Die vorliegende Erfindung betrifft eine Matratze gemäß dem
Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1. Solche Matratzen können beispielsweise
im privaten Bereich Anwendung finden. Sehr interessant ist auch die Anwendung im
Bereich der Kranken- und Pflegebetten. Gerade Patienten, die längere Zeit bettlägerig
sind, neigen zu Dekubitus, auch als „Wundliegen" bezeichnet. Die Gefahr eines
Dekubitalgeschwüres kann jedoch deutlich verringert werden, wenn die bettlägerige
Person beispielsweise auf einem beheizten Wasserbett untergebracht wird. Solche
Wasserbetten sind jedoch teuer in der Anschaffung und verfügen über ein
großes Gewicht durch die benötigte Menge an Wasser, was sie, insbesondere
im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime, sehr unpraktikabel macht.
Die DE 10 2004 057 590
A1 beschreibt daher eine Matratzenauflage, welche einen mit Wasser befüllbaren
Hohlraum aufweist. Dies bietet eine kostengünstige und vergleichsweise leichte
Alternative zu herkömmlichen Wasserbetten. Nachteilig hierbei ist jedoch, dass
es nicht möglich ist, das Kopf- bzw. Fußende der Liegestätte anzuheben,
da ansonsten von da aus das Wasser direkt in den tiefer liegenden Rumpfbereich abfließen
würde. Gerade bei bettlägerigen Patienten ist es jedoch wichtig, den Kopf-
und Fußbereich den Bedürfnissen des Patienten anpassen zu können.
Die DE 20 2006 005 772
beschreibt eine Matratze mit querliegenden Wasserkammern. Nachteilig bei dieser
Anordnung ist, dass gerade im Rumpfbereich, wo die Gefahr des Dekubitus besonders
hoch ist und wo der Schwerpunkt des Körpers, gerade auch bei einem sitzenden
Menschen angeordnet ist, das Wasser in den Wasserkammern nicht optimal verdrängt
wird und sich dem Körper nicht so gut anpasst, so dass die Gefahr eines Dekubitus
noch immer vorliegt. Weiterhin ist es schwierig, die Matratze mit herkömmlichen
Wasserbettheizungen zu beheizen, da hierfür jede einzelne Wasserkammer mit
einer Heizung versehen werden muss, was die Matratze sehr teuer macht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher eine Matratze zu schaffen, welche
durch vergleichbare Eigenschaften zu einer herkömmlichen Wassermatratze, einem
Dekubitus vorbeugt, leicht beheizbar ist und deren Kopf- und/oder Fußbereich
hochstellbar sind. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Kennzeichens von Anspruch
1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Die erfindungsgemäße Matratze verfügt über eine
große Aufnahme im Rumpfbereich, in welcher ein großes Füllelement,
nämlich ein Rumpffüllelement, eingebracht werden kann. Im Kopf- und/oder
im Fußbereich sind dafür eine oder mehrere kleinere Aufnahmen vorgesehen,
in welche kleinere Füllelemente einbringbar sind. Hierdurch können der
Kopf- bzw. der Fußbereich gekippt bzw. hochgestellt werden, um die Matratze
der auf ihr befindlichen Person entsprechend anzupassen. Das Fluid verbleibt dabei
in den Füllelementen. Im Rumpfbereich jedoch, in welchem das Dekubitus-Risiko
am größten ist, ist dann ein größeres Füllelement vorgesehen,
was einerseits sich besser der Körperform anpasst und andererseits auch sehr
einfach beheizbar ist.
Als Fluid wird bevorzugterweise Wasser verwendet. Dieses ist fast
überall kostengünstig verfügbar und hat sich bereits in herkömmlichen
Wasserbetten aufgrund seiner Eigenschaften bewährt.
Die Matratze kann entweder auf einer herkömmlichen Matratze einer
Liegestätte, wie einem Bett oder einer Couch, Anwendung finden, oder aber als
selbstständige Matratze auf dem Gestell einer Liegestätte verwendet werden,
beispielsweise auf einem Lattenrost. Je nachdem wie die Matratze genau ausgestaltet
ist, ist sie trotz des befüllten Wassers sehr leicht, so dass sie auf dem Gestell
einer herkömmlichen Liegestätte bzw. auf dessen Matratze Verwendung finden
kann.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden aus der
nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen deutlich.
Es zeigen:
1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Matratze im Schnitt,
2 eine erfindungsgemäße Matratze in Draufsicht,
3 eine Anordnung für Temperierkanäle, welche
durch zwei Folien gebildet werden.
