Die Erfindung betrifft einen Verschluss für Türen, Klappen
oder dergleichen mit einer auf eine Außenfläche des Türblatts aufsetzbaren
Mulde zur Aufnahme eines daran gelagerten und in seiner in die Mulde eingeschwenkten
Stellung mittels einer an der Mulde vorgesehenen Verriegelungseinrichtung verriegelbaren
Griffhebels, wobei die Verriegelungseinrichtung aus einem in einem das Türblatt
durchgreifenden Ansatz der Mulde angeordneten, elektrisch zu betätigenden Verriegelungsteil
besteht.
Ein Verschluss mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
DE 298 06 974 U1 beschrieben. Der
Griffhebel des bekannten Schwenkhebelverschlusses weist an seinem freien Ende einen
in seiner in die Mulde eingeklappten Stellung in einen an der Mulde befindlichen
Ansatz eintauchenden Verriegelungsansatz auf. In dem Ansatz der Mulde ist ein Verriegelungsteil
schwenkbar gelagert, welches von einer Feder in seine Verriegelungsstellung vorgespannt
ist, in welcher es bei in die Mulde eingeklapptem Griffhebel den Verriegelungsansatz
des Griffhebels festlegt. Ein zur Betätigung bestrombarer Elektromagnet ist
in dem Ansatz der Mulde derart angeordnet, dass der Elektromagnet unter Strom das
Verriegelungsteil außer Eingriff mit dem Verriegelungsansatz des Griffhebels
bewegt, so dass der Griffhebel freigegeben ist und aus der Mulde herausgeklappt
werden kann.
Mit dem bekannten Verschluss ist der Nachteil verbunden, dass bei
Ausfall der Stromversorgung beziehungsweise einer Fehlfunktion des Elektromagneten
eine Betätigung des Griffhebels und damit eine Öffnung der Tür nicht
möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Verschluss mit
den gattungsgemäßen Merkmalen so einzurichten, dass unabhängig von
der Funktion der elektrischen Betätigung der Griffhebelverriegelung eine Öffnung
der Tür möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche,
welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass das Verriegelungsteil
zusätzlich zu der elektrisch arbeitenden Betätigung von einem mechanisch
arbeitenden Schließzylinder betätigbar ist. Mit der Erfindung ist der
Vorteil verbunden, dass aufgrund des zusätzlich vorgesehenen, mechanisch arbeitenden
Schließzylinders eine Überschließung der elektrisch arbeitenden Betätigung
für das Verriegelungsteil möglich ist, wenn die elektrisch arbeitende
Betätigung, beispielsweise in Form eines Elektromagneten, ausfällt. In
diesem Fall kann durch Schließung des Schließzylinders mittels eines Schlüssels
das Verriegelungsteil ebenfalls außer Eingriff mit dem Griffhebel gebracht
werden, so dass auch dann der Griffhebel aus der Mulde herausklappbar ist.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Schließzylinder in einem an dem Griffhebel angebrachten, in dessen
eingeschwenkter Stellung in den Ansatz der Mulde eingreifenden und von dem Verriegelungsteil
erfassten Vorsprunggehäuse angeordnet ist.
Hiermit die Möglichkeit gegeben vorzusehen, dass das Vorsprunggehäuse
des Griffhebels mittels einer auf seiner Außenseite angeordneten Dichtung in
seiner in den Ansatz der Mulde eingeschwenkten Stellung gegen die Mulde abgedichtet
ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass die im Inneren des Ansatzes der Mulde befindlichen
Funktionselemente nunmehr gegen den Zutritt von Feuchtigkeit abgedichtet sind, so
dass ein Outdoor-Einsatz des erfindungsgemäßen Verschlusses gegeben ist.
In einer alternativen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
der Schließzylinder zusätzlich zu dem Verriegelungsteil und dessen Betätigung
in dem Ansatz der Mulde angeordnet und an dem Griffhebel ein von dem Verriegelungsteil
erfassbarer Verriegelungsvorsprung vorgesehen ist, wie eine solche Bauweise grundsätzlich
aus der gattungsbildenden DE 298 06 074
U1 bekannt ist.
Hinsichtlich der Ausbildung des Verriegelungsteils mit Betätigung
ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass das Verriegelungsteil
aus einem in einem die Betätigung ausbildenden Elektromagneten längsverschiebbaren
Schließstift besteht, der von einem durch den Schließzylinder betätigbaren
Betätigungsstift betätigbar ist. Hierbei kann vorgesehen sein, dass der
Elektromagnet derart zum Vorsprunggehäuse oder Verriegelungsvorsprung des Griffhebels
orientiert ist, dass das Verriegelungsteil aufgrund seiner Schwerkraft in der Verriegelungsstellung
gehalten ist. Mit einer solchen Ausführungsform ist der Vorteil verbunden,
dass die Überschließung der elektrischen Betätigung durch den mechanisch
arbeitenden Schließzylinder erleichtert ist, weil lediglich die auf den Schließstift
einwirkende Schwerkraft überwunden werden muss, ohne dass etwa zusätzliche
Federkräfte wie beim Stand der Technik zu überwinden wären.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Griffhebel an seinem Außenrand einen in Richtung der Mulde vorstehenden
Überstand aufweist, der in der in die Mulde eingeklappten Stellung des Griffhebels
in eine an der Mulde passend ausgebildete umlaufende Nut eintaucht; hiermit ist
der Verschluss in vorteilhafter Weise gegen Vandalismus gesichert, weil der Griffhebel formschlüssig
derart in die Mulde eingreift, dass er nicht unsachgemäß mittels eines
entsprechenden, zwischen den Griffhebel und die Mulde zu bringenden Werkzeuges gewaltsam
zu öffnen ist. Aufgrund des mittels Überstand und Nut eingerichteten Labyrinths
findet sich kein Angriffspunkt für ein Fremdwerkzeug mehr.
