu ist eine entsprechende Schiebetür beispielsweise zwischen der so genannten
B-Säule und der so genannten C-Säule an mindestens einer Seite eines Kraftfahrzeuges
angeordnet und weist mindestens eine als Hauptschloss bezeichnete Schlosseinheit
auf, vorzugsweise an der in Fahrtrichtung hinten angeordneten Türstirnwand.
Dabei handelt es sich üblicherweise um ein Türschloss mit Gesperre aus
Drehfalle und Sperrklinke sowie mindestens einem Verriegelungshebel, vorzugsweise
einem Zentralverriegelungshebel und/oder mindestens einem Betätigungshebel,
gegebenenfalls mit einem Auslösehebel, und/oder einen an der Fahrzeugkarosserie
installierten Schließbügel bzw. Schießbolzen, der nach dem Einfallen
der Drehfalle bei Verschließen der Tür von dieser umfasst wird.
Aus Sicherheitsgründen ist eine freie Beweglichkeit der Schiebetür
sowohl in der geschlossenen als auch in der vollständig geöffneten Stellung
zu verhindern. Während im geschlossenen Zustand die Beweglichkeit durch das
Türschloss verhindert werden kann, kann ein so genannter Türfeststeller
mit der Schiebetür im geöffneten Zustand zusammenwirken, um ein selbständiges
Verfahren der Schiebetür zu verhindern. Ein solches selbständiges Verfahren
der Schiebetür könnte ohne einen solchen Türfeststeller z. B. beim
Abstellen des Fahrzeuges in parallel zur Fahrzeugrichtung verlaufender starker Schräglage
auftreten, wobei unter Umständen ein- oder aussteigende Personen gefährdet
wären.
Für den Betrieb solcher Türfeststeller für Schiebetüren
sind bereits einige Mechanismen bekannt. So beschreibt beispielsweise die
DE 10 2004 022 826 A eine Schiebetür,
wobei das Verriegeln der Schiebetür in einer geöffneten und einer geschlossenen
Stellung an nur einem, an der Fahrzeugkarosserie angeordneten, Verschlusselement
mittels zwei an unterschiedlichen Stellen der Schiebetür angeordneten Rastelementen
erfolgt.
Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung eines solchen Türfeststellers
sei beispielhaft auf die DE 33 10 961 A1
verwiesen. Diese Veröffentlichung beschreibt einen Feststellmechanismus, bei
dem ein Arretierhebel an seinem freien Ende mit einem hakenförmigen Abschnitt
versehen ist, der mit einer Feder so belastet wird, dass dieser hakenförmige
Abschnitt in die Öffnung einer Führungsschiene der Schiebetür in
Eingriff gebracht werden kann.
Bei dem Betätigen eines solchen Türfeststellers ist wünschenswert,
diesen möglichst flexibel in unterschiedlichen Ausgestaltungen von Schiebetüren
positionieren zu können. Dabei sind unter Umständen auch größere
Distanzen zwischen dem Aktivierungsmechanismus und dem tatsächlichen Platz
für den Türfeststeller zu überbrücken. Darüber hinaus ist
im Hinblick auf dem Komfort beim Betätigen der Schiebetür wünschenswert,
dass keine zusätzlichen Betätigungskräfte von den Bedienungspersonen
zur Aktivierung bzw. Deaktivierung eines solchen Türfeststellers überwunden
werden müssen. Des Weiteren sollte in einfacher Weise eine Anbindung des Türfeststellers
für Antriebsmotoren zum elektromotorisch unterstützten Öffnen des
Türschlosses, der Schiebetür sowie der jeweiligen Schließvorgänge
ermöglicht werden.
Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die mit
Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen.
Insbesondere soll eine Schließvorrichtung für eine Schiebetür angegeben
werden, mit der besonders komfortabel die Arretierungsmittel zum Fixieren der geöffneten
Schiebetür betätigt werden können. Darüber hinaus soll auch
ein Verfahren angegeben werden, mit dem das sichere Öffnen und Schließen
der Schiebetür ermöglicht wird, ohne dass es eines beachtlich höheren
Kraftbedarfes seitens des Bedieners der Schiebetür bedarf.
