Die Erfindung betrifft eine Überspannungs-Schutzanordnung mit
einer Funkenstrecke als Grobschutzelement, wobei die Funkenstrecke zwei Hauptelektroden
und mindestens eine Hilfselektrode umfaßt und die Hilfselektrode mit einer
als Feinschutz wirkenden Zündeinrichtung in Verbindung steht, gemäß
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Stand der Technik
Der Schutzpegel für elektronische Geräte der unterschiedlichsten
Art und anderen, gegenüber transienten Überspannungen sensiblen Anlagen
hat sich in den zurückliegenden Jahren zu immer kleineren Ansprechwerten bei
gleichzeitiger Erhöhung der Leistungsfähigkeit verschoben.
Die damit verbundene drastische Reduzierung der Ansprechspannung bewirkt
jedoch in unerwünschter Weise ein häufiges Aktivieren der Ableiter bereits
bei energieschwachen Überspannungen, wodurch ein verstärkter Verschleiß
der Ableiter entsteht.
Bei zum Einsatz kommenden triggerbaren Überspannungsableitern
auf Funkenstreckenbasis zur optimierten Steuerung des Ansprechverhaltens wird davon
ausgegangen, daß durch eine Vorentladung mittels Hilfselektrode Ladungsträger
innerhalb des Überschlagwegs zwischen den Hauptelektroden eingebracht werden.
Dieses Einbringen von Ladungsträgern bewirkt das Zünden einer Entladung
zwischen den Hauptelektroden bei einer Spannung, welche deutlich unterhalb der Ansprechspannung
der Funkenstrecke ohne Zündeinrichtung bzw. Vorentladung liegt.
Bei den bekannten Zündeinrichtungen der triggerbaren Art existiert
eine Gruppe, die selbst keinerlei Möglichkeiten zur Spannungsbegrenzung besitzt
und welche bei Erreichen eines bestimmten Spannungswerts die Zündung der Funkenstrecke
erzwingt.
Derartige Anordnungen besitzen, insbesondere bei der Verwendung von
Kapazitäten, den Vorteil einer sogenannten TOV(Temporary Overvoltage)-Festigkeit,
da bei netzfrequenten Überspannungen nur Ausgleichsströme in vorhandene
Kapazitäten fließen, jedoch kein lang andauernder, kontinuierlicher Stromfluß
eintritt. Infolge der vergleichsweisen geringen Ausgleichsströme ist auch bei
Impulsbeanspruchungen die Energie, welche zum Zünden der Vorentladung zur Verfügung
steht, niedrig, wodurch sich die Gestaltungs- und Einsatzmöglichkeiten der
Funkenstrecke in Grenzen halten.
Der Hauptnachteil der oben genannten Überspannungsableiter besteht
jedoch vor allem darin, daß die Funkenstrecken selbst einem hohen Verschleiß
unterliegen, da diese auch bei sehr energiearmen Impulsspannungen gezündet
werden und dann auch einer Belastung durch mögliche Netzfolgeströme ausgesetzt
sind.
Bei einer weiteren Gruppe von Zündeinrichtungen werden die Funkenstrecken
vorteilhafterweise erst bei energiereichen Impulsspannungen gezündet, da bei
kleineren Impulsen die Zündeinrichtung selbst als Überspannungs-Feinschutz
wirkt.
Auch ist bei dieser Bauart der Nachteil der begrenzten Energie des
Zündimpulses sowie die Beschränkung bei der Funkenstrecken-Gestaltung
nicht gegeben. Allerdings tritt jedoch hier das Problem auf, daß diese Einrichtungen
bei netzfrequenten Überspannungen, bei denen die Funkenstrecke funktionsbedingt
nicht gezündet werden sollte, überlastet werden. Bei Überspannungen
ist die Wahrscheinlichkeit der thermischen Überlastung der eingesetzten Bauelemente
derartiger Zündeinrichtungen auch schon bei vergleichsweise geringen, aber
andauernden, insbesondere netzfrequenten Strömen gegeben. Die Ursache hierfür
ist die Auslegung und Optimierung der Überspannungsableiter auf Impulsbelastungen
und nicht bezüglich lang andauernder netzfrequenter Belastungen.
Beim Einsatz von Varistoren als Überspannungs-Feinschutzelemente
für derartige Zündeinrichtungen ergibt sich ein weiterer Nachteil.
