Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft einen Diebstahlschutz für Stecknuß,
insbesondere für Verkaufsstelle, der die Stecknuß verriegeln kann, um
einen Diebstahl zu verhindern.
Stand der Technik
Aus TW M266812 ist ein
Diebstahlschutz für Stecknuß bekannt. Dieser Diebstahlschutz kann zwar
die Stecknuß verriegeln, weist jedoch ein großes Volumen auf.
Aus TW M266811 ist ein
Diebstahlschutz bekannt, der wiederholt verwendet werden kann. Dieser Diebstahlschutz
kann zwar die Stecknuß verriegeln, weist jedoch einen einfachen Aufbau auf,
so dass die Diebstahlschutzwirkung nicht gewährleistet werden kann.
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Diebstahlschutz für
Stecknuß zu schaffen, der die Stecknuß zuverläßig verriegeln
kann, um die Herstellungskosten zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird durch den erfindungsgemäßen Diebstahlschutz
für Stecknuß gelöst, dessen Hauptkörper einen Kopf aufweist,
der an ein Präsentationsgestell gehängt werden kann und mit einem Hals
verbunden ist, wobei der Hals in der diagonalen Richtung zwei gegenüberliegende
Rastnasen und Vorsprünge aufweist, wobei jeder Vorsprung mit einer Rastnase
einen Winkel von 45° und mit der anderen Rastnase einen Winkel von 135°
einschließt, wobei die beiden Vorsprünge umgekehrt ausgebildet sind, einen
Höhenunterschied haben und über einen Steg miteinander verbunden sind,
wobei an den beiden Seiten der Vorsprünge jeweils eine Nut vorgesehen ist,
wodurch die Rastnasen und die beiden Vorsprünge geringfügig verformt werden
können.
Daher wird der Hals durch die Rastnasen und die Vorsprünge in
der Stecknuß gesperrt, wodurch die Stecknuß verriegelt wird, so dass ein
Diebstahlschutz erreicht wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 eine perspektivische Darstellung der Erfindung,
2A eine Frontansicht der Erfindung,
2B eine Schnittdarstellung entlang der Linie AB in
2A,
3 eine Darstellung der Erfindung vor der Verbindung
mit der Stecknuß,
4 eine Darstellung der Erfindung nach der Verbindung
mit der Stecknuß,
5A eine Schnittdarstellung bei der Verbindung mit der
Stecknuß,
5B eine Schnittdarstellung entlang der Linie AB in
5A,
6A eine Darstellung der Berfindung beim Durchschneiden
der Schnittstelle,
6B eine Darstellung der Berfindung nach dem Durchschneiden
der Schnittstelle,
6C eine Schnittdarstellung entlang der Linie AB in
6B.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Wie aus den 1 bis 2B
ersichtlich ist, weist der Hauptkörper (1) einen Kopf (10)
auf, der durch eine rechteckige Platte gebildet ist und ein Befestigungselement
(11) besitzt, durch das der Hauptkörper an ein Präsentationsgestell
gehängt werden kann.
Der Kopf (10) verjüngt sich nach unten und verbindet
sich mit einem Hals (20), der durch einen Zylinder gebildet ist. Der Hals
(20) weist in der diagonalen Richtung zwei gegenüberliegende Rastnasen
(21) und Vorsprünge (22), (23) auf. Die beiden Vorsprünge
(22), (23) sind umgekehrt ausgebildet und haben einen Höhenunterschied.
Die beiden Vorsprünge (22), (23) sind über einen Steg
(24) miteinander verbunden. Der untere Vorsprung (23) schließt
mit einer Rastnase (21) einen Winkel von 45° und mit der anderen Rastnase
(21) einen Winkel von 135° ein. Der Hals (20) formt ferner
an den beiden Seiten der Vorsprünge (22), (23) jeweils eine
Nut (25) aus, die sich zwischen den Vorsprüngen (22), (23)
und den Rastnasen (21) befinden. Durch die Nuten (25) können
die Rastnasen (21) und die beiden Vorsprünge (22), (23)
geringfügig verformt werden. Der Hals (20) bildet einen Riegel. Der
ober Vorsprung (22) besitzt ferner eine Schnittstelle (26), an
der der obere Vorsprung mit dem Hals (20) verbunden ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Erfindung auf eine
Stecknuß (3) angewendet. Die Stecknuß (3) gehört
jedoch nicht zum Gegenstand der Erfindung.
