TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Nähvorrichtung und eine
Einfassvorrichtung, die mit einer Markierungsleuchte ausgerüstet sind, die
eine Markierung zur ordnungsgemäßen Positionierung eines Nähgutes
auf einen zu nähenden Abschnitt aufstrahlt.
EINSCHLÄGIGER STAND DER TECHNIK
Herkömmlicherweise schließt zum Beispiel die Einfassvorrichtung
eine Markierungsleuchte ein, die eine Positioniermarkierung auf ein Nähgut
aufstrahlt, das auf einem Maschinentisch positioniert ist. Von der Markierungsleuchte
wird verlangt, dass sie eine Mehrzahl unterschiedlicher Positionen aufstrahlt, und
zwar zur Positionierung des Nähgutes an einer vorderen Referenzposition, wenn
der Nähvorgang gestartet wird, an einer hinteren Referenzposition, wenn der
Nähvorgang endet, und einer mittleren Referenzposition oder Nähmittelposition.
Daher ist die Markierungsleuchte selbst in der Lage, sich durch einen Bewegungsmechanismus
mit einem Riemen, einer Rolle und so weiter entlang einer Nähgutvorschubrichtung
zu bewegen. Es ist auch vorgeschlagen (siehe, zum Beispiel JP-A-2002-336568), dass
ein Markierungslicht aus der Markierungsleuchte durch ein Prisma oder eine reflektierende
Platte gestrahlt wird, und dass die Aufstrahlposition durch verdrehen des Prismas
oder der reflektierenden Platte verschoben wird.
In der Einfassvorrichtung ist jedoch eine Einfasseinrichtung, die
die Gestalt eines umkehrten T hat und einen Einfassfleck an sich entlang hält,
oberhalb der Aufstrahlposition der Punktmarkierung derart angeordnet, dass die Einfasseinrichtung
vertikal beweglich ist. Somit wird die Punktmarkierung durch Fixierung des Licht
emittierenden Teils an einer vorbestimmten Position an einer Seite und oberhalb
der Einfasseinrichtung aufgestrahlt, so dass das Bestrahlungslicht von der Einfasseinrichtung
nicht abgeschirmt werden kann. Indessen wird in der Einfassvorrichtung ein Abstand
zwischen zwei Nähnadeln in Übereinstimmung mit den Nähspezifizierungen
geändert. In einem solchen Fall muss, wie in 12
und 13 gezeigt, eine Einfasseinrichtung 201
durch eine andere ersetzt werden, die eine unterschiedliche Breitengröße
B besitzt, und ferner muss auch ein Freiraum T zwischen einem Paar großer Presser
in Übereinstimmung mit dem Abstand zwischen den beiden Nähnadeln verändert
werden.
Jedoch sind in der herkömmlichen Einfassvorrichtung eine Höhe
H einer Vertikalposition des Licht emittierenden Teils und ein Abstand W der Einfasseinrichtung
201 von dem Licht emittierenden Teil festgelegt. Wenn deshalb die Breite
B der Einfasseinrichtung und der Abstand T des Paares der großen Presser
202 verändert wird, kann das Aufstrahllicht aus einer Markierungsleuchte
203 von der Einfasseinrichtung 201 an einer nach aufwärts
bewegten Position des Paares der großen Presser 202 abgeschirmt werden.
Somit. bestand ein Problem darin, dass die Punktmarkierung nicht ordnungsgemäß
auf einen vorbestimmten Positionsbereich P aufgestrahlt werden kann.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Nähvorrichtung,
beispielsweise eine Einfassvorrichtung vorzusehen, mit einer Markierungsleuchte,
die in ordnungsgemäßer Weise einen Teil eines zu markierenden Nähgutes
beleuchten kann, ohne durch eine Änderung in der Größe oder in der
Gestalt eines Nähguthaltegliedes, beispielsweise eines großen Pressers
oder einer Einfassvorrichtung, beeinflusst zu werden.
Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung umfasst eine Nähvorrichtung:
ein Nähguthalteglied (20, 30), das ein Nähgut gegen
einen Montagetisch (11) hält und das Nähgut einer Nähposition
zuführt;
eine Markierungsabstrahlvorrichtung (50) umfassend einen Licht emittierenden
Teil (60, 70), der oberhalb und an einer Seite des Nähguthaltegliedes
(20, 30) in Nähgutvorschubrichtung (F) an einer Zulaufseite
der Nähposition angeordnet ist, wobei die Markierungsabstrahlvorrichtung (50)
durch Emission von Licht aus dem Licht emittierenden Teil (60,
70) eine Markierung (M1, M2) auf das Nähgut aufstrahlt und die Markierung
(M1, M2) als Positionierreferenz dient, wenn das Nähgut auf dem Montagetisch
(11) platziert wird,
wobei das Nähgut entlang der Nähgutvorschubrichtung (F) zugeführt
wird, während am Nähgut eine Naht ausgebildet wird.
Die Nähvorrichtung umfasst weiterhin:
Vertikalantriebsmittel (53) zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60,
70) in vertikaler Richtung (Z);
Drehantriebsmittel (63, 65, 66) zum Verdrehen des Licht
emittierenden Teils (70) um eine vorbestimmte Antriebswelle (66),
so dass die Aufstrahlposition (P) der Markierung (M2) entlang der Nähgutvorschubrichtung
(F) verschoben wird;
Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Aufstrahlposition
der Markierung (M1, M2);
Vertikalpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Vertikalposition
des Licht emittierenden Teils (60, 70); und
Steuermittel (90) zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60,
70) in die Vertikalposition, die von den Vertikalpositionseinstellmitteln
(80) eingestellt ist, und zum Steuern der Vertikalantriebsmittel (53)
und der Drehantriebsmittel (63, 65,
66) derart, dass die Markierung (M2) an der Aufstrahlposition, die von
den Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) eingestellt ist, selbst dann
aufgestrahlt wird, wenn der Licht emittierende Teil (60, 70) in
die Vertikalposition bewegt wird, die eingestellt ist.
Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung wird die Naht am Nähgut
durch Platzieren des Nähgutes auf dem Montagetisch und Auf- und Abbewegen der
Nähnadeln ausgebildet, während das Nähgut am Nähguthalteglied
gehalten und dieses der Nähposition zugeführt wird.
Zu diesem Zeitpunkt verdreht die Markierungsabstrahlvorrichtung den
Licht emittierenden Teil, um die Markierung in der Richtung entlang der Nähgutvorschubrichtung
zu verschieben, und die Markierung wird an einer vorderen und hinteren Positionierreferenz
entlang der Vorwärts- und Rückwärtsrichtung aufgestrahlt, das heißt
entlang der Nähgutvorschubrichtung entlang der Naht, wenn das Nähgut auf
dem Montagetisch platziert wird.
Wenn zu diesem Zeitpunkt eine Größe oder eine Gestalt des
Nähguthaltegliedes verändert wird, kann der von dem Licht emittierenden
Teil zu bestrahlende Abschnitt vom Nähguthalteglied abgeschirmt werden. In
einem solchen Falle bewegen jedoch die Steuermittel den Licht emittierenden Teil
in die Vertikalposition, welche durch die Vertikalpositionseinstellmittel eingestellt
ist, so dass die Markierung an dem zu bestrahlenden Teil aufgestrahlt wird. Die
Steuermittel steuern gleichzeitig die Vertikalantriebsmittel und die Drehantriebsmittel,
um die Markierung an der Aufstrahlposition aufzustrahlen, welche durch die Aufstrahlpositionseinstellmittel
eingestellt ist.
Deshalb kann die Markierungsleuchte die Markierung in ordnungsgemäßer
Weise auf den zu markierenden Teil des Nähgutes aufstrahlen, ohne durch Änderung
der Größe des Nähguthaltegliedes beeinflusst zu werden.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung umfasst eine Nähvorrichtung:
ein Nähguthalteglied (20, 30), das ein Nähgut gegen
einen Montagetisch (11) hält und das Nähgut einer Nähposition
zuführt;
eine Markierungsabstrahlvorrichtung (50) umfassend einen Licht emittierenden
Teil (60, 70), der oberhalb und an einer Seite des Nähguthaltegliedes
(20, 30) in Nähgutvorschubrichtung (F) an einer Zulaufseite
der Nähposition angeordnet ist, wobei die Markierungsabstrahlvorrichtung (50)
durch Emission von Licht aus dem Licht emittierenden Teil (60,
70) eine Markierung (M1, M2) auf das Nähgut aufstrahlt und die Markierung
(M1, M2) als Positionierreferenz dient, wenn das Nähgut auf dem Montagetisch
(11) platziert wird,
wobei das Nähgut entlang der Nähgutvorschubrichtung (F) zugeführt
wird, während am Nähgut eine Naht ausgebildet wird.
Die Nähmaschine umfasst weiterhin:
Einen Vertikaleinstellmechanismus (101a, 101b, 151),
der betriebsfähig ist, um eine Vertikalposition des Licht emittierenden Teils
(60, 70) durch eine manuelle Betätigung einzustellen;
Drehantriebsmittel (63, 65, 66) zum Verdrehen des Licht
emittierenden Teils (70) um eine vorbestimmte Antriebswelle (66),
so dass die Aufstrahlposition der Markierung (M2) entlang der Nähgutvorschubrichtung
(F) verschoben wird;
Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Aufstrahlposition
der Markierung (M1, M2); und
Steuermittel (90), welche die Drehantriebsmittel (63,
65, 66) derart steuern, dass die Markierung (M2) an der Aufstrahlposition,
die von den Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) eingestellt ist, selbst
dann aufgestrahlt wird, wenn die Vertikalposition des Licht emittierenden Teils
(60, 70) durch den Vertikaleinstellmechanismus (101a,
101b, 151) eingestellt ist.
Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird die Naht am
Nähgut durch Platzieren des Nähgutes auf dem Montagetisch und Halten des
Nähgutes am Nähguthalteglied ausgebildet, während dasselbe der Stichpunktposition
der Nähnadeln zugeführt wird. Die Markierungsabstrahlvorrichtung verdreht
den Licht emittierenden Teil, um die Markierung in der Richtung entlang der Nähgutvorschubrichtung
zu verschieben, und die Markierung wird an der vorderen und hinteren Referenzposition
entlang der Vorwärts- und Rückwärtsrichtung aufgestrahlt, das heißt
entlang der Nähgutvorschubrichtung entlang der Naht, wenn das Nähgut auf
dem Montagetisch platziert ist.
