Komoto, Keiji, Tokyo, JP; Kawakami, Hiroaki, Tokyo, JP; Chiba, Tatsuhiko, Tokyo, JP; Abe, Atsuyoshi, Tokyo, JP; Moriki, Yuji, Tokyo, JP; Magome, Michihisa, Tokyo, JP; Handa, Satoshi, Tokyo, JP; Suzuki, Kiyokazu, Tokyo, JP
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bilderzegungsverfahren wie
z.B. Elektrophotographie, elektrostatische Aufzeichnung, magnetische Aufzeichnung
und Toner-Jet-Aufzeichnung und insbesondere ein Bilderzeugungsverfahren, bei dem
ein Tonerbild auf ein Übertragungs(bildempfangs)material (Aufzeichnungsmaterial)
übertragen wird und unter Einwirkung von Wärme und Druck fixiert wird,
wodurch ein fixiertes Bild erhalten wird.
Drucker und Kopiergeräte müssen gegenwärtig einer hohen
Aufzeichnungsgeschwindigkeit sowie einer Bilderzeugung mit hoher Auflösung
genügen. In Verbindung mit diesen Anforderungen muss eine erhöhte Betriebsgeschwindigkeit
erzielt werden, und im Einzelnen ist bei einem Fixiervorgang (oder -schritt) das
Zusammenpassen einer Fixiereinrichtung und eines Toners von entscheidender Bedeutung.
Ferner sind für so einen Fixiervorgang Verbesserungen der Brauchbarkeit
wie z.B. Unterdrückung des Energieverbrauchs und Schnellstartfähigkeit
erwünscht.
Bei so einem Fixiervorgang ist als Fixiereinrichtung zum Heißfixieren
eines Tonerbildes (eines noch nicht fixierten Bildes) auf einem Aufzeichnungsmaterial
wie z.B. einem Übertragungs(bildempfangs)blatt, einem Elektrofaxblatt, einem
Aufzeichnungsblatt für elektrostatische Aufzeichnung, einer Schreibprojektorfolie
(OHP-Folie), einem Druckblatt oder einem Formatpapier eine Heißwalzen-Fixiereinrichtung
umfassend angewendet worden.
Eine Heißwalzen-Fixiereinrichtung ist jedoch von dem Problem
begleitet, dass die Fixierwalze eine große Wärmekapazität hat, so
dass sogar in dem Fall, dass gleichzeitig mit dem Einschalten einer Stromversorgung
für das Bilderzeugungsgerät mit der Speisung einer Halogenlampe als Wärmequelle
für die Fixiereinrichtung begonnen wird, von einem vollständig abgekühlten
Zustand der Fixierwalze bis zum Erreichen einer vorgeschriebenen Temperatur, bei
der ein Fixieren möglich ist, eine beträchtliche Wartezeit erforderlich
ist, so dass hinsichtlich der Schnellstartfähigkeit ein Problem zurückbleibt.
Ferner muss die Halogenlampe sogar in einem Bereitschaftszustand (in
einem Zeitraum, in dem kein Bild erzeugt wird) weiter gespeist werden, damit ein
vorgeschriebener Temperaturzustand der Fixierwalze aufrechterhalten wird, so dass
eine Massnahme zur Verhinderung einer Zunahme der Innentemperatur in dem Bilderzeugungsgerät
erforderlich ist und das Problem eines erhöhten Energieverbrauchs aufgeworfen
wird.
Zur Lösung des vorstehend erwähnten Problems ist z.B. in
der Japanischen Offengelegten Patentanmeldung (JP-A) 63-313182, der JP-A 2-157878,
der JP-A 4-44075 und der JP-A 4-204980 eine Fixiereinrichtung mit Folienheizung
beschrieben worden.
Bei so einer Fixiereinrichtung mit Folienheizung ist zwischen einem
Keramik-Heizelement und einer als Presselement dienenden Presswalze eine hitzebeständige
Folie (Fixierband) eingefügt, wodurch ein Spalt gebildet wird, bei dem zwischen
der Folie und der Presswalze ein Aufzeichnungsmaterial, das ein darauf erzeugtes,
noch nicht fixiertes Tonerbild trägt, eingeführt und dazwischen angeordnet
wird und zusammen mit der Folie befördert wird, wobei dem noch nicht fixierten
Tonerbild, das sich auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet, bei dem Spalt über
die Folie Wärme aus dem Keramik-Heizelement zugeführt wird, so dass das
Tonerbild auch unter der Wirkung einer Presskraft bei dem Spalt auf der Oberfläche
des Aufzeichnungsmaterials heißfixiert wird.
Es ist typisch für die Fixiereinrichtung mit Folienheizung, dass
das Keramik-Heizelement und die Folie als Bauelemente mit niedriger Wärmekapazität
gebildet werden können, um eine auf Anforderung arbeitende Einrichtung (Einrichtung
vom "On-demand"-Typ) bereitzustellen, wodurch ein Bilderzeugungsgerät möglich
gemacht wird, bei dem das Keramik-Heizelement, das als Wärmequelle dient, nur
während der Bilderzeugung gespeist wird, um auf eine vorgeschriebene Fixiertemperatur
erhitzt zu werden, so dass die Wartezeit vom Einschalten der Stromversorgung für
das Bilderzeugungsgerät bis zum Erreichen des Zustandes, der eine Bilderzeugung
erlaubt, kurz ist (Schnellstartfähigkeit) und der Energieverbrauch während
der Bereitschaftszeit beträchtlich geringer ist (sparsamer Energieverbrauch).
Die Fixiereinrichtung mit Folienheizung sollte jedoch für den
Fall, dass sie als Fixiereinrichtung für ein Vollfarben-Bilderzeugungsgerät
oder ein schnell arbeitendes Bilderzeugungsgerät, das eine hohe Wärmezufuhr
erfordert, angewendet wird, noch verbessert werden. Es sind auch weitere Verbesserungen
in Bezug auf ein verbessertes Fixierverhalten und die Verhinderung von Schwierigkeiten
wie z.B. unregelmäßigem Glanz fixierter Bilder und Abschmutzen
erwünscht.
In der Japanischen Offengelegten Gebrauchsmusteranmeldung (JP-Y) 51-109739
ist als Heizeinrichtung eine Fixiereinrichtung mit Induktionsheizung offenbart,
bei der eine Fixierwalze durch Joulesche Wärme erhitzt wird, die durch einen
Strom erzeugt wird, der durch die Fixierwalze fließt und durch Einwirkung eines
Magnetflusses induziert wird. Gemäß diesem Vorschlag wird die Fixierwalze
direkt erhitzt, indem von einem erzeugten Induktionsstrom Gebrauch gemacht wird,
wodurch ein Fixiervorgang erzielt wird, der einen höheren Wirkungsgrad hat
als bei einer Heißwalzen-Fixiereinrichtung, bei der als Wärmequelle eine
Halogenlampe angewendet wird.
Gemäß dem Induktionsheizungs-Fixierwalzensystem ist jedoch
zum ausreichenden Erhitzen der Walze von Raumtemperatur auf eine Fixiertemperatur
eine große Menge von Joulescher Wärme erforderlich, so dass es schwierig
ist, die Wartezeit vom Einschalten der Stromversorgung für ein Bilderzeugungsgerät
bis zu einem Zustand, der eine Bilderzeugung erlaubt, zu verkürzen und auf
diese Weise das so genannte "On-demand"-Fixieren zu erzielen. Ferner erfordert das
Induktionsheizungs-Fixierwalzensystem ein ausreichendes Vorheizen der Fixiereinrichtung,
so dass dieses System unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer Temperaturerhöhung
in dem Gerät und der Erzielung eines sparsamen Energieverbrauchs nicht erwünscht
ist, weshalb eine weitere Verbesserung erforderlich ist.
Der Fixiervorgang bringt im Allgemeinen die folgenden Probleme mit
sich.
Die Oberfläche eines Heizelements wie z.B. einer Heizwalze oder
einer Heizfolie kommt unter einem Druck mit einem geschmolzenen Tonerbild in Kontakt,
wobei ein Anteil des Tonerbildes durch Anhaften auf die Oberfläche des Heizelements
übertragen wird und zurück auf ein anschließendes Fixierblatt übertragen
wird, wodurch das Fixierblatt verschmutzt wird. Dies ist das so genannte Abschmutzphänomen,
das durch die Fixiergeschwindigkeit und die Fixiertemperatur stark beeinflusst wird.
Die Oberfläche des Heizelements ist im Allgemeinen im Fall einer niedrigen
Fixiergeschwindigkeit auf eine verhältnismäßig niedrige Temperatur
und im Fall einer hohen Fixiergeschwindigkeit auf eine verhältnismäßig
hohe Temperatur eingestellt. Diese Maßnahme wird ergriffen, damit unabhängig
von der Fixiergeschwindigkeit eine im Wesentlichen konstante Wärmemenge zum
Fixieren des Toners bereitgestellt wird.
Ein Tonerbild, das sich auf einem Fixierblatt befindet, ist aus mehreren
Tonerschichten gebildet, so dass bei einem Fixiersystem mit höherer Fixiergeschwindigkeit,
bei dem somit eine höhere Oberflächentemperatur des Heizelements erforderlich
ist, die Neigung besteht, dass dies zu einer größeren Temperaturdifferenz
zwischen der obersten Tonerschicht, die mit dem Heizelement in Kontakt ist, und
der untersten Tonerschicht, die mit dem Fixierblatt in Kontakt ist, führt.
Dies hat zur Folge, dass die oberste Tonerschicht bei einer höheren Oberflächentemperatur
des Heizelements leicht Abschmutzen (Abschmutzen bei hoher Temperatur) verursacht
und die unterste Tonerschicht bei einer niedrigeren Temperatur wegen einer Störung
des Fixierens, die auf ungenügendes Schmelzen der untersten Tonerschicht zurückzuführen
ist, auch leicht Abschmutzen (Abschmutzen bei niedriger Temperatur) verursacht.
Zur Lösung des vorstehend erwähnten Problems ist es im Allgemeinen
üblich gewesen, den Fixierdruck bei einer höheren Fixiergeschwindigkeit
zu erhöhen, damit eine Verankerung des Toners an dem Fixierblatt bewirkt wird.
Entsprechend dieser Maßnahme ist es möglich, die Temperatur des Heizelements
bis zu einem gewissen Grade herabzusetzen und das Abschmutzen der obersten Tonerschicht
bei hoher Temperatur zu vermeiden. In diesem Fall wirkt jedoch auf den Toner eine
sehr hohe Scherkraft ein, so dass sich das Fixierblatt leicht um das Heizelement
herumwickelt, wodurch Abschmutzen durch Herumwickeln verursacht wird, oder die Neigung
besteht, dass auf dem erhaltenen fixierten Bild wegen der starken Wirkung einer
Trennklaue, die dazu dient, das Fixierblatt von dem Heizelement abzutrennen, Spuren
der Trennklaue zurückbleiben. Ferner wird wegen eines höheren Druckes
leicht eine Verschlechterung der Bildqualität verursacht, was auf eine Zerquetschung
bzw. einen Zusammenbruch von Linienbildern oder auf ein Verstreuen von Toner während
des Fixierens zurückzuführen ist.
Bei einem schnell arbeitenden Fixiersystem wird im Allgemeinen ein
Toner verwendet, der eine niedrigere Schmelzviskosität hat als bei einem langsam
arbeitenden Fixiersystem, damit das Tonerbild fixiert wird, während durch Verminderung
der Oberflächentemperatur des Heizelements und auch des Fixierdrucks Abschmutzen
bei hoher Temperatur und Abschmutzen durch Herumwickeln vermieden werden. Im Fall
der Verwendung so eines Toners mit einer niedrigen Schmelzviskosität bei einem
langsam arbeitenden Fixiersystem wird jedoch leicht Abschmutzen bei hoher Temperatur
verursacht.
Als weitere Einflussgröße in Bezug auf das Abschmutzphänomen
führt ein Toner mit geringerer Teilchengröße leicht zu einer schlechteren
Fixierbarkeit eines Halbtonbildes. Dies liegt daran, dass bei einem Halbtonbildbereich
die flächenbezogene Tonermasse (der Grad der Bedeckung durch den Toner) niedrig
ist und ein Toner mit geringer Teilchengröße, der zu Vertiefungen auf
dem Fixierblatt übertragen wird, eine geringere Wärmemenge empfängt
und auf den Toner bei den Vertiefungen auch ein niedrigerer Fixierdruck ausgeübt
wird, was auf eine Behinderung durch Vorsprünge des Fixierblatts zurückzuführen
ist. Ferner erfährt ein Toner, der ein Halbtonbild erzeugt und zu Vorsprüngen
des Fixierblatts übertragen wird, wegen einer geringeren Dicke der Tonerschicht
eine größere Scherkraft je Tonerteilchen als bei einer dickeren Tonerschicht,
die einen flächenhaften Bildbereich erzeugt, so dass er leicht Abschmutzen
verursacht und zu einer niedrigeren Qualität des fixierten Bildes führt.
Zur Lösung solcher Probleme ist es üblich gewesen, die Molmassenverteilung
und die Menge eines vernetzten Bestandteils eines zur Bildung des Toners verwendeten
Bindemittelharzes einzustellen, damit sich der Toner für einen gewünschten
Fixiervorgang eignet.
Beispielsweise ist in JP-A 8-262795 ein Toner vorgeschlagen worden,
der ein Bindemittelharz enthält, das durch eine auf der Gel-Permeationschromatographie
basierende Molmassenverteilung gekennzeichnet ist, die Styrol-Acrylharz mit einer
hohen Molmasse, das einen Molmassenpeak in einem Molmassenbereich mit einem Mindestwert
von 5 × 105 zeigt, Styrol-Acrylharz, das einen Molmassenpeak im
Molmassenbereich von 5 × 104 bis 5 × 105 zeigt,
und Styrol-Acrylharz mit einer vernetzten Struktur und Polyesterharz, die einen
Molmassenpeak in einem Molmassenbereich mit einem Höchstwert von 5 × 104
zeigen, umfasst, jedoch sollte der Toner hinsichtlich der Anwendbarkeit für
ein schnell arbeitendes Fixiersystem noch verbessert werden.
Außerdem wird die Fixierbarkeit eines Toners durch den Feuchtigkeitsgehalt
des Toners stark beeinflusst. Dies liegt daran, dass die in einem Toner enthaltene
Feuchtigkeit während des Fixierens sofort verdampft. Dies hat zur Folge, dass
bei einem hohen Feuchtigkeitsgehalt die Neigung besteht, dass der Toner nicht ausreichend
schmilzt, weil ein beträchtlicher Anteil der Wärme aus der Fixiereinrichtung
zur Verdampfung der Feuchtigkeit verbraucht wird, oder die Neigung besteht, dass
das Fixieren des Toners durch erzeugten Wasserdampf behindert wird. Diese Schwierigkeit
ist bei einem Fixiersystem unter Anwendung eines niedrigen Fixierdrucks deutlich.
Als Folge ist die Entwicklung eines Bilderzeugungsverfahrens erwünscht gewesen,
das während des schnellen Fixierens eine hohe Bildqualität und ein sehr
gutes Fixierverhalten liefert.
In JP-A 8-160675 und JP-A 8-202077 ist eine Verbesserung des Entwicklungsverhaltens
durch Einstellung des Feuchtigkeitsgehalts eines Toners offenbart, jedoch wird auf
den Einfluss des Feuchtigkeitsgehalts auf die Fixierbarkeit und auf die Eignung
für eine Fixiereinrichtung nicht Bezug genommen.
Ferner ist in JP-A 11-249334 der Einfluss des Restmonomergehalts auf
den Dispersionszustand von Wachs zur Verbesserung der Fixierbarkeit bei niedriger
Temperatur offenbart, jedoch wird auf den Einfluss des Restmonomergehalts auf die
Qualität fixierter Bilder und auf die Eignung für eine Fixiereinrichtung
nicht Bezug genommen.
In US-A 5 745 833 ist eine Bildheizeinrichtung zum Fixieren eines
nicht fixierten Bildes in einem Bilderzeugungsgerät, die der Einrichtung ähnlich
ist, die bei der vorliegenden Anmeldung angewendet werden kann, offenbart.
In JP-A 61022354 ist eine elektrostatische Tonermischung offenbart,
die einen niedrigen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 0,01 % hat.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Es ist eine allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bilderzeugungsverfahren
unter Verwendung eines Trockentoners bereitzustellen, bei dem die vorstehend erwähnten
Probleme des Standes der Technik gelöst worden sind.
Es ist eine speziellere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bilderzeugungsverfahren
bereitzustellen, das einen Fixierschritt enthält, bei dem eine ausgezeichnete
Schnellstartfähigkeit und ein sparsamer Energieverbrauch gezeigt werden.
Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bilderzeugungsverfahren
unter Verwendung eines Trockentoners bereitzustellen, bei dem Abschmutzen unterdrückt
werden kann und das ausgezeichnet zu einer Fixiereinrichtung passt.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bilderzeugungsverfahren
bereitzustellen, mit dem bei der Erzeugung einfarbiger Bilder fixierte Bilder von
ausgezeichneter Bildqualität erhalten werden können oder das Vollfarben-
oder Mehrfarbenbilder von ausgezeichneter Qualität, die frei von unregelmäßig
fixierten Bildern sind, liefern kann.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Bilderzeugungsverfahren
bereitgestellt, bei dem
ein Tonerbild durch eine Heiz- und Presseinrichtung erhitzt und an ein Aufzeichnungsmaterial
angepresst wird, um auf dem Aufzeichnungsmaterial ein fixiertes Bild zu erzeugen,
wobei
die erwähnte Heiz- und Presseinrichtung (i) eine Magnetflusserzeugungseinrichtung,
(ii) ein drehbares Heizelement mit einer Wärmeerzeugungsschicht, die durch
elektromagnetische Induktion Wärme erzeugen kann, und einer Trennschicht und
(iii) ein drehbares Presselement, das mit dem drehbaren Heizelement einen Fixierspalt
bildet, umfasst, so dass das Tonerbild, das sich auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet,
unter Wärme und Druck fixiert wird, indem das drehbare Presselement über
das Aufzeichnungsmaterial an das drehbare Heizelement angepresst wird, wobei die
Temperaturverteilung um den Fixierspalt in der Anspruch 1 definierten Weise eingestellt
wird,
das Tonerbild aus einem Toner erzeugt wird, der Tonerteilchen umfasst, die jeweils
mindestens ein Bindemittelharz und ein Farbmittel enthalten,
der Toner einen Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 3,00 Masse% hat und
der Toner einen Speichermodul bei 110°C [G' (110°C)] und einen Speichermodul
bei 140°C [G' (140°C)] hat, die die folgenden Beziehungen erfüllen:
G' (110°C) ≤ 1,00 × 106 dN/m2 und
G' (140°C) ≥ 7,00 × 103 dN/m2.
Diese und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden bei einer Betrachtung der folgenden Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen klarer werden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 veranschaulicht den Aufbau eines mit der Erfindung
zusammenhängenden Vollfarben-Bilderzeugungsgeräts.
2 ist ein schematischer Querschnitt einer mit der
Erfindung zusammenhängenden Heizeinrichtung (Fixiereinrichtung).
3 ist eine schematische Vorderansicht eines wesentlichen
Bereichs der Heizeinrichtung von 2.
4 ist ein schematischer Längsschnitt eines wesentlichen
Bereichs der Heizeinrichtung von 2.
5 ist eine schematische Zeichnung einer Magnetfelderzeugungseinrichtung
(Magnetflusserzeugungseinrichtung).
6 veranschaulicht eine Beziehung zwischen einem Magnetfluss
und einer erzeugten Wärmemenge.
7 ist ein Schaltbild einer Sicherheitsschaltung für
die Heizeinrichtung.
8 veranschaulicht den Schichtaufbau eines Fixierbandes
der Heizeinrichtung.
9 veranschaulicht den Schnittaufbau einer bei einem
Vergleichsbeispiel angewendeten Fixiereinrichtung mit Folienheizung.
10 veranschaulicht den Schnittaufbau einer Fixiereinrichtung
mit elektromagnetischer Induktionsheizung.
11 veranschaulicht den Aufbau eines Bilderzeugungsgeräts
für die Durchführung einer Ausführungsform des Bilderzeugungsverfahrens
gemäß der Erfindung.
12 ist ein schematischer Querschnitt einer mit der
Erfindung zusammenhängenden Heizeinrichtung (Fixiereinrichtung).
13 ist eine schematische Vorderansicht eines wesentlichen
Bereichs der Heizeinrichtung von 12.
14 veranschaulicht eine Glasumwandlungstemperatur
(Tg).
15A bis 15E veranschaulichen
Temperaturmessstellen Z1, Z2 und Z3.
16 veranschaulicht den Schnittaufbau einer Fixiereinrichtung
mit Folienheizung, die bei einem anderen Vergleichsbeispiel angewendet wird.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG(1) Bilderzeugungsverfahren und -gerät (für Farbbilderzeugung)
Die vorliegende Erfindung ist hauptsächlich durch ein Bilderzeugungsverfahren
für die Erzeugung eines fixierten Bildes auf einem Aufzeichnungsmaterial gekennzeichnet.
Eine Ausführungsform des Bilderzeugungsverfahrens gemäß
der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf 1,
die eine schematische Zeichnung eines elektrophotographischen Farbdruckers als Beispiel
für ein Bilderzeugungsgerät ist, beschrieben.
Unter Bezugnahme auf 1 enthält
das Bilderzeugungsgerät eine lichtempfindliche Trommel (Bildträgerelement)
101, die ein organisches lichtempfindliches Material oder amorphes Silicium
umfasst und derart angetrieben wird, dass sie sich in einer gezeigten Pfeilrichtung
mit einer vorgegebenen Betriebsgeschwindigkeit (Umfangsgeschwindigkeit) dreht.
Die lichtempfindliche Trommel 101 wird durch eine Aufladeeinrichtung
102 wie z.B. eine Aufladewalze gleichmäßig auf eine vorgegebene
Polarität und ein vorgegebenes Potenzial aufgeladen.
Die gleichmäßig aufgeladene Oberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 101 wird mit einem Abtastlaserstrahl 103, der die Bilddaten
eines gewünschten Bildes trägt und aus einem Laseroptickasten (Laserabtaster)
110 projiziert wird, belichtet; der Laseroptikkasten 110 projiziert
den Laserstrahl 103, während er entsprechend seriellen elektrischen
Digitalsignalen, die die Bilddaten des gewünschten Bildes widerspiegeln, moduliert
wird (Ein-Aus-Steuerung). Dies hat zur Folge, dass auf der Umfangsoberfläche
der sich drehenden lichtempfindlichen Trommel 101 ein elektrostatisches
Latentbild, das den Bilddaten des gewünschten Bildes entspricht, erzeugt wird.
Die seriellen elektrischen Digitalsignale werden aus einem Bildsignalerzeuger wie
z.B. einem Bildleser, der in der Zeichnung nicht veranschaulicht ist, zugeführt.
Ein Spiegel 109 lenkt den Laserstrahl, der aus dem Laseroptikkasten
110 projiziert wird, zu einer zu belichtenden Stelle auf der lichtempfindlichen
Trommel 101 ab.
Bei der Vollfarben-Bilderzeugung wird ein gewünschtes Bild einer
Farbauszugsbehandlung unterzogen, bei der die Farbe des gewünschten Bildes
in z.B. vier Primärfarbkomponenten aufgetrennt wird. Dann werden die vorstehend
beschriebenen Vorgänge der Abtastbelichtung und Bilderzeugung für jede
der Primärfarbkomponenten durchgeführt, wobei z.B. mit der Gelbkomponente
begonnen wird. Das Latentbild, das der Gelbkomponente entspricht, wird durch die
Wirkung einer Gelbkomponenten-Entwicklungseinrichtung 104Y einer Farbentwicklungseinrichtung
104 zu einem gelben Tonerbild entwickelt. Dann wird das gelbe Tonerbild
bei einer Primärübertragungsstelle T1, die die Kontaktstelle
der lichtempfindlichen Trommel 101 und einer Zwischenübertragungstrommel
105 ist (oder die Stelle ist, an der der Abstand zwischen der lichtempfindlichen
Trommel 101 und der Zwischenübertragungstrommel 105 am geringsten
wird), auf die Umfangsoberfläche der Zwischenübertragungstrommel
105 übertragen. Nachdem das Tonerbild auf die Oberfläche der
Zwischenübertragungstrommel 105 übertragen worden ist, wird die
Umfangsoberfläche der lichtempfindlichen Trommel 101 mit einer Reinigungseinrichtung
107 gereinigt; Verunreinigungen wie z.B. restliche Tonerteilchen, die nach
der Übertragung zurückgeblieben sind, werden durch die Reinigungseinrichtung
107 von der Umfangsoberfläche der lichtempfindlichen Trommel
101 entfernt.
Dann wird auch für die restlichen (die zweite, die dritte und
die vierte) der Primärfarbkomponenten des gewünschten Bildes ein Vorgangszyklus
wiederholt, der den Aufladevorgang, den Abtast-/Belichtungsvorgang, den Entwicklungsvorgang,
den Primärübertragurgsvorgang und den Reinigungsvorgang, die vorstehend
beschrieben wurden, umfasst. Im Einzelnen wird für das Latentbild, das der
zweiten Primärfarbkomponente, d.h., der Magentakomponente (Purpurkomponente),
entspricht, eine Magentakomponenten-Entwicklungseinrichtung 104M; für
das Latentbild, das der dritten Primärfarbkomponente entspricht, eine Cyankomponenten-(Blaugrünkomponenten-)Entwicklungseinrichtung
104C und für das Latentbild, das der vierten Primärfarbkomponente
entspricht, eine Schwarzkomponenten-Entwicklungseinrichtung 104BK in Betrieb
gesetzt. Dies hat zur Folge, dass auf der Umfangsoberfläche der Zwischenübertragungstrommel
105 ein gelbes Tonerbild, ein magentafarbenes Tonerbild, ein cyanfarbenes
Tonerbild und ein schwarzes Tonerbild in der vorstehend erwähnten Reihenfolge
übereinandergelagert werden, wodurch ein zusammengesetztes Vollfarben-Tonerbild
des gewünschten Bildes erzielt wird.
Die Zwischenübertragungstrommel 105 umfasst eine Metalltrommel,
eine elastische Mittelschicht mit einem mittelhohen Widerstand und eine Oberflächenschicht
mit einem hohen Widerstand. Sie ist derart angeordnet, dass ihre Umfangsoberfläche
mit der Umfangsoberfläche der lichtempfindlichen Trommel 101 in Kontakt
oder in ihre äußerste Nähe gebracht wird. Sie wird derart angetrieben,
dass sie sich in der gezeigten Pfeilrichtung im Wesentlichen mit derselben Umfangsgeschwindigkeit
wie die lichtempfindliche Trommel 101 dreht. Das Tonerbild, das sich auf
der lichtempfindlichen Trommel 101 befindet, wird unter Ausnutzung der
Potenzialdifferenz, die durch Anlegen einer Vorspannung an die Metalltrommel der
Zwischenübertragungstrommel 105 erzeugt wird, auf die Umfangsoberfläche
der Zwischenübertragungstrommel 105 übertragen.
Das zusammengesetzte Vollfarben-Tonerbild, das auf der Umfangsoberfläche
der Zwischenübertragungstrommel 105 erzeugt worden ist, wird bei einer
Sekundärübertragungsstelle T2, d.h., bei einem Kontaktspalt
zwischen der Zwischenübertragungstrommel 105 und einer Übertragungswalze
106, auf die Oberfläche eines Aufzeichnungsmaterials P übertragen.
Das Aufzeichnungsmaterial P wird der Sekundärübertragungsstelle T2
von einem nicht veranschaulichten Blattzuführungsbereich mit einer vorgegebenen
zeitlichen Steuerung zugeführt. Die Übertragungswalze 106 überträgt
das zusammengesetzte Farbtonerbild auf einmal von der Umfangsoberfläche der
Zwischenübertragungstrommel 105 auf das Aufzeichnungsmaterial P, indem
dem Aufzeichnungsmaterial P von der Rückseite des Aufzeichnungsmaterials P
her eine Ladung mit einer der Polarität des Toners entgegengesetzten Polarität
erteilt wird.
Nach dem Durchgang durch die Sekundärübertragungsstelle
T2 wird das Aufzeichnungsmaterial P von der Umfangsoberfläche der
Zwischenübertragungstrommel 105 abgetrennt und dann in eine Bildheizeinrichtung
(Fixiereinrichtung) 100 eingeführt, in der das zusammengesetzte Vollfarben-Tonerbild,
das aus Schichten von Tonerteilchen mit verschiedenen Farben besteht, thermisch
(durch Wärmeeinwirkung) auf dem Aufzeichnungsmaterial P fixiert wird. Danach
wird das Aufzeichnungsmaterial P aus dem Bilderzeugungsgerät auf einen nicht
veranschaulichten Auflegetisch ausgetragen. Die Fixiereinrichtung 100 wird
in dem Abschnitt "(2) Fixiereinrichtung (Heizeinrichtung)" ausführlich beschrieben.
