Die Erfindung betrifft eine Endleiste mit wenigstens einem daran in
verbesserter Weise angebrachten Bein für eine Markise sowie die zugehörige
Markise. Derartige Markisen finden an Häusern, beispielsweise
über Schaufenstern, und insbesondere an Fahrzeugen, wie Wohnwagen und Wohnmobilen
Verwendung. Zum Stand der Technik gehören heute Markisen, die eine Wickeltrommel
aufweisen, an der ein Rand des Markisentuchs befestigt ist. Die Wickeltrommel ist
zusammen mit einem manuell oder motorisch betriebenen Antrieb, der meist auf ein
stirnseitiges Ende der Wickeltrommel wirkt, in einem langgestreckten Gehäuse
gelagert, das entlang einer seiner Längsseiten eine langgestreckte Öffnung
aufweist, durch die das Markisentuch unter Rotation der Wickeltrommel wahlweise
aus- oder einholbar ist. Der zu dem befestigten Rand des Markisentuchs etwa parallel
verlaufende andere Rand ist mit einer Endleiste verbunden, die ihrerseits über
zwei seitliche Kniehebel mit dem Markisengehäuse verbunden ist. Im eingeholten
Zustand der Markise überdeckt die Endleiste wenigstens die langgestreckte Öffnung
des Gehäuses, um so einen harmonischen optischen Eindruck zu bewirken und zu
verhindern, dass Verunreinigungen in das Gehäuse eindringen können. Zur
zusätzlichen bodenseitigen Abstützung der Endleiste sind bei manchen Markisen
Beine vorgesehen, die unabhängig von der Endleiste gelagert werden und im ausgefahrenen
Zustand der Endleiste an dieser, bevorzugt deren äußersten Enden, angebracht
werden. Zudem sind Ausführungsformen bekannt, bei denen die Beine mittels mehrerer
Schwenkgelenke aus einer mit der Endleiste fluchtenden Stellung in eine Abstützstellung
herausgeklappt werden. Eine gelenkseitige, d.h. in das Gelenk integrierte Arretierung
der Beine ist nicht vorgesehen. Zudem ist bei diesen bekannten Systemen die Gelenkverbindung
zwischen Endleiste und Bein kompliziert gelöst, was die Herstellung verteuert.
Zudem ergeben sich daraus eine hohe Störanfälligkeit und ein hohes, abzustützendes
Gewicht der Anordnung aus Beinen und Endleiste. Darüber hinaus stellt sich
das Problem des großen Platzbedarfs einer solchen Gelenkverbindung. Da gerade
bei Fahrzeugen das Bauvolumen der außen angebrachte Markise auch im eingeholten
Zustand nicht zu vernachlässigen ist und somit in erheblichem Umfang den Luftwiderstand
beeinflusst, kommt eine platzsparende Verbindung zwischen dem jeweiligen Bein und
der Endleiste diesem Aspekt zugute.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Endleiste für
eine Markise, sowie eine zugehörige Markise, mit wenigstens einem daran angebrachten
Bein derart weiterzuentwickeln, dass die Verbindung zwischen Bein und Endleiste
verbessert ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Endleiste
bzw. die Markise gemäß Anspruch 9 gelöst. Ein vorteilhaftes Fahrzeug
ist Gegenstand des Anspruchs 11. Die abhängigen Ansprüche betreffen jeweils
vorteilhafte Ausgestaltungen.
Die erfindungsgemäße Endleiste für eine Markise weist
wenigstens ein an der Endleiste über ein Gelenk verschwenkbar angebrachtes
Bein auf, wobei ein Gelenkelement des Beins in einer Aufnahme der Endleiste um wenigstens
eine erste Achse verschwenkbar gelagert ist. Das Bein dient im Allgemeinen dazu,
eine ausgefahrene Markise, insbesondere die Endleiste am Boden zusätzlich zur
ihrer Aufhängung an Kniehebeln, meist lotrecht abzustützen.
Diese Endleiste bzw. die gelenkige Verbindung zeichnet sich ferner
dadurch aus, dass das Gelenkelement und die Aufnahme derart gestaltet sind, dass
das Gelenkelement gegenüber der Aufnahme zwischen einer die Verschwenkbewegung
freigebenden Stellung und einer die Verschwenkbewegung blockierenden Arretierstellung
verschiebbar ist. Durch diese in die Gelenkverbindung integrierte Arretierstellung
ergibt sich eine sichere Arretierung des Beins gegenüber der Endleiste. Weitere
Mittel zur Arretierung der Beine wie Riemen und dergleichen können entfallen.