Die Stecknuß (3) weist eine Ausnehmung (31)
auf, die an den Innenwänden jeweils ein Rastloch (32) und an den vier
Ecken jeweils eine Nut (33) besitzen.
Wie aus den 3 bis 5B
ersichtlich ist, wird der Hals (20) in die Ausnehmung (31) der
Stecknuß (3) gesteckt. Beim Stecken, wie es in 5A
dargestellt ist, werden zunächst die Rastnasen (21) auf die Rastlöcher
(32) und die Vorsprünge (22), (23) auf die Nuten
(33) der Ausenhmung (31) ausgerichtet. Da die Rastnasen (21)
geringfügig verformt werden können, kann der Hals (20) in die
Ausnehmung (31) gesteckt werden, bis die Rastnasen (21) in die
Rastlöcher (32) einrasten. Gleichzeitig werden die Vorsprünge
(22), (23) in die Nuten (33) geschoben, wie es in
5B dargestellt ist. Durch den Steg (24) zwischen
den Vorsprüngen (22), (23) kann der Hals (20) nicht
gedreht werden, da die Vorsprünge (22), (23) nicht verformt
werden und somit nicht aus den Nuten (33) austreten können. Daher
wird der Hals (20) durch die Rastnasen (21), die mit den Rastlöchern
(32) verrastet sind, und die Vorsprünge (22), (23)
die in den Nuten (33) eingreifen, in der Ausnehmung (31) der Stecknuß
(3) gesperrt, wodurch die Stecknuß (3) verriegelt wird, so
dass ein Diebstahlschutz erreicht wird.
Wie aus den 6A bis 6C
ersichtlich ist, muß der Benutzer zur Entfernung der Erfindung nur mit einer
Schere die Schnittstelle (26) des Vorsprungs (22) durchschneiden,
wodurch die beiden Vorsprüngen (22), (23) nach innen gedrückt
werden können, so dass der Hals (20) gedreht werden kann. Dadurch
verlassen die Vorsprüngen (22), (23) die Nuten (33)
und die Rastnasen (21) die Rastlöcher (32).
Dabei muß der Hals (20) nur nach links oder rechts um
45° gedreht werden, damit die Rastnasen (21) auf die Nuten (33)
und die Vorsprünge (22), (23) auf die Rastlöcher (32)
ausgerichtet sind. Da die Tiefe der Nuten (31) größer ist als
die Höhe der Rastnasen (21) und die Vorsprünge (22),
(23) nach innen gedrückt werden können, kann der Hals (20)
leicht aus der Ausnehmung (31) gezogen werden, so dass die Stecknuß
(3) entriegelt wird.
Obwohl die Diebstahlschutzwirkung verloren ist, kann der Hauptkörper
(1) auch in die Stecknuß (3) gesteckt werden. Durch die Verrastung
der Rastnasen (21) und der Rastlöcher (32) kann der Hauptkörper
(1) in der Stecknuß (3) poistioniert werden, so dass die
Stecknuß (3) durch das Befestigungselement (11) des Hauptkörper
(1) an das Präsentationsgestell gehängt werden kann. Zudem kann
auf dem Kopf (10) des Hauptkörpers (1) ein Identifizierungselement
für die Stecknuß (3) vorgesehen sein.
Das Befestigungselement (11) des Kopfs (10) ist
nicht auf die Darstellung in den Figuren beschränkt. Der Kopf (10)
kann auch einen Haken oder eine Klammer bilden. Die umgekehrte Anordnung der Vorsprünge
(22), (23) hat auch keine beschränkende Bedeutung. Die Anzahl
der Nuten (25) ist auch nicht auf die Darstellung in den Figuren beschränkt.
Die vorstehende Beschreibung stellt nur ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar und soll nicht als Definition der Grenzen und des Bereiches der
Erfindung dienen. Alle gleichwertige Änderungen und Modifikationen gehören
zum Schutzbereich dieser Erfindung.
Aufgrund der obengenannten Tatsachen entspricht die Erfindung in ihrer
Verfügbarkeit, Fortschrittlichkeit und Neuheit vollauf den Anforderungen für
ein Gebrauchsmuster.