Nach der Übertragung des zusammengesetzten Vollfarben-Tonerbildes
auf das Aufzeichnungsmaterial P wird die Zwischenübertragungstrommel
105 durch eine Reinigungseinrichtung 108 gereinigt; der auf der
Zwischenübertragungstrommel 105 befindliche Rückstand wie z.B.
der restliche Toner, der nach der Sekundärübertragung zurückgeblieben
ist, oder Papierstaub wird durch die Reinigungseinrichtung 108 entfernt.
Die Reinigungseinrichtung 108 wird normalerweise von der Zwischenübertragungstrommel
105 entfernt gehalten, und die Reinigungseinrichtung 108 wird
mit der Zwischenübertragungstrommel 105 in Kontakt gebracht, wenn
das Vollfarben-Tonerbild von der Zwischenübertragungstrommel 105 auf
das Aufzeichnungsmaterial P übertragen worden ist (Sekundärübertragung).
Auch die Übertragungswalze 106 wird normalerweise von
der Zwischenübertragungstrommel 105 entfernt gehalten, und wenn das
Vollfarben-Tonerbild von der Zwischenübertragungstrommel 105 auf das
Aufzeichnungsmaterial P übertragen wird (Sekundärübertragung), wird
die Übertragungswalze 106 über das dazwischengebrachte Aufzeichnungsmaterial
P an die Zwischenübertragungstrommel 205 angepresst.
Das Bilderzeugungsgerät, das in 1
veranschaulicht ist, kann in einem Einfarbenbetrieb, beispielsweise in einem Schwarzweißbetrieb,
betrieben werden. Es kann auch in einem doppelseitigen Druckbetrieb sowie in einem
Mehrschichten-Druckbetrieb betrieben werden.
In einem doppelseitigen Druckbetrieb wird das Aufzeichnungsmaterial
P nach dem Fixieren eines Bildes an einer (der ersten) der Oberflächen des
Aufzeichnungsmaterials P einem nicht veranschaulichten Umlaufmechanismus
zugeführt, in dem das Aufzeichnungsmaterial P umgewendet und dann ein zweites
Mal in die Sekundärübertragungsstelle T2 eingeführt wird,
so dass auf die andere (zweite) Oberfläche ein anderes Tonerbild übertragen
wird. Das Aufzeichnungsmaterial P wird dann ein zweites Mal in die Bildheizeinrichtung
eingeführt, in der das zweite Tonerbild fixiert wird. Das Aufzeichnungsmaterial
P wird somit aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgeräts als doppelseitiger
Druck ausgetragen.
In einem Mehrschichten-Druckbetrieb wird das Aufzeichnungsmaterial
P mit dem ersten Bild, das sich auf der ersten Oberfläche befindet, nach dem
Austreten aus der Bildheizeinrichtung 100 ein zweites Mal in die Sekundärübertragungsstelle
T2 eingeführt, ohne dass es durch den Umlaufmechanismus umgewendet
worden ist. Dann wird das zweite Tonerbild auf die erste Oberfläche, auf der
das erste Bild fixiert worden ist, übertragen. Dann wird das Aufzeichnungsmaterial
P ein zweites Mal in die Bildheizeinrichtung 100 eingeführt, in der
das zweite Tonerbild fixiert wird. Danach wird das Aufzeichnungsmaterial P als Mehrschichten-Bilddruck
aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgeräts ausgetragen.
Die Fixiereinrichtung, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung angewendet
wird, enthält im Wesentlichen eine Wärmeerzeugungsschicht und eine Trennschicht
und kann auch eine elastische Schicht enthalten, z.B. für die Anwendung als
Fixiereinrichtung zum Fixieren eines dicken Tonerbildes wie bei der Farbbilderzeugung
zur Erzielung einer erhöhten Farbmischbarkeit.
Als Nächstes wird ein Beispiel für eine Heizeinrichtung
beschrieben, die zusätzlich zu einer Wärmeerzeugungsschicht und einer
Trennschicht eine elastische Schicht enthält.
(2) Fixiereinrichtung (Heizeinrichtung) 100
Eine Ausführungsform der Fixiereinrichtung als typisches Merkmal
der vorliegenden Erfindung wird nun im Einzelnen beschrieben, jedoch ist die Heizeinrichtung,
die im Rahmen der vorliegenden Erfindung angewendet wird, nicht auf die nachstehend
beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern kann auch ein Typ einer
Heißfixiereinrichtung sein, die außerhalb eines Fixierbandes (oder einer
Fixierfolie) einen Erregerspulenbereich enthält.
2 ist ein schematischer Querschnitt des wesentlichen
Bereichs der Fixiereinrichtung 100 bei dieser Ausführungsform, und
3 ist eine schematische Vorderansicht des in
2 veranschaulichten Bereichs. 4
ist ein vertikaler Längsschnitt des in 2 veranschaulichten
Bereichs.
Die Fixiereinrichtung 100 ist von demselben Typ wie die in
10 veranschaulichte; somit wird bei ihr von einem
zylindrischen Fixierband oder einer zylindrischen Fixierfolie, d.h., von einem drehbaren
Element, das durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt und durch eine
Presswalze angetrieben wird, Gebrauch gemacht. Ihre Bauteile oder Bereiche, die
dieselben sind wie die der in 10 veranschaulichten
Fixiereinrichtung, werden deshalb mit identischen Bezugszahlen bezeichnet, um zu
vermeiden, dass dieselbe Beschreibung wiederholt wird.
Die Magnetfelderzeugungseinrichtung umfasst Magnetkerne
17a, 17b und 17c und eine Erregerspule 18.
Die Magnetkerne 17a, 17b und 17c sind Elemente
mit einer hohen magnetischen Permeabilität. Was das Material für diese
Kerne anbetrifft, so ist ein Material wie z.B. Ferrit oder Permalloy, das als Material
für einen Transformatorkern verwendet wird, erwünscht; Ferrit, bei dem
der Verlust sogar im Fall einer Betriebsfrequenz von mehr als 100 kHz niedrig ist,
wird bevorzugt.
Wie in 5 gezeigt ist, ist die Erregerspule
18 über Netzzuleitungsdrähte 18a und 18b an
einen Erregerstromkreis 27 angeschlossen. Der Erregerstromkreis
27 kann durch Anwendung einer Schaltleistungsquelle hochfrequente Wellen
von 10 kHz bis 500 kHz erzeugen. Die Erregerspule 18 erzeugt auf einem
hochfrequenten Wechselstrom, der von dem Erregerstromkreis zugeführt wird,
basierend einen wechselnden Magnetfluss.
Die Fixiereinrichtung 100 enthält auch halbzylindrische,
muldenförmige Bandführungselemente 16a und 16b, deren
Öffnungskanten einander gegenüberliegend derart angeordnet sind, dass
ein kleiner Zwischenraum bleibt, wodurch sie miteinander eine fast zylindrische
Bandführungseinrichtung 16 bilden, um die herum ein zylindrisches
Band, das durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt, (Fixierband)
10 locker (mit Spiel) angebracht ist.
Die Bandführungseinrichtung 16 trägt an ihrer Innenseite
die Magnetkerne 17a bis 17c und die Erregerspule 18,
die als Magnetfelderzeugungseinrichtung dienen.
An der Innenseite der Bandführungseinrichtung 16 ist
einer Presswalze 30 gegenüberliegend und bei einem Spalt N an der
Innenseite des Fixierbandes 10 ein wärmeleitendes Element
40 angeordnet, das sich senkrecht zu der Zeichnung von 2
erstreckt (was in der Seitenansicht von 4 besser zu
verstehen ist). In einem besonderen Beispiel wurde das wärmeleitende Element
40 aus einem 1 mm dicken Aluminiumblech gebildet, das eine Wärmeleitfähigkeit
k = 240 [W·m–1·K–1] zeigte.
Das wärmeleitende Element 40 ist außerhalb eines
durch die Erregerspule 18 und die Magnetkerne 17a bis
17c, die die Magnetfelderzeugungseinrichtung bilden, erzeugten Magnetfelds
angeordnet, damit es nicht durch das Magnetfeld beeinflusst wird. Im Einzelnen ist
das wärmeleitende Element 40 an einer Stelle angeordnet, die der Erregerspule
18 in Bezug auf die Magnetkerne 17b und 17c entgegengesetzt
ist, d.h., an einer Stelle, die sich außerhalb eines durch die Erregerspule
erzeugten magnetischen Pfades befindet, damit ein Einfluss auf das wärmeleitende
Element 40 vermieden wird.
Die Fixiereinrichtung 100 enthält ferner eine seitlich
verlängerte starre Stütze 22 zum Ausüben von Druck, die
an einen flachen Innenbereich des Bandführungselements 16a anstößt;
ein Isolierelement 19 zum Isolieren des wärmeleitenden Elements
40 und der Stütze 22 von den Magnetkernen 17a bis
17c und der Erregerspule 18 und Flanschelemente 23a und
23b (3 und 4),
die zum Regulieren der Kanten des Fixierbandes 10 um die Enden (in Längsrichtung)
der aus den Bandführungselementen 16a und 16b bestehenden
Baueinheit herum aufgepasst sind. Die Flanschelemente 23a und
23b können sich unabhängig oder der Drehung des Fixierbandes
10 folgend drehen und regulieren die Bewegung des Fixierbandes
10 in der Längsrichtung der Bandführungselemente 16a
und 16b.
Die Presswalze 30, die als Press- oder Stützelement
dient, umfasst einen Metallkern 30a und eine elastische Schicht
30b. Die elastische Schicht 30b ist konzentrisch um den Metallkern
30a herum gebildet, bedeckt die Umfangsoberfläche des Kerns
30a und besteht aus einem hitzebeständigen Material wie z.B. Siliconkautschuk,
Fluorkautschuk, Fluorkohlenstoffharz o.dg1. Die Presswalze 30 ist zwischen
nicht veranschaulichten Seitenplatten der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgeräts
eingepasst und wird durch Lager an den jeweiligen Enden (in Längsrichtung)
des Metallkerns 30a drehbar abgestützt.
Zwischen den Enden (in Längsrichtung) der starren Pressstütze
22 und den Federauflageplatten 29a und 29b sind jeweils
Federn 25a und 25b in einem zusammengedrückten Zustand eingepasst,
um die starre Pressstütze 22 nach unten zu pressen. Bei dieser Anordnung
wird ein Fixierspalt N mit einer vorgegebenen Breite gebildet, in dem das Fixierband
10 zwischen der Unterseite des Bandführungselements 16a und
der nach oben zeigenden Umfangsoberfläche der Presswalze 30 angeordnet
ist. Die Unterseite des Magnetkerns 17a ist rechtwinklig zu dem Fixierspalt
N ausgerichtet.
Die Presswalze 30 wird durch eine Antriebseinrichtung M derart
angetrieben, dass sie sich in der gezeigten Pfeilrichtung dreht. Da die Presswalze
30 derart angetrieben wird, dass sie sich dreht, wird auf das Fixierband
10 durch die Reibung zwischen der Presswalze 30 und der Außenfläche
des Fixierbandes 10 eine Drehkraft ausgeübt, wodurch das Fixierband
10 entlang den Umfangsoberflächen der Bandführungselemente
16a und 16b in der gezeigten Pfeilrichtung mit einer Umfangsgeschwindigkeit,
die der Umfangsgeschwindigkeit der Presswalze 30 im Wesentlichen gleich
ist, gedreht wird. In dem Fixierspalt N gleitet die Innenfläche des Fixierbandes
10 auf der Unterseite des Bandführungselements 16a, mit der
sie flach in Kontakt ist.
Zur Verminderung der Reibung zwischen der Unterseite des Bandführungselements
16a und der Innenfläche des Fixierbandes 10 in dem Spalt
N bei dem vorstehend beschriebenen Aufbau kann zwischen die Unterseite des Bandführungselements
16a und die Innenfläche des Fixierbandes 10 ein Gleitmittel
wie z.B. ein hitzebeständiges Schmierfett eingebracht werden oder kann die
Unterseite des Bandführungselements 16a mit einem Schmiermittel wie
z.B. einem Formentrennmittel beschichtet werden. So eine Maßnahme kann wirksam
sein, um z.B. in dem Fall, dass sich das Fixierband 10 beim Betrieb an
einem Element, das ein niedriges Oberflächengleitvermögen zeigt, wie z.B.
an einem aus Aluminium hergestellten wärmeleitenden Element 40 nach
dessen Oberflächenbehandlung durch Grobschlichten, reibt, eine Verminderung
der Haltbarkeit, die auf Beschädigungen während des Reibens an dem Fixierband
10 zurückzuführen ist, zu verhindern.
Das wärmeleitende Element 40 ist wirksam, um eine (leichmäßige
Temperaturverteilung in Längsrichtung zu erzielen. Beispielsweise wird im Fall
des Durchgangs eines kleinen Papierblattes die Wärme des Fixierbandes
10 bei dem Bereich, an dem das Papier nicht vorbeigeht, in Längsrichtung
über das wärmeleitende Element 40 an den Bereich
des Fixierelements, an dem das Papier vorbeigeht, und an das kleine Papierblatt
abgegeben, so dass ein Tonerbild, das sich auf dem kleinen Papierblatt befindet,
mit einem niedrigeren Wärmeverbrauch gut fixiert werden kann.
5 ist eine perspektivische Zeichnung des Bandführungselements
16a, dessen Außenfläche mit einer Vielzahl von Rippen
16e versehen ist, die aus der Umfangsoberfläche des Bandführungselements
16a nach außen vorstehen und mit gleichen Abständen parallel
zu der Umfangsrichtung verlaufen. Diese vorstehenden Rippen 16e sind wirksam,
um die Reibung zwischen der Außenfläche des Bandführungselements
16a und der Innenfläche des Fixierbandes 10 zu vermindern,
so dass die Drehbelastung, die durch das Fixierband 10 getragen wird, vermindert
wird. Das Bandführungselement 16b kann ebenfalls mit vorstehenden
Rippen, die diesen Rippen 16e ähnlich sind, ausgestattet werden.
6 stellt schematisch die Richtung und Verteilung des
wechselnden Magnetflusses in der Nachbarschaft des Fixierspalts N dar. Ein Magnetfluss
C verkörpert einen Anteil des wechselnden Magnetflusses. Was die Verteilung
des wechselnden Magnetflusses (C) anbetrifft, so wird der wechselnde Magnetfluss
(C) durch die Magnetkerne 17a, 17b und 17c derart geleitet,
dass er zwischen den Magnetkernen 17a und 17b und zwischen den
Magnetkernen 17a und 17c gebündelt wird und in der Schicht
1 des Fixierbandes 10, die auf elektromagnetischer Induktion basierend
Wärme erzeugt, (der Wärmeerzeugungsschicht) einen Wirbelstrom erzeugt.
Dieser Wirbelstrom erzeugt in der Schicht 1, die auf elektromagnetischer
Induktion basierend Wärme erzeugt, entsprechend dem spezifischen Widerstand
der Wärmeerzeugungsschicht 1 Joulesche Wärme (Wirbelstromverlust).
Die Menge der Wärme, die durch die Schicht 1 erzeugt wird, die auf
elektromagnetischer Induktion basierend Wärme erzeugt, wird durch die Dichte
des Magnetflusses, der durch die Schicht 1, die auf elektromagnetischer
Induktion basierend Wärme erzeugt, hindurchdringt, bestimmt und wird in der
durch den Graphen in 6 gezeigten Weise verteilt. In
6, die ein Graph ist, sind die Stellen auf dem Fixierband
10, die durch den mit der Mitte (0°) des Fixierspalts gebildeten Winkel
&thgr; ausgedrückt werden, auf der Ordinate aufgetragen und ist die Menge
der Wärme, die in der Schicht 1 des Fixierbandes 10 erzeugt
wird, die auf elektromagnetischer Induktion basierend Wärme erzeugt, auf der
Abszisse aufgetragen. Ein Wärmeerzeugungsbereich oder exothermer Bereich ist
als ein Bereich definiert, der eine in 6 gezeigte
Wärmemenge Q/e erzeugt (worin Q eine örtlich erzeugte maximale Wärme
bezeichnet und e die Basis der natürlichen Logarithmen bezeichnet). Dies ist
ein Bereich, der eine zum Fixieren erforderliche Wärmemenge liefert.
Die Temperatur des Fixierspalts N wird bei einem vorgegebenen Wert
gehalten, indem der elektrische Strom, der der Erregerspule 18 durch den
Erregerstromkreis zugeführt wird, mit einem Temperatursteuersystem (nicht gezeigt),
das auf den Temperaturdaten, die durch einen Temperaturfühler 26 erhalten
werden, basierend arbeitet, geregelt wird. Der Temperaturfühler 26,
der die Temperatur des Fixierbandes 10 ermittelt, ist ein Temperaturfühler
wie z.B. ein Thermistor.
Das zylindrische Fixierband 10 wird entlang den Außenflächen
der Bandführungselemente 16a und 16b gedreht, und der Erregerspule
18, die sich innerhalb der Bandführungseinrichtung befindet, wird
von dem Erregerstromkreis elektrischer Strom zugeführt, so dass in dem Fixierband
10 durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt wird. Dies hat
zur Folge, dass die Temperatur des Fixierspaltes N zunimmt. Sobald die Temperatur
des Fixierspaltes N den vorgegebenen Wert erreicht hat, wird sie bei diesem Wert
gehalten. Während sich die Heizeinrichtung in diesem Zustand befindet, wird
in den Fixierspalt N zwischen dem Fixierband 10 und der Presswalze
30 ein Aufzeichnungsmaterial P, auf das ein Tonerbild t1 aufgetragen worden
ist, ohne darauf fixiert zu werden, eingeführt, wobei die das Tonerbild tragende
Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials P nach oben liegt, so dass sie mit der
Außenfläche des Fixierbandes 10 in Kontakt kommt. Dann lässt
man das Aufzeichnungsmaterial P zusammen mit dem Fixierband 10 durch den
Fixierspalt N hindurchgehen, während es durch die Presswalze 30 und
die Bandführungseinrichtung 16 gepresst wird, wobei die das Tonerbild
tragende Oberfläche mit der Außenfläche des Fixierbandes
10 flach in Kontakt ist. Während das Aufzeichnungsmaterial P, auf
dem das noch zu fixierende Tonerbild t1 getragen wird, durch den Fixierspalt N hindurchgeht,
wie es vorstehend beschrieben wurde, wird dieses Tonerbild, das auf dem Aufzeichnungsmaterial
P getragen wird, durch die Wärme, die auf elektromagnetischem Wege in dem Fixierband
10 induziert worden ist, erhitzt, wodurch es auf dem Aufzeichnungsmaterial
P fixiert wird. Nachdem das Aufzeichnungsmaterial P durch den Fixierspalt N hindurchgegangen
ist, wird es von der Außenfläche des sich drehenden Fixierbandes
10 abgetrennt und weiter befördert, um aus dem Bilderzeugungsgerät
ausgetragen zu werden. Nach dem Durchgang durch den Fixierspalt N, während
dessen es auf dem Aufzeichnungsmaterial P thermisch fixiert (heißfixiert) wird,
kühlt das Tonerbild t2 ab und wird ein dauerhaft fixiertes Bild.
Das System der elektromagnetischen Induktionsheizung, das im Rahmen
der vorliegenden Erfindung gewählt wird, kann vorzugsweise folgendermaßen
betrieben werden.
Hinsichtlich der Temperaturverteilung um den Fixierspalt, der bei
dem System der elektromagnetischen Induktionsheizung zwischen dem drehbaren Heizelement
und dem drehbaren Presselement gebildet wird, ist gefunden worden, dass ein ausgezeichnetes
Fixierverhalten erzielt werden kann, wenn die Temperatur Z1 (°C) des drehbaren
Heizelements vor dem Eintritt in den Spalt, die Temperatur Z2 (°C) des Heizelements
nach dem Durchgang durch den Spalt und die Temperatur Z3 (°C) bei einem Bereich
des Heizelements, der dem Wärmeerzeugungsbereich vorangeht, die folgende Beziehung
erfüllen:
Z3 ≦ Z2 < Z1.
Wenn die vorstehend beschriebene Temperaturverteilungsbedingung erfüllt
ist, nimmt der Toner, der sich auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet, an einer
Stelle genau vor dem Spalt bei einer hohen Temperatur die meiste Wärme auf,
so dass er schnell schmilzt, wodurch sogar während des Schnellstarts eine ausreichende
Fixierfestigkeit erzielt wird.
Das Heizelement zeigt an der Austrittsseite des Spaltes eine niedrigere
Temperatur als an der Eintrittsseite, so dass ein Ankleben des Aufzeichnungsmaterials,
das darauf zurückzuführen ist, dass der Toner am Spalteingang schnell
geschmolzen ist, wirksam verhindert werden kann.
Eine andere Wirkung besteht darin, dass das Aufzeichnungsmaterial
und der darauf befindliche Toner im Fall einer hohen Temperatur Z1 an der Spalteingangsseite
des Heizelements vor dem Eintritt in den Spalt im Wesentlichen durch Wärmestrahlung
von der Oberfläche des Heizelements erhitzt werden, wodurch das Schmelzen des
Toners bei dem Spalt verstärkt wird, was zu einem verbesserten Fixierverhalten
beiträgt.
Ferner kann dadurch, dass die Temperatur Z3 desjenigen Bereichs des
Heizelements, das seinem Wärmeerzeugungsbereich vorangeht, unter der Temperatur
Z2 bei der Spaltausgangsseite gehalten wird, ein übermäßiges Erhitzen
bei dem Wärmeerzeugungsbereich vermieden werden.
Die Temperaturen Z1, Z2 und Z3 sind hierin folgendermaßen definiert.
Die Oberflächentemperatur des Heizelements an einer Stelle, die der Spaltmitte
um 1/8 der Umfangslänge des Heizelements vorangeht, wird als Z1 angesehen;
die Oberflächentemperatur des Heizelements an einer Stelle, die sich um 1/8
der Umfangslänge des Heizelements nach der Spaltmitte befindet, wird als Z2
angesehen, und die Oberflächentemperatur des Heizelements über einen Teillängenbereich
davon, der einer Stelle, mit deren Erhitzen durch die Wärmeerzeugungseinrichtung
begonnen wird, vorangeht, wird als Z3 angesehen, wobei dieser Teillängenbereich
1/8 der Umfangslänge des Heizelements beträgt. 15A
bis 15E veranschaulichen die Stellen auf dem Heizelement
oder die Messung der Temperaturen Z1 bis Z3 an verschiedenen Stellen der Wärmeerzeugungseinrichtung.
An den vorstehend bezeichneten Stellen werden die Temperaturen Z1
bis Z3 zu dem Zeitpunkt gemessen, in dem das Aufzeichnungsmaterial durch die Fixiereinrichtung
hindurchgeht.
Die Messung kann z.B. in einer Umgebung mit 23°C und 60°C
durch Verwendung eines Aufzeichnungsmaterials von 75 g/m2 (z.B. "4024",
erhältlich von Xerox Co.) nach 24-stündigem Aufbewahren in dieser Umgebung
durchgeführt werden.
Zur Messung von Z1 wird die Oberflächentemperatur eines Bereichs
des Heizelements, der einem Bereich davon, der während des Durchgangs des Aufzeichnungsmaterials
mit dem Aufzeichnungsmaterial in Kontakt ist, entspricht, aufgezeichnet, und ihr
maximaler Wert wird als Z1 angesehen.
Zur Messung von Z2 wird die Oberflächentemperatur eines Bereichs
des Heizelements, der einem Bereich davon, der während des Durchgangs des Aufzeichnungsmaterials
mit dem Aufzeichnungsmaterial in Kontakt ist, entspricht, aufgezeichnet, und ihr
minimaler Wert wird als Z2 angesehen.
Zur Messung von Z3 wird die Oberflächentemperatur eines Bereichs
des Heizelements, der einem Bereich davon, der während des Durchgangs des Aufzeichnungsmaterials
mit dem Aufzeichnungsmaterial in Kontakt ist, entspricht, aufgezeichnet, und ihr
minimaler Wert wird als Z3 angesehen.
Die vorstehend beschriebene Bedingung kann durch geeignete Kombination
von Einflussgrößen wie z.B. Außendurchmesser, Wärmekapazität
und Umlaufgeschwindigkeit des Heizelements, Stromversorgungsrate des Heizelements,
Wärmeerzeugungsstelle des Heizelements, Außendurchmesser und Wärmekapazität
des Presselements und Betriebsgeschwindigkeit der Fixiereinrichtung erfüllt
werden.
Wenn die Umfangslänge des Heizelements mit La bezeichnet wird,
wird es in dem Fall, dass die Wärmeerzeugungsschicht mindestens in einem Bereich
von einer Stelle, die der Spaltmitte um La/4 vorangeht, bis zu einer Stelle, die
sich um La/8 nach der Spaltmitte befindet, gespeist wird, möglich, Unregelmäßigkeiten
der Temperatur des Heizelements in der Nähe des Spaltes zu unterdrücken,
wodurch Schwierigkeiten wie z.B. unregelmäßiges Fixieren wirksam vermieden
werden.
Es wird ferner bevorzugt, dass Z1 im Hinblick auf eine wirksame Energieausnutzung
auf einen Wert von weniger als 250°C eingestellt wird und dass die Differenz
zwischen Z1 und Z2 zur Aufrechterhaltung einer hohen Qualität fixierter Bilder
auf höchstens 40°C und insbesondere höchstens 30°C eingestellt
wird. Durch die Wahl eines Fixierverfahrens, das diese Bedingungen erfüllt,
wird es möglich, in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger Feuchtigkeit,
die eine strenge Umgebung für das Fixieren ist, ein ausreichendes Fixierverhalten
aufrechtzuerhalten.
Es wird bevorzugt, eine Fixiereinrichtung anzuwenden, die ein drehbares
Heizelement mit einer Umfangslänge La und ein drehbares Presselement mit einer
Umfangslänge Lb hat, die die folgende Bedingung erfüllen:
0,4 × La ≦ Lb ≦ 0,95 × La < 400 mm.
Durch Verminderung der Umfangslänge des drehbaren Heizelements
wird es möglich, die Wärmemenge zu vermindern, die von dem Heizelement
an das Presselement abgegeben wird, wodurch die Fähigkeit der Fixierfläche,
der Zuführung von Wärme zu folgen, und die Schnellstartfähigkeit
verbessert werden.
Zur Verminderung der Wärmemenge, die von dem Heizelement abgegeben
wird, wird es ferner bevorzugt, dass das drehbare Presselement derart eingestellt
wird, dass es eine Umfangslänge in dem vorstehend beschriebenen Bereich hat,
wodurch erlaubt wird, dass das drehbare Heizelement eine Umfangslänge La hat,
die weniger als 400 mm und insbesondere 200 mm oder weniger beträgt.
Es wird ferner bevorzugt, dass ein Toner verwendet wird, der während
des Erhitzens gemäß DSC (Differenzialabtastkalorimetrie bzw. dynamischer
Differenz-Kalorimetrie) eine im Bereich von 20 bis 200°C liegende Temperatur
beim Wärmeaufnahmepeak zeigt, die eine Temperatur beim maximalen Wärmeaufnahmepeak
im Bereich von 50 bis 150°C, die um mindestens 30°C und insbesondere um
mindestens 40°C niedriger als Z1 ist, einschließt, damit ein ausreichendes
Schmelzen des Toners am Spalteingang und ein gutes Fixierverhalten erzielt werden.
Es wird ferner bevorzugt, dass der Toner während der Abkühlung
gemäß DSC eine im Bereich von 20 bis 200°C liegende Temperatur beim
Wärmeabgabepeak zeigt, die eine Temperatur beim maximalen Wärmeabgabepeak
im Bereich von 40 bis 150°C, die niedriger als Z2 ist, einschließt, damit
ein Ankleben des Toners an dem drehbaren Heizelement bei dem Spaltausgang unterdrückt
wird.
Einzelheiten der DSC-Messung werden im Zusammenhang mit einem nachstehend
beschriebenen Toner erläutert.
Bei dieser Ausführungsform ist dem (in 6
definierten) Wärmeerzeugungsbereich H des Fixierbandes 10 gegenüberliegend
ein Thermoschalter (Temperaturfühler) 50 angeordnet, damit die Stromversorgung
der Erregerspule 18 während eines Instabilwerdens unterbrochen wird.
