Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wickeletikett gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannt sind Wickeletiketten zur Anbringung auf vornehmlich zylindrische
Behältnisse, die einen Klebeabschnitt, einen Wickelabschnitt und einen Verschluss
besitzen. Dabei ist der Klebeabschnitt mit einem Permanentkleber versehen und kann
dauerhaft am Behältnis aufgeklebt werden. Der Wickelabschnitt selbst klebt
nicht auf dem Behältnis, sondern wird um das zylindrische Behältnis herum
gewickelt. Am freien Ende des Wickelabschnittes befindet sich ein Verschluss, dessen
Rückseite wieder mit Klebstoff versehen ist, so dass der Verschluss auf dem
darunter liegenden Wickeletikett zur Anlage kommt und den Wickelabschnitt in der
gewünschten Position hält. In geöffnetem Zustand wird der Verschluss
vom Wickeletikett abgezogen und der Wickelabschnitt vom Behältnis weggeholt.
Somit ist nun auch der auf der Rückseite des Wickelabschnittes befindliche
Platz zur Verfügung, um Informationen oder Daten aufzunehmen. Auch wird somit
die Oberseite des Klebeabschnittes wieder sichtbar, so dass hier auch Informationen
und Daten aufgenommen werden können. Im Ergebnis besitzt also ein solches Wickeletikett
viel Platz zur Aufnahme von Daten und Informationen, so dass auf ein herkömmlichen
Beipackzettel verzichtet werden kann.
In der täglichen Praxis im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim
ist eine genaue Dokumentation der vom Patienten eingenommenen Medikamente erforderlich.
Hierzu muss das Pflegepersonal oder der Arzt die Daten des Medikamentes dem Etikett
entnehmen und in die Patientenakte eintragen. Dies ist aufwendig, zeitintensiv und
es können versehentlich auch Übertragungsfehler auftreten.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde,
ein Wickeletikett der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem zu Dokumentationszwecken
wichtige Medikamenteninformationen in einfacher Weise in die Patientenakte übertragen
werden können, ohne dass Übertragungsfehler auftreten.
Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß
ein Wickeletikett mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte
Weiterbildungen dieses Wickeletikettes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildetes Wickeletikett hat
den Vorteil, dass das Pflegepersonal während oder kurz nach der Betreuung des
Patienten eine der am Wickeletikett befindlichen Vignetten abnehmen kann und in
die Patientenakte einbringen kann. Hierdurch entfällt das lästige Übertragen
der Medikamentendaten. Durch die Vignette werden die Daten unverändert in die
Akte übernommen, so dass keine Übertragungsfehler auftreten können.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass hiermit die Übertragung der Medikamentendaten
quasi automatisch erfolgt, ohne dass hierzu ein Stift oder Ähnliches erforderlich
ist. Im Ergebnis wird eine nicht unerhebliche Zeitersparnis für das Pflegepersonal
erreicht, bei gleichzeitiger Ausschaltung von Fehlerquellen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Vignette mit einem
Klebstoff versehen und dennoch ablösbar am Wickeletikett gehalten, so dass
die Vignette in einfacher Weise vom Wickeletikett abgenommen und in der Patientenakte
wieder eingeklebt werden kann. Hierdurch erfolgt die Übertragung der Vignette
vom Wickeletikett in einfacher und praktischer Weise.
In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist an der Vignette,
vorzugsweise an einer oberen Ecke der Vignette, eine Griffflasche ausgebildet, so
dass die Vignette in einfacher Weise ergriffen und vom Wickeletikett abgezogen werden
kann.
In einer anderen, ebenso bevorzugten Ausführungsform ist die
Vignette dem Behältnis abgewandten Seite des Wickeletikettes angebracht. Diese
erleichtert das Ergreifen der Vignette, da das Wickeletikett hierzu nur teilweise
abgewickelt werden braucht.