Varistoren sind spannungsabhängige Widerstände, die bei
einem bestimmten Spannungswert niederohmig werden und bei welchen mit zunehmender
Stromstärke der Spannungsabfall nur geringfügig zunimmt. Ein Spannungsabfall
bei Zündeinrichtungen wird also im wesentlichen durch die Varistoren selbst
bestimmt. Bei modernen Varistoren vom MOV-Typ ist der Spannungsabfall bei sehr großen
Impulsströmen im kA-Bereich nur zwei- bis dreimal so hoch wie die Varistorspannung
bei 1 mA. Bei gebräuchlichen Suppressordioden ist dieses Verhältnis sogar
noch kleiner.
Da auch bei energiereichen Impulsströmen sich der Spannungsabfall
bei Varistoren aufgrund deren Charakteristik, nämlich u verhält sich proportional
zu i, nur geringfügig gegenüber einer Belastung mit kleinen Impulsströmen
erhöht, ist bei diesen Zündeinrichtungen weiterhin von Nachteil, daß
die Verzögerungszeit bis zum Zünden der Hauptstrecke nahezu unabhängig
von der Größe des Impulsstroms ist.
Die Höhe des Spannungsabfalls ist neben anderen Einflußgrößen
jedoch auch mit entscheidend für das Zündverhalten der Funkenstrecke,
da sie die Spannungsdifferenz zwischen den Hauptelektroden bestimmt. Durch die bei
Varistoren beschriebenen geringen Spannungsunterschiede ist es
sehr schwierig, die Funkenstrecke erst bei energiereichen Impulsströmen sicher
zu zünden. Vielmehr besteht hier zum Schutz der Varistoren vor Überlastung
die Notwendigkeit, die Funkenstrecken schon bei noch relativ geringen Impulsströmen
zu zünden. Damit werden also auch derartige Zündeinrichtungen bezüglich
der Funkenstrecken einem unnötigen Verschleiß ausgesetzt.
Die angegebenen Gruppen oder Arten von Zündeinrichtungen lassen
sich bezüglich ihrer Ausführungsform noch in aktive oder passive Anordnungen
unterscheiden. Bei Einrichtungen mit passiver Zündung erfolgt eine Vorentladung
innerhalb der Funkenstrecke nur durch eine Spannungsverlagerung ohne Spannungserhöhung.
Bei Zündeinrichtungen mit aktiver Zündung ist eine Spannungserhöhung,
z.B. mit Hilfe eines Übertragers zur Zündung der Vorentladung gegeben.
Bei passiver Zündung wird die Spannung zu den Hilfselektroden
üblicherweise mittels Impedanzen, z.B. Kapazitäten, ohmsche Widerstände
oder Induktivitäten oder aber über einen Teiler aus Impedanzen der Hilfselektrode
direkt bzw. über ein spannungsabhängiges Schaltgerät, z.B. einem
Gasableiter oder Suppressordioden zugeführt. Wie die DE
199 52 004 A1 zeigt, ist auch eine Kombination von nichtlinearen Widerständen,
z.B. Varistoren denkbar.
Die EP 0 933 860 A1
offenbart eine Zündeinrichtung zur aktiven Zündung, die vom Grundaufbau
einen Spannungsteiler parallel zur Funkenstrecke zwischen den beiden Hauptpotentialen
besitzt. Am Teiler wird jeweils eine Spannung abgegriffen, und über ein spannungsabhängiges
Schaltgerät einem Übertrager zugeführt, welcher nach dem Ansprechen
des Schaltgeräts aus dem Entladungsimpuls eine Hochspannung generiert, die
der Hilfselektrode zugeführt wird.
Eine solche Schaltung besitzt im Zusammenhang mit den üblichen
Baugrößen der Ableiter nicht unerhebliche Nachteile. So bleibt die Dauer
und die Höhe der Energiezufuhr durch die Zündentladung in die Funkenstrecke
begrenzt. Die notwendige Dimensionierung der Bauelemente, insbesondere bei Verwendung
von Kapazitäten, ist für einen wirksamen Überspannungs-Feinschutz
technisch kaum realisierbar. In dem Falle, wenn der Schutzpegel des Ableiters gering
zu halten ist, führt dies zwangsweise dazu, daß die Funkenstrecke bei
kleinsten Impulsströmen gezündet werden muß, wodurch ein unerwünschter
starker Verschleiß der Funkenstrecke bedingt ist.