Soweit in zweckmäßiger Weise der Griffhebel an seinem freien
Ende einen über die Mulde hervorstehenden und der Erleichterung seiner Betätigung
dienenden Fingerbereich aufweist, ist dieser Fingerbereich gegen den Griffhebel
mittels einer Sollbruchstelle abgesetzt, so dass bei einem Versuch einer gewaltsamen
Öffnung des Griffhebels dieser Fingerbereich abbricht und somit wiederum kein
Angriffspunkt für die gewaltsame Öffnung gegeben ist.
Weiterhin kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen
sein, dass der Schließzylinder mittels einer an dem Griffhebel oder der Mulde
befestigten Abdeckplatte abgedeckt ist, wobei vorgesehen sein kann, dass die Abdeckplatte
über mittels eines Spezialwerkzeuges zu handhabende Befestigungsmittel gesichert
ist. Auf diese Weise ist auch die mechanische Betätigung der Verriegelungseinrichtung
für den Griffhebel über den Schließzylinder nicht ohne weiteres möglich,
so dass damit eine zusätzliche Sicherung des Verschlusses verbunden ist.
Aufgrund der Kombination der vorstehend erläuterten Maßnahmen
eignet sich der erfindungsgemäße Verschluss in besonders guter Weise für
einen Outdoor-Einsatz.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben,
welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
1 einen Schwenkhebelverschluss mit elektrisch verriegelbarem
Griffhebel und mechanischer Überschließung in einer auseinander gezogenen
Darstellung seiner Einzelteile,
2 den montierten Verschluss gemäß
1 in einer geschnittenen Seitendarstellung,
3 den Verschluss gemäß 2
in einer geschnittenen Draufsicht.
Wie sich zunächst aus 1 ergibt,
ist eine Mulde 10 vorgesehen, die auf die Außenseite eines nicht dargestellten
Türblatts aufsetzbar ist derart, dass ein an der Mulde angebrachter Ansatz
sowie ein Lagergehäuse für einen Griffhebel das Türblatt in wenigstens
einem dafür eingerichteten Durchbruch durchgreifen. Auf seiner dem Ansatz
12 beziehungsweise Lagergehäuse 11 abgewandten Vorderseite
weist die Mulde 10 eine Einsenkung 13 zur darin versenkbaren Aufnahme
eines Griffhebels 14 auf. Zu seiner Lagerung ist an dem Griffhebel
14 ein Gelenkdorn 15 mittels eines Befestigungsstiftes
16 angebracht, wobei der Gelenkdorn 15 durch das Lagergehäuse
11 der Mulde 10 hindurchgeführt und mittels einer Dichtung
17 gegen das Lagergehäuse abgedichtet ist. Auf der Rückseite
der Mulde 10 ist eine Verdrehbegrenzung 18 mittels einer Schraube
19 an den Gelenkdorn 15 befestigt. Ein nicht dargestelltes Schließmittel,
beispielsweise in Form einer Vorreiberzunge, stellt die Schließfunktion des
Verschlusses her.
An dem Griffhebel 14 ist ein in Richtung der Mulde
10 vorspringendes Vorsprunggehäuse 20 ausgebildet, welches
in der eingeklappten Stellung des Griffhebels 14 in den Ansatz
12 der Mulde 10 eintaucht. Auf der Außenseite des Vorsprunggehäuses
20 ist eine Dichtung 21 aufgebracht, die in der eingeklappten
Stellung eine Abdichtung des Vorsprunggehäuses 20 gegen den Ansatz
12 der Mulde 10 herstellt.
In dem Vorsprunggehäuse 20 ist ein Schließzylinder
22 angeordnet und mittels einer Dichtung 23 gegen das Vorsprunggehäuse
20 abgedichtet. In dem Vorsprungsgehäuse 20 ist senkrecht
zur Achse des Schließzylinders 22 ein linear beweglicher Betätigungsstift
24 angeordnet, der von dem Schließzylinder 22 in Eingriff
genommen ist und mittels eines an dem Schließzylinder 22 ausgebildeten
Exzenters in einer noch zu beschreibenden Weise linear verschiebbar ist.
