Die Erfindung betrifft ein Lagerelement für eine Polsterauflage
von Sitz- und Liegeflächen, vorzugsweise für Matratzen, mit einer an einer
Unterlage festlegbaren Bodenplatte, mindestens einem von der Bodenplatte nach oben
in Richtung der Polsterauflage hoch stehenden, aus einer Mehrzahl von Federarmen
bestehenden Federelement und einer zur Auflage des Polsterelementes vorgesehenen
Auflageplatte, welche im Wesentlichen aus einer Mehrzahl von mit den Federarmen
des Federelementes an deren oberen Ende verbundenen Auflageflächen besteht.
Lagerelemente der eingangs geschilderten gattungsgemäßen
Art sind aus dem Stand der Technik in mannigfaltiger Ausgestaltung hinlänglich
bekannt. Aus derartigen Lagerelementen werden so genannte Polsterunterlagen gebildet,
die der Auflage eines Polsters, auf dem ein Körper körpergerecht gelagert
werden kann, dienen. Die auf der Polsterunterlage aufgelegten Polsterauflagen, wie
beispielsweise Matratzen, nehmen bei Benutzung von der auf der Polsterauflage liegenden
Person Körperfeuchte auf, die in die Polsterauflage eindringt. Die aufgenommene
Feuchtigkeit sollte zum Schutz der Polsterauflage gegen vorzeitige Alterung nach
unten in Richtung der durch die Lagerelemente gebildeten Polsterunterlage abgeführt
werden.
Hierbei besteht die besondere Problematik, dass die Lagerelemente
bzw. die am Lagerelement zur Auflage der Polsterauflage vorhandenen Auflageplatten
zur Erhöhung des Liegekomforts für eine auf der Polsterauflage liegende
Person in aller Regel eine möglichst große Flächenausdehnung haben,
um ein gleichmäßiges Einsinken der auf dem Lagerelement befindlichen Matratze
durch das Gewicht der auf der Matratze liegenden Person zu ermöglichen, wobei
natürlich unterschiedliche Einsinktiefen der Lagerelemente nicht ausgeschlossen
sind, die sich aus verschiedenen Gewichtsbelastungen auf die Matratze ergeben. Natürlich
sind in den Auflageplatten zur Hinterlüftung der Polsterauflage regelmäßig
Durchbrechungen vorgesehen, die jedoch für eine ausreichende Hinterlüftung
der Polsterauflage als Voraussetzung zur Ableitung von Körperfeuchtigkeit nicht
ausreichen.
Um das Problem einer ausreichenden Hinterlüftung zu lösen,
sind aus dem Stand der Technik Lösungen bekannt geworden – beispielsweise
aus der EP 1 121880 der Anmelderin –
bei der die Auflageplatten mindestens ein als separates Kunststoffspritzgussteil
ausgebildetes Hubelement mit einer mit diesem zusammenwirkenden Feder aufweisen,
durch die bei entlasteter Polsterauflage diese über die eigentliche durch die
Oberseite der Auflageplatten definierte Auflageebene angehoben wird. Die mit dem
Hubelement zusammenwirkende Feder ist dabei so ausgebildet, dass sie infolge ihrer
Federsteifigkeit Federkräfte bereitstellt, die größer sind als die
infolge des Polsterauflagegewichtes auf das Lagerelement wirkenden Gewichtskräfte
in unbelastetem Zustand.
Die geschilderte Lösung zur Verbesserung der Hinterlüftung
von Polsterauflagen hat sich prinzipiell im Stand der Technik durchaus bewährt.
Allerdings ist die Herstellung des aus der geschilderten Lösung bekannten Hubelementes
als separates Spritzgussbauteil mit nicht unerheblichen Herstellkosten verbunden,
wobei darüber hinaus natürlich auch der zusätzliche Materialeinsatz
und die Montagekosten des Zusatzbauteiles zu berücksichtigen sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Lagerelement
für eine Polsterauflage von Sitz- und Liegeflächen so weiter zu entwickeln,
dass gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen eine nochmals
verbesserte Hinterlüftung der Polsterauflage erreicht wird und darüber
hinaus das Lagerelement wirtschaftlich herstellbar und sicher und dauerhaft einsetzbar
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in Zusammenschau mit
den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil
des Anspruches offenbarte technische Lehre gelöst.