Wenn zu diesem Zeitpunkt die Größe oder die Gestalt des
Nähguthaltegliedes verändert wird, kann der mit dem Licht emittierenden
Teil zu bestrahlende Abschnitt durch das Nähguthalteglied abgeschirmt werden.
In einem solchen Fall wird jedoch die Vertikalposition des Licht emittierenden Teils
durch die manuelle Betätigung des Vertikaleinstellmechanismus eingestellt,
so dass die Markierung an dem zu bestrahlenden Abschnitt aufgestrahlt wird. Die
Steuermittel steuern gleichzeitig die Drehantriebsmittel, um die Markierung an der
Aufstrahlposition aufzustrahlen, die durch die Aufstrahlpositionseinstellmittel
eingestellt ist, und zwar selbst dann, wenn der Licht emittierenden Teil aufwärts
und abwärts bewegt wird.
Infolgedessen kann die Markierungsleuchte die Markierung in ordnungsgemäßer
Weise auf den zu markierenden Abschnitt aufstrahlen, ohne von der Änderung
der Größe der Nähguthaltegliedes beeinflusst zu werden.
Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung umfasst eine Nähvorrichtung:
ein Nähguthalteglied (20, 30), das ein Nähgut gegen
einen Montagetisch (11) hält und das Nähgut einer Nähposition
zuführt; und
eine Markierungsabstrahlvorrichtung (50) umfassend einen Licht emittierenden
Teil (60, 70), der oberhalb und an einer Seite des Nähguthaltegliedes
(20, 30) in Nähgutvorschubrichtung (F) an einer Zulaufseite
der Nähposition angeordnet ist, wobei die Markierungsabstrahlvorrichtung durch
eine Emission von Licht aus dem Licht emittierenden Teil (60,
70) eine Markierung (M1, M2) auf das Nähgut aufstrahlt und die Markierung
(M1, M2) als Positionierreferenz dient, wenn das Nähgut auf dem Montagetisch
(11) platziert wird,
wobei das Nähgut entlang der Nähgutvorschubrichtung (F) zugeführt
wird, während am Nähgut eine Naht ausgebildet wird.
Die Nähvorrichtung umfasst weiterhin:
Vertikalantriebsmittel (53) zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60,
70) in vertikaler Richtung (Z);
Drehantriebsmittel (57, 58, 59, 61) zum Verdrehen
des Licht emittierenden Teils (60) um eine vorbestimmte Antriebswelle (61),
so dass die Aufstrahlposition (P) der Markierung (M1) entlang einer Richtung (Y)
senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung (F) verschoben wird;
Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Aufstrahlposition
der Markierung (M1, M2);
Vertikalpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Vertikalposition
des Licht emittierenden Teils (60, 70); und
Steuermittel zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60, 70)
in die Vertikalposition, die von den Vertikalpositionseinstellmittel (80)
eingestellt ist, und zum Steuern der Vertikalantriebsmittel (53) und der
Drehantriebsmittel (57, 58, 59, 61) derart,
dass die Markierung (M1) an der Aufstrahlposition, die von den Aufstrahlpositionseinstellmitteln
(80) eingestellt ist, selbst dann aufgestrahlt wird, wenn der Licht emittierenden
Teil (60, 70) in die Vertikalposition bewegt wird, die eingestellt
ist.
Gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung wird die Naht am
Nähgut durch Platzieren des Nähgutes auf dem Montagetisch und Auf- und
Abbewegen der Nähnadeln ausgeführt, während das Nähgut am Nähguthalteglied
gehalten wird und dieses der Stichpunktposition der Nähnadeln zugeführt
wird. Die Markierungsabstrahlvorrichtung verdreht den Licht emittierenden Teil,
um die Markierung in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung zu verschieben
und um die Markierung an der Rechts- und Linksreferenzposition entlang der Rechts-
und Linksrichtung aufzustrahlen, das heißt in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
entlang der Naht, wenn das Nähgut auf dem Montagetisch platziert ist.
Wenn zu diesem Zeitpunkt die Größe oder Gestalt des Nähguthaltegliedes
verändert wird, kann der mit dem Licht emittierenden Teil zu bestrahlende Abschnitt
vom Nähguthalteglied abgeschirmt werden. In einem solchen Falle bewegen jedoch
die Steuermittel den Licht emittierenden Teil zu der Vertikalposition, die von den
Vertikalpositionseinstellmitteln eingestellt ist, so dass die Markierung an dem
zu bestrahlenden Abschnitt aufgestrahlt wird. Die Steuermittel steuern zusammenwirkend
die Vertikalantriebsmittel und die Drehantriebsmittel, um die Markierung an der
Aufstrahlposition, die von den Aufstrahlpositionseinstellmitteln eingestellt ist,
aufzustrahlen.
Infolgedessen, kann die Markierungsleuchte in ordnungsgemäßer
Weise die Markierung an dem zu bestrahlenden Abschnitt des Nähgutes aufstrahlen,
ohne von einer Änderung der Größe des Nähguthaltegliedes beeinflusst
zu werden.
Gemäß einem vierten Aspekt der Erfindung umfasst eine Einfassvorrichtung:
einen Maschinenkörper (12) mit zwei Nähnadeln (13,
13), die sich in einer vertikalen Richtung (Z) bewegen;
eine Einfasseinrichtung (30) umfassend einen Bodenplattenteil (31)
und einen abstehenden Plattenteil (32), der senkrecht auf den Bodenplattenteil
(31) aufgesetzt ist, wobei die Einfasseinrichtung (30) in Nähgutvorschubrichtung
(F) an einer Zulaufseite der beiden Nähnadeln (13, 13) angeordnet
ist und in der vertikalen Richtung (Z) zwischen einer Halteposition, in der ein
Einfassfleck an einem Hauptnähgut, das auf einem Montagetisch (11)
platziert ist, gehalten wird, und einer Bereitschaftsposition oberhalb der Halteposition
beweglich ist, wobei der Bodenplattenteil (31) und der abstehende Plattenteil
(32) den Einfassfleck an sich entlang und zu Stichpunktpositionen der beiden
Nähnadeln (13, 13) hinleiten, wenn die Einfasseinrichtung
(30) in der Halteposition ist;
ein Paar großer Presser (20, 20), das in der vertikalen Richtung
(Z) an jeweiligen Seiten eines vertikalen Weges der Einfasseinrichtung (30)
zwischen einer oberen Position und einer unteren Position, in der das Paar der großen
Presser (20, 20) das Hauptnähgut presst und hält, beweglich
ist, wobei das Paar der großen Presser (20, 20) das Hauptnähgut
und den Einfassfleck, die entlang der Einfasseinrichtung (30) an den jeweiligen
Seiten der beiden Nähnadeln (13, 13) geführt werden,
presst und hält, wenn das Paar der großen Presser (20,
20) in der unteren Position positioniert ist, wodurch es das Hauptnähgut
und den Einfassfleck in der Nähgutvorschubrichtung (F) zuführt;
eine Markierungsabstrahlvorrichtung (50) umfassend einen Licht emittierenden
Teil (60, 70), der oberhalb und an einer Seite der Einfasseinrichtung
(30) in Nähgutvorschubrichtung (F) an der Zulaufseite der Stichpunktpositionen
angeordnet ist, wobei die Markierungsabstrahlvorrichtung (50)
durch Emission von Licht aus dem Licht emittierenden Teil (60,
70) eine Markierung (M1, M2) gegen das Nähgut aufstrahlt und die Markierung
(M1, M2) als eine Positionsreferenz dient, wenn dass Nähgut auf dem Montagetisch
(11) platziert wird,
wobei das Hauptnähgut und der Einfassfleck von dem Paar der großen Presser
(20, 20) entlang der Nähgutvorschubrichtung (F) zugeführt
werden, während der Einfassfleck durch Bewegen der beiden Nähnadeln (13,
13) in der vertikalen Richtung (Z) auf das Hauptnähgut aufgenäht
wird.
Die Einfassvorrichtung umfasst weiterhin:
Vertikalantriebsmittel (53) zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60,
70) in einer vertikalen Richtung (Z);
Drehantriebsmittel (63, 65, 66) zum Verdrehen des Licht
emittierenden Teils (70) um eine vorbestimmte Antriebswelle (66),
so dass die Aufstrahlposition (P) der Markierung (M2) entlang der Nähgutvorschubrichtung
(F) verschoben wird;
Aufstrahlpositionseinstellmittel (80) zum Einstellen der Aufstrahlposition
der Markierung (M1, M2);
Längeneingabemittel (80) zum Eingeben einer Länge des Bodenplattenteils
(31) der Einfasseinrichtung (30) entlang einer Richtung (Y) senkrecht
zur Nähgutvorschubrichtung (F);
automatische Vertikalpositionseinstellmittel (90) zum Einstellen einer
Vertikalposition des Licht emittierenden Teils (60, 70) auf das
Basis der Länge, die von den Längeeingabemitteln (80) eingegeben
ist; und
Steuermittel (90) zum Bewegen des Licht emittierenden Teils (60,
70) in die Vertikalposition, die von den automatischen Vertikalpositionseinstellmitteln
(90) eingestellt ist, und zum Steuern der Vertikalantriebsmittel (53)
und der Drehantriebsmittel (63, 65, 66) derart, dass
die Markierung (M2) an der Aufstrahlposition, die von den Aufstrahlpositionseinstellmitteln
(80) eingestellt ist, selbst dann aufgestrahlt wird, wenn der Licht emittierende
Teil (60, 70) in die Vertikalposition bewegt wird, die eingestellt
ist.
Gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung wird der Einfassvorgang
dadurch ausgeführt, dass das Hauptnähgut auf dem Montagetisch platziert
wird, dass das Hauptnähgut und der Einfassfleck, der entlang der Einfasseinrichtung
geführt werden soll, von dem Paar der großen Presser zugeführt werden,
während diese Nähgüter an den jeweiligen Seiten der beiden Nähnadeln
gepresst und gehalten werden, und das die beiden Nadeln auf und ab bewegt werden.
Der Licht emittierende Teil der Markierungsabstrahlvorrichtung wird verdreht, um
die Markierung in der Richtung entlang der Nähgutvorschubrichtung zu verschieben,
und zwar zwischen der vorderen Referenzposition und der hinteren Referenzposition,
das heißt den Positionierreferenzen in der vorderen und rückwärtigen
Richtung, wenn dass Hauptnähgut auf dem Montagetisch platziert wird.