7 ist ein Schaltbild einer Sicherheitsschaltung, die
bei dieser Ausführungsform angewendet wird. Unter Bezugnahme auf
7 ist ein Thermoschalter (Temperaturfühler)
50 mit einer Gleichstromversorgung von +24 Volt und einem Umschaltrelais
51 in Reihe geschaltet. Wenn der Thermoschalter 50 gesperrt wird,
wird die Stromversorgung des Umschaltrelais 51 unterbrochen, so dass das
Umschaltrelais 51 eingeschaltet wird, wodurch die Stromversorgung des Erregerstromkreises
27 und somit die Stromversorgung der Erregerspule 18 unterbrochen
wird. In einem besonderen Beispiel wurde der Thermoschalter 50 derart eingestellt,
dass seine Ausschalttemperatur bei 220°C lag.
Der Thermoschalter 50 ist dem Wärmeerzeugungsbereich
H des Fixierbandes oder der Fixierfolie 10 gegenüberliegend und frei
von Kontakt mit der Außenfläche des Fixierbandes mit einem Abstand von
etwa 2 mm angeordnet. Dadurch wird verhindert, dass das Fixierband durch Kontakt
mit dem Thermoschalter beschädigt wird, wodurch eine Verschlechterung fixierter
Bilder während einer langzeitigen kontinuierlichen Bilderzeugung vermieden
wird.
Bei dieser Ausführungsform der Fixiereinrichtung wird im Unterschied
zu einer Fixiereinrichtung mit einer in 10 veranschaulichten
Anordnung sogar in dem Fall, dass die Fixiereinrichtung in einem Zustand angehalten
wird, in dem der Spalt durch Papier verstopft ist und die Erregerspule
18 kontinuierlich gespeist wird, so dass eine kontinuierliche Wärmeerzeugung
durch das Fixierband verursacht wird, das Papier nicht direkt erhitzt, weil bei
dem Fixierspalt N keine Wärmeerzeugung auftritt. Da der Thermoschalter
50 ferner in dem Wärmeerzeugungsbereich H, der eine große Wärmemenge
abgibt, angeordnet ist, wird die Stromversorgung der Erregerspule 18 durch
das Umschaltrelais 51 unterbrochen, wenn der Thermoschalter durch Ermittlung
einer Temperatur von 220°C ausgeschaltet wird.
Dies hat zur Folge, dass entsprechend dieser Ausführungsform
die Wärmeerzeugung aus dem Fixierband beendet werden kann, ohne dass eine Entzündung
des Papiers verursacht wird, da Papier einen Entzündungspunkt um 400°C
hat.
Als Temperaturfühler kann anstelle des Thermoschalters auch eine
Temperaturschmelzsicherung angewendet werden.
Bei dieser Ausführungsform wird ein Toner verwendet, der eine
Substanz mit niedrigem Erweichungspunkt enthält, so dass die Fixiereinrichtung
nicht mit einem Ölauftragmechanismus ausgestattet wird, jedoch kann die Fixiereinrichtung
im Fall der Verwendung eines Toners, der keine Substanz mit niedrigem Erweichungspunkt
enthält, mit einem Ölauftragmechanismus ausgestattet werden. Ferner ist
es sogar im Fall der Verwendung eines Toners, der eine Substanz mit niedrigem Erweichungspunkt
enthält, auch möglich, so ein Auftragen von Öl zu bewirken oder das
Aufzeichnungsmaterial unter Kühlung abzutrennen.
(A) Erregerspule 18
Das Material für die Erregerspule 18 ist Kupfer. Im
Einzelnen wird aus einer Vielzahl von feinen Kupferdrähten, von denen jeder
einzeln mit einem elektrisch isolierenden Material beschichtet ist, ein Bündel
gebildet, und dieses Bündel von mit einem Isolator beschichteten feinen Drähten
wird zur Bildung der Erregerspule 18 in einer vorgegebenen Zahl von Windungen
gewickelt. Bei dieser Ausführungsform wird das Drahtbündel in zehn Windungen
gewickelt.
Was den Isolator zum Beschichten der Kupferdrähte anbetrifft,
so kann unter Berücksichtigung der Leitung der in dem Fixierband
10 erzeugten Wärme vorzugsweise ein hitzebeständiger Isolator
wie z.B. Polyamidimid oder Polyimid verwendet werden.
Die Dichte der Spulendrähte kann erhöht werden, indem auf
die Erregerspule 18 ein äußerer Druck ausgeübt wird.
Bei dieser Ausführungsform ist die Erregerspule 18 derart
geformt, dass sie mit der Krümmung der Wärmeerzeugungsschicht
1 übereinstimmt. Der Abstand zwischen der Wärmeerzeugungsschicht
1 des Fixierbandes 10 und der Erregerspule 18 wird auf
etwa 2 mm eingestellt.
Was das Material für das Erregerspulenhalteelement
19 anbetrifft, so ist für eine zufriedenstellende Isolierung der Erregerspule
18 von dem Fixierband 10 ein elektrisch isolierendes und hitzebeständiges
Material empfehlenswert. Erwünschte Anwärter auf die Auswahl sind beispielsweise
Phenolharz, Fluorkohlenstoffharz, Polyimidharz, Polyamidharz, Polyamidimidharz,
PEEK-Harz, PES-Harz, PPS-Harz, PFA-Harz, PTFE-Harz, FEP-Harz, LCP-Harz u.dgl.
Wenn die Wärmeerzeugungsschicht des Fixierbandes 10
näher bei den Magnetkernen 17a bis 17c und der Erregerspule
18 angeordnet ist, kann ein höherer Wirkungsgrad der Magnetflussabsorption
erzielt werden. Der Abstand beträgt vorzugsweise 5 mm oder weniger, da ein
Abstand, der über 5 mm hinausgeht, zu einer beträchtlichen Verminderung
des Wirkungsgrades führt. Wenn der Abstand in einem Bereich mit einem Höchstwert
von 5 mm liegt, muss der Abstand zwischen der Wärmeerzeugungsschicht des Fixierbandes
und der Erregerspule nicht konstant sein.
Die Drähte 18a und 18b, die aus der Erregerspule
18 herausführen und durch das Erregerspulenhalteelement
19 hindurchgeführt werden, sind bei den Bereichen, die sich außerhalb
des Erregerspulenhalteelements 19 befinden, mit einer Isolierschicht bedeckt.
(B) Fixierband 10
8 ist ein schematischer Senkrechtschnitt des Fixierbandes
10 bei dieser Ausführungsform. Dieses Fixierband 10 hat einen
zusammengesetzten (geschichteten) Aufbau, der eine elektrisch leitende Schicht,
die die Wärmeerzeugungsschicht 1 bildet, aus einer Metallfolie o.dgl.
gebildet ist und als Trägerschicht des Fixierbandes 10 dient; die
elastische Schicht 2, die auf der Außenfläche der Wärmeerzeugungsschicht
1 aufgebracht ist; und die Trennschicht 3, die auf der Außenfläche
der elastischen Schicht 2 aufgebracht ist, enthält. Zum Sicherstellen
der Haftung zwischen der Wärmeerzeugungsschicht 1 und der elastischen
Schicht 2 und der Haftung zwischen der elastischen Schicht 2 und
der Trennschicht 3 können zwischen den jeweiligen Schichten Grundierschichten
(nicht veranschaulicht) angeordnet sein. Die Wärmeerzeugungsschicht
1 befindet sich an der Innenseite des zylindrischen Fixierbandes
10, und die Trennschicht 3 befindet sich an seiner Außenseite.
Wie vorstehend beschrieben wurde, wirkt auf die Wärmeerzeugungsschicht
1 ein wechselnder Magnetfluss ein, wird in der Wärmeerzeugungsschicht
1 ein Wirbelstrom erzeugt und wird durch diesen Wirbelstrom in der Wärmeerzeugungsschicht
1 Wärme erzeugt. Die so erzeugte Wärme erhitzt das Fixierband
10 durch die elastische Schicht 2 und die Trennschicht
3 hindurch, und das Fixierband 10 seinerseits erhitzt das Aufzeichnungsmaterial
(d.h., einen zu erhitzenden Gegenstand), das man durch den Fixierspalt N hindurchgehen
lässt, wodurch das Tonerbild thermisch fixiert (heißfixiert) wird.
a. Wärmeerzeugungsschicht 1
Die Wärmeerzeugungsschicht 1 kann aus einem nichtmagnetischen
Metall bestehen, jedoch ist die Verwendung eines ferromagnetischen Materials oder
einer Legierung davon wie z.B. von Nickel, Eisen, magnetischem SUS, Nickel-Cobalt-Legierung
o.dgl. vorzuziehen.
Was die Dicke der Wärmeerzeugungsschicht 1 anbetrifft,
so ist es erwünscht, dass sie nicht geringer ist als die Skin- oder Eindringtiefe
&sgr; (m), die durch die nachstehend angegebene Formel ausgedrückt wird:
&sgr; = 503 × (&rgr;/f&mgr;)1/2
worin f die Frequenz (Hz) des Erregerstromkreises; &mgr; die magnetische Permeabilität
und &rgr; den spezifischen Widerstand (&OHgr;m) bezeichnet, und nicht mehr als
200 &mgr;m beträgt.
Die Skin- oder Eindringtiefe &sgr; bedeutet die Absorptionstiefe
elektromagnetischer Wellen, die zur elektromagnetischen Induktion angewendet werden.
Bei einer größeren Tiefe wird die Intensität der elektromagnetischen
Wellen kleiner als 1/e. Mit anderen Worten, die meiste Energie wird in einer Tiefe
bis zu der Skin- oder Eindringtiefe &sgr; aufgenommen.
Im Einzelnen ist es erwünscht, dass die Dicke der Wärmeerzeugungsschicht
1 im Bereich von 1 bis 200 &mgr;m liegt. Wenn die Dicke der Wärmeerzeugungsschicht
1 weniger als 1 &mgr;m beträgt, kann nicht die gesamte elektromagnetische
Energie aufgenommen werden, so dass sich der Wirkungsgrad der Wärmeerzeugung
verschlechtert. Wenn die Dicke der Wärmeerzeugungsschicht 1 über
100 &mgr;m hinausgeht, wird die Wärmeerzeugungsschicht 1 zu starr;
mit anderen Worten, ihr Flexibilitätsverlust ist für eine praktische Anwendung
als drehbares Element zu groß.
b. Elastische Schicht 2
Die elastische Schicht 2 besteht aus einem Material mit einer
guten Hitzebeständigkeit und Wärmeleitfähigkeit wie z.B. Siliconkautschuk,
Fluorkautschuk, Fluorsiliconkautschuk u.dgl.
Zur Vermeidung von unregelmäßigem Glanz, der leicht verursacht
wird, wenn die Heizfläche (Trennschicht 3) den Ungleichmäßigkeiten
des Aufzeichnungsmaterials oder den Ungleichmäßigkeiten der Tonerschicht,
die sich auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet, nicht folgt, ist es erwünscht,
dass die Dicke der elastischen Schicht 2 im Bereich von 10 bis 500 &mgr;m
liegt.
Wenn die Dicke der elastischen Schicht 2 unter 10 &mgr;m
liegt, wirkt das Fixierband 10 nicht als elastisches Element, so dass es
während des Fixierens eine ungleichmäßige Druckverteilung ausübt.
Dies hat zur Folge, dass im Einzelnen während des Fixierens eines Vollfarbenbildes
ein ausreichendes Heißfixieren eines noch nicht fixierten Toners mit einer
zweiten Farbe schwierig wird, was in dem fixierten Bild wegen ungenügenden
Schmelzens zu unregelmäßigem Glanz führt, so dass keine Vollfarbenbilder
mit hoher Schärfe bzw. Auflösung erhalten werden. Wenn die elastische
Schicht 2 andererseits eine Dicke hat, die über 500 &mgr;m hinausgeht,
kann die Wärmeleitung während des Fixierens behindert werden, was dazu
führt, dass die Fixierfläche der Zuführung von Wärme schlechter
folgen kann, so dass die Schnellstartfähigkeit beeinträchtigt werden kann
und leicht unregelmäßiges Fixieren auftritt.
Was die Härte der elastischen Schicht 2 anbetrifft,
so erlaubt eine übermäßige Härte der elastischen Schicht
2 keine Anpassung der elastischen Schicht 2 an Unregelmäßigkeiten
der Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials oder der Tonerschicht, so dass ein
ungleichmäßiger Glanz über ein Bild verursacht wird. Es ist somit
erwünscht, dass die Härte der elastischen Schicht 2 höchstens
60° (JIS-A) und vorzugsweise höchstens 45° (JIS-A) beträgt.
Es ist erwünscht, dass die Wärmeleitfähigkeit &lgr;
der elastischen Schicht 2 im Bereich von 0,25 bis 0,82 (J/m·s·K)
liegt.
Wenn die Wärmeleitfähigkeit &lgr; unter 0,25 (J/m·s·K)
liegt, wird der Wärmeleitwiderstand hoch, wodurch die Geschwindigkeit, mit
der die Temperatur der Oberflächenschicht (Trennschicht 3) des Fixierbandes
10 ansteigt, verlangsamt wird.
Wenn die Wärmeleitfähigkeit &lgr; 0,82 (J/m·s·K)
überschreitet, nimmt die Härte der elastischen Schicht 2 zu stark
zu, und ferner verschlechtert sich die durch Zusammenpressen verursachte bleibende
Verformung der elastischen Schicht 2.
Es ist deshalb erwünscht, dass die Wärmeleitfähigkeit
&lgr; im Bereich von 0,25 bis 0,82 (J/m·s·K) und vorzugsweise im Bereich
von 0,33 bis 0,63 (J/m·s·K) liegt.
c. Trennschicht 3
Was das Material für die Trennschicht 3 anbetrifft,
so kann es im Hinblick auf Trennbarkeit und Hitzebeständigkeit aus Materialien
wie z.B. Fluorkohlenstoffharz, Siliconharz, Fluorsiliconkautschuk, Fluorkautschuk,
Siliconkautschuk, PFA, PTFE, FEP o.dgl. ausgewählt werden.
Es ist erwünscht, dass die Dicke der Trennschicht 3
im Bereich von 1 bis 100 &mgr;m liegt. Wenn die Dicke der Trennschicht
3 unter 1 &mgr;m liegt, zeigt sich eine Ungleichmäßigkeit der
Trennschicht 3 als ungleichmäßige Glätte, durch die Stellen
mit schlechterer Gleitfähigkeit oder Haltbarkeit erzeugt werden. Wenn die Dicke
der Trennschicht 3 andererseits 100 &mgr;m überschreitet, verschlechtert
sich die Wärmeleitfähigkeit; im Einzelnen wird die Härte der Trennschicht
3 in dem Fall, dass die Trennschicht 3 aus Harz besteht, zu hoch,
wodurch die Wirkung der elastischen Schicht 2 beseitigt wird.
d. Wärmeisolierschicht
Das Fixierband 10 kann an der Bandführungsseite (der
Seite, die der elastischen Schicht 2 entgegengesetzt ist) der Wärmeerzeugungsschicht
1 auch eine Wärmeisolierschicht (nicht gezeigt) enthalten.
So eine Wärmeisolierschicht kann vorzugsweise aus einem hitzebeständigen
Harz wie z.B. fluorhaltigem Harz, Polyimidharz, Polyamidharz, Polyamidimidharz,
PEER-Harz, PES-Harz, PPS-Harz, PFA-Harz, PTFE-Harz oder FEP-Harz bestehen.
Die Wärmeisolierschicht kann vorzugsweise eine Dicke von 10 bis
1000 &mgr;m haben. Wenn die Dicke der Wärmeisolierschicht unter 10 &mgr;m
liegt, kann die erforderliche Wärmeisolierwirkung nicht erzielt werden und
ist auch wahrscheinlich, dass die Haltbarkeit ungenügend ist. Wenn die Dicke
andererseits 1000 &mgr;m überschreitet, vergrößert sich der Abstand
der Wärmeerzeugungsschicht 1 von den Magnetkernen 17a bis
17d und der Erregerspule 18, so dass eine ausreichende Absorption
des Magnetflusses durch die Wärmeerzeugungsschicht schwierig wird.
Die Wärmeisolierschicht wirkt derart, dass sie die Leitung von
Wärme, die in der Wärmeerzeugungsschicht 1 erzeugt wird, zur
Innenseite des Fixierbandes verhindert, wodurch der Wirkungsgrad der Wärmezuführung
zu der Seite des Aufzeichnungsmaterials P verbessert und der Energieverbrauch gesenkt
wird.
C) Spalt
Zur Sicherstellung eines guten Fixierverhaltens kann der Fixierspalt
zwischen dem drehbaren Heizelement und dem Presselement in der
Heißfixiereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise
in einer Breite von 5,0 bis 15,0 mm gebildet werden. Bei einer Breite von weniger
als 5,0 mm wird es schwierig, während der Vollfarben-Bilderzeugung an ein noch
nicht fixiertes Tonerbild eine ausreichende Wärmemenge abzugeben und eine zufriedenstellende
Farbmischung der Tonerschmelze zu bewirken, was leicht zu unnatürlich wirkenden
Farbbildern führt.
Wenn die Spaltbreite N 15,0 mm überschreitet, kann eine ausreichende
Wärmemenge zum Fixieren des Toners übertragen bzw. abgegeben werden, jedoch
tritt leicht das Phänomen des Abschmutzens bei hoher Temperatur auf, und die
Änderung der Krümmung des Fixierbandes 10 an beiden Enden des
Fixierspalts N (d.h., an der stromaufwärts gelegenen und der stromabwärts
gelegenen Seite des Fixierbandes 10) wird viel zu groß, so dass eine
Verminderung der Haltbarkeit des Fixierbandes 10 wahrscheinlich ist.
D) Linearer Druck
Der Spaltdruck (lineare Druck) in der Heißfixiereinrichtung,
der in einem Zustand, wo ein Aufzeichnungsmaterial eingefügt ist, gemessen
wird, liegt vorzugsweise im Bereich von 490 bis 1372 N/m (0,5 bis 1,4 kp/cm) und
insbesondere im Bereich von 490 bis 784 N/m (0,5 bis 0,8 kp/cm). Bei einem Druck
von weniger als 490 N/m (0,5 kp/cm) treten leicht eine unregelmäßige Beförderung
des Aufzeichnungsmaterials und eine Störung des Fixierens wegen ungenügenden
Fixierdrucks auf. Bei einem Druck von mehr als 1372 N/m (1,4 kp/cm) ist es wahrscheinlich,
dass eine Verschlechterung der Haltbarkeit des Fixierbandes 10 beschleunigt
wird.
Der lineare Druck LP (N/m), auf den hierin Bezug genommen wird, wird
wie folgt aus einer Kraft F (N), die auf ein Aufzeichnungsmaterial ausgeübt
wird, und einer Anstoßlänge LR (m) (3) berechnet:
LP (N/m) = F (N)/LR (m).
Die Kraft (F), die auf das Aufzeichnungsmaterial einwirkt, kann eingestellt
werden, indem der Federdruck verändert wird, der durch die in 3
gezeigten Federn 25a und 25b ausgeübt wird. Die Kraft (F)
kann auch gesteuert werden, indem der Abstand zwischen den Federauflageplatten
29a und 29b und der Presswalze 30 verändert wird.
E) Umfangslänge des Fixierbandes und Betriebsgeschwindigkeit
Bei dieser Ausführungsform werden die Umfangslänge des Fixierbandes
10, das durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt, und die
Dauer einer Drehung des Fixierbandes 10 in der nachstehend beschriebenen
Weise vorgegeben, um Schnellstartfähigkeit und einen sparsamen Energieverbrauch
zu verwirklichen, während ein stabiles Fixierverhalten sichergestellt wird.
Die Wärmeerzeugungsschicht 1 des Fixierbandes
10 hat wegen einer geringen Dicke eine niedrige Wärmekapazität
und zeigt wegen eines Metalls, dessen Wärmeleitfähigkeit gut ist, eine
beträchtliche Wärmeableitung. Wenn das Fixierband eine Umfangslänge
La von 400 mm oder darüber hat, besteht folglich die Neigung, dass das Fixierband
10 während einer Drehung davon eine beträchtliche Temperaturverminderung
verursacht. Ferner kann der Energieverbrauch wegen einer erhöhten Heizfläche,
die die größere Umfangslänge begleitet, beträchtlich zunehmen.
Aus diesem Grund liegt die Umfangslänge La des Fixierbandes 10 vorzugsweise
unter 400 mm; sie beträgt insbesondere 200 mm oder ist noch kürzer.
Wenn die Umfangslänge des Fixierbandes 10 andererseits
unter 70 mm liegt, wird die Krümmung des Fixierbandes 10 an beiden
Seiten des Fixierspalts N (an der stromaufwärts gelegenen und der stromabwärts
gelegenen Seite des Fixierbandes 10) viel zu groß, was eine deutlich
schlechtere Haltbarkeit zur Folge hat. Die Umfangslänge La beträgt aus
diesem Grund vorzugsweise mindestens 70 mm.
Wenn ferner die Drehgeschwindigkeit (Fixiergeschwindigkeit) des Fixierbandes
400 mm/s überschreitet, wird es schwierig, das Fixierband 10 stabil
zu drehen, so dass leicht ein Bruch bzw. ein Reißen des Fixierbandes
10 auftritt. Aus diesem Grund ist es erwünscht, dass die Betriebsgeschwindigkeit
V, die durch die Drehung des Fixierbandes 10 vorgegeben wird, höchstens
400 mm/s und vorzugsweise höchstens 300 mm/s beträgt.
10 ist eine Schnittzeichnung einer Ausführungsform
der Fixiereinrichtung gemäß dem System der elektromagnetischen Induktionsheizung,
die dazu bestimmt ist, den Wirkungsgrad durch Bündelung der Verteilung eines
wechselnden Magnetflusses, die durch die Erregerspule bei dem Fixierspalt verursacht
wird, zu verbessern.
Die Fixiereinrichtung enthält als drehbares Wärmeerzeugungs-
bzw. Heizelement für elektromagnetische Induktionsheizung ein zylindrisches
Fixierband oder eine zylindrische Fixierfolie 10 mit einer Wärmeerzeugungsschicht,
die durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt, (einer Leiterschicht,
einer magnetischen Schicht und einer Widerstandsschicht).
Das zylindrische Fixierband 10 ist um eine muldenförmige
Bandführungseinrichtung 16, die einen im Allgemeinen halbkreisförmigen
Querschnitt hat, herum locker (mit Spiel) angebracht.
Eine Magnetfelderzeugungseinrichtung 15 ist an der Innenseite
der Bandführungseinrichtung 16 angeordnet und besteht aus einer Erregerspule
18 und einem Magnetkern 17.
Eine elastische Presswalze 30 ist derart angeordnet, dass
sie auf die Unterseite der Bandführungseinrichtung 16 einen vorgegebenen
Druck ausübt, wobei das Fixierband dazwischen angeordnet ist, und bildet einen
Fixierspalt N mit einer vorgegebenen Breite. Der Magnetkern 17 der Magnetfelderzeugungseinrichtung
15 ist rechtwinklig zu dem Fixierspalt N ausgerichtet.
Die Presswalze 30 wird durch eine Antriebseinrichtung M derart
angetrieben, dass sie sich in der gezeigten Pfeilrichtung dreht. Da die Presswalze
30 derart angetrieben wird, dass sie sich dreht, wird das Fixierband
10 durch die Reibung zwischen der Presswalze 30 und der Außenfläche
des Fixierbandes 10 in der gezeigten Pfeilrichtung angetrieben, wobei die
Innenfläche des Fixierbandes 10 flach auf der Unterseite der Bandführungseinrichtung
16 gleitet; das Fixierband 10 dreht sich entlang der Außenfläche
der Bandführungseinrichtung 16 mit einer Umfangsgeschwindigkeit, die
im Wesentlichen gleich der Umfangsgeschwindigkeit der Presswalze 30 ist
(Presswalzenantriebssystem).
Die Bandführungseinrichtung 16 spielt eine Rolle bei
der Erzeugung eines Drucks in dem Fixierspalt N, trägt die Erregerspule
18 und den Magnetkern 17 der Magnetfelderzeugungseinrichtung
15, stützt das Fixierband 10 ab und stabilisiert die Beförderung
des Fixierbandes 10, während das Fixierband 10 derart angetrieben
wird, dass es sich dreht. Die Bandführungseinrichtung 16 ist aus einem
dielektrischen Material gebildet, das die Durchdringung durch den Magnetfluss nicht
stört, und kann auch die Belastung aushalten, die sie tragen muss.
Die Erregerspule 18 erzeugt einen wechselnden Magnetfluss,
da ihr durch einen nicht veranschaulichten Erregerstromkreis ein elektrischer Wechselstrom
zugeführt wird. Der wechselnde Magnetfluss wird durch einen Magnetkern
17 in Form eines umgekehrten "E", der dem Fixierspalt N gegenüberliegend
angeordnet ist, bei dem Fixierspalt N gebündelt und verursacht in der Wärmeerzeugungsschicht,
die durch elektromagnetische Induktion Wärme erzeugt, einen Wirbelstrom, wobei
der Wirbelstrom wegen des Widerstandes der Wärmeerzeugungsschicht Joulesche
Wärme erzeugt.
Da der wechselnde Magnetfluss derart erzeugt wird, dass er bei dem
Fixierspalt N gebündelt wird, wird auch die durch elektromagnetische Induktion
erzeugte Wärme zu dem Fixierspalt N hingeleitet. Mit anderen Worten, der Fixierspalt
N wird sehr wirksam erhitzt.
Die Temperatur des Fixierspaltes N wird durch ein Temperatursteuerungssystem,
das einen Temperaturfühler einschließt, geregelt; sie wird bei einem vorgegebenen
Wert gehalten, indem der Strom, der der Erregerspule 18 zugeführt
wird, gesteuert wird.
Da die Presswalze 30 beim Betrieb derart angetrieben wird,
dass sie sich dreht, wird das zylindrische Fixierband 10 um die Bandführungseinrichtung
16 herumgedreht, und der Erregerspule 18 wird von dem Erregerstromkreis
elektrischer Strom zugeführt, so dass in dem Fixierband 10 durch elektromagnetische
Induktion Wärme erzeugt wird. Dies hat zur Folge, dass die Temperatur des Fixierspaltes
N zunimmt. Sobald die Temperatur des Fixierspaltes N den vorgegebenen Wert erreicht
hat, wird sie bei diesem Wert gehalten. Während sich die Heizeinrichtung in
diesem Zustand befindet, wird in den Fixierspalt N zwischen dem Fixierband
10 und der Presswalze 30 ein Aufzeichnungsmaterial P, auf das
gerade ein Tonerbild t1 aufgetragen worden ist, ohne darauf fixiert zu werden, eingeführt,
wobei die das Tonerbild tragende Oberfläche des Aufzeichnungsmaterials P nach
oben liegt, so dass sie mit der Außenfläche der Fixierfolie
10 in Kontakt kommt. Dann lässt man das Aufzeichnungsmaterial P zusammen
mit dem Fixierband 10 durch den Fixierspalt N hindurchgehen, während
es durch die Presswalze 30 und die Bandführungseinrichtung
16 gepresst wird, wobei die das Tonerbild tragende Oberfläche mit
der Außenfläche des Fixierbandes 10 flach in Kontakt ist. Während
das Aufzeichnungsmaterial P mit dem Tonerbild t1 durch den Fixierspalt
N hindurchgeht, wie es vorstehend beschrieben wurde, wird das Tonerbild t1, das
auf dem Aufzeichnungsmaterial P getragen wird und noch fixiert werden muss, durch
die Wärme, die auf elektromagnetischem Wege in dem Fixierband 10 induziert
worden ist, erhitzt, wodurch es auf dem Aufzeichnungsmaterial P fixiert wird. Nachdem
das Aufzeichnungsmaterial P durch den Fixierspalt N hindurchgegangen ist, wird es
von der Außenfläche des sich drehenden Fixierbandes 10 abgetrennt
und weiter befördert, um aus dem Bilderzeugungsgerät ausgetragen zu werden.
(3) Bilderzeugungsverfahren und -gerät (für einfarbige Bilderzeugung)
11 veranschaulicht den Aufbau einer Ausführungsform
des Bilderzeugungsgeräts, das als elektrophotographischer Drucker gebildet
ist.
Unter Bezugnahme auf 11 enthält
das Bilderzeugungsgerät eine lichtempfindliche Trommel 200, um die
herum eine Primäraufladewalze 217, eine Entwicklungseinrichtung
240, eine Übertragungsaufladewalze 214, eine Reinigungseinrichtung
216 und Ausrichtungs- bzw. Passwalzen 224 angeordnet sind. Beim
Betrieb wird die lichtempfindliche Trommel 200 durch die Primäraufladewalze
217, an die eine Wechselspannung mit einem Spitze-Spitze-Wert von -2,0
kV, der eine Gleichspannung von -700 V überlagert ist, angelegt wird, z.B.
auf -700 Volt aufgeladen. Die aufgeladene lichtempfindliche Trommel 200
wird dann mit Laserlicht 223 aus einem Laser 221 belichtet, wodurch
darauf ein elektrostatisches Latentbild erzeugt wird. Das Latentbild, das sich auf
der lichtempfindlichen Trommel 200 befindet, wird durch die Entwicklungseinrichtung
240 mit einem magnetischen Einkomponententoner entwickelt, wodurch darauf
ein Tonerbild erzeugt wird, das dann durch die Übertragungswalze
214, die über ein Aufzeichnungsmaterial P an die lichtempfindliche
Trommel 200 anstößt, auf das Aufzeichnungsmaterial P übertragen
wird. Das Aufzeichnungsmaterial P, auf dem das so darauf übertragene Tonerbild
getragen wird, wird zu der Fixiereinrichtung 100 befördert, wo das
Tonerbild auf dem Aufzeichnungsmaterial P fixiert wird. Ein Anteil des Toners, der
auf der lichtempfindlichen Trommel 200 zurückgeblieben ist, wird dann
durch die Reinigungseinrichtung 216 zurückgewonnen.
