Die vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte.
Damit befasst sich die vorliegende Erfindung mit Parkettelementen, insbesondere
mit der Verklebung von Parkettelementlagen in mehrlagig hergestellten Parkettelementen.
Mehrlagig hergestellte Parkettelemente sind bekannt. Sie weisen eine
Deck- beziehungsweise Trittschicht auf, die bei der Benutzung oben liegt und aus
hochwertigem, trittfestem und ästhetisch ansprechendem Holz, das entsprechend
teuer ist, und darunter liegenden Lagen, die zur Stützung und Stabilisierung
dienen. Diese unteren Lagen werden typisch aus preiswertem Holz gebildet sein, wobei
dennoch sichergestellt sein muss, dass das fertige Parkettelement den hohen Anforderungen
an einen Parkettboden ohne weiteres genügt. Insbesondere ist es erwünscht,
eine hinreichende Temperaturbeständigkeit, Wasserbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit
und Tritt- beziehungsweise Knarrgeräuschfreiheit des verlegten Parketts langfristig
zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, wenn die Parkettelemente über
Fußbodenheizungen oder dergleichen angeordnet werden.
Die Verbindung der einzelnen Parkettelementlagen erfolgt im Stand
der Technik typisch durch Verklebung der einzelnen Lagen miteinander. Die Wahl der
Verklebung bestimmt einerseits die Eigenschaften der fertigen Parkettelemente beziehungsweise
die daraus hergestellten Böden und bestimmt andererseits als wichtiger Faktor
die Herstellungskosten mit.
Es sind daher eine Vielzahl von Verklebungen eingesetzt worden, wobei
aber die damit erzielten Ergebnisse zumindest teilweise noch verbesserungswürdig
sind. So sind Weissleime, das heißt Dispersionsklebstoffe eingesetzt worden,
die zwar für sich genommen sehr preiswert sind, aber einen vergleichsweise
hohen Wasseranteil besitzen, was entweder eine Konditionierung der Parkettelemente
während der Herstellung, insbesondere dem Verpressen der Lagen miteinander
erfordert oder die Gefahr der Verformung der mit Weissleimen hergestellten Parkettelemente
in sich birgt.
Es sind weiter Verklebungen mit Schmelzkleber, insbesondere aus Polyurethan
vorgeschlagen worden, die wasserfrei sind und das Erfordernis der Konditionierung
beseitigen, da sie sehr schnell abbinden. Dennoch können bei der Herstellung
in den Parkettelementen gerade aufgrund der Temperatureinwirkung des Schmelzklebers
partielle Spannungen im Parkettelement auftreten. Zudem ist die offene Zeit solcher
reaktiver Schmelzkleber begrenzt, was in der Regel nur die Einzelverpressung von
Parkettelementen zulässt. Die Klebstoffkosten pro m2 fallen zudem
relativ hoch aus.
Aus der DE 199 61 366 A1
ist ein Parkettelement nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1 bekannt.
Die DE 199 61 336 A1 sieht dabei
ein Parkettelement vor, das mindestens zweilagig hergestellt ist, wobei sich in
der Fuge zwischen den einzelnen Lagen eine verbindende Klebstoffschicht befindet
und wobei die jeweilige Klebstoffschicht von unterschiedlichen, in der Fugenebene
von einander getrennten Klebstoffen gebildet ist. Als Klebstoffschicht soll einmal
ein feuchtigkeitsvernetzender, reaktive PU-Klebstoff und zum anderen ein wasserhaltiger
Klebstoff verwendet werden. Es wird angegeben, dass man trotz des Einsatzes von
wasserhaltigen Klebstoffen ohne lang Presszeiten und ohne kostspieligen Heizaufwand
auskommt, da der PU-Klebstoff im Sekundentakt abbindet und die Dispersion genügend
Zeit habe, abzubinden, um nach einigen Minuten die PU-Verklebung zu unterstützen.
Es wird auch angegeben, dass mit Klebstoffanhäufungen bei flächiger Verteilung
der Klebstoff durch Pressdruck Unebenheiten ausfüllbar sind.
