Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bildaufzeichnungssystem,
wie etwa einen elektrofotografischen Drucker, eine Kopiermaschine etc., und insbesondere
auf ein Entwicklungssystem, das magnetische Entwicklungssubstanzen benutzt.
Das Bildaufzeichnungssystem, wie etwa ein elektrofotografischer Drucker,
eine Kopiermaschine etc., erzeugt ein elektrostatisches, latentes Bild eines voreingestellten
Potentials VR (und des bildfreien Bereichs eines voreingestellten Potentials V0)
auf einem Bildträger, genannt fotoleitende Trommel, die nur in einer einzigen
Richtung rotiert, es bringt eine Entwicklungssubstanz, Toner genannt, von einer
Entwicklungseinheit auf, macht das latente Bild sichtbar und überträgt
das Tonerbild auf das Aufzeichnungspapier. Herkömmlicherweise verwendet diese
Art von elektrofotographischem Bildaufzeichnungssystem meistens eine Entwicklungseinheit,
die einen 2-Komponentenentwickler verwendet, der den Toner und ein magnetisches
Pulver enthält, das „Träger" genannt wird.
Gewöhnlich rührt diese Art von Entwicklungseinheit den genannten
2-Komponentenentwickler im Speichertank um. Der Toner und der Träger im Speichertank
reiben kräftig aneinander und werden jeweils durch die voreingestellten Potentialgrößen
aufgeladen. Diese geladene Entwicklungssubstanz wird aus dem Entwicklungssubstanztank
an die Entwicklungseinrichtungen geliefert, die „Entwicklungswalzen" genannt
werden, von denen jede eine Vielzahl von Magneten in sich enthält. Die geladene
Entwicklungssubstanz wird auf die Oberflächen der Entwicklungswalzen hin angezogen
und auf der Oberfläche der Entwicklungswalzen getragen. Die Entwicklungssubstanz
auf der jeweiligen Entwicklungswalze wird durch eine Ablöseplatte, „Abstreifmesser"
nivelliert.
Die Polaritäten der Magnete auf der drehungsmäßig stromaufwärts
und stromabwärts gelegenen Seiten relativ zum Abstreifmesser werden umgekehrt,
um die Übertragbarkeit des Entwicklungssubstanz auf jede Entwicklungswalze
zu steigern.
Als nächstes wird die auf der Entwicklungswalze befindliche Entwicklungssubstanz,
die durch die Ablöseplatte nivelliert ist, drehungsmäßig so getragen,
dass sie in Berührung mit der Oberfläche der fotoleitenden Trommel kommt.
Gleichzeitig wird ein Vorspannpotential VB (im Folgenden „Entwicklungsvorspannung"
genannt) an die Entwicklungswalzen angelegt, um nur Toner auf das latente Bild auf
der Oberfläche der fotoleitenden Trommel zu übertragen. Als Folge davon
wird das latente Bild auf der fotoleitenden Trommel sichtbar gemacht.
Weiter gibt es im Einzelnen drei Verfahren, um die Entwicklungssubstanz
auf den Entwicklungswalzen in Berührung mit der Oberfläche der fotoleitenden
Trommel zu bringen: das Verfahren des Rotierens der Entwicklungswalze in der gleichen
Drehrichtung wie die der fotoleitenden Trommel (nachfolgend als „Vorwärtsrotation"
bezeichnet), um die Entwicklungssubstanz zu übertragen; das Verfahren des Rotierens
der Entwicklungswalze in einer Rotationsrichtung umgekehrt zu der Drehung der fotoleitenden
Walze (nachfolgend als „Rückwärtsrotation" bezeichnet), um die
Entwicklungssubstanz zu übertragen; und das Verfahren der Verwendung einer
vorwärtsdrehenden Entwicklungswalze und einer rückwärtsdrehenden
Entwicklungswalze, um die Entwicklungssubstanz zu übertragen.
Bei den oben beschriebenen Verfahren ist das Verhältnis zwischen
der Rotationsgeschwindigkeit der Entwicklungswalze zur Rotationsgeschwindigkeit
der fotoleitenden Trommel (im Folgenden „Umfangsgeschwindigkeitsverhältnis"
genannt) im Allgemeinen größer als 1. Bei dem Entwicklungssystem, das
einen 2-Komponentenentwickler verwendet, insbesondere bei dem Entwicklungssystem,
das eine Rückwärtsrotations-Entwicklungswalze auf der umdrehungsmäßig
stromaufwärts gelegenen Seite der fotoleitenden Trommel aufweist, wie es in
der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung JP 02-8308 84 (1990)
offenbart ist, und das eine vorwärtsdrehende Entwicklungswalze auf der drehungsmäßig
stromabwärts gelegenen Seite, die sich sehr nahe an der rückwärtsdrehenden
Entwicklungswalze befindet, und ein Abstreifmesser zwischen den Entwicklungswalzen
aufweist, wird die Entwicklungssubstanz in Masseform dem Abstreifmesser zugeführt,
durch das Abstreifmesser in zwei Hälften für die beiden Entwicklungswalzen
geteilt, und anschließend durch den Spalt zwischen dem Abstreifmesser und jeder
Entwicklungswalze auf den Entwicklungswalzen aufgebracht. Bei diesem Verfahren ist
das Abstreifmesser mit seiner Spitze der fotoleitenden Trommel zugekehrt angeordnet
(an der stromabwärts gelegenen Seite der Entwicklungssubstanz relativ zu den
zentralen Achsen der Entwicklungswalzen). Jedes Ende der Basisseite des Abstreifmessers
und die Oberfläche jeder Entwicklungswalze bilden einen Spalt, in welchem sich
die Entwicklungssubstanz anfüllt. Infolgedessen weist die Entwicklungssubstanz
eine hohe Fülldichte auf, ehe sie an jede der genannten Entwicklungswalzen
geliefert wird. In diesem Falle bleibt aber die überschüssige
Entwicklungssubstanz, die nicht durch die Abstreifmesserspalte hindurchtritt, am
Abstreifmesser in einem engen Spalt zwischen den Entwicklungswalzen zurück.
Als Folge davon erfährt die Entwicklungssubstanz unerwünschte Spannungsbeanspruchungen,
und dementsprechend wird die Nutzungsdauer der Entwicklungssubstanz kürzer.
Ein hierzu vorgeschlagenes Verfahren, offenbart in der unveröffentlichten
japanischen Patentveröffentlichung JP 07-160123 A (1995), betrifft unter anderem
das Platzieren des Abstreifmessers weiter weg von der Oberfläche der fotoleitenden
Trommel (auf der stromaufwärts gelegenen Seite der Entwicklungssubstanz relativ
zu den zentralen Achsen der Entwicklungswalzen) sowie das Unterteilen des Durchflusses
der Entwicklungssubstanz durch diese breiteren Abstreifmesserspalte.
Ein Verfahren zum Platzieren des Abstreifmessers auf der stromaufwärts
gelegenen Seite der Entwicklungssubstanz relativ zu den zentralen Achsen der Entwicklungswalzen
(weiter weg von der Oberfläche der fotoleitenden Trommel) hat eine weniger
stabile Zufuhr der Entwicklungssubstanz zu den Entwicklungswalzen als ein Verfahren
des Platzierens des Abstreifmessers auf der stromabwärts gelegenen Seite der
Entwicklungssubstanz relativ zu den zentralen Achsen der Entwicklungswalzen (näher
zu der Oberfläche der fotoempfindlichen Trommel), weil der höhere Einfülldruck
der Entwicklungssubstanz nicht vorhanden ist.
In dem Entwicklungssystem, bei dem das vordere Ende des Abstreifmessers,
platziert auf der stromabwärts gelegenen Seite der Entwicklungssubstanz relativ
zu den zentralen Achsen der Entwicklungswalzen, bleibt die überschüssige
Entwicklungssubstanz, die nicht durch die Abstreifmesserspalte hindurchtritt, am
Abstreifmesser in einem engen Spalt zwischen den Entwicklungswalzen zurück.
Infolgedessen erfährt die Entwicklungssubstanz unerwünschte Spannungsbeanspruchungen
und dementsprechend wird die Nutzungsdauer der Entwicklungssubstanz kürzer.
Des Weiteren ist in DE 44 42
828 A1 eine Entwicklungsvorrichtung offenbart, bei der Regulierungs-Abschnitte
(E) und (F) eines Regulierungsteiles (6) für das Entwicklungsmittel
gegenüber der lichtempfindlichen Trommel (7) angeordnet sind, in Bezug
auf eine Linie, die die Mittelpunkte der Entwicklerwalze (5), die ihrerseits
einen Mantel hat, der in einer Richtung "a" umläuft und einer Entwicklerwalze,
die einen Mantel hat, die in einer Richtung "b" umläuft, verbindet. An beiden
Enden des Regulierungsteiles für das Entwicklungsmittel sind jeweils Halteteile
(10) vorgesehen, die an der Seitenplatte der Entwicklungsvorrichtung verschiebbar
angebracht sind.
Zudem offenbaren US 5 557 731
A, DE 198 07 325 A1 und
DE 196 09 104 A1 weitere Entwicklungsvorrichtungen
nach dem Stand der Technik.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Entwicklungssystem
dieses Entwicklungsverfahrens bereitzustellen, welches die gleichmäßige
Zufuhr der Entwicklungssubstanz verstetigt und zu Bildern hoher Qualität führt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das
Entwicklungssystem mit einem Abstreifmesser zwischen einer rückwärtsdrehenden
Entwicklungswalze und einer vorwärtsdrehenden Entwicklungswalze zu schaffen,
das auf die Entwicklungssubstanz ausgeübte Spannungsbeanspruchungen verringert
und die Nutzungsdauer der Entwicklungssubstanz verlängert und das eine festgelegte
Menge an Entwicklungssubstanz den Entwicklungswalzen zur Erzielung von Bildern hoher
Qualität gleichmäßig zuführt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Entwicklungssystem
gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Die oben genannten Probleme können durch Zuführen der Entwicklungssubstanz
an das Paar von Entwicklungswalzen an einer Stelle beseitigt werden, wo sich die
Polaritäten von Magnetpolen (unterschiedliche Polaritäten) stromaufwärts
und stromabwärts des Abstreifmesser umkehren. (Nachfolgend wird diese Stelle
als „Polaritätsumkehrposition" bezeichnet.) Weiter können im Einzelnen
die oben genannten Probleme durch Platzieren des Abstreifmessers vor einer Schnittlinie
gelöst werden, wo eine Linie, welche die zentrale Achse einer der Entwicklungswalzen
und deren Polaritätsumkehrposition verbindet, auf eine Verbindungslinie trifft,
welche die zentrale Achse der anderen Walze der Entwicklungswalzen und deren Polaritätsumkehrposition
verbindet (auf der stromabwärts gelegenen Seite der Drehung des Entwicklungswalzenpaares).
