Die Erfindung betrifft ein Schleifmittel zum Behandeln von Oberflächen
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Anspruchs.
Derartige Schleifmittel werden oft in Rollenform oder als Bögen
aufgestapelt gelagert. Bei Bedarf können einzelne Schleimittelblätter
von der Rolle bzw. von einem Schleifmittelbogen abgetrennt werden.
Die EP 1005957 B1
beschreibt eine in Längsrichtung verlaufende Bahn aus Vliesschleifmaterial,
welche mehrere in Längsrichtung beabstandete und eine in Querrichtung zur Bahn
angebrachte Perforationen aufweist. Ein Benutzer kann so mühelos einzelne Schleifblätter
von der Bahn längs der Perforationen abtrennen.
Beim insbesondere manuellen Trennen einzelner Schleifblätter
entlang der vorgesehenen Perforationslinie entstehen an den Rändern Ausfransungen
im Bereich der Stege, welche einzelne Blätter verbinden. Besonders nachteilig
sind die durch das Abreisen der Schleifblätter vorstehenden abgerissenen Stege
längs der Perforationskante. Die Perforationslinien können deshalb beim
Bearbeiten aufgrund dieser Stege unerwünschte Kratzer auf der zu bearbeitenden
Oberfläche verursachen.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile
des Bekannten zu vermeiden, insbesondere eine Schleifmittel der eingangs genannten
Art zu schaffen, welches insbesondere auf einfache Art und Weise herstellbar ist
und die Herstellung möglichst wenige Arbeitsschritte benötigt. Das Schleifmittel
soll so aufgebaut sein, dass insbesondere manuell möglichst einfach einzelne
Schleifblätter abgetrennt werden können. Zudem soll die Qualität
der Schleifblätter bzw. des Schleifmittels durch das Abtrennen möglichst
wenig beeinflusst werden.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe mit einem Schleifmittel mit
den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Anspruchs gelöst.
Das Schleifmittel umfasst eine Trägerbahn und eine mit der Trägerbahn
verbundene Schleifschicht. Das Schleifmittel weist mindestens einen linienförmigen
geschwächten Bereich aus einem Schnitt auf, welcher an einer Oberfläche
der Schleifschicht angeordnet ist. Entlang der geschwächten Bereiche können
einzelne Schleifblätter vom Schleifmittel abgetrennt werden. Grundsätzlich
kann der Schnitt an der äusseren oder der inneren, d.h. Trägerbahn seitigen
Oberfläche oder an beiden Oberflächen angeordnet sein. Besonders vorteilhaft
ist die Anordnung des Schnitts an der äusseren Oberfläche, d.h. der Arbeitsoberfläche,
weil dies zu einem glatten Rand entlang der Bearbeitungsoberfläche des abgetrennten
Schleifblatts führt. Zudem ist die Herstellung einfach, weil der Schnitt erst
nach dem Zusammenfügen von Trägerbahn und Schleifschicht angebracht werden
kann.
Der Schnitt erstreckt sich erfindungsgemäss durchgehend von einem
ersten freien Rand der Schleifschicht zu einem zweiten freien Rand der Schleifschicht.
Der freien Ränder werden beispielsweise durch zwei Seitenränder der Schleifschicht
gebildet oder sie bilden z.B. die Ränder einer Aussparung in der Schleifschicht.
Alternativ kann der Schnitt auch eine geschlossene Form wie beispielsweise ein Kreis
oder ein Rechteck bilden. Die geschlossene Form begrenzt so ein Schleifblatt, welches
aus einem Schleifmittelbogen ab- bzw. heraustrennbar ist. Dadurch lassen sich beliebige
Formen eines Schleifblatts realisieren.
In einer bevorzugten Ausführung umfasst die Trägerbahn ein
Band und der Schnitt ist quer zur Längsrichtung des Bandes angeordnet.
Besonders bevorzugt weist das Band mehrere in Längsrichtung von
einander beabstandete in Querrichtung verlaufende Schnitte auf. Das Band kann beispielsweise
auf eine Rolle aufgewickelt werden, von welcher jeweils einzelne Schleifblätter
abtrennbar sind. Es ist auch denkbar, dass die Rolle zu einer Dispenservorrichtung
für Schleifblätter gehört, bei welcher die gewünschte Anzahl
Schleifblätter von der Rolle gewickelt wird und diese längs der Schnitte
getrennt werden.