Wenn zu diesem Zeitpunkt die Größe oder Gestalt des Nähguthaltegliedes
verändert wird, kann der von dem Licht emittierenden Teil zu bestrahlende Abschnitt
von den großen Pressern oder der Einfasseinrichtung abgeschirmt werden. In
einem solchen Falle bewegen jedoch die Steuermittel den Licht emittierenden Teil
in die Vertikalposition, die von den automatischen Vertikalpositionseinstellmitteln
eingestellt ist, so dass die Markierung an dem zu bestrahlenden Abschnitt aufgestrahlt
wird. Die Steuermittel steuern zusammenwirkend die Vertikalantriebsmittel und die
Drehantriebsmittel, um die Markierung an der Aufstrahlposition aufzustrahlen, die
von den Aufstrahlpositionseinstellmitteln eingestellt ist.
Daher kann die Markierungsleuchte die Markierung ordnungsgemäß
an dem Abschnitt des zu markierenden Nähgutes aufstrahlen, ohne von der Veränderung
in der Größe der großen Presser oder der Einfassvorrichtung beeinflusst
zu werden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
1 ist eine schaubildliche Ansicht mit der Darstellung
eines schematischen Aufbaus einer Nähvorrichtung.
2 ist eine schaubildliche Ansicht mit der Darstellung
einer Markierungsaufstrahlvorrichtung.
3 ist ein Diagramm zur Erläuterung einer Abstrahlposition
einer Markierungsleuchte.
4 ist Blockdiagramm mit der Darstellung eines schematischen
Aufbaus einer Steuervorrichtung.
5 ist ein Diagramm zur Erläuterung einer Methode
zur Berechnung eines Verdrehungswinkels, wenn eine Höhe der Markierungsleuchte
geändert wird.
6 ist ein weiteres Diagramm zur Erläuterung der
Methode zur Berechnung des Verdrehungswinkels, wenn die Höhe der Markierungsleuchte
geändert wird.
7 ist ein schematisches Schaubild, welches stereoskopisch
einen Zustand darstellt, wenn dieser in Richtung eines Pfeiles U in 5
betrachtet wird.
8 ist ein weiteres Schaubild zur Erläuterung der
Methode der Berechnung des Verdrehungswinkels, wenn die Höhe der Markierungsleuchte
verändert wird.
9 ist ein Diagramm zur Erläuterung eines Verfahrens
zur Berechnung des Verdrehungswinkels, wenn eine Höhe einer anderen Markierungsleuchte
geändert wird.
10 ist ein Flussdiagramm mit der Darstellung eines
Betriebsvorganges der Markierungsleuchte.
11 ist eine schaubildliche Ansicht mit der Darstellung
einer schematischen Konfiguration einer Nähvorrichtung mit einem Mechanismus,
in welchem eine Vertikalposition einer Markierungsleuchte manuell eingestellt wird.
12 ist ein Schaubild zur Erläuterung einer aufgestrahlten
Position einer Markierungsleuchte, wenn ein Freiraum zwischen zwei Nadeln im einschlägigen
Stande der Technik eng ist.
13 ist ein Schaubild zur Erläuterung einer aufgestrahlten
Position einer Markierungsleuchte, wenn ein Freiraum zwischen zwei Nadeln im einschlägigen
Stand der Technik weit ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
[Erstes Ausführungsbeispiel]
Mit Bezug auf die Zeichnungen erfolgt eine detaillierte Erläuterung
eines ersten Ausführungsbeispiels, in welchem die vorliegende Erfindung auf
eine Einfassvorrichtung angewandt wird. Im Ausführungsbeispiel sind jeweilige
Richtungen definiert mit Bezug auf X-, Y- und Z-Achsen, die in den Zeichnungen dargestellt
sind. Die Z-Achsrichtung (oder eine vertikale Richtung) stimmt mit einer vertikalen
Bewegungsrichtung eines Zentralmessers überein, und eine Ebene, auf welcher
ein Nähvorgang ausgeführt wird, liegt senkrecht zu Z-Achsrichtung. Die
Richtung, in welcher ein Nähgutvorschub ausgeführt wird und welche parallel
zur Arbeitsebene verläuft, ist die X-Achsrichtung (oder die Längsrichtung).
Die Richtung parallel zur Arbeitsebene und senkrecht zur X-Achsrichtung ist die
Y-Achsrichtung (oder Rechts- und Linksrichtung).
<Ausgestaltung der Einfassvorrichtung>
Wie in 1 gezeigt, näht eine Einfassvorrichtung
1 (nachstehend als Nähvorrichtung 1 bezeichnet) einen Einfassfleck
auf ein Hauptnähgut dadurch auf, dass mit zwei Nähnadeln 13,
13 zwei parallel Nähte ausgebildet werden, und die Vorrichtung
1 bildet auch einen geradlinigen Einschnitt entlang einer Vorschubrichtung
F der Nähgüter sowie V-förmige Einschnitte an jeweiligen Endteilen
des geradlinigen Einschnittes aus. Da 1 der Erläuterung
eines Grundaufbaus der Nähvorrichtung dient, ist eine Markierungsaufstrahlvorrichtung
in ihr weggelassen. Die Markierungsaufstrahlvorrichtung ist in Wirklichkeit an einer
Vorderseite der Nähmaschine angeordnet. Einzelheiten der Markierungsaufstrahlvorrichtung
sind in 2 illustriert.
Wie in 1 dargestellt, schließt die
Nähmaschine 1 ein: einen Maschinentisch 11, der als Arbeitstisch
zum Nähen und als Montagetisch zum Platzieren eines Nähgut auf ihm dient;
ein Maschinengestell 12, das als Maschinenkörper dient und auf dem
Maschinentisch 11 angeordnet ist; große Presser 20,
20, welche das Nähgut (oder das Werkstück) einschließlich
dem Hauptnähgut und dem Einfassfleck zuführen; eine Einfasseinrichtung
30, die den Einfassfleck an einer oberen Seite des Hauptnähgutes von
oben her hält; die beiden Nähnadeln 13, 13, die am Maschinengestell
12 befestigt sind, wobei die beiden Nähnadeln 13,
13 an jeweiligen Seiten der Einfasseinrichtung 30 in der Nähe
einer in der Nähgutvorschubrichtung F gelegenen Ablaufseite der Einfasseinrichtung
30 Nähte ausbilden, wodurch der Einfassfleck auf das Hauptnähgut
aufgenäht wird; ein am Maschinengestell 12 befestigtes Zentralmesser
14, das sich in der Nähgutvorschubrichtung F auf der Ablaufseite der
Nähnadeln 13, 13 in vertikaler Richtung bewegt und dadurch
einen geradlinigen Einschnitt an den jeweiligen Nähgütern ausbildet; ein
Eckmesser 40, das einen V-förmigen Ausschnitt an Positionen an den
jeweiligen Enden des geradlinigen Einschnittes ausbildet; eine Markierungsabstrahlvorrichtung
50 (siehe 2), die eine Markierung gegen ein
Nähgut strahlt, um eine Positionierreferenz hervorzurufen, wenn das Hauptnähgut
auf dem Nähmaschinentisch 11 platziert wird; eine Betriebstafel
80 (siehe 4), von der aus ein Benutzer Betätigungen
eingibt, die für einen Nähvorgang notwendig sind und die Informationen
anzeigt, um den Benutzer zu informieren; und eine Steuervorrichtung 90
(siehe 4), die als Steuermittel zum Steuern der Betriebsvorgänge
der zuvor erwähnten jeweiligen Einzelteile dient.
(Maschinentisch und Maschinengestell)
Bei dem Maschinentisch 11 ist dessen Oberseite parallel zur
X-Y-Ebene und wird in einem horizontalen Zustand benutzt. Die Oberseite des Maschinentisches
11 ist in einer rechtseckigen Gestalt ausgebildet, die in Nähgutvorschubrichtung
F, das heißt der X-Achsrichtung lang gestreckt geformt ist. Die großen
Presser 20, 20 und die Einfasseinrichtung 30 sind auf
dem Maschinentisch 11 angeordnet und das Eckmesser 40 ist an der
Unterseite des Maschinentisch 11 angeordnet.
Eine Stichplatte 15 ist an einer Position unter den beiden
Nadeln 13, 13 (oder den Zwillingsnadeln 13,
13) am Maschinentisch 11 angeordnet. Die Stichplatte
15 ist mit zwei Nadelöffnungen ausgebildet, von denen jeweils einer
der beiden Nadeln 13, 13 entspricht. Ein (nicht dargestelltes)
horizontales Schiffchen ist an der Unterseite jeder der Nadelöffnungen vorgesehen.
Die Nähfäden nämlich, welche durch jede der Nähnadeln
13, 13 hindurch eingesetzt sind, werden einzeln von den entsprechenden
horizontalen Schiffchen an der Unterseite der Stichplatte 15 eingefangen,
so dass sie mit Spulenfäden verwickelt werden, die aus den horizontalen Schiffchen
heraus abgespult werden, wodurch eine Vernähung vollzogen und ein Nähabschnitt
ausgebildet wird.
In der Mitte zwischen den beiden Nadelöffnungen an der in Nähgutvorschubrichtung
F Ablaufseite der Stichplatt 15 ist ein Schlitz ausgebildet, in den das
Zentralmesser 4 eingesetzt ist, und ein (nicht dargestelltes) ortsfestes
Messer ist angeordnet, so dass das Zentralmesser und das ortsfeste Messer das Nähgut
in Verbindung miteinander einschneiden.
Das Maschinengestell 12 schließt ein: einen Bettabschnitt
12a, der an einer Seite des Maschinentisches 11 an einem mittleren
Teil des Längsrichtung des Maschinentisches 11 angeordnet ist; einen
vertikalen Säulenteil 12b, der ausgehend vom Bettabschnitt
12a aufgesetzt ist; und einen Armteil 12c, der sich entlang der
Y-Achsrichtung, ausgehend von einem oberen Endteil des vertikalen Säulenteils
12b erstreckt. Hauptteile eines (nicht dargestellten) Nadelstangenantriebsmechanismus,
der die Nähnadeln 13, 13 in der vertikalen Richtung bewegt,
und ein (nicht dargestellter) Zentralmesserantriebsmechanismus, der das Zentralmesser
14 in der vertikalen Richtung bewegt, sind im inneren des Armteils
12c angeordnet. Die beiden Nadeln 13, 13 und das Zentralmesser
14 sind so gehalten, dass sie sich ausgehend von einem unteren Ende einer
vorderen Endseite des Armteils 12c (eines so genannten Backenteils) nach
unten erstrecken.