Die genannten Probleme können durch die folgenden drei Konfigurationen
(Art und Weisen) gelöst werden: Eine erste Konfiguration platziert das Abstreifmesser
auf der stromaufwärts gelegenen Seite des Entwicklungssubstanzflusses
relativ zu den zentralen Achsen der rückwärtsdrehenden Entwicklungswalze
und der vorwärtsdrehenden Entwicklungswalze, und unterteilt den Entwicklungssubstanzfluss
zu den Entwicklungswalzen hin durch breitere Abstreifmesserspalte. Eine zweite Konfiguration
besteht darin, das Abstreifmesser mit seiner Basisseite (auf der stromaufwärts
gelegenen Seite des Entwicklungssubstanzflusses) annähernd parallel zu derjenigen
Linie zu platzieren, welche die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen verbindet.
Eine dritte Konfiguration besteht darin, den Abstreifmesserspalt (auf der Seite
derjenigen Entwicklungswalze, an die die Entwicklungssubstanz geliefert wird) größer
als den Minimumspalt (Abstreifmesserspalt) auszubilden, der zwischen einem Ende
des Abstreifmessers und der Oberfläche der Entwicklungswalze besteht, an die
die Entwicklungssubstanz zuerst geliefert wird.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
1 eine teilweise vergrößerte schematische
Ansicht eines Entwicklungssystems, das eine erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist;
2 schaubildlich das gesamte Entwicklungssystem, das
eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
3 eine konzeptuelle Darstellung, die die Anordnung
der magnetischen Pole in den Entwicklungswalzen erklärt;
4 eine Beziehung zwischen der Position der Magnetpole
auf jeder Entwicklungswalze und der Menge an Entwicklungssubstanz, die gesteuert
und an die Entwicklungswalzen befördert wird;
5 eine konzeptuelle Darstellung, die die Konfiguration
des Abstreifmessers zeigt;
6 eine Beziehung der Magnetpolpositionen, die Anordnung
des Abstreifmessers und die erforderlichen Mengen an Entwicklungssubstanz;
7 eine schaubildliche Ansicht, die den Übertragungspfad
der Entwicklungssubstanz sowie die Anordnung der Entwicklungswalzen und der Transfermittel
erläutert;
8 eine schaubildliche Ansicht, die den Übertragungspfad
der Entwicklungssubstanz sowie die Anordnung der Entwicklungswalzen und der Transfermittel
erläutert;
9 eine schaubildliche Ansicht, die die Benutzung einer
Hilfsplatte eines Entwicklungssystems erklärt, das eine weitere Ausbildungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
10 eine schaubildliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform;
11 eine schematische Ansicht, die das Verhalten der
Entwicklungssubstanz in der Nähe des Abstreifmessers erklärt;
12 eine Beziehung zwischen der Position der Magnetpole
auf jeder Entwicklungswalze sowie der Menge an Entwicklungssubstanz, die gesteuert
und an die Entwicklungswalzen befördert wird;
13 eine konzeptuelle Ansicht, welche die Anordnung
des Abstreifmessers zeigt;
14 die Beziehung zwischen der Anordnung der magnetischen Pole in
den Entwicklungswalzen und die Position des Polaritätsumkehrschnittpunktes
F;
15 die Schnittansichten herkömmlicher und verbesserter Abstreifmesser;
16 ein schematisches Diagramm, welches erklärt,
wie sich das Abstreifmesser biegt;
17 ein schematisches Diagramm, das die räumliche
Anbringung des Abstreifmessers zeigt;
18 ein schematisches Diagramm, das die räumliche
Anbringung des Abstreifmessers erklärt; und
19 ein schematisches Diagramm, das den Fluss der Entwicklungssubstanz
in der Nähe des Abstreifmessers erläutert.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen im Einzelnen
beschrieben. Bezug nehmend auf 1 und 2
wird eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
1 zeigt schaubildlich die vergrößerte Ansicht
des Entwicklungssystems, das eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist. 2 zeigt schaubildlich das gesamte Entwicklungssystem
der ersten Ausführungsform.
Diese Ausführungsform bezieht sich auf ein Entwicklungssystem
104, das einen Bildträger 101, „fotoleitende Trommel"
genannt, und zwei Entwicklungswalzen 1 und 2 aufweist, die der
fotoleitenden Trommel 101 gegenüberliegend vorgesehen sind. Die Entwicklungswalze
2 ist bezüglich der ersten Entwicklungswalze 1 auf der stromabwärts
gelegenen Seite in Bezug auf die Rotationsrichtung A der fotoleitenden Trommel
101 platziert und dreht sich im entgegengesetzten Sinne zur Rotationsrichtung
A der fotoleitenden Trommel 101. Die Entwicklungswalze 1 ist bezüglich
der Entwicklungswalze 2 auf der stromaufwärts gelegenen Seite in Bezug
auf die Rotationsrichtung A der fotoleitenden Trommel 101 platziert und
dreht sich im gleichen Sinne zur Rotationsrichtung A der fotoleitenden Trommel
101. Wenngleich diese Ausführungsform zwei Entwicklungswalzen
1, 2 verwendet, dient die Anzahl der Entwicklungswalzen nur zum
Zwecke der Erläuterung und hat nicht den Zweck, die Grenzen der vorliegenden
Erfindung zu definieren. Beispielsweise kann das Entwicklungssystem eine Anzahl
von Entwicklungswalzen oberhalb der Entwicklungswalze 1 umfassen (auf der
stromaufwärts gelegenen Seite der Rotation A der fotoleitenden Trommel
101), oder es kann eine Anzahl von Entwicklungswalzen unterhalb der Entwicklungswalze
1 umfassen (auf der stromabwärts gelegenen Seite der Rotation A der
fotoleitenden Trommel 101). Weiter kann die fotoleitende Trommel, die der
Bildträger der Ausführungsform ist, beispielsweise ein fotoleitendes Band
sein, das auf einer speziellen Spur umläuft.
Das Entwicklungssystem 104 besitzt eine Teilungsplatte
3, „Abstreifmesser" genannt, das zwischen den Entwicklungswalzen
1 und 2 angebracht ist. Bezug nehmend auf 1
ist das Abstreifmesser 3, um stets eine voreingestellte Menge an Entwicklungssubstanz
4a oder 4b auf der Oberfläche jeder Entwicklungswalze
1 oder 2 zu platzieren, örtlich so angeordnet, dass es Spaltbreiten
G1 und G2 an den Grenzpositionen (bzw. Basiskanten) J1 und J2 (zwischen dem Ende
der Basisseite des Abstreifmessers 3 und der Oberfläche jeder Entwicklungswalze)
gibt. Im Folgenden wird dieser Spalt als „Abstreifmesserspalt" bezeichnet,
und die Größen dieser Spalte werden durch die Symbole G1 und G2 ausgedrückt.
Diese Ausführungsform verwendet ein metallisches Einzelblock-Abstreifmesser
3, um die Menge der Entwicklungssubstanzen 4a und 4b
durch ein einziges Messer zu regulieren.
Bei der in 1 und 2
dargestellten Ausführungsform wird die Substanz zum Sichtbarmachen des latenten
Bildes, „Entwicklungssubstanz" 4 genannt, und besteht aus einem
magnetischen Pulver, „Träger" genannt, sowie einem Tonerpulver zum Sichtbarmachen
der latenten Bilder auf der fotoleitenden Trommel 101. Das Gewichtsverhältnis
(in Prozent) des Tonerpulvers zur gesamten Entwicklungssubstanz liegt zwischen 2%
und 4%. Da der Drucker (hier nicht dargestellt), der dieses Entwicklungssystem benutzt,
Toner in der Entwicklungssubstanz 4 nur dann verbraucht, wenn das Drucken
im Gange ist, nimmt das Gewichtsverhältnis des Toners zur gesamten Entwicklungssubstanz
im Entwicklungssystem 104 ab. Um die Entwicklungssubstanz 4 zu
homogenisieren, enthält das Entwicklungssystem 104 dieser Ausführungsform
der 2 Einrichtungen 7 und 8 zum Mischen
und Umrühren der Entwicklungssubstanz 4 und des Toners 5,
die von dem Tonerbehälter 9 in das Entwicklungssystem 104
gespeist werden. Die Misch- und Rühreinrichtungen 7 und
8 sind mit Schnecken ausgebildet. Die Einrichtung 7 dreht sich
in der Pfeilrichtung C und befördert die Entwicklungssubstanz 4 von
der Stirnseite des Entwicklungssystems 104 her zur Rückseite des Entwicklungssystems
104. Im Gegensatz dazu dreht die Einrichtung 8 in der Pfeilrichtung
D und befördert die Entwicklungssubstanz 4 von der Rückseite
des Entwicklungssystems 104 her zur Vorderseite des Entwicklungssystems
104. Dieses Mischen homogenisiert die Entwicklungssubstanz 4,
die von der Rückseite des Entwicklungssystems 104 zur Vorderseite
desselben gemischt wird (um ein identisches Gewichtsverhältnis zu erzielen).
Während dieses Mischens und Rührens seitens der Einrichtungen
7 und 8 reiben sich der Toner und der Träger in der Entwicklungssubstanz
4 aneinander; sie erzeugen Reibungselektrizität und haben jeweils
entsprechend voreingestellte Ladungen. Die Ladung des Toners ist bei dieser Ausführungsform
-10 &mgr;c/g bis -30 &mgr;c/g.