In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform sind die Vignetten
im Wickelabschnitt angeordnet, so dass im Klebeabschnitt alle wichtigen Daten und
Informationen betreffend das Medikament abgedruckt werden können. Dies hat
den Vorteil, dass die wichtigen Informationen stets am Behältnis verbleiben,
da der Klebeabschnitt in der Regel mit einem Permanentklebstoff dauerhaft am Behältnis
angebracht ist. Folglich stehen dem Patienten auch dann alle wichtigen Informationen
und Daten zur Verfügung, wenn alle Vignetten aufgebraucht sind oder falls der
Wickelabschnitt einmal vom Etikett abgetrennt wird.
In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Klebeabschnitt kleiner
als der Umfang des Behältnisses ausgebildet, so dass der Klebeabschnitt mit
seinem Permanentklebstoff direkt auf dem Behältnis und nicht auf einem Teil
des Wickeletikettes zur Anlage kommt. Wäre der Klebeabschnitt größer
als der Umfang des Behältnisses, so würde ein Teil des Klebeabschnittes
überdeckt werden, so dass hierauf ohnehin keine Informationen abgedruckt werden
können.
In einer anderen, bevorzugten Weiterentwicklung ist der Wickelabschnitt
größer als der Umfang des Behältnisses ausgebildet,
so dass der Wickelabschnitt den Klebeabschnitt vollständig überdeckt.
Hierdurch steht auf dem Wickelabschnitt eine große Fläche zum Bedrucken
mit Informationen und Daten zur Verfügung.
In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Wickelabschnitt
in einen Vignettenabschnitt und einen Informationsabschnitt unterteilt. Hierdurch
kann eine Anzahl von Vignetten im Wickelabschnitt platziert werden und gleichzeitig
können noch weitergehende Informationen im Wickelabschnitt abgedruckt werden.
Vorteilhafterweise ist der Informationsabschnitt in Wickelrichtung
betrachtet dem Vignettenabschnitt nachgeordnet. Dies hat den Vorteil, dass bei einem
geschlossenen Wickeletikett der Informationsabschnitt stets lesbar ist und somit
die hierauf abgedruckten Informationen und Daten sowohl für den Patienten als
auch für das Pflegepersonal jederzeit, also auch bei geschlossenem Etikett
lesbar sind.
In einer bevorzugten Weiterbildung entspricht der Informationsabschnitt
mindestens dem Umfang des Behälters. Dies hat den Vorteil, dass der Verschluss
im applizierten Zustand auf den Informationsabschnitt des Wickelabschnittes zur
Anlage kommt. Hierdurch wird erreicht, dass der Informationsabschnitt des Wickelabschnittes
in dem Behälter einmal umkreist und dabei gleichzeitig eine Art Schutzschicht
für die nun darunter liegenden Vignetten bildet, so dass die Vignetten nicht
versehentlich abgenommen werden können und gegen Verschmutzung geschützt
sind. Gleichzeitig wird hierdurch eine größtmögliche Fläche
zum Bedrucken von Informationen und Daten zur Verfügung gestellt, die auch
bei geschlossenem Etikett jederzeit lesbar ist.
In einer weiteren, bevorzugten Weiterbildung ist der Verschluss auf
seiner dem Behältnis zugewandten Seite mit einem Permanentkleber versehen,
dessen Klebkraft durch ein die Klebwirkung verringerndes Mittel geschwächt
wird, welches auf der mit dem Verschluss korrespondierenden Fläche des Wickeletikettes
aufgebracht ist. Ein solches die Klebwirkung verringerndes Mittel kann beispielweise
Silikon oder ein Silikonlack sein.
In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist das Wickeletikett
zweilagig ausgebildet, so dass das Wickeletikett eine Trägerschicht und eine
Deckschicht besitzt. Auch ist es möglich, das Wickeletikett drei- und mehrlagig
auszubilden, wobei das Wickeletikett in diesem Fall ebenfalls eine Trägerschicht
und zwei oder mehr Deckschichten besitzt.