Bei der Zündeinrichtung mit aktiver Zündung nach JP 1-26-8427
ist ein Varistor vorgesehen, welcher neben der Funktion des Überspannungs-Feinschutzes
gleichzeitig die Funktion eines spannungsabhängigen Schalters übernimmt.
Eine solche Lösung ist jedoch mit einem permanenten Leckstrom behaftet und
erzeugt gegenüber Gasableitern aufgrund des sogenannten weichen Schattens geringere
di/dt-Werte, welche wiederum geringere Zündspannungen erzeugen, wodurch die
Gestaltungsmöglichkeiten der Funkenstrecke eingeschränkt sind.
Zum Stand der Technik sei noch auf die US-PS 4,760,486, die
DE 19 47 349 A1 und die
EP 0 186 939 A2 verwiesen, die sämtlich
Zündeinrichtungen offenbaren, bei denen zwischen der Funkenstrecke und der
Zündeinrichtung eine Längsentkopplung mittels Induktivitäten oder
ähnlichen Bauelementen vorhanden ist.
Die JP 10023661 A
zeigt eine Zündeinrichtung, bei der zur Längsentkopplung ein Kaltleiter
benutzt wird. Die vorstehend genannten Zündeinrichtungen sind insbesondere
bei großen Nennströmen der zu schützenden Verbraucher in ihrer Konstruktion
sehr aufwendig und inakzeptabel.
Die dortige Zündeinrichtung übernimmt auch die Aufgabe des
Überspannungs-Feinschutzes. Neben dem Nachteil der Längsentkopplung und
der damit verbundenen relativ großen Baugröße besitzen die bekannten
Anordnungen eine zu geringe Festigkeit gegenüber TOV-Belastung und insgesamt
einen hohen Verschleiß der Funkenstrecke.
Aus der DE 199 14 313 A1
ist ein Überspannungsschutzsystem vorbekannt, wobei dort eine Überwachungseinrichtung
für die Zündeinrichtung vorhanden ist, die bei thermischer Überlastung
sich und die Zündeinrichtung durch Abschalten schützt. Als Überwachungsschaltung
kann im Zündkreis eine reversible Temperatursicherung vorgesehen sein, konkret
wird bei der dortigen Lehre ein Temperaturschalter eingesetzt.
Bei der Einrichtung zum Überspannungsschutz in elektrischen Niederspannungsnetzen
nach G 93 14 632.9 ist eine Kombination von Grob- und Feinschutz vorbekannt, wobei
eine Funkenstrecke als Grobschutzelement vorgesehen und ein Kaltleiter in Feinschutzzweig
angeordnet ist.
Die Vorteile von keramischen Kaltleitern beim Einsatz als Kurz- und
Überlastschutz werden in KAINZ G.: Keramische Kaltleiter (PTC) schützen
Elektronik. In: Elektronik Informationen, 1990, N. 11, S. 93-95 ausführlich
vorgestellt.
Zum Einsatz von Kaltleitern, die im Längszweig von Überspannungs-Schutzgeräten
angeordnet sind, um Überlastungsfällen vorzubeugen, sei noch auf die
DE 39 08 236 A1 und die
JP 09084258 A
aufmerksam gemacht.
Aufgabenstellung
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte
Überspannungs-Schutzanordnung mit einer Funkenstrecke als Grobschutzelement
anzugeben, wobei die Funkenstrecke zwei Hauptelektroden und mindestens eine Hilfselektrode
umfaßt und die Hilfselektrode mit einer Zündeinrichtung in Verbindung
steht. Die weiterentwickelte Anordnung soll bezüglich der Zündeinrichtung
selbsttätig als Überspannungs-Feinschutz wirken. Weiterhin sollen Belastungen
durch netzfrequente Überspannungen sicher beherrscht und eine quasi frei wählbare
Zündenergie bereitgestellt werden.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Gegenstand
gemäß den Merkmalen nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche
zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
Erfindungsgemäß wird innerhalb der Zündeinrichtung
ein PTC-Element, d.h. ein Kaltleiter eingesetzt. Kaltleiter sind nichtlineare, temperaturabhängie
Widerstände mit einem positiven Temperaturkoeffizienten.