In einer Ausgestaltung kommt es dann zur Arretierung des Beins gegenüber der
Endleiste beziehungsweise liegt die Arretierstellung dann vor, wenn das Bein in
seiner Stützstellung beispielsweise nahezu lotrecht zum Boden steht oder sich
an einer Befestigungswand der Markise abstützt. Durch die in die Gelenkverbindung
integrierte Arretierstellung ergeben sich zudem die Vorteile einer kompakten, arretierbaren
Verbindung zwischen Bein und Endleiste. Zudem wird die abstützende Stellung
des Beins aus der Arretierstellung sehr einfach durch eine Verschiebbewegung und
eine einzige nachfolgende Verschwenkbewegung um eine einzige Achse erreicht. Diese
Bewegung ist sehr einfach vorzunehmen und wirkt sich nicht störend auf die
üblicherweise vorgesehene Kniehebel-Lagerung der Endleiste aus.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Arretierstellung
so vorgesehen, dass in dieser Stellung das wenigstens eine Bein und die Endleiste
parallel zueinander angeordnet. D.h. in dieser zueinander parallelen Anordnung kann
aufgrund der Arretierung das jeweilige Bein nicht verschwenkt werden und in diesem
Zustand kann die Markise besonders sicher eingeholt werden, ohne das plötzliche
Verschwenken, Herausklappen und Aufschlagen der Beine auf dem Boden befürchten
zu müssen.
Die Aufnahme weist bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
eine Bohrung und das Gelenkelement einen in die Bohrung verschiebbar eingreifenden
Bolzen auf. Die Bohrung umfasst ferner einen Schlitz oder wenigstens eine Nut, in
den bzw. in die in der Arretierstellung ein Steg des Beins oder
des Bolzens eingreift. Dadurch gelingt eine besonders einfach und damit preiswert
herzustellende, arretierbare Gelenkverbindung zwischen Endleiste und Bein, die zudem
noch kompakt ist.
Zur Bereitstellung eines Anschlags der Verschiebbewegung, beispielsweise
in der Stellung, in der das Verschwenken des Beins ermöglicht ist, ist gemäß
einer Ausgestaltung der Bolzen mit einer Verdickung und die Bohrung mit einer Verjüngung
ihres Innenquerschnitts versehen.
In einer besonders platzsparenden und einfachen Ausgestaltung ist
vorgesehen, dass der Steg durch den Befestigungsbereich des Bolzens am Bein ausgebildet
wird und in der Arretierstellung den Schlitz durchgreift. Beispielsweise stellt
der Steg im Wesentlichen einen verlängerten Abschnitt des Beines dar.
Bei einer weiteren Ausgestaltung ist die Aufnahme für das Gelenkelement
des Beins auf der einem Markisentuch zugewandten Seite der Endleiste angeordnet.
Dadurch werden die Beine beziehungsweise deren Gelenkverbindung insbesondere bei
eingeholter Markise durch die Endleiste weitgehend abgedeckt. Sie verschmutzen so
nicht und beeinflussen bei einer Anbringung der Markise an einem Fahrzeug nicht
nachteilig den Luftwiderstand.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass in
der Arretierstellung das Bein an der Endleiste im Vergleich zur die Verschwenkbewegung
freigebenden Stellung eng an der Endleiste anliegt. Dadurch wird erreicht, dass
im eingeholten Zustand, d.h. bei einem dichten Anliegen der Endleiste an der Wickeltrommel
der Markise oder an einem diese Trommel umgebenden Gehäuse, das Bein in der
Arretierstellung gesichert ist, da es aufgrund der zwischen Wickeltrommel bzw. Gehäuse
und Endleiste eingespannten Zustand nicht aus der Arretierstellung in die freigebende
Stellung verschiebbar ist. Dies ist insbesondere nicht möglich, wenn die Richtung
der Verschiebbarkeit des Gelenkelements gegenüber der Aufnahme mit der Markisentucheinhol-
und -Ausholrichtung nahezu zusammenfällt.
Zur verbesserten Anpassung des Beins bzw. der Abstützung der
Endleiste an das die Markise umgebende Gelände, weist in einer Ausgestaltung
das Bein eine Verschwenkbarkeit um eine weitere Achse, beispielsweise mittels eines
weiteren Gelenks, und/oder eine Höhenverstellung auf.