(Einfasseinrichtung)
Die Einfasseinrichtung 30 dient zusammen mit den großen
Pressern 20, 20 als ein Nähguthalteglied. Die Einfasseinrichtung
30 schließt ein: einen Bodenplattenteil 31, der so ausgebildet
ist, dass er sich entlang der Nähgutvorschubrichtung erstreckt. Einen abstehenden
Plattenteil 32, der entlang der Längsrichtung des Bodenplattenteils
31 so aufgesetzt ist, dass er senkrecht zu einer Oberseite des Bodenplattenteils
31 verläuft; ein Führungsglied 33, das in der Nähgutvorschubrichtung
an einem ablaufseitigem Ende des abstehenden Plattenteils 32 vorgesehen
ist und den Einfassfleck so führt, dass er das Zentralmesser umgeht; und einen
(nicht dargestellten) vertikalen Führer, der jeweilige breitenseitig Endteile
des Einfassflecks entlang jeweiliger Seiten des abstehenden Plattenteils
32 führt. Mehr im Einzelnen: die Einfasseinrichtung 30 ist
in der Nähgutvorschubrichtung F an der Zulaufseite der beiden Nähnadeln
13, 13 angeordnet und in der vertikalen Richtung beweglich, und
zwar zwischen einer Halteposition, in welcher der Einfassfleck auf dem auf dem Maschinentisch
12 platzierten Hauptnähgut gehalten wird, und einer Bereitschaftsposition,
die sich oberhalb der Halteposition befindet. In der Halteposition führt die
Einfasseinrichtung 30 den Einfassfleck entlang dem Bodenplattenteil
31 und dem abstehenden Plattenteil 32 und zu Stichpunktpositionen
der beiden Nähnadeln 13, 13 hin.
Die Einfasseinrichtung 30 wird von einem (nicht dargestellten)
Haltemechanismus mit einem Luftzylinder 84 (siehe 4)
gehalten und verdreht sich nach oben und unten um eine Haltewelle 30a herum
(siehe 2 und 11). Wenn
sie nicht benutzt wird, wird die Einfasseinrichtung 30 nach aufwärts
bewegt, um so von der Position unter den beiden Nadeln 13, 13
entfernt zu bleiben, wie in 1 gezeigt, und wenn sie
benutzt wird, wird die Einfassvorrichtung 30 nach abwärts bewegt,
so dass sie durch Antrieb des Luftzylinders 84 an der Stichplattenposition
angesetzt wird.
Der Bodenplattenteil 31 ist in rechteckiger Form ausgebildet
und derart gehalten, dass eine Längsrichtung desselben parallel zur X-Achsrichtung
wird, und derart, dass seine Bodenfläche so platziert wird, dass sie der Oberseite
des Maschinentisches 11 gegenüberliegt. Am vorderen Endteil des Bodenplattenteils
31 sind in der Nähgutvorschubrichtung F (nicht dargestellte) U-förmige
Kerben für die beiden Nähnadeln 13, 13 ausgebildet,
um die Stichbildung zu vollziehen.
Der abstehende Plattenteil 32 ist in Gestalt einer flachen
Platte ausgebildet, ausgenommen den Teil um das Führungsglied 33 herum.
Der abstehende Plattenteil 32 ist senkrecht auf die Oberseite des Bodenplattenteils
31 entlang der Längsrichtung des Bodenplattenteils 31 und
am Mittelteil in der Breitenrichtung (Y-Richtung) des Bodenplattenteils
31 aufgesetzt. Die Einfasseinrichtung 30 ist nämlich so ausgebildet,
dass der Bodenplattenteil 31 und der abstehenden Plattenteil
32 so einstückig ausgebildet sind, dass sie die Gestalt eines umgekehrten
T mit Blickrichtung in ihrer Längsrichtung haben.
Wenn der Einfassfleck auf die Oberseite des Hauptnähgutes über
der Stichplatte 15 aufgesetzt ist, wird die Einfasseinrichtung
30 darauf platziert, und die jeweiligen breitenseitigen Endteile des Einfassfleckes
werden zurückgefaltet, so dass sie von den jeweiligen Seitenteilen des Bodenplattenteils
31 nach aufwärts gestellt werden. Die jeweiligen Endteile des Einfassfleckes
werden dann durch die großen Presser 20, 20 derart gehalten,
dass sie entlang der jeweiligen Seitenflächen des abstehenden Plattenteils
32 eingestellt sind. Der Einfassfleck wird nämlich so gehalten, dass
er sich ausgehend von einer Seitenfläche des abstehenden Plattenteils
32 über den Bodenplattenteil 31 hinweg zur anderen Seitenfläche
erstreckt. In einem Zustand, in dem der Einfassfleck derart um die Einfasseinrichtung
30 herum eingestellt ist, werden der Einfassfleck und
das Hauptnähgut, während sie an jeweiligen Seiten des abstehenden Plattenteils
32 vorgeschoben werden, mit den beiden Nähnadeln 13,
13 vernäht, und der geradlinige Einschnitt wird durch die Vertikalbewegung
des Zentralmessers 14 ausgebildet.
Das Führungsglied 33 ist in der Nähgutvorschubrichtung
F an der Ablaufseite der Einfasseinrichtung 30 angeordnet, wodurch der
Einfassfleck daran gehindert wird, von dem Zentralmesser 14 zerrissen zu
werden. Das Führungsglied 33 ist in der Nähgutvorschubrichtung
F gegabelt und ist in Draufsicht V-förmig ausgebildet. Aufgrund einer solchen
Gestalt wird der Einfassfleck geführt, während er vorgeschoben wird, und
zwar in den Richtungen, in denen die jeweiligen Endteile des Einfassflecks von den
abstehenden Plattenteil 32 weg geführt werden, wodurch das Zentralmesser
14 umgangen wird.
(Großer Presser)
Die großen Presser 20, 20 dienen zusammen mit
der Einfasseinrichtung 30 als die Nähguthalteglieder und halten die
jeweiligen breitenseitigen Endteile des auf die Einfasseinrichtung 30 aufgesetzten
Einfassfleckes. Die großen Presser 20, 20 sind in die Vertikalrichtung
zwischen einer oberen Position und einer unteren Position an den jeweiligen Seiten
einer vertikalen Bewegungsbahn der Einfasseinrichtung 30 beweglich. Wenn
die großen Presser 20, 20 in der unteren Position positioniert
sind, werden das Hauptnähgut und der Einfassfleck, die entlang der Einfasseinrichtung
30 geführt werden, in der Nähgutvorschubrichtung zugeführt,
während sie an den jeweiligen Seiten der beiden Nähnadeln 13,
13 gepresst und gehalten werden, und die großen Presser
20, 20 sind Paaren angeordnet, so dass sie einander quer über
die Einfasseinrichtung 30 hinweg gegenüberliegen.
Die großen Presser 20, 20 sind mit einem Halteglied
21 versehen, welches die großen Presser 20, 20 hält,
mit einem Luftzylinder 82 (siehe 4), der die
großen Presser 20, 20 über das Halteglied
21 in der Vertikalrichtung bewegt und mit einem Pressmotor 83
(siehe 4), der den Einfassfleck und das Hauptnähgut,
welche durch die großen Presser 20, 20 gehalten sind, über
das Halteglied 21 in der Nähgutvorschubrichtung F bewegt.
Jeder der großen Presser 20, 20 ist eine rechtswinklige
flache Platte und vom Halteglied 21 derart gehalten, dass eine Längsrichtung
derselben in Linie mit der X-Achsrichtung liegt. Weiterhin ist jeder der großen
Presser 20, 20 derart gehalten, dass eine flache Ebene an ihnen
parallel zur X/Y-Ebene verläuft. Die großen Presser 20,
20 können so umgeschaltet werden, dass sie sich zwischen der oberen
Position und der unteren Position bewegen, und zwar durch Antrieb des Luftzylinders
82. Die großen Presser 20,20 sind von der Oberseite
des Maschinentisches 11 räumlich abgetrennt, wenn sie in der oberen
Position positioniert sind, und sie sind so positioniert, dass sie sich auf dem
Höhenniveau der Oberseite des Maschinentisches 11 befinden, wenn sie
in der unteren Position positioniert sind. Weiterhin sind die großen Presser
20, 20 so gehalten, dass sie in Y-Achsrichtung voneinander derart
abgetrennt sind, dass wenigstens der abstehende Plattenteil 32 der Einfasseinrichtung
30 zwischen sie eingesetzt werden kann.
Das Halteglied 21 ist am Maschinentisch 12 so gehalten,
dass es entlang der X-Achsrichtung beweglich ist, und die großen Presser
20, 20, die vom Halteglied 21 gehalten sind, sind so
angeordnet, dass sie an den Außenseiten der vertikalen Bewegungsbahn der beiden
Nähnadeln 13, 13 vorbei passieren. Das Halteglied
21 wird von den Pressmotor 83 über einen (nicht dargestellten)
Kugel-Schrauben-Mechanismus angetrieben.
(Eckmesser)
Das Eckmesser 40 ist unter dem Maschinentisch 11
angeordnet, wo die jeweiligen großen Presser 20, 20 darüber
hinweg laufen. Wenn ein Eckmessermotor 86 angetrieben wird, durchstoßen
die Eckmesser 40 den Einfassfleck und das Hauptnähgut, welche durch
die großen Presser 20, 20 zugeführt werden, von unten
her, so dass V-förmige Einschnitte an Positionen der jeweiligen Enden des geradlinigen
Einschnittes ausgebildet werden.
(Markierungsabstrahlvorrichtung)
Wie in 2 gezeigt, ist die Markierungsabstrahlvorrichtung
50 an der Oberseite des Maschinengestells 12 angeordnet und wird
von einer Haltestange 51 gehalten, die sich zur Vorderseite hin erstreckt.
