Die Erfindung betrifft eine Zudecke mit abgeteilten oder abgesteppten,
parallel zu einem Rand der Zudecke verlaufenden, mit einem wärmeisolierenden
Werkstoff gefüllten, gestreckten Kammern, wobei die einander benachbarten und
gegeneinander abgesetzten Kammern auf wenigstens einer eine der beiden Oberflächen
der Zudecke bildenden flächigen Bahnen oder Stoffbahnen befestigt, insbesondere
aufgenäht sind, so dass bei einer Biegung oder Krümmung der flächigen
Bahn im Sinne einer Aufwölbung der Kammern einander benachbarte Begrenzungen
oder Wandungen dieser Kammern zumindest bereichsweise auseinander bewegbar oder
bewegt und bei einer entgegengesetzten Krümmung oder Biegung die Begrenzungen
oder Wandungen der gefüllten Kammern einander angenähert oder aneinander
gelegt oder aneinander gedrückt sind, wobei die im mittleren Bereich der Zudecke
zwischen randseitig verlaufenden Kammern angeordneten Kammern quer zu ihrer Längserstreckung
unterteilt sind.
Eine derartige Zudecke ist aus DE
103 50 272 B3 und aus DE 10
2005 007 201 A1 bekannt und hat sich bewährt. Die im mittleren Bereich
der Zudecke befindlichen Kammern, die für die Wärmeisolierung eines darunter
liegenden Körpers die größere Bedeutung haben, können durch
die gewählte Anordnung an unterschiedliche Temperaturen durch Umwenden der
Zudecke angepasst werden. Die im Randbereich der Zudecke befindlichen Kammern hingegen
sind nicht oder nur nahe einem oder beiden Enden dieser langgestreckten Kammern
unterteilt, um am Rand der Zudecke, wo der Benutzer in der Regel nicht zu liegen
kommt, einen guten Abschluss zu bewirken.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass in Einzelfällen die Füllung
dieser randseitigen langgestreckten Kammern innerhalb dieser Kammern so verschoben
werden kann, dass diese Kammern ihre Isolier- oder Abschlusswirkung nicht mehr ausreichend
erfüllen können.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Zudecke der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei welcher die Abschlusswirkung der randseitigen Kammern von deren
Füllung unabhängig wirksam ist.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist
die eingangs definierte Zudecke dadurch gekennzeichnet, dass auch wenigstens eine
der unmittelbar an einem der Ränder der Zudecke oder an zwei parallelen Rändern
angeordneten, parallel zu diesem Rand verlaufenden länglichen Kammern quer
zu ihrer Längserstreckung in dem mittleren Bereich der Zudecke beziehungsweise
zwischen den von den kürzeren Rändern der Zudecke begrenzten Enden wenigstens
einmal unterteilt ist. Versuche haben gezeigt, dass dadurch beliebige Füllungen
der Kammern ausreichend gut an ihrem Platz und innerhalb der Längserstreckung
der Kammern gehalten werden, so dass diese randseitigen Kammern ihre Abschlusswirkung
auch nach einem zu einseitigen Aufschütteln der Decke behalten.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn die Zudecke rechteckig ist
und die unterteilten Kammern in Richtung der größeren Abmessung der Zudecke
parallel zu deren Längsrändern orientiert sind. Die länglichen Kammern
erstrecken sich also in Richtung der größeren Abmessung der Zudecke, so
dass vor allem auch die parallel am Rand der Zudecke verlaufenden, langgestreckten,
erfindungsgemäß wenigstens einmal im mittleren Bereich der Zudecke unterteilten
Kammern ebenfalls in Richtung der größeren Abmessung der Zudecke verlaufen
und an dem in Richtung einer liegenden Person verlaufenden längeren Rand die
gewünschte Abdichtung zu der Unterlage des Benutzers herstellen.
Die randseitigen Kammern können im mittleren Bereich jeweils
wenigstens zwei insbesondere parallele, quer verlaufende Unterteilungen haben. Dadurch
wird vor allem bei sehr langen Zudecken noch besser eine Verschiebung der Füllung
in diesen randseitigen Kammern in übermäßigem Maße verhindert,
was vor allem auch bei Synthetik-Füllungen wichtig ist.
Die in den randseitigen Kammern angeordneten Unterteilungen können
in Flucht mit Unterteilungen der Kammern im mittleren Bereich der Zudecke angeordnet
sein. Bei den Zudecken gemäß dem Stand der Technik haben die sich durch
Unterteilung jeweils ergebenden Einzelkammern im mittleren Bereich der Zudecke in
Längsrichtung eine größere Abmessung als in Querrichtung und, als
es der Breite der jeweiligen Kammern entspricht. In gleicher Weise können also
auch die randseitigen langgestreckten Kammern durch Unterteilung in längliche
Einzelkammern unterteilt sein.