Nach dem Abstimmen zur Erzielung eines vorbestimmten Gewichtsverhältnisses
und einer vorbestimmten Ladungsmenge wird die Entwicklungssubstanz 4 nach
links hin (in 2) über die Einrichtung
6 zur Entwicklungswalze 2 durch die Rotation B der Einrichtung
6 bewegt.
Bezug nehmend auf 1 enthalten die Entwicklungswalzen
1 und 2 jeweils eine stationäre magnetische Einrichtung
20a mit Magnetstücken, die in der Reihenfolge N3, S4, N4, S5 und N5
polarisiert sind, sowie eine stationäre Magneteinrichtung
20b mit Magnetstücken, die in der Reihenfolge S1, N1, S2, N2 und S3
polarisiert sind. Weiter weisen die Entwicklungswalzen 1 und
2 jeweils drehbare Ummantelungshülsen 21a und 21b
auf ihren äußeren Umfängen auf. Die Entwicklungssubstanz
4 in der Nähe der Entwicklungswalze 2 wird durch den Magnetpol
S1 des Magnets 20b auf die Oberfläche der Hülse 21b
gezogen und über die Magnetpole S1 und N1 zum Abstreifmesser 3 hin
bewegt, während die Hülse 21b rotiert.
Die Entwicklungssubstanz 4b auf der Hülse
21b wird durch den Abstreifmesserspalt G2 in der Position J2 des Abstreifmessers
3 einreguliert und zu dem Entwicklungsbereich der Entwicklungswalze
2, die an der N2-Position angeordnet ist, über den Magnetpol S2 hin
bewegt. Ein Teil der überschüssigen Entwicklungssubstanz, die durch das
Abstreifmesser 3 angehalten wird, wird durch die magnetischen Kräfte
der Magnetpole N3 und S4 der Magneteinrichtung 20a auf die Oberfläche
der Hülse 21a gezogen. Indem die Hülse 21a rotiert,
wird die Entwicklungssubstanz 4a auf der Hülse 21a durch
den Abstreifmesserspalt G1 in der Regulierungsposition (bzw. an der Basiskante)
J1 des Abstreifmessers 3 hindurchgetragen, auf eine vorbestimmte Menge
reguliert, dann auf den Entwicklungsbereich der Entwicklungswalze 1, die
an der N4-Position angeordnet ist, über den Magnetpol S4 zu bewegt. Ehe die
fotoleitende Trommel 101 die Entwicklungsbereiche der Entwicklungswalzen
1 und 2 erreicht, werden Bildbereiche und bildfreie Bereiche auf
der Oberfläche der fotoleitenden Trommel durch die Lade- und Expositionsprozesse
(hier nicht veranschaulicht) gebildet und weisen vorbestimmte Potentiale auf. Eine
Energieversorgung (hier nicht veranschaulicht) liefert eine Entwicklungsvorspannung
an die Entwicklungswalzen 1 und 2 und veranlasst nur den Toner
in der Entwicklungssubstanz, sich zu den Bildbereichen auf der fotoleitenden Trommel
101 hin zu bewegen. Der Bildbereich auf der fotoleitenden Trommel
101 wird mit dem Toner sichtbar gemacht. Dieses Tonerbild wird durch einen
Transferprozess (hier nicht veranschaulicht) auf Papier übertragen und durch
einen Fixierprozess (hier nicht veranschaulicht) fixiert.
Um eine vorbestimmte Entwicklungsleistung durch das Entwicklungssystem
104 bei der seriellen Bilddruckoperation zu erhalten, ist es von großer
Wichtigkeit, die überschüssige Entwicklungssubstanz auf der Entwicklungswalze
2 stetig auf die Entwicklungswalze 1 zu leiten. Dieses Verfahren
wird im einzelnen unter Bezugnahme auf 3, welche die
Anordnung von magnetischen Polen in den Entwicklungswalzen 1,
2 zum Ausdruck bringt, und in 4 erläutert,
welche die Beziehung zwischen der Position der magnetischen Pole auf jeder Entwicklungswalze
und der Menge an Entwicklungssubstanz deutlich macht, die durch das Abstreifmesser
3 reguliert wird.
Bezug nehmend auf 3 sind der Pol N1 in
der Rotationsrichtung stromaufwärts der Entwicklungswalze 2, der Pol
S2 in der Rotationsrichtung stromabwärts der Entwicklungswalze 2,
und ein Punkt E2, an welchem sich die Polaritäten von N1. und S2 ändern
(„Polaritätsumkehrposition" genannt), jeweils symmetrisch zum Pol N3
in der Rotationsrichtung stromaufwärts der Entwicklungswalze 1, zum
Pol S4 in der Rotationsrichtung stromabwärts der Entwicklungswalze
1 und einem Punkt E1 angeordnet, an welchem sich die Polaritäten von
N3 und S4 um eine gerade Linie H herum ändern, die eine lotrechte Halbierungslinie
eines Liniensegments ist, das die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen
1 und 2 verbindet („Halbierungslinie" genannt). Diese Anordnung
muss nicht immer vollständig symmetrisch sein. Sie können etwas in Richtung
der Rotation jeder Entwicklungswalze verschoben sein. Falls die Entwicklungswalzen
1 und 2 an Polpositionen auf der linken Seite des Abstreifmessers
3 (auf der rotationsmäßig stromabwärts gelegenen Seite der
Entwicklungswalzen 1, 2), d.h. bei S4 und S2 und ihrer Nähe
gemäß der vorliegenden Ausführungsform, unterschiedliche Polaritäten
N und S aufweisen, wird die Entwicklungssubstanz nicht an diesen Polpositionen übertragen.
Dies ist nicht wünschenswert. Um dieses Problem zu lösen, sollte die Positionsanordnung
der magnetischen Pole in den Entwicklungswalzen 1 und 2 relativ
zum Abstreifmesser 3 annähernd symmetrisch um die symmetrische Linie
H ausgebildet sein. Bei dieser Magnetpol-Konfiguration besitzen die magnetischen
Pole N3 und N1 zur Rechten des Abstreifmessers 3 (auf der stromaufwärts
gelegenen Seite) eine identische Polarität, und dementsprechend wird die Entwicklungssubstanz
zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 nicht übertragen.
Um diese Übertragung stabil auszubilden, nutzt die vorliegende Erfindung wirkungsvoll
die genannten Polaritätsumkehrpositionen E1 und E2.
Dieses Verfahren wird weiter unten im Einzelnen erläutert. Die
durch die Transfereinrichtung 6 in die Nähe der Entwicklungswalze
2 übertragene Entwicklungssubstanz wird durch den magnetischen Pol
S1 auf die Hülse 21b gezogen und dann an den magnetischen Pol N1 herangebracht.
Indem sich die Entwicklungswalze 2 dreht, wird die Entwicklungssubstanz
vom magnetischen Pol N1 zum magnetischen Pol S2 getragen. Auf halbem Wege zur Position
S2 heben sich die magnetischen Kräfte der Pole N1 und S2 auf einem Liniensegment
gegenseitig auf, das von der zentralen Achse der Entwicklungswalze 2 zur
Polaritätsumkehrposition E2 verläuft.
Da die Polaritätsumkehrposition E1 auf der Entwicklungswalze
1 zur Polaritätsumkehrposition E2 auf der Entwicklungswalze
2 symmetrisch um die symmetrische Linie H verläuft, treffen sich ein
Liniensegment, das von der zentralen Achse der Entwicklungswalze 2 aus
zu der Polaritätsumkehrposition E2 verläuft, und ein Liniensegment, das
von der zentralen Achse der Entwicklungswalze 1 aus zu der Polaritätsumkehrposition
E1 verläuft, auf der symmetrischen Linie H. Im folgenden wird dieser Schnittpunkt
als Polaritätsumkehrschnittpunkt F bezeichnet.
Es wird Bezug genommen auf 11, welche
das Verhalten der Entwicklungssubstanz in der Nähe des Abstreifmessers
3 erläutert. Auf der stromaufwärts gelegenen Seite zum Polaritätsumkehrschnittpunkt
F ist die von der magnetischen Kraft der Entwicklungswalze 1 angezogene
Entwicklungssubstanz nicht in Berührung mit derjenigen Entwicklungssubstanz,
die durch die Magnetkraft der Entwicklungswalze 2 angezogen wird, und zwar
aufgrund der magnetischen Rückstoßkräfte der Entwicklungswalzen
1 und 2, wie in 11 dargestellt. Im
Gegensatz dazu ist die magnetische Rückstoßkraft am kleinsten im Polaritätsumkehrschnittpunkt
F, und die durch die Entwicklungswalze 1 angezogene Entwicklungssubstanz
ist in Berührung mit der Entwicklungssubstanz, die durch die Entwicklungswalze
2 angezogen wird. Weiter verlässt die durch die Entwicklungswalze
2 beförderte Entwicklungssubstanz ohne Weiteres den Bereich der durch
die Entwicklungswalze 2 verursachten magnetischen Anziehungskraft und tritt
in den Bereich der durch die magnetische Entwicklungswalze 1 verursachten
magnetischen Anziehungskraft, da die Entwicklungssubstanz nach wie vor durch die
Rotation der Entwicklungswalze 2 weitergeschoben wird. Daher kann die Entwicklungssubstanz,
wenn der Polaritätsumkehrschnittpunkt F sich. rechts (auf der stromaufwärts
gelegenen Seite) zum Abstreifmesser 3 befindet, leicht von der Entwicklungswalze
2 auf die Entwicklungswalze 1 übertragen werden. Im Gegensatz
dazu kann im Fall, dass der Polaritätsumkehrschnittpunkt F links (auf der stromabwärts
gelegenen Seite) zum Abstreifmesser 3 liegt, die zur Entwicklungswalze
2 hin gezogene Entwicklungssubstanz nicht kontinuierlich zu der Entwicklungssubstanz
verlaufen, die von der Entwicklungswalze 1 angezogen wird. Infolgedessen
weist die Entwicklungswalze 1 eine unzureichende Entwicklungssubstanz auf.