In einer ganz speziellen Ausführungsform ist die dem Behältnis
zugewandte Unterseite des Wickeletikettes mit einem Permanentkleber versehen, der
im Bereich des Wickelabschnittes mit einem Neutralisator abgedeckt ist. Dieser Neutralisator
bewirkt, dass der Permanentkleber im Bereich des Wickelabschnittes keine oder nur
eine geringe Klebewirkung entfaltet. Dies ist eine sehr kostengünstige Herstellungsweise,
da der Permanentkleber vollautomatisch aufgetragen werden kann und da anschließend
in einfacher Weise der Neutralisator hinzukommt. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass hierdurch der Wickelabschnitt in einfacher Weise vom Behältnis gelöst
werden kann, während der Klebeabschnitt permanent am Behältnis verbleibt.
In noch einer speziellen Ausführungsform ist die Oberfläche
des Wickeletikettes mit einem die Klebewirkung verringernden Mittel, insbesondere
Silikon oder Silikonlack, versehen. Dies hat den Vorteil, dass hierdurch die Klebewirkung
des Permanentklebers im Bereich des Verschlusses geschwächt wird, so dass der
Verschluss mehrfach vom Wickeletikett abgezogen (geöffnet) werden kann, ohne
dass der Verschluss hierdurch unansehnlich wird. Dabei ist es vorteilhaft, dieses
Mittel flächendeckend auf der Oberfläche des Wickeletikettes aufzubringen,
damit der Verschluss an jeder beliebigen Stelle des Wickeletikettes angebracht werden
kann. Wäre das Mittel nur in den Bereichen des Wickeletikettes angebracht,
in dem der Verschluss zu erwarten ist, so könnte es versehentlich passieren,
dass der Verschluss bei der Benutzung des Wickeletikettes an einer anderen Stelle
anklebt und in diesem Falle könnte der Verschluss nicht wieder vom Etikett
getrennt werden, ohne dies ernsthaft zu beschädigen.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Wickeletikettes ergeben
sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachstehend beschriebenen Ausführungsformen.
Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten
Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen
miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht
als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften
Charakter. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Behältnisses
mit einem erfindungsgemäßen Wickeletikett, wobei das Wickeletikett vollständig
abgewickelt dargestellt ist;
2 das Behältnis gemäß 1,
wobei das Wickeletikett nur teilweise abgewickelt ist, und wobei eine Vignetten
explosionsartig dargestellt ist;
3 eine Seitenansicht des Behältnisses gemäß
1 mit lose aufgewickeltem Wickeletikett;
4 eine geschnitten dargestellte Draufsicht auf das
Behältnis gemäß 3, geschnitten entlang
Linie IV-IV in 3;
5 eine Draufsicht auf ein flach ausgelegtes, erfindungsgemäßes
Wickeletikett;
6 eine geschnitten dargestellte Seitenansicht des Wickeletikettes
gemäß 5, geschnitten entlang Linie VI-VI
in 5;
7 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Wickeletikettes auf einem Behältnis dargestellt, wobei das Wickeletikett nur
teilweise abgewickelt ist, und wobei eine Vignettet explosionsartig dargestellt
ist;
8 eine Draufsicht auf ein flach ausgelegtes Wickeletikett
gemäß 7
9 eine geschnitten dargestellte Seitenansicht des Wickeletikettes
gemäß 7.
In den 1 bis 4
ist ein erfindungsgemäßes Wickeletikett 10 zusammen mit einem
im Wesentlichen zylindrischen Behältnis 12 dargestellt, während
in den 5 und 6 das Wickeletikett
10 in Alleinstellung gezeigt ist. Dieses Wickeletikett ist zweilagig ausgeführt
und besitzt eine durchgehende Trägerschicht 14 und eine Deckschicht
16 auf der dem Behältnis 12abgewandten Seite des Wickeletikettes
10, wie insbesondere 6 zu entnehmen ist. Sowohl
die Trägerschicht 14, als auch die Deckschicht 16sind auf
ihrer Unterseite 18 mit einem Permanentkleber 20 versehen, wobei
die Deckschicht 16 auf der Trägerschicht 14 zur Anlage kommt.