Im Entwicklungsbereich wird zwischen der lichtempfindlichen Trommel
und einem Entwicklungszylinder 202 eine Entwicklungsvorspannung in Form
einer Wechselspannung mit überlagerter Gleichspannung angelegt, wodurch bewirkt
wird, dass ein Toner, der sich auf dem Entwicklungszylinder befindet, auf die lichtempfindliche
Trommel 200 in Abhängigkeit von dem darauf vorhandenen elektrostatischen
Latentbild überspringt.
Der Aufbau und der Betrieb der Fixiereinrichtung 100 sind
mit denen, die in dem vorstehend erwähnten Abschnitt "(2) Fixiereinrichtung
(Heizeinrichtung)" beschrieben wurden, identisch.
Das Bilderzeugungsgerät, das in 11
veranschaulicht ist, kann in einem doppelseitigen Druckbetrieb sowie in einem gewöhnlichen
einseitigen Druckbetrieb betrieben werden. In einem doppelseitigen Druckbetrieb
wird das Aufzeichnungsmaterial P nach dem Fixieren eines Bildes an einer (der ersten)
der Oberflächen des Aufzeichnungsmaterials P einem nicht veranschaulichten
Umlaufmechanismus zugeführt, in dem das Aufzeichnungsmaterial P umgewendet
und dann ein zweites Mal in die Sekundärübertragungsstelle T2
eingeführt wird, so dass auf die andere (zweite) Oberfläche ein anderes
Tonerbild übertragen wird. Das Aufzeichnungsmaterial P wird dann ein zweites
Mal in die Bildheizeinrichtung eingeführt, in der das zweite Tonerbild fixiert
wird. Das Aufzeichnungsmaterial P wird somit aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgeräts
als doppelseitiger Druck ausgetragen.
(4) Toner
Als Nächstes wird der Toner gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
Es ist unbedingt erforderlich, dass der Toner der vorliegenden Erfindung
mindestens ein Bindemittelharz und ein Farbmittel enthält und auch einen Feuchtigkeitsgehalt
von höchstens 3,00 Masse% hat. Als vorzuziehende Merkmale kann der Toner eine
mittlere Zirkularität von mindestens 0,940 und insbesondere von 0,960 oder
darüber und einen auf die Masse des Toners bezogenen Restmonomergehalt von
höchstens 300 ppm haben.
Es ist unbedingt erforderlich, dass der Toner einen Feuchtigkeitsgehalt
von höchstens 3,00 Masse% hat, und es wird bevorzugt, dass der Toner einen
Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 2,00 Masse% und insbesondere von 1,00 Masse%
oder darunter hat.
Die in einem Toner enthaltene Feuchtigkeit wird im Allgemeinen beim
Empfang der zum Fixieren dienenden Wärme sofort in Wasserdampf
umgewandelt und nach außerhalb des Systems abgelassen. Bei der im elektromagnetischen
Induktionsheizbetrieb arbeitenden Fixiereinrichtung, die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung gewählt wird und bei der ungeachtet einer hohen Fixiergeschwindigkeit
ein verhältnismäßig niedriger Druck und als Heizbereich ein breiter
Spalt angewendet werden, tritt jedoch bei dem Spalt zwischen dem drehbaren Heizelement
und dem drehbaren Presselement eine große Menge von Wasserdampf auf, wenn der
Feuchtigkeitsgehalt in dem Toner 3,00 Masse% überschreitet. Dies hat zur Folge,
dass zwischen dem drehbaren Heizelement und dem drehbaren Presselement leicht ein
kleiner Zwischenraum auftritt, wenn der Feuchtigkeitsgehalt in dem Toner 3,00 Masse%
überschreitet, so dass sich das drehbare Heizelement, von dem erwartet wird,
dass es sich mit der Drehung des Presselements mitgehend dreht, nicht dreht, weil
es an dem Presselement vorbeirutscht, so dass wegen ungenügender Drehung des
drehbaren Heizelements Fixierpapierstau oder Abschmutzen bei hoher Temperatur verursacht
wird.
Es besteht insbesondere in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit die Neigung, dass eine große Menge von Wasserdampf, der aus dem
Kopiergerät oder dem Drucker ausströmt, "Qualm", einen Nebel aus etwas
zu Tau kondensiertem Wasserdampf in der Atmosphäre, verursacht.
Aus dem vorstehend beschriebenen Grund ist es wichtig, dass der Toner
einen Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 3,00 Masse% hat.
"Feuchtigkeitsgehalt" bedeutet hierin einen auf die Masse bezogenen
Feuchtigkeitsgehalt in der Gesamtmasse eines Toners, der nach der Karl-Fischer-Methode
(JIS K-0068, Feuchtigkeitsverdampfungsverfahren) gemessen wird, indem man eine Probe
verwendet, nachdem man sie 24 Stunden lang in einer Umgebung mit 23°C und 60
% rel.F. stehengelassen hat, worauf die Probe zur Messung von Gas auf 125°C
erhitzt wird.
Als Nächstes werden einige morphologische Eigenschaften des Toners
beschrieben.
Der Toner der vorliegenden Erfindung kann vorzugsweise eine (nachstehend
definierte) mittlere Zirkularität von mindestens 0,940 und insbesondere von
0,960 oder darüber haben.
Wie vorstehend erwähnt wurde, zeigt die Unterdrückung des
Feuchtigkeitsgehalts eine beträchtliche Wirkung hinsichtlich einer Verbesserung
der Bildqualität der fixierten Bilder. Als Ergebnis weiterer Untersuchungen,
die die Erfinder angestellt haben, ist gefunden worden, dass es durch Verwendung
eines Toners mit einer hohen mittleren Zirkularität bei dem Bilderzeugungsverfahren
der vorliegenden Erfindung möglich ist, Verbesserungen hinsichtlich eines gleichmäßigen
Fixierens und des Verhaltens bei der kontinuierlichen Bilderzeugung zu erzielen.
Ein (aus Tonerteilchen bestehender) Toner, der eine mittlere Zirkularität
von mindestens 0,940 hat, behält nur wenige Oberflächenkanten und übt
deshalb an der Presskontaktstelle in der Fixiereinrichtung eine niedrigere Reibung
auf das Fixierband oder die Fixierfolie aus, so dass der Abrieb des Fixierbandes
und das Ankleben von geschmolzenem Toner an dem Fixierband unterdrückt werden.
Andererseits wird im Fall der kontinuierlichen Verwendung eines Toners mit einer
mittleren Zirkularität, die unter 0,940 liegt, durch Tonerkanten ein örtlicher
Abrieb des Fixierbandes verursacht, was dazu führt, dass auf das Aufzeichnungsmaterial
ein ungleichmäßiger Druck ausgeübt wird. Dies hat zur Folge, dass
die erhaltenen Bilder leicht einen unregelmäßigen Glanz hervorrufen, was
auf Bereiche mit unterschiedlichem Glanz in den Bildern zurückzuführen
ist. Da der Toner mit einer mittleren Zirkularität, die unter 0,940 liegt,
reich an Kanten ist, besteht ferner die Neigung, dass sich der Druck, der auf den
Toner beim Durchgang durch den Fixierspalt ausgeübt wird, bei den Kantenbereichen
verstärkt, wodurch eine Förderung des Abriebs des Fixierbandes und des
Anklebens von geschmolzenem Toner wahrscheinlich ist. Das Ankleben von geschmolzenem
Toner führt in den fixierten Bildern zu unregelmäßigem Glanz und
zu einer Verschmutzung der fixierten Bilder, und dieser Toner wird während
der Inbetriebnahme des Bilderzeugungsgeräts auf die Presswalze, die nicht ausreichend
auf eine Betriebstemperatur erhitzt worden ist, übertragen, so dass die Rückseite
eines Aufzeichnungsblattes (oder eine erste Oberfläche im Fall eines doppelseitigen
Druckbetriebs) verschmutzt wird.
Wenn die mittlere Zirkularität mindestens 0,940 beträgt,
treten die vorstehend beschriebenen Schwierigkeiten weniger leicht auf, und bei
einer mittleren Zirkularität von 0,960 oder darüber können sie kaum
jemals auftreten.
Es wird auch sehr bevorzugt, dass der Toner einen Modalwert der Zirkularität
gemäß der auf die Anzahl bezogenen Zirkularitätsverteilung von mindestens
0,990 hat, was bedeutet, dass die meisten Tonerteilchen eine Gestalt haben, die
einer vollkommenen Kugel nahe kommt, so dass die vorstehend erwähnten Wirkungen
deutlicher hervortreten, ein schädlicher Einfluss auf das Fixierband minimiert
wird und ferner ein sehr hoher Übertragungswirkungsgrad erzielt werden kann.
Im Einzelnen ist es im Fall der Verwendung eines Toners mit einer
mittleren Zirkularität von 0,960 oder darüber möglich, dass die Tonerteilchen
in einem dicht gepackten Zustand übertragen werden und bei dem Fixiersystem
der vorliegenden Erfindung gleichmäßiger mit dem Fixierband in Kontakt
kommen, was zur Folge hat, dass das Fixierverhalten durch zwischen den Tonerteilchen
vorhandene Luft weniger beeinträchtigt wird und Wasserdampf leicht durch die
Tonerteilchen hindurch freigesetzt werden kann, wodurch ein weiter verbessertes
Fixierverhalten mit einer geringeren Neigung zum Rutschen bei einem schnellen Fixiervorgang
erzielt wird.
Der Toner, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
kann auch durch das Pulverisierverfahren hergestellt werden, jedoch wird bei der
Herstellung der Tonerteilchen durch das Pulverisierverfahren im Allgemeinen bewirkt,
dass die Tonerteilchen eine unbestimmte Gestalt haben, und sie müssen einer
zum Sphärischmachen (Kugeligmachen) dienenden Behandlung unterzogen werden,
die eine mechanische, eine thermische oder eine etwas spezielle Behandlung sein
kann. Im Einzelnen muss so eine zum Sphärischmachen dienende Behandlung zur
Bereitstellung eines Toners mit einer mittleren Zirkularität von 0,960 oder
darüber in ausreichendem Maße durchgeführt werden.
Ferner haben die durch Pulverisieren hergestellten Tonerteilchen eine
im Wesentlichen unbestimmte Gestalt und sind im Fall eines magnetischen Toners davon
begleitet, dass darin enthaltene magnetische Eisenoxidteilchen an der Oberfläche
freiliegen. Dies hat zur Folge, dass es wahrscheinlich ist, dass der Toner sogar
in dem Fall, dass ihm durch das Pulverisierverfahren eine mittlere Zirkularität
von 0,960 oder darüber erteilt wird, in Bezug auf das Reinigungsverhalten und
die Beständigkeit gegen Abschmutzen bei hoher Temperatur ein etwas schlechteres
Verhalten bei der kontinuierlichen Bilderzeugung zeigt, weil ein Teil der Tonerteilchen
von an der Oberfläche freiliegenden magnetischen Eisenoxidteilchen begleitet
ist.
Zur Vermeidung der vorstehend beschriebenen Schwierigkeiten, von denen
die Anwendung eines durch ein Pulverisierverfahren hergestellten Toners begleitet
ist, wird die Anwendung eines Toners bevorzugt, der direkt durch ein Polymerisationsverfahren
wie z.B. Suspensionspolymerisation, Grenzflächenpolymerisation oder Dispersionspolymerisation,
die in einem Dispersionsmedium oder Polymerisationsmedium durchzuführen ist,
erhalten wird. Bei dem Polymerisationsverfahren wird durch gleichmäßiges
Vermischen eines polymerisierbaren Monomers und eines Farbmittels (und wahlweise
eines Polymerisationsinitiators, eines Vernetzungsmittels, eines Ladungssteuerungsmittels
und gewünschtenfalls anderer Zusatzstoffe) in Lösung oder Dispersion eine
polymerisierbare Monomermischung gebildet und dann durch eine geeignete Rühreinrichtung
in einer kontinuierlichen Phase eines Dispersionsmediums (z.B. in einer wässrigen
Phase) dispergiert, worauf eine Polymerisationsreaktion folgt, wodurch Tonerteilchen
mit einer gewünschten Teilchengröße erhalten werden. Der Toner, der
auf diese Weise durch das Polymerisationsverfahren erhalten wird, (nachstehend manchmal
als "Polymerisationstoner" bezeichnet) besteht aus Tonerteilchen, die jeweils eine
gleichmäßig sphärische Gestalt haben und deshalb leicht die Bedingung
einer mittleren Zirkularität von 0,960 oder darüber erfüllen können.
Der Toner kann außerdem eine verhältnismäßig gleichmäßige
Ladungsverteilung haben, so dass er einen hohen Übertragungswirkungsgrad zeigt.
Nun wird die Zirkularität eines Toners im Einzelnen beschrieben.
Der Begriff der mittleren Zirkularität wird hierin als quantitatives
Maß zum Bewerten der Teilchengestalt angewendet und basiert auf Werten, die
unter Anwendung eines Durchfluss-Teilchenbildanalysators ("FPIA-1000", hergest.
durch Toa Iyou Denshi K.K.) gemessen werden. Die Zirkularität (Ci) jedes einzelnen
Teilchens [das einen Durchmesser eines äquivalenten Kreises (DCE)
von mindestens 3,0 &mgr;m hat] wird gemäß der nachstehenden Gleichung
(1) ermittelt, und die Zirkularitätswerte (Ci) werden addiert und durch die
Gesamtzahl der Teilchen (m) dividiert, um die mittlere Zirkularität (Cav)
zu ermitteln, wie es in der nachstehenden Gleichung (2) gezeigt ist:
Zirkularität Ci = L0/L,(1)
worin L die Umfangslänge eines projizierten Teilchenbildes bezeichnet und L0
die Umfangslänge eines Kreises bezeichnet, der dieselbe Fläche hat wie
das projizierte Teilchenbild.
Ferner wird der Modalwert der Zirkularität (Cmode)
ermittelt, indem die gemessenen Zirkularitätswerte der einzelnen Tonerteilchen
61 Gruppen im Zirkularitätsbereich von 0,40 bis 1,00, d.h., von 0,400 bis 0,410,
0,410 bis 0,420, .., 0,990 bis 1,000 (wobei für jeden Bereich die Obergrenze
nicht eingeschlossen ist) und 1,000 zugeteilt werden und die Zirkularität der
Gruppe, die die größte Häufigkeit liefert, als Modalwert der Zirkularität
(Cmode) angesehen wird.
Zur tatsächlichen Berechnung der mittleren Zirkularität
(Cav) wurden übrigens die gemessenen Zirkularitätswerte (Ci)
der einzelnen Teilchen in 61 Gruppen im Zirkularitätsbereich von 0,40 bis 1,00
aufgeteilt, und der mittlere Wert der Zirkularität jeder Gruppe wurde mit der
Häufigkeit der Teilchen der Gruppe multipliziert, wobei Produkte erhalten wurden,
die dann summiert wurden, um die mittlere Zirkularität zu erhalten. Es ist
bestätigt worden, dass die auf diese Weise berechnete mittlere Zirkularität
(Cav) mit einem Wert der mittleren Zirkularität, der [gemäß
der vorstehend angegebenen Gleichung (2)] als arithmetisches Mittel von Zirkularitätswerten
erhalten wird, die ohne die vorstehend erwähnte Aufteilung in Gruppen, die
zur Vereinfachung der Datenverarbeitung, z.B. zur Verkürzung der Rechenzeit,
gewählt wird, direkt für einzelne Teilchen gemessen werden, im Wesentlichen
identisch ist.
Die vorstehend erwähnte FPIA-Messung wird im Einzelnen in der
folgenden Weise durchgeführt. In 10 ml Wasser, die etwa 0,1 mg eines Tensids
enthalten, werden etwa 5 mg einer Probe des magnetischen Toners dispergiert und
5 min lang einer Dispergierbehandlung unter Anwendung von Ultraschallwellen (20
kHz, 50 W) unterzogen, um eine Probendispersionsflüssigkeit zu bilden, die
5000 bis 20.000 Teilchen/&mgr;l enthält. Die Probendispersionsflüssigkeit
wird der FPIA-Analyse unterzogen, um die mittlere Zirkularität (Cav)
und den Modalwert der Zirkularität (Cmode) in Bezug auf Teilchen
mit DCE ≥ 3,0 &mgr;m zu messen.
Die hierin angewandte mittlere Zirkularität (Cav)
ist ein Maß für die Rundheit, wobei eine Zirkularität von 1,00 bedeutet,
dass die magnetischen Tonerteilchen die Gestalt einer vollkommenen Kugel haben,
und eine niedrigere Zirkularität eine komplizierte Teilchengestalt des magnetischen
Toners bedeutet.
Bei der vorstehend beschriebenen Messung werden übrigens zur
Messung der Zirkularität nur Teilchen mit DCE ≥ 3 &mgr;m,
die in einer Tonerprobe enthalten sind, verwendet, weil Teilchen mit DCE
< 3 &mgr;m außer Tonerteilchen Teilchen äußerer Zusatzstoffe
enthalten und die Einbeziehung dieser Teilchen eine genaue Bewertung der durchschnittlichen
Tonerteilchengestalt behindert.
Als Nächstes wird die Bedeutung des Restmonomergehalts eines
Toners beschrieben.
Der Toner der vorliegenden Erfindung kann durch Festlegung seines
Feuchtigkeitsgehalts und seiner mittleren Zirkularität für eine lange
Zeit fixierte Bilder von hoher Qualität liefern. So ein Toner ist jedoch im
Fall seiner Verwendung bei dem Bilderzeugungsverfahren der vorliegenden Erfindung
hinsichtlich der Verschmutzung und des Anklebens von geschmolzenem Toner an dem
Fixierband nicht immer zufriedenstellend. Als Ergebnis weiterer Untersuchungen,
die die Erfinder angestellt haben, ist gefunden worden, dass eine Unterdrückung
des Restmonomergehalts wirksam ist, um zusammen mit der Festlegung der mittleren
Zirkularität als synergistische Wirkung Verbesserungen in Bezug auf Verschmutzung
und Ankleben von geschmolzenem Toner an der Fixiereinrichtung und auch Abriebfestigkeit
zu erzielen. Ferner wird durch eine Unterdrückung des Restmonomergehalts auch
die Anpassung an verschiedene Bauteile des Bilderzeugungsgeräts verbessert.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung beträgt der Restmonomergehalt
vorzugsweise höchstens 300 ppm, insbesondere höchstens 200 ppm und vor
Allem höchstens 100 ppm. Wenn der Restmonomergehalt in dem Toner 300 ppm überschreitet,
wird in dem Fall, dass ein Aufzeichnungsmaterial, das ein von dem Bildträgerelement
übertragenes Tonerbild trägt, in den erhitzten Spaltbereich in der Fixiereinrichtung
eintritt, das restliche Monomer, das in dem Toner in einem flüssigen oder festen
Zustand vorhanden ist, plötzlich erhitzt, so dass es verdampft und sich ausbreitet,
wobei es zu einer Beeinträchtigung des Fixierverhaltens neigt. Im Einzelnen
dringt das verdampfte Monomer leicht in Bauteile der Fixiereinrichtung (wie z.B.
das Fixierband und die Presswalze), die aus organischen Materialien bestehen, ein,
so dass sich solche Bauteile z.B. durch Rissbildung oder Versteifen verschlechtern,
wodurch die Lebensdauer verkürzt wird. Der Grad bzw. die Geschwindigkeit der
Verschlechterung kann in Abhängigkeit von der Art des restlichen Monomers verschieden
sein, und aromatische Monomere wie z.B. Styrol und Styrolderivate neigen zu einer
Beschleunigung der Verschlechterung, was vermutlich auf ein verhältnismäßig
starkes Auflösungsvermögen in Bezug auf organische Materialien
zurückzuführen ist.
Andererseits wird beim Fixieren des Toners die Oberfläche der
Tonerteilchen einmal geschmolzen. Da Wärme von der Oberfläche zu dem Kern
geleitet wird, wird die Zunahme oder Abnahme der Temperatur beim Kern im Vergleich
zu der Oberfläche etwas verzögert. Wenn bei einem Tonerteilchenkern eine
beträchtliche Monomermenge zurückgeblieben ist, fördert somit eine
partielle Verdampfung des Monomers wegen seiner latenten Verdampfungswärme
eine Temperaturabnahme, die an der Oberfläche der Tonerteilchen eingeleitet
worden ist, so dass die Verfestigung an der Oberfläche der Tonerteilchen eingeleitet
wird, was zu einer zusammenhängenden (halb geschmolzenen) Tonerschicht an der
Oberfläche eines fixierten Bildes führt. Wenn in diesem Zustand bei dem
Kern noch verdampfendes restliches Monomer zurückgeblieben ist, nimmt der Verdampfungsdruck
des Monomers zu, wodurch eine kuppelförmige Anschwellung (Blase), ein Bruch
oder eine Zerstörung der Tonerschicht verursacht wird, was direkt unerwünschte
Bildfehler zur Folge hat.
Der Restmonomergehalt eines Toners hat seine Ursache in Monomer, das
während der Herstellung eines Bindemittelharzes oder der Tonerherstellung durch
die nachstehend beschriebene Polymerisation nicht in Reaktion getreten ist.
Das Bindemittelharz ist ein unbedingt erforderlicher Tonerbestandteil
und nimmt einen beträchtlichen Anteil, z.B. etwa 45 bis 85 Masse%, der Gesamtmasse
eines Toners ein, wobei dieser Anteil von der Art des Toners abhängt. Die vorstehend
erwähnten Schwierigkeiten sind somit größtenteils dem restlichen
Monomer, das in dem Bindemittelharz enthalten ist, zuzuschreiben und weniger Bestandteilen
zuzuschreiben, die in anderen Materialien enthalten sind. Der Restmonomergehalt
in dem Toner wird aus diesem Grund festgelegt. Als Ergebnis von Untersuchungen,
die die Erfinder angestellt haben, wird jedoch angenommen, dass bei dem Bilderzeugungsverfahren,
das einen Fixierschritt mit elektromagnetischer Induktionsheizung umfasst, der Feuchtigkeitsgehalt
und der Restmonomergehalt in Kombination mit dem Fixierverhalten des Toners zu tun
haben.
Der hierin beschriebene Restmonomergehalt in dem Toner basiert auf
Werten, die in der folgenden Weise gemessen werden. Etwa 500 mg einer Tonerprobe
werden genau in eine Probenflasche eingewogen. Dann werden in die Flasche etwa 10
g Aceton genau eingewogen, und der Flascheninhalt wird gut vermischt und dann durch
eine Ultraschall-Waschvorrichtung 30 min lang Ultraschallwellen ausgesetzt. Dann
wird der Flascheninhalt durch ein Membranfilter (z.B. ein Einweg-Membranfilter "25JP020AN",
hergestellt von Advantec Toyo K.K.) filtriert, und 2 ml des flüssigen Filtrats
werden einer Gaschromatoqraphie unterzogen. Die Ergebnisse werden mit Eichkurven
verglichen, die im Voraus unter Verwendung von Styrol und anderen Monomeren erstellt
worden sind. Die Gaschromatographiebedingungen sind wie folgt:
Gaschromatograph: "Model 6890GC", hergestellt von Hewlett-Packard Corp.
Trennsäule: INNOWax (200 &mgr;m × 0,40 &mgr;m × 25 m), hergestellt
von Hewlett-Packard Corp.
Trägergas: He (Konstantdruckbetrieb: 20 psi)
Ofen: 10 min lang bei 50°C gehalten, mit einer Geschwindigkeit von 10°C/min
auf 200°C erhitzt und 5 min lang bei 200°C gehalten.
INJ: 200°C, Impulsbetrieb ohne Split (20 bis 40 psi, Einheit 0,5 min)
Splitverhältnis: 5,0:1,0
DET: 250°C (FID)
Wie vorstehend erwähnt wurde, besteht ein Tonerbild, das auf
ein Aufzeichnungsmaterial übertragen wird, aus mehreren Tonerteilchenschichten,
und die Wärmeleitung zu den Tonerteilchen ist in den jeweiligen Schichten nicht
gleichmäßig. Im Einzelnen unterscheidet sich die Wärmeleitung zu
der Tonerteilchenschicht, die von dem Aufzeichnungsmaterial am weitesten entfernt
ist (d.h., dem Heizelement am nächsten ist), von der Wärmeleitung zu der
Tonerteilchenschicht, die dem Aufzeichnungsmaterial am nächsten ist (d.h.,
von dem Heizelement am weitesten entfernt ist). Außerdem ist der Einfluss der
thermischen Eigenschaften des Aufzeichnungsmaterials auf die Tonerteilchenschicht,
die dem Heizelement am nächsten ist, gering, jedoch auf die Tonerteilchenschicht,
die von dem Heizelement am weitesten entfernt ist, groß.
Zur Bewertung des thermischen Verhaltens eines Toners um den Fixierspalt
herum ist es somit nicht zweckmäßig, nur die Tonereigenschaften bei dem
Sollwert der Oberflächentemperatur des Fixierelements zu beachten.
Unter Berücksichtigung der vorstehend erwähnten Einflussgrößen
ist gefunden worden, dass es wirksam ist, als Parameter, der das Verhalten des Toners
auf dem Aufzeichnungsmaterial, das in den Fixierspalt eintritt, gut darstellt, einen
Speichermodul bei 110°C [G' (110°C)] des Toners und als Parameter, der
das Verhalten des Toners auf dem Aufzeichnungsmaterial, das aus dem Fixierspalt
austritt, gut darstellt, einen Speichermodul bei 140°C [G'
(140°C)] des Toners anzuwenden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es wichtig, dass der Toner
"G' (110°C) ≤ 1,00 × 106 dN/m2" zeigt. Wenn
G' (110°C) 1,00 × 106 dN/m2 überschreitet,
wird die Verformung von Tonerteilchen im Anfangsstadium des Fixierschrittes ungenügend,
so dass möglich ist, dass ein Anteil des als äußerer Zusatzstoff
verwendeten anorganischen Feinpulvers im Anfangsstadium des Fixierens nicht gut
an der Oberfläche der Tonerteilchen eingebettet wird. Dies hat zur Folge, dass
bei einem langzeitigen kontinuierlichen Fixierbetrieb eine Beschädigung des
Fixierelements wahrscheinlich ist. Aus einem ähnlichen Grund beträgt G'
(110°C) vorzugsweise höchstens 7,00 × 105 dN/m2.
Andererseits ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch wichtig,
dass der Toner "G' (140°C) ≥ 7,00 × 103 dN/m2"
zeigt. Eine gewisser Anteil, jedoch eine sehr geringe Menge, des anorganischen Feinpulvers
haftet an einem Nicht-Bildbereich, d.h., an einem nicht mit einem Tonerbild bedeckten
Bereich, des Aufzeichnungsmaterials, das zu dem Fixierschritt befördert wird,
an. Dies ist ein Anteil des anorganischen Feinpulvers, der von der Oberfläche
von Tonerteilchen freigesetzt und auf das Aufzeichnungsmaterial übertragen
worden ist. Wenn der Anteil des anorganischen Feinpulvers, der sich auf dem Aufzeichnungsmaterial
befindet, auf das Fixierelement übertragen wird und für eine lange Zeit
kontinuierlich an dem Fixierelement anhaftet, ist wahrscheinlich, dass das Fixierelement
durch das anorganische Feinpulver, das an sich ein starres Material ist, beschädigt
wird, so dass auf dem Fixierelement sehr kleine Schäden zurückbleiben,
die zu einem ungleichmäßigen Fixierverhalten führen.
Durch Verwendung eines Toners, der einen geeigneten Wert des Speichermoduls
G' (140°C) zeigt, ist es möglich, ein kontinuierliches Anhaften des anorganischen
Feinpulvers an dem Fixierelement zu verhindern. Im Einzelnen kann das an dem Fixierelement
anhaftende Feinpulver durch Kontakt mit einem frischen Tonerbild an das fixierte
Bild angelagert werden, so dass es von dem Fixierelement abgetrennt wird, wodurch
eine Beschädigung des Fixierelements durch das anhaftende anorganische Feinpulver
verhindert wird.
