Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugtürverschluss, mit
einer Verriegelungseinrichtung, wenigstens einem Betätigungselement und einem
Gesperre, und mit einer Kupplungseinheit zwischen dem Betätigungselement und
dem Gesperre, wobei sich die in Stellung "verriegelt" befindliche Verriegelungseinrichtung
durch einen ersten Hub (Entriegelungshub) des Betätigungselementes entriegeln
lässt und das Gesperre durch einen zweiten Hub (Öffnungshub) des Betätigungselementes
zu öffnen ist.
Ein solcher Kraftfahrzeugtürverschluss wird beispielhaft in der
DE 39 08 183 C5 vorgestellt. Hier
ist eine mit dem Kupplungshebel verbundene Kupplungshebelfeder vorgesehen, welche
durch den ersten Hub bzw. Entriegelungshub gespannt wird. Der Kupplungshebel lässt
sich unter dem Einfluss der vorerwähnten Kupplungshebelfeder aus einer Auskupplungsstellung
in eine Einkupplungsstellung bewegen. Dadurch kann das Gesperre durch den zweiten
oder Öffnungshub des Betätigungselementes geöffnet werden. Bei dem
Betätigungselement handelt es sich vorliegend um einen Innenbetätigungshebel.
Das hat sich grundsätzlich bewährt.
In neuerer Zeit werden solche Kraftfahrzeugtürverschlüsse
zunehmend mit ergänzenden Antriebseinrichtungen einerseits zur Darstellung
der Zentralverriegelungsfunktion und andererseits zur Realisierung von Diebstahlsicherungsfunktionen
ausgerüstet. In Verbindung mit der beschriebenen Doppelhubfunktion ergeben
sich hieraus besondere konstruktive Anforderungen. Tatsächlich hat man hier
bisher in der Praxis mit ein oder mehreren Zwischenhebeln gearbeitet, was mechanisch
aufwendig ist. Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen
Kraftfahrzeugtürverschluss so weiter zu entwickeln, dass eine konstruktiv einfache
Bauform bei kostengünstiger Ausgestaltung realisiert wird.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer
Kraftfahrzeugtürverschluss im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass die Verriegelungseinrichtung ein die Kupplungseinheit direkt beaufschlagendes
Antriebselement aufweist.
Dabei sorgt die Verriegelungseinrichtung wie üblich dafür,
dass der Kraftfahrzeugtürverschluss insgesamt zumindest die Stellungen "verriegelt"
und "entriegelt" einnimmt. In der Position "verriegelt", sorgt die zwischen dem
Betätigungselement und dem Gesperre zwischengeschaltete Kupplungseinheit in
ihrer ausgekuppelten Position für einen Leerlauf des Betätigungselementes
gegenüber dem Gesperre. Das ist die übliche Funktionalität in der
Stellung "verriegelt".
Befindet sich dagegen die Kupplungseinheit in ihrer eingekuppelten
Stellung, so ist eine durchgängige mechanische Verbindung zwischen dem Betätigungselement
und dem Gesperre gegeben. Das heißt, Manipulationen an dem Betätigungselement
führen dazu, dass die Kupplungseinheit auf das Gesperre arbeitet und dieses
öffnen kann. Meistens verfügt das Gesperre über eine Drehfalle und
Sperrklinke, wobei letztere mit einem Auslösehebel wechselwirkt. Die Kupplungseinheit
betätigt nun den mit dem Gesperre zusammenwirkenden Auslösehebel in dieser
Position (eingekuppelte Stellung der Kupplungseinheit bzw. "entriegelt") dergestalt,
dass das Gesperre geöffnet wird. – Bei dem Betätigungselement mag
es sich grundsätzlich um einen Innenbetätigungshebel oder auch einen Außenbetätigungshebel
handeln.
Nach vorteilhafter Ausgestaltung setzt sich die Antriebseinrichtung
bzw. Verriegelungseinrichtung aus im Wesentlichen einem Antriebsmotor und dem Antriebselement
zusammen. Das Antriebselement wechselwirkt seinerseits mit der Kupplungseinheit,
und zwar direkt und ohne Zwischenelemente oder -hebel. Meistens sind das Antriebselement
und das Betätigungselement gleichachsig und in parallelen Ebenen zueinander
angeordnet.
