Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ein- und/oder Ausspannen
von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen in ein Werkzeugspannfutter mittels
Schrumpfverbund zwischen dem Werkzeugspannfutter und dem Werkzeugschaft.
Eine derartige Vorrichtung ist z. B. aus der deutschen Patentanmeldung
DE 103 48 880 A1 bekannt, die den
grundlegenden Aufbau und die Funktion einer solchen Vorrichtung im Detail beschreibt
und die daher durch Verweisung zum Gegenstand der hiesigen Beschreibung gemacht
wird.
Ein generelles Problem bei derartigen Vorrichtungen stellt das Wiederabkühlen
des jeweiligen, zum Zwecke des Ein- oder Ausspannens erhitzten Werkzeugspannfutters
dar. Zum einen, weil die für das Abkühlen benötigte Zeit tendenziell
die insgesamt für den Werkzeugwechsel benötigte Zeit bis zur Bereitstellung
eines wiedereinsatzfähigen Werkzeugs verlängert. Zum anderen, weil das
manuelle Entnehmen von noch heißen Werkzeugspannfuttern mit einer erheblichen
Unfallgefahr verbunden ist.
Es ist daher bereits in Betracht gezogen worden, eine Kühlung
mittels fester Kühlkörper vorzunehmen, d. h. dadurch, dass man das Werkzeugspannfutter
mit einem anderen, gut wärmeleitenden Festkörper in innigen Kontakt bringt,
in den dann die im Werkzeugspannfutter gespeicherte Wärme schnell abfließt.
Eine derartige Kühlung ist jedoch in der Praxis relativ schwer
zu bewerkstelligen. Es muss zwingend ein inniger Flächenkontakt zwischen Futter
und Kühlkörper bestehen, da nur so effizient Wärme abgeleitet werden
kann. Die Werkzeugspannfutter bzw. deren das eigentliche Spannen bewirkenden Hülsenpartien
müssen eine konische Außenkontur haben, da sich nur so ein hinreichend
inniger Kontakt herstellen lässt. Bei zylindrischen Futtern ist die Herstellung
des benötigten Flächenkontaktes schwierig. In jedem Fall müssen der
Kühlkörper und das Futter aufeinander abgestimmt sein. Eine echte Integration
des Kühlkörpers in die Spuleneinheit ist nicht möglich. Das Erwärmen
und Kühlen hat also an verschiedenen Stellen zu erfolgen. Folglich sind heiße
Futter zu handhaben. Ein derartiges Kühlen vollständig oder zumindest
weitgehend zu automatisieren bereitet erhebliche Schwierigkeiten.
In der Praxis erfolgt daher im Regelfall eine Kühlung mit Wasser
– dergestalt, dass das Futter aus der Spannvorrichtung entnommen und in ein
Wasserbad eingetaucht oder abgebraust wird. Auch das hat erhebliche Nachteile, da
wiederum kaum eine Integration in die Spuleneinheit möglich ist, sondern abermals
das heiße Futter gehandhabt werden muss. Erst recht ist bei einer derartigen
Kühlung nur schwerlich eine weitgehende bzw. vollständige Automatisierung
möglich. Zudem wird das Futter komplett nass. Es muss anschließend sorgfältig
getrocknet werden, was aufwändig ist. Insgesamt ist auch bei einer derartigen
Kühlung eine lange Zykluszeit erforderlich.
Demgemäß ist es die Aufgabe der Erfindung eine Ein- bzw.
Ausspannvorrichtung der bekannten Art dahingehend zu verbessern, dass das heiße
Futter an Ort und Stelle gekühlt wird, d. h. ohne dass das heiße Futter
aus der Spule herausgezogen werden muss.
Diese Aufgabe wird gelöst durch Vorrichtungen gemäß
Anspruch 1 und gemäß dem nebengeordneten Anspruch. Die Vorteile und Wirkungsweise
insbesondere auch der von den Unteransprüchen vorgesehenen speziellen Ausführungsarten
ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung für die Ausführungsbeispiele.
Die 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Induktionsspule 1 bildet zusammen mit dem Feldkonzentrator
3, der Hülsenpartie 2 des Werkzeugspannfutters und den Feldleiteinrichtungen
4 einen magnetischen Kreis, der bei aktivierter Spule 1 die Hülsenpartie
2 des Werkzeugspannfutters erhitzt.