4 zeigt die Beziehung zwischen den Mengen an Entwicklungssubstanz
(gemessen), welche durch jeden Abstreifmesserspalt (zwischen dem Abstreifmesser
3 und den Entwicklungswalzen 1 oder 2) hindurchgetreten
ist, und den Winkeln (Psi) der Polaritätsumkehrposition E (E1 oder E2), welche
um die Zentralachse jeder Entwicklungswalze (1 oder 2) herum rotiert
ist. Der Winkel (Psi) ist positiv, wenn die Polaritätsumkehrposition E1 (oder
E2) der Entwicklungswalze 1 (oder 2) in Richtung der Rotation
der Entwicklungswalze 1 (oder 2) bewegt wird, beginnend an einer
Stelle, wo die Linie, welche die Polaritätsumkehrposition E1 (oder E2) und
die Zentralachse der Entwicklungswalze 1 (oder 2) verbindet, zum
Polaritätsumkehrschnittpunkt F hin verläuft. Die Messung erfolgt unter
der Annahme, dass der Abstreifmesserspalt G1 (oder G2) zwischen dem Abstreifmesser
und der Entwicklungswalze 1 (oder 2) eine Breite von 0,06 cm aufweist.
Wie aus 4 hervorgeht, verfügt im Fall, dass der
Winkel Psi 7,5 Grad beträgt und der Polaritätsumkehrschnittpunkt F zur
Linken (auf der stromabwärts gelegenen Seite) des Abstreifmessers
3 befindet, die Entwicklungswalze 2 über eine genügende,
zu übertragende Entwicklungssubstanz, was aber für die Entwicklungssubstanz
auf der Entwicklungswalze 1 nicht zutrifft. Wenn der Winkel (Psi) 0 Grad
ist oder negative Grade aufweist, d.h., wenn der Polaritätsumkehrschnittpunkt
F sich zur Rechten (auf der stromaufwärts gelegenen Seite) der stromaufwärts
gelegenen Seite des Abstreifmessers 3 befindet, haben beide Entwicklungswalzen
1 und 2 eine ausreichende Menge an Entwicklungssubstanz. Ausgehend
von diesem Resultat platziert die vorliegende Erfindung den Polaritätsumkehrschnittpunkt
F zur rechten Seite (auf der stromaufwärts gelegenen Seite) des Abstreifmessers
3, um die Entwicklungssubstanz kontinuierlich von der Entwicklungswalze
2 zur Entwicklungswalze 1 zu liefern.
Darüber hinaus ist die Menge an Entwicklungssubstanz, die das
Abstreifmesser 3 passiert, auch durch die Regulierpositionen J1 und J2
des Abstreifmessers 3 bestimmt. Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist die Menge an Entwicklungssubstanz, die durch einen Spalt zwischen der Entwicklungswalze
2 und dem Abstreifmesser 3 hindurchtritt, nur durch die Regulierposition
J2 bestimmt, unabhängig von der Position des Polaritätsumkehrschnittpunkts
F. Wenn nämlich der Winkel (Psi) größer als etwa 10 Grad in
4 wird, hat die Entwicklungswalze 2 weniger
Entwicklungssubstanz zu tragen. Ebenso nimmt in gleicher Weise die Menge der zu
tragenden Entwicklungssubstanz ab, wenn der Winkel (Psi) kleiner als -12,5 Grad
ist (hier nicht dargestellt). Was das Abstreifmesser 3 dieser Ausführungsform
anbetrifft, befinden sich die Regulierpunkte J1 und J2, wenn der Winkel (Psi) -2,5
Grad beträgt, jeweils auf denjenigen Linien, welche die Polaritätsumkehrposition
E1 (E2) der Entwicklungswalze 1 (2) und die zentrale Achse der
Entwicklungswalze 1 (2) verbinden. Die größte Menge
an Entwicklungssubstanz kann getragen werden, wenn der Winkel (Psi) über (-2,5
Grad) ±10 Grad liegt. In 3 sind die magnetischen
Pole der Entwicklungswalzen 1 und 2 so angeordnet, dass die Winkel
der Sektoren mit den Bögen N1-S2, N3-S4, E2-S2 und E1-S4 jeweils 60 Grad, 60
Grad, 30 Grad und 30 Grad (in dieser Reihenfolge) haben können.
Dementsprechend ist dieser Wert von plus oder minus 10 Grad ein Drittel
des Winkels eines Sektors mit dem E1-S4-Bogen (E2-S2-Bogen) oder des E1-N3-Bogens
(E2-N1-Bogen). In diesem Fall wird, wenn die Regulierungspunkte J1 und J2 auf die
Linke (auf der stromabwärts gelegenen Seite) der Polaritätsumkehrpositionen
E1 und E2 platziert werden, der Bereich für den genannten Polaritätsumkehrschnittpunkt
F größenmäßig weiter auf der stromaufwärts gelegenen Seite
des Abstreifmessers 3. Um jedoch die auf die Entwicklungssubstanz ausgeübten
Spannungen während der Regulierung durch das Abstreifmesser 3 zu verringern,
platziert diese Ausführungsform die Regulierungspositionen J1 und J2 auf den
Polaritätsumkehrpositionen E1 und E2, welche die schwächste magnetische
Anziehung auf die Entwicklungswalze haben.
Die Form des Abstreifmessers 3 ist ebenfalls für die
Platzierung des Polarisationsumkehrschnittpunktes F zur rechten Seite (auf der stromaufwärts
gelegenen Seite) bei dieser Einstellung signifikant. Dies wird unter Bezugnahme
auf 5 erläutert, welche die konzeptuelle Konfiguration
des Abstreifmessers 3 veranschaulicht.
Bezug nehmend auf 5 weist das Abstreifmesser
3 eine trapezförmige Seitenplatte 31 (in der Figur schraffiert)
auf der Basisseite (die Seite stromaufwärts) des Abstreifmessers
3 auf (zur Rechten der Regulierungspositionen J1 und J2), um Abstreifmesserspalte
G1 und G2 an den Regulierungspositionen J1 und J2 zu bilden. Diese Seitenplatte
31 dient zum Verstärken der Basiskanten des Abstreifmessers
3. Ohne diese Seitenplatte können die Basiskanten schnell beschädigt
werden. Falls aber diese Seitenplatte 31 dick ist, wird es schwierig, den
Polaritätsumkehrschnittpunkt F rechts (auf der stromaufwärts gelegenen
Seite) vom Abstreifmesser 3 zu platzieren.
Nun sei das Folgende angenommen:
- D1, D2:
- Durchmesser (in Zentimetern) der Entwicklungswalzen 1 und
2 (D1 = D2)
- W:
- Abstand (in Zentimetern) zwischen den Umfängen der Entwicklungswalzen
1 und 2
- G1, G2:
- Abstreifmesserspalt (in Zentimetern) (G1 = G2)
- &thgr;1, &thgr;2:
- Winkel (in Grad), gebildet durch ein Liniensegment, das die zentralen Achsen
der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet, und ein Liniensegment,
das die zentrale Achse der Entwicklungswalze 1 (oder 2) und eine
Polaritätsumkehrposition E1 (oder E2) verbindet.
Der Abstand h zwischen den am weitesten rechts gelegenen Ende des
Abstreifmessers 3 und einem Liniensegment, das die zentralen Achsen der
Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet, muss kleiner sein als die
folgende Einschätzung auf grund der geometrischen Anordnung der Komponenten:
h = {(D1 + D2)/2 + W} sin &thgr;1 sin &thgr;2/sin (&thgr;1 + &thgr;2)(1)
In diesem Zustand ist die maximale Dicke Tmax der Seitenplatte
31 gegeben durch:
Tmax = h – (D2/2 + G2) sin &thgr;2
Der Abstand L zwischen dem Polaritätsumkehrpunkt F und jeder
Entwicklungswalze ist gegeben durch:
L = h/sin &thgr;2 – D2/2,
wobei &thgr;1 und &thgr;2 zwischen 0 und 90 Grad liegen (ohne 90 Grad einzubeziehen).
Falls der Winkel &thgr;1 und &thgr;2 kleiner als 0 ist, kann der Polaritätsumkehrpunkt
F links (auf der drehungsmäßig stromabwärts gelegenen Seite der Entwicklungswalzen)
von den Regulierungspositionen J1 und J2 liegen. Falls der Winkel &thgr;1 und &thgr;2
kleiner als 0 ist, sofern die Regulierungspositionen J1 und J2 nicht auf den Polarisationsumkehrpunkten
E1 und E2 liegen, kann der Bereich für den Polarisationsumkehrschnittpunkt
F rechts enger (auf der stromaufwärts gelegenen Seite) des Abstreifmessers
3 sein. Weiter wird in diesem Falle der Raum für die vom Abstreifmesser
3 angehaltene Überschuss-Entwicklungssubstanz kleiner, und die Entwicklungssubstanz
kann leicht komprimiert werden, was die auf die Entwicklungssubstanz ausgeübte
Spannungsbeanspruchung steigert und die Nutzungsdauer der Entwicklungssubstanz verkürzt.
Wenngleich diese Ausführungsform eine trapezförmige Seitenplatte
31 verwendet, um die Entwicklungssubstanz wirkungsvoll den Abstreifmesserspalten
G1 und G2 zuzuführen, kann sie auch eine gewölbte Seitenplatte sein. Die
maximale Dicke Tmax der gebogenen Seitenplatte ist eine Länge zwischen der
Basis und dem Gipfel des Bogens.
6 zeigt die Beziehung (ein Berechnungsergebnis) zwischen
der Dicke Tmax der Seitenplatte 31 und den Winkeln &thgr;1 (oder &thgr;2)
in der Formel (1) unter der Annahme, dass D = 3 (cm), W = 1 (cm) und G = 0,1 (cm)
ist. Bei diesem Beziehungsverhältnis kann der Tmax-Wert in dem Maße größer
werden, wie der Winkel &thgr; größer wird. Wenn jedoch der Winkel &thgr;
größer wird, wird auch der Abstand L zwischen der Entwicklungswalze
2 und dem Polarisationsumkehrschnittpunkt F (veranschaulicht in
6) größer. Dieser Wert von L muss als eine
Mindesthöhe betrachtet werden, die erforderlich ist, um die Entwicklungssubstanz
von der Entwicklungswalze 2 zu der Entwicklungswalze 1 an die
Polarisationsumkehrposition E2 der Entwicklungswalze 2 zu übertragen.