Die Antriebseinrichtung bzw. Verriegelungseinrichtung und die Kupplungseinheit
sind demgegenüber ebenengleich zueinander platziert, um eine einfache Wechselwirkung
zwischen beiden vorgenannten Elementen sicher zu stellen. Im Detail verfügt
die Antriebseinrichtung über eine mit einem Betätigungszapfen an der Kupplungseinheit
wechselwirkende Betätigungskontur.
Meistens ist die Kupplungseinheit als zumindest zweiarmiger Kupplungshebel
mit Auslösehebelarm und Betätigungshebelarm ausgeführt. Dabei ist
der Betätigungshebelarm vorzugsweise mit dem vorerwähnten Betätigungszapfen
ausgerüstet, welcher von der Betätigungskontur an der Antriebseinrichtung
bzw. Verriegelungseinrichtung beaufschlagt wird.
Die vorerwähnte Betätigungskontur findet sich in der Regel
an einer Antriebsscheibe der Antriebseinrichtung als Antriebselement. Mit dieser
Antriebsscheibe kämmt vorteilhaft eine Antriebsschnecke, die motorisch angetrieben
wird. Auf diese Weise kann die Antriebsscheibe der Antriebseinrichtung Rotationen
im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn vollführen.
Als Folge dieser Rotationen der Antriebseinrichtung wird die Kupplungseinheit
bzw. der an dieser Stelle realisierte Kupplungshebel direkt beaufschlagt.
Denn die an der Antriebsscheibe vorhandene Betätigungskontur beaufschlagt den
Betätigungszapfen am Betätigungshebelarm des Kupplungshebels unmittelbar.
Dabei ist die Betätigungskontur vorteilhaft zweiteilig mit Freifläche
und Betätigungsfläche ausgebildet.
Sofern der Betätigungszapfen von der Betätigungfläche
der Betätigungskontur beaufschlagt wird, korrespondiert diese Bewegung dazu,
dass der Kupplungshebel beispielsweise von der unverriegelten in die verriegelte
Position überführt wird. Hierzu mag eine Uhrzeigersinndrehung der Antriebsscheibe
korrespondieren. Um nun den Kupplungshebel bzw. den Kraftfahrzeugverschluss insgesamt
von der Stellung "verriegelt" in die Position "nicht verriegelt bzw. entriegelt"
zu überführen, wird das Betätigungselement durch einen ersten Hub
beaufschlagt.
Bei diesem ersten Hub bzw. Entriegelungshub des Betätigungselementes
sorgt das Betätigungselement dafür, dass die Kupplungseinheit ihre ehemals
ausgekuppelte Stellung (Verriegelungsstellung) im Vergleich zum Gesperre verlässt
und in die eingekuppelte Position überführt wird. Dazu verfügt die
Kupplungseinheit vorteilhaft über einen in eine Betätigungsausnehmung
des Betätigungselementes eingreifenden Mitnahmezapfen. Der erste Hub bzw. Entriegelungshub
korrespondiert nun dazu, dass der Mitnahmezapfen der Kupplungseinheit bzw. des Kupplungshebels
an eine Kante der Betätigungsausnehmung des Betätigungselementes respektive
des Betätigungshebels anschlägt, und zwar so, dass der Kupplungshebel
von seiner ausgekuppelten in die eingekuppelte Stellung überführt wird.
Gleichzeitig wird bei diesem Vorgang der Antrieb bzw. die Antriebseinrichtung
mitbewegt und nimmt ihre ursprüngliche Stellung wieder ein, die zur Position
"entriegelt" korrespondiert. Jetzt ist die Kupplungseinheit (wieder) in Wirkverbindung
mit dem Gesperre bzw. ist ihr Auslösehebelarm so verschwenkt, dass er beim
nächsten bzw. zweiten Hub oder Öffnungshub an den Auslösehebel anschlägt
respektive mit diesem wechselwirkt, um das Gesperre insgesamt zu öffnen. Das
heißt, der zweite oder Öffnungshub sorgt dafür, dass mit Hilfe der
Kupplungseinheit der Auslösehebel die Sperrklinke von der Drehfalle abhebt,
so dass diese federunterstützt ihre geöffnete Position einnimmt.