Die unmittelbar am Rand der Zudecke angeordneten, parallel zu diesem
Längsrand verlaufenden länglichen Kammern können, wie bereits erwähnt,
im mittleren Bereich der Zudecke zwei zueinander beabstandete Unterteilungen und
zusätzlich nahe ihrem einen oder beiden Enden eine weitere Unterteilung aufweisen.
Auf diese Weise lässt sich über die Gesamtlänge der Zudecke eine
gewisse Unterteilung der randseitigen Kammern erzielen, ohne dass diese aber zu
stark verkürzt und unterteilt werden, so dass diese randseitigen Einzelkammern
immer noch ihre randseitigen Abschlussfunktion erfüllen können, die in
ihnen befindliche Füllung aber an einer zu starken Verschiebung gehindert ist.
Die Unterteilungen können als Begrenzungen der durch sie gebildeten
Einzelkammern ausgebildet sein, die an den Unterteilungen bei aufgewölbten
Kammern auseinander bewegt oder bewegbar und bei entgegengesetzter Biegung, Krümmung
oder Wölbung einander angenähert sind oder wenigstens bereichsweise aneinander
liegen oder aneinander gedrückt sind. Somit kann bei sehr großer Wärmeentwicklung
der Benutzer auch den Rand seiner Decke aufwölben und dadurch den Wärmedurchgang
auch im Randbereich verbessern, während in der Winterposition die randseitigen
Kammern praktisch eine durchgehende Isolierung bilden.
Die randseitigen Kammern können weniger Unterteilungen als die
Kammern im mittleren Bereich der Zudecke haben und die Einzelkammern zwischen den
Unterteilungen der randseitigen Kammer können zumindest teilweise eine größere
Länge als die Einzelkammern des mittleren Bereichs der Zudecke haben. Dies
entspricht der Anforderung, dass im Randbereich der Zudecke ein guter Abschluss
auch zu der Unterlage des Schläfers hergestellt werden können soll, gleichzeitig
aber verhindert werden soll, dass eine Füllung, insbesondere eine Synthetik-Füllung,
in diesen randseitigen Kammern möglicherweise zu sehr nach einer Seite hin
verschoben und dadurch in dem restlichen Bereich nicht mehr ausreichend wirksam
ist.
Eine besonders gute Ausführung ergibt sich vor allem bei Zudecken
mit relativ großen Abmessungen, wenn an beiden Längsrändern der Zudecke
jeweils zwei einander unmittelbar benachbarte randseitige Kammern mit einer oder
mehreren im mittleren Bereich angeordneten, quer verlaufenden Unterteilungen vorgesehen
sind. Entsprechend gut ist die randseitige Abdichtung durch eine derartige Zudeckung
gegenüber einer Unterlage für den Schläfer herstellbar und dennoch
erreichbar, dass die Füllung in diesen randseitigen Kammern nicht zu sehr verschoben
werden kann.
Die erfindungsgemäße Zudecke kann im übrigen die Einzelheiten
und Ausgestaltungen der Zudecke gemäß DE
10 2005 007 201 A1 aufweisen beziehungsweise mit all deren Merkmalen kombiniert
sein und zusätzlich die schon erwähnten zusätzlichen Unterteilungen
der randseitigen Kammern aufweisen.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Zudecke anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter
Darstellung:
1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen
rechteckigen Zudecke mit in Richtung ihrer größeren Abmessung verlaufenden
Kammern und quer dazu angeordneten Unterteilungen in Einzelkammern, wobei auch die
randseitigen, in Längsrichtung verlaufenden Kammern quer verlaufende Unterteilungen
aufweisen,
2 eine Ansicht der rechteckigen Zudecke gemäß
1 in Richtung ihres kürzeren Randes mit Blick
auf die Stirnseite der oberhalb einer gemeinsamen durchgehenden Stoffbahn angeordneten
Kammern, wobei sich die Zudecke in ihrer "Sommerposition" befindet, sowie
3 eine der 2 entsprechende
Darstellung der erfindungsgemäßen Zudecke, wobei sie gegenüber der
Position in 2 um 180° um eine Längsachse
gewendet ist und sich so in der "Winteranwendung" befindet.
Eine im Ganzen mit 1 bezeichnete rechteckige Zudecke dient
dazu, die Körperwärme eines Schläfers entsprechend der Anordnung
und Ausbildung gemäß DE 10
2005 007 201 A1 und gemäß DE
103 50 272 B3 zurückzuhalten und den Schläfer warm zu halten.