1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Matratze 10. Diese weist einen Basiskörper 11 auf, welcher
wiederum in einen Kopfbereich 12, einen Rumpfbereich 13 und einen
Fußbereich 14 unterteilt ist. Im Kopfbereich 12 sowie im
Fußbereich 14 sind mehrere Aufnahmen 20 vorgesehen, die hier
als kleinere Aufnahmen 22 ausgeführt sind. In diese sind Füllelemente
einbringbar. Die Füllelemente werden mit einem Fluid, insbesondere mit Wasser
befüllt. Der Rumpfbereich 13 weist eine einzelne große Aufnahme
21 auf, in welche ein großes Füllelement einbringbar ist. Oberhalb
des Basiskörpers 11 ist hier eine Heizung 40 vorgesehen.
Anstelle der Heizung 40 kann jedoch auch eine Kühlung vorgesehen sein.
In 1 ist die Heizung 40 über die gesamte
Oberfläche des Basiskörpers 11 ausgedehnt. Es ist jedoch genauso
gut möglich, nur Teilbereiche des Basiskörpers 11 zu beheizen
und gegebenenfalls andere Bereiche zu kühlen oder gar nicht
zu temperieren. Ein Anwendungsfall wäre beispielsweise die Behandlung von Personen,
die unter Krampfadern leiden. Hier könnte der Rumpfbereich 13 beheizt
werden, während der Fußbereich 14 zur Linderung der Krampfadern
gekühlt wird. Die Heizung 40 kann elektrisch funktionieren.
Des Weiteren ist oberhalb des Basiskörpers 11 noch eine
Abdeckung 30 vorgesehen. Dies erhöht den Liegekomfort für eine
auf der Matratze befindliche Person und schützt gleichzeitig auch die in den
Aufnahmen 21 befindlichen Füllelemente. Besonders vorteilhaft ist
es, wenn der Basiskörper 11 und/oder die Abdeckung 30 aus
einem Schaumstoff, insbesondere aus einem viskoelastischen Schaumstoff bestehen.
Dieses Material besitzt ein geringes Gewicht und ist für die auf der Matratze
befindliche Person sehr komfortabel, da es sich ebenfalls gut dem Körper anpasst.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Matratze 10 insgesamt
eine Höhe 15 von 0,5 cm bis < 8 cm aufweist. Besonders bewährt
hat sich hierbei eine Höhe 15 von 3 cm. Insbesondere bei der Verwendung
der Matratze 10 als Matratzenauflage auf einer herkömmlichen Matratze
einer Liegestätte ist eine solche Höhe 15 ausreichend, um einen
guten Komfort zu gewährleisten und einem Dekubitus vorzubeugen. Des Weiteren
wird bei einer solch geringen Höhe 15 wenig Fluid benötigt, so
dass die Matratze 10 insgesamt wenig Gewicht hat und auf einer herkömmlichen
Matratze bzw. auf dem Gestell einer herkömmlichen Liegestätte ohne Weiteres
verwendbar ist. Außerdem ist die Herstellung einer solchen Matratze
10 deutlich kostengünstiger, als bei Matratzen mit größerer
Höhe 15.
2 zeigt eine erfindungsgemäße Matratze
10 in Draufsicht. Die Abdeckung 30 wurde hierbei entfernt. Als
Heizung 44 ist hier im Bereich des in der großen Aufnahme
21 befindlichen Rumpffüllelementes eine herkömmliche Wasserbettheizung
44 angeordnet.
3 zeigt eine Ausführungsform einer Heizung
40. Diese kann sich in ihrer Ausdehnung über die komplette Oberfläche
des Basiskörpers 11 oder nur über Teile davon erstrecken. In
der Heizung 40 sind Temperierkanäle 41 vorgesehen, in welchen
ein Temperiermedium befindlich ist. Dieses Medium wird an externer Stelle gekühlt
oder beheizt und dann den Temperierkanälen 41 der eigentlichen Heizung
40 zugeführt. Die Heizung 40 selber besteht hier aus zwei
Folien 42, welche übereinandergelegt werden und bereichsweise miteinander
verschweißt 43 sind um die Temperierkanäle 41 zu bilden.
Das Temperiermedium wird über Leitungen 45, den Temperierkanälen
41 zu und von diesen abgeführt. Hierbei ist es besonders günstig,
wenn sich alle Leitungen 45 quer auf einen Seite der Heizung
40 befinden.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier dargestellten
Zeichnungen lediglich Ausführungsformen der Erfindung darstellen. Diese ist
nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch verschiedene Abwandlungen möglich.
- 10
- Matratze
- 11
- Basiskörper
- 12
- Kopfbereich
- 13
- Rumpfbereich
- 14
- Fußbereich
- 15
- Höhe von 10
- 20
- Aufnahme
- 21
- Große Aufnahme
- 22
- Kleine Aufnahme
- 30
- Abdeckung
- 40
- Heizung
- 41
- Temperierkanal
- 42
- Folie
- 43
- Verschweißter Bereich an 32
- 44
- Wasserbettheizung
- 45
- Leitung