Ein halbleitender Widerstand mit positivem Temperaturkoeffizienten
des, Widerstandswerts kann beispielsweise aus gesintertem Bariumnitrat mit Zusätzen
von Metallverbindungen hergestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Lösung wurde das bisherige Vorurteil
der Fachwelt überwunden, welches die Anwendung von Kaltleitern im Zündkreis
deshalb ausschloß, da bei sehr hohen Spannungen oder Temperaturen ein Kaltleiter
einen negativen Temperaturkoeffzienten annehmen kann.
Durchgeführte Versuche haben ergeben, daß speziell dimensionierte
Kaltleiter geeignet sind, den hier angestrebten Zweck zu erfüllen, wobei derartige
Kaltleiter bei Belastungen ihren Kaltwiderstand ohne Zerstörung um mindestens
das 5fache erhöhen können und weiterhin Sicherheitsreserven der Zündeinrichtung
bis zum sicheren Zünden der Funkenstrecke des Ableiters gewährleisten.
Die eingesetzten Kaltleiter sind bezüglich der Impulsströme
im Bereich bis zu mehreren 100 A standfest.
Eine zur Steuerung der Eigenschaften der Überspannungs-Schutzanordnung
genutzte Widerstandserhöhung des Kaltleiters kann im Anwendungsfall durch joulsche
Erwärmung bei sehr hohen energiereichen Impulsströmen, aber auch bei länger
andauernden Strömen mit kleiner Amplitude, wie z.B. bei TOV-Belastungen eintreten.
Der erfindungsgemäßen Erkenntnis des zweckmäßigen
Einsatzes von Kaltleitern folgend sind diese derart, eine Zündeinrichtung bildend,
verschaltet, daß die Widerstandserhöhung des Kaltleiters bei Belastung
der Funkenstrecke das Zünd- und Löschverhalten letzterer steuert.
In einer Ausgestaltung der Erfindung kann dem Kaltleiter eine Impedanz,
ein Varistor oder ein spannungsabhängiger Schalter in Reihe geschaltet werden.
Als spannungsabhängiger Schalter kann ein Gasableiter Verwendung finden, der
eine Einstellung der Zündspannung der Vorentladung unabhängig vom Zustand
der eigentlichen Funkenstrecke ermöglicht.
Der Kaltleiter ist bevorzugt am Knotenpunkt eines Spannungsteilers
angeschlossen, wobei dieser Spannungsteiler zwischen dem Eingangspotential parallel
zu den Hauptelektroden angeordnet ist. Der Spannungsteiler kann einen Varistor aufweisen.
Bei einer aktiven Ausführungsform weist die Zündeinrichtung
einen Zündspannungs-Übertrager auf, welcher primärseitig zwischen
dem Eingangspotential liegt und dessen Sekundärseite zur Hilfselektrode führt.
Sekundärseitig ist hier eine Impedanz vorgesehen, die durch einen
Varistor, eine Kapazität oder einen weiteren Kaltleiter gebildet wird.
Bei der Ausführungsform einer aktiven Zündeinrichtung ist
der Primärwicklung des Zündübertragers der Kaltleiter in Reihe geschaltet.
Diesem Kaltleiter kann ergänzend eine Impedanz in Reihe geschaltet werden,
wobei diese Reihenschaltung zusätzlich ein Schaltgerät umfaßt. Die
ergänzende Reihenschaltung kann darüber hinaus einen Varistor und/oder
eine Suppressordiode aufweisen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist dafür
Sorge getragen, daß eine von außen vorgebbare thermische Beeinflussung
des Kaltleiters möglich wird. Diese Einrichtung kann z.B. eine Heizeinrichtung,
d.h. eine Heizwicklung sein, um damit die Eigenschaften des Kaltleiters und letztendlich
der Zündeinrichtung mittelbar vorzugeben.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung soll nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Die in den Ausführungsbeispielen nach den 2-4
beschriebenen Varianten sind mit Ausnahme der Reihenschaltung Kaltleiter und Gasableiter
(2) nicht erfindungswesentlich.
Hierbei zeigen:
1 eine prinzipielle Darstellung der Zündeinrichtung
mit Kaltleiter;
2 eine Ausführungsform der Zündeinrichtung
mit einer Reihenschaltung von Kaltleiter und weiteren passiven Elementen;
3 eine Darstellung eines Spannungsteilers mit am Knotenpunkt
vorgesehenem Kaltleiter zur Bildung der Zündeinrichtung und
4 eine Ausführungsform zur aktiven Steuerung der
Zündeinrichtung mittels Zündspannungs-Übertrager.