Nachteilig ist jedoch, dass einerseits die Verarbeitung abhängig
von der zufälligen Berührung der unterschiedlichen Klebstoffbereiche,
nämlich dem feuchtigkeitshaltigen Klebstoff und dem mit Feuchtigkeit abbindenden
PU-Klebstoff ist und es andererseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass Feuchtigkeit
einen Einfluss auf die Verklebung im fertiggestellten Parkettelement besitzt.
Aus DE-U 295 13 007 ist es bekannt, einzelne Schichten einer Diele
für Parkettböden mittels eines wasser- und lösungsmittelfreien Klebers,
beispielsweise eines mit der Luftfeuchtigkeit aushärtenden PU-Klebers zu verkleben
und kalt zu verpressen. Da die Verarbeitung ohne Wärmeeinwirkung erfolgt, kann
die Deckschicht bereits vor dem Verkleben versiegelt werden und die Restelastizität
des Klebers auch im ausgehärteten Zustand hat den Vorteil, dass beim Durchbiegen
der fertigen Dielen keine Knackgeräusche auftreten.
Die vorliegende Erfindung zielt darauf, Neues für die gewerbliche
Anwendung bereitzustellen.
Dieses Ziel wird erreicht mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche. Bevorzugte Ausführungsformen finden Sich in den Unteransprüchen.
Ein erster wesentlicher Aspekt der Erfindung schlägt somit ein
Parkettelement mit mehreren Lagen und einer Verklebung dazwischen, bei welchem vorgesehen
ist, dass die Verklebung mit einem wasser- und formaldehydfreiem, kalt verarbeitbarem
Klebermittel und mit einem Lagenverschiebungsverhinderungsmittel zur Verbesserung
der Lagenhaftung vor der Klebermittelhärtung des kalt verarbeitbaren Klebermittels
aufweist. Das Lagenverschiebungsverhinderungsmittel ist dabei ein feinkörniges
Mittel zur Reibungserhöhung und/oder ein Schmelzkleber.
Damit hat die Erfindung erkannt, dass wesentliche Verbesserungen bei
dennoch geringen Kosten erzielt werden können, wenn anstelle eines feuchtigkeitshaltigen
ein wasserfreier, kalt verarbeiteter Kleber gemeinsam mit einem Mittel zur sofortigen
Verhinderung eines Verrutschens beziehungsweise Wegschwimmens oder dergl., also
einer Bewegung der Lagen gegeneinander vorgesehen ist.
Als billigstes Lagenverschiebungsverhinderungsmittel kann ein mechanisch
wirkendes Material wie feiner Sand, das die Reibung zwischen den Lagen erhöht,
verwendet werden. So kann preiswerter Kaltkleber verwendet werden, der zudem mit
so langen Offenzeiten vorgesehen werden kann, dass eine Stapelverarbeitung möglich
ist. Der Sand oder dergl. kann dem Kleber oder einem seiner Bestandteile zugemischt
oder separat aufgebracht werden.
Alternativ und/oder zusätzlich wird als Lagenverschiebungsverhinderungsmittel
ein Schmelzkleber verwendet, der dann in ersten Bereichen aufgebracht wird, während
der kalt verarbeitete Kleber in zweiten Bereichen angeordnet wird. Dies ist gegenüber
Sand vorteilhaft, weil der Maschinenverschleiß verringert ist und der Schmelzkleber
im Endprodukt haftverbessernd wirkt. Der Schmelzkleber wird typisch eine sehr kurze
offene Zeit aufweisen und ist in der Lage, unabhängig von dem Kleber in den
zweiten Bereichen eine -wenn auch gegebenenfalls geringe- Haftung der beiden Lagen
aneinander zu bewirken. Dadurch, dass ein Schmelzkleber verwendet wird, kann also
erreicht werden, dass die Ersthaftung zwischen den Parkettlagen auf definierte Weise
erfolgt, was eine sehr präzise Steuerung der gesamten Fertigungsprozesse erlaubt.
Zugleich ermöglicht der kalt verarbeitbare Kleber eine so lange Offenzeit,
dass die halbfertigen Parkettelemente blockweise verarbeitet, insbesondere verpresst
werden können.