Der Zugang zu dem in dem Griffhebel 14 angeordneten Schließzylinder
22 ist durch eine Abdeckplatte 25 abgedeckt, die in eine an der
Vorderseite des Griffhebels 14 ausgebildete Muldung 27 formschlüssig
einsetzbar und über Befestigungsmittel 26 daran festlegbar ist. Die
Befestigungsmittel sind derart ausgebildet, dass sie nur mit einem Spezialwerkzeug
lösbar sind, so dass ein unberechtigter Zugang zu dem Schließzylinder
22 erschwert ist.
Zur Verriegelung des Griffhebels 14 mit Vorsprunggehäuse
20 in dem Ansatz 12 der Mulde 10 ist in dem Ansatz
12 ein Elektromagnet 28 als elektrische Betätigung des Verriegelungsmechanismus
angeordnet, wobei in dem Elektromagnet 28 ein Schließstift
29 längsverschiebbar angeordnet ist, der bei stromlosen Elektromagneten
aufgrund seines Eigengewichts in eine in dem Vorsprunggehäuse 20 ausgebildete
Schließöffnung 40 eingreift und dadurch das Vorsprunggehäuse
20 in der in den Ansatz 12 der Mulde 10 eingesenkten
Stellung hält. Der Ansatz 12 ist durch eine hintere Abdeckung
30 verschlossen, die mittels Befestigungsschrauben 41 an dem Ansatz
12 befestigbar ist. Zur Befestigung der Mulde 10 an dem nicht
dargestellten Türblatt dienen schließlich Halteplatten 31, die
über Befestigungsschrauben 32 an der Mulde
10 festlegbar sind, wobei das nicht dargestellte Türblatt zwischen
den Halteplatten 31 und dem Muldenkörper der Mulde 10 eingeklemmt
ist.
Wie sich insbesondere aus 3 entnehmen
lässt, ist eine labyrinthartige formschlüssige Verbindung des Griffhebels
14 mit der Mulde 10 in der eingeklappten Stellung des Griffhebels
14 dadurch geschaffen, dass der Griffhebel 14 mit einem umlaufenden
Überstand 35 versehen ist, der in der in 3
dargestellten, eingeklappten Stellung des Griffhebels 14 in eine an der
Mulde 10 ausgebildete Nut 34 eingreift. Soweit der Griffhebel
dabei an seinem unteren Ende mit einem Fingerbereich 36 zu seiner Betätigung
versehen ist, ist dieser Fingerbereich 36 mittels einer Sollbruchstelle
37 abgesetzt. Durch diese Maßnahmen ist ein Schutz gegen Vandalismus
dadurch gegeben, als durch die formschlüssige Verbindung zwischen Griffhebel
14 und Mulde 10 verhindert ist, dass in einen sonst vorhandenen
Spalt zwischen Griffhebel und Mulde ein Fremdwerkzeug eingesetzt und dadurch der
Griffhebel aufgehebelt werden könnte. Aufgrund der labyrinthartigen Verbindung
besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Sofern im unteren Bereich des Fingerbereichs
36 ein solcher Versuch unternommen werden sollte, bricht der Fingerbereich
36 an der Sollbruchstelle 37 ab, so dass auch auf diese Weise
keine Angriffsmöglichkeit zu einem unberechtigten Heraushebeln des Griffhebels
14 besteht.
Der erfindungsgemäße Verschluss wird vervollständigt
durch eine oberhalb der Einsenkung 13 für den Griffhebel
14 angeordnete LED 38, über die der Betriebszustand des elektrisch
betätigten Verschlusses erkennbar gemacht werden kann. Hierzu ist an der Abdeckung
30 ein REED-Kontakt 39 mit einem Dauermagneten 50 angeordnet,
über dessen Betätigung der Schließzustand erkennbar ist. Die LED
38 zeigt an, ob der Griff geöffnet werden kann.
Wird der über eine elektrische Zuleitung 33 an eine
außerhalb des Verschlusses angeordnete Befehlsstruktur angeschlossene Elektromagnet
28 bestromt, so zieht der Elektromagnet 28 den Schließstift
29 an und hebt diesen aus der Schließöffnung 40 des
Vorsprunggehäuses 20 des Griffhebels 14 heraus, so dass der
Griffhebel 14 aus der Einsenkung 13 herausklappbar ist. Spricht
der Elektromagnet aus beliebigen Gründen nicht an, so kann nach Entfernen der
Abdeckplatte 25 mittels eines Schlüssels 42 der Schließzylinder
22 bestätigt werden, der mit seinem in den Betätigungsstift
24 eingreifenden exzentrischen Schließdaumen den Betätigungsstift
24 in Richtung des Elektromagneten 28 anhebt und dabei den Schließstift
29 außer Eingriff mit dem Vorsprunggehäuse 20 schiebt.
Dabei sind die Bewegungswege von Betätigungsstift 24 einerseits und
Schließstift 29 andererseits so aufeinander abgestimmt, dass deren
Berührungsstelle mit der Oberfläche des Vorsprunggehäuses
20 übereinstimmt, so dass in der angehobenen Stellung des Betätigungsstiftes
24 das Vorsprunggehäuse 20 und damit der Griffhebel
14 von dem Schließstift 29 freikommt.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und
der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.