Die Markierungsabstrahlvorrichtung 50 schließt eine Befestigungsbasis
52 ein, die an einem vorderen Ende der Haltestange 51 angeordnet
ist. Die Befestigungsbasis 52 ist mit einem Vertikalantriebsmotor
53 ausgestattet, der als Antriebsquelle dient, um die Licht emittierenden
Teile 60a, 70a von Markierungsleuchten 60,
70 in der Vertikalrichtung zu bewegen. Der Vertikalantriebsmotor
53 ist so angeordnet, dass eine Drehachse seiner Ausgangswelle
53a sich entlang einer axialen Richtung der Haltestange 51 erstreckt,
das heißt entlang einer Vorwärts-Rückwärts-Richtung des Maschinengestells
12. Ein Ritzel 54 ist an der Ausgangswelle 53a befestigt,
so dass es sich zusammen mit der Drehung der Ausgangswelle 53a dreht.
Die Befestigungsbasis 52 schließt ein Führungsglied
52a ein, welches in Gestalt eines Stabes ausgebildet ist, der sich in der
Vertikalrichtung erstreckt. Ein Halteglied 55 ist vom
Führungsglied 52a gehalten, so dass es in der Vertikalrichtung gleitbar
ist. Das Halteglied 55 hält die Markierungsleuchten 60,
70, von denen jedes die Licht emittierende Teile 60a,
70a aufweist (siehe 5 bis 9).
Jeder der Licht emittierenden Teile 60a, 70a strahlt eine Markierung
auf das Hauptnähgut ab, wenn ein Strom an ihn angelegt wird, wodurch eine Positionierungsreferenz
vermittelt wird, um das Hauptnähgut auf dem Maschinentisch 11 zu platzieren.
Das Halteglied 55 ist mit einer Zahnstange 56 versehen, die mit
dem Ritzel 54 in Eingriff ist.
Wenn nämlich der Vertikalantriebsmotor angetrieben wird, drehen
sich die Ausgangswelle 53a und das Ritzel 54 um eine Achse der
Ausgangswelle 53a, und die Rotation des Ritzels wird auf die Zahnstange
56 übertragen, so dass sich die Zahnstange 56 in der Vertikalrichtung
bewegt. Wenn die Zahnstange 56 auf diese Weise in der Vertikalrichtung
bewegt wird, bewegt sich auch das Halteglied 55, an dem die Zahnstange
56 befestigt ist, in der Vertikalrichtung und zwar entlang dem Führungsglied
52a, wodurch die Markierungsleuchten 60, 70 wie auch
deren Licht emittierende Teile 60a, 70a in der Vertikalrichtung
bewegt werden.
Dementsprechend schließen Vertikalantriebsmittel zur Bewegung
des Licht emittierenden Teils 60a, 70a der Markierungsleuchten
60, 70 den Vertikalantriebsmotor 53, das Ritzel
54 und die Zahnstang 56 ein.
Das Halteglied 55 ist auch mit einem Drehantriebsmotor
57 versehen, der den Licht emittierenden Teil 60a der Markierungsleuchte
60 (nachstehend einfach als die Markierungsleuchte 60 einschließlich
des Licht emittierenden Teils 60a bezeichnet) verdreht, so dass eine Aufstrahlposition
der Markierung, welche durch die Markierungsleuchte 60 aufgestrahlt werden
soll, in einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F verschoben wird.
Der Drehantriebsmotor 57 ist so angeordnet, dass eine Drehachse seiner
Ausgangswelle 57a parallel zur Achse der Ausgangswelle 53a des
Vertikalantriebsmotors 53 verläuft. Ein Zahnrad 58 ist an
einem vorderen Ende der Ausgangswelle 57a vorgesehen. Ein Zahnrad
59 ist so angeordnet, dass es mit dem Zahnrad 58 kämmt, und
verdreht sich um eine Drehachse, die horizontal entlang der Nähgutvorschubrichtung
verläuft. Das Zahnrad 59 ist an einer Leuchtenantriebswelle
61 befestigt, die horizontal entlang der Axialrichtung der Ausgangswelle
57a verläuft. Die Leuchtenantriebswelle 61 ist an ihrem Mittelteil
im Wesentlichen in einem rechten Winkel mit Bezug auf die Axialrichtung der Ausgangswelle
57a abgebogen. Eine Leuchtenhaltebasis 62 ist an einem vorderen
Ende der Leuchtenantriebswelle 61 befestigt, und die Leuchtenhaltebasis
62 hält die Markierungsleuchte 60. Die Markierungsleuchte
60 ist somit an der Leuchtenhaltebasis 62 befestigt.
Die Ausgangswelle 57a und das Zahnrad 58 werden
nämlich durch Antreiben des Drehantriebsmotor 67 verdreht, und die
Verdrehung des Zahnrades 58 wird auf das Zahnrad 59 übertragen,
so dass die Leuchtenantriebswelle 61 sich um die Drehachse des Zahnrades
59 verdreht. Im Ergebnis wird die Markierungsleuchte 60 um die
Drehachse des Zahnrades 59 herum verdreht, so dass die Markierung, die
von der Markierungsleuchte 60 aufgestrahlt werden soll, sich in einer Richtung
senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F verschiebt.
Somit schließen die Drehantriebsmittel zum Verdrehen der Markie
rungsleuchte 60 den Drehantriebsmotor 57, das Zahnrad
58, das Zahnrad 59 und die Leuchtenantriebswelle 61 ein.
Wie in 2 dargestellt, ist die Markierungsleuchte
60 oberhalb und an einer Seite der vertikalen Bewegungsbahn der Einfasseinrichtung
30 an einer in Nähgutvorschubrichtung Zulaufseite der beiden Nähnadeln
13, 13 angeordnet. Die Markierungsleuchte 60 hat eine
Linse, welche ein Licht, das von der Lichtquelle emittiert wird, in der Nähgutvorschubrichtung
F zerstreut, so dass die geradlinige Markierung, die sich in der Nähgutvorschubrichtung
F erstreckt, mit der Leuchte aufgestrahlt wird.
Wie oben beschrieben, wird die Markierungsleuchte 70 um die
horizontale Drehachse entlang der Nähgutvorschubrichtung über die Leuchtenantriebswelle
61 verdreht. Wenn die Markierung in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
verschoben wird, wird die gerade Linie, die mit der Markierungsleuchte
60 aufgestrahlt werden soll, parallel mit der Nähgutvorschubrichtung
in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung verschoben.
Das Halteglied 55 ist auch mit einem Drehantriebsmotor
63 versehen, der die Markierungsleuchte 70 verdreht, so dass eine
Aufstrahlposition der Markierung, die durch den Licht emittierenden Teil der Markierungsleuchte
70 (nachstehend einfach als Markierungsleuchte 70 einschließlich
des Licht emittierenden Teils 70a bezeichnet) in der Nähgutvorschubrichtung
F verschoben wird. Der Drehantriebsmotor 63 ist derart angeordnet, dass
eine Drehachse seiner Ausgangswelle 63a parallel zur Achse der Ausgangswelle
53a des Vertikalantriebsmotors 53 verläuft. An der Ausgangswelle
63a ist eine Schraubengewindenut ausgebildet, und die Schraubengewindenut
ist in Eingriff mit einem Zahnrad 65 mit einer horizontalen Drehachse entlang
einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung. Das Zahnrad
65 ist an einer Leuchtenantriebswelle 66 befestigt, die auf der
gleichen Achse wie die Drehachse des Zahnrades 65 angeordnet ist. Die Leuchtenantriebswelle
66 wird von dem Halteglied 55 gehalten, und eine Leuchtenhaltebasis
67 ist an ihrem einen Ende vorgesehen. Die Leuchtenhaltebasis
67 hält die Markierungsleuchte 70. Die Markierungsleuchte
70 ist somit an der Leuchtenhaltebasis 67 befestigt.
Mehr im Einzelnen: die Ausgangswelle 63a und das Zahnrad
65 werden durch Antrieb des Drehantriebsmotor 63 verdreht, wodurch
die Verdrehung der Ausgangswelle 63a auf das Zahnrad 65 übertragen
wird. Dementsprechend dreht sich die Leuchtenantriebswelle 66 um die Drehachse
des Zahnrades 65, und die Markierungsleuchte 70 wird um die Drehachse
der Leuchtenantriebswelle 66 verdreht, so dass die von der Markierungsleuchte
70 aufzustrahlende Markierung sich in Nähgutvorschubrichtung F verschiebt.
Somit schließen die Drehantriebsmittel zum Verdrehen der Markie
rungsleuchte 70 den Drehantriebsmotor 63, die Ausgangswelle
63a, das Zahnrad 65 und die Leuchtenantriebswelle 66
ein.
Wie in 2 gezeigt, ist die Markierungsleuchte
70 oberhalb und an einer Seite der vertikalen Bewegungsbahn der Einfasseinrichtung
30 an der in Nähgutvorschubrichtung gelegenen Zulaufseite der beiden
Nähnadeln 13, 13 angeordnet. Die Markierungsleuchte
70 hat eine Linse, welche ein Licht, das von der Lichtquelle emittiert
wird, in einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung zerstreut, so
dass die geradlinige Markierung, die sich in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
F erstreckt, mit der Leuchte aufgestrahlt wird.
Wie oben beschrieben, wird die Markierungsleuchte 70 um die
horizontale Drehachse in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
über die Leuchtenantriebswelle 66 verdreht, die auf der gleichen Achse
wie die des Zahnrades 65 angeordnet ist. Wenn die Markierung entlang der
Nähgutvorschubrichtung verschoben wird, wird die gerade Linie, welche mit der
Markierungsleuchte 70 aufgestrahlt werden soll, parallel mit der Richtung
senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung verschoben.
Entsprechend der oben beschriebenen Konfiguration wird die geradlinige
Markierung entlang der Nähgutvorschubrichtung F von der Markierungsleuchte
60 aufgestrahlt, und die geradlinige Markierung entlang der Richtung senkrecht
zur Nähgutvorschubrichtung F wird von der Markierungsleuchte 70 aufgestrahlt.
Im Ergebnis wird das Nähgut an der Position, wo sich die beiden Markierungen
schneiden, mit der Kreuzmarkierung bestrahlt, so dass der Benutzer sich an dem Schnittpunkt
der beiden Linien ausrichten kann, wodurch er die Nähgutplatzierposition leicht
bestimmen kann.