Das Wickeletikett 10 lässt sich in verschiedene Abschnitte
unterteilen. In Wickelrichtung gesehen beginnt das Wickeletikett 10 mit
einem Klebeabschnitt 22, gefolgt von einem Wickelabschnitt 24
und einem Verschluss 26 am freien Ende des Wickelabschnitts 24.
Der Wickelabschnitt 24 selbst unterteilt sich nochmals in einen Vignettenabschnitt
28 und einen Informationsabschnitt 30. Auf der Unterseite
18 der Trägerschicht 14 ist auf dem Permanentkleber
20 im Bereich des Wickelabschnittes 24 ein Neutralisator
32 aufgetragen, der die Klebekraft des Permanentklebers 20 in
diesem Bereich nahezu vollständig neutralisiert. In einer anderen Ausführungsform
ist der Neutralisator so gewählt, dass er hier lediglich die Klebekraft des
Permanentklebers 20 schwächt.
Im Bereich des Vignettenabschnittes 28 sind zehn einzeln
abnehmbare Vignetten vorgesehen. In anderen Ausführungsformen kann die Anzahl
der Vignetten den Erfordernissen im Anwendungsfall angepasst werden. In der hier
dargestellten Ausführungsform ist dabei die Trägerschicht 16
in den betreffenden Stellen durchgeschnitten, so dass diese rechteckig ausgebildeten
Vignetten 34 entstehen. Die Unterseite der Deckschicht 16 ist,
wie auch die Unterseite der Trägerschicht 14, flächendeckend
mit einem Permanentkleber 20 versehen. Im Bereich des Vignettenabschnittes
28 jedoch ist auf der Trägerschicht 14 ein Silikonlack
36 aufgebracht, um in diesem Bereich die Klebekraft des Permanentklebers
20 auf der Unterseite der Deckschicht 16, insbesondere der Vignetten
34 zu schwächen. Hierdurch wird erreicht, dass die einzelnen Vignetten
34 nicht permanent auf der Trägerschicht 14 kleben, sondern
von dieser abnehmbar sind. Gleichzeitig wird hiermit erreicht, dass die Vignette
34 an anderer Stelle, zum Beispiel in einer Patientenakte wieder aufgeklebt
werden kann und in der dann gewünschten Position verbleibt.
Auf der vom Behältnis 12 abgewandten Oberseite
38 der Deckschicht 16 ist ebenfalls flächendeckend eine Silikonschicht
40 aufgebracht. Diese Silikonschicht 40 dient ebenfalls dazu,
die Wirkung des Permanentklebers 20 zu reduzieren. Dies ist besonders dann
von Bedeutung, wenn der Verschluss 26 mit seinem an der Unterseite angebrachten
Permanentkleber 20 auf der Oberseite 38 der Deckschicht
16 zur Anlage kommt, um das Wickeletikett 10 zu verschließen.
Das gilt auch für den Fall, dass der Verschluss 26 versehentlich nicht
in der Endposition am Wickeletikett 10 anklebt, sondern in irgendeiner
Zwischenstellung. Wäre die Silikonschicht 40 nicht flächendeckend
vorhanden, so bestünde die Gefahr, dass der Verschluss 26 irgendwo
am Wickeletikett 10 zur Anlage kommt und nicht mehr zu entfernen ist, ohne
das Wickeletikett 10 zu beschädigen.
Die Oberseite 38 der Deckschicht 16 ist sowohl im
Bereich des Klebeabschnittes 22, als auch im Bereich des Informationsabschnittes
30 mit Informationen und Daten zu dem hier verpackten Stoff oder Medikament
versehen. Auch die Rückseite des Wickelabschnittes 24 kann mit Informationen
bedruckt werden. Auf jeder der Vignetten 34 ist eine Zusammenfassung der
wichtigsten Daten und Informationen zu dem hier verpackten Stoff oder Medikament
zusammengefasst, damit zusammen mit der Vignette 34 alle wichtigen Informationen
z. B. in eine Patientenakte übernommen werden können.
