Die Erfindung betrifft eine Halterung, wie sie zur Aufnahme von mindestens
zwei Gegenständen zum Einsatz kommen kann.
Aus der DE 200 15 438 U1
ist eine Halterung für einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden
Fläche ansetzbar ist. Die korrespondierende Fläche ist hierbei ein Tellerrand,
an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches befestigt werden kann. Die Halterung
nach der DE 200 15 438 U1 weist
einen schalenförmigen Haltebereich und eine Einführöffnung zur Einführung
des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich gelagert wird.
Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit zur Anwendung der Halterung
besteht darin, in den Haltebereich ein Frühstücksei einzusetzen und dieses
damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
Nachteilig ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets
nur ein Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden
kann. So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der
Eierlöffel separat aufbewahrt oder transportiert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen,
die mehrere Funktionen erfüllen kann und damit multivalent einsetzbar ist.
Die Halterung sollte ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen
Aufwand herzustellen sein.
Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des
Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden
Unteransprüchen wiedergegeben.
Eine erfindungsgemäße Halterung zur Aufnahme von mindestens
zwei Gegenständen weist demnach eine erste, ringförmige Lagerstelle und
mindestens eine weitere, schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle in verschiedenen
Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf. Die Halterung ist
insgesamt lösbar an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar.
Durch die ringförmige Lagerstelle und mindestens eine weitere,
schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle gelingt es, mit der Halterung mehrere
Gegenstände gleichzeitig zu lagern. Die Gegenstände können gemäß
der Vorgabe der Lagerstelle unterschiedliche Geometrien aufweisen. Die Halterung
ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen Materialien in einem Stück,
also ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden. Als verwendbare
Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft Metall, Keramik oder Kunststoff
erwähnt. Ebenso ist jedoch auch eine Herstellung als Einwegartikel, also beispielsweise
aus Pappe möglich.
Die Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für
das tägliche und nicht alltäglichen Speise- und Tafelgeschirr darstellen.
Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen Raum für Kreativität
in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den Bereich
des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen,
dass die Halterung eine schlitzförmige Halterungsöffnung in einem Teil
der Mantelfläche aufweist, mit der die Halterung an der korrespondierenden
Fläche derart ansetzbar ist, dass diese Fläche einen Bodenbereich der
Halterung bildet. Diese Lösung hat gleich mehrere, sehr wesentliche Vorteile.
Einerseits kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet werden und ist
damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies erforderlich ist. Ein weiterer
Vorteil lässt sich darin sehen, dass bei einer Verwendung der Halterung zur
Aufnahme eines Frühstückseies mittels der ringförmigen Lagerstelle,
die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung aufbewahrt werden können,
wenn diese beispielsweise mit der schlitzförmigen Lagerstelle am Rand eines
Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet dabei für die Zeit der Befestigung
der Halterung an demselben eine Bodenfläche der Halterung, sodass ein Eierbecher
im klassischen Sinne zur Verfügung steht, der zudem die Eierschalenreste aufnehmen
kann. Im Unterschied zu herkömmlichen Eierbechern, bei denen die Schalenreste
nach Gebrauch nur schwer wieder entfernt werden können, wird die erfindungsgemäße
Halterung einfach vom Tellerrand abgezogen und die Schalenreste können direkt
in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer fallen. Die Halterung
ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
Zur Verbesserung der Befestigung einer erfindungsgemäßen
Halterung an der korrespondierenden Fläche wird ferner vorgeschlagen, dass
durch die schlitzförmige Halterungsöffnung in der Mantelfläche der
Halterung wenigstens ein elastisch nachgiebiger Sporn gebildet wird. Durch diesen
zumindest einen Sporn wird eine elastisch nachgiebige Klemmhalterung geschaffen,
die als Verliersicherung der Halterung wirkt.
Neben der schlitzförmigen Halterungsöffnung in der Mantelfläche
der Halterung ist es ferner vorgesehen, dass wenigstens eine schlitzförmig
ausgebildete Lagerstelle vorhanden ist, die einen geschwungenen Verlauf aufweist.
Durch diese Ausführung der Lagerstelle können mit der Halterung nach der
Erfindung insbesondere lang gestreckte Gegenstände in sehr vorteilhafter Weise
gehalten werden, ohne dass sich diese selbsttätig aus der
Halterung herauslösen.