Wenn G' (140°C) unter 7,00 × 103 dN/m2
liegt, ist eine wirksame Anlagerung des anorganischen Feinpulvers an das Fixierelement
schwierig. "G' (140°C) ≥ 1,00 × 104 dN/m2"
wird ferner aus einem ähnlichen Grund bevorzugt.
Bei dem Fixierschritt gemäß dem System der elektromagnetischen
Induktionsheizung des Bilderzeugungsverfahrens der vorliegenden Erfindung wird es
ferner zum wirksamen Fixieren eines Tonerbildes unter Verwendung eines Toners mit
einer geringen Teilchengröße und insbesondere eines Vollfarben-Tonerbildes
unter Verwendung eines Farbtoners mit einer geringen Teilchengröße bevorzugt,
dass die Temperatur Z1 (°C) des drehbaren Heizelements vor dem Eintritt in
den Spalt, die Temperatur Z2 (°C) des Heizelements nach dem Durchgang durch
den Spalt und die Temperatur Z3 (°C) bei einem Bereich des Heizelements, der
dem Wärmeerzeugungsbereich vorangeht, die folgende Beziehung erfüllen:
Z3 ≦ Z2 < Z1
und der Toner mindestens Tonerteilchen und anorganisches Feinpulver umfasst und
die folgenden Beziehungen erfüllt:
G' (110°C) ≤ 1,00 × 106 dN/m2 und
G' (140°C) ≥ 7,00 × 103 dN/m2.
Der "G' (110°C)"-Wert und der "G' (140°C)"-Wert eines Toners,
die hierin beschrieben werden, basieren auf Werten des Speichermoduls G', die unter
Anwendung eines Viskoelastizitätsmessgeräts (Rheometers) ("Model RDA-II",
hergest. durch Rheometrics Co.) in einem Temperaturbereich von 60 bis 210°C
unter den folgenden Bedingungen gemessen werden:
Haltevorrichtung: Kreisrunde parallele Platten mit einem Durchmesser von 25
mm, die eine kreisrunde Platte und ein Betätigungselement in Form einer flachen
Schale umfassen, wobei der Abstand zwischen der kreisrunden Platte und der Unterseite
der flachen Schale etwa 2 mm beträgt.
Probe: Eine Tonerprobe wird zu einer scheibenförmigen Probe mit einem Durchmesser
von etwa 25 mm und einer Höhe von etwa 2 mm formgepresst.
Messhäufigkeit: 6,28 rad/s.
Probendehnungskorrektur: automatische Messweise.
Temperaturerhöhungsgeschwindigkeit: 2°C/min im Bereich von 60 bis
210°C.
Die Speichermodulwerte, die bei der vorstehend beschriebenen Messung
bei 110°C und 140°C gemessen werden, werden als G' (110°C) bzw. G'
(140°C) angesehen.
Der Toner, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass er hydrophobiertes anorganisches Feinpulver
mit einer mittleren Primärteilchengröße von 4 bis 80 nm enthält.
So ein anorganisches Feinpulver wird einem Toner im Allgemeinen zugesetzt,
um die Fließfähigkeit zu verbessern und die Ladung der Tonerteilchen gleichmäßig
zu machen. Durch Hydrophobieren des anorganischen Feinpulvers mit z.B. Siliconöl
ist es jedoch möglich, nicht nur die Aufladbarkeit einzustellen und Beständigkeit
des Toners gegenüber Umwelteinflüssen zu erzielen, sondern auch die Trennbarkeit
des Toners von dem Fixierband zu verbessern.
Der Zusatz von hydrophobiertem anorganischem Feinpulver wird auch
bevorzugt, um eine hohe Aufladbarkeit des Toners aufrechtzuerhalten, damit sogar
in einer Umgebung mit hoher Feuchtigkeit ein Verstreuen von Toner verhindert wird.
Das Hydrophobieren von anorganischem Feinpulver kann beispielsweise
durchgeführt werden, indem als erster Reaktionsschritt eine Silylierung zur
Entfernung oder Verminderung von Silanolgruppen durch Bildung chemischer Bindungen
bewirkt wird und dann auf der Oberfläche als zweiter Reaktionsschritt eine
hydrophobe Siliconölschicht gebildet wird.
Das Siliconöl, das zu dem vorstehend beschriebenen Zweck verwendet
wird, kann bei 25°C vorzugsweise eine Viskosität von 10 bis 200.000 mm2/s
und insbesondere von 3000 bis 80.000 mm2/s haben. Wenn die Viskosität
unter 10 mm2/s liegt, ist es wahrscheinlich, dass das anorganische Feinpulver
mit dem Siliconöl nicht stabil behandelt werden kann, so dass das Siliconöl,
mit dem das anorganische Feinpulver für die Behandlung beschichtet worden ist,
wegen thermischer oder mechanischer Spannung oder Beanspruchung leicht abgetrennt,
übertragen oder abgegeben oder verschlechtert wird, was eine schlechtere Bildqualität
zur Folge hat. Wenn die Viskosität andererseits höher als 200.000 mm2/s
ist, besteht die Neigung, dass die Behandlung des anorganischen Feinpulvers mit
dem Siliconöl schwierig wird.
Besonders bevorzugte Arten des verwendeten Siliconöls können
Dimethylsiliconöl, Methylphenylsiliconöl, &agr;-methylstyrolmodifiziertes
Siliconöl, Chlorphenylsiliconöl und fluorhaltiges Siliconöl umfassen.
Die Siliconölbehandlung kann z.B. durchgeführt werden, indem
das anorganische Feinpulver (das wahlweise im Voraus z.B. mit einem Silan-Haftmittel
behandelt worden ist) durch einen Mischer wie z.B. einen Henschel-Mischer direkt
mit Siliconöl vermischt wird; indem Siliconöl auf das anorganische Feinpulver
aufgesprüht wird oder indem Siliconöl in einem geeigneten Lösungsmittel
gelöst oder dispergiert wird und das anorganische Feinpulver zum Vermischen
dazugegeben wird, worauf Entfernung des Lösungsmittels folgt. Im Hinblick auf
die Bildung von weniger Agglomeraten als Nebenprodukt wird das Aufsprühen besonders
bevorzugt.
Das Siliconöl kann in einer Menge von 1 bis 23 Masseteilen und
vorzugsweise 5 bis 20 Masseteilen je 100 Masseteile des anorganischen Feinpulvers
vor der Behandlung verwendet werden. Bei weniger als 1 Masseteil kann keine gute
Hydrophobie erzielt werden, und bei mehr als 23 Masseteilen werden leicht Schwierigkeiten
wie z.B. das Auftreten von Schleier verursacht.
Als Hydrophobierungsmittel für das anorganische Feinpulver können
auch Siliconlack, verschiedene modifizierte Siliconlacke, Siliconöl, verschiedene
modifizierte Siliconöle, Silanverbindungen, Silan-Haftmittel, andere organische
Siliciumverbindungen und organische Titanatverbindungen allein oder in Kombination
verwendet werden.
Das anorganische Feinpulver kann vorzugsweise eine mittlere Primärteilchengröße
von 4 bis 80 nm haben.
Wenn das anorganische Feinpulver eine mittlere Primärteilchengröße
von mehr als 80 nm hat oder das anorganische Feinpulver nicht zugesetzt wird, ist
es wahrscheinlich, dass die nach der Übertragung zurückgebliebenen Tonerteilchen
in dem Fall, dass sie an dem Aufladeelement anhaften, an dem Aufladeelement ankleben,
so dass es schwierig wird, beständig eine gute, gleichmäßige Aufladbarkeit
des Bildträgerelements zu erzielen. Ferner wird es schwierig, eine gute Fließfähigkeit
des Toners zu erzielen, und ist es wahrscheinlich, dass die Tonerteilchen ungleichmäßig
aufgeladen werden, was zu Problemen wie z.B. verstärktem Schleier,
Verminderung der Bilddichte und Verstreuen von Toner führt.
In dem Fall, dass das anorganische Feinpulver eine mittlere Primärteilchengröße
von weniger als 4 nm hat, wird bewirkt, dass das anorganische Feinpulver eine starke
Agglomerierbarkeit zeigt, so dass wahrscheinlich ist, dass das anorganische Feinpulver
eine breite Teilchengrößenverteilung hat und anstelle von Primärteilchen
eher Agglomerate, deren Zerkleinerung schwierig ist, enthält, was leicht zu
Bildfehlern wie z.B. Bildausfall aufgrund einer Entwicklung mit den Agglomeraten
des anorganischen Feinpulvers und Fehlern, die Beschädigungen des Bildträgerelements,
des Entwicklerträgerelements oder des Kontaktaufladeelements durch die Agglomerate
zuzuschreiben sind, führt. Zur Erzielung einer gleichmäßigeren Ladungsverteilung
der Tonerteilchen wird es ferner bevorzugt, dass die mittlere Primärteilchengröße
des anorganischen Feinpulvers im Bereich von 6 bis 35 nm liegt.
Die hierin beschriebene anzahlgemittelte Primärteilchengröße
des anorganischen Feinpulvers basiert auf Werten, die in der folgenden Weise gemessen
werden. Eine Entwicklerprobe wird durch ein Rasterelektronenmikroskop (REM), das
mit einem Elementaranalysator wie z.B. einem Röntgenmikroanalysator bzw. einer
Elektronenmikrosonde (ESMA) ausgerüstet ist, in vergrößerter Form
photographiert, wodurch ein gewöhnliches REM-Bild und auch ein ESMA-Bild, auf
dem in dem anorganischen Feinpulver enthaltene Elemente abgebildet sind, erhalten
werden. Dann werden durch Vergleich dieser Bilder die Größen von 100 oder
mehr Primärteilchen des anorganischen Feinpulvers, die an den Tonerteilchen
anhaften oder von diesen freigesetzt worden sind, gemessen, wodurch die anzahlgemittelte
Teilchengröße erhalten wird.
Das anorganische Feinpulver, das im Rahmen der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, kann vorzugsweise Feinpulver mindestens einer Oxidart umfassen,
die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Siliciumdioxid, Titandioxid und
Aluminiumoxid besteht.
Beispielsweise kann Siliciumdioxid-Feinpulver Trockenverfahren-Siliciumdioxid
[manchmal als "Fumed Silica" (Kieselpuder) bezeichnet] sein, das durch Dampfphasenoxidation
eines Siliciumhalogenids gebildet wird, oder Nassverfahren-Siliciumdioxid sein,
das aus Wasserglas gebildet wird, jedoch wird Trockenverfahren-Siliciumdioxid bevorzugt,
weil es an seiner Oberfläche und in seinem Inneren weniger Silanolgruppen hat
und auch weniger Herstellungsrückstände wie z.B. Na2O und SO32- zurückbleiben. Das Trockenverfahren-Siliciumdioxid kann in Form
eines zusammengesetzten Metalloxidpulvers mit anderen Metalloxiden erhalten werden,
indem beispielsweise bei dem Herstellungsverfahren zusammen mit Siliciumhalogenid
ein anderes Metallhalogenid wie z.B. Aluminiumchlorid oder Titanchlorid verwendet
wird.
Es wird bevorzugt, dass das anorganische Feinpulver, das eine anzahlgemittelte
Primärteilchengröße von 4 bis 80 nm hat, in einer Menge von 0,1 bis
3,0 Masseteilen je 100 Masseteile der Tonerteilchen zugesetzt wird. Bei weniger
als 0,1 Masseteilen ist die Wirkung ungenügend, und bei mehr als 3,0 Masseteilen
ist eine Verschlechterung der Fixierbarkeit wahrscheinlich.
Das anorganische Feinpulver, das eine anzahlgemittelte Primärteilchengröße
von 4 bis 80 nm hat, kann vorzugsweise eine durch die Stickstoffadsorptions-BET-Methode,
z.B. durch die BET-Mehrpunktmethode unter Anwendung eines Geräts zur Messung
der spezifischen Oberfläche ("Autosorb 1", hergestellt von Yuasa Ionix K.K.),
gemessene spezifische Oberfläche von 20 bis 250 m2/g und insbesondere
40 bis 200 m2/g haben.
Es ist auch möglich, dass andere Zusatzstoffe, die Gleitmittelpulver
wie z.B. Teflonpulver, Zinkstearatpulver und Polyvinylidenfluoridpulver; Schleifmittel
wie z.B. Ceroxidpulver, Siliciumcarbidpulver und Strontiumtitanatpulver; Fließfähigkeit
erteilende Mittel oder Antibackmittel wie z.B. Titanoxidpulver und Aluminiumoxidpulver;
anorganische oder organische sphärische Teilchen mit einer mittleren oder großen
Teilchengröße, die eine Primärteilchengröße von mehr als
30 nm haben, als Mittel zur Verbesserung des Reinigungsverhaltens wie z.B. sphärische
Siliciumdioxidteilchen, sphärische Polymethylsilsesquioxanteilchen und sphärische
Harzteilchen und Mittel zur Verbesserung des Entwicklungsverhaltens wie z.B. organische
und/oder anorganische Feinteilchen, die auf eine Polarität, die der Polarität
der Tonerteilchen entgegengesetzt ist, aufladbar sind, umfassen, in einem Ausmaß,
durch das der Toner der vorliegenden Erfindung nicht beeinträchtigt wird, enthalten
sind. Solche Zusatzstoffe können auch nach Hydrophobierung der Oberfläche
zugesetzt werden.
Es werden die anderen Tonerbestandteile beschrieben.
Das im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Bindemittelharz
des Toners kann vorzugsweise eine THF-lösliche Substanz mit einer Molmassenverteilung,
die im Molmassenbereich von 103 bis 105 mindestens einen Peak
zeigt, umfassen. Wenn in dem vorstehend angegebenen Bereich kein Peak gefunden wird,
ist es wahrscheinlich, dass der erhaltene Toner eine schlechtere Beständigkeit
gegen Zusammenbacken hat oder über einen weiten Temperaturbereich nicht fixierbar
ist. Im Fall der Vollfarben-Bilderzeugung wird es schwierig, einen Farbmischungs-Temperaturbereich
sicherzustellen, der sich bei der Erzeugung von Vollfarbenbildern durch Entwicklung
übereinandergelagerter Bilder für eine reine bzw. deutliche Farbwiedergabe
eignet.
Beispiele für das Bindemittelharz, das zur Herstellung des Toners
durch Pulverisieren verwendet wird, können Polystyrol; Homopolymere substituierter
Derivate wie z.B. Polyvinyltoluol; Styrolcopolymere wie z.B. Styrol-Propylen-Copolymer,
Styrol-Vinyltoluol-Copolymer, Styrol-Vinylnaphthalin-Copolymer, Styrol-Methylacrylat-Copolymer,
Styrol-Ethylacrylat-Copolymer, Styrol-Butylacrylat-Copolymer, Styrol-Octylacrylat-Copolymer,
Styrol-Dimethylaminoethylacrylat-Copolymer, Styrol-Methylmethacrylat-Copolymer,
Styrol-Ethylmethacrylat-Copolymer, Styrol-Butylmethacrylat-Copolymer, Styrol-Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymer,
Styrol-Vinylmethylether-Copolymer, Styrol-Vinylethylether-Copolymer, Styrol-Vinylmethylketon-Copolymer,
Styrol-Butadien-Copolymer, Styrol-Isopren-Copolymer, Styrol-Maleinsäure-Copolymer
und Styrol-Maleinsäureester-Copolymere; Polymethylmethacrylat, Polybutylmethacrylat,
Polyvinylacetat, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylbutyral, Siliconharz, Polyesterharz,
Polyamidharz, Epoxyharz, Polyacrylsäureharz, Terpentinharz, modifiziertes Terpentinharz,
Terpenharz, Phenolharz, aliphatische oder alicyclische Kohlenwasserstoffharze, aromatisches
Erdölharz; Paraffinwachs, Esterwachs, Carnaubawachs und Polyethylenwachs umfassen.
Diese Bindemittelharze und harzartigen Materialien können allein oder in Form
einer Mischung verwendet werden. Im Hinblick auf Entwicklungsverhalten und Fixierverhalten
bzw. Fixierbarkeit werden Styrolcopolymere und Polyesterharze besonders bevorzugt.
(GPC-Messung der Molmassenverteilung)
Die GPC-Messung (GPC = Gel-Permeationschromatographie) zur Bereitstellung
eines Chromatogramms, mit dem Peak- oder/und Schultermolmassen als Polystyrol äquivalente
Molmassen bestimmt werden, kann in der folgenden Weise durchgeführt werden.
Eine Tonerprobe wird in THF (Tetrahydrofuran) gelöst, um eine
Lösung mit einer Harzkonzentration von etwa 0,4 bis 0,6 mg/ml zu bilden, und
die Lösung wird durch ein lösungsmittelbeständiges Membranfilter
mit einem Porendurchmesser von 0,2 &mgr;m filtriert.
Dann werden Trennsäulen in einem Heizschrank bei 40°C stabilisiert;
es wird bewirkt, dass THF als Lösungsmittel in einer Durchflussmenge von 1
ml/min hindurchfließt, und etwa 100 ml der in der vorstehend beschriebenen
Weise hergestellten Probenlösung werden zur GPC-Messung in die Trennsäulen
eingespritzt. Zur Ermittlung der Molmassenverteilung einer Probe ist unter Verwendung
mehrerer monodisperser Standard-Polystyrolproben, d.h., von TSK Standard Polystyrene
F-850, F-450, F-288, F-128, F-80, F-40, F-20, F-10, F-4, F-2, F-1, A-5000, A-2500,
A-1000 und A-500, erhältlich von Toso K.K., eine Eichkurve erstellt worden,
die eine Wechselbeziehung zwischen einer logarithmischen Molmassenskale und entsprechenden
GPC-Zählimpulszahlen zeigt. Der Detektor besteht aus einer Kombination eines
Brechungsindexdetektors und eines UV-Detektors (Ultraviolettdetektors), die reihengeschaltet
sind. Die Trennsäulen können vorzugsweise aus einer Vielzahl von handelsüblichen
Polystyrolgel-Säulen bestehen. Zur Erzielung der hierin beschriebenen GPC-Daten
wurde für ein schnell arbeitendes GPC-Gerät ("HPLC 8120 GPC", erhältlich
von Toso K.K.) eine Kombination von Shodex GPC KF-801, 802, 803, 804, 805, 806,
807 und 800P, erhältlich von Showa-Denko K.K., angewendet.
Im Fall der Tonerherstellung durch ein Polymerisationsverfahren kann
eine polymerisierbare Monomermischung aus den folgenden Materialien hergestellt
werden.
Beispiele für das polymerisierbare Monomer können Monomere
der Styrolklasse wie z.B. Styrol, o-Methylstyrol, p-Methylstyrol, p-Methoxystyrol
und p-Ethylstyrol; Acrylatester wie z.B. Methylacrylat, Ethylacrylat, n-Butylacrylat,
Isobutylacrylat, n-Propylacrylat, n-Octylacrylat, Dodecylacrylat, 2-Ethylhexylacrylat,
Stearylacrylat, 2-Chlorethylacrylat und Phenylacrylat; Methacrylatester wie z.B.
Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, n-Propylmethacrylat, n-Butylmethacrylat, Isobutylmethacrylat,
n-Octylmethacrylat, Dodecylmethacrylat, 2-Ethylhexylmethacrylat, Stearylmethacrylat,
Phenylmethacrylat, Dimethylaminoethylmethacrylat und Diethylaminoethylmethacrylat;
Acrylnitril, Methacrylnitril und Acrylamid umfassen.
Die vorstehend beschriebenen Monomere können allein oder in Form
einer Mischung von zwei oder mehr als zwei Arten verwendet werden. Im Hinblick auf
das Entwicklungsverhalten und das Verhalten bei der kontinuierlichen Bilderzeugung
des erhaltenen Toners wird es bevorzugt, dass von den vorstehend beschriebenen
Monomeren Styrol oder ein Styrolderivat allein oder in Form einer Mischung mit einer
anderen Mischung verwendet wird.
Bei der Tonerherstellung durch Polymerisation ist es auch möglich,
dass der Monomermischung vor der Polymerisation ein Harz zugesetzt wird. Beispielsweise
ist es möglich, dass zur Einführung von polymerisierten Einheiten eines
Monomers mit einer hydrophilen funktionellen Gruppe wie z.B. einer Aminogruppe,
Carboxylgruppe, Hydroxylgruppe, Sulfongruppe, Glycidylgruppe oder Nitrilgruppe,
wobei dieses Monomer wegen seiner Löslichkeit, durch die eine Emulsionspolymerisation
verursacht wird, nicht direkt in einem wässrigen Suspensionsmedium verwendet
werden kann, ein Copolymer wie z.B. ein statistisches Copolymer, ein Blockcopolymer
oder ein Pfropfcopolymer so eines funktionellen Monomers mit einer Vinylverbindung
wie z.B. Styrol oder Ethylen; ein Polykondensat wie z.B. ein Polyester oder ein
Polyamid oder ein Polyadditionspolymer wie z.B. ein Polyether oder ein Polyimin
verwendet wird.
Im Fall der Verwendung so eines Polymers mit einer funktionellen Gruppe
beträgt seine Durchschnittsmolmasse vorzugsweise mindestens 5000. Im Fall einer
Durchschnittsmolmasse von weniger als 5000 und insbesondere von 4000 oder weniger
besteht die Neigung, dass sich so ein funktionelles Monomer an der Oberfläche
der durch Polymerisation erhaltenen Tonerteilchen anreichert, wodurch das Entwicklungsverhalten
und die Beständigkeit gegen Zusammenbacken beeinträchtigt werden. Als
so ein Polymer wird ein Polyesterharz besonders bevorzugt.
Ferner ist es zur Verbesserung der Dispergierbarkeit von Zusatzstoffen,
der Fixierbarkeit und des Verhaltens bei der Bilderzeugung auch möglich, dass
ein Harz zugesetzt wird, das sich von den vorstehend erwähnten Harzen unterscheidet.
Beispiele für so ein Harz können Polystyrol; Homopolymere substituierter
Derivate wie z.B. Polyvinyltoluol; Styrolcopolymere wie z.B. Styrol-Propylen-Copolymer,
Styrol-Vinyltoluol-Copolymer, Styrol-Vinylnaphthalin-Copolymer, Styrol-Methylacrylat-Copolymer,
Styrol-Ethylacrylat-Copolymer, Styrol-Butylacrylat-Copolymer, Styrol-Octylacrylat-Copolymer,
Styrol-Dimethylaminoethylacrylat-Copolymer, Styrol-Methylmethacrylat-Copolymer,
Styrol-Ethylmethacrylat-Copolymer, Styrol-Butylmethacrylat-Copolymer, Styrol-Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymer,
Styrol-Vinylmethylether-Copolymer, Styrol-Vinylethylether-Copolymer, Styrol-Vinylmethylketon-Copolymer,
Styrol-Butadien-Copolymer, Styrol-Isopren-Copolymer, Styrol-Maleinsäure-Copolymer
und Styrol-Maleinsäureester-Copolymere; Polymethylmethacrylat, Polybutylmethacrylat,
Polyvinylacetat, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylbutyral, Siliconharz, Polyesterharz,
Polyamidharz, Epoxyharz, Polyacrylsäureharz, Terpentinharz, modifiziertes Terpentinharz,
Terpenharz, Phenolharz, aliphatische oder alicyclische Kohlenwasserstoffharze und
aromatisches Erdölharz umfassen. Diese Harze können allein oder in Form
einer Mischung verwendet werden.
Diese Harze können vorzugsweise in einer Menge von 1 bis 20 Masseteilen
je 100 Masseteile des Monomers zugesetzt werden. Im Fall von weniger als 1 Masseteil
ist die Wirkung des Zusatzes gering, und im Fall von mehr als 20 Masseteilen wird
die Ausbildung verschiedener Eigenschaften des durch Polymerisation erhaltenen Toners
schwierig.
Ferner wird es dadurch, dass in einem Monomer vor der Polymerisation
ein Polymer gelöst wird, das eine Molmasse hat, die sich von dem Molmassenbereich
eines Polymers, das durch Polymerisation des Monomers erhalten wird, unterscheidet,
möglich, einen Toner zu erhalten, der eine breite Molmassenverteilung hat und
eine ausgezeichnete Beständigkeit gegen Abschmutzen zeigt.
Sowohl bei dem Toner, der durch das Polymerisationsverfahren hergestellt
wird, als auch bei dem Toner, der durch das Pulverisierverfahren hergestellt wird,
kann das Bindemittelharz vorzugsweise eine Glasumwandlungstemperatur (Tg) von 40
bis 70°C und insbesondere von 45 bis 65°C haben. So eine Glasumwandlungstemperatur
kann im Allgemeinen erzielt werden, indem Monomere derart vermischt werden, dass
eine theoretische Glasumwandlungstemperatur gemäß der Druckschrift "Polymer
Handbook", Zweite Auflage, III, S. 139-192 (John Wiley & Sons, Co.), die 40 bis
70°C beträgt, erhalten wird. Wenn Tg unter 40°C liegt, ist es wahrscheinlich,
dass der Toner eine schlechtere Lagerbeständigkeit hat und in Bezug auf ein
stabiles Verhalten bei der Bilderzeugung schlechter ist. Bei einem Tg-Wert von mehr
als 70°C kann das Fixierverhalten des Toners problematisch sein.
Die hierin beschriebenen Tg-Werte basieren auf Werten, die in der
folgenden Weise gemessen werden.
Eine Tonerprobe (oder Harzprobe) wird zur Beseitigung ihrer thermischen
Vorgeschichte einmal erhitzt und abgekühlt und dann zum zweiten Mal erhitzt,
wodurch eine DSC-Erhitzungs- bzw. -Temperaturerhöhungskurve
erhalten wird. Bei so einer DSC-Kurve, die in 14 schematisch
veranschaulicht ist, wird zwischen den Basislinien vor und nach dem Erhitzen eine
Mittellinie gezogen, und die Temperatur an der Stelle, an der sich die Mittellinie
und die DSC-Erhitzungskurve schneiden, wird als Tg (Glasumwandlungstemperatur) angesehen.
Der Toner der vorliegenden Erfindung enthält als unbedingt notwendigen
Bestandteil zum Anfärben ein Farbmittel. Organische Pigmente oder Farbstoffe,
die im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorzugsweise verwendet werden, können
die folgenden umfassen.
Organische Pigmente oder Farbstoffe, die als cyanfarbene Farbmittel
dienen, können Kupferphthalocyaninverbindungen und Derivate davon, Anthrachinonverbindungen
und basische Farblackverbindungen umfassen. Bestimmte Beispiele dafür können
C.I. Pigment Blue 1, C.I. Pigment Blue 7, C.I. Pigment Blue 15, C.I. Pigment Blue
15:1, C.I. Pigment Blue 15:2, C.I. Pigment Blue 15:3, C.I. Pigment Blue 15:4, C.I.
Pigment Blue 60, C.I. Pigment Blue 62 und C.I. Pigment Blue 66 umfassen.
Organische Pigmente oder Farbstoffe, die als magentafarbene Farbmittel
dienen, können kondensierte Azoverbindungen, Diketopyrrolopyrrolverbindungen,
Anthrachinon, Chinacridonverbindungen, basische Farblackverbindungen, Naphtholverbindungen,
Benzimidazolonverbindungen, Thioindigoverbindungen und Perylenverbindungen umfassen.
Bestimmte Beispiele dafür können C.I. Pigment Red 2, C.I. Pigment Red
3, C.I. Pigment Red 5, C.I. Pigment Red 6, C.I. Pigment Red 7, C.I. Pigment Violet
19, C.I. Pigment Red 23, C.I. Pigment Red 48:2, C.I. Pigment Red 48:3, C.I. Pigment
Red 48:4, C.I. Pigment Red 57:1, C.I. Pigment Red 81:1, C.I. Pigment Red 122, C.I.
Pigment Red 144, C.I. Pigment Red 146, C.I. Pigment Red 166, C.I. Pigment Red 169,
C.I. Pigment Red 177, C.I. Pigment Red 184, C.I. Pigment Red 185, C.I. Pigment Red
202, C.I. Pigment Red 206, C.I. Pigment Red 220, C.I. Pigment Red 221 und C.I. Pigment
Red 254 umfassen.
Diese Farbmittel können allein oder in Form einer Mischung oder
ferner im Zustand einer festen Lösung verwendet werden. Bei der Herstellung
des Toners der vorliegenden Erfindung können diese Farbmittel im Hinblick auf
Farbtonwinkel, Sättigung (Chromatizität), Helligkeit, Lichtbeständigkeit,
Eignung zur Herstellung von OHP-Folien (Overheadprojektorfolien) und Dispergierbarkeit
in Tonerteilchen ausgewählt werden.