Diese Aufgaben werden gelöst mit einer Schließvorrichtung
für eine Schiebetür mit Arretierungsmitteln zum Fixieren der geöffneten
Schiebetür mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie einem Verfahren zum
Betätigen von Arretierungsmitteln zum Fixieren einer geöffneten Schiebetür
eines Kraftfahrzeuges mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen
angegeben. Die in den Patentansprüchen einzeln angegebenen Merkmale sind in
beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombinierbar und führen
zu weiteren Ausgestaltungen der Erfindung. Es sei darauf hingewiesen, dass die Merkmale
aus den Patentansprüchen in der Beschreibung, insbesondere auch in der Figurenbeschreibung,
näher erläutert bzw. präzisiert werden, und damit besonders bevorzugte
Ausführungsvarianten der jeweiligen Merkmale angegeben werden.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung für
eine Schiebetür mit Arretierungsmitteln zum Fixieren der geöffneten Schiebetür
umfassen zumindest folgende Komponenten:
- – eine Drehfalle, die auf einer ersten Schwenkachse positioniert ist,
- – eine Sperrklinke, die auf einer zweiten Schwenkachse positioniert und
mit einem Handhabungselement innerhalb eines Verschwenkbereichs bewegbar ist, und
- – einen Betätigungshebel, der mit dem Arretierungsmittel verbunden
ist,
wobei der Betätigungshebel zumindest teilweise von Drehfalle und Sperrklinke
getrennt bewegbar ist.
Bei der hier genannten Schließvorrichtung handelt es sich insbesondere
um das Türschloss einer Schiebetür, mit der die Schiebetür üblicherweise
an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges fixiert werden kann. Regelmäßig
weist eine solche Schiebetür nur ein Arretierungsmittel auf, dies ist jedoch
nicht zwingend erforderlich. Als Arretierungsmittel kommen grundsätzlich auch
bekannte Türfeststeller in Betracht. Vorliegend wird insbesondere die Ansteuerung
bzw. (De-)Aktivierung dieser Arretierungsmittel mittels Betätigen eines angepassten
Türschlosses bzw. einer angepassten Schließvorrichtung zum Verriegeln
bzw. Entriegeln der Schiebetür betrachtet. Die einzeln aufgeführten Komponenten
können bei dieser Schließvorrichtung jeweils einzeln vorliegen, es ist
jedoch auch möglich, dass zumindest eine der genannten Komponenten mehrmals
vorliegt.
Demgemäß umfasst die Schließvorrichtung zunächst
eine Drehfalle, wobei hiermit regelmäßig die Komponente einer Schließvorrichtung
gemeint ist, die mit dem Schließbügel bzw. Schließbolzen zusammenwirkt.
Die Drehfalle definiert regelmäßig eine Mehrzahl von Schließzuständen,
wie beispielsweise den geöffneten Zustand, wenn der Schließbolzen freigegeben
ist, eine so genannte Vorrast-Stellung sowie eine Hauptrast-Stellung, wenn die Drehfalle
mit dem Schließbügel einerseits und der Sperrklinke andererseits zusammenwirkt.
Diese Drehfalle ist nun auf einer ersten Schwenkachse positioniert, wobei die Drehfalle
insbesondere so federbelastet ist, dass ihre bevorzugte Lage die Offen-Stellung
ist.
Die Sperrklinke dient zum Verriegeln der Drehfalle, so dass diese
hinsichtlich zumindest einer Drehrichtung fixiert ist. Dazu ist die Sperrklinke
auf einer zweiten Schwenkachse positioniert, die von der ersten Schwenkachse beabstandet
ist. Diese zweite Schwenkachse kann selbst angetrieben sein, bevorzugt ist jedoch
die Variante, bei der die zweite Schwenkachse nur zur Lagerung der dort positionierten
Komponenten dient und die Sperrklinke direkt mechanisch (und/oder elektromotorisch
unterstützt) um die zweite Schwenkachse herum bewegt werden kann. Zur Ausführung
dieser Schwenkbewegung ist die Schwenkachse bzw. die Sperrklinke mit einem entsprechenden
Handhabungselement verbunden. Solche Handhabungselemente können beispielsweise
Bauelemente und/oder Antriebe sein, die insbesondere mit Griffen der Schiebetür
auf der Innen- und/oder der Außenseite zusammenwirken. Regelmäßig
verschwenkt diese Sperrklinke nicht beliebig weit sondern innerhalb eines vorgegebenen
Verschwenkbereichs, der insbesondere nur so groß ist, dass die Sperrklinke
von der Drehfalle abgehoben werden kann.
Der Betätigungshebel ist vorteilhafterweise mit einem Verbindungselement
der Arretierungsmittel verbunden, beispielsweise einem Gestänge und/oder einem
Bowdenzug. Damit ist insbesondere die Möglichkeit geschaffen, dass der tatsächliche
Arretierungsmechanismus weiter entfernt von der Schließvorrichtung positioniert
ist. Dabei sind jedoch die mit dem Betätigungshebel ausgeführten Bewegungen
an diesen Arretierungsmechanismus zu übertragen, wobei beispielsweise das Gestänge
und/oder der Bowdenzug hilfreich ist.