Der Abstand zweier benachbarter Schnitte beträgt vorzugsweise
ca. 14 cm und das Band ist bevorzugt ca. 11 cm breit. Solche Dimensionen eignen
sich aufgrund der Handlichkeit besonders gut für Handschliff-Anwendungen.
Die Schnitte können auch kreuzweise auf einem Schleifmittelbogen
angeordnet sein. Die Schnitte bilden so ein Raster, welches umlaufende geschlossene
Ränder für die einzelnen Schleifblätter definiert. Durch diese Schnittanordnung
können auch grossflächige Schleifmittel verwendet wodurch sich die Herstellungskosten
reduzieren. Das Raster kann ein Rechteckraster sein, es sind aber jedoch beliebige
Winkel zwischen den Schnitten denkbar. Die Schnitte können gerade oder gekrümmt
sein, entsprechend der gewünschten Form der Schleifblätter.
Vorzugsweise geht der Schnitt in einer Richtung senkrecht zur Fläche
der Schleifschicht gesehen durchgehend durch die Schleifschicht. Dadurch können
auch besonders reissfeste Schleifschichten verwendet werden, welche sich nicht manuell
trennen lassen. Die einzelnen Schleifblätter werden durch
die Trägerbahn zusammengehalten. Bevorzugt erstreckt sich der Schnitt bis in
die Trägerbahn und bildet so eine Abreiskerbe.
Als Trägerbahn ist vorzugsweise ein längs des Schnitts trennbarer
Schaumstoff, insbesondere ein PU Schaumstoff vorgesehen. Ein Schaumstoff hat den
Vorteil, dass dieser leicht und elastisch ist und deshalb den Schleifdruck beim
Schleifen verteilt und Druckspitzen ausgleicht. Gleichzeitig lässt sich der
Schaumstoff einfach reissen.
Die Trägerbahn ist bevorzugt 1 bis 10 mm dick. Besonders geeignet
sind Dicken von 4 bis 6 mm.
Das Schleifmittel und vor allem die Trägerbahn ist bevorzugt
derart aufgebaut, dass die Reissfestigkeit im geschwächten Bereich 10–35
N/50 mm, besonders bevorzugt 16–27 N/50 mm beträgt (Reisskraftmessung/Kraft-Dehnungs-Messung).
Dadurch können einzelne Schleifblätter manuell d.h. ohne Hilfsmittel wie
Schere oder Messer, vom Schleifmittel getrennt werden.
Das Schleifmittel ist bevorzugt in Rollenform in einer Schachtel gehalten.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Rollen mit der Schleifschicht nach
innen aufgewickelt sind. Dies verhindert das Scheuern des Schleifmittels am Boden
der Schachtel. Die Erkennbarkeit der Körnung wird dabei verbessert. Während
eine solche Aufbewahrung für das vorstehend beschriebene Schleifmittel besonders
vorteilhaft ist, bietet diese Anordnung bei anderen Schleifmitteln in Rollenform
ebenfalls Vorteile.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines vorgehend beschriebenen Schleifmittels: Eine Trägerbahn wird mit einer
Schleifmittelschicht versehen. Vor oder nach dem Verbinden wird an einer Oberfläche
der Schleifmittelschicht mindestens ein Schnitt angebracht, welcher sich entweder
von einem ersten freien Rand der Schleifschicht zu einem zweiten freien Rand der
Schleifschicht erstreckt oder der eine geschlossene Form bildet.
Die Oberfläche kann diejenige Seite der Schleifmittelschicht
sein, welche mit der Trägerbahn verbunden wird. Es ist auch möglich, einen
Schnitt an beiden Oberflächen anzubringen. Bevorzugt wird der Schnitt jedoch
an der äusseren Oberfläche, also der Arbeitsoberfläche, angebracht.
Bevorzugt wird der Schnitt durchgehend durch die ganze Schleifmittelschicht ausgeführt,
sodass die durch die Schnitte getrennten Schleifscheiben nur durch die Trägerbahn
zusammengehalten werden.