Die Erfindung betrifft ferner eine Markise, die eine Endleiste in
den zuvor beschriebenen Ausführungsformen und mit den jeweils damit verbundenen
Vorteilen aufweist.
Bevorzugt handelt es sich um eine Markise mit einer Wickeltrommel,
an der ein Rand eines Markisentuchs befestigt ist. Wobei die Wickeltrommel zusammen
mit einem manuell oder motorisch betriebenen Antrieb, der auf die Wickeltrommel
wirkt, in einem langgestreckten Gehäuse gelagert ist, das entlang einer seiner
Längsseiten eine langgestreckte Öffnung aufweist, durch die das Markisentuch
unter Rotation der Wickeltrommel wahlweise aus- oder einholbar ist. Ferner ist der
zu dem befestigten Rand des Markisentuchs etwa parallel verlaufende andere Rand
mit einer Endleiste verbunden, die ihrerseits über zwei seitliche Kniehebel
mit dem Markisengehäuse verbunden ist. Diese Art der Markise weist aufgrund
der verwendeten Kniehebel im Bereich der Endleiste ein großes Gewicht auf.
Die erfindungsgemäß ausgestaltete Endleiste erweist sich aufgrund ihres
geringen Gewichts und ihrer Kompaktheit trotz der Möglichkeit der Abstützung
durch wenigstens ein Bein im Zusammenspiel mit einer solchen Markise als besonders
vorteilhaft.
Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, bevorzugt ein Wohnmobil
oder ein Wohnwagen, das sich durch die zuvor beschriebene Markise auszeichnet. Aufgrund
ihres geringen Gewichts und ihres geringen Bauvolumens und daher ihres geringen
Luftwiderstands erweist sich die erfindungsgemäße Markise neben den zuvor
beschriebenen Vorteilen als treibstoffsparend.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist in den begleitenden Figuren
dargestellt, um die und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung zu erläutern,
ohne jedoch die Erfindung auf die gezeigte Ausführungsform zu beschränken:
1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Markise mit der durch zwei Beine abgestützten Endleiste.
2 zeigt eine perspektivische Detailansicht der Markise
mit dem zur Endleiste fluchtend angeordneten (eingeklappten) Bein.
3 zeigt eine vergrößerte Detailansicht aus
2 des gelenkartigen Verbindungsbereichs zwischen dem
jeweiligen Bein und der Endleiste.
4 zeigt eine perspektivische Detailansicht der erfindungsgemäßen
Markise mit der durch die zwei Beine abgestützten Endleiste.
5 zeigt eine vergrößerte Detailansicht aus
4 des gelenkartigen Verbindungsbereichs zwischen dem
jeweiligen Bein und der Endleiste.
6 ist eine Schnittansicht durch das Markisengehäuse
mit darin angeordneter Wickeltrommel und eingeholtem Markisentuch bzw. Endleiste.
1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Markise mit der durch zwei Beine 1 (eins ist in dieser Perspektive nur
darstellbar) abgestützten Endleiste 2. Das jeweilige Bein
1 ist über einen gelenkartigen Befestigungsbereich 3 an der
Endleiste 2 befestigt, der nachfolgend erläutert wird. Die Endleiste
2 befindet sich gegenüber dem Markisengehäuse 30 in
einer ausgestellten Position, dazu sind die zwei Kniehebel 20 (einer ist
in dieser Perspektive nur darstellbar) in einer nahezu gestreckten Stellung. Die
Endleiste 2 wird einerseits durch die Kniehebel 20 getragen, stützt
sich aber zudem über die Beine 1 am Boden 4 ab. Ein Markisentuch
10 ist mit seinem einen Rand an der Endleiste 2 befestigt und
mit seinem andren Rand auf einer Wickeltrommel, die im Markisengehäuse
30 angeordnet ist, befestigt bzw. aufgewickelt. Das Markisentuch
10 überspannt schattenspendend, gegebenenfalls auch regenschutzbildend
den darunter liegenden Raum.
2 zeigt eine perspektivische Detailansicht der Markise
aus 1 und im Wesentlichen der Endleiste 2
und der Beine 1 mit den an der Endleiste 2 angebrachten Kniehebeln
20 und dem Markisentuch 10. Im Unterschied zu 1
sind die Beine 1 fluchtend mit der Endleiste 2 angeordnet, wobei
sie in dieser Stellung durch die besondere Ausgestaltung des Gelenkbereichs
3 gegenüber einer Schwenkbewegung in die lotrechte Ausrichtung, die
in 1 gezeigt ist, arretiert sind.