Die Hülsenpartie 2 bildet dabei zusammen mit dem die
Spule 1 umgebenden Spulengehäuse 6 einen Kühlkanal
5. Dieser wird beispielsweise mit Wasser durchspült, das i. d. R.
mit Korrosionsinhibitoren versetzt sein wird. Es kann auch jedes andere geeignete
Fluid verwendet werden, z. B. eine geeignete Flüssigkeit, wie etwa Glykol oder
aber Gas oder verflüssigtes Gas. Der Kühlkanal erstreckt sich zwischen
der Kühlmittelspeiseleitung 10 und der Kühlmittelabsaugleitung
11. Er ist bei eingesetztem Werkzeugspannfutter gegenüber der Umgebung
zumindest weitestgehend abgedichtet.
Ein Abschnitt dieses Kühlkanals 5 läuft zwischen
der inneren Oberfläche der durch eine kühlmitteldichte Kapselung
7 (z. B. Verguss) und einen Wärmeschutzschild 8 geschützten
Induktionsspule 1 und der Hülsenpartie 2 entlang. Dabei bildet
die Hülsenpartie entlang zumindest eines Teils dieses Bereichs unmittelbar
eine der Wände des Kühlkanals 5, was einen hervorragenden Wärmeübergang
ermöglicht.
Um dies zu realisieren ist im Bereich der Öffnung, über
die die Hülsenpartie 2 in das Innere der Spule 1 eingeschoben
wird, eine Stulpendichtung 14 vorgesehen. Diese ist derart weich ausgebildet,
dass sie sich dicht an die Hülsenpartie anlegt, sobald diese in die Spule eingeschoben
ist. An ihrer oberen freien Stirnfläche liegt die Hülsenpartie mit der
nötigen Pressung an die entsprechend genau ausgeführte
Gegenfläche des Feldkonzentrators 3 an. Die Anlage ist derart, dass
auch hier eine Abdichtung erreicht wird – zumindest im Wesentlichen, nämlich
in dem Sinne, dass während des nur wenige Augenblicke dauernden Kühlzyklus
allenfalls einige wenige Tropfen Kühlmittel austreten, so dass die Hülsenpartie
2 bzw. das Futter allenfalls nur unerheblich nass werden.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist, hier am Beispiel des Ausspannens
geschildert, die Folgende:
Unmittelbar nach Beendigung des Aufheizvorganges wird der Schaft des auszuspannenden
Werkzeugs aus der Hülsenpartie 2 herausgezogen.
Dann wird über die Kühlmittelspeiseleitung 10 mit
Hilfe einer Kühlmittelpumpe oder des Druckes des Kühlmittelreservoirs
bzw. Kühlmittelversorgungsnetzes Kühlmittel in den Spalt 5 eingespült.
Dieses überstreicht die Hülsenpartie und kühlt sie innerhalb weniger
Sekunden auf eine Temperatur ab, die eine gefahrlose Handhabung des Futters erlaubt.
Im Regelfall liegt schon in diesem Stadium Unterdruck an der Kühlmittelabsaugleitung
11 an, um eventuell entstehenden Kühlmitteldampf abzusaugen. Ein Temperaturfühler
im Rücklauf des Kühlmediums kann den Kühlvorgang überwachen,
d. h. den Kühlvorgang beenden, sobald das rückströmende Kühlmittel
eine bestimmte untere Grenztemperatur erreicht hat oder sich dessen Temperatur nicht
mehr wesentlich ändert. Das Ende des Kühlvorganges kann optisch oder akustisch
angezeigt werden.
Die Kühlmittelzufuhr wird nun gestoppt. Da spätestens jetzt
an der Kühlmittelabsaugleitung 11 Unterdruck angelegt wird, wird das
noch im Kühlkanal 5 befindliche Kühlmittel nahezu restlos abgezogen.
Sofern die Kühlmittelspeise- und -absaugleitung mit hier nicht gezeigten 3-Wege-Ventilen
ausgerüstet sind, wird nun ggf. für einige Sekunden Pressluft oder dergl.
durch den Kühlkanal 5 geblasen, um die benetzte Oberfläche der
Hülsenpartie zu trocknen. Dann wird die Hülsenpartie aus der Spule herausgezogen
und der nächste Zyklus kann beginnen, indem die nächste Hülsenpartie
dichtend in die Spule eingeschoben wird.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von
Verbrennungen für den Bediener besteht, da der heiße Bereich des Futters
zu keinem Zeitpunkt zugänglich ist, sondern vollständig von der Spule
und der Kühleinrichtung abgedeckt wird.