Mit anderen Worten muss, wenn der Winkel &thgr; groß ist, die Menge der an
die Entwicklungswalze 2 beförderten Entwicklungssubstanz ebenfalls
groß sein.
Die Menge der Entwicklungssubstanz wird durch die Beziehung zwischen
der Entwicklungswalze 2 und der Übertragungseinrichtung
6 bestimmt. Die Höhe der Schicht der Entwicklungssubstanz an der Polarisationsumkehrposition
E2 ist proportional der Menge der Entwicklungssubstanz. Dies ist deshalb der Fall,
weil die Entwicklungssubstanz nicht durch eine magnetische Kraft an der Polarisationsumkehrposition
E2 angezogen wird und die Entwicklungssubstanz gerade auf der Entwicklungswalze
2 ist, d.h., dass die Höhe der Entwicklungssubstanz-Schicht durch
die Packungsdichte der Entwicklungssubstanz bestimmt wird. Wie in 7
dargestellt ist, welche schematisch den Transferpfad der Entwicklungssubstanz sowie
die Anordnung der Entwicklungswalzen und der Übertragungseinrichtung verdeutlicht,
verwendet diese Ausführungsform ein Flügelrad mit Schaufeln als Transfereinrichtung
6. Bei dieser Konfiguration befindet sich die Entwicklungssubstanz genau
auf den Schaufeln des Flügelrades, ebenso wie sich die Entwicklungssubstanz
auf der Polarisationsumkehrposition E2 befindet, und die Packungsdichte der Entwicklungssubstanz
auf dem Flügelrad ist gleich derjenigen auf der Polarisationsumkehrposition
E2. Daher muss die Summe der Schaufelhöhe und des Abstandes zwischen dem oberen
Ende der Schaufel und der Oberfläche der Entwicklungswalze 2, d.h.
das Transferpfadspiel Z, gleich oder größer als der Abstand L zwischen
der Entwicklungswalze 2 und dem Polarisationsumkehrschnittpunkt F sein.
Allerdings muss der Spielspalt Z wesentlich größer als der Abstand L sein,
weil der Überschussanteil der durch die Entwicklungswalze 2 in die
Nähe des Abstreifmessers 3 beförderten Entwicklungssubstanz der
Entwicklungswalze 1 zugeführt wird. Als Ergebnis der bei dieser Ausführungsform
durchgeführten Messung wurde gefunden, dass das Spiel Z mehr als 1,5 mal so
groß wie der Abstand L sein muss, um reichlich Entwicklungssubstanz durch die
Abstreifmesserspalte zwischen dem Abstreifmesser 3 und den Entwicklungswalzen
1 und 2 durchtreten zu lassen. Auf den magnetischen Polpositionen
S2 und S4 in 3 sind die Zipfel der Entwicklungssubstanz
entlang der magnetischen Kraftlinien 0,2 cm bis 0,3 cm hoch, selbst wenn die Abstreifmesserspalte
G1 und G2 sehr klein sind (etwa 0,05 cm). Dementsprechend muss der Abstand W zwischen
den Entwicklungswalzen 1 und 2 mindestens 0,5 cm betragen. Wenn
dies nicht der Fall. ist, werden die Zipfel der Entwicklungssubstanz auf den Entwicklungswalzen
1 und 2 beeinträchtigt, was unerwünscht ist. Wenn die
magnetische Kraft auf der Oberfläche der Entwicklungswalze 1000 Gauß beträgt,
beläuft sich die empfohlene Dicke der Entwicklungssubstanzschicht auf 1,5 cm
oder darunter. Weiter sollte zum Verringern der Rotationsbelastung der Entwicklungswalzen
aufgrund der Gewichtszunahme der Entwicklungssubstanz die Dicke der Entwicklungssubstanzschicht
1 cm oder darunter betragen.
Da die Spielgröße Z (d.h., die Dicke der Entwicklungssubstanzschicht)
größer als das 1,5-fache des Abstandes L sein muss, muss der Abstand W
zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 kleiner als 2 cm sein,
wenn die Schicht der Entwicklungssubstanz 1,5 cm hoch ist; oder sie muss unter 1,3
cm liegen, wenn die Schicht der Entwicklungssubstanz 1 cm hoch ist. Wenn der Abstand
W zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 unter 1,3 cm liegt,
muss der Abstand L eine Größe von 0,65 cm oder weniger haben, um genügend
Entwicklungssubstanz durch die Abstreifmesserspalte (zwischen dem Abstreifmesser
3 und den Entwicklungswalzen 1 und 2) zu liefern. In
diesem Fall muss der Abstand W zwischen den Entwicklungswalzen 1 und
2 die Größe 0,5 cm oder mehr betragen, um der Höhe der Zipfel
der Entwicklungssubstanz auf den Magnetpolpositionen S2 und S4 zu genügen.
Im Fall von gewöhnlichen Entwicklungswalzen, deren Durchmesser D1 und D2 zwischen
2 cm und 5 cm liegen, muss der Winkel &thgr;2 zwischen dem Liniensegment, das die
zentralen Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 miteinander verbindet,
und einem Liniensegment, das die zentrale Achse der Entwicklungswalze
2 und die Polarisationsumkehrposition E2 miteinander verbindet, kleiner
als 50 Grad sein, wenn die Durchmesser D1 und D2 die Größe 2 cm (D1 =
D2) aufweist; und er muss kleiner als 45 Grad sein, wenn die Durchmesser D1 und
D2 die Größe von 3 cm (D1 = D2) aufweisen; und er muss kleiner als 40
Grad sein, wenn die Durchmesser D1 und D2 die Größe 5 cm (D1 = D2) haben.
Kurz gesagt muss der Winkel &thgr;2 mindestens kleiner als 50 Grad sein und vorzugsweise
kleiner als 40 Grad.
12 zeigt die Beziehung (das Messergebnis) zwischen
der Menge der Entwicklungssubstanz, die durch den Abstreifmesserspalt G1 der Entwicklungswalze
1 hindurchtritt, und den Differenzen der Winkel &PSgr;1 und &PSgr;2 der
Polarisationsumkehrpositionen E1 und E2 der Entwicklungswalzen 1 und
2, gedreht um die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen mit Winkeln von
&PSgr;1. Die Winkel (&PSgr;1 und &PSgr;2) sind positiv, wenn die Polarisationsumkehrposition
E1 (oder E2) der Entwicklungswalze 1 (oder 2) in Richtung der
Rotation der Entwicklungswalze 1 (oder 2) bewegt wird, beginnend
bei einer Position, an der die Linie, welche die Polarisationsumkehrposition E1
(oder E2) und die zentrale Achse der Entwicklungswalze 1 (oder
2) verbindet, zum Polarisationsumkehrschnittpunkt F läuft.
Diese Messung wurde unter den folgenden Bedingungen durchgeführt:
Der Abstand zwischen dem am weitesten rechts befindlichen Ende (stromaufwärts
gelegenes Ende) des Abstreifmessers 3 und dem Liniensegment, das die Verbindung
zwischen den zentralen Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 bildet,
beträgt 0,9 cm.
Der Winkel, gebildet durch das die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen
1 und 2 verbindende Liniensegment, und einem Liniensegment, das
die regulierende Position J1. (J2) und die zentrale Achse der Entwicklungswalze
1 (2) verbindet, beträgt 28 Grad.
Der Durchmesser jeder Entwicklungswalze D1 (= D2) beträgt 3 cm.
Der Abstand zwischen den Entwicklungswalzen 1 und
2 beträgt 0,7 cm.
Die Abstreifmesserspalte G1 und G2 zwischen dem Abstreifmesser
3 und den Entwicklungswalzen 1 und 2 betragen 0,065 cm.
Die Dicke der Schicht der von der Entwicklungswalze 2 zugeführten
Entwicklungssubstanz beträgt 1 cm.
Als Ergebnis wird die optimale Menge an Entwicklungssubstanz, die
durch den Abstreifmesserspalt G1 in der Nähe der Entwicklungswalze
1 hindurchtritt, wird erhalten: für die Winkeldifferenz &PSgr;1 –
&PSgr;2 von unter -2,5 Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 die Größe von 2,5
Grad aufweist; für die Winkeldifferenz &PSgr;1 – &PSgr;2 unter 2,5
Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 den Wert 5 Grad aufweist; oder für die Winkeldifferenz
&PSgr;1 – &PSgr;2 unter 0 Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 den Wert -2,5
Grad aufweist.
Wie aus 13 zu ersehen ist, die konzeptuell
die Konfiguration des Abstreifmessers 3 verdeutlicht, wird dieses Ergebnis
dadurch erreicht, dass der Polarisationsumkehrschnittpunkt F nicht auf der symmetrischen
Linie H liegt, die ein lotrechter Halbsektor eines Liniensegmentes ist, das die
zentralen Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet, falls
die Winkel &thgr;1 und &thgr;2 unterschiedlich sind (Winkel gebildet durch ein
Liniensegment, das die Polarisationsumkehrposition E1 und die zentrale Achse der
Entwicklungswalze 1 verbindet, und durch das Liniensegment, das die zentralen
Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet; und ein Winkel
gebildet durch ein Liniensegment, das die Polarisationsumkehrposition E2 und die
zentrale Achse der Entwicklungswalze 2 verbindet, und durch das Liniensegment,
das die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet).