Wie insbesondere den 1 bis
4 zu entnehmen ist, wird das Wickeletikett
10 mit seinem Klebeabschnitt 22 um das Behältnis gewickelt.
Dabei ist der Klebeabschnitt 22 so gewählt, dass er das Behältnis
12 annähernd einmal umschließt. In Wickelrichtung betrachtet,
schließt sich an den Klebeabschnitt 22 der Wickelabschnitt
24 an. Während der Klebeabschnitt 22 auf seiner Unterseite
18 einen Permanentkleber 20 zum dauerhaften Ankleben des Wickeletikettes
10 am Behältnis 12 aufweist, ist der Permanentkleber
20 im Bereich des Wickelabschnittes 24 durch einen Neutralisator
32 in seiner Wirkung nahezu aufgehoben. Im Bereich des Verschlusses
26 ist der Permanentkleber 20 an der Unterseite der Trägerschicht
wieder vorhanden, so dass mit dem Verschluss 26 das Wickeletikett am Behältnis
ordnungsgemäß verschlossen werden kann.
Die Oberseite 38 der Deckschicht 16 ist im Bereich
des Klebeabschnittes 22 mit allgemeinen Informationen und Daten zum Produkt
bedruckt. An diesen Klebeabschnitt 22 schließt sich der Vignettenabschnitt
28 an, in dem hier insgesamt zehn einzeln abnehmbare Vignetten
34 zur Verfügung gestellt sind. Diese Vignetten können vom Pflegepersonal
oder vom Arzt in einfacher Weise abgenommen und in eine Patientenakte geklebt werden,
so dass die auf der Vignette 34 abgedruckten Daten und Informationen dann
auch in der jeweiligen Akte zur Verfügung stehen. An den Vignettenabschnitt
28 schließt sich ein Informationsabschnitt 30 an, an dem
wieder allgemeine Informationen und Daten zu dem Produkt, dem Wirkstoff oder dem
Medikament abgedruckt sind. Dabei ist der Informationsabschnitt 30 so lang
gewählt, dass dieser das Behältnis 12 mindestens einmal umschlingt.
Mit dem am freien Ende des Wickelabschnittes 24 bzw. Informationsabschnittes
30 angebrachten Verschluss 26 kann das Etikett dann zuverlässig
verschlossen werden. Dabei kommt die Unterseite 18 der Trägerschicht
14 im Bereich des Verschlusses 26 auf der Oberseite
38 der Deckschicht 16 im Informationsabschnitt 30 zur
Anlage, wie insbesondere in 4 zu entnehmen ist. Da
die Oberseite 38 der Deckschicht 16 mit einer Silikonschicht
40 überzogen ist, lässt sich der Verschluss 26 zu gegebener
Zeit auch wieder vom Wickeletikett 10 ablösen, so dass die innenseitig
angebrachten Informationen und/oder die nach dem Öffnen des Wickeletiketts
zutage getretenen Vignetten 34 wieder zugänglich werden. Die Gestaltung
des Informationsabschnittes 30 ist derart, dass dieser das Behältnis
12 mindestens einmal umwickelt und hat auch den Vorteil, dass hierdurch
die Vignetten 34 geschützt sind und nicht ohne Weiteres jedermann
zugänglich sind.