Bei den passiven Ausführungsformen gemäß den
1 bis 3 dient die Trennstrecke
8 zwischen der Hilfselektrode 3 und der Hauptelektrode
2 als quasi spannungsabhängiger Schalter.
Erreicht die Spannungsbelastung über den Überspannungsableiter
7 zwischen den Eingangspotentialen 5 und 6 die Ansprechspannung
der Trennstrecke 8 zwischen den Hauptelektroden 1 und
2, zündet eine Vorentladung zwischen den Elektroden 2 und
3 und es wird die Spannung über dem Überspannungsableiter
7 deutlich reduziert.
Dieser Spannungsabfall wird dann im wesentlichen durch den Kaltwiderstand
des Kaltleiters 4 und die Höhe des Stroms durch diesen bestimmt.
Bei Impulsströmen im Bereich von wenigen 10 A bis einigen 100
A kann der Spannungsabfall sofort nach dem Zünden der Vorentladung auf wenige
10 V bis einige 100 V, je nach Kaltwiderstand des Kaltleiters 4, begrenzt
werden. Durch diesen geringen Spannungsabfall über dem Ableiter ergibt sich
dann die Möglichkeit, insbesondere bei energiearmen Impulsströmen eine
Zündung der Funkenstrecke zwischen den Hauptelektroden 1 und
2 und damit deren unnötige Belastung gezielt zu steuern.
Ein gegebenenfalls auftretender Netzfolgestrom wird durch die Erhöhung
des Widerstands des Kaltleiters 4 auf Werte begrenzt, welche dann durch
die Trennstrecke 8 gelöscht werden können.
Bei energiereichen Impulsströmen hingegen nimmt der Spannungsabfall
am Kaltleiter 4 nach dem Erreichen der Nennansprechtemperatur aufgrund
der joulschen Erwärmung überproportional zur Stromstärke zu, woraus
sich die Möglichkeit einer raschen Spannungserhöhung bis zur sicheren
Zündung der Funkenstrecke zwischen den Hauptelektroden 1 und
2 ergibt.
Bei den kleinen Impulsströmen hingegen nimmt die Spannung nur
proportional entprechend dem Kaltwiderstand zu bzw. da der Kaltwiderstand bei geringen
Strömen und nur minimalen Erwärmungen des PTC's im allgemeinen sinkt,
wird nicht einmal eine proportionale Erhöhung der Spannung bei entsprechender
Stromzunahme erreicht. In diesem Arbeitsbereich ist der Spannungsabfall über
der gesamten Funkenstrecke zu gering, um diese zu zünden.
Entscheidend für die Bemessung der PTC's ist der notwendige Energieeintrag
bis zum sicheren Zünden der Funkenstrecke. Diese Energie sollte bei allen Belastungsfällen
deutlich vor dem Erreichen der Temperatur in die Funkenstrecke eingebracht werden,
bei welcher der Widerstand des PTC's wieder sinkt. Im Anwendungsfall erfolgt die
Zündung der Funkenstrecke jedoch häufig schon vor dem Erreichen der Nennansprechtemperatur
bzw. bei einer nur minimalen Überschreitung dieser Temperatur. Nach dem Zünden
der Funkenstrecke wird der PTC entlastet und kühlt sich ab. Der PTC sollte
jedoch die anstehende Netzspannung als einzelnes Gerät bzw. in Kombination
mit einem Gasableiter oder ähnlichem sicher beherrschen.
Die gezielte Überhitzung (z.B. durch Heizungen) erfolgt nur in
dem reversiblen Arbeitsbereich des PTC's, das heißt oberhalb der Nennansprechtemperatur
und deutlich unterhalb der Temperatur, ab welcher der Widerstand des PTC's wieder
fällt. Da die Nennansprechtemperatur der PTC's über einen gewissen Bereich
variabel ist, können die benötigten Temperaturen nahezu beliebig gewählt
werden.
Grundsätzlich wird durch das beschriebene Verhalten des Kaltleiters
das Zünden der Funkenstrecke mit dem Anwachsen der Größe der Impulströme
beschleunigt.