Dies kommt nämlich dadurch zustande, dass, wenn der Winkel &thgr;1 kleiner
als der Winkel &thgr;2 ist (wie in 13 veranschaulicht),
der Polarisationsumkehrschnittpunkt F unter der symmetrischen Linie H liegt und
der Abstand L zwischen dem Polarisationsumkehrschnittpunkt F und der Entwicklungswalze
2 kleiner als derjenige Abstand wird, wenn &thgr;1 und &thgr;2 gleich
groß sind. Auch bei dieser Ausführungsform (wie in 5
veranschaulicht), wird der Abstand h zwischen dem am weitesten rechts gelegenen
Ende des Abstreifmessers 3 und dem Linienelement, das die zentralen Achsen
der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet, durch die Formel (1)
in 5 ausgedrückt, und der Abstand L zwischen dem
Polarisationsumkehrschnittpunkt F und der Entwicklungswalze 2 durch die
Formel (3) in 5 ausgedrückt wird, wobei D1 und
D2 die Durchmesser der Entwicklungswalzen 1 und 2 (in cm) sind.
W ist der Abstand zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 (in
cm); G1 und G2 sind Abstreifmesserspalte (in cm); und die Ziffern 1 und
2 bezeichnen die Entwicklungswalzen 1 und 2. Die Winkel
&thgr;1 und &thgr;2 liegen zwischen 0 und 90 Grad (ohne 90 Grad einzubeziehen).
14(a) zeigt die Beziehung zwischen dem Winkelunterschied
&PSgr;1 – &PSgr;2 und dem Abstand h, berechnet durch Zuweisung von &thgr;1
und &thgr;2 (erhalten aus &thgr;1 = 23 ° + &PSgr;1 und &thgr;2 = 23°
+ &PSgr;2 in 12) zu der Formel (1) in 5.
14(b) zeigt die Beziehung zwischen der Differenz der
Winkel &PSgr;1 – &PSgr;2 und der Distanz L, berechnet durch Zuweisen von
&thgr;1 und &thgr;2 (erhalten aus der Formel &thgr;1 = 23 ° + &PSgr;1 und
&thgr;2 = 23° + &PSgr;2 in 12), zu der Formel
(3) in 5. In 14(a) kann
der Polarisationsumkehrschnittpunkt F, weil der Abstand zwischen den am weitesten
rechts liegenden Ende (stromaufwärts gelegenes Ende) des Abstreifmessers
3 und dem Liniensegment, das die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen
1 und 2 verbindet, die Größe 0,9 cm besitzt, nicht auf
das am weitesten rechts liegende Ende (stromaufwärts gelegenes Ende) der Seitenplatte
des Abstreifmessers 3 platziert werden, sofern nicht der berechnete Abstand
h größer als 0,9 cm ist. Um diese Bedingung zu befriedigen,
muss die Winkeldifferenz &PSgr;1 – &PSgr;2 unter -1,0 Grad liegen, wenn
der Winkel &PSgr;1 die Größe 2,5 Grad besitzt; oder unter 4 Grad, wenn
der Winkel &PSgr;1 die Größe 0 Grad besitzt; oder sie muss unter 7 Grad
liegen, wenn der Winkel &PSgr;1 die Größe -2,5 Grad besitzt.
Weiter muss in 14(b), wenn der Abstand
W zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 unter 1,3 cm liegt,
wie oben erläutert wurde (W = 0,9 cm bei dieser Ausführungsform), der
Abstand L 0,65 cm oder darunter aufweisen, um reichlich Entwicklungssubstanz durch
die Abstreifmesserspalte hindurchzulassen. Diese Bedingung wird erfüllt, wenn
die Winkeldifferenz &PSgr;1 – &PSgr;2 unter 3 Grad liegt, sofern der Winkel
&PSgr;1 die Größe von 2,5 Grad besitzt; oder unter 2,5 Grad, sofern der
Winkel &PSgr;1 den Wert 0 Grad besitzt, oder unter 1 Grad, sofern der Winkel &PSgr;1
den Wert -2,5 Grad besitzt.
Um beide Ergebnisse von 14(a) und
14(b) zu befriedigen, liegt die Winkeldifferenz &PSgr;1
– &PSgr;2 unter -1 Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 den Wert 2,5 Grad besitzt;
sie liegt unter 2,5 Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 den Wert 0 Grad besitzt, oder
sie liegt unter 1 Grad, wenn der Winkel &PSgr;1 den Wert -2,5 Grad besitzt, was
dem Ergebnis in 12 gleicht. Auf diese Weise kann, selbst
wenn die Einstellungen der Winkel &thgr;1 und &thgr;2 unterschiedlich sind, reichlich
Entwicklungssubstanz durch die Abstreifmesserspalte im Fall hindurchtreten, dass
der Polarisationsumkehrschnittpunkt F zur rechten Seite (auf der stromaufwärts
gelegenen Seite) des am weitesten rechts liegenden Endes des Abstreifmessers
3 hin positioniert ist, sowie im Fall, dass der Abstand L kleiner als die
der Entwicklungswalze 2 zugeführte Menge an Entwicklungssubstanz ist.
8 verdeutlicht schematisch den Transferpfad der Entwicklungssubstanz
sowie die Anordnung der Entwicklungswalzen 1, 2 und der Transfereinrichtung
10 einer weiteren Ausführungsform. Diese Ausführungsform benutzt
als Transfereinrichtung eine Magnetwalze 10, die funktional den Entwicklungswalzen
1 und 2 gleicht. Falls bei dieser Konfiguration die Spielgröße
Z zwischen der Magnetwalze 10 und der Entwicklungswalze 2 größer
ist als der Abstand L, wird den Entwicklungswalzen 1 und 2 durch
die Abstreifmesserspalte ausreichend Entwicklungssubstanz zugeführt. Falls
aber die Spielgröße Z kleiner als der Abstand L ist, wird die Menge der
an die Entwicklungswalze 1 gelieferten Entwicklungssubstanz unzureichend
(wie in 8 dargestellt). Dies rührt daher, dass
die Packungsdichte der durch das Spiel Z hindurchtretenden Entwicklungssubstanz
der Dichte der gerade auf der Entwicklungswalze 2 platzierten Entwicklungssubstanz
gleicht. Daher muss auch bei dieser Ausführungsform die Spielgröße
Z dem Abstand L zwischen dem Polarisationsumkehrschnittpunkt F und den jeweiligen
Entwicklungswalzen 1 oder 2 entsprechen oder größer
sein, oder sie muss vorzugsweise mehr als das 1,5-fache des Abstandes L betragen.
Weiter zeigt 9 schematisch den Transferpfad
der Entwicklungssubstanz und die Anordnung der Entwicklungssubstanz sowie der Transfereinrichtung
einer weiteren Ausführungsform, deren Transferpfad nicht von der Spielgröße
Z zwischen der Entwicklungswalze 2 und der Magnetwalze 6 abhängt.
Diese Ausführungsform enthält eine Hilfsplatte 11 zum Blockieren
der Entwicklungssubstanz auf der Magnetwalze 6 über die Magnetplatte
hinweg. Diese Hilfsplatte 11 dient dazu, der Entwicklungswalze
2 reichlich Entwicklungssubstanz zuzuführen, selbst wenn die Spielgröße
Z klein ist. Weiter lässt es diese Hilfsplatte 11 zu, dass die Entwicklungssubstanz
an. der Polarisationsumkehrposition E2 der Entwicklungswalze 2 höher
ist (als der Abstand L). Dementsprechend kann reichlich Entwicklungssubstanz durch
die Spalte zwischen dem Abstreifmesser 3 und den jeweiligen Walzen
1 und 2 hindurchtreten.
10 zeigt schematisch den Transferpfad der Entwicklungssubstanz
sowie die Anordnung der Entwicklungswalzen 1, 2 und der Transfereinrichtung
einer weiteren Ausführungsform, deren Transferpfad nicht vom Abstand Z zwischen
der Entwicklungswalze 2 und der Magnetwalze 6 abhängt. Bei
dieser Ausführungsform rotiert die Magnetwalze 6 in einer Richtung,
die derjenigen der Magnetwalze in 8 und 9
entgegengesetzt ist. Bei dieser Konfiguration wird die Entwicklungssubstanz der
Position S6 zugeführt, zur Position N6 hin befördert, wenn die Magnetwalze
6 rotiert, und sie wird auf die Entwicklungswalze 2 übertragen.
Da der Abstand Z zwischen der Magnetwalze 6 und der Entwicklungswalze
2 relativ klein ist, kann nur die Menge an Entwicklungssubstanz durch dieses
Spiel hindurchtreten, die kleiner als die auf der Entwicklungswalze platzierte Substanz
ist. Da dieser Mechanismus so arbeitet wie die Hilfsplatte 11 in
9, um die Entwicklungssubstanz zu halten, wird somit
ausreichend Entwicklungssubstanz der Entwicklungswalze 2 zugeführt,
selbst wenn die der Position S6 zugeführte Entwicklungssubstanz nicht ausreicht.
Weiter kann bei diesem Mechanismus die Schicht an Entwicklungssubstanz auf der Polarisationsumkehrposition
E2 der Entwicklungswalze 2 höher als der Abstand L gemacht werden.
Infolgedessen kann reichlich Entwicklungssubstanz durch die Abstreifmesserspalte
(zwischen dem Abstreifmesser 3 und den jeweiligen Entwicklungswalzen
1 und 2) hindurchtreten.
Wenngleich die am weitesten rechts (stromaufwärts) liegende Seite
des Abstreifmessers 3 bei den Ausführungsformen
senkrecht zu der symmetrischen Linie H liegt, muss sie nicht exakt senkrecht zur
symmetrischen Linie H verlaufen. Doch muss auch in diesem Fall der Polarisationsumkehrschnittpunkt
F rechts (auf der stromaufwärts gelegenen Seite) zu dem am weitesten rechts
liegenden Ende des Abstreifmessers platziert werden, und der Abstand L muss kleiner
als die Menge an Entwicklungssubstanz sein, die der Entwicklungswalze
2 zugeführt wird.
