Die Erfindung betrifft Lochplatten auf Basis von Gips.
Lochplatten auf Basis von Gips, insbesondere Gipskartonlochplatten
und Gipsfaserlochplatten werden unter anderem zur Verbesserung der Raumakustik verwendet.
Sie bestehen aus einer Gipsplatte, die eine Vielzahl von Öffnungen aufweist,
die unterschiedliche Formen haben können. Auftreffende Schallwellen können
durch die Löcher dringen und verhindern so die Schallreflexion. Zumeist ist
auf der Rückseite der Lochplatte ein schalldämmendes Material wie beispielsweise
eine Mineralwolle oder ein Faservlies angebracht, um den dämmenden Effekt zu
verstärken.
Typischerweise werden solche Lochplatten als Deckenmaterial benutzt,
können aber auch als Wandverkleidung eingesetzt werden.
Zur Herstellung von Lochplatten werden üblicherweise Gipsplatten
gestanzt und anschließend die Randbereiche abgeschnitten, um einheitliche Plattenmaße
zu erhalten. Abweichungen im Abstand der Löcher an Plattenübergängen
oder Abweichungen im Verlauf durch eine nicht parallele Ausrichtung fallen aufgrund
der meist regelmäßigen Lochmuster der Lochplatten deutlich störend
auf.
Typischerweise werden solche Lochplatten auf einem Träger z.B.
einem Metallprofil oder einer Holzleiste montiert, wobei die benachbarten Randbereiche
einen definierten Abstand aufweisen müssen. Hierzu wird der Abstand zwischen
den Platten so bemessen, dass sich ein einheitlicher Abstand der Löcher ergibt.
Die Ausrichtung erfolgt dabei mit entsprechenden Hilfsmitteln, die auf den jeweiligen
Abstand der Löcher (je nach Lochungs-Schlitztyp) bezogen sind und dafür
sorgen, dass im Übergangsbereich zwischen zwei Platten ebenfalls dieser Abstand
eingehalten wird. Ziel dabei ist, ein "übergangfreies" Erscheinungsbild innerhalb
der Gesamtfläche zu erzielen.
Die zwischen den Platten entstehende Fuge wird üblicherweise
mit einem Spachtelmaterial, beispielsweise Gips, verschlossen. Die Decke wird abschließend
gemalt, um Farbunterschiede auszugleichen und um ein homogenes und einheitliches
Erscheinungsbild zu erreichen.
Nachteilig an dem Verfahren ist, dass die genaue Ausrichtung der Platten
zueinander mindestens zwei, besser drei Personen erfordert, die Erfahrungen auf
dem Gebiet haben müssen und die Ausrichtung trotzdem sehr zeitaufwendig ist.
Die EP 1 369 215 A2
offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Gipskartonlochplatten, die eine hohe
Maßhaltigkeit zeigen. Die gemäß dem dort beschriebenen Verfahren
hergestellten Platten können fugenlos unmittelbar aneinander anstoßend
verlegt werden, so dass nur eine Haarfuge verbleibt.
Obwohl sich hierdurch grundsätzlich eine leichtere Verlegung
erreichen lässt, ist nachteilig, dass aufgrund des fehlenden Fugenbereichs
geringe Unterschiede im Wand- oder Deckenverlauf bzw. Höhenunterschiede der
montierten Platten nicht ausgeglichen werden können. Darüber hinaus führen
schon geringe Beschädigungen an den Plattenkanten dazu, dass an der Haarfuge
Bereiche vorhanden sind, in denen eine breitere, unregelmäßige Fuge entsteht,
die vor dem abschließenden Streichen ausgebessert werden muss.
Auch bei dem in der EP 1 369
215 A2 beschriebenen Verfahren wird die Fuge im nach hinein gegebenenfalls
nachbearbeitet werden müssen, beispielsweise um überstehende Reste der
zum Schließen der verbleibenden Restfuge eingesetzten klebstoffähnlichen
Produkte zu entfernen.
US 2,256,761 offenbart einen Fugenverstärker
beispielsweise aus Metall, in den Gipsplatten mit einer Stufenfalz eingeführt
werden können. Die Metallklammer wird dann beim Verputzen der entstandenen
Gipsplattenwand verdeckt. Solche Lösungen sind auf Lochplatten nicht übertragbar,
da Lochplatten normalerweise nicht ganzflächig verputzt werden.