Beispielsweise wird der Schnitt ausgeführt, indem das Schleifmittel
zwischen zwei Walzen durchgeführt wird, von denen die eine Walze mit einer
oder mehreren parallel zur Achse der Walzen angeordneten Schneidklingen versehen
ist. Dieses Verfahren erlaubt insbesondere bei Endlos-Schleifmittelbahnen eine effiziente
Produktion.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf Schneiden mit
einer Klinge beschränkt: es sind viele verschiedene Arten zum Erzeugen eines
Schnitts denkbar wie Schneiden, Ätzen, Stanzen, etc.
Weitere Einzelmerkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und aus den Zeichnungen.
Es zeigen:
1: Perspektivische Darstellung eines teilweise zu einer
Rolle aufgewickelten ersten Ausführungsbeispiels eines Schleifmittels,
2: Schematische Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels
eines Schleifmittels,
3: Schematische Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Schleifmittels,
4: Schematische Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels
eines Schleifmittels,
5: Perspektivische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels
eines Schleifmittels,
6: Perspektivische Darstellung eines fünften Ausführungsbeispiels
eines Schleifmittels.
Die 1 zeigt ein zu einer Rolle aufgewickeltes
bandförmiges Schleifmittel 1. Es umfasst eine Trägerbahn
2 aus Schaumstoff beispielsweise ein PUR-Ester Schaumstoff B25H der Otto
Bock Schaumfstoffwerke GmbH mit einer Dicke von 6 mm, auf welche eine Schleifschicht
3 geklebt ist. Die Schleifschicht 3 umfasst hier ein Schleifpapier
mit einer Papierlage 8 und mittels eines Bindemittels 11 darauf
fixierten Schleifpartikeln 12. Die Schleifschicht 3 ist in regelmässigen
Abständen mit in Querrichtung verlaufenden Schnitten 5 versehen. Die
Schnitte 5 verlaufen jeweils über die ganze Breite und die Schnitte
5 reichen durchgehend von der äusseren Oberfläche 9,
der Arbeitsoberfläche, bis eine Oberfläche der Trägerbahn
2. Die Schnitte 5 teilen das Schleifmittel 1 in nahtlos
aneinander gefügte Schleifblätter 7, welche durch die Trägerbahn
2 verbunden sind. Die Schleifblätter 7 haben eine Grösse
von jeweils 11,5 × 14,5 cm.
Alternativ können die Schnitte 5 wie in den
2 und 3 dargestellt ist
auch so angeordnet sein, dass sie die Schleifschicht 3 nicht vollständig
trennen. In 2 reicht der Schnitt 5 von der
äusseren Oberfläche 9 nur bis in die Papierlage
8. In 3 sind zwei Schnitte 5 angeordnet,
jeweils an der äusseren Oberfläche 9 und an der inneren Oberfläche
10, welche mit der Trägerbahn 2 verklebt ist.
Eine weitere mögliche Anordnung des Schnitts 5 ist in
4 gezeigt: der Schnitt 5 geht von der äusseren
Oberfläche 9 bis in die Trägerbahn 2 hinein. Diese Anordnung
erleichtert das Abtrennen der Schleifblätter 7, indem auch der Querschnitt
der Trägerbahn 2 durch den Schnitt 5 geschwächt ist.
In allen Ausführungsbeispielen werden die einzelnen Schleifblätter durch
die Trägerbahn zusammengehalten. Die Trägerbahn lässt sich einfach
reissen.
Die Trägerbahn 2 kann auch in Form eines in
5 dargestellten Bogens haben, welcher aus mehreren
Schleifblättern 7 zusammengesetzt ist. Die Schnitte 5 bilden
hier ein Raster von rechtwinklig zueinander angeordneten Schnitten 5. Die
Schnitte 5 erstrecken sich jeweils von einem freien Rand 6 zu
einem gegenüberliegenden freien Rand 6 und begrenzen die Schleifblätter
7.
Eine andere Anordnung der Schnitte 5 auf einem Bogen zeigt
die 6: die Schnitte 5 bilden jeweils eine
kreisförmig geschlossene Form und begrenzen runde Schleifblätter
7.