Hierbei wird nun vorgeschlagen, dass der Betätigungshebel zumindest
teilweise von Drehfalle und Sperrklinke getrennt bewegbar ist. Das heißt mit
anderen Worten insbesondere, dass die Bewegung des Betätigungshebels wenigsten
teilweise (bevorzugt vollständig) einerseits von Drehfalle und andererseits
von der Sperrklinke entkoppelt bewegt wird. Dabei ist ganz besonders bevorzugt,
dass die über das Handhabungselement auf die Sperrklinke übertragene Bewegung
beim Öffnen und Schließen der Schließvorrichtung nicht durch das
Aktivieren bzw. Deaktivieren der Arretierungsmittel beeinträchtigt wird, für
den Bediener also keine erhöhte Anstrengung erforderlich ist. Dies wird insbesondere
dadurch erreicht, dass das Bewegen des Betätigungshebels während des Öffnens
und Schließens der Schließvorrichtung von der Drehfalle übernommen
wird, so dass die damit gleichzeitig einhergehenden Bewegungen des Handhabungselementes
bzw. der Sperrklinke in einem fast kräftefreien Leerhub stattfinden (abgesehen
von einigen Reibungskräften die überwunden werden). Dabei ist ganz besonders
bevorzugt, dass der größere Anteil der Bewegung des Betätigungshebels
durch die Drehfalle gesteuert wird, wobei der Zeitpunkt für die Bewegungen
des Betätigungshebels durch die Sperrklinke und/oder den Schließbolzen
und/oder weitere (insbesondere elektromotorisch unterstützte) Komponenten der
Schließvorrichtung bestimmt wird.
Die hier vorgeschlagene Ausgestaltung der Schließvorrichtung
hat den Vorteil, dass zum Aktivieren bzw. Deaktivieren eines solchen Türfeststellers
bzw. der Arretierungsmittel über das vorhandene Schiebetürschlossbetätigungssystem
einfach zu handhaben ist, wobei keine wesentlichen zusätzlichen
Betätigungskräfte auftreten, durch die der Betätigungskomfort beeinträchtigt
werden könnte.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Schließvorrichtung
hat der Betätigungshebel einen ersten Mitnehmer zum Zusammenwirken mit einer
Komponente der ersten Schwenkachse und einen zweiten Mitnehmer zum Zusammenwirken
mit einer Komponente der zweiten Schwenkachse. Die Komponente der ersten Schwenkachse
ist insbesondere die bereits erläuterte Drehfalle, die teilweise gegenüber
dem Betätigungshebel relativ verdrehbar ist. Darüber hinaus weist der
Betätigungshebel einen zweiten Mitnehmer auf, der mit der Sperrklinke und/oder
einer weiteren, auf der zweiten Schwenkachse positionierten Komponente (die im wesentlichen
auf die gleiche Weise wie die Sperrklinke angetrieben wird und/oder mit dieser teilweise
verdrehsicher verbunden ist) zusammenwirkt. Bevorzugt sind der erste Mitnehmer und
der zweite Mitnehmer bezüglich der ersten Schwenkachse auf dem der Betätigungshebel
gegenüberliegend ausgebildet. Zu diesem Zweck ist es insbesondere vorteilhaft,
dass der Betätigungshebel im wesentlichen drei Arme aufweist, wobei ein erster
Arm für den ersten Mitnehmer, ein zweiter Arm für die Verbindung mit dem
Arretierungsmittel und ein dritter Arm mit dem zweiten Mitnehmer vorgesehen ist.
Ganz besonders bevorzugt ist dabei die Position der ersten und zweiten Mitnehmer
bezüglich der ersten Schwenkachse so zu wählen, dass diese unterschiedlich
weit entfernt von der Schwenkachse ausgebildet sind. Auf diese Weise kann über
geeignete Anschlusselemente eine besonders abgestimmte Krafteinleitung auf den Betätigungshebel
unter Berücksichtigung der herrschenden Platzgegebenheiten realisiert werden.