Ein entscheidender Vorteil dieser Lösung ist, dass die Außenkontur
der Hülsenpartie 2 in bestimmten Grenzen variieren kann, da wegen
der direkten Benetzung keine besonderen Anforderungen an die Kontur der Hülsenpartie
zu stellen sind.
Ein nicht unerheblicher Gesichtspunkt ist, dass die Induktionsspule
1 komplett vergossen bzw. umspritzt oder einvulkanisiert ist, so dass sie
zuverlässig gegen ein Eindringen von Kühlmittel oder Kühlmitteldampf
geschützt ist. Um die Dichtheit der Vergussmasse zu überprüfen, kann
an die Spulenwicklung während eines Testzyklus eine geringe Spannung angelegt
werden. Mit einer Gegenelektrode im Kühlmittelkreislauf wird gemessen, ob ein
Stromfluss zwischen Spule und Kühlmittel stattfindet.
Da die Außendurchmesser der Hülsenpartien der in der Praxis
zu schrumpfenden Futter sehr stark variieren, lassen sich bei Verwendung der hier
gezeigten starren Induktionsspule nicht alle Hülsendurchmesser mit einer einzigen
Spule schrumpfen. Daher gehört zu einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
oft nicht nur eine einzige solche Spule, sondern ein Spulensatz mit mehreren Spulen
die austauschbar sind. Zweckmäßigerweise bildet jede Spule zusammen mit
ihrem den Kühlkanal 5 bildenden Gehäuse 6 ein auswechselbares
Modul. Dieses Modul ist über eine lösbare elektrische Verbindung und werkzeuglos
zu betätigende Schnellkupplungen für die Kühlmittelversorgung an
die übrige Vorrichtung angeschlossen. Es kann mit wenigen Handgriffen als gesamte
Moduleinheit ein- und ausgebaut werden, je nachdem, welcher Hülsen-Durchmesser
gerade zu schrumpfen ist. Dabei verbleibt die gesamte Kühlmittelführung
bei der betreffenden Spule, wird also mit ihr ein- und ausgebaut, was eine schnelle
und saubere Handhabung ermöglicht. Der Anlagenbediener kommt dabei praktisch
nicht mit der Kühlflüssigkeit in Berührung. Im Rahmen der Erfindung
ist es, anstelle eines Austauschs der einzelnen Spulen, auch möglich, alle
Spulen eines Spulensatzes an die Vorrichtung anzuschließen und bei bedarf nur
einzelne Spulen zu beschalten, d.h. mit Strom zu versorgen und in den Kühlmitteldurchlauf
einzubinden.
Die 2 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
Der Unterschied zu dem von 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel besteht hier einzig und allein darin, dass die Hülsenpartie
nicht unmittelbar mit dem Kühlmittel in Kontakt kommt, sondern nur über
eine Dichtungsmembran 15 bzw. über einen Dichtungsbalg. Dementsprechend
kann dann auch Stulpendichtung 14 entfallen, die hier jedoch als zusätzliche
Dichtung noch umfasst ist.
Auch im Bereich des Feldkonzentrators 3 müssen keine
besonderen Maßnahmen zur Abdichtung mehr getroffen werden. Denn auch in diesem
Bereich dichtet die Dichtungsmembran 15 ab, die hier zwischen der Spule
und dem Feldkonzentrator entlang läuft – hin zu der Stelle, an der sie
mit ihrem tropfenförmigen bzw. wulstartigen Fortsatz in das Spulengehäuse
6 eingeknüpft ist.
Soweit dem nicht durch die Funktion der Dichtungsmembran bedingte
Unterschiede entgegenstehen gilt daher das oben im Zusammenhang mit der
1 Gesagte hier entsprechend.
Nach der Erwärmung der Hülsenpartie wird zum Zwecke des
Kühlens Kühlmittel durch den Spalt zwischen Spule und Dichtungsmembran
15 gepumpt. Die Dichtungsmembran bläht sich auf Grund des Kühlmitteldrucks
auf und tritt in Flächenkontakt mit dem Futter (der in 2
gestrichelt angedeutete Verlauf der Dichtungsmembran 15 würde sich
einstellen, wenn kein Futter bzw. keine Hülsenpartie eingeschoben wäre).