Auf diese Weise wird eine konstruktiv einfache und kostengünstige
Lösung präsentiert, weil die Antriebseinrichtung bzw. Verriegelungseinrichtung
direkt auf den Kupplungshebel arbeitet und zusätzliche Zwischenhebel entbehrlich
sind. Tatsächlich lässt sich der besagte Kupplungshebel sowohl elektromechanisch
mit Hilfe der Antriebseinrichtung als auch manuell bei Ausfall der Antriebseinrichtung
mit Hilfe des Betätigungselementes betätigen. Denn die Wechselwirkung
zwischen dem Betätigungselement respektive Betätigungshebel und dem Kupplungshebel
wird über den in die Betätigungsausnehmung des Betätigungselementes
eingreifenden Mitnahmezapfen der Kupplungseinheit bewerkstelligt. Das ist grundsätzlich
unabhängig von einer Betätigung der Kupplungseinheit bzw. des Kupplungshebels
mit Hilfe der Antriebseinrichtung, in dem der Betätigungszapfen an der Kupplungseinheit
mit der Betätigungskontur an der Antriebsscheibe bzw. der Antriebseinrichtung
wechselwirkt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
1 den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss
in einer Übersicht,
2 den Gegenstand nach 1,
reduziert auf die für die Erfindung wesentlichen Bauelemente in der Stellung
"verriegelt",
3 den Gegenstand nach 1
in der Stellung "entriegelt bzw. nicht verriegelt" und
4 einzelne für die Erfindung wesentliche Bauelemente
in Detaildarstellung in nicht eingebautem Zustand.
In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluss dargestellt,
der mit einem üblichen Gesperre 1, 2 ausgerüstet ist.
Das Gesperre 1, 2 setzt sich aus einer Drehfalle 1 und
einer damit zusammenwirkenden Sperrklinke 2 zusammen. Außerdem ist
ein Auslösehebel 3 realisiert, welcher die Sperrklinke 2
zum Öffnen des Gesperres 1, 2 aushebt, so dass sich die Drehfalle
1 federunterstützt öffnen kann. Die Drehfalle 1, die
Sperrklinke 2 und der Auslösehebel 3 sind jeweils im Vergleich
zur Zeichenebene nach 1 senkrecht hierzu angeordnet,
und zwar drehbar um eine gemeinsame Achse A.
Demgegenüber sind die weiteren wesentlichen Bestandteile des
Kraftfahrzeugtürverschlusses, das heißt eine Verriegelungseinrichtung
4, 5, 6, ein Betätigungselement 7 sowie
eine Kupplungseinheit 8 in oder parallel zur Zeichenebene nach den
1 bis 3 platziert. Bei
dem Betätigungselement 7 handelt es sich im Rahmen der Darstellung
um einen Innenbetätigungshebel, wenngleich hier auch ein Außenbetätigungshebel
oder ein Betätigungshaupthebel eingesetzt werden können.
Die Antriebseinrichtung bzw. Verriegelungseinrichtung 4,
5, 6 setzt sich im Detail aus einem Antriebsmotor bzw. Elektromotor
6, einer Antriebsschnecke 5 und einer Antriebsscheibe
4 bzw. einem Antriebselement 4 zusammen. Die Antriebsschnecke 5
kämmt mit der Antriebsscheibe 4, so dass die Antriebsscheibe
4 Drehbewegungen im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn vollführen
kann. Im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend vollzieht die Antriebsscheibe
4 lediglich Drehungen im Uhrzeigersinn.