Damit diese Zurückhaltung der Wärme im Sommer geringer als im Winter sein
kann, ist die Zudecke 1 in zwei einander entgegengesetzten Lagen anwendbar,
wobei sie stark schematisiert in 2 in ihrer Anwendung
im Sommer und in 3 in ihrer Anwendung im Winter –
jeweils ohne einen Schläfer und in nur ausgebreiteter Lage – dargestellt
ist.
Die Zudecke 1 weist abgeteilte oder abgesteppte, parallel
zu ihren längeren Rändern 2 verlaufende, mit einem wärmeisolierenden
Werkstoff wie Federn, Daunen, Wolle, Mischungen daraus, Kunststoff oder Kunststoffvlies
usw. gefüllte langgestreckte Kammern 3 auf, wobei die einander benachbarten
und gegeneinander abgesetzten Kammern 3 auf einer eine der beiden Oberflächen
der Zudecke 1 bildenden flächigen Stoffbahn 4 befestigt,
insbesondere aufgenäht sind.
Wie schon in DE 10 2005
007 201 A1 oder in DE 103 50 272
B3 beschrieben, sind bei einer Biegung oder Krümmung dieser flächigen
Stoffbahn 4 im Sinne einer Aufwölbung der Kammern 3 einander
benachbarte Begrenzungen oder Wandungen 5 dieser Kammern 3 auseinander
bewegbar und bei einer entgegengesetzten Krümmung oder Biegung liegen diese
Begrenzungen oder Wandungen 5 praktisch über ihre gesamte Höhe
aneinander.
Wird also die Zudecke 1 in ihrer in 2
dargestellten Lage nach oben gewölbt, weil eine Person darunter liegt, entfernen
sich die unmittelbar aneinander liegenden beziehungsweise einander unmittelbar benachbarten
Begrenzungen oder Wandungen 5 voneinander, so dass mehr Wärme durch
die Zudecke 1 entweichen kann. Eine solche Anwendung ist vor allem bei
großer äußerer Wärme, also insbesondere im
Sommer, zweckmäßig.
Wird hingegen die Zudecke 1 in ihrer in 3
dargestellten Lage durch eine unter dieser Zudecke 1 befindliche Person
aufgewölbt, werden die Wandungen 5 unmittelbar benachbarter Kammern
3 aneinander gedrückt, so dass auch die in 3
erkennbaren, bereichsweise auseinander laufenden Teile dieser Begrenzungen oder
Wandungen 5 in Berührung miteinander gelangen und dadurch weniger
Wärme durch die Zudecke 1 hindurchtreten kann, so dass eine solche
Benutzung der Zudecke 1 vor allem im Winter zweckmäßig ist.
Dabei erkennt man in den 2 und
3, dass die einander benachbarten Begrenzungen oder
Wandungen 5 der Kammern 3 in ausgebreiteter, nicht gewölbter
Lage der Zudecke 1 über einen ersten Teil 5a ihres von der
Stoffbahn 4 ausgehenden Überstands einen geringeren Abstand als im
weiteren Verlauf 5b dieses Überstands zueinander haben beziehungsweise
in dem ersten Teil 5a ihres Überstands gemäß 2
und 3 aneinander liegen.
Gemäß 1 sind einige der Kammern
3, die sich über die gesamte Länge der Zudecke 1 erstrecken,
quer zu ihrer Längserstreckung unterteilt, wobei die sich durch die Unterteilung
jeweils ergebenden Einzelkammern 7 in Längsrichtung der unterteilten
Kammern 3 und der Zudecke 1 eine größere Abmessung als
in Querrichtung haben. Die Begrenzungen oder Wandungen 5 auch der Einzelkammern
7 liegen an den Unterteilungen in wenigstens einem ersten Teil
5a ihres Überstands gegenüber der Stoffbahn 4 aneinander,
könnten aber auch einen geringen Abstand zueinander haben und haben außerdem
an dem weiteren Teil 5b des Überstandes der benachbarten Wandungen
oder Begrenzungen 5 einen zunehmenden Abstand. Dies entspricht der Zudecke
gemäß DE 10 2005 007 201 A1.
Die Begrenzungen 5 könnten aber auch gemäß DE
103 50 272 B3 von der Stoffbahn 4 ausgehend, etwas auseinander
laufen.
Die Einzelkammern haben also in Längsrichtung eine ähnliche
Querschnittsform wie in Querrichtung und demgegenüber lediglich eine etwas
größere Länge als in Querrichtung.
