Die Erfindung betrifft eine Betonfertigteiltreppe mit Treppenstufen,
denen Trittelemente zugeordnet sind.
Die derzeit gebräuchlichen Betonfertigteiltreppen sind als einteilige
Betonformlinge ausgebildet, die sich über die ganze Treppenbreite erstrecken.
Dies ist jedoch aus ästhetischen Gründen vielfach unerwünscht. Die
bekannten Betonfertigteiltreppen kommen daher trotz der wirtschaftlichen Vorteile,
die Betonfertigteile bieten, dort nicht in Frage, wo ein über die ganze Treppenbreite
sich erstreckender Betonkörper als störend empfunden wird. Abgesehen davon
besitzen die über die ganze Treppenbreite sich erstreckenden Betonkörper
auch ein vergleichsweise großes Gewicht und sperriges Volumen, was die Lagerhaltung
und den Transport sowie die Montage erschweren kann und einen hohen Betonverbrauch
ergibt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
die Nachteile der bekannten Anordnungen zu vermeiden und eine Treppe eingangs erwähnter
Art zu schaffen, die keinen über die Treppenbreite durchgehenden Betonkörper
aufweist und dennoch als Betonfertigteiltreppe ausgebildet ist.
Als Lösung wird eine Ausbildung als Wangentreppe vorgeschlagen,
deren seitliche Wangen als Betonfertigteile ausgebildet sind, die an ihrer Oberseite
mit die Trittelemente aufnehmenden Stufen und im Bereich der Trittseite der Stufen
mit den Trittelementen zugeordneten, nach außen durch jeweils einen Steg begrenzten
Aufnahmeeinlassungen versehen sind.
Diese Maßnahmen ergeben eine Betonfertigteiltreppe mit leichtem,
unterhalb der Trittelemente offenem Aussehen, was vielfach erwünscht ist. Dennoch
sind die wirtschaftlichen Vorteile der Verwendung von Betonfertigteilen gegeben.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die beiden Wangen zusammen ein kleineres
Volumen und Gewicht als die bekannten Treppen eingangs erwähnter Art aufweisen.
Vorteilhaft ist auch, dass hinsichtlich der Art der Trittelemente eine große
Bandbreite besteht. Da den Trittelementen nach außen durch Stege begrenzte
Aufnahmeeinlassungen zugeordnet sind, ergibt sich in vorteilhafter Weise auch eine
einheitlich als Betonfläche erscheinende Wangenaußenseite. Außerdem
erübrigt sich in vorteilhafter Weise eine stirnseitige Bearbeitung der Trittelemente.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben demnach eine ausgezeichnete Gesamtwirtschaftlichkeit.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So können die seitlichen Wangen zweckmäßig durch Queranker miteinander
verbunden werden. Dies ergibt ein einheitliches Einbauelement, was die Montage erleichtern
kann. Außerdem wird hierdurch sichergestellt, dass die Trittelemente nicht
durch Seitenkräfte zwischen den beiden Wangen belastet werden, sondern lediglich
die Trittkräfte aufnehmen müssen. Dies erleichtert die Konstruktion und
die Befestigung der Trittelemente.
Zweckmäßig können die die Wangen bildenden Betonfertigteile
aus selbstverdichtendem Beton bestehen. Dieses Material besitzt eine gute Fließfähigkeit,
so dass sich automatisch saubere Sichtflächen ohne nennenswerte Nacharbeit
ergeben.
Eine weitere Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
kann darin bestehen, dass die Trittelemente im Bereich der zugeordneten Aufnahmeeinlassungen
mit den Wangen verklebt und/oder verstiftet sind. Diese Maßnahmen ergeben eine
einfache Montage und dennoch einen zuverlässigen Halt der Trittelemente.
Vorteilhaft kann die Oberseite der Trittelemente niveaugleich mit
der Oberseite der die zugeordneten Aufnahmeeinlassungen begrenzenden Stege sein.
Dies ergibt in vorteilhafter Weise durchgehende Flächen, was die Reinigung
erleichtert und die Sicherheit erhöht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen
angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher
entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Treppe,
2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Treppe und
3 eine perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen
Treppe in explosionsartiger Darstellung.
Eine Treppe 1 ganz allgemein dient, wie aus 1
ersichtlich ist, zur Überbrückung eines Höhenabstands. Dieser ist
in in Anstiegsrichtung gegeneinander versetzte Treppenstufen 2 unterteilt.
Den Treppenstufen 2 sind bei der dargestellten Treppe 1 Trittelemente
3 zugeordnet.
Die dargestellte Treppe 1 ist als Wangentreppe
ausgebildet. Diese besteht aus zwei seitlichen Wangen 4, auf denen die
Trittelemente 3 mit ihren Endbereichen aufgenommen sind. Die Wangen
4 sind zur Schaffung einer Betonfertigteiltreppe als Betonfertigteile ausgebildet,
die, wie am besten aus 3 ersichtlich ist, an ihrer Oberseite
mit mit den Treppenstufen 2 korrespondierenden Stufen 2' versehen
sind. Im Bereich der horizontalen Oberseite, das heißt der Trittseite der Stufen
2'ist jeweils, wie aus 3 weiter erkennbar ist,
eine nach außen durch einen Steg 5 begrenzte Aufnahmeeinlassung
6 vorgesehen, in die das zugeordnete Trittelement 3 mit seinem
zugewandten Endbereich einlegbar ist. Der Steg 5 und die Aufnahmeeinlassung
6 erstrecken sich über die ganze Stufenbreite. Das gilt dementsprechend
auch für die Trittelemente 3.