Das Drucken bei der genannten Konfiguration erfolgt unter den folgenden
Bedingungen:
Benutzen eines negativ geladenen OPC als fotoleitende Trommel 101,
Anlegen von -50 V an den Bildbereich auf der Oberfläche der fotoleitenden Trommel
101; Anlegen von -600 V an den bildfreien Bereich; und Anlegen eines Vorspannpotentials
von 300 V an die Entwicklungswalzen 1 und 2;
Rotieren der fotoleitenden Trommel 101 mit einer Umfangsgeschwindigkeit
von 30 cm/Sek. und der Entwicklungswalzen 1 und 2 mit einem Umfangsgeschwindigkeitsverhältnis
(zur fotoempfindlichen Trommel 101) von 1:9;
Einstellen eines Spiels (Abstand) von 0,1 cm zwischen der fotoleitenden Trommel
101 und den jeweiligen Entwicklungswalzen 1 und 2; Einstellen
einer wahren Dichte des Trägers auf 5 Gramm/cm3; und Einstellen
eines Gewichtsverhältnisses (in Prozent) von Toner in der Entwicklungssubstanz
mit 2,5 %; und
Verwenden eines Abstreifmessers 3 aus Aluminium, dessen Young-Modul 7 ×
1010 (N/m2) beträgt, und dessen Abmessungen denen in
15(a) angegebenen Werten entsprechen (30 cm tief).
Soweit nicht anders spezifiziert, liegen bei allen oben erläuterten
Ausführungsformen folgende Maße vor:
Durchmesser D1 und D2 der Entwicklungswalzen 1 und
2:
3 cm
Abstand W zwischen den Entwicklungswalzen 1 und
2:
7 cm
Abstreifmesserspalte G1 und G2:
0,1 cm
Winkel &thgr;1 und &thgr;2, gebildet durch ein Linienelement, das
jeweils die Polarisationsumkehrpositionen E1 und E2 mit den zentralen Achsen der
jeweils entsprechenden Entwicklungswalzen verbindet, und einem Liniensegment, das
die zentralen Achsen der jeweils entsprechenden Entwicklungswalzen verbindet: 38
Grad
Als Ergebnis des Druckens unter den obigen Bedingungen ist die Tonerdichte
eines gedruckten Bildes in der longitudinalen Mitte des Abstreifmessers
3 kleiner als diejenige einer gedruckten Seite an jedem longitudinalen
Ende des Abstreifmessers 3. Dies rührt daher, dass das Abstreifmesser
3 nach links hin (zur rotationsmäßig stromabwärts gelegenen
Seite der Entwicklungswalzen 1 und 2) in der Mitte des Abstreifmessers
3 durch die Regulierkraft gebogen wird und infolgedessen die Abstreifmesserspalte
G1 und G2 enger gemacht werden. Bei der aktuellen Messung betrug die auf das Abstreifmesser
3 ausgeübte Verteilungsbelastung 98N (berechnet aus der auf den Motor
für die Entwicklungswalzen 1 und 2 ausgeübten Belastung,
und die Durchbiegung des Abstreifmessers 3 in der Mitte betrug etwa 0,1
cm.
16 erklärt schematisch, um wie viel (&Dgr;G)
sich der Abstreifmesserspalt G1 bewegt, wenn sich das Abstreifmesser 3
im longitudinalen Zentrum des Messers um &dgr; durchbiegt. Die Bewegungsgröße
&Dgr;G wird durch die Formeln (5) ausgedrückt. Die Größe der Bewegung
&Dgr;G des Abstreifmessers 3 in 15(a) wird
mit 0,04 cm ermittelt. Wenn das Abstreifmesser 3 (in 15(a))
aus rostfreiem Stahl benutzt wird, dessen Youngscher Modul 1,9 × 1011
(N/m2) beträgt, hat die Durchbiegung „&dgr;" den Wert 0,03
cm, und die Bewegung &Dgr;G des Abstreifmesserspaltes G1 beträgt 0,02 cm,
welche vergleichsweise groß sind.
Um das Abstreifmesser 3 am Durchbiegen zu hindern, wird das
Abstreifmesser 3 so verbessert, dass es eine Verstärkungsplatte (Verstärkungsabschnitt)
40 von y cm Dicke aufweist, wie in 15(b) veranschaulicht
ist. Infolgedessen wird das Abstreifmesser 3 selber länger. Bei dieser
Ausführungsform ist die Breite y des Verstärkungsabschnittes
40 auf 0,2 cm gebracht, wenn man berücksichtigt, dass der Abstand
W zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 die Größe
von 7 cm aufweist und die Dicke der Schicht der Entwicklungssubstanz auf den jeweiligen
Entwicklungswalzen 1 und 2 zwischen 0,2 cm und 0,3 cm dick ist.
Wie in 17 dargestellt, ist das Abstreifmesser
3 so platziert, dass der Abstand zwischen dem stirnseitigen (am weitesten
links gelegenen) Ende des Abstreifmessers 3 und der Oberfläche der
fotoleitenden Trommel 101 (mit Radius r) gleich dem Abstand Gdev (Entwicklungsspalt)
zwischen der Oberfläche der fotoleitenden Trommel 101 und der Oberfläche
der jeweiligen Entwicklungswalzen 1 und 2 ist. Bei dieser Konfiguration
wird die Länge B der Verstärkungsplatte 40 des Abstreifmessers
3 auf der linken Seite des Liniensegmentes, das die zentralen Achsen der
Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet, ausgedrückt
durch die Formel (6) in 17.
Die Länge des verbleibenden Teils des Abstreifmessers
3 (auf der rechten Seite des Liniensegments) wird durch die Formel (1)
in 5 erhalten, unter Berücksichtigung der Positionsbeziehung
zum Polaritätsumkehrschnittpunkt F.
Bei diesem Aufbau weist die Länge x des Abstreifmessers
3 die Größe von 2,3 cm auf, und die Durchbiegung „&dgr;"
und die Bewegung &Dgr;G des Abstreifmesserspaltes beträgt jeweils entsprechend
&dgr; = 0,004 cm und &Dgr;G = 0,002 cm, sofern das Abstreifmesser
3 aus Aluminium hergestellt ist, oder es ist &dgr; = 0,002 cm und &Dgr;G
= 0,001 cm, wenn das Abstreifmesser 3 aus rostfreiem Stahl (SUS) hergestellt
ist. Es zeigt sich deutlich, dass diese Konfiguration keinen Einfluss auf die Qualität
des gedruckten Bildes hat. Bei diesem Aufbau wird jedoch ein Tonerhaufen
41, abgetrennt von der Entwicklungssubstanz, auf der oberen Oberfläche
der Verstärkungsplatte 40 des Abstreifmessers 3 in dem Maße
angetroffen, wie das Drucken voranschreitet (wie in 17
veranschaulicht). Dieser Tonerhaufen 41 ist unerwünscht, weil er über
die Oberfläche der fotoleitenden Trommel 101 fallen kann und die gedruckten
Bilder verfärbt.
Um diesen unerwünschten Tonerhaufen 41 zu verhindern,
wird der Aufbau so geändert, dass die Entwicklungssubstanz auf der Entwicklungswalze
1 das Abstreifmesser 3 berühren kann und ständig die
obere Oberfläche der Verstärkungsplatte 40 des Abstreifmessers
3 reinigt. Im wesentlichen wird die Breite y des Verstärkungsabschnittes
40 auf 0,3 cm gebracht, wenn der Abstand W zwischen den Entwicklungswalzen
1 und 2 eine Größe von 0,7 cm besitzt und die Höhe
der Schicht der Tonersubstanz der jeweiligen Entwicklungswalzen einen Wert zwischen
0,2 cm bis 0,3 cm erreicht.
Diese Konfiguration hat keinen Einfluss auf die Qualität des
gedruckten Bildes (&dgr; = 0,005 cm und &Dgr;G = 0,003 cm, wenn das Abstreifmesser
3 aus Aluminium besteht, oder aber &dgr; = 0,002 cm und &Dgr;G = 0,001
cm, wenn das Abstreifmesser 3 aus rostfreiem Stahl besteht (SUS), und dies
ohne dass sich irgendein Tonerhaufen auf der Verstärkungsplatte des Abstreifmessers
3 bildet.
Durch Anwenden des Abstreifmessers 3 dieser Konfiguration
bei einem Entwicklungssystem, bei dem Entwicklungswalzen 1 und
2 Durchmesser D1 und D2 von 5 cm (Abstand W zwischen den Walzen) um 1,3
cm getrennt sind, haben wir Winkel &thgr;1 und &thgr;2 getestet (Winkel gebildet
durch ein Liniensegment, das die Polaritätsumkehrposition E1 (E2) und die zentrale
Achse der Entwicklungswalze 1, sowie durch das Liniensegment, das die zentralen
Achsen der Entwicklungswalzen 1 und 2 verbindet); und wir haben
die Länge x des Abstreifmessers 3 getestet, die in positionsmäßiger
Beziehung zum Polaritätsumkehrschnittpunkt F einstellbar ist.
Als Ergebnis haben wir festgestellt, dass die Länge x des Abstreifmessers
zwischen 1,5 cm und 2,6 cm liegen muss, und dass die Winkel &thgr;1 und &thgr;2
mindestens weniger als 40 Grad haben müssen, wenn die Entwicklungswalzen
1 und 2 einen Durchmesser von 5 cm aufweisen, unabhängig
davon, ob das Abstreifmesser aus rostfreiem Stahl (SUS) oder Aluminium hergestellt
ist.
Wenn weiter die Entwicklungswalzen 1 und 2 einen
Durchmesser von 3 cm besitzen und das Abstreifmesser aus rostfreiem Stahl (SUS)
besteht, haben wir festgestellt, dass die Länge x des Abstreifmessers zwischen
0,9 cm und 2,1 cm liegen muss, und dass die Winkel &thgr;1 und &thgr;2 mindestens
weniger als 40 Grad betragen müssen. Ähnlich haben wir gefunden, dass,
wenn die Entwicklungswalzen 1 und 2 einen Durchmesser von 3 cm
haben und das Abstreifmesser aus Aluminium besteht, die Länge x des Abstreifmessers
zwischen 1,6 cm und 2,1 cm liegen muss, und dass die Winkel &thgr;1 und &thgr;2
zwischen 20 und 40 Grad haben müssen.