Des Weiteren wird eine Schließvorrichtung vorgeschlagen, bei
der die Drehfalle mit einem Vorsprung ausgebildet ist, der während eines Teils
der Rotation der Drehfalle mit dem ersten Mitnehmer zusammenwirkt. Besonders bevorzugt
ist die Ausführungsvariante der Schließvorrichtung, bei der Betätigungshebel
und Drehfalle auf der ersten Schwenkachse direkt übereinander angeordnet sind.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der Vorsprung der Drehfalle sich in Richtung des
Betätigungshebels erstreckt, wobei der Mitnehmer zumindest teilweise an dessen
Umfang zur Anlage gebracht werden kann. Besonders bevorzugt ist der Vorsprung nach
Art eines Stiftes, Pins und/oder Anschlages ausgebildet. Im Hinblick auf den Zeitpunkt
des Zusammenwirkens von Vorsprung und erstem Mitnehmer ist anzumerken, dass damit
insbesondere der Zeitraum gemeint ist, während dessen die Drehfalle sich von
der geöffneten in eine geschlossene Position bewegt bzw. sich in einer geschlossenen
Position befindet. Während dieser Phasen liegt der erste Mitnehmer bevorzugt
an dem mindestens einen Vorsprung der Drehfalle an.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Schließvorrichtung
ist als weitere Komponente mindestens ein Rückstellhebel auf der zweiten Schwenkachse
positioniert, der zumindest während eines Teils der Rotation des Rückstellhebels
mit dem zweiten Mitnehmer zusammenwirkt. In dieser Ausführungsvariante ist
ebenfalls bevorzugt, dass sich Drehfalle und Sperrklinke im Wesentlichen in einer
Ebene befinden, wobei sich der erste Mitnehmer und der Vorsprung sowie gegebenenfalls
auch der zweite Mitnehmer und ein Rückstellhebel in einer Ebene befinden. Dabei
wird der Rückstellhebel vorteilhafterweise ebenso wie die Sperrklinke über
die zweite Schwenkachse angetrieben, wobei erforderlichenfalls ein Spielraum zwischen
dem Rückstellhebel und der Sperrklinke vorgesehen ist. Über den Rückstellhebel
können bestimmte Kräfte und/oder Hebellängen zur Realisierung eines
bestimmten Verschwenkweges des Betätigungshebels eingestellt werden.. Das Zusammenwirken
des zweiten Mitnehmers mit dem Rückstellhebel findet insbesondere während
des Deaktivierens der Arretierungsmittel und/oder zu Beginn des Schließens
der Schiebetür aus der geöffneten Stellung statt.
Besonders bevorzugt ist zudem, dass der Rückstellhebel unabhängig
von der Sperrklinke mittels des Handhabungselements bewegbar ist. Damit wird die
Möglichkeit einer (teilweise) getrennten Ansteuerung von Sperrklinke und Rückstellhebel
an der zweiten Schwenkachse eröffnet, so dass ggf. auch Kindersicherungen oder
ähnliche Sperren bei Betätigung des Handhabungselementes von der Innen-
oder Außenseite vorgesehen sind.
Des Weiteren ist auch vorteilhaft, wenn bei der Schließvorrichtung
mittels Krafteinwirkung auf den ersten Mitnehmer und den zweiten Mitnehmer eine
Bewegung des Betätigungshebels in eine Rotationsrichtung bewirkt wird. Damit
ist insbesondere gemeint, dass tatsächlich eine Mitnahme des Betätigungshebels
nur in genau eine Rotationsrichtung erfolgt, nämlich um die Arretierungsmittel
zu lösen und/oder zu deaktivieren. Das heißt mit anderen Worten, dass
über die Schließvorrichtung nur in eine Richtung hin Kräfte auf den
Betätigungshebel eingeleitet werden müssen.
Gerade auch in diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, dass die Drehfalle
und die Arretierungsmittel im geschlossenen Zustand in die gleiche Richtung federvorgespannt
sind. Das heißt mit anderen Worten, dass die Bewegung der Drehfalle von einer
geschlossenen in eine geöffnete Position durch eine entsprechende Feder unterstützt
wird. Durch diese federunterstützte Bewegung wird insbesondere der erste Mitnehmer
freigegeben, so dass auch die Arretierungsmittel bei einer entsprechenden Feder-Vorspannung
in den aktivierten bzw. den fixierten Zustand überführt werden, ohne dass
es weiterer Kraftanstrengungen des Bedieners der Schiebetür
bedarf.