Erfindungswesentlich dabei ist es, dass die Auflageflächen bei
auf das Lagerelement aufgelegter unbelasteter Polsterauflage von der durch die freien
oberen Enden der Federarme definierten Auflageebene schräg nach oben in einem
spitzen Winkel zur Auflageebene aus dieser hervorstehen.
Die schräg nach oben stehenden Auflageflächen bewirken,
dass an deren hoch stehenden freien Enden eine punkt- oder linienförmige Auflagezone
für die unbelastete Matratze gebildet wird. Die Matratze liegt somit nur an
einzelnen Punkten oder Linien ihrer Unterseite auf, so dass die übrige freie
Fläche für eine vorteilhafte Hinterlüftung der Polsterauflage dienen
kann.
Darüber hinaus ist für die erfindungsgemäße Gestaltung
des Lagerelementes kein zusätzliches Bauelement notwendig, so dass jegliche
Mehrkosten gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten üblichen Lagerelementen
entfallen. Darüber hinaus ist vorteilhaft, dass für die erfindungsgemäßen
Lagerelemente, welche mit keinem speziellen Hubelement wie aus dem Stand der Technik
bekannt ausgestattet sind, notwendigen Montagekosten des separaten Bauteils entfallen.
Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich zusätzlich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn der Winkel
der Auflageflächen in unbelasteten Zustand zur Auflageebene im belasteten Zustand
der Matratze im Bereich von 5 bis 40 Grad liegt. Bei diesen vorgegebenen Winkelmaßen
ist zum einen eine ausreichende Hinterlüftung der Matratze gegeben, andererseits
ist die Anhebung der Matratze im unbelasteten Zustand durch die nach oben stehenden
Auflageflächen gering genug, damit ein störender optischer Eindruck vermieden
wird.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung
sieht vor, dass die Auflageflächen an einem ringförmigen, die oberen freien
Enden der Federarme verbindenden Rahmenelement angeordnet sind. Das Rahmenelement
bewirkt ein gleichmäßiges Einfedern der Federarme und stellt ein stabiles
Anbindungselement für die Auflageflächen dar.
Es hat sich darüber hinaus als zweckmäßig erwiesen,
dass die Auflageflächen im Wesentlichen eine plattenförmige im Grundriss
dreieckige Formgebung aufweisen, wobei eine Längsseite des dreieckförmigen
Grundrisses an dem ringförmigen Rahmenelement oder dem freien Ende eines Federarmes
festgelegt sind. Die geschilderte Gestaltung führt dazu, dass die Auflageflächen
an derjenigen Seite, die der Ringfläche abgewandt ist, aufgrund ihrer Grundrissgestaltung
einzelne punktförmige Auflagezonen für die Matratze bereitstellen.
Diese punktförmigen Auflagezonen sind für die verbesserte
Hinterlüftung der aufgelegten Matratzen optimal. Zusätzlich vorteilhaft
kann darüber hinaus die Ausgestaltung der Auflageflächen dahingehend sein,
dass diese mindestens eine oder vorzugsweise mehrere Durchbrechungen aufweisen.
Die Durchbrechungen erhöhen die Hinterlüftungsmöglichkeit im belasteten
Zustand der Matratze und unterstützen zusätzlich auch bei Gebrauch der
Matratze durch eine darauf liegende Person die Abführung von Körperfeuchtigkeit.
Die Anordnung der an dem Rahmenelement oder dem freien Ende der Federarme
angeordneten Auflageflächen kann dabei sowohl nur an der Innenseite oder an
der Außenseite vorstehend vorgesehen sein. Die jeweilige Anordnung ist von
den Platzgegebenheiten abhängig, die für die erfindungsgemäßen
Lagerelemente zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist es natürlich denkbar, dass an dem Rahmenelement
nach innen und außen vorstehende Auflageflächen angeordnet sind, wobei
entweder alle Auflageflächen oder nur die nach innen bzw. nach außen seitlich
vorstehend angeordneten Auflageflächen erfindungsgemäß schräg
nach oben in einem spitzen Winkel zur Auflageebene aus dieser hervorstehen.
Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigt:
1 eine perspektivische Gesamtansicht einer ersten Ausgestaltungsvariante
des erfindungsgemäßen Lagerelementes,
2 eine Seitenansicht des Lagerelementes entsprechend
dem Pfeil P aus 1,
3 eine perspektivische Gesamtansicht einer zweiten
Ausgestaltungsvariante des erfindungsgemäßen Lagerelementes. und
4 eine Seitenansicht des Lagerelementes entsprechend
dem Pfeil Q aus 3.
Das in den 1 und 2
dargestellte erfindungsgemäße Lagerelement besteht im Wesentlichen aus
einer Bodenplatte 1, mit der es an einer geeigneten Unterlage (nicht näher
dargestellt) wie beispielsweise einem Lattenrost für ein Bett oder ein Sitzmöbel
festgelegt werden kann. Die Festlegung erfolgt dabei durch bekannte Befestigungstechniken,
wie beispielsweise Verschraubungen oder so genannte Bajonettverbindungen, wie sie
an der Bodenplatte 1 in der Darstellung der 1
verdeutlicht sind. Die Bajonettverbindung dient dabei einer zeitsparenden und problemlos
wieder lösbaren Befestigung des gesamten Lagerelementes.
Von der Bodenplatte stehen im dargestellten Ausführungsbeispiel
vier Federarme 2a, 2b, 2c, und 2d, die gemeinsam
das Federelement 2 bilden, nach oben in Richtung einer in den Figuren nicht
näher dargestellten Polsterauflage hoch. Die Federarme sind im Wesentlichen
streifenförmig ausgebildet und besitzen an ihren oberen, der Bodenplatte
1 abgewandten Enden eine wellenförmige Zone 9, die einer
verbesserten Federwirkung des Lagerelementes dient. Auf die Federarme des Federelementes
2 aufgesetzt und mit diesen einstückig verbunden ist ein ringförmiges
Rahmenelement 3. Das Rahmenelement 3 verbindet die einzelnen Federarme
2a, 2b, 2c und 2d miteinander und gewährleistet
ein gleichmäßiges Einfedern des Federelementes 2 infolge einer
auf die Polsterauflage bzw. die Matratze einwirkenden Gewichtskraft.
Die Oberseite des Rahmenelementes bildet dabei, wie dies aus der
2 ersichtlich ist, die Auflageebene 7 für
die auf dem Lagerelement aufliegende Polsterauflage im belasteten Zustand.
Aus der 1 ist ersichtlich, dass im vorliegenden
Ausführungsbeispiel an dem ringförmigen Rahmenelement 3 an dessen
Innenseite seitlich vorstehend vier Auflageflächen 4a, 4b,
4c und 4d angeordnet sind. Diese Auflageflächen besitzen
eine im Wesentlichen plattenförmige Gestalt und sind im Grundriss dreieckförmig
ausgebildet. Eine Längsseite der Auflageflächen 4a,
4b, 4c und 4d ist dabei an dem Rahmenelement
3 festgelegt. Durch diese konstruktive Gestaltung ergibt sich an der dem
Rahmenelement 3 abgewandten Seite eine gerundete Spitze 10 der
jeweiligen Auflagefläche.
Die erfindungsgemäße Gestaltung des Lagerelementes sieht
nunmehr vor, dass die genannten Auflageflächen 4a, 4b,
4c und 4d bei auf das Lagerelement aufgelegter, unbelasteter Polsterauflage
von der durch das Rahmenelement definierten Auflageebene 7 schräg
nach oben in einem spitzen Winkel zur Auflageebene 7 aus dieser hervorstehen.
Die besondere Gestaltung der Auflageflächen 4a, 4b,
4c und 4d ist insbesondere der 2
gut zu entnehmen. Es ist somit durch die nach oben stehenden Auflageflächen
eine zweite Auflageebene 8, die durch die Spitzen 10 der Auflageflächen
4a, 4b, 4c und 4d in ihrem Höhenniveau
oberhalb der Auflageebene 7 definiert ist, gegeben. Die erfindungsgemäße
Gestaltung führt im dargestellten Ausführungsbeispiel zu im Wesentlichen
punktförmigen Auflagezonen für die aufliegende Polsterauflage oder Matratze,
so dass außer den punktförmigen Auflagezonen, die gesamte Unterseite der
Matratze hinterlüftet ist und zur Abführung von Körperflüssigkeit
dienen kann.