Eine derartige Lösung hat zur Folge, dass durch den geschwungenen
Verlauf der schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte
für den zu lagernden Gegenstand gebildet werden, wodurch die besagte optimale
Lagerung ermöglicht ist.
Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
die Halterung eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich
die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle entsteht
bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne, dass hierzu
weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die Halterung auf diese Weise
zum Beispiel auch unmittelbar aus einem Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung
ermöglicht.
Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus auch, wenn zumindest
Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt elastisch verformbar sind. Damit
kann sich die Halterung beispielsweise an verschieden große zu lagernde Gegenstände
anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung
erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
Diesem Gedanken folgend wird deshalb entsprechend einer Weiterbildung
der Erfindung vorgeschlagen, dass die Mantelfläche der Halterung zur elastischen
Verformbarkeit wenigstens einen Schlitz aufweist.
Wie zuvor an einem Beispiel bereits ausgeführt wurde, kann die
erfindungsgemäße Halterung in sehr vorteilhafter Weise zur Aufnahme für
ein Ei dienen, weshalb in die ringförmige Lagerstelle ein Ei einsetzbar ist.
Das Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt
zu zahlreichen weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die darin bestehen können,
dass die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt, als
Ablage für einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich,
in die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und diese
damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem Frühstück
in Hotels sehr vorteilhaft nutzen lässt. Die Schale kann selbstverständlich
ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher
Dinge zu dienen.
Die Halterung kann ferner eine Rinne aufweisen, sodass beispielsweise
bei Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle eine in der Schale
enthaltene Flüssigkeit abgeführt werden kann.
Zumindest eine der schlitzförmigen Lagerstellen ist als eine
in die Mantelfläche eingebrachte schlitzförmige Ausnehmung ausführbar.
Dem entsprechend ist es auch sinnvoll und bildet einen weiteren Vorschlag
nach der Erfindung, dass in die schlitzförmige Lagerstelle ein Besteckteil
einsetzbar ist. Dabei kann es sich bei der zuvor genannten Verwendung als Halterung
für ein Ei um den zum Verzehr benötigten Eierlöffel handeln. Weiterhin
ist es möglich, mehrere schlitzförmige Lagerstellen vorzusehen, sodass
auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte Besteckteile
und/oder Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden können.
Um einem weiteren, sehr häufig zu beobachtenden Problem zu begegnen,
dass in einem Platzmangel besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt
und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind auch mehrere Halterungen
ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt. Hier lassen sich
natürlich auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien
verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu gehen.
An dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten
der Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung erwähnt. So ist es
beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete
Teller wie sie zum Aufwärmen in der Mikrowelle nützlich sind, oder als
Spieß- oder Rosthalter für einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung
des Grills, zum Einhängen am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden
Wasser herausnehmen zu können, beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder
Pfefferstreuer, als Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere
in Gaststätten oder Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht
ist, zu nutzen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Durch die Darstellungen ist keine Einschränkung
auf die gezeigten Varianten gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung
des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind stets mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen
gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet
wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen
Lösung nicht vorhanden sind.
Es zeigt:
1: eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen Halterung,
2: eine verglichen mit der Darstellung in
1 abgewandelte Ausführung einer Halterung in räumlicher
Ansicht,
3: eine weitere Halterung nach der Erfindung in dreidimensionaler
Darstellung,
4: eine erste Möglichkeit einer Verwendung einer
erfindungsgemäßen Halterung in einer Explosivdarstellung,
5: eine andere Möglichkeit der Verwendung einer
erfindungsgemäßen Halterung in perspektivischer Ansicht,
6: eine verglichen zur Ausführung in
5 modifizierte Ausführung einer Halterung,
7: die Realisierung einer weiteren Verwendungsmöglichkeit
einer Halterung,
8: eine Halterung für ein Ei und mehrere Besteckteile
und
9: eine verglichen mit der Ausführung in
8 modifizierte Halterung.
Die der 1 entnehmbare erste Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen und insgesamt mit 9 bezeichneten Halterung
ist durch eine Mantelfläche 10 charakterisiert, die vorliegend als
ein einseitig offener kreiszylinderartiger Körper ausgeführt ist. Die
zylindrische Mantelfläche 10 weist entlang ihrer Längserstreckung
einen durchgehenden Schlitz 15 auf, der die Mantelfläche
10 und damit die Halterung 9 insgesamt begrenzt elastisch macht.
