Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spanneinheit zum Einspannen
eines Bearbeitungswerkzeugs bzw. Werkzeughalters in einem Bohrkopf einer Werkzeugmaschine,
mit einer Anschlageinrichtung, die einen maschinenseitigen Anschlag und einen werkzeugseitigen
Anschlag ausbildet, wobei der maschinenseitige Anschlag als Anschlag in Richtung
der Längsachse der Spanneinheit und der werkzeugseitige Anschlag als Anschlag
in Richtung der Längsachse und in einer Richtung quer zur Längsachse dient,
und mit einer um die Anschlageinrichtung herum angeordneten, zum Einspannen des
Bearbeitungswerkzeugs bzw. Werkzeughalters dienenden Zange, die einen oder mehrere
mit der Anschlageinrichtung zusammenwirkende, in einer Richtung quer zur Längsachse
schwenkbare Greiferhebel aufweist, die ein werkzeugseitiges Ende und ein maschinenseitiges
Ende haben, wobei die Greiferhebel in Richtung der Längsachse relativ zu der
Anschlageinrichtung zwischen einer Freigabeposition und einer Spannposition verschiebbar
sind, wobei das werkzeugseitige Ende der Greiferhebel in der Spannposition am werkzeugseitigen
Anschlag derart anliegt, dass das Bearbeitungswerkzeug bzw. der Werkzeughalter in
der Spanneinheit eingespannt ist und wobei in der Freigabeposition die Greiferhebel
in Richtung des maschinenseitigen Anschlags derart verschoben sind, dass das Bearbeitungswerkzeug
bzw. der Werkzeughalter von der Spanneinheit lösbar ist.
Ferner betrifft die Erfindung einen entsprechenden Bohrkopf für
eine Werkzeugmaschine zum Anschluss eines rotierenden und/oder feststehenden Bearbeitungswerkzeugs
bzw. Werkzeughalters.
Schließlich betrifft die Erfindung eine entsprechende Werkzeugmaschine
zum Bearbeiten eines Werkstücks mittels eines rotierenden und/oder feststehenden
Bearbeitungswerkzeugs.
Spanneinheiten, Bohrköpfe und Werkzeugmaschinen der eingangs
beschriebenen Art sind an sich bekannt und erlauben es, Werkstücke mittels
an dem Bohrkopf angesetzter, auswechselbarer Bearbeitungswerkzeuge, ggf. unter Zuhilfenahme
eines Werkzeughalters bzw. -adapters, zu bearbeiten. Dabei sind im vorliegenden
Fall mit dem Begriff Bohrkopf alle denkbaren Bearbeitungsköpfe gemeint, also
auch solche für die Bearbeitung mit Fräsmaschinen, Schleifmaschinen oder
dergleichen.
Bei den Bearbeitungswerkzeugen kann es sich sowohl um rotierende als
auch um feststehende Werkzeuge handeln. Dabei sind die modernen Werkzeugmaschinen,
von denen die Erfindung ausgeht, in der Lage, sowohl die rotierenden als auch die
feststehenden Werkzeuge mit ein und demselben Bohrkopf zu verbinden.
Ein Bohrkopf bzw. eine Werkzeugmaschine der eingangs genannten Art,
bei der sowohl rotierende als auch feststehende Bearbeitungswerkzeuge verwendet
werden können, wird nun im folgenden beispielhaft beschrieben. Danach ist im
Innern eines um die Längsachse angeordneten Bohrstößels eine Lagerbüchse
angeordnet und drehfest mit dem Bohrstößel verbunden. Die Lagerbüchse
hat einen antriebseitiges Ende, also ein Ende, das zum Antrieb einer im Inneren
der Lagerbüchse und des Bohrstößels verlaufenden und rotierbar gelagerten
Treibwelle hin gerichtet ist, und ein werkzeugseitiges Ende, das in Richtung des
Werkzeughalters oder Bearbeitungswerkzeugs gerichtet ist. An der Treibwelle, genauer
gesagt an deren werkzeugseitigem Kopfende, können die rotierenden Teile eines
Bearbeitungswerkzeugs montiert werden. Der feststehende Teil des Bearbeitungswerkzeugs
oder ein Werkzeughalter wird dagegen zwischen einer im Innern der Lagerbüchse
drehfest gehaltenen Spanneinheit und der Lagerbüchse verklemmt.
Die Spanneinheit, welche bereits eingangs beschrieben wurde, weist
als wesentliche Merkmale eine Anschlageinrichtung und eine damit zusammenwirkende
Spannzange auf. Die Zange hat wiederum mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete
Greiferhebel, welche in einer Richtung quer zur Längachse des Bohrkopfes bzw.
der Spanneinheit, also in radialer Richtung, schwenkbar sind. Außerdem sind
die Greiferhebel relativ zu der Anschlageinrichtung in Längsrichtung, also
in Richtung der Längsachse, zwischen einer Freigabeposition und einer Spannposition
verschiebbar. Dabei weisen die Greiferhebel an ihrem werkzeugseitigen Ende einen
hervorstehenden Abschnitt auf, der einen Haken bildet, der mit einem korrespondierenden
hervorstehenden Abschnitt bzw. Haken am Bearbeitungswerkzeug bzw. Werkzeughalter
so zusammenwirkt, dass das Bearbeitungswerkzeug bzw. der Werkzeughalter in der Spannposition
in die Greiferhebel eingehakt ist.