So ein Farbmittel kann in einem Anteil von 1 bis 20 Masseteilen je
100 Masseteile des Bindemittelharzes zugesetzt werden.
Als schwarzes Farbmittel können Ruß, ein magnetisches Material
oder eine schwarze Mischung aus gelben/magentafarbenen/cyanfarben Farbmitteln, die
zweckmäßig aus den vorstehend angegebenen Farbmitteln ausgewählt
worden sind, verwendet werden.
Ein als schwarzes Farbmittel dienendes magnetisches Material kann
im Unterschied zu anderen Farbmitteln in einer Menge von 30 bis 200 Masseteilen
je 100 Masseteile des Bindemittelharzes zugesetzt werden.
Als so ein magnetisches Material kann ein Metall, eine Legierung oder
ein Metalloxid, das ein Element wie z.B. Eisen, Cobalt, Nickel, Kupfer, Magnesium,
Mangan, Aluminium oder Silicium enthält, verwendet werden. Es ist vorzuziehen,
dass von diesen ein magnetisches Material, das hauptsächlich aus Eisenoxid
besteht, wie z.B. Trieisentetroxid oder &ggr;-Eisenoxid verwendet wird. Solche
magnetischen Eisenoxidteilchen können zur Steuerung der Aufladbarkeit des Toners
ein anderes Element wie z.B. Silicium oder Aluminium enthalten. Diese magnetischen
Teilchen können vorzugsweise eine durch die BET-Stickstoffadsorptionsmethode
gemessene spezifische Oberfläche von 2 bis 30 m2/g und insbesondere
3 bis 28 m2/g und eine Mohs-Härte von 5 bis 7 haben.
Die magnetischen Teilchen können eine Teilchengestalt haben,
die oktaedrisch, hexaedrisch, sphärisch (kugelförmig), nadelförmig
oder flockenartig ist. Eine weniger anisotrope Gestalt wie z.B. eine oktaedrische,
hexaedrische, sphärische oder unregelmäßige Gestalt wird zur Erzielung
einer hohen Bilddichte bevorzugt. Die magnetischen Teilchen können vorzugsweise
eine mittlere Teilchengröße von 0,05 bis 1,0 &mgr;m, insbesondere 0,1
bis 0,6 &mgr;m und vor Allem 0,1 bis 0,3 &mgr;m haben.
Das magnetische Material kann vorzugsweise in einer Menge von 30 bis
200 Masseteilen, insbesondere 40 bis 120 Masseteilen und vor Allem 50 bis 150 Masseteilen
zugesetzt werden. Bei weniger als 30 Masseteilen verschlechtert sich das Anfärbevermögen
und besteht bei einer Entwicklungseinrichtung, bei der zur Beförderung des
Toners von einer Magnetkraft Gebrauch gemacht wird, die Neigung, dass das Beförderungsverhalten
beeinträchtigt wird, was leicht eine unregelmäßige Schicht des magnetischen
Toners auf dem Entwicklerträgerelement zur Folge hat, die zu unregelmäßigen
Bildern führt. Ferner besteht die Neigung, dass die triboelektrische Ladung
des magnetischen Toners zunimmt, was zu unregelmäßigen Bildern führt.
Andererseits besteht bei mehr als 200 Masseteilen die Neigung, dass die Fixierbarkeit
des Toners problematisch ist.
Bei der Tonerherstellung durch Polymerisation muss beachtet werden,
dass Farbmittel eine Polymerisationsinhibitorwirkung zeigen und in die wässrige
Phase wandern können. Aus diesem Grund wird es bevorzugt, dass das Farbmittel
einer Oberflächenmodifizierungsbehandlung wie z.B. einer Hydrophobierung mit
einer Substanz, die keine Polymerisationsinhibitorwirkung zeigt, unterzogen wird.
Die Behandlung eines Farbstoffs oder eines Pigments kann beispielsweise durchgeführt
werden, indem ein polymerisierbares Monomer in Gegenwart so eines Farbstoffs oder
Pigments polymerisiert wird. Das erhaltene farbige Polymer kann für eine weitere
Polymerisation zur Herstellung von Tonerteilchen in eine polymerisierbare Monomermischung
eingemischt werden.
Die vorstehend erwähnte Behandlung ist auch auf Ruß anwendbar.
Außerdem kann Ruß auch mit einer Substanz, die mit einer funktionellen
Oberflächengruppe des Rußes reaktionsfähig ist, z.B. mit einem Polyorganosiloxan,
behandelt werden.
Die vorstehend erwähnte Oberflächenbehandlung kann auch
wirksam sein, um ein magnetisches Material vor seiner Aufnahme in eine polymerisierbare
Monomermischung zu behandeln.
Bei der Tonerherstellung durch Polymerisation kann zur Bildung eines
Polymers, das eine Peak-Molmasse im Molmassenbereich von 1 × 104
bis 10 × 104 hat, wodurch dem erhaltenen Toner eine erwünschte
Festigkeit und zweckmäßige Viskoelastizitätseigenschaften erteilt
werden, ein Polymerisationsinitiator, der bei der Reaktionstemperatur eine Halbwertszeit
von 0,5 bis 30 Stunden zeigt, in einer Menge von 0,5 bis 20 Masseteilen je 100 Masseteile
des polymerisierbaren Monomers zugesetzt werden. Beispiele für den Polymerisationsinitiator
können Polymerisationsinitiatoren vom Azo- oder Bisazotyp wie z.B. 2,2'-Azobis(2,4-dimethylvaleronitril),
2,2'-Azobisisobutyronitril, 1,1'-Azobis(cyclohexan-2-carbonitril), 2,2'-Azobis-4-ethoxy-2,4-dimethylvaleronitril,
Azobisisobutyronitril und Polymerisationsinitiatoren vom Peroxidtyp wie z.B. Benzoylperoxid,
Methylethylketonperoxid, Diisopropylperoxycarbonat, Cumolhydroperoxid, 2,4-Dichlorbenzoylperoxid,
Lauroylperoxid und t-Butylperoxy-2-ethylhexanoat umfassen.
Für die Tonerherstellung durch Polymerisation kann ein Vernetzungsmittel
in einem Anteil von 0,001 bis 15 Masseteilen je 100 Masseteile des Monomers zugesetzt
werden.
Das Vernetzungsmittel kann beispielsweise eine Verbindung mit zwei
oder mehr als zwei polymerisierbaren Doppelbindungen sein. Beispiele dafür
können aromatische Divinylverbindungen wie z.B. Divinylbenzol und Divinylnaphthalin;
Carboxylatester mit zwei Doppelbindungen wie z.B. Ethylenglykoldiacrylat, Ethylenglykoldimethacrylat
und 1,3-Butandioldimethacrylat; Divinylverbindungen wie z.B. Divinylanilin, Divinylether,
Divinylsulfid und Divinylsulfon und Verbindungen mit drei oder mehr als drei Vinylgruppen
umfassen. Diese können einzeln oder in Form einer Mischung verwendet werden.
Zur Herstellung des Toners durch ein Suspensionspolymerisationsverfahren
kann die vorstehend erwähnte polymerisierbare Monomermischung, d.h., eine Mischung
aus einem polymerisierbaren Monomer und einem Farbmittel oder einem magnetischen
Pulver und gewünschtenfalls anderen Tonerbestandteilen wie z.B. einem Wachs,
einem Plastifiziermittel (Weichmacher), einem Ladungssteuerungsmittel und einem
Vernetzungsmittel und ferner wahlweisen Bestandteilen wie z.B. einem organischen
Lösungsmittel, einem Polymer, einem Zusatzstoffpolymer und einem Dispergiermittel,
die durch ein Dispergiergerät wie z.B. einen Homogenisator, eine Kugelmühle,
eine Kolloidmühle oder ein Ultraschall-Dispergiergerät gleichmäßig
gelöst oder dispergiert worden sind, in einem wässrigen Medium suspendiert
werden. Es wird in diesem Fall bevorzugt, dass ein Schnelldispergiergerät
wie z.B. ein Schnellrührer oder ein Ultraschall-Dispergiergerät angewendet
wird, damit zur Erzielung von Tonerteilchen mit einer engeren Teilchengrößenverteilung
auf einen Schlag Tröpfchen der Monomermischung, die eine gewünschte Größe
haben, gebildet werden.
Der Polymerisationsinitiator kann dem Polymerisationssystem zu gesetzt
werden, indem er der Monomermischung zusammen mit den anderen Bestandteilen für
die Bildung der Monomermischung oder unmittelbar vor dem Dispergieren der Monomermischung
in dem wässrigen Medium zugesetzt wird. Alternativ ist es auch möglich,
dass ein Polymerisationsinitiator vom Peroxidtyp, der in einem polymerisierbaren
Monomer oder einem anderen Lösungsmittel gelöst ist, unmittelbar nach
der Bildung von Tröpfchen der Monomermischung und vor der Einleitung der Polymerisation
in das Polymerisationssystem hineingegeben wird. Nach der Bildung von Tröpfchen
der Monomermischung kann das System mit einem gewöhnlichen Rührer in einem
Grade gerührt werden, der zweckmäßig ist, um den Tröpfchenzustand
aufrechtzuerhalten und ein Aufschwimmen oder eine Sedimentation der Tröpfchen
zu verhindern. In das Suspensionspolymerisationssystem kann ein Dispersionsstabilisator
hineingegeben werden. Es ist möglich, dass als Dispersionsstabilisator ein
bekanntes Tensid oder ein bekanntes organisches oder anorganisches Dispergiermittel
verwendet wird. Von diesen kann vorzugsweise ein anorganisches Dispergiermittel
verwendet werden, weil es weniger leicht zu übermäßig kleinen Teilchen
führt, die bestimmte Bildfehler verursachen können, weil seine Dispergierwirkung
sogar bei einer Temperaturänderung weniger leicht beeinträchtigt wird,
da seine stabilisierende Wirkung hauptsächlich auf seiner sterischen Hinderung
beruht, und weil es auch leicht durch Waschen entfernt werden kann, so dass es weniger
dazu neigt, das Betriebsverhalten des erhaltenen Toners zu beeinträchtigen.
Beispiele für so ein anorganisches Dispergiermittel können Phosphate mehrwertiger
Metalle wie z.B. Calciumphosphat, Magnesiumphosphat, Aluminiumphosphat und Zinkphosphat;
Carbonate wie z.B. Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat; anorganische Salze wie
z.B. Calciummetasilicat, Calciumsulfat und Bariumsulfat und anorganische (Hydr)oxide
wie z.B. Calciumhydroxid, Magnesiumhydroxid, Aluminiumhydroxid, Siliciumdioxid,
Bentonit und Aluminiumoxid umfassen.
Es kann erwünscht sein, dass so ein anorganisches Dispergiermittel
allein in einer Menge von 0,2 bis 20 Masseteilen je 100 Masseteile der polymerisierbaren
Monomermischung verwendet wird, damit das Auftreten ultrafeiner Teilchen verhindert
wird, jedoch ist es auch möglich, dass in Kombination 0,001 bis 0,1 Masseteile
eines Tensids verwendet werden, damit kleinere Tonerteilchen erhalten werden.
Beispiele für so ein Tensid können Natriumdodecylbenzolsulfat,
Natriumtetradecylsulfat, Natriumpentadecylsulfat, Natriumoctylsulfat, Natriumoleat,
Natriumlaurat, Natriumstearat und Kaliumstearat umfassen.
Ein anorganisches Dispergiermittel, wie es vorstehend erwähnt
wurde, kann als solches verwendet werden, jedoch kann es in situ in dem wässrigen
Medium für die Suspensionspolymerisation hergestellt werden, damit Tonerteilchen
mit einer engeren Teilchengrößenverteilung erhalten werden. Beispielsweise
können im Fall von Calciumphosphat eine wässrige Natriumphosphatlösung
und eine wässrige Calciumchloridlösung unter schnellem Rühren vermischt
werden, um wasserunlösliches Calciumphosphat zu bilden, das ein Dispergieren
einer Monomermischung unter Bildung von Tröpfchen mit einer gleichmäßigeren
Größe erlaubt. Dabei wird als Nebenprodukt wasserlösliches Natriumchlorid
erzeugt, jedoch ist das Vorhandensein so eines wasserlöslichen Salzes wirksam,
um die Auflösung eines polymerisierbaren Monomers in dem wässrigen Medium
zu unterdrücken, so dass eine auf Emulsionspolymerisation zurückzuführende
Bildung ultrafeiner Tonerteilchen unterdrückt wird, was zweckmäßig
ist. So ein wasserlösliches Salz kann die Entfernung von restlichem polymerisierbarem
Monomer behindern, und es ist deshalb erwünscht, dass es durch Austausch des
wässrigen Mediums oder durch Behandlung mit einem Ionenaustauscherharz enfernt
wird. Ein anorganisches Dispergiermittel kann jedenfalls durch Auflösen mit
Säure oder Alkali nach der Polymerisation fast vollständig entfernt werden.
Die Temperatur für die Suspensionspolymerisation kann auf mindestens
40°C und im Allgemeinen im Bereich von 50 bis 90°C eingestellt werden.
Die Polymerisation in diesem Temperaturbereich wird bevorzugt, weil das Wachs durch
Phasentrennung ausgefällt wird, wodurch es vollständiger umhüllt
wird. Zum Verbrauch des restlichen polymerisierbaren Monomers ist es möglich,
dass die Reaktionstemperatur im Endstadium der Polymerisation bis auf 90 bis 150°C
erhöht wird.
Die durch Polymerisation erhaltenen Tonerteilchen gemäß
der vorliegenden Erfindung können durch Filtrieren, Waschen und Trocknen gewonnen
und dann in bekannter Weise mit dem anorganischen Feinpulver vermischt werden, damit
das anorganische Feinpulver an den Tonerteilchen anhaftet. Eine bevorzugte Art der
Modifizierung besteht auch darin, dass die durch Polymerisation erhaltenen Tonerteilchen
nach ihrer Gewinnung einem Klassierschritt zur Entfernung einer groben und einer
feinen Pulverfraktion unterzogen werden.
Die Herstellung eines Toners durch ein Pulverisierverfahren kann in
bekannter Weise durchgeführt werden. Beispielsweise werden Tonerbestandteile
wie z.B. ein Bindemittelharz, ein Farbmittel, ein magnetisches Material, ein Trennmittel,
ein Ladungssteuerungsmittel und/oder andere Zusatzstoffe in einem Mischer wie z.B.
einem Henschel-Mischer oder einer Kugelmühle ausreichend vermischt und schmelzgeknetet,
um die Harze, in denen das Farbmittel oder das magnetische Material dispergiert
ist, gut miteinander zu verschmelzen, wodurch ein geknetetes Produkt gebildet wird,
das dann zum Verfestigen abgekühlt, pulverisiert, klassiert und gewünschtenfalls
oberflächenbehandelt wird, wodurch Tonerteilchen erhalten werden. Die Klassier-
und die Oberflächenbehandlung können in jeder Reihenfolge durchgeführt
werden. Bei dem Klassierschritt wird im Hinblick auf den Herstellungswirkungsgrad
die Anwendung eines Mehrkammersichters bevorzugt.
Der Pulverisierschritt kann unter Anwendung einer bekannten Pulverisiermühle,
bei der mechanische Schläge ausgeübt werden, einer Strahlprallmühle
usw. durchgeführt werden. Um einen Toner mit einer hohen Zirkularität,
der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, zu erhalten, kann das Pulverisieren
vorzugsweise unter Erhitzen oder unter zusätzlicher Ausübung mechanischer
Schläge bewirkt werden. Es ist ferner auch möglich, dass man fein pulverisierte
(und wahlweise klassierte) Tonerteilchen in einem heißen Wasserbad dispergiert
oder durch einen heißen Gasstrom hindurchgehen lässt.
Die Ausübung mechanischer Schläge kann unter Anwendung einer
Pulverisiermühle, bei der mechanische Schläge ausgeübt werden, wie
z.B. Kryptron System (von Kawasaki Jukogyo K.K.) oder Turbo Mill (von Turbo Kogyo
K.K.) oder eines Systems, bei dem mechanische Schläge ausgeübt werden,
wie z.B. Mechanofusion System (von Hosokawa Micron K.K.) oder Hybridization System
(von Nara Kikai Seisakusho K.K.), bei dem Tonerteilchen unter der Wirkung einer
Zentrifugalkraft, die durch Flügel oder Schaufeln, die mit hohen Drehzahlen
rühren, ausgeübt wird, an die Innenwand eines Gehäuses gepresst werden,
wodurch auf die Tonerteilchen mechanische Schlagkräfte, die eine Kompressionskraft
und eine Abriebkraft umfassen, ausgeübt werden, bewirkt werden.
Für die Behandlung zum Sphärischmachen (Kugeligmachen) von
Tonerteilchen durch Ausübung mechanischer Schläge wird es im Hinblick
auf die Verhinderung einer Agglomeration und auf die Produktivität bevorzugt,
dass die Temperatur der Behandlungsatmosphäre im Temperaturbereich von "Tg
± 10°C" um die Glasumwandlungstemperatur (Tg) der Tonerteilchen liegt.
Zur Erzielung eines verbesserten Übertragungswirkungsgrades wird eine Behandlungstemperatur
im Bereich von "Tg ± 5°C" mehr bevorzugt.
Die Tonerteilchen, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden, können auch durch ein Verfahren, bei dem eine geschmolzene Mischung
durch eine Scheibe oder eine Mehrfachfluiddüse in die Luft versprüht bzw.
zerstäubt wird, wodurch sphärische Tonerteilchen erhalten werden (JP-B
56-13945), und durch andere Polymerisationsverfahren als die Suspensionspolymerisation
einschließlich Verfahren hergestellt werden, die durch ein Dispersionspolymerisationsverfahren,
bei dem Tonerteilchen direkt in einem wässrigen organischen Lösungsmittel,
in dem ein Monomer löslich ist, jedoch das erhaltene Polymer unlöslich
ist, hergestellt werden; und ein Emulsionspolymerisationsverfahren wie z.B. ein
seifenfreies Polymerisationsverfahren, bei dem Tonerteilchen in Gegenwart eines
wasserlöslichen polaren Polymerisationsinitiators direkt durch Polymerisation
hergestellt werden, verkörpert werden.
Eine bevorzugte Form des Toners, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, enthält auch ein Trennmittel in einem Anteil von 0,5 bis 50
Masse% des Toners.
Ein Tonerbild, das auf ein Aufzeichnungsmaterial übertragen worden
ist, wird dann erhitzt und gepresst, wodurch es auf dem Aufzeichnungsmaterial fixiert
wird, so dass ein semipermanentes fixiertes Bild erhalten wird.
Wenn ein Toner mit einer massegemittelten Teilchengröße
von höchstens 10 &mgr;m verwendet wird, kann ein sehr scharfes Bild erhalten
werden, jedoch besteht die Neigung, dass solche Tonerteilchen mit geringer Teilchengröße
in Zwischenräumen der Fasern von Papier, das als Aufzeichnungsmaterial dient,
steckenbleiben, so dass eine ungenügende Wärmezuführung aus dem zum
Fixieren dienenden Heizelement wahrscheinlich ist, wodurch Abschmutzen bei niedriger
Temperatur verursacht wird. Durch Aufnahme einer geeigneten Menge eines Wachses
als Trennmittel ist es jedoch möglich, eine hohe Auflösung und eine gute
Beständigkeit gegen Abschmutzen zu erzielen, während ein Abrieb des lichtempfindlichen
Elements vermieden wird.
Beispiele für Wachse, die in dem Toner der vorliegenden Erfindung
verwendbar sind, können Erdölwachse und Derivate davon wie z.B. Paraffinwachs,
Mikrowachs und Petrolatum; Montanwachs und Derivate davon; durch das Fischer-Tropsch-Verfahren
erhaltenes Kohlenwasserstoffwachs und Derivate davon; Polyolefinwachse
wie z.B. Polyethylenwachs und Derivate davon und natürliche Wachse wie z.B.
Carnaubawachs und Candelillawachs und Derivate davon umfassen. Die Derivate können
Oxide, Blockcopolymere mit Vinylmonomeren und pfropfmodifizierte Produkte umfassen.
Weitere Beispiele können höhere Fettalkohole, Fettsäuren wie z.B.
Stearinsäure und Palmitinsäure und Verbindungen von diesen, Säureamidwachs,
Esterwachs, Ketone, gehärtetes Ricinusöl und Derivate davon, pflanzliche
Wachse und tierische Wachse umfassen.
Es wird bevorzugt, dass der Toner, der ein Wachs enthält, wie
es vorstehend erwähnt wurde, ein thermisches Verhalten zeigt, das durch eine
unter Anwendung eines Kalorimeters für Differenzialabtastkalorimetrie bzw.
dynamische Differenz-Kalorimetrie (DSC) erhaltene DSC-Kurve wiedergegeben wird,
die bei Temperaturerhöhung einen Wärmeaufnahmepeak im Bereich von 20 bis
200°C und einen maximalen Wärmeaufnahmepeak im Bereich von 50 bis 150°C
zeigt. Es wird ferner bevorzugt, dass der Toner eine DSC-Kurve liefert, die bei
Temperaturverminderung einen Wärmeabgabepeak im Temperaturbereich von 20 bis
200°C und einen maximalen Wärmeabgabepeak im Temperaturbereich von 40
bis 150°C zeigt. Der Toner kann dadurch, dass er einen Wärmeaufnahmepeak
und einen maximalen Wärmeaufnahmepeak in den vorstehend erwähnten Temperaturbereichen
hat, sowohl Fixierbarkeit bei niedriger Temperatur als auch Trennbarkeit zeigen,
während er gut zu dem Fixierschritt der vorliegenden Erfindung passt. Wenn
der Wärmeaufnahmepeak unterhalb von 20°C vorhanden ist, ist eine Beeinträchtigung
der Beständigkeit des Toners gegen Abschmutzen bei hoher Temperatur wahrscheinlich,
und wenn er oberhalb von 200°C vorhanden ist, ist eine Beeinträchtigung
der Fixierbarkeit des Toners bei niedriger Temperatur wahrscheinlich. Wenn andererseits
der maximale Wärmeaufnahmepeak bei Temperaturerhöhung unterhalb von 50°C
(oder der maximale Wärmeabgabepeak bei Temperaturverminderung unterhalb von
40°C) liegt, kann die Wachsverbindung nur eine schwache Selbstkohäsionskraft
zeigen, so dass sie leicht eine schlechtere Beständigkeit gegen Abschmutzen
bei hoher Temperatur zeigt. Wenn der maximale Wärmeaufnahmepeak bei einer Temperatur
von mehr als 150°C liegt, wird die Fixiertemperatur hoch und besteht die Neigung,
dass Abschmutzen bei niedriger Temperatur auftritt.
Die Temperatur beim Wärmeaufnahmepeak oder die Temperatur beim
Wärmeabgabepeak eines Toners oder eines Wachses kann ähnlich wie die Glasumwandlungstemperatur
eines Wachses durch Differenzialthermoanalyse in der nachstehend beschriebenen Weise
gemessen werden. Im Einzelnen kann die Glasumwandlungstemperatur unter Anwendung
eines Kalorimeters für Differenzialabtastkalorimetrie bzw. dynamische Differenz-Kalorimetrie
(DSC) (z.B. "DSC-7", erhältlich von Perkin-Elmer Corp.) gemäß ASTM
D3418-8 gemessen werden. Eine Temperaturkorrektur bei der Messeinrichtung kann auf
Basis der Schmelzpunkte von Indium und Zink erfolgen, und eine Wärmemengenkorrektur
kann auf Basis der Schmelzwärme von Indium durchgeführt werden. Eine Probe
wird auf eine Aluminiumschale aufgebracht und parallel zu einer leeren Aluminiumschale
als Vergleichsprobe mit einer Temperaturerhöhungsgeschwindigkeit von 10°C/min
erhitzt.
In dem Toner, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
kann so ein Wachsbestandteil vorzugsweise in einer Menge von 0,5 bis 50 Masse% des
Toners enthalten sein. Bei weniger als 0,5 Masse% ist die Wirkung der Verhinderung
von Abschmutzen bei niedriger Temperatur ungenügend, und bei mehr als 50 Masse%
wird die Langzeit-Lagerfähigkeit des Toners schlechter und wird die Dispergierbarkeit
anderer Tonerbestandteile beeinträchtigt, was zu einer niedrigeren Fließfähigkeit
des Toners und zu einer niedrigeren Bildqualität führt.
Der Toner, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
kann ferner zum Stabilisieren der Aufladbarkeit ein Ladungssteuerungsmittel enthalten.
Es können bekannte Ladungssteuerungsmittel verwendet werden. Es wird bevorzugt,
dass ein Ladungssteuerungsmittel verwendet wird, das eine hohe Aufladegeschwindigkeit
liefert und beständig für eine konstante Ladung sorgt. Im Fall der Tonerherstellung
durch Polymerisation wird es besonders bevorzugt, dass ein Ladungssteuerungsmittel
verwendet wird, das eine niedrige Polymerisationsinhibitorwirkung und im Wesentlichen
keine Löslichkeit in einem wässrigen Dispersionsmedium zeigt. Bestimmte
Beispiele dafür können negative Ladungssteuerungsmittel wie z.B. Metallverbindungen
aromatischer Carbonsäuren wie z.B. Salicylsäure, Alkylsalicylsäuren,
Dialkylsalicylsäuren, Naphthoesäure und Dicarbonsäuren; Metallsalze
oder Metallkomplexe von Azofarbstoffen und Azopigmenten; polymere Verbindungen,
die in Seitenketten eine Sulfongruppe oder eine Carboxylgruppe haben; Borverbindungen,
Harnstoffverbindungen, Siliciumverbindungen und Calixarene umfassen. Positive Ladungssteuerungsmittel
können quaternäre Ammoniumsalze, polymere Verbindungen, die in Seitenketten
solche quaternären Ammoniumsalze haben, Chinacridonverbindungen, Nigrosinverbindungen
und Imidazolverbindungen umfassen. Das Ladungssteuerungsmittel kann vorzugsweise
in einer Menge von 0,5 bis 10 Masseteilen je 100 Masseteile des Bindemittelharzes
enthalten sein.
Es ist jedoch nicht unbedingt notwendig, dass der Toner der vorliegenden
Erfindung ein Ladungssteuerungsmittel enthält, vielmehr muss der Toner in dem
Fall, dass ausdrücklich von der triboelektrischen Aufladung
mit einem Tonerschichtdicken-Regulierelement und einem Tonerträgerelement Gebrauch
gemacht wird, nicht unbedingt ein Ladungssteuerungsmittel enthalten.
Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von Herstellungsbeispielen
und Beispielen, die jedoch nicht derart aufgefasst werden sollten, dass sie den
Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung in irgendeiner Weise einschränken,
ausführlicher beschrieben.
Herstellung von oberflächenbehandeltem magnetischem Pulver
In eine wässrige Eisen(II)-sulfatlösung wurde eine wässrige
Lösung von Ätznatron in einer Menge von 1,0 bis 1,1 Äquivalenten
in Bezug auf das in dem Eisen(II)-sulfat enthaltene Eisen hineingegeben, wodurch
eine Eisen(II)-hydroxid enthaltende wässrige Lösung gebildet wurde. Während
der pH-Wert der wässrigen Lösung bei etwa 9 gehalten wurde, wurde zum
Bewirken einer Oxidation bei 80 bis 90°C Luft hineingeblasen, wodurch eine
Impfkristalle enthaltende Aufschlämmung gebildet wurde.
Dann wurde in die Aufschlämmung eine wässrige Eisen(II)-sulfatlösung
in einer Menge von 0,9 bis 1,2 Äquivalenten in Bezug auf das anfänglich
zugesetzte Alkali (in dem Ätznatron enthaltene Natrium) hineingegeben, und
zur weiteren Oxidation wurde Luft hineingeblasen, während der pH-Wert der Aufschlämmung
bei 7,8 gehalten wurde.
Die erhaltenen nach der Oxidation gebildeten magnetischen Eisenoxidteilchen
wurden gewaschen und einmal durch Filtrieren gewonnen. Zur Messung des Feuchtigkeitsgehalts
wurde ein Teil des feuchten Produkts entnommen. Dann wurde das übrige wasserhaltige
Produkt ohne Trocknung wieder dispergiert, und zwar in einem anderen wässrigen
Medium, und der pH-Wert der durch Wiederdispergieren erhaltenen Dispersionsflüssigkeit
wurde auf etwa 6 eingestellt. Dann wurde in die Dispersionsflüssigkeit unter
ausreichendem Rühren ein Silan-Haftmittel [n-C10H21Si(OCH3)3]
in einer auf das magnetische Eisenoxid bezogenen Menge von 1,0 Masse% (durch Subtrahieren
des Feuchtigkeitsgehalts von dem als wasserhaltiges Produkt erhaltenen magnetischen
Eisenoxid berechnet) hineingegeben, um eine Haftmittelbehandlung zum Hydrophobieren
durchzuführen. Die auf diese Weise hydrophobierten magnetischen Eisenoxidteilchen
wurden in gewöhnlicher Weise gewaschen, filtriert und getrocknet, worauf ferner
Zerkleinerung der in geringem Maße agglomerierten Teilchen folgte, wodurch
oberflächenbehandeltes magnetisches Pulver mit einer volumengemittelten Teilchengröße
(Dv) von 0,35 &mgr;m erhalten wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 1
In 809 Masseteile entionisiertes Wasser wurden 501 Masseteile einer
wässrigen 0,1 m Na3PO4-Lösung hineingegeben, und
nach Erhitzen auf 60°C wurden nach und nach 67,7 Masseteile einer wässrigen
1,07 m CaCl2-Lösung dazugegeben, wodurch ein Calciumphosphat enthaltendes
wässriges Medium gebildet wurde.