In einer bevorzugten Variante werden als Schmelzkleber solche aus
der Gruppe Ethylvinylacetat, Polyamid, Polyester und/oder insbesondere bevorzugt
ein Polyurethan-Schmelzkleber eingesetzt. Der Rückgriff auf per se bekannte
Schmelzklebstoffe erlaubt es dabei, auf die Erfahrungen mit denselben insbesondere
hinsichtlich der für die Vorfixierung erforderlichen Materialmengen, mit der
Bestimmung der Offenzeiten usw. Rückgriff zu nehmen.
In einer bevorzugten Variante wird nur soviel Schmelzkleber eingesetzt,
dass eine Fixierung der Parkettelementlagen gegeneinander bis zur Verpressung und
damit dem Wirken des kalt verarbeitbaren Klebers sichergestellt ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein kalt
verarbeitbarer Kleber verwendet, der aufschäumen kann. Dies ermöglicht
es auch dann eine in großen Bereichen flächige Verbindung zwischen den
einzelnen Elementlagen zu erzielen, wenn diese nur grob vorgehobelt beziehungsweise
geschliffen sind und somit die Fugen partiell vergleichsweise groß sind. Durch
die Aufschäumung kann dann erreicht werden, dass auch hier eine trittfeste,
nichtknarrende Verbindung erhalten wird und etwaige, geringe Mehrkosten werden durch
die Möglichkeit, ein ungenaueres Vorhobeln zuzulassen, mehr als ausgeglichen.
Als kalt verarbeitbarer Kleber wird in einer ersten Variante der Erfindung
ein Einkomponenten-PU-Kleber verwendet. Dies hat den Vorteil, daß die Aufbringung
besonders einfach ist. Alternativ kann ein 2-Komponenten-PU-Kleber verwendet werden.
Dies erlaubt es, die Reaktion oder die Eigenschaften des noch offenen Klebers besonders
gut einzustellen und durch Komponentenvorgaben die Offenzeiten präziser vorzuwählen,
die zur Fixierung der Lagen beim Herstellungsprozeß gewünscht sind. Insbesondere
kann es wünschenswert sein, den 2-Komponentenkleber thixotrop abzustimmen.
Bevorzugt werden für die besonders preiswerte Auslegung die Schmelzkleberbereiche
kleiner sein als die Bereiche mit kalt verarbeitbarem Kleber, da der Schmelzkleber
typisch teurer ist und daher primär auf die Vorfixierungswirkung beschränkt
ist. Alternativ ist es möglich, eine besonders sichere Lagenverschiebungsverhinderung
zu erreichen, bei der besonders große Blöcke aus einer erhöhten Anzahl
an Parkettelementen verpresst werden, wenn die Schmelzkleberbereiche gleich groß
oder größer als die anderen Kleberbereiche für Ein- oder Zweikomponentenkleber
gewählt sind.
Es ist bevorzugt, wenn bei der Herstellung der Parkettelemente der
Schmelzkleber in die äußeren Bereiche aufgebracht wird. Ursächlich
hierfür ist einerseits, dass dann eine bessere Fixierung durch die weiter auseinander
liegenden Vorfixierflächen gegeben ist und andererseits, dass in den mittleren
Bereichen vorhandener Klebstoff beim Verpressen so eher bei Überschuss in Fugen
gepresst wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterlage nicht durch ein vollflächiges
Materialstück gebildet ist.
Weiter kann auch in der Parkettelementmitte ein Schmelzklebebereich
vorgesehen sein. Dies hat den Vorteil, dass ein Abheben in der Mitte unterbunden
wird, etwa wenn die Deckschicht geringfügig gewölbt ist.
Die Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben. In dieser zeigt:
1 ein Parkettelement der vorliegenden Erfindung;
2 eine Draufsicht auf eine Parkettlage mit aufgebrachtem
Klebstoff während der Verarbeitung;
3 mehrere Alternativen der Aufbringung unterschiedlicher Klebstoffbereiche
auf eine Parkettlage.
1 umfasst ein allgemein mit 1 bezeichnetes
Parkettelement 1 mit den Lagen 2a, 2b und eine Verklebung
3 aus Klebstoffen dazwischen.
Das Parkettelement 1 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
zweilagig gebildet, und zwar aus einer oberen Decklage 2a aus hochwertigem,
ästhetisch ansprechendem Holz und aus einer darunter angeordneten mit der oberen
Lage verklebten Lage 2baus geringerwertigem Holz. Die aufeinander zuweisenden
Seiten sind glatt gehobelt, wobei allerdings geringe Unebenheiten verbleiben, so
dass die Lagen nicht ohne weiteres vollflächig eben aufeinander aufliegen.