Die Greiferhebel weisen ferner an ihrem werkzeugseitigen Ende eine
relativ zur Längsachse schräg verlaufende Fläche auf, welche in der
Spannposition mit einem ebenfalls schräg verlaufenden korrespondierenden Anschlag
an der Anschlageinrichtung in Kontakt kommt. Durch die auf das Bearbeitungswerkzeug
bzw. den Werkzeughalter wirkende Erdanziehungskraft, welche in Richtung der Längachse
wirkt, um die die Spanneinheit herum angeordnet ist, wird über den hakenförmigen
Vorsprung des Bearbeitungswerkzeugs bzw. Werkzeughalter jeder Greiferhebel in Richtung
der Längsachse bzw. Erdanziehungskraft gegen den werkzeugseitigen Anschlag
gedrückt. Dadurch, dass der Anschlag und die am Anschlag zur Anlage kommende
Fläche der Greiferhebel gegenüber dem Verlauf der Längsachse schräg
angestellt ist, soll erreicht werden, dass in der Spannposition, in welcher das
Gewicht des Bearbeitungswerkzeugs bzw. Werkzeughalters die Greiferhebel
nach unten zieht, die Greiferhebel radial nach innen schwenken können, was
ansonsten zu einer Freigabe des Bearbeitungswerkzeugs bzw. Werkzeughalters führen
würde.
Problematisch an diesem Stand der Technik ist allerdings, dass bei
besonders schweren Bearbeitungswerkzeugen, beispielsweise schweren Bohrstangen oder
Fräsköpfen, eine derart große Kraft auf die Greiferhebel wirkt, dass
diese trotz Anlage an dem werkzeugseitigen Anschlag nach innen verschwenken können.
Dies kann dazu führen, dass die eingespannten Bearbeitungswerkzeuge oder ein
entsprechend eingespannter Werkzeughalter mit einem Bearbeitungswerkzeug verkantet
oder im schlimmsten Fall sogar aus der Spanneinheit herausrutscht.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Spanneinheit
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass auch schwere Bearbeitungswerkzeuge
in der Spannposition sicher gehalten werden. Ferner soll ein entsprechender Bohrkopf
und eine entsprechende Werkzeugmaschine angegeben werden.
Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß
einer ersten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einer Spanneinheit der eingangs
genannten Art, dadurch gelöst, dass ein elastisches Element vorgesehen ist,
dass derart angeordnet ist, dass es auf die Greiferhebel eine in Richtung vom maschinenseitigen
Ende zum werkzeugseitigen Ende wirkende Kraft ausübt.
Durch das elastische Element wird erreicht, dass die Greiferhebel
in der Spannposition gehalten werden und nur aus dieser Position bewegt werden können,
wenn sie gegen die vom elastischen Element ausgeübte Kraft bewegt werden. Mit
anderen Worten, durch das elastische Element werden in der Spannposition die Greiferhebel
unterstützt, so dass diese selbst bei schweren Bearbeitungswerkzeugen nicht
unabsichtlich verschwenken können, was zum Herausrutschen des Bearbeitungswerkzeugs
bzw. Werkzeughalters führen würde.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Spanneinheit sind in der Spannposition die Greiferhebel in Richtung vom maschinenseitigen
Ende zum werkzeugseitigen Ende unter Vorspannung gehalten. Mit anderen Worten, in
der Spannposition wirkt bereits eine gewisse Kraft auf die Greiferhebel.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Spanneinheit ist das elastische Element eine Feder oder weist das elastische Element
zumindest eine Feder auf. Bei der Feder handelt es sich vorzugsweise um eine Druckfeder,
insbesondere eine Wellendruckfeder. Eine Feder hat den Vorteil, dass sie auf einfache
Weise eingebaut werden kann und ohne weiteres einen geeigneten Druck auf die Greiferhebel
ausüben kann.
Vorzugsweise wird das elastische Element, beispielsweise die Wellendruckfeder,
zwischen dem maschinenseitigen Ende der Greiferhebel und dem maschinenseitigen Anschlag
der Anschlageinrichtung angeordnet.
Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Spanneinheit steigt die auf die Greiferhebel ausgeübte Kraft beim Verschieben
der Greiferhebel von der Spannposition in Richtung der Freigabeposition an. Auf
diese Weise ist gewährleistet, dass die Greiferhebel zumindest nicht so weit
aus ihrer optimalen Position wegbewegt werden können, dass ein Bearbeitungswerkzeug
bzw. Werkzeughalter unabsichtlich sich von der Spanneinheit lösen kann.
Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird ferner gemäß
einer zweiten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einem Bohrkopf der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, dass eine Spanneinheit, wie sie zuvor beschrieben wurde,
vorgesehen ist.
Schließlich wird die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe
gemäß einer dritten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einer Werkzeugmaschine
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass sie mit einem Bohrkopf, wie
er zuvor beschrieben wurde, versehen ist.
Die Werkzeugmaschine ist vorzugsweise eine Bohr-, Fräs- oder
Schleifmaschine.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Spanneinheit, den erfindungsgemäßen Bohrkopf und die erfindungsgemäße
Werkzeugmaschine auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird beispielsweise verwiesen
einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche, andererseits
auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung.
In der Zeichnung zeigt:
1 einen Bohrkopf gemäß Stand der Technik
und
2 einen Bohrkopf mit einem Ausführungsbeispiel
einer Spanneinheit gemäß der vorliegenden Erfindung.
Im Folgenden werden zunächst die Merkmale des Bohrkopfes
3 bzw. der Spanneinheit 1 beschrieben, welche
beim in 1 dargestellten Stand der Technik und bei der
in 2 dargestellten Erfindung übereinstimmen.
Der Bohrkopf 3 ist, mit Ausnahme der erfindungsgemäßen
Weiterentwicklung, ein Bohrkopf des Typs, wie er in der Beschreibungseinleitung
als Stand der Technik beschrieben wurde. Er weist danach eine Lagerbüchse
13 auf, welche mit einem nicht dargestellten Bohrstößel drehfest
verbunden ist. Eine Schubstange 14, in welcher eine nicht dargestellte
Treibwelle angeordnet werden kann, ist in der Lagerbüchse in Längsrichtung
verschiebbar gelagert. Die Schubstange 14 ist mit einer Anschlageinrichtung
4 verbunden, welche im vorliegenden Fall zweiteilig ausgebildet ist, nämlich
einen Grundkörper aufweist, an welchem ein werkzeugseitiger Anschlag
6 ausgebildet ist, sowie einen Ring, an welchem ein maschinenseitiger Anschlag
5 ausgebildet ist.
Um die Anschlageinrichtung 4 sind in Umfangsrichtung mehrere
Greiferhebel 8 einer Zange 7 verteilt, wobei die Greiferhebel
8 sowohl in radialer Richtung von einer senkrechten Position in eine schräg
gestellte Position nach innen verschwenkbar sind als auch zwischen einer Spannposition
(B) und einer Freigabeposition (A) verschiebbar sind.
Das werkzeugseitige Ende 9 der Greiferhebel 8 liegt
in der Spannposition (B) am werkzeugseitigen Anschlag 6 derart an, dass
das Bearbeitungswerkzeug bzw. der Werkzeughalter 2 in der Spanneinheit
1 eingespannt ist. In der Freigabeposition (A) sind die Greiferhebel
8 gegenüber der Spannposition (B) in Richtung des maschinenseitigen
Anschlags 5 derart verschoben, dass das Bearbeitungswerkzeug bzw. der Werkzeughalter
2 von der Spanneinheit 1 lösbar ist.
Beim in 1 dargestellten Stand der Technik
kann es vorkommen, dass ein schweres Bearbeitungswerkzeug bzw. ein damit bestückter
Werkzeughalter 2 eine so große Kraft auf die Greiferhebel
8 ausübt, dass diese in der Spannposition (B) von ihrer senkrechten
Lage in radialer Richtung nach innen ausgelenkt werden. Die Folge ist, dass das
Bearbeitungswerkzeug bzw. der Werkzeughalter 2 verkantet oder unabsichtlich
aus dem Bohrkopf 3 herausrutscht.
2 zeigt eine Möglichkeit, mit der ein unabsichtliches
Verschwenken der Greiferhebel 8 in der Spannposition (B) in radialer Richtung
nach innen verhindert werden kann.
Da beim Verschwenken der Greiferhebel 8 in radialer Richtung
nach innen gleichzeitig ein Verschieben der Greiferhebel 8 nach oben, also
zum maschinenseitigen Anschlag 5 hin erfolgt, wird erfindungsgemäß
ein elastisches Element 11, hier eine Wellendruckfeder 12, zwischen
dem maschinenseitigen Anschlag 5 und dem maschinenseitigen Ende
10 der Greiferhebel 8 angeordnet, der einem unbeabsichtigten Verschieben
entgegenwirkt. Dazu ist die Wellendruckfeder 12 so angeordnet, dass sie
auf die Greiferhebel 8 eine in Richtung vom maschinenseitigen Ende
10 zum werkzeugseitigen Ende 9 wirkende Kraft ausübt. Auf
diese Weise wird ein Auslenken bzw. Verschwenken der Greiferhebel 8 bei
besonders schweren Bearbeitungswerkzeugen sicher verhindert. Ein schweres Bearbeitungswerkzeug
kann daher nicht mehr ohne weiteres unbeabsichtigt aus dem Bohrkopf herausrutschen
oder verkanten.