Die Erfindung betrifft einen Wäschetrockner mit einem Gestell
und an dem Gestell angeordneten Wäscheaufhängeelementen, die als Bänder
ausgeführt sind
Die meisten Wäschetrockner weisen üblicherweise Wäscheleinen
oder Wäschestangen auf, an denen die Wäsche beispielsweise mit Hilfe von
Wäscheklammern befestigt werden kann. Es ist auch möglich, die Wäschestücke
einfach über die Wäscheleinen oder die Wäschestangen zu legen. Nachteiliger
Weise entstehen – insbesondere bei empfindlicher Wäsche, wie beispielsweise
bei Wollwäschestücken und Strickwaren – unschöne Druckstellen.
Diese Druckstellen entstehen auch, wenn die empfindliche Wäsche eben –
mehrere Wäscheaufhängeelemente übergreifend – auf die Wäscheleinen
oder auf die Wäschestangen gelegt wird. Aus Metall hergestellte Wäschestangen
haben den zusätzlichen Nachteil, dass es durch Rostbildung – beispielsweise
im Bereich von Beschädigungen der Oberflächenbeschichtung – zur
Bildung von Rost kommt, der die Wäsche beschmutzen kann.
Zu Vermeidung von Druckstellen gibt es Trockenvorrichtungen, die mit
einem Netz ausgerüstet sind, auf das das zu trocknende Wäschestück
gelegt werden kann. Solche Trockenvorrichtungen sind beispielsweise aus
DE 82 08 272 U1 und aus
DE 86 24 279 U1 bekannt. Die Trockenvorrichtungen
haben den Nachteil, dass ein – platzsparendes – Aufhängen von
unempfindlichen Wäschestücken beispielsweise mit Hilfe von Wäscheklammern
nicht möglich ist.
Aus GB 956 560 A ist
ein Wäschetrocknungsgestell bekannt, das Gitterartig angeordnete Bänder
zum flachen Ablegen von Wäsche aufweist.
Aus DE 10 2004 056 816
A1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme und Belüftung von Gegenständen
insbesondere von Bettdecken bekannt. Die Vorrichtung weist eine bewegliche Einrichtung
zum Klappen auf. Die aufgeklappte Stellung ist durch mindestens zwei Spannbänder
bestimmt.
Aus EP 0 526 829 A1
ist ein zusammenlegbarer Wäscheständer mit einer Strickwarentrockenrauflage
bekannt. Die Strickwarentrockenrauflage kann aus einen Textiltuch bestehen, das
mit Schnellverschlusselementen zur Befestigung an einem Aufhänggitter ausgerüstet
ist.
Um empfindliche Wäschestücke auf normalen Wäscheleinen
zu trocken, ist beispielsweise aus der DE
296 01 758 U1 bekannt, die Wäscheleine mit einem längeren, runden
Schaumstoffteil zu polstern.
Aus der DE 38 30 358 A1
ist einen Trockenvorrichtung mit mindestens einer horizontalen Auflage aus einem
Gitter oder parallel zueinander angeordneten Streben bekannt.
In der DE 203 14 289 U1
wird ein Tisch mit jeweils um ihre Längsachse schwenkbaren und in einem Rahmen
angeordneten Lamellen beschrieben, die es ermöglichen, über die Lamellen
in senkrecht gestellter Position Wäschestücke zu hängen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen effizient
herstellbaren Wäschetrockner anzugeben, der sowohl ein platzsparendes Aufhängen
von unempfindlichen Wäschestücken – beispielsweise mit Wäscheklammern
–, als auch ein schonendes Aufhängen von empfindlichen Wäschestücken
ermöglicht.
Die Aufgabe wird durch einen Wäschetrockner gelöst, der
dadurch gekennzeichnet ist, dass ein großflächiges Textilgewebe mit Schlitzen
versehen ist, wobei die durch die Schlitze voneinander getrennten Teile des Textilgewebes
die Bänder bilden.
Der Wäschetrockner hat den Vorteil, dass empfindliche Wäschestücke
ohne die Gefahr der Bildung von Druckstellen getrocknet werden können, wobei
für das Aufhängen von unempfindlicher Wäsche eine im Vergleich zu
bekannten Wäscheaufhängegestellen gleich große oder sogar größere
Aufnahmekapazität zur Verfügung gestellt ist.