Die Verklebung 3 ist, wie in 2
ersichtlich, aus zwei unterschiedlichen Klebstoffen, die bereichsweise angeordnet
sind, gebildet, nämlich einem Schmelzkleberbereich 3a und einem Kaltkleberbereich
3b, 3b'.
Die Schmelzkleberbereiche 3a sind durch drei Schmelzkleberraupen
3a, 3a', 3a'' realisiert, wobei zwei Raupen nahe dem
Parkettelementrand angeordnet sind und eine Raupe 3a' etwa zentral in der
Parkettelementmitte. Die Raupen können, wie dargestellt, gerade geführt
sein oder erforderlichenfalls, etwa um bei einer gegebenen Austrittsdüse eine
größere Klebstoffmenge auftragen zu können, in Wellenlinien oder
mit rotierenden Düsen aufgebracht sein. Als Schmelzkleber wird ein per se bekannter
Polyurethan-Schmelzkleber verwendet, der lediglich eine kurze Offenzeit besitzt.
Die Gesamtmenge an aufgetragenem Schmelzkleber ist gering, die Raupen sind dünn
und können gegebenenfalls auch unterbrochen auf dem Parkettelement laufen,
vgl. 3
Die Bereiche 3b, 3b' ins durch einen Zweikomponenten-Polyurethan-Klebstoff
gebildet, der kalt härtet und beim Aushärten zumindest geringfügig
aufschäumt. Die Bereiche 3b, 3b' weisen einen Klebstoffauftrag
auf, der ausreicht, um eine dauerhafte, für die jeweilige Stabilitätsanforderung
ausreichende Klebstoffwirkung zu erzielen und überdies vorhandene Hobelunebenheiten
der aneinandergepressten Lagen beim geringen Aufschäumen auszugleichen. Die
Offenzeit ist so gewählt, dass mehrere Parkettelemente in einer Maschine gefertigt,
gestapelt und gemeinsam verpresst werden können, ohne dass die zuerst gefertigten
Parkettelemente des Stapels eine vollständige Klebstoffbindung durchlaufen
haben.
Das Parkettelement der vorliegenden Erfindung wird hergestellt wie
folgt:
Auf einer per se herkömmlichen Parkettherstellungsmaschine werden obere und
untere Lagen bereitgestellt. Dann werden auf die Innenseite einer Lage, bevorzugt
der Decklage, ausreichende Mengen der beiden PU-Klebstoffe aufgebracht und die andere
Lage aufgelegt. Es ergibt sich durch die Wirkung des Schmelzklebers sofort eine
Vorfixierung der beiden Lagen aneinander, ohne dass ein Wegschwimmen, das heißt
eine relative Verschiebung der beiden Lagen zueinander noch möglich ist. Es
wird dann ein Stapel aus halbfertigen Parkettelementen gebildet. Sobald ein hinreichend
großer Block an halbfertigen Parkettelementen produziert ist, werden diese
halbfertigen Parkettelemente gemeinsam in eine Presse eingebracht und als Block
verpresst, wobei sie aushärten. Bei der Verpressung kommen die benachbarten
Lagen mit dem noch offenen kalt verarbeitbaren PU-Klebstoff in innigen Kontakt,
wobei dieser aushärtet.
Nach der Weiterverarbeitung der gepressten Parketthalbfertigelemente
ergibt sich ein Parkettelementmaterial, mit dem ein dauerhaft feuchtigkeits-, temperatur-
und alterungsbeständiger Parkettboden verlegbar ist, der durch seine Restflexibilität
auch bei Belastung keine störenden Knarrgeräusche produziert.
In einer alternativen Variante ist es möglich, anstelle des Zweikomponenten-Polyurethans
in dem Bereich 3b einen Einkomponenten-Polyurethan einzusetzen. Dies kann
etwa dann vorteilhaft sein, wenn bestehende Anlagen hierfür schon ausgelegt
sind. Auch hier werden die angestrebten Vorteile erreicht und die lange Offenzeit
des Klebstoffes kann für die Blockverarbeitung in optimaler Weise ausgenutzt
werden.