In der hier dargestellten Ausführungsform ist der Aufbau des
Wickeletikettes 10 dergestalt, dass im Klebeabschnitt 22 alle
wichtigen Informationen zum Produkt einmal abgedruckt sind. Die gleichen Informationen
sind auch im Informationsabschnitt 30 abgedruckt, während auf der
Rückseite des Wickelabschnittes 24 weitergehende Informationen bereit
gestellt werden. In der Praxis bedeutet dies nun, dass im permanent an dem Behältnis
klebenden Klebeabschnitt 22 alle wichtigen Informationen und Daten zur
Verfügung stehen und dass diese auch nicht zerstörungsfrei entfernt werden
können. Wird das Wickeletikett 10 vollständig um das Behältnis
12 gewickelt und mit dem Verschluss 26 verschlossen, so ist nur
noch der Informationsabschnitt 30 sichtbar. Aus diesem Grunde sind im Informationsabschnitt
30 nochmal alle wichtigen Informationen und Daten abgedruckt, wie dies
im Klebeabschnitt 22 bereits der Fall war, damit der Patient und/oder das
Pflegepersonal auch bei einem geschlossenen Wickeletikett 10 sämtliche
Informationen abrufen kann.
In den 7 bis 9
ist eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wickeletiketts
110 dargestellt, welches wie das Wickeletikett 10 gemäß
der ersten Ausführungsform ebenfalls zweilagig aus einer Trägerschicht
114 und einer Deckschicht 116 zusammengesetzt ist. Auch dieses
Wickeletikett 110 umfasst einen Klebeabschnitt 122, einen Wickelabschnitt
124 und einen Verschluss 126, wobei der Wickelabschnitt
124 so lang ausgebildet ist, dass der Verschluss 126 stets auf
dem Wickeletikett 110 selbst zur Anlage kommt. Dieses Wickeletikett
110 weist drei Vignetten 134 auf, die im Gegensatz zu dem Wickeletikett
10 gemäß der ersten Ausführungsform hier im Klebeabschnitt
122 angeordnet sind. Hierdurch wird der Klebeabschnitt 122 in
einen Informationsabschnitt 130 und einen Vignettenabschnitt
128 unterteilt, wobei hier in Wickelrichtung betrachtet zunächst der
Informationsabschnitt 130 und dann der Wickelabschnitt 128 angeordnet
ist. Auch beim Wickeletikett 110 sind die Vignetten 134 lösbar
am Wickeletikett 110 gehalten und auf ihrer Rückseite mit Klebstoff
versehen. Dabei ist die Rückseite der Deckschicht 16 flächendeckend
mit einem Permanentklebstoff 20 versehen. Damit die Vignetten
134 ablösbar gehalten werden, ist auf der Oberseite der Trägerschicht
114 im Bereich der Vignetten 134 ein Silikonlack 136
aufgebracht, um die Klebekraft des Permanentklebers 120 zu reduzieren.
Die Oberseite der Deckschicht 16 ist durchgehend mit einer Silikonschicht
140 versehen, um die Klebekraft des am Verschluss 126 befindlichen
Permanentklebers 120 zu reduzieren, so dass der Verschluss 126
mehrfach geöffnet und wieder verschlossen werden kann, ohne das Wickeletikett
100 zu beschädigen.
In einer anderen, hier nicht dargestellten Ausführungsform wird
im Bereichs des Wickelabschnittes auf den Informationsabschnitt verzichtet und statt
dessen der Vignettenabschnitt entsprechend vergrößert.
Die Anzahl der Vignetten ist vom Einzelfall abhängig und kann
den Anfordernissen entsprechend angepasst werden. Die hier gemachten Angaben sind
nur als Beispiele zu verstehen.
- 10, 110
- Wickeletikett
- 12, 112
- Behältnis
- 14, 114
- Trägerschicht
- 16, 116
- Deckschicht
- 18, 118
- Unterseite der Trägerschicht
- 20, 120
- Permanentkleber
- 22, 122
- Klebeabschnitt
- 24, 124
- Wickelabschnitt
- 26, 126
- Verschluss
- 28, 128
- Vignettenabschnitt
- 30, 130
- Informationsabschnitt
- 32, 132
- Neutralisator
- 34, 134
- Vignette
- 36, 136
- Silikonlack
- 38, 138
- Oberseite der Deckschicht
- 40, 140
- Silikonschicht