Wenn weiter die Entwicklungswalzen 1 und 2 einen
Durchmesser von 2 cm haben und das Abstreifmesser aus rostfreiem Stahl (SUS) hergestellt
ist, haben wir festgestellt, dass die Länge x des Abstreifmessers zwischen
1,0 cm bis 1,8 cm betragen muss, und dass die Winkel &thgr;1 und &thgr;2 zwischen
20 und 40 Grad liegen müssen. Wenn jedoch das Abstreifmesser aus Aluminium
besteht, können wir keinerlei Optimalwerte für x, &thgr;1 und &thgr;2
finden.
Von diesen Messergebnissen ausgehend können wir zur Verkleinerung
des Entwicklungssystems unter Benutzung kleinerer Entwicklungswalzen empfehlen:
1,0 cm bis 2,1 cm als Länge x des Abstreifmessers, 20 Grad bis 40 Grad als
Winkel &thgr;1 und &thgr;2, und rostfreien Stahl (SUS) mit Youngschem Modul von
1011 N/m2 als Material des Abstreifmessers.
Das Drucken erfolgte in Anbetracht der obigen Daten unter der folgenden
Bedingung:
Benutzen des Entwicklungssystems, veranschaulicht in den 1
bis 14;
Benutzen einer negativ geladenen OPC als fotoleitende Trommel
101;
Anlegen von: -50 V an den Bildbereich auf der Oberfläche der fotoleitenden
Trommel 101, -600 V an den bildfreien Bereich, und ein Vorspannpotential
von 300 V an die Entwicklungswalzen 1 und 2;
Rotieren der fotoleitenden Trommel 101 mit einer Umfangsgeschwindigkeit
von 30 cm/Sek. und der Entwicklungswalzen 1 und 2 mit einem Umfangsgeschwindigkeitsverhältnis
(zur fotoleitenden Trommel 101) von 1,9;
Einstellen eines Spiels (Abstand) von 0,1 cm zwischen der fotoleitenden Trommel
101 und den jeweiligen Entwicklungswalzen 1 und 2, einer
wahren Dichte des Trägers von 5 Gramm/cm3, und eines Gewichtsverhältnisses
(in Prozent) von Toner in der Entwicklungssubstanz von 2,5%.
Als Ergebnis konnten wir gedruckte Bilder hoher Qualität erhalten,
die gleichmäßig ist, mit einer Reflexionsdichte des körperlichen
Bildes von 1,3 oder mehr, und frei von Bildqualitätsunterschieden in der longitudinalen
Richtung des Abstreifmessers und matte Stellen an den longitudinalen Enden des Abstreifmessers.
Nachfolgend wird eine weitere Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf 19 erläutert, die
schematisch den Fluss der Entwicklungssubstanz in der Nähe des Abstreifmessers
verdeutlicht.
Die Entwicklungssubstanz 4 der Transfereinrichtung
6 wird auf der Entwicklungswalze 2 von der Polposition S1 zur
Polposition N1 befördert, dann auf die Grenzposition J2 des Abstreifmessers
3 (in Richtung auf S2) in Pfeilrichtung weiterbefördert, wenn die
Entwicklungswalze 2 rotiert. Auf der Position J2 wird ein Teil der Entwicklungssubstanz
durch den Spalt zwischen dem Abstreifmesser (J2) und der Entwicklungswalze
2 (wie durch den Pfeil 202 dargestellt) befördert, und der
andere Teil der Entwicklungssubstanz wird durch die Entwicklungswalze
1 entlang der stromaufwärts gelegenen Seite des Abstreifmessers nach
oben geführt (wie durch den Pfeil 203 veranschaulicht).
In diesem Fall wird der Raum für die Ablenkung des Entwicklungssubstanzflusses
zwischen den Entwicklungswalzen 1 und 2 breiter, weil diese Ausführungsform
das Abstreifmesser 3 auf der stromaufwärts gelegenen Seite des Entwicklungssubstanzflusses
platziert (weg von der Linie, welche die zentralen Achsen der Entwicklungswalzen
1 und 2 verbindet). Darüber hinaus kann der Pfad für
den abgeleiteten Entwicklungssubstanzfluss breiter gemacht werden, weil die am weitesten
rechts gelegene Seite des Abstreifmessers 3 annähernd parallel zu
dem Liniensegment platziert wird, welches die Achsen der Entwicklungswalzen
1 und 2 verbindet. Bei diesem Mechanismus wird die Entwicklungssubstanz
niemals in einem schmalen Raum auf der stromaufwärts gelegenen Seite stagnieren,
was die Blockierungsbeanspruchung auf die Entwicklungssubstanz verringert und die
Nutzungsdauer der Entwicklungssubstanz verlängert.
Wenngleich die Entwicklungssubstanz in der Richtung des Pfeils
202 (entlang der Oberfläche der Entwicklungswalze 2) mit
konstanter Geschwindigkeit befördert wird, und zwar aufgrund der Rotation der
Entwicklungswalze 2, bewegt sich die Entwicklungssubstanz in der Richtung
des Pfeils 203 langsamer als sie sich von der Entwicklungswalze
2 aus nach oben fortbewegt, und zwar aufgrund des Einflusses der Schwerkraft
und der gegen die am weitesten rechts gelegene Seite (stromaufwärts gelegene
Seite) wirkende Reibung des Abstreifmessers 3. In extremen Fällen
(falls die Entwicklungssubstanz lange in der Pfeilrichtung 203 wandern
muss, oder falls die am weitesten rechts gelegene Seite (stromaufwärts gelegene
Seite) des Abstreifmessers 3 zu lang ist, kann die Entwicklungssubstanz
nicht bis zu der Entwicklungswalze 1 gelangen.
Falls die am weitesten rechts gelegene Seite (stromaufwärts gelegene
Seite) des Abstreifmessers 3 länger als 15 mm ist, wenn die Umfangsgeschwindigkeit
der jeweiligen Entwicklungswalzen 1 und 2 den Wert von 660 mm/Sek.
aufweist, haben wir festgestellt, dass die Menge an Entwicklungssubstanz, welche
die Entwicklungswalze 1 erreicht, nicht konstant ist. Daher verwendet diese
Ausführungsform 10 mm als die Länge der am weitesten rechts gelegenen
Seite (stromaufwärts gelegene Seite) des Abstreifmessers 3.
Die in die Nähe der Entwicklungswalze 1 in Pfeilrichtung
203 beförderte Entwicklungssubstanz wird auf die Oberfläche der
Entwicklungswalze 1 durch die magnetische Kraft der Entwicklungswalze
1 gezogen. Obwohl diese Bewegung der Entwicklungssubstanz an diesem Punkt
den kleinsten Wert aufweist, wird sie erneut durch die Rotationskraft der Entwicklungswalze
1 in Richtung des Pfeils 204 beschleunigt.
Wie oben erläutert ist die Geschwindigkeit der Entwicklungssubstanz,
die den Punkt J1 des Abstreifmessers 3 passiert, etwas langsamer als die
Geschwindigkeit der Entwicklungssubstanz, die den Punkt J2 des Abstreifmessers passiert,
obwohl sie durch die Rotation der Entwicklungswalze 1 erneut beschleunigt
wird. Daher ist die Kraft der den Punkt J1 passierenden Entwicklungssubstanz kleiner
als die Kraft der den Punkt J2 passierenden Entwicklungssubstanz, und dementsprechend
ist die Menge der Entwicklungssubstanz, die den Punkt J2 passiert,
kleiner als die Menge der Entwicklungssubstanz, die den Punkt J1 passiert.
Aus unseren Erfahrungen haben wir gewusst, dass die Menge an Entwicklungssubstanz,
die der vorwärts drehenden Entwicklungswalze zugeführt wird, gleich derjenigen
der Entwicklungssubstanz sein soll, die der rückwärts drehenden Entwicklungswalze
zugeführt wird, um im Entwicklungssystem Bilder hoher Qualität unter Benutzung
eines Satzes von vorwärts drehenden und rückwärts drehenden Entwicklungswalzen
zu erhalten. Daher bildet diese Ausführungsform den Abstreifmesserspalt G1
zwischen dem Abstreifmesser 3 und der Entwicklungswalze 1 größer
als den Abstreifmesserspalt G2 aus, der zwischen dem Abstreifmesser 3 und
der Entwicklungswalze 2 gebildet ist (wie in 1
dargestellt), um die Mengen an Entwicklungssubstanz zu vergrößern, die
die Punkte J1 und J2 passieren.
Bei der obigen Konfiguration führen wir das Drucken unter folgenden
Bedingungen durch:
Benutzen einer negativ geladenen OPC als fotoleitende Trommel 101;
Anlegen von: -50 V an den Bildbereich auf der Oberfläche der fotoleitenden
Trommel 101; Anlegen von -600 V an den bildfreien Bereich und Anlegen eines
Vorspannpotentials von 300 V an die Entwicklungswalzen 1 und
2;
Rotieren der fotoleitenden Trommel 101 mit einer Umfangsgeschwindigkeit
von 300 mm/Sek. sowie der Entwicklungswalzen 1 und 2 mit dem Umfangsgeschwindigkeitsverhältnis
(zur fotoleitenden Trommel 101) von 2,1;
Einstellen eines Spiels (Abstand) von 0,8 mm zwischen der fotoleitenden Trommel
101 und den jeweiligen Entwicklungswalzen 1 und 2; eines
Abstreifmesserspaltes G2 von 0,6 mm; eines Abstreifmesserspaltes G1 von 0,7 mm;
und eines Gewichtsverhältnisses (in Prozent) von Toner in der Entwicklungssubstanz
von 2,5%.
Als Ergebnis konnten wir gedruckte Bilder hoher Qualität erzielen,
die uniform sind; weiter eine Reflexionsdichte des körperlichen Bildes von
1,3 oder mehr aufweisen; und keine matten Stellen an den longitudinalen Enden des
Abstreifmessers während einer langen Zeitperiode haben.
Ein Entwicklungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung,
das ein Abstreifmesser zwischen zwei Entwicklungswalzen aufweist, kann immer eine
stetige Menge an Entwicklungssubstanz den Entwicklungswalzen für gedruckte
Bilder hoher Qualität zuführen.