Die vorliegende Erfindung betrifft ein mehrstufiges, insbesondere
zweistufiges Gebläse, umfassend mindestens zwei Gebläseeinheiten mit jeweils
einem Antrieb, wobei die beiden Gebläseeinheiten miteinander in Verbindung
stehen.
Aus dem Stand der Technik ist ein zweistufiges Gebläse bekannt,
bei der die beiden Gebläsestufen auf einem geminsamen Gehäuseboden angeordnet
sind. Die eine Gebläsestufe ist vertikal ausgerichtet, während die andere
Gebläsestufe horizontal auf dem Gehäuseboden angeordnet ist. Hierbei ist
die Druckseite der ersten Gebläsestufe mit der Saugseite der zweiten Gebläsestufe
verbunden, so dass sich ein zweistufiges Gebläse ergibt. Im Bereich der ersten
Gebläsestufe befindet sich der Lufteinlass, im Bereich der zweiten Gebläsestufe
der Luftauslass. Derartige Gebläse dienen beispielsweise dazu, Zelte aufzublasen.
Solche Gebläse, auch Turbogebläse genannt, dienen dazu, verhältnismäßig
große Luftmengen über einen relativ gesehen kurzen Zeitraum zur Verfügung
zu stellen.
Diese bekannten Gebläse haben verschiedene Nachteile. Zunächst
einmal ist festzuhalten, dass ein solches aus dem Stand der Technik bekanntes zweistufiges
Gebläse relativ voluminös baut, eben deshalb, weil eine Gebläsestufe
– wie bereits ausgeführt – liegend und die andere Gebläsestufe
stehend auf dem Gehäuseboden angeordnet sind. Darüber hinaus gestaltet
sich auch die Montage relativ aufwändig, und zwar insofern, als die beiden
Gebläsestufen immer zusammen montiert werden müssen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein mehrstufiges,
insbesondere zweistufiges Gebläse, umfassend mindestens zwei Gebläseeinheiten
der eingangs genannten Art bereitzustellen, das einen geringen Bauraum aufweist
und darüber hinaus leicht und in kurzer Zeit zu montieren ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
jeder Gebläseeinheit ein eigenes Gehäuse zugeordnet ist, wobei jedes Gehäuse
eine Saug- und eine Druckkammer aufweist, wobei die Saugkammer der ersten Gebläsestufe
einen Lufteinlass und die Druckkammer der zweiten Gebläsestufe einen Luftauslass
aufweist, wobei die Druckkammer der ersten Gebläsestufe mit der Saugkammer
der zweiten Gebläsestufe in Verbindung steht. Hieraus wird Folgendes deutlich:
Jeder der beiden Gebläseeinheiten ist ein eigenes Gehäuse zugeordnet.
Das heißt, dass die beiden Gebläsestufen einzeln zu montieren sind und
erst nach der Montage zu dem zweistufigen Gebläse komplettiert werden. Das
bedeutet, dass die beiden Gehäuse einer jeden Gebläseeinheit mit jeweils
einem Antrieb nach der Montage durch ein gemeinsames Deckelgehäuse zu einer
Einheit zusammengeführt werden. Dieses Deckelgehäuse besitzt die entsprechenden
Schalter und Kabel, um ein solches Gebläuse eigenständig nutzen zu können.
Hieraus wird deutlich, dass durch den modularen Aufbau der beiden Gebläsestufen
eine wesentliche Ersparnis in der Montagezeit erzielt werden kann, da die Gebläuseeinheiten
in Serie gefertigt werden können und danach lediglich unter einem Deckelgehäuse
zusammengeführt werden. Darüber hinaus baut ein derartiges Gebläse
platzsparend, dass einige Gebläsestufen senkrecht stehend in dem jeweiligen
Gehäuse angeordnet sind.
Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So ist insbesondere vorgesehen, dass mindestens eines der beiden Gehäuse
eine Überströmkammer aufweist, die die Druckkammer der ersten Gebläsestufe
mit der Saugkammer der zweiten Gebläsestufe verbindet. Insbesondere durch eine
solche Überströmkammer in dem einen Gehäuse wird die Möglichkeit
des modularen Aufbaues eines solchen zweistufigen Gebläses ermöglicht.
Insbesondere wird hierdurch die Montage auch insofern erleichtert, als durch die
entsprechenden Zu- und Abführungen zu der Überströmkammer bzw. auch
von der Überströmkammer weg keine gesonderten Bauteile erforderlich sind,
um die beiden Gebläsestufen zu verbinden.
Für die leichte Montage ist insbesondere erforderlich, dass das
Gehäuse zur Bildung der Druckkammer durch einen Deckel verschließbar ist,
wobei der Deckel die Gebläseeinheit mit dem Antrieb aufnimmt. Hieraus wird
deutlich, dass die Gebläseeinheit mit dem Antrieb zunächst an dem Deckel
montiert wird und dann der Deckel auf das Gehäuse aufgesetzt wird und insofern
auch das Gehäuse unter Bildung der Druckkammer verschließt. Die Kammern
des Gehäuses selbst sind luftdicht abgeschlossen, was durch die Verwendung
entsprechender Dichtungsmassen erreicht werden kann.