Die seitlichen, als einzeln herstellbare Betonfertigteile ausgebildeten
Wangen 4, die einen zueinander spiegelbildlichen Aufbau aufweisen, sind,
wie aus 2 entnehmbar ist, durch wenigstens einen, im
dargestellten Beispiel durch zwei Queranker 7 fest miteinander verbunden.
Hierdurch ergibt sich ein zusammenhängendes, einheitliches Einbauelement, das
nur noch mit den Trittstufen 3 belegt werden muss. Diese sind nachträglich
anbringbar, was die Montage vereinfacht. Die Queranker 7 sind, wie aus
3 entnehmbar ist, an ihren Enden mit Flanschplatten
8 versehen, die an den Innenseiten der Wangen 4 festlegbar sind.
Hierzu können die Wangen 4 mit eingegossenen Dübeln
9 versehen sein.
Die die Wangen 4 bildenden Betonfertigteile werden in zugeordneten
Formen gegossen. Diese sind so ausgebildet, dass die die Stege 5 und Aufnahmeeinlassungen
6 enthaltende Wangenoberseite der Formunterseite zugeordnet ist und die
Wangenunterseite die Füllseite bildet, wie in 3
durch einen Pfeil 10 angedeutet ist. Auf diese Weise wird eine zuverlässige
Ausformung der Stege 5 und Aufnahmeeinlassungen 6 bewerkstelligt.
Die Wandungen der Form ergeben saubere Sichtflächen, so dass keine nachträgliche
Nacharbeit erforderlich ist. In jedem Fall soll die Außenseite der Wangen
4 als Sichtfläche ausgebildet sein. Zum Füllen der Form findet
selbstverdichtender Beton Verwendung, der sehr fließfähig ist, so dass
sich eine saubere Oberflächenbeschaffenheit ergibt.
Die Trittelemente 3 greifen, wie in 3
durch unterbrochene Linien angedeutet ist, mit ihren Endbereichen in die jeweils
zugeordneten Aufnahmeeinlassungen 6 ein. Zur Erzielung eines zuverlässigen
Halts der Trittelemente 3 können diese mit der zugeordneten Auflagefläche
verklebt sein. Zusätzlich oder alternativ kann auch eine Verstiftung vorgesehen
sein. Im dargestellten Beispiel sind die Trittelemente 3 hierzu, wie
3 weiter zeigt, mit über ihre Unterseite vorspringenden
Stiften 11 versehen, die in zugeordnete, im Bereich der Auflageflächen
der Aufnahmeeinlassungen 6 vorgesehene, zweckmäßig eingegossene
Dübel 12 einführbar sind. Im dargestellten Beispiel sind die
Trittelemente 3 mit nach unten vorspringenden Stiften 11 und die
Wangen 4 mit den Dübeln 12versehen. Die Anordnung könnte
aber auch umgekehrt sein. Ebenso wäre es denkbar, trittelementseitig und wangenseitig
jeweils einen Dübel und einen Stift vorzusehen.
Da die Querkräfte zwischen den Wangen 4 durch die Queranker
7 übertragen werden, dient die Befestigung der Trittelemente
4 lediglich deren Halterung, was eine leichte Ausführung und die gleichzeitige
Anbringung einer Pufferung zwischen den Trittelementen und der zugeordneten, wangenseitigen
Auflagefläche erlaubt. So wäre es beispielweise denkbar, unterhalb der
Trittelemente 4 stoß- und/oder geräuschdämpfende Gummipuffer
etc. einzulegen.
Die mit ihren Endbereichen in die zugeordneten Aufnahmeeinlassungen
6 einlegbaren Trittelemente 3 können ebenfalls als Betonfertigteile
ausgebildet sein. Auch eine Ausführung aus Stein, Holz, Glas oder Metall wäre
denkbar. Die Trittelemente 3 können auch als Gitterelemente ausgebildet
sein. In jedem Fall sind die Trittelemente 3 zweckmäßig so angeordnet,
dass ihre Oberseite mit der Oberseite der benachbarten Stege 5 niveaugleich
ist, so dass Kanten vermieden werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die
Dicke der Trittelemente 3 der Höhe der Stege 5 und dementsprechend
der Tiefe der Aufnahmeeinlassungen 6 entspricht. Wo Trittelemente mit geringerer
Dicke vorliegen, können an den Enden dieser Trittelemente die Differenz ausgleichende
Elemente, vorzugsweise in Form von winkelförmigen Beschlägen angebracht
werden.
Dem dargestellten Beispiel liegt eine einläufige Treppe zugrunde.
Bei mehrläufigen Treppen mit Zwischenpodest können an die oberen und/oder
unteren Enden der Wangen 4 Ansätze zur Aufnahme des Zwischenpodests
angeformt sein, wie in 1 bei 13 durch strichpunktierte
Linien angedeutet ist. Im Bereich dieser Ansätze ist zweckmäßig eine
über die ganze Wangenbreite durchgehende Auflagefläche ohne seitliche
Stegbegrenzung vorgesehen. Zur Bildung des Podestes können den Trittelementen
entsprechende Bodenelemente Verwendung finden.
Selbstverständlich wäre es auch denkbar, die Podeste unabhängig
von den Treppen auszubilden und diese mit ihrem oberen bzw. unteren Ende hierauf
abzustützen. Derartige Podeste können durch zwei parallele Träger
gebildet werden, die durch den Trittelementen entsprechende Bodenelemente überbrückt
sind und vorzugsweise ebenfalls durch Queranker miteinander verbunden sein können.