Die Antriebsscheibe 4 und das Betätigungselement
7 bzw. der Innenbetätigungshebel 7 sind achsgleich auf einer
gemeinsamen Achse B in einem Gehäuseteil 9, vorzugsweise dem Schlossdeckel,
gelagert. Parallel zu der Achse B findet sich eine weitere Achse C, welche zur Lagerung
der Kupplungseinheit bzw. des Kupplungshebels 8 dient. Man erkennt, dass
die Kupplungseinheit bzw. der Kupplungshebel 8 und das Betätigungselement
respektive der Innenbetätigungshebel 7 ebenenparallel an den zueinander
versetzten Achsen C, B gelagert sind.
Anhand der 4 wird deutlich, dass die
Kupplungseinheit 8 bzw. der Kupplungshebel 8 wenigstens zweiarmig
mit Auslösehebelarm 8a und Betätigungshebelarm 8b ausgerüstet
ist. Zusätzlich verfügt der Kupplungshebel 8 noch über zwei
weitere Arme, die jedoch vorliegend nicht näher von Interesse sind. Die in
der 4 dargestellte Antriebsscheibe 4 bzw.
die Antriebseinrichtung 4, 5, 6 insgesamt ist mit einer
Betätigungskontur 10 ausgerüstet. Die Betätigungskontur
10 ist zweiteilig ausgebildet und verfügt über eine Freifläche
10a und eine Betätigungsfläche 10b.
Mit der Betätigungskontur 10 wechselwirkt ein Betätigungszapfen
11 an der Kupplungseinheit 8. Tatsächlich liegt der Betätigungszapfen
11 in der verriegelten Stellung nach 2 an
der Betätigungsfläche 10b an, wohingegen in der unverriegelten
Position nach 3 der Betätigungszapfen
11 eine Bewegung gegenüber der Freifläche 10a vollführen
kann. Die Funktionsweise ist wie folgt.
Ausgehend von der Stellung "unverriegelt" bzw. "entriegelt" nach
3 sorgt eine Drehung der Antriebsscheibe
4 im Uhrzeigersinn – initiiert durch die vom Elektromotor
6 in entsprechende Drehungen versetzte und mit der Antriebsscheibe
4 kämmende Antriebsschnecke 5 – dafür, dass sich
die Kupplungseinheit 8 im Gegenuhrzeigersinn um ihre Achse C dreht.
Durch diese Schwenkbewegung der Kupplungseinheit bzw. des Kupplungshebels
8 im Gegenuhrzeigersinn wird der Auslösehebelarm 8a des Kupplungshebels
8 außer Eingriff mit dem Auslösehebel 3 in Richtung
auf das Innere des Schlosses verschwenkt. Tatsächlich ist der Kupplungshebel
8 in der unverriegelten Position nach 3 in
der Lage, durch eine mit Hilfe des Innenbetätigungshebels 7 initiierte
Öffnungsbewegung den Auslösehebel 3 um die Achse A im Gegenuhrzeigersinn
mit Blick aus Richtung X in der 3 zu verschwenken,
so dass der Auslösehebel 3 die Sperrklinke 2 von der Drehfalle
1 abhebt. Als Folge hiervon kann die Drehfalle 1 um die Achse
A federunterstützt in die geöffnete Position verschwenken und einen zuvor
gefangenen Schließbolzen freigeben. Das Gesperre 1, 2 ist
dann geöffnet.
Wenn jedoch der Kupplungshebel 8 und mit ihm der Kraftfahrzeugtürverschluss
insgesamt durch die Gegenuhrzeigersinnbewegung des Kupplungshebels 8 beim
Übergang von der 3 zur 2
in die Stellung "verriegelt" übergeht, besteht keine mechanische Verbindung
mehr vom Betätigungshebel 7 über den Kupplungshebel
8 bis zum Gesperre 1, 2. Denn in dieser Stellung "verriegelt"
ist der Betätigungshebelarm 8a außer Eingriff mit dem Auslösehebel
3 geschwenkt und kann diesen nicht zum Ausheben der Sperrklinke
2 beaufschlagen. Entsprechende Bewegungen des Betätigungshebels bzw.