Wie in 3 dargestellt, bestrahlen die
Markierungsleuchten 60, 70 eine vordere Referenzposition als eine
Nähstartposition, eine hintere Referenzposition als eine Nähendposition
und eine hintere Referenzposition als eine Mittelposition der Nählänge.
Die Markierungsleuchte 60 strahlt, wenn ein Strom an sie angelegt wird,
eine geradlinige Markierung M1 entlang der Nähgutvorschubrichtung F ab, während
die Markierungsleuchte 70, wenn ein Strom an sie angelegt wird, eine geradlinige
Markierung M2 entlang einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F
abstrahlt.
Im Ergebnis wird das Hauptnähgut mit einer Punktmarkierung in
Form eines Kreuzes an einer Position P beleuchtet, wo sich die beiden Markierungen
schneiden.
(Betriebstafel)
Wie in 4 dargestellt, funktioniert die
Betriebstafel 80 als Aufstrahlpositionseinstellmittel zum Einstellen der
Aufstrahlposition der Punktmarkierung. Die Betriebstafel 80 funktioniert
weiterhin als Vertikalpositionseinstellmittel zum Einstellen der Vertikalposition
(das heißt die Höhe vom Maschinentisch 11) der Markierungsleuchten
60, 70.
Insbesondere können horizontale Abstände zwischen den Markierungsleuchten
60, 70 und der Aufstrahlposition durch Betätigung einer Zehnertastatur
an der Betriebstafel 80 eingegeben werden, die als das Aufstrahlpositionseinstellmittel
dient. Andererseits können als Vertikalpositionseinstellmittel die Änderungen
in den Höhen der Markierungsleuchten 60, 70 ausgehend von
der Oberseite des Maschinentisches 11 durch Betätigung der Zehnertastatur
an der Betriebstafel 80 eingegeben werden.
Die Betriebstafel 80 funktioniert auch als Längeneingabemittel
zum Eingeben einer Länge des Bodenplattenteils 31 der Einfasseinrichtung
30 in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F (oder in
der Y-Richtung in 1), das heißt, der Breite des
Bodenplattenteils 31 der Einfasseinrichtung 30. Wenn die Länge
des Bodenplattenteils 31 in der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
F durch die Zehnertastatur auf der Betriebstafel 80 eingegeben wird, stellt
die Steuereinrichtung 90 die Vertikalpositionen (oder die Höhen) der
Markierungsleuchten 60, 70 automatisch ein, und zwar durch Bezugnahme
auf eine Tabelle die im ROM 92 gespeichert ist. In dieser Tabelle sind
optimale Höhen der Markierungsleuchten 60, 70 gespeichert,
von denen jede der jeweiligen Größen des Bodenplattenteils 31
der Einfasseinrichtung 30 entspricht.
(Steuervorrichtung)
Wie in 4 gezeigt, schließt die Steuervorrichtung
90 ein: eine CPU 91, die verschiedene Operationen in Übereinstimmung
mit den Arbeitsprogrammen ausführt, die auf die Betriebssteuerungen
der jeweiligen Teile bezogen sind, das ROM 92, in welchem das Arbeitsprogramm
zur Ausführung der jeweiligen Operationen gespeichert ist, und ein RAM
93, das als Arbeitsbereich benutzt wird, in welchem die CPU 91
die Arbeitsprogramme erweitert und durchführt.
Im ROM 92 ist ein Steuerprogramm zum Steuern des Vertikalantriebsmotors
53 und der Drehantriebsmotoren 57, 63 gespeichert. Der
Vertikalantriebsmotor 53 und die Drehantriebsmotoren 57,
63 werden so gesteuert, dass die Markierungsleuchten 60,
70 in die Vertikalpositionen, welche durch die Betriebstafel
80 eingestellt sind, bewegt werden, und so, dass die Punktmarkierung an
der Aufstrahlposition aufgestrahlt wird, welche durch die Betriebstafel
80 eingestellt ist und zwar selbst dann, wenn die Markierungsleuchten
60, 70 in die eingestellten Vertikalpositionen bewegt sind.
Die CPU 91 führt nämlich dieses Steuerprogramm
so aus, dass die Steuervorrichtung 90 als Steuermittel funktioniert.
Die Steuervorrichtung 90 steht in elektrischer Verbindung
mit: der Betriebstafel 80, dem Vertikalantriebsmotor 53, den Drehantriebsmotoren
57, 63, den Markierungsleuchten 60, 70, einem
Hauptmotor 81, der eine Antriebskraft an den Antriebsmechanismus der beiden
Nähnadeln 13, 13 abgibt, dem Luftzylinder 82 und
dem Pressmotor 83, der die großen Presser 20, 20
antreibt, dem Luftzylinder 84, der die Einfasseinrichtung 30 antreibt,
einem Zentralmessermotor 85, der das Zentralmesser 14 in der vertikalen
Richtung bewegt, dem Eckmessermotor 86, der das Eckmesser 40 in
der Vertikalrichtung bewegt. Die Steuervorrichtung 90 veranlasst die Markierungsleuchten
60, 70 Licht zu emittieren, und treibt die einzelnen Motoren und
Luftzylinder an, und zwar auf der Basis der Arbeitsprogramme, die im ROM
92 gespeichert sind, und der Eingabeinformation, die durch den Benutzer
eingegeben wird.
Als nächstes wird die Berechnung eines Drehwinkels der Markierungsleuchte
70, ausgeführt von der CPU 91 der Steuervorrichtung
90, in einem Fall beschrieben, in dem die Höhe der Markierungsleuchte
70 geändert wird. Wenn die Markierungsleuchte 70 eine Höhe
H in einem Falle hat, in welchem die Einfasseinrichtung 30 mit einer relativ
kleinen Breite verwendet wird, wie in 12 gezeigt, kann
die Markierungsleuchte 70 kein Licht auf den erforderlichen Aufstrahlpositionsbereich
P aufstrahlen, der sich genau unter der sich nach oben bewegenden Einfasseinrichtung
30 befindet. Infolgedessen wird die Betriebstafel 80 betätigt,
um die Markierungsleuchte 70 nach aufwärts in eine Höhe h1 zu
bewegen, wodurch die Markierungsleuchte 70 Licht über den Aufstrahlpositionsbereich
P, wie in 5 gezeigt, aufstrahlen kann. Im ersten Ausführungsbeispiel
verdreht sich die Einfassvorrichtung 30 um die Haltewelle 30a
und bewegt sich nach oben in eine obere Position. Wie in 2
gezeigt, nimmt in der oberen Position die Einfassvorrichtung 30 eine Orientierung
an, die in Nähgutvorschubrichtung auf der Zulaufseite geringfügig nach
aufwärts geneigt ist als auf der Ablaufseite. 5,
6, 9, 12
und 13 zeigen die unterste Position der Einfasseinrichtung
30 an der Ablaufseite in Nähgutvorschubrichtung, wenn die Einfassvorrichtung
30 in der oberen Position positioniert ist.
7 ist ein schematisches Schaubild mit einer stereoskopischen
Darstellung des Zustandes, der in der Richtung des in 5
gezeigten Pfeils U eingenommen wird, wenn die Höhe der Markierungsleuchte
70, ausgehend von der Oberseite des Maschinentisches 11 von H
auf h1 gesteigert wird. Um die Erläuterung zu erleichtern, zeigt
7 den Aufstrahlpositionsbereich P größer
als in 5. Wie in 7 dargestellt
ist die Markierungsleuchte 70 über der Position angeordnet, in welcher
sie durch eine vorbestimmte Entfernung in einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
von der Rechts-Links-Bezugslinie entfernt ist, die entlang der Nähgutvorschubrichtung
durch die Mitte der Stichpunktpositionen der beiden Nähnadeln 13,
13 verläuft. Mit anderen Worten: die Markierungsleuchte
70 ist oberhalb und auf einer Seite der vertikalen Bewegungsbahn der Einfasseinrichtung
30 angeordnet. An einem Punkt G schneidet sich eine senkrechte Linie V
ausgehend von der Markierungsleuchte 70 mit dem Maschinentisch
11.
Wenn die Höhe der Markierungsleuchte 70 von H nach h1
geändert wird, muss, wie in 7 gezeigt, der Winkel
der Markierungsleuchte 70 geändert werden, um die Markierung an derselben
vorderen Referenzpositionen oder derselben hinteren Referenzposition aufzustrahlen.
Hier, ein Fall, in welchem die Markierungsleuchte 70 Licht zu der vorderen
Referenzposition aufstrahlt, die sich bei einer horizontalen Entfernung W befindet,
ausgehend vom Punkt G entlang der Nähgutvorschubrichtung.
Wie in 8 gezeigt, die eine Ansicht mit
Blickrichtung in Richtung F in 7 ist, berechnet die
CPU 91 die jeweiligen Abstrahlwinkel &thgr; und &thgr;1 an den Höhen
H und h1 der Markierungsleuchte 70 durch die folgenden Formeln:
&thgr; = arctg (W/H)(01)
&thgr; = arctg (W/h1)(02)
Daher kann der Drehwinkel, der für eine Änderung der Höhe
der Markierungsleuchte 70 erforderlicht ist von H auf h1 aus der folgenden
Formel berechnet werden:
&Dgr;&thgr; = &thgr; – &thgr;1 = arctg (W/h1) – arctg (W/H)(03)
Auch in dem Fall, in welchem die Einfasseinrichtung mit dem relativ
breiten Bodenplattenteil 31 verwendet wird, wie in 13
dargestellt, kann wenn die Höhe der Markierungsleuchte 70 von H auf
H2 reduziert wird, die CPU 91 den Winkel der Markierungsleuchte
70 berechnen, und zwar durch Ersetzung des Wertes h1 der zuvor erwähnte
Formeln (2) und (3) durch h2.
Selbst wenn darüber hinaus die Höhe der Markierungsleuchte
60 verändert wird, wie in 9 gezeigt,
kann die CPU 91 den Winkel &thgr;2 der Markierungsleuchte 60
zur Aufstrahlung der Markierung an derselben Position durch die Formel (4) berechnen,
und zwar ausgehend von einer Entfernung D von rechts unter der Markierungsleuchte
60 zu einer Zielaufstrahlposition oder der Rechts-Links-Referenzlinie,
das heißt zu einer Position unter der Mitte des Bodenplattenteils
31 der Einfasseinrichtung 30.