Diese Arretierfunktion wird anhand 3
im Detail erläutert, die diese Arretierstellung deutlich zeigt. Die Endleiste
2 weist zur gelenkartigen Anbringung des jeweiligen Beins 1 eine
hülsenförmige Aufnahme 5 mit einer Bohrung 6 auf. In
dieser Bohrung ist ein bolzenförmiges Gelenkelement 7, das an einem
Ende des Beins 1 über einen Verbindungssteg 8 angebracht
ist, verschiebbar geführt. Um ein Verschwenken des Beins 1 zu verhindern,
greift der Steg 8 in einen durch die Ränder 9 in der Aufnahme
5 in Längsrichtung der Bohrung 6 verlaufenden Schlitz ein,
wodurch in der gezeigten Stellung der Verschiebbewegung des Gelenkelements
7 in der Aufnahme 5, genauer der Bohrung 6, das Bein
1 daran gehindert ist, in die lotrechte Position (wie in 1
gezeigt) zurückzuschwenken. Der Pfeil gibt die Verschiebungsrichtung des Gelenkelements
7 an, in die das Gelenkelement 7 verschoben werden kann, um die
Verschwenkbewegung freigebende Stellung zu erreichen.
Diese Stellung ist in den 4 und
5 gezeigt. Wie in 4 gezeigt,
wird durch die freie Verschwenkbarkeit des Gelenkelements 7 und damit des
jeweiligen Beins 1 erreicht, dass die Beine 1 zwischen der Endleiste
2 und dem Boden eine abstützende Stellung einnehmen können. Zur
Erläuterung wird auf die in 5 gezeigte Detailansicht
verwiesen. Die die Verschwenkbewegung freigebende Stellung des Gelenkelements
7 wird dadurch erreicht, dass das bolzenförmige Gelenkelement
7 aus der hülsenförmigen Aufnahme 5 soweit herausgezogen
wird, dass der stegartige Befestigungsbereich 8 des Bolzens 7
am Bein 1 aus dem durch die Ränder 9 der Aufnahme
5 gebildeten Schlitz herausgenommen ist und mit diesem nicht mehr in Eingriff
steht. Der Bolzen 7 ist somit um seine Achse frei verschwenkbar und das
Bein 1 kann in eine lotrechte Position gebracht werden. Um das Gelenkelement
7 weitgehend daran zu hindern, aus der hülsenförmigen Aufnahme
5 herausgezogen zu werden, weist das bolzenförmige Gelenkelement
7 an seinem Ende eine Verdickung 12 auf, die mit einer Verjüngung
in der Bohrung der Hülse 5 einen Anschlag bildend zusammenwirkt.
Das Bein 1 weist zur weiteren Anpassung an die Bodengegebenheiten
eine weitere, zur Verschwenkachse des Bolzens 7 senkrechte Verschwenkbarkeit
mittels des Gelenks 11 sowie eine teleskopartige, mit einer Knebelschraube
arretierbare Höhenverstellung auf.
6 zeigt eine Schnittansicht durch das Markisengehäuse
30 mit darin angeordneter Wickeltrommel 15 und eingeholtem Markisentuch
10 bzw. Endleiste 2. Das Bein 1 befindet sich in der
Arretierstellung, d.h. ist fluchtend mit der Endleiste 1 angeordnet, wobei
es sich in engem Kontakt, d.h. an die Endleiste 2 heran geschobenem Zustand
befindet. In dem eingeholten Zustand des Markisentuchs 10 bzw. der Endleiste
ist der Abstand zwischen hülsenförmiger Aufnahme 5 und Gehäuse
30 so gewählt, dass die Verschiebbarkeit des Gelenkelements des Beins
1 in der Aufnahme 5 insoweit blockiert ist, dass das Bein
1 bzw. dessen Gelenkelement nicht die die Verschwenkbewegung freigebende
Stellung erreicht.
- 1
- Bein
- 2
- Endleiste
- 3
- gelenkartiger Befestigungsbereich zwischen Bein und Endleiste
- 4
- Boden
- 5
- Hülse
- 6
- Bohrung
- 7
- bolzenförmiges Gelenkelement
- 8
- stegartiger Befestigungsbereich zwischen Gelenkelement und Bein
- 9
- schlitzbildende Ränder der Hülze
- 10
- Markisentuch
- 11
- Zusatzgelenk
- 12
- Verdickung des bolzenförmigen Gelenkelements
- 15
- Wickeltrommel
- 20
- Kniehebel
- 30
- Markisengehäuse