Das Futter wird nicht benetzt und braucht daher nach dem Kühlvorgang nicht
getrocknet zu werden. Das Kühlmittel fließt in einem geschlossenen Kreislauf.
Es sind keine Dichtungen notwendig, die bei jedem neuen Zyklus so sauber an der
Hülsenpartie anliegen müssen, dass eine ordnungsgemäße Abdichtung
gegen die Hülsenpartie erreicht wird – und die damit eine Gefahr von
Bedienungsfehlern und/oder Verschleiß bergen.
Ebenso bleibt die Kühleinrichtung im Rahmen der Flexibilität
der Dichtungsmembran auch hier weitgehend unabhängig von der Kontur der Hülsenpartie.
Es gilt also auch hier, gleichermaßen wie für 1,
dass nahezu alle gängigen Futter gekühlt werden können und nicht
nur solche die angepasst sind und mit der Gesamtvorrichtung ein teueres „System"
bilden.
Die 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das sich von dem durch 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
der Erfindung nur dadurch unterscheidet, dass hier zusätzlich ein Düsenkörper
17 in den Bereich des Kühlkanals 5 eingesetzt ist, der in
der gezeigten Weise zwischen der inneren Umfangsfläche der Spule
1 und der Hülsenpartie 2 entlang läuft. Daher gilt auch
hier das zu 1 Gesagte, soweit sich aus dem Prinzip
des Düsenkörpers nichts anderes ergibt.
Der Düsenkörper 17 ist auf seiner der Spulenwicklung
zugewandten Seite mit einem Einströmkanal für das Kühlmittel versehen.
Weiterhin ist er mit hier in etwa in radialer Richtung verlaufenden Düsenbohrungen
versehen, über die der auf der Seite des Einströmkanals anstehende Kühlmitteldruck
weitgehend abgebaut wird und die dafür das Kühlmittel zerstäuben
bzw. vernebeln und in diesem Zustand auf die zu kühlende Oberfläche der
Hülsenpartie 2 auftreffen lassen, wo es ggf. verdampft. Der entstehende
Dampf, bzw. das nach unten ablaufende Kühlmittel und Kondensat, werden über
die Kühlmittelabsaugleitung 11 abgezogen.
Dieser Düsenkörper 17 hat den entscheidenden Vorteil,
dass die benötigte Kühlmittelmenge entscheidend verringert werden kann.
Der Prozess lässt sich hiermit ohne weiteres so steuern, dass das Kühlmittel
auf der heißen Oberfläche der Hülsenpartie 2 weitgehend
verdampft, was bekanntlich einen sehr hohen Energieumsatz mit sich bringt, d. h.
eine effektive Kühlung bei kleiner Kühlmittelmenge. Dies kann insbesondere
dort von Vorteil sein, wo die Anlage nicht an ein Kühlmittelnetz angeschlossen
betrieben wird, sondern mit einem kleinen Kühlmittelvorrat auskommen muss.
Zudem erübrigt sich u. U. das Problem der Kühlmittelabfuhr, da z. B. Wasserdampf
oft kurzerhand in die Umgebung entlassen werden kann.
Vom Grundsatz her ist es denkbar, dass auch für die von der
3 gezeigte Ausführungsform eine Membran verwendet
wird, wie in 2 gezeigt. Je nach Intensität der
Bedüsung der Membran kann es hier aber u. U. zu einer zeitweilig sehr hohen
thermischen Belastung der Membran 15 kommen, worauf zu achten ist.
Die 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel,
hier allerdings nicht in Form einer integrierten Kühleinrichtung, sondern in
Form einer separaten Kühleinrichtung. Diese besteht aus einer Außenhülse
bzw. Manschette 20 die auf die bereits aus der Induktionsspule herausgezogene
Hülsenpartie (Hülsenpartie in 4 nicht gezeigt)
aufgeschoben wird.
Die Manschette 20 wird über entsprechende Anschlüsse
mit Kühlmittel versorgt. Innen in die Manschette 20 ist, abgedichtet
gegenüber der Manschette durch zwei Schnurdichtungen, ein als Wärmetauscher
19 zu bezeichnender hohlzylindrischer Körper eingesetzt bzw. eingepresst,
der Nuten aufweist, die zusammen mit der Innenwand der Manschette einen Kühlkanal
5 bilden.