In diesem Zusammenhang bleibt darauf hinzuweisen, dass die Saugkammer
von der Druckkammer durch einen Zwischenboden getrennt ist, wobei sich der Einlass
der Gebläseeinheit in der Saugkammer und der Auslass der Gebläuseeinheit
in der Druckkammer befindet. Der Zwischenboden selbst ist zu dem Gebläsegehäuse
der Gebläseeinheit abgedichtet. Durch die Fixierung des Gebläsegehäuses
in dem Zwischenboden wird auch erreicht, dass sich bei Betrieb des Gebläses
das Gebläsegehäuse auf Grund des hierbei entstehenden Unterdrucks nicht
an das Lüfterrad ziehen kann, was beim Stand der Technik regelmäßig
der Fall ist, da dort das Gehäuse des Gebläses nicht gesondert befestigt
ist.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft
näher erläutert.
1 zeigt anhand einer explosionsartigen Darstellung ein
zweistufiges Gebläse;
2 zeigt eine Darstellung gemäß
1 im zusammengebauten Zustand;
3 zeigt das Gehäuse mit der Überströmkammer
im Schnitt.
Das zweistufige Gebläse gemäß 1
umfasst die beiden Gebläseeinheiten 1 und 2 mit den jeweiligen
Antrieben 1a, 2a. Jeder Gebläseeinheit mit dem entsprechenden
Antrieb ist ein Gehäuse 3, 4 zugeordnet. Die beiden Gehäuse
3, 4 sind miteinander kuppelbar. Das Deckelgehäuse
5 verschließt die elektrischen Antriebe der beiden Gebläseeinheiten.
Gegenstand der Erfindung sind nun die beiden Gehäuse
3, 4 mit der jeweiligen Gebläseeinheit 1,
2 und dem Antrieb 1a, 2a. Das Gehäuse
3 weist den Lufteinlass 31 und den Zwischenboden 32 auf.
Das Gebläsegehäuse 22 umfasst zwei übereinander angeordnete
Teilabschnitte 22a und 22b, wobei der Gebläsegehäuseteil
22b Öffnungen zum Ansaugen der durch den Lufteinlass 31 eingesaugten
Luft dient und der Gebläsegehäuseteil 22a Öffnungen zum
Auslass der angesaugten und verdichteten Luft aufweist. Der Gebläsegehäuseteil
22a befindet sich in der Druckkammer 34, wohingegen der Gebläusegehäuseteil
22b sich in der Saugkammer 35 befindet. Montiert ist die Gebläseeinheit
22 mit dem Antrieb 2a auf dem Deckel 37, der auch den
Verschluss zu der Druckkammer 34 darstellt. Durch den Zwischenboden
32 wird das Überströmen der bereits vorverdichteten Luft zurück
in die Ansaugkammer verhindert.
Die Druckkammer 34 besitzt mehrere, und hier insbesondere
drei Auslässe 38, wobei korrespondierend hierzu die Überströmkammer
50 des Gehäuses 4 mit ebenfalls drei korrespondierend hierzu
angeordneten Öffnungen 58 versehen ist. Die Überströmkammer
ist nach unten hin, d. h. in Richtung auf die Saugkammer 45 des Gehäuses
4 geöffnet. Das heißt, dass die bereits vorverdichtete Luft aus
der Druckkammer 34 der Saugkammer 45 des zweiten Gehäuses
durch die Überströmkammer 50 zugeführt wird. Dort wiederum
ist ein Zwischenboden 42 vorgesehen, der die Gebläseeinheit
1 mit dem Antrieb 1a aufnimmt. Der Zwischenboden 42 trennt
auch hier die Saugkammer 45 von der Druckkammer 44; darüber
hinaus sind auch hier die beiden Gebläsegehäuseteile 42a,
42b vorgesehen, wobei der Zwischenboden 42 wie bei der Gebläsestufe
im Gehäuse 2 ein unkontrolliertes Überströmen der verdichteten
Luft in den Ansaugraum der zweiten Gebläsestufe verhindert. Im Bereich der
Druckkammer 44 befindet sich der Luftauslass 41, aus dem die verdichtete
Luft ausströmen kann. Der Deckel 47 nimmt auch hier die Gebläseeinheit
1 mit dem Antrieb 1a auf und bildet den Verschluss für die
Druckkammer 44. Nach Verbindung der beiden Gehäuse 3,
4 wird das Deckelgehäuse 5 übergestülpt und mit
den beiden Gehäusen 3, 4 verbunden.
Hieraus wird deutlich, dass die Luft durch den Lufteinlass
31 eingesaugt wird, von der Druckkammer 34 durch die Öffnungen
38, 58 in die Überströmkammer 50 gelangen,
dort im Bereich der Saugkammer 45 austreten und durch den Luftauslass
41 aus der Druckkammer 44 austreten (3,
Pfeil 100).
Wesentlich bei der Erfindung ist nun, dass die Montage der Gebläsestufen
jeweils gesondert erfolgen kann. Wesentlich ist auch, dass vom Ergebnis her eine
jede Gebläsestufe auch als eigenständiges Gebläse fungieren kann.
Denn die dafür erforderlichen Öffnungen sowohl im Bereich der Saugkammer
als auch im Bereich der Druckkammer sind vorhanden.