DE 203 05 974 zeigt eine Stirnkantenverbindung
für das Verlegen von Gipskartonplatten und Gipskarton-Akustik-Lochplatten,
bei denen stirnseitig ein Wellenprofil eingefräst sind.
Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die oben
genannten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Lochplatte auf Basis von Gips
mit einer Vorder- und einer Hinterseite und vier Seitenflächen, wobei mindestens
zwei Seitenflächen als Stufenfalz ausgebildet sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die mindestens zwei
Seitenflächen benachbart.
Benachbart bedeutet, dass zwei Seitenflächen an einer Ecke der
Platte aufeinandertreffen.
Fuge bedeutet eine auszufüllende Öffnung von mindestens
2 mm Breite. Ausführungsformen, bei denen zwei Platenkanten direkt aneinander
stoßen und möglichst keine Fuge entstehen soll, werden im weiteren als
Haar-Fugen bezeichnet.
Stufenfalz bedeutet, dass der Seitenbereich in Form
einer Stufe ausgebildet ist. Dabei kann die Stufe unterschiedliche Höhen bzw.
Breiten aufweisen. Darüber hinaus müssen die Kanten nicht rechtwinklig
sein, auch abgefast oder gerundete Gestaltungen sind möglich. Abgerundete oder
gefaste Kanten können sowohl in Bereichen mit Stufenfalz als auch in einem
Bereich ohne Stufenfalz sein. Es ist auch möglich, dass zur Sichtseite eine
"Sichtfuge" verbleibt, die nicht verspachtelt wird. Bei einer Sichtfuge ist ein
Teil der Fuge geschlossen, während auf der Sichtseite eine Fuge verbleibt.
Es ist auch möglich, dass die Abfasung nicht über die gesamte
Länge einer Kante besteht. Es können auch Bereiche existieren, in denen
der Stufenfalz ganz oder teilweise abgesetzt ist, dass heißt, dass der Stufenfalz
nur in Teilbereichen der Seitenflächen vorhanden ist, und in den anderen Bereichen
ganz oder teilweise fehlt.
In einer Ausführungsform der Erfindung weist die erfindungsgemäße
Lochplatte genau zwei benachbarte Seitenflächen in Form einer Stufenfalz auf.
Bei der Montage solcher Platten wird jeweils die Montage so durchgeführt, dass
eine Lochplatte mit einer Seitenfläche mit Stufenfalz auf eine nicht als Stufenfalz
ausgebildete Seitenfläche trifft, so dass eine in den Raum hinein zeigende
Fuge verbleibt. Da die Lochplatten bei dieser Montageweise direkt aneinander stoßen,
ist die Montage gegenüber dem Standardverfahren wesentlich erleichtert, da
kein Justieren bzw. nur geringfügiges Nachrichten in Abhängigkeit der
Lochmuster erforderlich ist. Auch ein Verkanten, bei dem die Lochplatten nicht mehr
parallel zueinander ausgerichtet sind, ist weitestgehend ausgeschlossen. Die so
entstandene Fuge kann in üblicher Weise mit einem Füll- bzw. Spachtelmaterial,
beispielsweise einem Baukleber, Acrylmaterial, Dispersions- oder mineralisch gebundene
Materialien oder Mischungen daraus oder – besonders bevorzugt – einem
gipsgebundenen Material gefüllt werden.
Hierbei zeigen sich weitere Vorteile der Erfindung. Beim klassischen
Montageverfahren ist die Fuge zur Hinterseite, d.h. zur Wand oder Decke im allgemeinen
offen, da die Lochplatten auf ein Holz- oder Metallprofilgerüst montiert werden.
Eingebrachtes Füllmaterial kann daher praktisch unbegrenzt auf der Rückseite
der Fuge austreten, so dass ein Verfüllen der Fuge nicht unter Druck erfolgen
kann. Ein zumindest geringer Druck ist jedoch für eine gute Anhaftung des Füllmaterials
an den Seitenflächen der Lochplatte hilfreich.
Dadurch, dass nun erfindungsgemäß die Platten an der Hinterseite
aneinander stoßen bzw. nur einen Spalt von geringer Breite aufweisen, kann
das Füllmaterial dort nicht mehr aus der Fuge austreten, so dass die Verfugung
leichter und haltbarer vorgenommen werden kann. Dadurch wird eine wesentlich bessere
Flankenhaftung der Füll- bzw. Spachtel- und Klebematerialien erzielt.