Bei netzfrequenten Überspannungen führt der Stromfluß
zu einer joulschen Erwärmung des Kaltleiters 4 und damit zur Erhöhung
des Widerstandswerts entsprechend der gegebenen Kennlinie. Der Strom wird hierdurch
selbsttätig auf einen unkritischen Wert begrenzt und der Kaltleiter
4 damit vor Überlastung geschützt.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich beim Einsatz von Kaltleitern neben
dem äußerst positiven Selbstschutzeffekt bei netzfrequenten Überspannungen
auch eine deutlich verbesserte Möglichkeit im Sinne einer gezielten belastungsabhängigen
Steuerung des Ansprechens der eigentlichen Funkenstrecke.
Somit wird eine belastungsabhängige Abstimmung der Funktionsweise
des Feinschutzes, d.h. der Zündeinrichtung, und des Grobschutzes, d.h. der
Funkenstrecke, innerhalb des Ableiters bei minimalem Verschleiß erreicht.
Wie in den 2 und 3
dargestellt, kann bei einer passiven Zündeinrichtung der Kaltleiter
4 auch in Kombination mit einer Impedanz, einem Varistor oder einem spannungsabhängigen
Schalter Verwendung finden.
3 zeigt eine Ausführungsform mit einem Spannungsteiler
Z1/Z2, wobei Z1 durch einen Varistor ersetzt werden kann.
Gemäß der offenbarten grundsätzlichen Schaltungsanordnung
und deren Varianten ergeben sich einfache Möglichkeiten, das Zusammenspiel
zwischen der Zündeinrichtung und einer vorgegebenen Funkenstreckenanordnung
abzustimmen und einzustellen, wodurch ein breiterer Regelbereich nutzbar ist.
Mit der Reihenschaltung eines Gasableiters beispielsweise kann die
Zündspannung der Vorentladung nahezu unabhängig von der Trennstrecke der
Funkenstrecke auch bei Alterung dieser eingestellt werden.
Mit der Erweiterung durch zusätzliche Impedanzen, wie Widerstände,
Induktivitäten oder Kapazitäten, besteht die Möglichkeit, das Ansprechverhalten
der Funkenstrecke für bestimmte Belastungsfälle, z.B. bestimmte Steilheiten
der Impulsströme oder aber auch für bestimmte Energien der Impulströme
anzupassen. Eine Reihenschaltung mit Varistoren kann zur besseren Kontrolle der
Ansprechspannung und der Leckströme bei einer erwarteten Alterung der Funkenstrecke
dienen.
Die in der 3 gezeigte Kombination mit
einem Spannungsteiler bzw. einem weiteren Varistor ist ebenfalls zur besseren Einstellung
der Ansprechspannung der Funkenstrecke nutzbar. Auch wird auf diese Weise die Einstellung
der Leistungsfähigkeit der Feinschutzfunktion der Zündeinrichtung verbessert.
Das Prinzipschaltbild nach der 4 zeigt
Möglichkeiten des Einsatzes von Kaltleitern in einer aktiven Zündeinrichtung
mit einem Übertrager zur Erhöhung der Zündspannung. Hierdurch werden
die Gestaltungsmöglichkeiten der Funkenstreckengeometrie erweitert und es können
durch die Einflußnahme auf das Ansprechen des eingesetzten Schaltgeräts
auch andere Kriterien außer der Spannung zum Auslösen der Funkenstrecke
nutzbar gemacht werden. Dies können z.B. Ströme, Spannungsänderungen
oder ähnliches im Längspfad, Querpfad bzw. auch in den zu schützenden
Geräten selbst sein.
Bei einer aktiven Zündeinrichtung ist eine Anordnung ohne strom-
bzw. energiebegrenzende Teiler bevorzugt. Beim Einsatz einer solchen Schaltung wird
nach dem Ansprechen des Schaltelements, welches passiv aber auch aktiv ausgelöst
werden kann, der Gesamtspannungsabfall des Ableiters nahezu ausschließlich
durch den Kaltwiderstand und die Übertragerwicklung bestimmt.
Kleinere Impulsströme werden somit direkt über die Zündeinrichtung
und ohne jegliche Belastung oder Einbindung der Funkenstrecke abgeleitet. Die Energie
und die Höhe der Ströme, welche nicht zum Ansprechen der Funkenstrecke
führen, können in einfacher Weise durch die Ansprechspannung der Teilfunkenstrecke,
das Leistungsvermögen des Übertragers, durch ein Begrenzungselement, z.B.