Gemäß einer Weiterbildung der Schließvorrichtung wird
mittels Krafteinwirkung auf den ersten Mitnehmer und den zweiten Mitnehmer eine
Bewegung des Betätigungshebels unterschiedlichen Ausmaßes bewirkt. Damit
ist insbesondere gemeint, dass die Krafteinwirkung auf den ersten Mitnehmer, die
mittels der Drehfalle vorgenommen wird, größeren Ausmaßes ist, als
die Bewegung des Betätigungshebels, der mit der Sperrklinke bzw. dem Rückstellhebel
bewirkt wird. Dies führt gerade beim Ver- und/oder Entriegeln der Schließvorrichtung
zu keinen signifikanten zusätzlichen Betätigungskräften, da die Hauptbewegungen
für die Arretierungsmittel über die Drehfalle realisiert werden können,
wobei gleichzeitig entsprechende Leerräume bzw. Spielräume für die
Sperrklinke bereitgestellt werden.
Im Hinblick auf die Ausführung eines Rückstellhebels wird
bevorzugt, dass dieser mehrteilig ausgeführt ist, wobei ein erstes Hebelteil
an der zweiten Schwenkachse positioniert ist und mit einem zweiten Hebelteil zusammenwirkt,
das einer dritten Schwenkachse positioniert ist und mit dem ersten Hebelteil so
bewegbar ist, dass es mit dem zweiten Mitnehmer kontaktierbar ist. Insbesondere
wird mit dem zweiten Hebelteil eine Art Wippe gebildet, die über das erste
Hebelteil steuerbar ist. Die Länge der beiden Glieder des zweiten Hebelteils
kann unter Berücksichtigung der erforderlichen Drehmomentsübertragung
angepasst sein. Dies führt dazu, dass mit sehr geringen Betätigungskräften
eine Drehung des ersten Hebelteils vorgenommen werden kann, die über das zweite
Hebelteil auf den zweiten Mitnehmer des Betätigungshebels übertragen wird.
Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung dieses mehrteiligen Rückstellhebels
wird insbesondere auf die Figurenbeschreibung verwiesen.
Im Zusammenhang mit der Anwendung bzw. Positionierung einer solchen
Schließvorrichtung wird insbesondere vorgeschlagen, dass ein Kraftfahrzeug
mit einer Schiebetür mit einer erfindungsgemäßen Schließvorrichtung
ausgeführt ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zum Betätigen von Arretierungsmitteln zum Fixieren einer geöffneten
Schiebetür eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, das zumindest die folgenden
Schritte umfasst:
- a) Aktivieren der Arretierungsmittel in Folge einer Rotation einer Drehfalle
einer Schließvorrichtung für die Schiebetür,
- b) Fixieren der Schiebetür an dem Kraftfahrzeug bei Erreichen der geöffneten
Stellung;
- c) Lösen der Arretierungsmittel in Folge einer Rotation einer Sperrklinke
oder eine damit verbundenen weiteren Komponente der Schließvorrichtung;
- d) Deaktivieren der Arretierungsmittel in Folge einer Rotation der Drehfalle.
Das Verfahren ist insbesondere für den Betrieb der erfindungsgemäßen
Schließvorrichtung geeignet. Insoweit wird auf die entsprechenden Erläuterungen
verwiesen bzw. kann auf diese Erläuterungen ergänzend Bezug genommen werden.
Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Schritt a) ist bevorzugt,
dass diese beim Entsperren der Schließvorrichtung mittels eines Handhabungselementes
für die Sperrklinke initiiert wird. Damit ist mit anderen Worten gemeint, dass
bei Betätigung des Türinnen- oder Türaußengriffs die Betätigungskette
(Innenbetätigungshebel/Außenbetätigungshebel, gegebenenfalls elektrisch
öffnender Hebel zum elektrisch unterstützten Öffnen, etc.) so aktiviert
wird, dass die Sperrklinke von der Drehfalle abgehoben wird. So wird die Sperrklinke
zum Beispiel in Folge einer entsprechenden Feder-Vorspannung in die geöffnete
Position verschwenkt. Dabei wird insbesondere der Vorsprung der Drehfalle von dem
ersten Mitnehmer des Betätigungshebels entfernt, so dass der erste Mitnehmer
freigegeben wird und die Arretierungsmittel in einen aktiven Zustand überführt
werden.
Im Hinblick auf den Schritt b) ist bevorzugt, dass die Arretierungsmittel
Elemente aufweisen, die kraft- und/oder formschlüssig mit Komponenten des Kraftfahrzeuges
einrasten, insbesondere mit einer Führungsschiene der Schiebetür oder
anderen Karosseriebauteilen des Kraftfahrzeuges.