Das durch diesen Kühlkanal 5 strömende Kühlmittel
kommt bei dieser Ausführungsart allerdings nicht unmittelbar mit der Hülsenpartie
in Kontakt und ist auch nicht lediglich durch die Dichtungsmembran 15 von
ihr getrennt. Stattdessen wird der Wärmetauscher 19 von der Dichtungsmembran
15 derart übergriffen und abgedichtet, dass zwischen dem Wärmetauscher
19 und der Dichtungsmembran 15 eine allseitig abgedichtete Tasche
besteht. Diese ist mit einer vorzugsweise gelartigen Substanz gefüllt, welche
ihrerseits gute Wärmeleiteigenschaften aufweist und als weiteres Kühlmittel
fungiert.
Diese Substanz hat die Aufgabe für innigen Kontakt mit der zu
kühlenden Hülsenpartie zu sorgen. Sie tut dies, indem sie zusammen mit
der sie gefangen gehaltenen, elastischen Dichtungsmembran 15 eine Art „federndes
Polster" bildet, das sich an die Hülsenpartie anschmiegt (in 4
ist diejenige Kontur, die das federnde Polster bei eingeschobener Hülsenpartie
einnimmt, schraffiert gezeichnet; die Kontur, die das federnde Polster ansonsten,
im unbelasteten Zustand einnimmt, ist ohne Schraffur dargestellt).
Die besagte Substanz hat weiterhin die Aufgabe, die Wärme der Hülsenpartie
über den Wärmetauscher an das im Kühlkanal 5 fließende
Kühlmittel abzuführen.
Eine solche separate Kühleinheit hat den Vorteil, dass, anders
als bei Integration, kein Kühlmittel im Nahbereich spannungsführender
Teile fließt, also keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen
sind. Zudem erlaubt sie ein synchrones Arbeiten – d.h. während ein Futter
noch gekühlt wird, kann schon das nächste Futter in der Induktionsspule
aufgeheizt werden.
Leicht nachzuvollziehen ist, dass das Kühlkonzept, dass die von
4 gezeigte separate Kühleinheit verwirklicht,
auch für integrierte Kühlvorrichtungen sinnvoll zu verwenden ist, wie
sie bspw. die 2 zeigt und wofür ebenfalls Schutz
begehrt wird. Dieses Kühlkonzept, bei dem sich die Gefahr eines unerwünschten
Austritts von Kühlmittel aus dem Kühlkanal (z. B. in Folge einer Beschädigung
der Dichtungsmembran 15) leicht beherrschen lässt, ist insbesondere
auch überall dort sinnvoll einsetzbar, wo anstatt mit Wasser bevorzugt mit
einem Kühlmittel gearbeitet wird, das physiologisch nicht ganz unbedenklich
ist oder aus anderen Gründen möglichst nicht austreten darf.
Umgekehrt ist leicht nachzuvollziehen, dass die von den
1 bis 3 gezeigten Kühlkonzepte
auch für eine separate Kühleinheit, wie insbesondere in 4
gezeigt, nutzbringend einsetzbar sind, weshalb auch insoweit Schutz beansprucht
wird.
Bei den von den Figuren wiedergegebenen Zeichnungen handelt es sich
nicht nur um grobe Skizzen, sondern bereits um detaillierte Konstruktionszeichnungen
weshalb sämtliche in den Zeichnungen wiedergegebenen Merkmale bedeutungsvoll
im Sinne der jeweiligen Ausführungsform sind. Vorbehaltlich werden auch die
gezeigten Merkmale zum Gegenstand der Ansprüche gemacht.
- 1
- Induktionsspule
- 2
- Hülsenpartie des Werkzeugspannfutters
- 3
- Feldkonzentrator
- 4
- Feldleiteinrichtungen
- 5
- Kanal (Kühlkanal)
- 6
- Gehäuse der Induktionsspule
- 7
- Kapselung der Induktionsspule
- 8
- Wärmeschutzschild für die Kapselung der Induktionsspule
- 9
- Kühlmittelleiteinrichtung zur Intensivierung der Spulenkühlung
- 10
- Kühlmittelspeiseleitung
- 11
- Kühlmittelabsaugleitung
- 12
- Schnellkupplung
- 13
- Auswechselbares Modul aus Spule 1 und Gehäuse 6
- 14
- Stulpendichtung
- 15
- Dichtungsmembran bzw. -balg
- 16
- Schnurdichtung
- 17
- Düsenkörper
- 18
- Kontaktgel
- 19
- Wärmetauscher zwischen Kühlmittel und Kontaktgel
- 20
- Außenhülse bzw. Manschette