&thgr;2 = arctg (D/h2)(04)
Selbst wenn deshalb die Höhen der Licht emittierenden Teile
60a, 70a der Markierungsleuchten 60, 70 auf
die eingestellten Höhe (oder die Vertikalpositionen) h1 oder h2 eingestellt
werden, kann die Steuervorrichtung 90 den Abstrahlwinkel &thgr;1 oder
&thgr;2 der Markierungsleuchten 60, 70 berechnen, und zwar mit
Bezug auf die Vertikalrichtung, um Licht zu der eingestellten Aufstrahlposition
W abzustrahlen. Die Drehantriebsmotoren 57, 63, die als Drehantriebsmittel
dienen, werden so angetrieben, dass sie die Markierungsleuchten 60,
70 in die jeweils berechneten Abstrahlwinkel verdrehen.
<Betrieb der Markierungsleuchten>
Als nächstes werden Betriebsvorgänge der Markierungsleuchten,
welche durch die CPU 91 der Steuervorrichtung 90 gesteuert werden
sollen, mit Bezug auf 5 bis 8
und das in 10 dargestellte Flussdiagramm beschrieben.
Hier werden Betriebsvorgänge der Markierungsleuchte 70 als ein Beispiel
erläutert. Als erstes liest im Schritt S1 die CPU 91 die vordere Referenzposition,
welche durch die Betriebstafel 80 voreingestellt und im ROM 92
als die Abstrahlposition der Markierungsleuchte 70 gespeichert ist. Die
vordere Referenzposition ist beispielsweise als der Abstand W entlang der Nähgutvorschubrichtung
von dem Schnittpunkt zwischen der senkrechten Linie von dem Licht emittierenden
Teil 70a der Markierungsleuchte 70 und dem Maschinentisch
11 zur vorderen Referenz, wie in 7 dargestellt.
Als nächstes bestimmt die CPU 91 in der Weiterbewegung
zum Schritt S2 ob die Betriebstafel 90 vom Benutzer betätigt ist,
um die Vertikalposition des Licht emittierenden Teils 70a der Markierungsleuchte
70 einzustellen, so dass das Abstrahllicht der Markierung der Markierungsleuchte
70 den erforderlichen Aufstrahlpositionsbereich P bestrahlt (siehe
5).
Wenn bestimmt ist, dass die Betriebstafel 80 betätig
ist, um die Vertikalposition des Licht emittierenden Teils 70a im Schritt
S2 einzustellen, erfolgt ein Übergang zum Schritt S3, in welchem die CPU
91 die Vertikalposition des Licht emittierenden Teils 70a, die
durch den Vorgang eingestellt ist, abliest. Hier kann die Vertikalposition derart
eingestellt werden, dass die numerischen Werte von der Betriebstafel 80
eingegeben werden, oder derart, dass die Zunahme/Abnahme von der augenblicklichen
Vertikalposition durch ein vorbestimmtes Einheitsausmaß eingegeben wird, und
zwar mit einer einzigen Betätigung eines vorbestimmten Betätigungsknopfes.
Als nächstes treibt im Weiterschreiten zum Schritt S4 die CPU
91 den Vertikalantriebsmotor 53 an, um den Licht emittierenden
Teil 70a in der Vertikalrichtung zu bewegen, wodurch der Licht emittierende
Teil 70a an der im Schritt S3 eingestellten Vertikalposition positioniert
wird.
Als nächstes führt die CPU 91 im Schritt S5 die
Berechnung der oben erwähnten Formel (3) auf der Basis der im Schritt S3 eingestellten
Höhe aus (durch Zuordnen einer Höhe hx, die im Schritt S3 eingestellt
wurde, zu h1), wodurch der Drehwinkel zur Verdrehung der Markierungsleuchte
70 auf den eingestellten Abstrahlwinkel, welcher der Vertikalposition des
Licht emittierenden Teils 70a im Schritt S3 entspricht, berechnet wird
Als nächstes treibt die CPU 91 im Fortschreiten zum
Schritt S6 den Drehantriebsmotor 63 an, um die Markierungsleuchte
70 um den Drehwinkel zu verdrehen, der im Schritt S5 berechnet wurde, und
kehrt zum Schritt S2 zurück.
Die Vorgänge dieser Schritte S2 bis S6 werden wiederholt, bis
die Markierungsleuchte 70 die Höhe h1 erreicht, wie in 5
dargestellt, und der Benutzer bestätigt, dass die Markierungsleuchte
70 an dem in 7 dargestellten Drehwinkel &thgr;1
positioniert ist, so dass das Licht über die erforderliche Aufstrahlposition
P aufgestrahlt wird.
In den Vorgängen von Schritt S2 bis S6 steuert die CPU
91 ständig den Abstrahlwinkel so, dass er den Vertikalbewegungen der
Markierungsleuchte 70 während des Vorganges und in Verbindung damit
entspricht, in welchem die Höhe der Markierungsleuchte 70 die Höhe
h1 erreicht, die über die erforderliche Aufstrahlposition P aufstrahlen kann.
Im Ergebnis kann der Benutzer die Vertikalposition der Markierungsleuchte
70 leicht bestimmen, während er gleichzeitig bestätigt, wo das
Licht aufgestrahlt wird. In einem Fall indessen, in welchem die gewünschte
Höhe h1 im Voraus bekannt ist, können Betätigungsmittel vorgesehen
werden, um die CPU 91 zu veranlassen, zu erkennen, dass die Markierungsleuchte
70 die gewünschte Höhe h1 erreicht hat, und der Abstrahlwinkel
der Markierungsleuchte 70 kann nach der Betätigung der Betätigungsmittel
gesteuert (kontrolliert) werden.
Im Schritt S5 kann, obwohl der Abstrahlwinkel unter Benutzung der
Formel im Ausführungsbeispiel berechnet ist, die Tabelle, welche die Abstrahlwinkel
entsprechend den jeweiligen Höhen der Licht emittierenden Teile 70aangibt,
im ROM 92 gespeichert werden, so dass der Abstrahlwinkel unter Benutzung
der Tabelle benutzt werden kann.
Obwohl weiterhin die voranstehende Beschreibung für den Fall
erfolgte, in welchem die Markierungsleuchte 70 die Markierung an der vorderen
Referenzposition aufstrahlt, kann dasselbe Anwendung finden auf einen Fall, in dem
die Markierungsleuchte 70 die Markierung an der hinteren Referenzposition
aufstrahlt, oder auf einen Fall, in dem der Drehantriebsmotor 57 so gesteuert
wird, dass die Markierung der Markierungsleuchte 60 aufgestrahlt wird.
Wie oben beschrieben, ist die CPU 91 der Steuervorrichtung
90 betriebsfähig, um den Drehantriebsmotor 63 oder den Drehantriebsmotor
57 derart zu steuern, dass die Markierung ständig an der eingestellten
Aufstrahlposition W aufgestrahlt wird, und zwar selbst dann, wenn die Einstellung
der Vertikalposition des Licht emittierenden Teils 60a oder des Licht emittierenden
Teils 70a geändert wird, um die eingestellte Vertikalposition zu verschieben.
<Effekte und Vorteil>
Gemäß der Einfassvorrichtung 1 wird der Einfassvorgang
ausgeführt durch Platzieren des Hauptnähgutes auf dem Maschinentisch
11, Festhalten des Einfassfleckes auf dem Hauptnähgut mit der Einfasseinrichtung
30 und Bewegen der beiden Nähnadeln 13, 13 in der
Vertikalrichtung, während das Hauptnähgut und der Einfassfleck gepresst
und gehalten werden, so dass sie entlang der Einfasseinrichtung 30 durch
das Paar der großen Presser 20, 20 an den jeweiligen Seiten
der beiden Nähnadeln 13, 13 geführt werden, und während
diese Nähgüter in der Nähgutvorschubrichtung F zugeführt werden.
Wenn eine solche Einfassoperation ausgeführt wird, werden die Markierungsleuchten
60, 70 der Markierungsaufstrahlvorrichtung 50 veranlasst
Licht zu emittieren, um die Markierungen M1 und M2 als die Positionierreferenzen
aufzustrahlen, um das Hauptnähgut auf dem Maschinentisch 11 zu platzieren.
Wenn die Größen der großen Presser 20,
20 und der Einfasseinrichtung 30 geändert werden, können
die Bereiche, die mit den Markierungsleuchten 60, 70 bestrahlt
werden sollen, durch die großen Presser 20, 20 und die Einfasseinrichtung
30 abgeschirmt werden, und die Markierungen M1 und M2 können auf die
großen Presser 20, 20 oder die Einfasseinrichtung
30 aufgestrahlt werden. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel steuert
jedoch die Steuervorrichtung 90 den Vertikalantriebsmotor 53 und
die Drehantriebsmotoren 57, 63 derart, dass die Markierungsleuchten
60, 70 in die von der Betriebstafel 80 eingestellten
Vertikalpositionen bewegt werden, und derart, dass die Markierungen M1 und M2 an
den Aufstrahlpositionen aufgestrahlt werden, welche durch die Betriebstafel
80 eingestellt sind, und zwar selbst dann, wenn die Markierungsleuchten
60, 70 in die eingestellten Vertikalpositionen bewegt werden.
Infolgedessen können die zu markierenden Bereiche der Nähgüter
ordnungsgemäß mit den Markierungsleuchten 60, 70 bestrahlt
werden, ohne durch die Änderung in der Größe der Einfasseinrichtung
30 beeinflusst zu werden.
Weiterhin kann der Drehantriebsmotor 63 die Markierungsleuchte
70 derart antreiben und verdrehen, dass die Aufstrahlposition der Markierung
M2 entlang der Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F verschoben wird.
Selbst wenn daher das Licht aus der Markierungsleuchte 70 schräg von
dem zu bestrahlenden Teil abgeleitet wird, kann der Teil des Nähgutes, der
markiert werden soll, ordnungsgemäß durch die Steuerung des Drehantriebsmotors
63 mit der Steuervorrichtung 90 bestrahlt werden.
[Zweites Ausführungsbeispiel]
Wie in 11 dargestellt, können vertikale
Positionen von Markierungsleuchten 160 und 170 auch manuell eingestellt
werden. Ein besonderes Beispiel wird mit Bezug auf 11
beschrieben.