Dabei erkennt man, dass diese Länge der Einzelkammern
7, die sich im mittleren Bereich der Zudecke 1 befinden, wiederum
unterschiedlich sein könnte. Demgemäss könnten auch Einzelkammern
7 mit quadratischem Grundriss vorgesehen werden und sie könnten sogar
in Längsrichtung eine kürzere Abmessung als in Querrichtung haben.
Die im mittleren Bereich der Zudecke 1 angeordneten parallelen
Kammern 3 sind also in Querrichtung die Einzelkammer 7 bildend
mehrfach unterteilt.
Die unmittelbar am Rand 2 der Zudecke angeordneten, parallel
zu diesem Rand verlaufenden länglichen Kammern 3 sind in diesem Ausführungsbeispiel
ebenfalls quer zu ihrer Längserstreckung im mittleren Bereich der Zudecke
1 beziehungsweise zwischen den von den kürzeren Rändern
8 der Zudecke 1 begrenzten Enden unterteilt, aber weniger oft
als die Kammern 3 im mittleren Bereich der Zudecke 1.
Im Ausführungsbeispiel gemäß 1
ist vorgesehen, dass die randseitigen Kammern 3 im mittleren Bereich jeweils
zwei insbesondere parallele, quer verlaufende Unterteilungen 9 haben, die
in Flucht mit Unterteilungen oder Wandungen 5 der Kammern im mittleren
Bereich der Zudecke 1 angeordnet sind.
Dabei weisen diese unmittelbar am Rand der Zudecke 1 angeordneten,
parallel zu diesem Rand 2 verlaufenden länglichen Kammern
3 im mittleren Bereich der Zudecke 1 zwei Unterteilungen oder
Wandungen 9 und zusätzlich dazu nahe ihren beiden Enden jeweils eine
weitere Unterteilung oder Wandung 9 auf.
Die Unterteilungen sind dabei alle jeweils als Begrenzungen
5 oder 9 der durch sie gebildeten Einzelkammern 7 und
10 ausgebildet, die an den Unterteilungen bei aufgewölbten Kammern
7 und 10 auseinander bewegt oder bewegbar und bei entgegengesetzter
Biegung, Krümmung oder Wölbung einander angenähert sind oder wenigstens
bereichsweise aneinander liegen oder aneinander gedrückt sind. Die Unterteilungen
und Begrenzungen 5 und 9 sind also im Ausführungsbeispiel
in übereinstimmender Weise gebildet und gestaltet.
Dabei erkennt man in 1, dass die randseitigen
Kammern 3 weniger Unterteilungen und Begrenzungen 9 als die Kammern
3 im mittleren Bereich der Zudecke 1 haben und dass die Einzelkammern
10 zwischen den Begrenzungen 9 der randseitigen Kammer
3 zumindest teilweise eine größere Länge als die Einzelkammern
7 des mittleren Bereichs der Zudecke 1 haben. Zwar erkennt man
in 1 genau in der Mitte der randseitigen Kammern
3 Einzelkammern 10, die dieselbe Abmessung wie die ihnen unmittelbar
benachbarten Einzelkammern 7 des mittleren Bereichs haben, jedoch ist in
Längserstreckung benachbart dazu jeweils auch eine Einzelkammer 10
von erheblich größerer Länge zu erkennen.
Dabei wird in 1 außerdem deutlich,
dass an beiden Längsrändern 2 der Zudecke 1 jeweils
zwei einander unmittelbar benachbarte randseitige Kammern 3 mit mehreren
im mittleren Bereich angeordneten, quer verlaufenden Unterteilungen in Form von
Begrenzungen 9 vorgesehen sind. Soweit die randseitigen Kammern
3 quer verlaufende Unterteilungen und Begrenzungen
9 haben, fluchten diese mit entsprechenden Begrenzungen 5 der
Kammern 7 des mittleren Bereichs der Zudecke 1.
Es ergeben sich also an den randseitigen Kammern 3 jeweils
zumindest einzelne relativ lange Einzelkammern 10, deren Länge die
der Einzelkammern 7 im mittleren Bereich der Zudecke 1 übertreffen,
so dass in diesen randseitigen Kammern 3 befindliche Füllmaterialien
durch diese Begrenzungen 9 daran gehindert werden, sich zu sehr in einer
Längsrichtung zu verschieben, so dass die randseitigen Kammern 3 nach
wie vor eine gute Abdichtwirkung gegenüber einem Schlafuntergrund haben können
und auch behalten, weil die erwähnte Verschiebung der Füllung durch diese
Unterteilungen 9 verhindert oder zumindest stark eingeschränkt ist.