Innenbetätigungshebels 7 gehen folglich leer bzw. sorgen dafür,
dass die Kupplungseinheit bzw. der Kupplungshebel 8 durch einen ersten
Hub des Betätigungselementes respektive Innenbetätigungshebels
7 in die Position "entriegelt" überführt wird.
Folgerichtig heißt dieser erste Hub auch Entriegelungshub. Im
Detail ist die Kupplungseinheit bzw. der Kupplungshebel 8 hierzu mit einem
Mitnehmerzapfen 12 ausgerüstet. Der Mitnehmerzapfen 12 greift
in eine Betätigungsausnehmung 13 in dem Betätigungselement bzw.
dem Innenbetätigungshebel 7 ein, welcher oberhalb des Kupplungshebels
8 auf der gemeinsamen Achse B angeordnet ist. Indem der Mitnehmerzapfen
12 des Kupplungshebels 8 ausgehend von der Stellung "verriegelt"
nach der 2 im Uhrzeigersinn verschwenkt wird, sorgt
er in Verbindung mit einer Anschlagkante 13a in der Betätigungsausnehmung
13 des Innenbetätigungshebels 7 dafür, dass bei diesem
Vorgang der Kupplungshebel 8 von der Stellung "verriegelt" nach
2 in die Position "entriegelt" nach 3
verschwenkt wird. Die entsprechende Bewegung des Innenbetätigungshebels
7 erfolgt dadurch, dass ein Bowdenzug an einem Anschlusspunkt
14 des Innenbetätigungshebels 7 angreift und diesen ziehend
beaufschlagt (vgl. die Pfeildarstellung in 2).
Nach dem geschilderten ersten Hub bzw. Entriegelungshub des Betätigungselementes
respektive des Innenbetätigungshebels 7 befindet sich der Kupplungshebel
8 in seiner Stellung "entriegelt" wie sie in 3
dargestellt ist. Das Gleiche gilt für den Kraftfahrzeugtürverschluss insgesamt.
Bei diesem Vorgang ist zugleich die Antriebsscheibe 4 im Gegenuhrzeigersinn
um ihre Achse B verschwenkt worden. Das erkennt man bei einem Vergleich der
2 und 3.
Diese Bewegung im Gegenuhrzeigersinn der Antriebsscheibe
4 wird dadurch bewerkstelligt, dass ein Hebel bzw. Overridehebel
15 mit einer zugehörigen Kontur 16 wechselwirkt. Tatsächlich
ist der besagte Hebel 15 in bzw. auf der Antriebsscheibe 4 gelagert
und wird zugleich von dem Betätigungselement 7 mitgenommen. Dadurch
wird eine ziehende Bewegung – ausgehend von der Stellung "verriegelt" nach
2 – des Betätigungselementes respektive
Innenbetätigungshebels 7 am Anschlusspunkt 14 dazu, dass
der Hebel bzw. Overridehebel 15 die zugehörige Kontur 16
in der Weise beaufschlagt, dass sich die Antriebsscheibe 4 beim Übergang
von der 2 zur 3 im Gegenuhrzeigersinn
bewegt.
Jetzt befindet sich der Kraftfahrzeugtürverschluss in der Stellung
"entriegelt" nach der 3. Wenn nun nochmals an dem Betätigungselement
bzw. Innenbetätigungshebel 7 in der dargestellten Pfeilrichtung gezogen
wird, so sorgt ein weiterer zweiter Hub dafür, dass das Gesperre
1, 2 geöffnet wird. Folgerichtig bezeichnet man diesen zweiten
Hub als Öffnungshub. Denn der nun in Stellung "entriegelt" befindliche Kupplungshebel
8 kann jetzt mit seinem Betätigungshebelarm 8a den Auslösehebel
3 mit Blick aus Richtung X um die Achse A im Gegenuhrzeigersinn verschwenken,
wodurch die Sperrklinke 2 ausgehoben wird und die Drehfalle 1
federunterstützt zur Öffnung des Gesperres 1, 2 freikommt.