Diese Elastizität kann zum leicht lösbaren Einspannen eines Gegenstandes,
wie beispielsweise einer Serviette genutzt werden, die dadurch verliersicher in
der Halterung 9 aufgenommen ist. An ihrer Oberseite verfügt die Halterung
4 ferner über eine ringförmige Lagerstelle 6, sodass
hier zum Beispiel auch ein Frühstücksei eingesetzt und durch die Elastizität
der Mantelfläche 10 zuverlässig gehalten werden kann. Darüber
hinaus weist die Halterung 9 zwei in Richtung ihrer axialen Erstreckung
übereinander angeordnete und in Umfangsrichtung der Mantelfläche
10 verlaufende, schlitzförmige Lagerstellen 7 und
8 auf. In diese schlitzförmigen Lagerstellen 7,
8 können Besteckteile eingesetzt werden. Die schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 sind etwa gleich verlaufend übereinander
in die Mantelfläche 10 eingebracht. Auf der der Lagerstelle
6 gegenüber liegenden, unteren Seite der Halterung 9 ist
eine Halterungsöffnung 12 vorhanden, die bei dem gezeigten Beispiel
ebenfalls schlitzförmig ist und damit im Bereich der Mantelfläche
10 zwei Sporne 16 und 17 bildet. Die Halterungsöffnung
12 dient dazu, die Halterung 9 an einer korrespondierenden, das
heißt zur Halterungsöffnung 12 passenden Fläche anzusetzen,
sodass die Halterung 9 durch die Anlage der Sporne 16,
17 unterhalb der korrespondierenden Fläche 11 lösbar,
jedoch verliersicher fixiert ist.
Die 2 zeigt eine im Vergleich zur Darstellung
in 1 modifizierte Variante einer Halterung
9. Hierbei wurde in die Mantelfläche 10 nur eine schlitzförmige
Lagerstelle 7 eingebracht, sodass bei dieser Ausführung insgesamt
nur 2 Lagerstellen 6 und 7 zur Aufnahme passender Gegenstände
zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist noch, dass die Halterung in
2 keinen Schlitz entlang der axialen Längserstreckung
der Mantelfläche 10 aufweist.
Ebenso ohne einen Schlitz ist die Halterung gemäß
3 ausgeführt, die jedoch wiederum zwei schlitzförmige
Lagerstellen 7 und 8 aufweist. Im Unterschied zu der in
1 gezeigten Variante, bei der die schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 etwa gleich verlaufend übereinander in
die Mantelfläche 10 eingebracht waren, sind die schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 hierbei jeweils an einander gegenüberliegenden
Seiten der Mantelfläche 10 vorgesehen worden.
Eine erste Möglichkeit einer Verwendung einer erfindungsgemäßen
Halterung ist im Rahmen einer Explosivdarstellung in der 4
gezeigt. Die nur eine schlitzförmige Lagerstelle 7 aufweisende Mantelfläche
10 verfügt wiederum über eine ringförmige Lagerstelle
6, die hierbei dazu genutzt wird, einen Gegenstand 1 in Form einer
Schale aufzunehmen. So können hierin zum Beispiel Salz für ein Frühstücksei
oder Butter, Honig, Marmelade oder ähnliche Produkte aufgenommen werden, während
die Halterung 9 mittels der Halterungsöffnung 12 an einem
Teller fixiert ist.
Darüber hinaus gibt die 5 eine andere
Variante der Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung 9 wieder.
Gezeigt ist hier eine Halterung 9 mit einer schlitzförmigen Lagerstelle
7, in die bei dem dargestellten Beispiel ein Gegenstand 3 eingesetzt
ist, bei dem es sich um ein Besteckteil, genauer gesagt um einen Löffel handelt.
Die ringförmige Lagerstelle 6 dient der Aufnahme einer Schale
1, wie dies bereits im Zusammenhang mit der 4
erläutert wurde. In der Mantelfläche 10 der Halterung
9 ist hierbei eine etwa in Axialrichtung der Halterung 9 verlaufender
Halterungsöffnung 12 eingebracht, die dazu genutzt wird, die Halterung
9 auf den Rand einer Tasse 11 aufzusetzen, die hierbei als korrespondierende
Fläche 11 anzusehen ist.