Auf der andere Seite können, da weiterhin eine Verfugung vorgenommen
wird, kleinere Schäden an den Kanten (sowohl auf Vorder- oder Rückseite)
oder Höhenunterschiede zwischen den montierten Platten im Rahmen der Verfugung
ausgeglichen werden.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die Lochplatte
an allen vier Seitenflächen Stufenfalze auf. In dieser Ausführungsform
lassen sich drei Varianten der Verlegung verwirklichen.
Zum einen können die Stufenfalze beide auf der Hinterseite angebracht
sein und dann auf Stoß verlegt werden. Eine so entstehende Fuge wird dann wiederum
mit einem Füllmaterial gefüllt oder kann auch offen bleiben. Hierbei muss
darauf geachtet werden, dass die entstehende Fugenbreite und damit die Größe
des Stufenfalzes so gewählt wird, dass die fertige Wand oder Decke noch einheitliche
Lochabstände aufweist bzw. ein einheitliches sichtbar bleibendes Fugenbild
entsteht.
Auch in einem solchen Fall ist die Verlegung erheblich vereinfacht,
da das Ausrichten der Platte wesentlich leichter erfolgt.
Zum zweiten können die Platten auch so eingesetzt werden, dass
die Stufenfalze mal auf der Vorder- und mal auf der Hinterseite sind und somit ineinander
greifen. In diesem Fall kann eine praktisch fugenlose Verlegung erreicht werden,
wobei in vorteilhafter Weise die neu zu verlegende Platte in die schon montierte
Platte mit Hilfe des Stufenfalzes eingehakt wird, so dass das Gewicht der Platte
zum Teil von der schon montierten Platte getragen wird.
Dabei können die Platten so ausgebildet sein, dass gegenüberliegende
Seiten den längeren Bereich des Stufenfalzes mal auf der Ober- und mal auf
der Unterseite haben. Alternativ können die längeren Bereiche der Stufenfalze
auch jeweils auf der gleichen Seite liegen, wobei die zweite Platte dann im Einsatz
gedreht wird, um ein Ineinandergreifen der Platten zu ermöglichen.
Diese Verlegung kann sowohl "trocken" (d.h. ohne Kleber oder ähnliches)
als auch wie beschrieben mit Verklebung bzw. Verspachtelung erfolgen.
In der dritten Variante sind die Stufenfalze an den verschiedenen
Seitenflächen unterschiedlich ausgebildet, so dass zum einen ein Einhängen
in die schon montierte Platte möglich ist, auf der anderen Seite aber auch
dann noch eine Fuge verbleibt, die hinterher mit einem Füllmaterial verschlossen
wird.
Alle Ausführungsformen der Erfindung, die das Verschließen
einer Fuge mit einem Füllmaterial beinhalten, haben den Vorteil, dass zum einen
geringe Höhenunterschiede zwischen den montierten Platten ausgeglichen werden
können und Schäden an den Kanten durch das Füll- bzw. Spachtelmaterial,
beispielsweise einen Baukleber, ein Acrylmaterial, Dispersions- oder mineralisch
gebundene Materialien oder Mischungen daraus oder besonders bevorzugt ein gipsgebundenes
Material in einem Arbeitsgang mit repariert werden bzw. mögliche Lochversatze
durch geringfügiges Nacharbeiten der Plattenstufung ausgeglichen werden.
Die erfindungsgemäßen Lochplatten können in einfacher
Weise erhalten werden, in dem eine Platte in einem Arbeitsgang gestanzt und anschließend
geschnitten wird. Die Stufenfalze können auf verschiedene Weise erhalten werden.
In einer Ausführungsform erfolgt dies durch zweimaliges Schneiden, d.h. zunächst
wird die gesamte Platte geschnitten und anschließend wird mit verminderter
Tiefe erneut geschnitten, um einen Stufenfalz zu erhalten. Es kann auch in einem
Durchgang ein Vorritzen, Sägen und Falzen erfolgen. Alternativ dazu kann nach
dem ersten Schneiden auch eine Fräse eingesetzt werden, um einen Stufenfalz
auszubilden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein Stufenwerkzeug
verwendet, mit dem gleichzeitig in zwei verschiedene Höhen geschnitten werden
kann. Ein solches Werkzeug lässt sich durch unterschiedliche Tiefe der Führung
sowohl zum Schneiden von Stufenfalzen als auch zum Schneiden von geraden Seitenflächen
einsetzen.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine Anordnung ("Verbund") der erfindungsgemäßen
Platten.