Im Hinblick auf Schritt c) ist bevorzugt, dass dieser zu Beginn eines
Schließvorgangs der Schiebetür mittels eines Handhabungselementes für
die Sperrklinke initiiert wird. Dabei wird insbesondere durch die Rotation der Sperrklinke
oder einer auf derselben zweiten Schwenkachse positionierten Rückstellhebels
eine Bewegung der Arretierungsmittel verursacht, so dass der Kraft- und/oder Formschluss
beseitigt wird. Bevorzugt werden die Arretierungsmittel dabei nicht in denselben
Zustand überführt, wie bei der Schließvorrichtung in geschlossenem
Zustand (insbesondere der so genannten Hauptrast).
Betreffend Schritt c) sind zudem folgende Aspekte für einen hohen
Bedienungskomfort vorteilhaft: Da in diesem Zustand die Sperrklinke regelmäßig
in einer (gegenüber der Hauptrast) ausgelenkten Position ist, wird beim Betätigen
des Handhabungselements zunächst ein Leerhub getätigt, bis eine Bewegung
der Sperrklinke einsetzt. Zur Reduzierung einer des Kraftaufwandes beim Betätigen
des Handhabungselements wird nun vorgeschlagen, dass die Bewegung eines Rückstellhebels
zum Lösen der Arretierungsmittel höchstens so weit stattfindet, bis die Sperrklinke
mitbewegt werden würde. Infolge der Vermeidung einer gleichzeitigen Bewegung
von Rückstellhebel und Sperrklinke während des Schrittes c) kann somit
der Komfort weiter verbessert werden.
Des Weiteren wird auch als vorteilhaft erachtet, dass Schritt d) beim
Verriegeln der Schließvorrichtung initiiert wird. Dabei ist insbesondere gemeint,
dass die Rotation der Drehfalle beim Zusammenwirken mit dem Schließbügel
am Kraftfahrzeug bzw. der so genannten B-Säule und/oder anderen Karosseriebauteilen
des Kraftfahrzeugs größtenteils durchgeführt wird. Dieser tatsächliche
Schließvorgang kann elektromotorisch unterstützt werden, beispielsweise
in dem die Drehfalle elektromotorisch unterstützt rotiert, so dass die zur
Deaktivierung der Arretierungsmittel zusätzlichen Kräfte nicht über
das Handhabungselement der Bedienungsperson aufgebracht werden müssen. Gleichzeitig
kann auf diese Weise der Freiraum für die Bewegungen an den Komponenten an
der zweiten Schwenkachse bereitgestellt werden, um ein im Wesentlichen „kraftloses"
Abheben der Sperrklinke von der Drehfalle zu erlauben.
Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden anhand der Figuren
näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren lediglich
besonders bevorzugte Ausführungsvarianten der Erfindung veranschaulichen, diese
jedoch nicht darauf begrenzt ist. Es zeigen schematisch:
1: eine bevorzugte Ausführungsvariante der Schließvorrichtung
im geschlossenen Zustand,
2: die Schließvorrichtung in einem Zustand mit
aktivierten Arretierungsmitteln,
3: die Schließvorrichtung beim Lösen der
Arretierungsmittel vom Kraftfahrzeug,
4: die Schließvorrichtung beim Deaktivieren der
Arretierungsmittel,
5: eine weitere Ausführungsvariante der Schließvorrichtung,
6: ein Detail der Schließvorrichtung aus
5 im Schnitt, und
7: ein anderes Detail der Schließvorrichtung aus
5.
1 veranschaulicht eine bevorzugte Ausführungsvariante
der Schließvorrichtung 1, wobei die Bewegung der Komponenten beim
Entriegeln des Gesperres bzw. der Aktivierung der Arretierungsmittel erläutert
wird.
In dem veranschaulichten Zustand der Schließvorrichtung
1, der auch als geschlossener Zustand bezeichnet wird, befindet sich die
dargestellte Drehfalle 4 im Eingriff mit einem Schließbügel (nicht
dargestellt) eines Kraftfahrzeuges. Dieser Zustand wird nun dadurch verändert,
dass mittels eines Handhabungselementes 8 mechanisch und/oder elektromotorisch
unterstützt die Sperrklinke 6 von der Drehfalle 4 in Richtung
des schwarz gezeichneten Pfeiles abgehoben wird. Dabei müssen im Wesentlichen
nur die Reibungskräfte zwischen Drehfalle 4 und Sperrklinke
6 überwunden werden, wobei die Sperrklinke 6 einen vorgebbaren
Verschwenkbereich 9 um die zweite Schwenkachse 7 herum verschwenkt
wird.