Zu der im Zusammenhang mit den 4 und 5
beschriebenen Möglichkeit, die ringförmige Lagerstelle 6 dazu
zu nutzen, eine Schale 1 einzusetzen und zu lagern und die Halterung insgesamt
an einer Tasse 11 anzusetzen, stellt die Ausführung in 6
eine Weiterführung dar. Hier weist die Mantelfläche 10 der Halterung
9 im Bereich der oberen, ringförmigen und mit der Schale
1 bestückten Lagerstelle 6 eine Rinne 18 auf, die
als Ablauf für Flüssigkeit aus der Schale 1 genutzt werden kann.
So ist es auf diese Weise möglich, in die Schale 1 beispielsweise
Zitronensaft einzufüllen, der über die Rinne 18 dosiert einem
in der Tasse 11 vorhandenen Getränk zugeführt werden kann. Ein
Teil der Rinne 18 bildet zusammen mit der Mantelfläche 10
der Halterung 9 gleichfalls die Halterungsöffnung 12 zur
Befestigung der Halterung an der Tasse 11.
Eine bevorzugte Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung
9 ist in der 7 gezeigt. Hier dient die Halterung
9 zur Aufnahme eines Frühstückseies 2, das auf die ringförmige
Lagerstelle 6 aufgesetzt ist. Die Halterungsöffnung 12 dient
der Befestigung der Halterung 9 an einer Korrespondierenden Fläche
11, die vorliegend ein Teller 11 ist. Der Teller 11 bildet
dabei eine Bodenfläche der Halterung 9, sodass beispielsweise Schalenreste
des Eies 2 dort gesammelt und später problemlos durch Abstreifen der
Halterung 9 vom Tellerrand entsorgt werden können. In die schlitzförmige
Lagerstelle 7 kann hier der Eierlöffel eingesetzt werden, was in der
7 jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt
ist.
In den 8 und 9
sind zwei Ausführungsvarianten einer erfindungsgemäßen Halterung
9 dargestellt, die sich ähneln und nur in einem Detail unterscheiden.
So sind beide Halterungen 9 mit der Halterungsöffnung 12
an dem Rand eines Tellers 11 ansetzbar. Mittels der ringförmigen Lagerstelle
6 kann ein Frühstücksei gelagert werden. Die Halterungen
9 weisen jeweils zwei schlitzförmige Lagerstellen 7,
8 auf, die der Aufnahme je eines Besteckteiles 4, 5 dienen.
Dabei wird erkennbar, dass die schlitzförmigen Lagerstellen 8 eine
geschwungene Kontur aufweisen, sodass dadurch zwei Auflagerpunkte 13 und
14 entstehen, auf denen das Besteckteil 5, bei dem es sich hier
um eine Gabel handelt, aufliegt. Damit ist das Besteckteil 5 verliersicher
und zuverlässig gelagert. Der Unterschied zwischen den Halterungen
9 der 8 und 9
besteht in der zweiten, schlitzförmigen Lagerstelle 7. Bei dem in
8 gezeigten Beispiel sind in den oberen Abschnitt der
Mantelfläche 10 zwei diametral einander gegenüberliegend angeordnete
Schlitze vorhanden, die zusammen die schlitzförmige Lagerstelle 7
mit wiederum zwei nicht näher bezeichneten Auflagerpunkten für das darin
gelagerte Besteckteil 4, bei dem es sich hier um ein Messer handelt, bilden.
Die Schlitze verlaufen in der 8 etwa senkrecht zur
Umfangsrichtung der ringförmigen Lagerstelle 6, also in axialer Richtung
der Halterung 9.
Bei der Halterung 9 in 9 ist
die schlitzförmige Lagerstelle 7 nur einseitig als ein an der ringförmigen
Lagerstelle 6 beginnender Schlitz ausgeführt. Auf der diametral gegenüberliegenden
Seite der Halterung 9 ist dieser Schlitz eine schlitzförmige Ausnehmung
der Mantelfläche 10, in die das Messer 4 eingeführt
wird.
- 1
- Gegenstand (Schale)
- 2
- Gegenstand (Ei)
- 3
- Gegenstand (Besteckteil)
- 4
- Gegenstand (Besteckteil)
- 5
- Gegenstand (Besteckteil)
- 6
- ringförmige Lagerstelle
- 7
- schlitzförmige Lagerstelle
- 8
- schlitzförmige Lagerstelle
- 9
- Halterung
- 10
- Mantelfläche
- 11
- Fläche
- 12
- Halterungsöffnung
- 13
- Auflagerpunkt
- 14
- Auflagerpunkt
- 15
- Schlitz
- 16
- Sporn
- 17
- Sporn
- 18
- Rinne