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden zur Bildung einer Monomermischung
mit einer Reibmühle gleichmäßig dispergiert und gemischt. Die Monomermischung
wurde auf 60°C erwärmt, und 10 Masseteile eines hauptsächlich aus
Behenylbehenat bestehenden Esterwachses [Tabs (Temperatur bei dem maximalen
Wärmeaufnahmepeak auf einer DSC-Kurve bei Temperaturerhöhung) = 72°C,
Tevo (Temperatur bei dem maximalen Wärmeabgabepeak auf der DSC-Kurve
bei Temperaturverminderung) = 70°C] wurden dazugegeben und eingemischt. Ferner
wurden darin 3 Masseteile 2,2'-Azobis-(2,4-dimethylvaleronitril) (T1/2
= 140 min bei 60°C, Polymerisationsinitiator) gelöst,
wodurch eine polymerisierbare Monomermischung erhalten wurde.
Die polymerisierbare Monomermischung wurde in das in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellte wässrige Medium eingebracht und zum Dispergieren
der Tröpfchen der polymerisierbaren Mischung 15 min lang bei 60°C in einer
N2-Atmosphäre mit 10.000 U/min mit einem Homogenisiermischer (TK
Homomixer, hergestellt von Tokushu Kika Kogyo K.K.) gerührt. Dann wurde das
System weiter mit einem Schaufelrührer gerührt und einer 6-stündigen
Reaktion bei 60°C unterzogen, worauf weiteres 4-stündiges Rühren
bei einer erhöhten Temperatur von 80°C folgte. Nach der Polymerisation
wurde das System einer 2-stündigen Destillation bei 80°C unterzogen. Danach
wurde die Suspensionsflüssigkeit abgekühlt, und zum Auflösen des
Calciumphosphats wurde Salzsäure dazugegeben, worauf Gewinnung von Polymerisatteilchen
durch Filtrieren und Waschen mit Wasser folgte, wodurch feuchte magnetische farbige
Teilchen gewonnen wurden.
Die farbigen Teilchen wurden dann 12 Stunden lang bei 40°C getrocknet,
wodurch magnetische farbige Teilchen (magnetische Tonerteilchen) mit einer massegemittelten
Teilchengröße (D4) von 7,0 &mgr;m gewonnen wurden.
100 Masseteile der magnetischen Tonerteilchen wurden dann mit einem
Henschel-Mischer (hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit 1,2 Masseteilen
eines hydrophoben Siliciumdioxid-Feinpulvers mit einer spezifischen Oberfläche
gemäß BET (SBET) von 200 m2/g, das erhalten worden
war, indem Siliciumdioxid-Feinpulver mit einer mittleren Primärteilchengröße
(Dp1) von 8 nm zuerst mit Hexamethyldisilazan und dann mit Siliconöl oberflächenbehandelt
wurde, vermischt, wodurch Toner 1 (schwarzer magnetischer Toner) erhalten wurde.
Einige typische Eigenschaften und charakteristische Merkmale des auf
diese Weise hergestellten Toners 1 sind in der nachstehenden Tabelle 1 zusammen
mit denen der in den folgenden Herstellungsbeispielen hergestellten Toner 2 bis
24 gezeigt.
Toner-Herstellungsbeispiele 2 bis 4
Toner 2 bis 4 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
1 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden, 8 Stunden bzw.
6 Stunden verändert wurde. Von diesen ist Toner 4 ein Vergleichstoner.
Toner-Herstellungsbeispiel 5
Toner 5 (nichtmagnetischer schwarzer Toner) wurde in derselben Weise
wie in Herstellungsbeispiel 1 hergestellt, außer dass die 100 Masseteile des
oberflächenbehandelten magnetischen Pulvers durch 7,5 Masseteile Ruß (SBET
= 60 m2/g) ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiele 6 bis 8
Toner 6 bis 8 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
5 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden, 8 Stunden bzw.
6 Stunden verändert wurde. Von diesen ist Toner 8 ein Vergleichstoner.
Toner-Herstellungsbeispiel 9
Toner 9 (nichtmagnetischer gelber Toner) wurde in derselben Weise
wie in Herstellungsbeispiel 1 hergestellt, außer dass die 100 Masseteile des
magnetischen Pulvers durch 10 Masseteile C.I. Pigment Yellow 174 ersetzt wurden
und die Monoazofarbstoff-FeVerbindung durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung
ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiele 10 bis 12
Toner 10 bis 12 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
9 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden, 8 Stunden bzw.
6 Stunden verändert wurde. Von diesen ist Toner 12 ein Vergleichstoner.
Toner-Herstellungsbeispiel 13
Toner 13 (nichtmagnetischer magentafarbener Toner) wurde in derselben
Weise wie in Herstellungsbeispiel 1 hergestellt, außer dass die 100 Masseteile
des magnetischen Pulvers durch 10 Masseteile C.I. Pigment Red 122 ersetzt wurden
und die Monoazofarbstoff-Fe-Verbindung durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung
ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiele 14 bis 16
Toner 14 bis 16 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
13 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden, 8 Stunden bzw.
6 Stunden verändert wurde. Von diesen ist Toner 16 ein Vergleichstoner.
Toner-Herstellungsbeispiel 17
Toner 17 (nichtmagnetischer cyanfarbener Toner) wurde in derselben
Weise wie in Herstellungsbeispiel 1 hergestellt, außer dass die 100 Masseteile
des magnetischen Pulvers durch 10 Masseteile C.I. Pigment Blue 15:3 ersetzt wurden
und die Monoazofarbstoff-Fe-Verbindung durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung
ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiele 18 bis 20
Toner 18 bis 20 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
17 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden, 8 Stunden bzw.
6 Stunden verändert wurde. Von diesen ist Toner 20 ein Vergleichstoner.
Toner-Herstellungsbeispiel 21
Die vorstehend angegebenen Materialien wurden in einem Mischer vermischt
und mit einem auf 110°C erhitzten Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet.
Das geknetete Produkt wurde nach seiner Abkühlung mit einer Hammermühle
grob zerkleinert und mit einer Prallstrahlmühle (hergestellt von Nippon Pneumatic
Kogyo K.K.) fein pulverisiert, worauf Windsichten folgte, wodurch Tonerteilchen
mit einer massegemittelten Teilchengröße (D4) von 7,2 &mgr;m gewonnen
wurden. Die Tonerteilchen wurden dann einer zum Sphärischmachen dienenden Behandlung
mit einem diskontinuierlich arbeitenden Oberflächenbehandlungsgerät vom
Schlag- bzw. Pralltyp (Temp. = 45°C, Umfangsgeschwindigkeit der rotierenden
Behandlungsschaufel = 80 m/s, Behandlungsdauer = 3 min) unterzogen.
Dann wurden 100 Masseteile der sphärisch (kugelig) gemachten
Tonerteilchen mit einem Henschel-Mischer mit 1,0 Masseteilen des in Herstellungsbeispiel
1 verwendeten hydrophoben Siliciumdioxid-Feinpulvers vermischt, wodurch Toner 21
erhalten wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 22
Toner 22 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 21 hergestellt,
außer dass die 1,0 Masseteile des hydrophoben Siliciumdioxids durch 0,8 Masseteile
eines unbehandelten Siliciumdioxids (SBET = 300 m2/g)
ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 23
Toner 23 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 21 hergestellt,
außer dass die zum Sphärischmachen dienende Behandlung unterlassen wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 24
Toner 24 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 21 hergestellt,
außer dass nach dem Pulverisieren, das unter Bedingungen durchgeführt
wurden, die anders waren als die in Herstellungsbeispiel 23 gewählten Bedingungen,
die zum Sphärischmachen dienende Behandlung mit dem Oberflächenbehandlungsgerät
vom Schlag- bzw. Pralltyp unterlassen wurde.
Einige typische Eigenschaften und charakteristische Merkmale der in
den vorstehend beschriebenen Herstellungsbeispielen hergestellten Toner 1 bis 24
sind zusammen in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt.
Wie in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt ist, zeigten die in der
vorstehend beschriebenen Weise hergestellten Toner alle G' (110°C) ≤
1,00 × 106 dN/m2 und G' (140°C) ≥ 7,00 ×
103 dN/m2.
Anmerkungen zu Tabelle 1
*1: Die Einteilung der Toner wird durch die folgenden Symbole bezeichnet:
M-Bk = magnetischer schwarzer Toner
NM-Bk = nichtmagnetischer schwarzer Toner
NM-Cy = nichtmagnetischer cyanfarbener Toner
NM-Ye = nichtmagnetischer gelber Toner
NM-Ma = nichtmagnetischer magentafarbener Toner
*2: Das Tonerherstellungsverfahren wird durch die folgenden Abkürzungen
bezeichnet:
Pmsn = Polymerisation
Pvssphär. = Pulverisieren, gefolgt von Sphärischmachen
Pvs = Pulverisieren, nicht gefolgt von Sphärischmachen
Beispiele 1 bis 3 und Vergleichsbeispiel 1(1) Farbbilderzeugungsgerät
Für diese Beispiele wurde ein handelsüblicher Vollfarbendrucker
("LBP-2160", hergestellt von Canon K.K.) derart umgebaut, dass die Fixiereinrichtung
durch eine Fixiereinrichtung 100 mit elektromagnetischer Induktionsheizung
ersetzt wurde und die Zwischenübertragungstrommel 105 mit einer kastenförmigen
Reinigungseinrichtung 108 ausgestattet wurde, um beispielsweise das Bilderzeugungsgerät
zu bilden, das in 1 (vorstehend erläutert) veranschaulicht
ist.
Im Einzelnen hatte eine lichtempfindliche Trommel 101 unter
Bezugnahme auf 1 eine auf einem Schichtträger
befindliche organische halbleitende lichtempfindliche Schicht und wurde in einer
gezeigten Pfeilrichtung gedreht, wobei sie mit einer Aufladewalze 102 (die
einen Metallkern und eine elektrisch leitende elastische Schicht umfasste), die
mit der lichtempfindlichen Trommel 101 mitlaufend gedreht wurde, während
daran eine Vorspannung angelegt wurde, gleichmäßig auf ein Oberflächenpotenzial
von etwa -650 Volt aufgeladen wurde. Die lichtempfindliche Trommel 101
wurde dann mit EIN/AUS-Laserlicht 103, das digitale Bilddaten trug, belichtet,
wodurch darauf ein elektrostatisches Latentbild mit einem Hellbereichspotenzial
von -100 Volt und einem Dunkelbereichspotenzial von -650 Volt erzeugt wurde. Die
Latentbilderzeugung wurde jeweils bei einer Umdrehung der lichtempfindlichen Trommel
101 viermal wiederholt, und die entsprechenden Latentbilder auf der lichtempfindlichen
Trommel 101 wurden durch ein Umkehrentwicklungssystem nacheinander mit
einem negativ aufladbaren gelben Toner, magentafarbenen Toner, cyanfarbenen Toner
und schwarzen Toner aus der Entwicklungseinrichtung 104Y, 104M,
104C bzw. 104Bk entwickelt, wodurch auf der lichtempfindlichen
Trommel 101 entsprechende Farbtonerbilder erzeugt wurden. Die jeweiligen
Farbtonerbilder wurden nacheinander auf ein Zwischenübertragungselement
105 übertragen, wodurch ein vierfarbiges übereinandergelagertes
Tonerbild erzeugt wurde. Toner, der nach jeder Übertragung eines Farbtonerbildes
auf der lichtempfindlichen Trommel 101 zurückgeblieben war, wurde
durch eine Reinigungseinrichtung 107 zurückgewonnen.
Das Zwischenübertragungselement 105 umfasste einen rohrförmigen
Metallkern und eine elastische leitfähige Deckschicht, die auf dem Metallkern
gebildet war und Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR) mit darin dispergiertem Ruß
(als Material zur Erteilung von elektrischer Leitfähigkeit) umfasste. Die Deckschicht
hatte eine Härte von 30 Grad (JIS K-6301) und einen spezifischen Volumenwiderstand
von 109 &OHgr;·cm. An das Zwischenübertragungselement
105 wurde durch den Metallkern eine Vorspannung von +500 Volt angelegt,
um einen Übertragungsstrom von etwa 5 &mgr;A zur Übertragung der jeweiligen
Farbtonerbilder auf das Zwischenübertragungselement 105 bereitzustellen.
Das vierfarbige übereinandergelagerte Tonerbild auf dem Zwischenübertragungselement
105 wurde dann unter der Wirkung eines Übertragungsstromes von 15
&mgr;A, der durch eine Vorspannung, die an eine Übertragungswalze
106 angelegt wurde, verursacht wurde, auf ein Aufzeichnungsmaterial P übertragen,
das einem Sekundärübertragungsspalt T2 bei der Übertragungswalze
106 zugeführt wurde. Die Übertragungswalze 106 umfasste
einen Metallkern mit einem Durchmesser von etwa 10 mm und eine darauf gebildete
elastische Deckschicht, die einen Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer(EPDM)-Schaumstoff
mit darin dispergiertem elektrisch leitendem Kohlenstoff umfasste. Die elastische
Deckschicht zeigte einen spezifischen Volumenwiderstand von 106 &OHgr;·cm
und eine Härte von 35 Grad (JIS R-6301).
Das Aufzeichnungsmaterial P, auf dem das übertragene Tonerbild
getragen wurde, wurde dann zu einer Heißfixiereinrichtung (Heizeinrichtung)
100 befördert, wo das Tonerbild unter Erhitzen fixiert wurde, wodurch
ein fixiertes Bild erzeugt wurde. Die in diesem Beispiel angewendete Fixiereinrichtung
100 war eine Fixiereinrichtung mit elektromagnetischer
Induktionsheizung, deren wesentlicher Teil in einer Querschnittansicht von
2, einer schematischen Vorderansicht von
3 und einer Vorderschnittansicht von 4
gezeigt ist. Ein Ölauftragmechanismus wurde aus der Heißfixiereinrichtung
100 weggelassen.
Die Magnetfelderzeugungseinrichtung umfasste Magnetkerne
17a, 17b und 17c und eine Erregerspule 18.
Die Magnetkerne 17a bis 17c bestanden aus Ferrit.
Die Erregerspule 18 wurde gebildet, indem aus einer Vielzahl von feinen
Kupferdrähten, die jeweils elektrisch isoliert waren, ein Bündel gebildet
wurde und das Bündel in zehn Windungen gewickelt wurde. An die Erregerspule
wurde eine Erregerspannung mit einer Frequenz von 100 kHz angelegt.
Die Fixiereinrichtung 100 enthielt ein Fixierband
10 mit einem in 8 gezeigten Schnittaufbau,
das eine Wärmeerzeugungsschicht 1 in Form einer zur elektromagnetischen
Induktionsheizung dienenden Metallschicht, an einer Außenseite davon eine elastische
Schicht 2 und noch weiter außen eine Trennschicht 3 umfasste.
Das Fixierband 10 war im Allgemeinen zylinderförmig, enthielt die
Wärmeerzeugungsschicht 1 an der inneren Seite und die Trennschicht
3 an der äußeren Seite und hatte einen Durchmesser von 50 mm.
Die Wärmeerzeugungsschicht 1 war eine 10 &mgr;m dicke
Nickelschicht. Die elastische Schicht 2 war eine 100 &mgr;m dicke Silicongummischicht,
die eine Härte von 5 Grad (JIS K-6301) zeigte. Die Trennschicht 3
war 20 &mgr;m dick und bestand aus fluorhaltigem Harz.
Die Fixiereinrichtung 100 enthielt ferner eine Presswalze
30, die einen Metallkern 30a und eine hitzebeständige Schicht
30b aus fluorhaltigem Gummi umfasste, die konzentrisch und in einem Stück
mit dem Metallkern 30a derart gebildet wurde, dass ein Walzenaußendurchmesser
von 35 mm erhalten wurde. Die Presswalze 30 wurde an das Fixierband
10 angepresst, indem zwischen den Federauflageplatten 29a,
29b und den beiden Endteilen einer zur Ausübung von Druck dienenden
starren Stütze 22 Pressfedern 25a und 25b angeordnet
wurden. Dies hatte zur Folge, dass die untere Oberfläche des Bandführungselements
16a und die obere Oberfläche der Presswalze 30 über
das dazwischen befindliche Fixierband einen Fixierspalt N von 9,5 mm bildeten, so
dass in dem Fall, dass in den Fixierspalt N Papier von 80 g/m2 eingefügt
war, ein linearer Druck von 882 N/m (0,9 kp/cm) ausgeübt wurde.
Die örtlichen Temperaturparameter Z1, Z2 und Z3 der Fixiereinrichtung
wurden wie folgt gemessen: Z1 = 182°C, Z2 = 165°C und Z3 = 140°C.
Unter den vorstehend angegebenen Bedingungen und in einer Umgebung
mit normaler Temperatur/normaler Feuchtigkeit (23°C/60 % rel.F.) wurden unter
Verwendung der in den entsprechenden Entwicklungseinrichtungen enthaltenen Toner
(der Toner 5, 9, 13 und 17 in Beispiel 1; der Toner 6, 10, 14 und 18 in Beispiel
2; der Toner 7, 11, 15 und 19 in Beispiel 3 und der Toner 8, 12, 16 und 20 in Vergleichsbeispiel
1) kontinuierliche Vollfarben-Bilderzeugungtests durchgeführt. Jeder Bilderzeugungstest
wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern mit den jeweiligen Farben, deren bedruckter
Flächenanteil jeweils 4 % betrug, auf 3000 Blättern in einem kontinuierlichen
Vollfarbenbetrieb (d.h., in einer Betriebsweise, bei der der Tonerverbrauch beschleunigt
wurde, ohne dass für eine wesentliche Haltezeit der Entwicklungseinrichtung
gesorgt wurde) mit einer Fixiergeschwindigkeit von 94 mm/s durchgeführt.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden zur Prüfung auf unregelmäßigen Glanz
auf jedes 500. Blatt flächenhafte Bilder mit den jeweiligen Farben aufgedruckt,
und die Bilder auf jedem Blatt wurden auf unregelmäßigen Glanz geprüft.
Ferner wurden Bilddichte und Schleier der gedruckten Bilder und die Einflüsse
des Anklebens von Toner an dem Fixierband 10 und des Abriebs des Fixierbandes
10 auf die Verschmutzung und die Verschlechterung der erhaltenen Bilder
bewertet.
Als Ergebnis wurden in Beispiel 1 während des kontinuierlichen
Kopiertests und danach ausreichende Bilddichten erhalten und wurden für die
jeweiligen Farben schleierfreie, deutliche Bilder erzeugt. Ferner wurden weder unregelmäßiger
Glanz noch Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet.
In Beispiel 2 wurde eine geringe Zunahme von Schleier beobachtet.
Ferner wurden in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung
der Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch praktisch überhaupt
kein Problem darstellte.
In Beispiel 3 wurden eine geringe Verminderung der Bilddichte und
verstärkter Schleier beobachtet, deren Grad jedoch praktisch kein Problem darstellte.
Ferner wurden ein geringer unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung der
Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch auch praktisch kein Problem darstellte.
Ferner wurde beim Drucken eines flächenhaften Bildes auf ein 3000. Blatt das
Phänomen beobachtet, dass vermutlich ein leichtes "Rutschen" auftrat, dessen
Grad jedoch praktisch kein Problem darstellte.
In Vergleichsbeispiel 1 wurden ein hoher Grad der Verminderung der
Bilddichte und starker Schleier beobachtet. Ferner trat bei dem Fixierschritt "Rutschen"
auf, und es traten auch ein Fixierblattstau und Abschmutzen bei hoher Temperatur
auf. Ferner waren die erhaltene Bilder von starker Verschmutzung der Blattrückseite
und unregelmäßigem Glanz begleitet.
Die Ergebnisse der Bewertung sind zusammen mit denen der folgenden
Beispiele in Tabelle 2 gezeigt.
Beispiel 4
Der Ausdrucktest von Beispiel 1 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (80 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 11,0
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 1568 N/m (1,6 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertestes und danach wurden für
die jeweiligen Farben deutliche, schleierfreie Bilder mit ausreichender Bilddichte
erhalten, während in geringem Maße Verschmutzung der Blattrückseite
beobachtet wurde, deren Grad kein Problem darstellte. Dies kann einem Abschmutzen
bei hoher Temperatur, das durch eine Verschlechterung des Fixierbandes verursacht
worden ist, zuzuschreiben sein, was daraus gefolgert wird, dass bei einem geringfügig
beschädigten Bereich des Fixierbandes nach dem kontinuierlichen Kopiertest
in geringem Maße Ankleben von geschmolzenem Toner beobachtet wurde.
Beispiel 5
Der Ausdrucktest von Beispiel 1 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (80 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 7
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 294 N/m (0,3 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertestes und danach wurden für
die jeweiligen Farben deutliche, schleierfreie Bilder mit ausreichender Bilddichte
erhalten, während in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und
Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet wurden, deren Grad praktisch kein
Problem darstellte. Diese Mängel wurden in geringem Maße nur im Anfangsstadium
beobachtet und könnten einer teilweisen Abschälung von Bildern aufgrund
ungenügenden Fixierens zuzuschreiben sein.
Zur Ergänzung werden nachstehend die Bewertungspunkte, die bei
den vorstehenden Beispielen und Vergleichsbeispielen beurteilt wurden, und die Bewertungsmaßstäbe
beschrieben.
Nach dem Bedrucken von 3000 Blatt Normalpapier im Format A4 [für
CLC (Farb-Laserkopiergerät)] (80 g/m2, hergestellt von Canon K.K.)
wurden an fünf Stellen eines flächenhaften Bildes unter Anwendung eines
Macbeth-Reflexionsdensitometers (hergestellt von Macbeth Co.) Bilddichten gemessen,
und der Mittelwert der Bilddichten an den fünf Stellen wurde aufgezeichnet.
(Übrigens zeigten alle Tonerbilder, die im Anfangsstadium des kontinuierlichen
Kopiertests erzeugt wurden, eine Bilddichte von 1,40 oder darüber.) Anhand
des Mittelwertes der nach 3000 Blättern an fünf Stellen gemessenen Bilddichte
wurde die Bewertung gemäß dem folgenden Maßstab durchgeführt:
A: ≧ 1,40
B: ≧ 1,35 und < 1,40
C: ≧ 1,00 und < 1,35
D: < 1,00
<2> Bildschleier (Schleier)
Nach kontinuierlichem Bedrucken von 3000 Blättern im Format A4
wurde unter unter Verwendung jedes Farbtoners ein weißes (im Wesentlichen tonerfreies)
Bild erzeugt, und der Weißgrad des Papiers nach dem Bedrucken und der des leeren
Papiers wurden unter Anwendung eines Reflektometers "Model TC-6DS", hergestellt
von Tokyo Denshoku K.K.) gemessen.
Zur Messung des Weißgrades wurde für einen cyanfarbenen
Toner ein Amberlitfilter, für einen gelben Toner ein Blaufilter und für
andere Toner ein Grünfilter angewendet. Anhand der gemessenen Weißgradwerte
wurden gemäß der folgenden Formel Schleierwerte berechnet. Ein kleinerer
Wert bedeutet weniger Schleier.
Schleier (%) = (Weißgrad von leerem Papier) – [Weißgrad des weißen
Hintergrundbereichs (Nicht-Bildbereichs) des Papiers nach Bedrucken]
Für die jeweiligen Farbtoner wurde die Bewertung anhand des gemessenen
Schleierwertes gemäß dem folgenden Maßstab durchgeführt:
A: < 1,5 % (sehr gut)
B: ≧ 1,5 % und < 2,5 % (gut)
C: ≧ 2,5 % und < 4,0 % (ziemlich gut)
D: ≧ 4,0 % (schlecht)
<3> Unregelmäßiger Glanz (Glanz)
Der Grad des unregelmäßigen Glanzes wurde in Bezug auf flächenhafte
Bilder mit den jeweiligen Farben auf dem Papier im Format A4 (80 g/m2)
gemäß dem folgenden Maßstab bewertet:
A: Überhaupt nicht beobachtet.
B: Im Wesentlichen nicht beobachtet.
C: In geringem Grade beobachtet, der jedoch praktisch kein Problem darstellt.
D: Beträchtlicher unregelmäßiger Glanz beobachtet.
<4> Verschmutzung der Blattrückseite (Rückseitenverschmutzung)
Nach kontinuierlichem Bedrucken von 3000 Blättern im Format A4
wurde die Rückseite des Bildblattes in Bezug auf die Verschmutzung betrachtet
und gemäß dem folgenden Maßstab bewertet:
A: Überhaupt keine Verschmutzung beobachtet.
B: Im Wesentlichen keine Verschmutzung beobachtet.
C: In geringem Grade, der jedoch praktisch kein Problem darstellt, Verschmutzung
beobachtet.
D: Beträchtliche Verschmutzung beobachtet.
Beispiele 6 bis 12 und Vergleichsbeispiel 2
Für diese Beispiele wurde ein Bilderzeugungsgerät, wie es
in 11 (vorstehend beschrieben) veranschaulicht ist,
bereitgestellt, indem ein handelsüblicher Laserdrucker (hergestellt von Canon),
bei dem von einem elektrophotographischen Verfahren, das ein Einkomponentenentwicklungssystem
umfasst, Gebrauch gemacht wird, derart umgebaut wurde, dass die Fixiereinrichtung
durch eine Fixiereinrichtung 100 mit elektromagnetischer Induktionsheizung
ersetzt wurde.
Unter Bezugnahme auf 11 enthält
das Bilderzeugungsgerät eine lichtempfindliche Trommel 200, um die
herum eine Primäraufladewalze 217, an die eine Vorspannung angelegt
wird, eine Entwicklungseinrichtung 240, eine Übertragungsaufladewalze
214, an die eine Vorspannung angelegt wird, eine Reinigungseinrichtung
216 und Ausrichtungs- bzw. Passwalzen 224 angeordnet sind. Die
lichtempfindliche Trommel wurde durch die Primäraufladewalze 217,
an die eine Wechselspannung mit einem Spitze-Spitze-Wert von -2,0 kV und eine Gleichspannung
von -700 V angelegt wurden, auf -700 Volt aufgeladen und dann mit Laserlicht
223 bestrahlt, um darauf ein elektrostatisches Latentbild zu erzeugen.
Das elektrostatische Latentbild auf der lichtempfindlichen Trommel 200
wurde dann gemäß dem Umkehrentwicklungssystem durch die Entwicklungseinrichtung
240 mit einem negativ aufladbaren magnetischen Einkomponententoner entwickelt,
um auf der lichtempfindlichen Trommel 200 ein Tonerbild zu erzeugen, das
dann durch die Übertragungswalze 214 auf ein Aufzeichnungsmaterial
P, das zu einer Übertragungsstelle befördert und an die lichtempfindliche
Trommel 200 angepresst wurde, übertragen wurde. Das Aufzeichnungsmaterial
P, auf dem das darauf übertragene Tonerbild getragen wurde, wurde durch ein
Förderband 225 zu einer Fixiereinrichtung 100 befördert,
wo das Tonerbild durch Erhitzen auf dem Aufzeichnungsmaterial P fixiert wurde. Ein
auf der lichtempfindlichen Trommel zurückgebliebener Teil des Toners wurde
zur Reinigung durch die Reinigungseinrichtung 216 entfernt.
In dem Entwicklungsbereich wurde zwischen der lichtempfindlichen Trommel
200 und einem Entwicklungszylinder 202 eine Entwicklungsvorspannung
in Form einer mit einer Gleichspannung überlagerten Wechselspannung angelegt,
um zu bewirken, dass der auf dem Entwicklungszylinder 202 befindliche Toner
auf das elektrostatische Latentbild überspringt, das sich auf der lichtempfindlichen
Trommel 200 befindet.
Die Fixiereinrichtung 100, die in diesem Beispiel angewendet
wurde, war eine durch eine Presswalze angetriebene Fixiereinrichtung mit elektromagnetischer
Induktionsheizung, die in 12 veranschaulicht ist.
In diesem Beispiel umfasste das drehbare Heizelement 301
ein Fixierband 313, das aus einem Eisen-Kernzylinder 311 mit einem
Außendurchmesser von 40 mm und einer Dicke von 0,7 mm und einer 25 &mgr;m
dicken PTFE-Oberflächendeckschicht 312 bestand, und eine aus einem
Magnetkern 304, einer Erregerspule 303 und einem Spulenträgerelement
305 bestehende Magnetfelderzeugungseinrichtung.