Die Schrägstellung der Auflageebenen 4a, 4b,
4c und 4d liegt, wie dies insbesondere aus der 2
deutlich wird, im dargestellten Ausführungsbeispiel im Bereich von ca. 15 Grad
gegenüber der horizontalen Auflageebene 7, wobei auch noch geringere
Winkel der Auflageflächen 4a, 4b, 4c und
4d im Bezug zur Auflageebene 7 im Bereich bis zu 5 Grad denkbar
sind. Bedarfsweise sind jedoch auch größere Winkel im Bereich bis zu 40
Grad vorsehbar. Der gewählte spitze Winkel zwischen Auflageebene
7 und Auflageflächen 4a, 4b, 4c und
4d hängt dabei von der Querschnittgestaltung und der daraus resultierenden
Steifigkeit der hoch stehenden Auflageflächen 4a, 4b,
4c und 4d ab, die auf das Gewicht der aufliegenden Matratze konstruktiv
abzustimmen ist.
Das in den 3 und 4
dargestellte weitere Ausgestaltungsbeispiel des erfindungsgemäßen Lagerelementes
besitzt hinsichtlich wesentlicher Elemente einen identischen Aufbau wie das Ausführungsbeispiel
der 1 und 2, so dass für
die Kennzeichnung übereinstimmender Bauteile eine identische Bezifferung gewählt
wurde.
So ist aus den genannten Figuren ersichtlich, dass das erfindungsgemäße
Lagerelement eine Bodenplatte 1 aufweist, mit der es an einer geeigneten
Unterlage, wie beispielsweise einem Lattenrost für ein Bett oder ein Sitzmöbel
festgelegt werden kann. Von der Bodenplatte 1 aus erstrecken sich im dargestellten
Ausführungsbeispiel vier Federarme 2a, 2b, 2c, und
2d, die gemeinsam das Federelement 2 bilden, nach oben in Richtung
einer in den 3 und 4 nicht
näher dargestellten Polsterauflage hoch. Die Ausgestaltung der Federarme
2a bis 2d entspricht prinzipiell derjenigen Ausgestaltung der
Federarme, wie sie bereits in den 1 und 2
offenbart ist, so dass an dieser Stelle auf nähere Erläuterungen verzichtet
wird.
Am oberen, der Bodenplatte 1 abgewandten freien Ende der
jeweiligen Federarme 2a bis 2d befindet sich im Ausführungsbeispiel
der 3 und 4 jeweils eine
Auflagefläche 4a, 4b, 4c und 4d. Die Auflageflächen
besitzen eine im Wesentlichen viereckige Grundrissgestaltung und sind analog zum
Ausführungsbeispiel der 1 und 2
jeweils mit mehreren Durchbrechungen 5 versehen. Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 sind die einzelnen
Auflageflächen 4a bis 4d untereinander nicht mittels eines
Rahmenelementes verbunden, so dass sie einzeln einfedern können.
Wie der Seitenansicht der 4 zu entnehmen
ist, stehen die Auflageflächen 4a, 4b, 4c und
4d ausgehend von dem freien Ende der Federarme 2a bis
2d, die die Auflageebene 7 bei unter Last aufliegender Polsterauflage
oder Matratze definieren, schräg nach oben in einem spitzen Winkel aus der
Auflageebene heraus, so dass die den Federelementen 2a bis 2d
gegenüber liegenden Eckbereiche der Auflageflächen eine oberhalb der Auflageebene
7 befindliche Auflageebene 8 definieren.
Bei unbelasteter Polsterauflage oder Matratze wird diese durch die
erfindungsgemäße Gestaltung des Lagerelementes bis zu der Auflageebene
8 angehoben, so dass sie nur von den punktförmigen Eckbereichen der
Auflageflächen 4a bis 4d getragen wird.
Natürlich ist die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Lagerelementes nicht auf die in den Abbildungen dargestellte Ausführungsform
beschränkt. Selbstverständlich können die Auflageflächen
4a, 4b, 4c und 4d auch eine andere Grundrissgestaltung
aufweisen, so dass sich ggf. linienförmige Auflagezonen für die Polsterauflage
oder Matratze im unbelasteten Zustand ergeben.