Zudem ist der erfindungsgemäße Wäschetrockner besonders
effizient herstellbar, da die Bänder aus einem großflächigen Textilgewebe,
das mit Schlitzen versehen ist, gebildet werden, wobei die durch die Schlitze voneinander
getrennten Teile des Textilgewebes die Bänder bilden. Es kann beispielsweise
vorgesehen sein, dass eine breite Textilbahn in dem Gestell des Trockners –
zumindest in einer Aufklappstellung – flächig gespannt ist, die als
Trockenfläche für empfindliche Wäschestücke dient und die gleichzeitig
die Wäscheaufhängeelemente in Form von Bändern bereit stellt.
Vorzugsweise sind die Bänder aus wasserunempfindlichem Material
– beispielsweise aus Nylon oder Nylongewebe – hergestellt. Um ein
zu weites Durchhängen der mit Wäsche beladenen Bänder zu vermeiden,
sind die Bänder vorzugsweise aus zugfestem weitgehend undehnbarem Material
hergestellt.
In einer vorteilhaften Ausführung sind die Bänder in einer
gemeinsamen Trockenebene – vorzugsweise flach nebeneinander – angeordnet.
Die Bänder bilden so eine lediglich von schmalen Schlitzen unterbrochne Trockenfläche
auf der empfindliche Wäsche – wie beispielsweise Wollpullover –
zum Trocknen abgelegt werden können ohne dass während
des Trocknungsvorganges unschöne Druckstellen entstehen. Vorzugsweise sind
die Bänder parallel zueinander angeordnet.
In einer vorteilhaften Ausführung ist der Wäschetrockner
zusammenklappbar. Es ist vorteilhafter Weise – zumindest in einer Aufklappstellung
– vorgesehen, dass die Bänder im Gestell gespannt sind. Insbesondere
zur Schonung der Bänder kann vorgesehen sein, dass die Bänder im zusammengeklappten
Zustand des Wäschetrockners entspannt sind. In einer vorteilhaften Ausführung
spannen sich die Bänder beim Aufklappen des Wäschetrockners automatisch.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand schematisch dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben, wobei gleich wirkende Elemente
mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
1 einen erfindungsgemäßen Wäschetrockner,
der als zusammenklappbarer Standtrockner ausgeführt ist,
2 einen anderen erfindungsgemäßen Wäschetrockner
mit einem Scherenstandgestell, und
3 einen weiteren erfindungsgemäßen zusammenklappbaren
Wäschetrockner mit einem Scherenstandgestell.
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Wäschetrockner
1 mit einem Gestell 2, das einen Halterahmen 3 aufweist,
an dem als Bänder 4 ausgeführte Wäscheaufhängeelemente
angeordnet sind. Das Gestell 2 weist darüber hinaus zwei u-förmige
Standbügel 5 auf, die beiklappbar an dem Halterahmen 3 angeordnet
sind. Die Bänder 4, die als Textilbänder ausgeführt sind,
sind nebeneinander flach in einer gemeinsamen Trockenebene angeordnet, so dass empfindliche
Wäsche eben auf den Bändern zum Trocknen abgelegt werden kann.
2 zeigt einen anderen erfindungsgemäßen Wäschetrockner
mit einem Scherenstandgestell 6, der ebenfalls zusammenklappbar ausgebildet
ist. Das Scherenstandgestell ist Bestandteil eines Gestells 2, das als
Bänder 4 ausgeführte Wäscheaufhängeelemente trägt.
Die Bänder 4 sind Bestandteil eines großflächigen Textilgewebes
7, das zueinander parallele Schlitze 8 aufweist, wobei die durch
die Schlitze 8 voneinander getrennten Teile des Textilgewebes
7 die Bänder 4 bilden. Das Textilgewebes 7 ist in
einem Halterahmen 3 eingespannt, der Bestandteil des Gestells
2 ist.
3 zeigt einen weiteren erfindungsgemäßen
zusammenklappbaren Wäschetrockner 1 mit einem Scherenstandgestell
6. Der Wäschetrockner 1 ist derart ausgebildet, dass die
Bänder 4 im zusammengeklappten Zustand des Wäschetrockners
1 entspannt sind und sich beim Aufklappen des Wäschetrockners automatisch
spannen. Das Gestell 2 weist zwei Halteholme 9 auf, an denen das
Textilgewebe 7, das die Bänder 4 beinhaltet, befestigt ist.
- 1
- Wäschetrockner
- 2
- Gestell
- 3
- Halterahmen
- 4
- Bänder
- 5
- Standbügel
- 6
- Scherenstandgestell
- 7
- Textilgewebe
- 8
- Schlitze
- 9
- Halteholme