In Folge der Freigabe der Drehfalle 4 bewegt sich diese,
wie oben mit einem weißen Pfeil veranschaulicht, aufgrund einer Federvorspannung
im Uhrzeigersinn. Damit wird ein erster Mitnehmer 11 des Betätigungshebels
10 freigegeben, so dass sich der Bowdenzug 21 der Arretierungsmittel
3, der ebenfalls federvorgespannt ist, nach unten bewegen und in seinen
aktivierten Zustand überführt werden kann. Dabei ist sichergestellt, dass
der Betätigungshebel 10 nicht mit Komponenten der zweiten Schwenkachse
7 zusammenwirkt, also praktisch einen Leerhub ausführt. Hier wird
deutlich, dass das Betätigungssystem beim Öffnen des Schlosses bzw. der
Schließvorrichtung 1 fast gar nicht durch die Arretierungsmittel
3, insbesondere einen Türfestesteller, kraftmäßig beeinträchtigt
wird, und somit die Betätigungskraft für das Handhabungselement
8 trotz Aktivierung der Arretierungsmittel 3 sehr gering gehalten
wird.
In 2 ist nun der Zustand der Schließvorrichtung
1 veranschaulicht, in der beispielsweise ein Verschieben der Schiebetür
2 stattfindet. Die Arretierungsmittel 3 sind nun beispielsweise
bezüglich des Kraftfahrzeuges 20 unter dessen Karosserie so positioniert,
dass diese beim Verfahren hin zu einer Eingriffsvorrichtung 22 bewegt werden.
Erreicht nun die Schiebetür 2 die vollständig geöffnete
Position, rastet das Arretierungsmittel 3 in der Eingriffsvorrichtung
22 ein. Für diese zusätzliche Bewegung des Arretierungsmittels
3 ist ausreichend Raum 23 im Bereich des ersten Mitnehmers
11 und des zweiten Mitnehmers 12 des Betätigungshebels
10 vorgesehen. Damit ist ein sicheres Einrasten der Arretierungsmittel
3 in die Eingriffsvorrichtung 22 gewährleistet.
Der Zustand der Schließvorrichtung in der vollständig geöffneten
Position der Schiebetür 2 veranschaulicht die 3,
wobei die mit den Pfeilen angedeuteten Bewegungen nunmehr die Vorgänge des
Lösens der Arretierungsmittel 3 zeigen.
In der Darstellung von 3 befinden sich
die Arretierungsmittel 3 im Eingriff mit der Eingriffvorrichtung
22. Zum Ausheben der Arretierungsmittel 3
aus der Eingriffsvorrichtung 22 wird nunmehr erneut das
Handhabungselement 8 betätigt, wobei die Komponenten, die mit der
zweiten Schwenkachse 7 zusammenwirken, das Ausheben bewirken. Demnach wird
also das Handhabungselement 8 mechanisch und/oder elektromotorisch unterstützt
bewegt, so dass erneut die Sperrklinke 6 und/oder ein die zweite Schwenkachse
7 angetriebener Rückstellhebel 14 bewegt wird (gekennzeichnet
durch einen schwarzen Pfeil). Bei der hier veranschaulichten Ausführungsvariante
ist der Rückstellhebel 14 mit einem ersten Hebelteil 17 und
einem zweiten Hebelteil 18, das um eine dritte Schwenkachse 19
angeordnet ist, aufgebaut. Die Bewegung der Sperrklinke 6 bzw. des ersten
Hebelteil 17 des Rückstellhebels 14 wird über einen
entsprechend geformten Anschlag auf das zweite Hebelteil 18 übertragen,
das ähnlich einer Wippe nunmehr um die dritte Schwenkachse 19 ausgelenkt
wird. Es ist bevorzugt, dass das zweite Hebelteil 18 zu Beginn seiner Bewegung
bereits mit dem zweiten Mitnehmer 12 in Kontakt ist, so dass ein kleiner
Verschwenkbereich zu einem ausreichenden Hub bezüglich der Arretierungsmittel
3 führt. Die Rotation des Betätigungshebels 10 in Rotationsrichtung
15 wird dabei in der Regel nur über ein geringes Ausmaß
16 verwirklicht, so dass die hierfür erforderlichen Kräfte und/oder
Wege gering sind. Besonders bevorzugt entspricht dabei das Ausmaß
16 maximal dem Raum 23, so dass für diese Bewegung die Sperrklinke
6, die für diese Bewegung an der Drehfalle 4 anliegt, nicht
bewegt werden muss. Dieser Bewegungsmechanismus wird insbesondere durch ein Betätigen
des (Türinnen- und/oder) Türaußengriffs der Schiebetür in der
vollständig geöffneten Position in Gang gesetzt.