Wie in 11 gezeigt, ist eine Markierungsabstrahlvorrichtung
100 an einer Haltestange 151 angeordnet, die an der Oberseite
eines Maschinengestells 112 befestigt und so angeordnet ist, dass sie sich
zur Vorderseite hin erstreckt. Die Markierungsabstrahlvorrichtung 100 schließt
eine Befestigungsbasis 101 ein, die am vorderen Ende der Haltestange
151 befestigt ist. Zwei Befestigungsöffnungen 101a und
102b sind an der Befestigungsbasis 101 ausgebildet, und die Befestigungsöffnungen
101a und 102b liegen in der Vertikalrichtung (oder in der Höhenrichtung)
nebeneinander. Die Haltestange 151 ist in eine der beiden Befestigungsöffnungen
101a und 102b eingesetzt, so dass sie an der Befestigungsbasis
101 befestigt ist.
Die Höhe der Befestigungsbasis 101 kann nämlich
erniedrigt werden durch Einsetzen der Haltestange 151 in die obere Befestigungsöffnung
101a, und sie kann angehoben werden durch Einsetzen der Haltestange
151 in die untere Befestigungsöffnung 101b. Somit können
die Vertikalpositionen der Markierungsleuchten 160 und 170 einjustiert
werden.
Daher schließt gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
ein Vertikaleinstellmechanismus zum manuellen Einstellen der Vertikalpositionen
der Markierungsleuchten 160 und 170 die Befestigungsöffnungen
101a und 101b, die an der Befestigungsbasis 101 ausgebildet
sind, und die Haltestange 151 ein.
Eine Leuchtenantriebswelle 102 ist drehbar an der Befestigungsbasis
101 vorgesehen, und die Leuchtenantriebswelle 102 verdreht die
Markierungsleuchte 160. Die Leuchtenantriebswelle 102 ist mit
Bezug auf die Befestigungsbasis 101 drehbar. Die Leuchtenantriebswelle
102 erstreckt sich ausgehend von der Befestigungsbasis 101 nach
vorne entlang einer Achse der Haltestange 151, und ein Mittelteil der Welle
102 ist in einem rechten Winkel abgebogen, um an Ihrem vorderen Ende die
Markierungsleuchte 160 über eine Leuchtenhaltebasis 162 zu
halten.
Wenn die Leuchtenantriebswelle 102 manuell um eine Achse
parallel zur Achse der Haltestange 151 verdreht wird, wird die Markierungsleuchte
160 um den Teil verdreht, an welchem die Leuchtenantriebswelle
102 an der Befestigungsbasis 101 befestigt ist, so dass die von
der Markierungsleuchte 160 aufzustrahlende Markierung in einer Richtung
senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F bewegt werden kann.
Die Befestigungsbasis 101 ist ferner mit einem Halteglied
155 versehen, das einen Mechanismus zum Verdrehen der Markierungsleuchte
170 aufweist. Das Halteglied 155 bewegt sich zusammen mit der
Befestigungsbasis 101. Das Halteglied 155 ist mit einem Drehantriebsmotor
163 versehen, der die Markierungsleuchte 170 so verdreht, dass
die Aufstrahlposition der Markierung, die von der Markierungsleuchte 170
aufgestrahlt werden soll, sich in Nähgutvorschubrichtung F bewegt. Der Drehantriebsmotor
163 ist derart angeordnet, dass die Achse seine Drehausgangswelle
163a parallel zur Achse der Haltestange 151 ist, und die Ausgangswelle
163a hat eine in ihr ausgebildete Schraubennut. Die Ausgangswelle
163a ist mit einem Zahnrad 165 in Eingriff, an welchem eine Leuchtenantriebswelle
166 befestigt ist. Die Leuchtenantriebswelle 166 verläuft
koaxial mit der Drehachse des Zahnrades 165 und steht senkrecht zur Axialrichtung
der Ausgangswelle 163a. Die Leuchtenantriebswelle 166 ist von
dem Halteglied 155 gehalten. Eine Leuchtenhaltebasis 167 ist an
einem Ende der Leuchtenantriebswelle 166 angeordnet, und die Leuchtenhaltebasis
167 hält die Markierungsleuchte 170. Die Markierungsleuchte
170 ist somit an der Leuchtenhaltebasis 167 befestigt.
Mehr im Einzelnen: die Ausgangswelle 163a und das Zahnrad
165 werden durch Antreiben des Drehantriebsmotor 163 verdreht,
während die Drehbewegung der Ausgangswelle 163a auf das Zahnrad
165 übertragen wird, wodurch sich die Leuchtenantriebswelle
166 um die Drehachse des Zahnrades 165 verdreht. Im Ergebnis verdreht
sich die Markierungsleuchte 170 um die Drehachse der Leuchtenantriebswelle
166, so dass sich die von der Markierungsleuchte 170 aufzustrahlende
Markierung in der Nähgutvorschubrichtung verschiebt.
Somit schließen die Drehantriebsmittel zum Verdrehen der Markierungsleuchte
170 den Drehantriebsmotor 163, die Ausgangswelle 163a,
das Zahnrad 165 und die Lichtantriebswelle 166 ein.
Die Markierungsleuchte 170 ist an einer Seite und schräg
entfernt von der vertikalen Bewegungsbahn der Einfasseinrichtung 30 und
hat eine Linse, welche das Licht aus der Lichtquelle in Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung
F zerstreut. Die Markierungsleuchte 170 strahlt die geradlinige Markierung
auf, die sich in einer Richtung senkrecht zur Nähgutvorschubrichtung F erstreckt.
Im Ergebnis strahlt die Markierungsleuchte 160 eine geradlinige
Markierung entlang der Nähgutvorschubrichtung F auf, und die Markierungsleuchte
170 strahlt eine geradlinige Markierung entlang der Richtung senkrecht
zur Nähgutvorschubrichtung F auf. Somit wird eine kreuzförmige Markierung
auf das Nähgut aufgestrahlt, so dass der Benutzer sich des Schnittpunkts der
beiden Linien bedienen kann, um die Nähgutplatzierposition zu bestimmen.
Im zweiten Ausführungsbeispiel werden jeweilige Höhen des
Licht emittierenden Teils der Markierungsleuchte 170 im ROM 92
gespeichert, so dass sie den Befestigungsöffnung 101a und
101b entsprechen, in denen die Haltestange 151 befestigt ist.
Wenn die Befestigungsöffnung in welcher die Haltestange 151 befestigt
ist, von der Betriebstafel 80, die als Vertikalpositionseinstellmittel
dient, eingegeben wird, liest die Steuervorrichtung 90 die Höhe des
Licht emittierenden Teils entsprechend der eingegebenen Befestigungsöffnung
ab, und berechnet hierdurch den Drehwinkel der entsprechenden Markierungsleuchte
170 und treibt den Drehantriebsmotor 163 an. Diese Steuerung ist
identisch mit derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels mit der Ausnahme,
dass der Licht emittierende Teil 170a der Schritte 2 bis 4 im Flussdiagramm
von 10 in der manuellen Weise vertikal verschoben wird.
Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist die
Markierungsleuchte 160, welche Licht an derselben Position abstrahlt, sobald
ihre Position einmal eingestellt ist, so ausgebildet, dass sie manuell einstellbar
ist, und die Markierungsleuchte 170, die häufig zwischen der vorderen
Referenz und der hinteren Referenz umgeschaltet wird, ist so ausgestaltet, dass
sie vom Drehantriebsmotor 163 angetrieben wird. Deshalb kann der Mechanismus
der Markierungsleuchte 160 davor bewahrt werden, komplex zu werden, wodurch
Kosten gesenkt werden.
Im zuvor erwähnten ersten Ausführungsbeispiel können
darüber hinaus, obwohl die Höhe der Markierungsleuchte 70 von
der Betriebstafel 80 eingestellt wird, so dass der Drehwinkel der Markierungsleuchte
70 auf der Basis der eingestellten Höhe berechnet wird, angemessene
Höhen der Markierungsleuchte 70 zur ordnungsgemäßen Aufstrahlung
der Markierung in den Speichermitteln für jede der Längen B des Bodenplattenteils
der Einfasseinrichtung 30 gespeichert werden, so dass die Steuervorrichtung
auch dadurch betrieben werden kann, dass lediglich die Länge des Bodenplattenteils
der Einfasseinrichtung von der Betriebstafel 80 eingegeben wird, um den
Vertikalantriebsmotor 53 und den Drehantriebsmotor 63 anzutreiben,
um die Markierung an der Zielposition aufzustrahlen. In einem solchen Fall variiert
auch die Höhe, die in der Lage ist, die Markierung der Markierungsleuchte
70 aufzustrahlen, entsprechend dem Abstand T zwischen dem Paar der großen
Presser 20, 20. Jedoch ist der Zwischenraum T immer größer
als die Länge B, so dass der Durchtrittsbereich des Aufstrahllichtes in dem
Fall am engsten ist, in dem der Abstand T und die Länge B gleich sind. Somit
kann die Abstrahlhöhe der Markierung gespeichert werden, während angenommen
wird, dass der Abstand T zwischen den großen Pressern 20,
20 und der Länge B des Bodenplattenteils gleich sind.
In den obigen Ausführungsbeispielen erfolgte die Beschreibung
weiterhin im Zusammenhang mit dem Fall, in welchem die vorliegende Erfindung auf
die Einfassvorrichtung angewandt wird, einschließlich der Nähguthalteglieder,
wie zum Beispiel der Einfasseinrichtung mit ihrer Größe und ihrem Abstand,
die entsprechend dem Nähgut, beispielsweise als Größen oder Formen
von Taschen, geändert sind. Jedoch soll die Erfindung nicht auf die Einfassvorrichtung
beschränkt sein, sondern kann auch Anwendung finden auf Nähvorrichtungen
einschließlich eines Nähguthaltegliedes, beispielsweise des Halterahmens,
dessen Größe oder Gestalt entsprechend dem Werkstück geändert
sind und in den das Markierungslicht von oben her oder von der Seite her auf das
Nähguthalteglied aufgestrahlt wird. Es ist offensichtlich, dass die Erfindung
auf verschiedene Nähvorrichtungen angewandt werden kann, beispielsweise eine
Nähvorrichtung zum Nähen von Falten an Arbeitsbekleidungsstücken
oder zum Nähe einer Tasche oder auch auf eine Nähvorrichtung zum Befestigen
von Knöpfen an Arbeitskleidern oder Bekleidungshemden.