Die Erfindung wird durch den nachfolgenden Zeichnungen weiter erläutert.
1 zeigt eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen
Lochplatte, bei der zumindest die gezeigten Seitenflächen 3 als Stufenfalze
ausgebildet sind. Die Stufenfalze können symmetrisch sein, wie dies in
1 dargestellt ist.
Die 2 und 3
zeigen Ausführungsformen, bei denen die Seitenflächen in unterschiedlichen
Stufenhöhen ausgeführt sind.
4 zeigt Seitenflächen, bei denen im Bereich des
Stufenfalz eine Abfasung vorgenommen wurde.
5 zeigt eine Verlegungsart der erfindungsgemäßen
Lochplatten. Hierbei stößt ein Lochplattenbereich mit einem Stufenfalz
an einen Lochplattenbereich ohne Stufenfalz, wobei die Platten im Bereich der Hinterseite
2 fugenlos bzw. nur mit einer Haarfuge zusammenstoßen. Die entstehende
Fuge auf der Vorderseite (Sichtseite) 1 wird dann mit einem Füllmaterial
4 verfüllt.
6 zeigt eine Variante, bei der Lochplatten aneinander
stoßen, die an beiden zusammenstoßenden Bereichen Stufenfalze aufweisen,
aber auf der Hinterseite zusammenstoßen. Die entstehende Fuge wird mit Füllmaterial
4 verfüllt.
In einer weiteren Ausführungsform gemäß 7
werden die Stufenfalze verwendet, um die Platten ineinander zu haken, so dass praktisch
keine Fuge bzw. eine Haarfuge verbleibt. Diese Ausführungsform verwirklicht
nicht alle Vorteile, die die anderen Ausführungsformen zeigen.
In einer weiteren Ausführungsform zeigt 8
wie gleichzeitig der Vorteil des Ineinanderhakens mit dem Verfüllen einer Fuge
bei entsprechender unterschiedlicher Gestaltung der Stufenfalze an den Seitenplatten
genutzt werden kann.
9 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lochplatte, bei der die Kante in einem Teilbereich abgefast ist. Hiermit wird zum
einen erreicht, dass das Füllmaterial besser in der entstehenden Fuge haftet.
Auf der anderen Seite erlauben die weiterhin vorhandenen, nicht abgefasten Bereiche
ein leichteres Justieren der Platte.
10 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lochplatte, bei der der Stufenfalz in Teilbereichen abgesetzt ist. Dabei kann der
Stufenfalz – wie in der vorderen Variante – nur teilweise fehlen,
oder er kann komplett abgesetzt sein. Die Unterbrechung des Stufenfalzes kann auch
eckig, schräg etc. sein. Durch die verbleibenden Stufenfalzbereiche wird die
erfindungsgemäße vereinfachte Ausrichtung der Platten weiterhin erreicht.
Für eine Seitenfläche kann bei einigen Ausführungsformen bis zu 90%
des Stufenfalzes abgesetzt sein. Die verbleibenden 10% genügen zur Erleichterung
der Ausrichtung.
11 zeigt eine Ausführungsform in Anlehnung an
7, bei der an der Sichtseite eine Sichtfase verbleibt,
die bevorzugt nicht verspachtelt wird. Es entstehen so im gleichmäßigen
Abstand sichtbare Linien bei der Verlegung.
12 zeigt eine Variante, bei der Stufenfalze in jeweils
gegenüberliegenden Bereichen als Stufenfalz ausgebildet sind. Hierdurch wird
bei der Verlegung eine Verzahnung ermöglicht.
Die erfindungsgemäßen Platten haben typischerweise Maße
von 200 × 120 cm. Es ist erfindungsgemäß jedoch auch vorgesehen,
dass die Platten größer oder kleiner sind. Insbesondere
für den Heimwerkerbereich empfehlen sich Platten, die eine geringere Größe
haben, da deren Handhabung beim Arbeiten über Kopf erleichtert ist.