Nach dem Lösen der Arretierungsmittel 3 befinden sich
die Aktivierungsmittel 3 wieder in einem aktiven Zustand, so dass bei einer
erneuten Öffnung wiederum ein sicheres Einrasten in die Eingriffmittel
22 gewährleistet ist.
Wird die Schiebetür nun wieder vollständig geschlossen und
mit beispielsweise der B-Säule der Karosserie verbunden, setzt der Schließvorgang
der Schließvorrichtung 1 ein, wobei gleichzeitig die Arretierungsmittel
3 deaktiviert werden. Die entsprechenden Bewegungsabläufe werden anhand
von 4 erläutert. Beim Kontakt der Drehfalle
4 mit dem (nicht dargestellten) Schließbügel wird erneut eine
Rotation der Drehfalle 4 veranlasst, diesmal gegen den Uhrzeigersinn, wie
es mit dem schwarzen Pfeil veranschaulicht ist. Dabei wird der Vorsprung
13 der Drehfalle 4 mit dem ersten Mitnehmer 11 des Betätigungshebels
10 in Kontakt gebracht, so dass der Betätigungshebel 10 in
Rotationsrichtung 15 verschwenkt wird. Dabei werden die Arretierungsmittel
3 bzw. deren Angriffspunkt am Betätigungshebel 10 um ein
weiteres Ausmaß 16 bewegt. Dieser Vorgang ist regelmäßig
dann beendet, wenn die Sperrklinke 6 wieder in die Rastposition
24 bezüglich der Drehfalle 4 einrastet. Die Mitnahme des
Betätigungshebels 10 bei der Drehung der Drehfalle 4 gewährleistet,
dass ein ausreichend großer Raum 23 bereitgestellt ist, der ein nahezu
kraftloses Auslösen bzw. Aktivieren der Arretierungsmittel 3 beim
Öffnen der Schließvorrichtung ermöglicht.
5 zeigt eine weitere Ausführungsvariante der Schließvorrichtung,
wobei die Kontaktbereiche des Betätigungshebels 10 mit der Drehfalle
4 sowie mit dem zweiten Hebelteil 18 abgewandelt sind. Zur Veranschaulichung
dieser Kontaktbereiche wurde in einer seitlichen Ansicht (7)
bzw. Schnittansicht (6) die Position der zusammenwirkenden
Teile zueinander dargestellt. So hat bei dieser Ausgestaltung der Betätigungshebel
10 einen ersten Mitnehmer 11, der sich bis in die Ebene der Drehfalle
4 hinein erstreckt und mit einem (sich in Umfangsrichtung erstreckenden)
Vorsprung 13 der Drehfalle 4 in Kontakt gebracht werden kann.
Bei dieser Ausführungsvariante kann auf einen aus der Ebene der Drehfalle
4 hinausragenden Vorsprung 13 der Drehfalle 4 (wie z.B.
in 2 dargestellt) verzichtet werden. Der Betätigungshebel
10 kann zusätzlich auch mit einem aus der Ebene des Betätigungshebels
10 hinausragenden zweiten Mitnehmer 12 zum Zusammenwirken mit
den zweiten Hebelteil 18 versehen sein, z.B. wie dies in 7
veranschaulicht ist. Bevorzugt erstrecken sich dann beide Mitnehmer des Betätigungshebels
10 in die gleiche Richtung, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Diese hier veranschaulichte Ausführungsvariante des Betätigungshebels
10 verlangt ggf. geringere Anpassungen der anderen Bauteile der Schließvorrichtung,
wobei das Zusammenwirken mit diesen Bauteilen im Wesentlichen wie zuvor dargestellt
abläuft.
- 1
- Schließvorrichtung
- 2
- Schiebetür
- 3
- Arretierungsmittel
- 4
- Drehfalle
- 5
- ersten Schwenkachse
- 6
- Sperrklinke
- 7
- zweite Schwenkachse
- 8
- Handhabungselement
- 9
- Verschwenkbereich
- 10
- Betätigungshebel
- 11
- ersten Mitnehmer
- 12
- zweiten Mitnehmer
- 13
- Vorsprung
- 14
- Rückstellhebel
- 15
- Rotationsrichtung
- 16
- Ausmaß
- 17
- erstes Hebelteil
- 18
- zweiten Hebelteil
- 19
- dritten Schwenkachse
- 20
- Kraftfahrzeug
- 21
- Bowdenzug
- 22
- Eingriffsvorrichtung
- 23
- Raum
- 24
- Rastposition