Varistor und Zündkreis, bzw. parallel zum Übertrager und durch die Gestaltung
der Funkenstrecke selbst eingestellt werden.
Zusätzlich ergibt sich durch den Spannungsabfall über dem
Kaltleiter, welcher durch den Kaltwiderstand und die Charakteristik des Kaltleiters
bei unterschiedlichen Strömen bestimmt wird, die Möglichkeit der Steuerung
des Ansprechens der Funkenstrecke, da bei einem zu geringen Spannungsabfall selbst
bei der Zündung der Vorentladung die Funkenstrecke nicht gezündet werden
kann.
Bei optimierter Abstimmung der Funkenstrecke und der Zündeinrichtung
kann bei einer aktiven Zündeinrichtung sogar die Belastung der Funkenstrecke
durch die Vorentladungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Bei höheren Impulsströmen wird infolge des höheren
Energieeintrags und des höheren Spannungsabfalls die Funkenstrecke schneller
gezündet, so daß der Spannungsabfall über dem Kaltleiter auf Werte
unterhalb des Schutzpegels begrenzt bleibt.
Bei TOV-Belastungen und gegebenenfalls vorhandenen Folgeströmen
wird der Strom in die Zündeinrichtung durch den Kaltleiter unabhängig
vom Ansprechen der Funkenstrecke selbsttätig begrenzt. Bei einigen dieser Beispiele
kann, wie erläutert, auch die Kombination eines Kaltleiters mit einem Widerstand,
einer Induktivität oder aber auch einem Varistor zur Vergrößerung
des Regelbereichs von Vorteil sein.
Insbesondere bei einer aktiven Zündung der Funkenstrecke, wie
in 4 gezeigt, ist zu beachten, daß die Sekundärwicklung
des Übertragers und die Impedanz Z3 bzw. auch des Varistors und ein eventuell
vorhandenes Schaltgerät, z.B. ein Gasableiter, auch durch einen Teilstrom nach
dem Zünden der Vorentladung zwischen einer der Hauptelektroden
und der Hilfselektrode stark belastet werden kann. Diese Belastung steigt insbesondere
bei langen Verzugszeiten bis zum Zünden der Funkenstrecke zwischen den Hauptelektroden
1 und 2 an. Besonders kritisch für diese Bauelemente sind
jedoch solche Belastungen, bei denen zwar die Vorentladung gezündet wird, jedoch
die Hauptfunkenstrecke nicht durchzündet. In solchen Fällen kann insbesondere
bei erhöhten Spannungen der Strom auch von vorhandenen Varistoren oder Schaltgeräten
nicht beherrscht werden und die eingesetzten Bauelemente der Zündeinrichtung
würden überlastet. Als Schutzmöglichkeit bieten sich hier neben der
Einbindung eines weiteren Kaltleiters auch der Einsatz einer Kapazität, z.B.
als Z3, an. Durch die Kapazität wird der mögliche Stromfluß über
die Sekundärseite des Übertragers begrenzt. Die Einbindung einer solchen
Kapazität stellt jedoch mit Blick auf die erforderlichen Energien zum Zünden
der Funkenstrecke keine Einschränkung dar.
Beim Einsatz eines Kaltleiters innerhalb von Zündeinrichtungen
ergibt sich eine weitere vorteilhafte Möglichkeit der Steuerung des Verhaltens
der Überspannungs-Schutzanordnung.
Die Erhöhung des Widerstandswerts eines Kaltleiters kann durch
eine von außen einwirkende Erwärmung bewirkt werden. Durch eine zielgerichtete
Erwärmung des Kaltleiters, z.B. durch den Einsatz bei höheren Umgebungstemperaturen
bzw. durch eine Heizwicklung oder ähnliches, kann die Empfindlichkeit der Zündeinrichtung
auch unabhängig von Überspannungen eingestellt werden. Durch eine weitere,
drastische künstliche Überhitzung besteht darüber hinaus die Möglichkeit,
die Zündeinrichtung quasi zu passivieren, wodurch sich die Ansprechspannung
des Ableiters bis auf die natürliche Ansprechspannung der Funkenstrecken zwischen
den beiden Hauptelektroden 1 und 2 erhöht.