Der Magnetkern 304 bestand aus einem Ferrit. Die Erregerspule
303 wurde gebildet, indem aus einer Vielzahl von feinen Kupferdrähten,
die jeweils elektrisch isoliert waren, ein Bündel gebildet wurde und das Bündel
in zehn Windungen gewickelt wurde. An die Erregerspule wurde eine Erregerspannung
mit einer Frequenz von 100 kHz angelegt.
Das drehbare Heizelement 301 wurde an eine Presswalze
302 mit einem Außendurchmesser von 35 mm angepresst, so dass es unter
der Wirkung einer bei der Anstoßstelle (Spalt) auftretenden Reibungskraft der
Drehung der Presswalze 302 folgend gedreht wurde. Die Presskraft wurde
auf das Heizelement 301 durch Federn 325a und 325b in
Richtung auf die Welle der Presswalze 302 ausgeübt.
Dies hatte zur Folge, dass die untere Oberfläche der Bandführungseinrichtung
318 und die obere Oberfläche der Presswalze 302 über
das dazwischen befindliche Fixierband 313 einen Fixierspalt N von 9,5 mm
bildeten, so dass in dem Fall, dass in den Fixierspalt N Papier von 75 g/m2
eingefügt war, ein linearer Druck von 882 N/m (0,9 kp/cm) ausgeübt wurde.
Die örtlichen Temperaturparameter Z1, Z2 und Z3 der Fixiereinrichtung wurden
wie folgt gemessen: Z1 = 175°C, Z2 = 162°C und Z3 = 159°C.
Unter den vorstehend angegebenen Bedingungen und in einer Umgebung
mit normaler Temperatur/normaler Feuchtigkeit (23°C/60 % rel.F.) wurden unter
Verwendung der Toner 1 bis 4 und 21 bis 24, die alle negativ aufladbare magnetische
schwarze Toner waren, jeweils kontinuierliche Einfarben-Bilderzeugungtests durchgeführt.
Jeder Bilderzeugungstest wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern, deren bedruckter
Flächenanteil jeweils 4 % betrug, auf 5000 Blättern in einem kontinuierlichen
Einfarbenbetrieb (d.h., in einer Betriebsweise, bei der der Tonerverbrauch beschleunigt
wurde, ohne dass für eine wesentliche Haltezeit des Bilderzeugungsgeräts
gesorgt wurde) mit einer Fixiergeschwindigkeit von 190 mm/s durchgeführt.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden Bilddichte und Schleier der gedruckten Bilder und die
Einflüsse des Anklebens von Toner an dem Fixierband und des Abriebs des Fixierbandes
auf die Verschmutzung und die Verschlechterung der erhaltenen Bilder bewertet.
Als Ergebnis wurde in Beispiel 6 sogar nach dem kontinuierlichen Kopiertest
eine ausreichende Bilddichte erhalten, ohne dass eine Verschmutzung der (Papier)blattrückseite
verursacht wurde.
In Beispiel 7 wurde eine geringe Zunahme von Schleier erkannt und
trat eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite auf, deren Grad jedoch überhaupt
kein Problem darstellte.
In Beispiel 8 wurden eine Verminderung der Bilddichte und eine Zunahme
von Schleier beobachtet, deren Grad jedoch praktisch kein Problem darstellte.
In Beispiel 9 ergab sich eine etwas niedrigere Bilddichte als in Beispiel
6. Ferner trat eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite auf, deren Grad
jedoch überhaupt kein Problem darstellte.
In Beispiel 10 war die Bilddichte etwas niedriger und die Schleierbildung
stärker als in Beispiel 6. Ferner wurde eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite
beobachtet, deren Grad jedoch kein Problem darstellte.
In Beispiel 11 stellten Bilddichte und Schleierbildung kein Problem
dar. Es trat eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite auf, die vermutlich
auf eine Verschlechterung des Fixierbandes zurückzuführen war, deren Grad
jedoch praktisch kein Problem darstellte.
In Beispiel 12 wurde die Schleierbildung stärker als in Beispiel
11, jedoch stellte ihr Grad praktisch kein Problem dar.
In Vergleichsbeispiel 2 wurden starke Verminderung der Bilddichte
und starker Schleier beobachtet. Ferner trat beim Fixierschritt "Rutschen" auf,
und es traten auch Fixierblattstau und Abschmutzen bei hoher Temperatur auf. Ferner
waren die erhaltenen Bilder von starker Verschmutzung der Blattrückseite und
unregelmäßigem Glanz begleitet.
Die Bewertungsergebnisse sind zusammen in Tabelle 3 gezeigt. Die Bewertungspunkte
und Bewertungsmaßstäbe sind dieselben wie für Tabelle 2.
Tabelle 3
Beispiele 13 bis 24 und Vergleichsbeispiele 3 bis 6
Alle Toner 5 bis 20 (von denen die Toner 8, 12, 16 und 28 Vergleichstoner
waren) wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts, das mit dem in Beispielen
1 bis 5 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest zur Wiedergabe einfarbiger
Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bilddichte auf 15 Blättern, die kontinuierlich
zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit von 12 Blättern im
Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen [d.h., der Bilderzeugungstest wurde
eingeleitet, nachdem man die Fixiereinrichtung derart stehengelassen hatte,
dass sie ausreichend auf Raumtemperatur abgekühlt war, und mit der tatsächlichen
Bilderzeugung wurde 20 s nach Einschalten des Bilderzeugungsgeräts begonnen
(Anlaufzeit = 20 s)]. Die ausgedruckten Bilder wurden in Bezug auf die folgenden
Punkte bewertet.
Flächenhafte quadratische Bilder (10 mm × 10 mm) wurden
in einer großen Zahl mit einer auf 1,0 mg/cm2 eingestellten flächenbezogenen
Tonermasse auf CLC-Papier im Format A4 (105 g/m2, hergestellt von Canon
K.K.) aufgedruckt. Die erhaltenen fixierten Bilder wurden durch fünf Hin- und
Herbewegungen eines Linsenreinigungspapiers unter einer Belastung von 50 g/cm2
gerieben, und die prozentuale Verminderung der Bilddichte wurde gemessen. Anhand
der gemessenen Werte der Verminderung der Bilddichte wurde eine Bewertung gemäß
dem folgenden Maßstab durchgeführt:
A: < 2 %
B: ≥ 2 % und < 5 %
C: ≥ 5 % und < 10 %
D: ≥ 10 %
Die Bewertung wurde für jeden Toner auf einem ersten Blatt und
einem 15. Blatt durchgeführt. Die Ergebnisse sind zusammen in der folgenden
Tabelle 4 gezeigt.
Tabelle 4
Die Toner, die in Beispielen 13 bis 24 verwendet wurden, lieferten
bei dem Reibechtheits-Fixierbarkeitstest gute Ergebnisse. Dies kann Umständen
wie z.B. den folgenden zuzuschreiben sein: (1) Die Fixiereinrichtung konnte als
Reaktion auf den Schnellstartbetrieb sofort eine ausreichende Fixierenergie erzeugen
und dem Toner zuführen; (2) die Zuführung von Fixierwärme wurde bei
dem kontinuierlichen Test in beständiger Weise (ohne Wärmemangel oder
-überschuss) bewirkt, und (3) der Feuchtigkeitsgehalt in dem Toner war auf
ein vorgeschriebenes niedriges Niveau vermindert. Gemäß Beispielen 13
bis 24 wurde bestätigt, dass es möglich ist, einen Toner und ein Bilderzeugungsverfahren
bereitzustellen, die während einer Wartezeit des Bilderzeugungsgeräts
kein Vorerhitzen einer Fixiereinrichtung erfordern, d.h. eine ausgezeichnete Schnellstartfähigkeit
und einen sparsamen Energieverbrauch zeigen.
Andererseits zeigten Vergleichsbeispiele 3 bis 6 einen etwas niedrigeren
Fixierbarkeitsgrad und verursachten etwas "Qualm".
Vergleichsbeispiel 7
Die Fixiereinrichtung in dem Bilderzeugungsgerät von Beispiel
13 wurde durch eine so genannte Surf-Fixiereinrichtung ersetzt, d.h., durch eine
Fixiereinrichtung, bei der für die Zuführung von zum Fixieren dienender
Wärme von einem Heizwiderstandselement ein Fixierband angewendet wird. Bei
der Fixiereinrichtung von 9 wurde Wärme, die
von einer Heizeinrichtung 113, die einem Tonerbild t1 gegenüberliegend
angeordnet war, erzeugt worden war, dem Tonerbild über ein dazwischen eingefügtes
Folienelement 111 zugeführt, während ein Spalt mit einer Breite
von 7 mm gebildet und ein linearer Druck von 392 N/m (0,4 kp/cm) ausgeübt wurde.
Das Fixieren wurde mit einer Geschwindigkeit von 72 mm/s, einer Temperatur von 190°C
in der Nähe des Fixierspaltes und einer Anlaufzeit von 20 s durchgeführt.
Die Presswalze 112 umfasste einen Metallkern, der nacheinander mit einer
elastischen Schicht, einer Schicht aus fluorhaltigem Gummi und einer Schicht aus
fluorhaltigem Harz beschichtet worden war. Mit Ausnahme der Anwendung der Surf-Fixiereinrichtung
wurde ein im Schnellstartbetrieb durchgeführter Kopiertest (d.h., ein Kopiertest
mit einer vom Zustand einer ausreichenden Abkühlung auf Raumtemperatur ausgehend
eingeleiteteten Bilderzeugung) ähnlich wie in Beispiel 13 unter Verwendung
von Toner 9 (gelb) in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) durchgeführt. Wie in 9
gezeigt ist, betrugen die Temperaturen vor und nach dem Spalt 145°C bzw. 151°C.
Die Beständigkeit des fixierten Bildes wurde in ähnlicher Weise durch
Reiben bewertet.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte auf dem ersten bedruckten Blatt 15,3 % (Grad D), so
dass eine schlechtere Fixierbarkeit bei der kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt
wurde.
Beispiele 25 bis 31 und Vergleichsbeispiel 8
Alle Toner 1 bis 4 und 21 bis 24 (von denen Toner 4 ein Vergleichstoner
war) wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts, das mit dem in Beispielen
6 bis 12 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest zur Wiedergabe einfarbiger
Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bildichte auf 15 Blättern, die kontinuierlich
zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit von 12 Blättern im
Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen (d.h., die Bilderzeugung wurde eingeleitet,
nachdem man die Fixiereinrichtung derart stehengelassen hatte, dass sie ausreichend
auf Raumtemperatur abgekühlt war). Die ausgedruckten Bilder wurden ähnlich
wie in Beispielen 13 bis 24 bewertet. Die Ergebnisse sind zusammen in der nachstehenden
Tabelle 5 gezeigt.
Tabelle 5
Vergleichsbeispiel 9
Der im Schnellstartbetrieb durchgeführte Kopiertest von Beispiel
25 wurde wiederholt, außer dass die dabei angewendete Fixiereinrichtung durch
eine in 16 veranschaulichte Oberflächenfixiereinrichtung
(mit der in Vergleichsbeispiel 7 angewendeten identisch) ersetzt wurde und die Fixierbedingungen
ähnlich wie in Vergleichsbeispiel 7 abgeändert wurden. Zu dieser Zeit
betrugen die Folientemperaturen 141°C und 151°C, wie es in 16
gezeigt ist.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte 16,2 % (Grad D), so dass eine schlechtere Fixierbarkeit
bei der kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt wurde.
Bindemittelharz-Herstellungsbeispiel 1
In einen aus Glas hergestellten auseinandernehmbaren Kolben, der mit
einem Temperaturfühler, einem Edelstahl-Rührstab, einem Rückflusskühler
und einem Stickstoffeinleitungsrohr ausgestattet war, wurden 200 Masseteile Xylol
eingebracht und auf die Rückflusstemperatur erhitzt. Dem System wurde eine
Flüssigkeitsmischung aus 80 Masseteilen Styrol, 20 Masseteilen n-Butylacrylat
und 2,3 Masseteilen Di-tert.-butylperoxid tropfenweise zugesetzt, worauf zur Beendigung
der Polymerisation der Lösung 7-stündiges Erhitzen unter Rückfluss
des Xylols folgte, wodurch eine Lösung eines niedermolekularen Harzes erhalten
wurde.
Andererseits wurden 65 Masseteile Styrol, 25 Masseteile Butylacrylat,
10 Masseteile Monobutylmaleat, 0,2 Masseteile Polyvinylalkohol, 200 Masseteile entgastes
Wasser und 0,5 Masseteile Benzoylperoxid vermischt und dispergiert. Die erhaltene
SuspensionsDispersionsflüsigkeit wurde in einer Stickstoffatmosphäre auf
85°C erhitzt und zur Beendigung der Polymerisation 24 Stunden lang bei dieser
Temperatur gehalten, wodurch ein hochmolekulares Harz gewonnen wurde.
30 Masseteile des hochmolekularen Harzes wurden der in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellten Lösung, die 70 Masseteile des niedermolekularen
Harzes enthielt, unmittelbar nach Beendigung der Lösungspolymerisation zugesetzt
und darin vollständig gelöst, worauf Abdestillieren des Lösungsmittels
folgte, wodurch Bindemittelharz (I) gewonnen wurde.
Als Ergebnis einer Analyse zeigte Bindemittelharz (I) eine Peak-Molmasse
an der Seite niedrigerer Molmassen (Mp1) von 1 × 104, eine Peak-Molmasse
an der Seite höherer Molmassen (Mp2) von 55 × 104, eine massegemittelte
Molmasse (Mw) von 30 × 104, eine anzahlgemittelte Molmasse (Mn)
von 5,5 × 104 und eine Glasumwandlungstemperatur (Tg) von 55°C.
Toner-Herstellungsbeispiel 25
Die vorstehend angegebenen Materialien wurden in einem Mischer vermischt
und mit einem auf 160°C erhitzten Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet.
Das geknetete Produkt wurde nach seiner Abkühlung mit einer Hammermühle
grob zerkleinert und mit eines Prallstrahlmühle (hergestellt von Nippon Pneumatic
Kogyo K.K.) fein pulverisiert, worauf Windsichten folgte, wodurch Tonerteilchen
gewonnen wurden. Die Tonerteilchen wurden dann einer zum Sphärischmachen dienenden
Behandlung mit einem diskontinuierlich arbeitenden Oberflächenbehandlungsgerät
vom Schlag- bzw. Pralltyp (Temp. = 50°C, Umfangsgeschwindigkeit der rotierenden
Behandlungsschaufel = 90 m/s) unterzogen, wodurch sphärisch gemachte Tonerteilchen
(D4 = 7,7 &mgr;m) erhalten wurden.
Dann wurden 100 Masseteile der sphärisch gemachten Tonerteilchen
mit einem Henschel-Mischer (hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit 1,0 Masseteilen
eines hydrophoben Siliciumdioxid-Feinpulvers mit einer spezifischen Oberfläche
gemäß BET (SBET) von 140 m2/g, das erhalten worden
war, indem Siliciumdioxid-Feinpulver mit einer mittleren Primärteilchengröße
(Dp1) von 12 nm zuerst mit Hexamethyldisilazan und dann mit Siliconöl oberflächenbehandelt
wurde, vermischt, wodurch Toner 25 (schwarzer magnetischer Toner) erhalten wurde.
Toner 25 zeigte eine mittlere Zirkularität (Cav) von
0,954, einen Restmonomergehalt (Mres.) von 80 ppm und einen Feuchtigkeitsgehalt
von 0,25 Masse%.
Einige Zusammensetzungseigenschaften und physikalische Eigenschaften
von Toner 25 sind in Tabelle 6 bzw. 7 zusammen mit denen von Tonern, die in den
folgenden Beispielen erhalten wurden, gezeigt.
Toner-Herstellungsbeispiele 26 bis 29
Toner 26 bis 29 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
25 hergestellt, außer dass die Art und die Mengen des Ladungssteuerungsmittels
und der Farbmittel in der in Tabelle 6 gezeigten Weise verändert wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 30
In Tabelle 6 gezeigte Ausgangsmaterialien (mit Ausnahme von hydrophobem
Siliciumdioxid) wurden in einem Mischer vermischt und mit einem auf 160°C erhitzten
Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet. Das geknetete Produkt wurde nach seiner
Abkühlung mit einer Hammermühle grob zerkleinert und mit einer Prallstrahlmühle
(hergestellt von Nippon Pneumatic Kogyo K.K.) fein pulverisiert. Das erhaltene pulverisierte
Produkt wurde mit einem Windsichter klassiert, wodurch Tonerteilchen mit unbestimmter
Gestalt (D4 = 7,8 &mgr;m) erhalten wurden. Dann wurden 100 Masseteile der Tonerteilchen
mit 1,0 Masseteilen eines hydrophoben Siliciumdioxid-Feinpulvers, das mit dem in
Herstellungsbeispiel 25 hergestellten identisch war, vermischt.
Toner-Herstellungsbeispiele 31 bis 34
Toner 31 bis 34 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
30 hergestellt, außer dass die Art und die Mengen des Ladungssteuerungsmittels
und der Farbmittel in der in Tabelle 6 gezeigten Weise verändert wurden.
Einige Eigenschaften der Toner 25 bis 34 sind zusammen in Tabelle
7 gezeigt.
Tabelle 6: Zusammensetzung von Tonern
Wie in Tabelle 7 gezeigt ist, zeigten die in Toner-Herstellungsbeispielen
25 bis 34 hergestellten Toner 25 bis 34 alle G' (110°C) ≤ 1,00 ×
106 dN/m2 und G' (140°C) ≥ 7,00 × 103
dN/m2.
Toner-Herstellungsbeispiel 35
In 710 Masseteile entionisiertes Wasser wurden 450 Masseteile einer
wässrigen 0,1 m Na3PO4-Lösung hineingegeben, und
nach Erhitzen auf 60°C wurden nach und nach 67,7 Masseteile einer wässrigen
1,07 m CaCl2-Lösung dazugegeben, wodurch ein Calciumphosphat
enthaltendes wässriges Medium gebildet wurde.
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden zur Bildung einer Monomermischung
mit einem Homogenisiermischer (TK Homomixer, hergestellt von Tokushu Kika Kogyo
K.K.) gleichmäßig dispergiert und vermischt. Die Monomermischung wurde
auf 60°C erwärmt, und 7,5 Masseteile desselben Esterwachses wie in Herstellungsbeispiel
1 verwendet wurden dazugegeben und eingemischt. Ferner wurden darin 4 Masseteile
2,2'-Azobis(2,4-dimethylvaleronitril) gelöst, wodurch eine polymerisierbare
Monomermischung erhalten wurde.
Die polymerisierbare Monomermischung wurde in das in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellte wässrige Medium eingebracht und mit einem
Homogenisiermischer (TK Homomixer, hergestellt von Tokushu Kika Kogyo K.K.) bei
65°C in einer N2-Atmosphäre 15 min lang mit 10.000 U/min gerührt,
um die Tröpfchen der polymerisierbaren Mischung zu dispergieren. Dann wurde
das System weiter mit einem Schaufelrührer gerührt und einer 6-stündigen
Reaktion bei 65°C unterzogen, worauf weiteres 4-stündiges Rühren
bei einer erhöhten Temperatur von 80°C folgte. Nach der Polymerisation
wurde das System einer 2-stündigen Destillation bei 80°C unterzogen. Danach
wurde die Suspensionsflüssigkeit abgekühlt, und zum Auflösen des
Calciumphosphats wurde Salzsäure dazugegeben, worauf Gewinnung von Polymerisatteilchen
durch Filtrieren und Waschen mit Wasser folgte, wodurch feuchte magnetische farbige
Teilchen gewonnen wurden.
Die farbigen Teilchen wurden dann 72 Stunden lang bei 40°C getrocknet,
wodurch farbige Teilchen (nichtmagnetische Tonerteilchen) mit einer massegemittelten
Teilchengröße (D4) von 6,6 &mgr;m gewonnen wurden.
100 Masseteile der Tonerteilchen wurden dann mit einem Henschel-Mischer
(hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit 1,2 Masseteilen eines hydrophoben
Siliciumdioxid-Feinpulvers mit einer spezifischen Oberfläche gemäß
BET (SBET) von 140 m2/g, das erhalten worden war, indem Siliciumdioxid-Feinpulver
mit einer mittleren Primärteilchengröße (Dp1) von 12 nm mit Heramethyldisilazan
oberflächenbehandelt wurde, vermischt, wodurch Toner 35 (negativ aufladbarer,
nichtmagnetischer schwarzer Toner) erhalten wurde.
Toner 35 zeigte eine mittlere Zirkularität (Cav) von
0,990, einen Restmonomergehalt (Mres.) von 80 ppm und einen Feuchtigkeitsgehalt
von 0,18 Masse%.
Einige Zusammensetzungseigenschaften und physikalische Eigenschaften
von Toner 35 sind in Tabelle 8 bzw. 9 zusammen mit denen von Tonern, die in den
folgenden Beispielen erhalten wurden, gezeigt.
Toner-Herstellungsbeispiele 36 bis 39
Toner 36 bis 39 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
35 hergestellt, außer dass die Art und die Mengen der Farbmittel in der in
Tabelle 8 gezeigten Weise verändert wurden.
Toner-Herstellungsbeispiele 40 und 41
Toner 40 und 41 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
35 hergestellt, außer dass die Destillationsdauer nach der Polymerisation auf
20 min bzw. 1 Stunde verändert wurde und die Trocknungsdauer auf 36 Stunden
bzw. 60 Stunden verändert wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 42
Die Schritte bis zur Bildung von Tröpfchen der polymerisierbaren
Mischung wurden ähnlich wie in Herstellungsbeispiel 35 durchgeführt, außer
dass in Tabelle 8 gezeigte Ausgangsmaterialien verwendet wurden. Dann wurde das
System ferner mit einem Schaufelmischer gerührt und einer 6-stündigen
Reaktion bei 65°C unterzogen, worauf eine weitere 1-stündige Reaktion
bei 80°C unter Rühren folgte. Die Suspensionsflüssigkeit wurde nach
der Reaktion nicht destilliert, sondern wurde danach abgekühlt, worauf ähnlich
wie in Herstellungsbeispiel 35 Zusatz von Salzsäure zum Auflösen des Calciumphosphats,
Filtrieren, Waschen mit Wasser und Trocknen folgten, außer dass die Trocknungsdauer
zu 10 Stunden verändert wurde, wodurch Tonerteilchen (D4 = 6,8 &mgr;m) gewonnen
wurden.
100 Masseteile der Tonerteilchen wurden mit 1,0 Masseteilen desselben
hydrophoben Siliciumdioxidpulvers, das in Herstellungsbeispiel 35 verwendet wurde,
vermischt, wodurch Toner 42 erhalten wurde.
Toner 43 bis 46 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
42 hergestellt, außer dass die Art und die Mengen der Farbmittel in der in
Tabelle 8 gezeigten Weise verändert wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 47
Toner 47 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 39 hergestellt,
außer dass die Art und die Menge des Farbmittels in der in Tabelle 8 gezeigten
Weise verändert wurden und Siliciumdioxid ohne Oberflächenbehandlung verwendet
wurde.
Die Eigenschaften der in den vorstehend beschriebenen Herstellungsbeispielen
hergestellten Toner 35 bis 47 sind zusammen in Tabelle 9 gezeigt.
Wie in Tabelle 9 gezeigt ist, zeigten die in Toner-Herstellungsbeispielen
35 bis 47 hergestellten Toner 35 bis 47 alle G' (110°C) ≤ 1,00 ×
106 dN/m2 und G' (140°C) ≥ 7,00 × 103
dN/m2.
Beispiele 32 bis 35
Ein kontinuierlicher Vollfarben-Kopiertest wurde in derselben Weise
wie in Beispiel 1 durchgeführt, außer dass in jedem Beispiel vier Farbtoner
verwendet wurden, die in Tabelle 10 gezeigt sind. Die Bewertungsergebnisse sind
auch in Tabelle 10 gezeigt.
In Beispielen 32 bis 35 wurde auch die Vollfarben-Bildmischbarkeit
bewertet. Eine Sichtprüfung der Vollfarbenbilder ergab, dass in allen Bereichen
des Bildes eine vollständige Farbmischung bewirkt worden war, so
dass überhaupt kein Problem zurückblieb.
Beispiele 36 bis 42
Ein Einfarben-Bilderzeugungtest wurde in derselben Weise wie in Beispiel
6 durchgeführt, außer dass die in Tabelle 11 gezeigten magnetischen schwarzen
Toner verwendet wurden. Die Ergebnisse sind auch in Tabelle 11 gezeigt.
Tabelle 11
Beispiele 43 bis 58(1) Farbbilderzeugungsgerät
Es wurde ein Bilderzeugungsgerät bereitgestellt, wie es in
1 veranschaulicht ist. Es war dem in Beispiel 1 angewendeten
Bilderzeugungsgerät ähnlich, außer dass die lichtempfindliche Trommel
101 auf ein Oberflächenpotenzial von etwa -600 Volt aufgeladen wurde
und die Federn 25a und 25b (3) verändert
wurden, so dass die untere Oberfläche des Bandführungselements
16a und die obere Oberfläche der Presswalze 30 derart aneinandergepresst
wurden, dass ein Fixierspalt N von 9,0 mm gebildet wurde und beim Einfügen
eines Papiers von 80 g/m2 in den Fixierspalt N ein linearer Druck von
784 N/m (0,8 kp/cm) ausgeübt wurde.
Unter den vorstehend angegebenen Bedingungen und in einer Umgebung
mit normaler Temperatur/normaler Feuchtigkeit (23°C/60 % rel.F.) wurden unter
Verwendung der jeweils in Tabelle 12 angegebenen Toner kontinuierliche Vollfarben-Bilderzeugungtests
durchgeführt. Jeder Bilderzeugungstest wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern
mit den jeweiligen Farben, deren bedruckter Flächenanteil jeweils 5 % betrug,
auf 7000 Blättern in einem kontinuierlichen Vollfarbenbetrieb (d.h., in einer
Betriebsweise, bei der der Tonerverbrauch beschleunigt wurde, ohne dass für
eine wesentliche Haltezeit der Entwicklungseinrichtung gesorgt wurde) mit einer
Fixiergeschwindigkeit von 94 mm/s durchgeführt.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden zur Prüfung auf unregelmäßigen Glanz
auf jedes 500. Blatt flächenhafte Bilder mit den jeweiligen Farben aufgedruckt,
und die Bilder auf jedem Blatt wurden auf unregelmäßigen Glanz geprüft.
Ferner wurden Bilddichte und Schleier der gedruckten Bilder und die Einflüsse
des Anklebens von Toner an dem Fixierband 10 und des Abriebs des Fixierbandes
10 auf die Verschmutzung und die Verschlechterung der erhaltenen Bilder
bewertet.
Die jeweiligen Toner der vorliegenden Erfindung behielten die Bilddichte
und den Schleiergrad, die im Anfangsstadium erhalten wurden, bis zum Ende des kontinuierlichen
Kopiertests bei.
Die Bewertungsergebnisse sind auch in Tabelle 12 gezeigt. Die Bewertungspunkte
Rückseitenverschmutzung (Verschmutzung der Blattrückseite), Glanz (unregelmäßiger
Glanz), I.D. (Bilddichte) und Schleier (Bildschleier) wurden in derselben Weise
wie in Beispiel 1 bewertet, außer dass die Bilder nach dem Bedrucken von 7000
Blättern bewertet wurden.
Weitere Bewertungspunkte wurden in der folgenden Weise bewertet.
<6> Verschmutzung und Ankleben an Fixierband (Verschmutzung und Ankleben)
Nach kontinuierlichem Aufdrucken der vorstehend erwähnten Bilder
auf 7000 Blatt CLC-Papier im Format A4 (80 g/m2, hergestellt von Canon
K.K.) wurden der Grad der Verschmutzung und des Anklebens von geschmolzenem Toner
an dem in der Fixiereinrichtung enthaltenen Fixierband durch Sichtprüfung beurteilt
und gemäß dem folgenden Maßstab bewertet, während parallel zu
den flächenhaften Bildern, die zur Bewertung des unregelmäßigen Glanzes
angewendet wurden, schadhafte Bereiche (falls beobachtet) bestätigt wurden:
A: Überhaupt nicht beobachtet.
B: Im Wesentlichen nicht beobachtet.
C: In geringem Grade beobachtet, der jedoch praktisch kein Problem darstellt.
D: Beträchtliche Verschmutzung oder beträchtliches Ankleben von geschmolzenem
Toner beobachtet.
<7> Beschädigung des Fixierbandes
Nach kontinuierlichem Aufdrucken der vorstehend erwähnten Bilder
auf 7000 Blatt CLC-Papier im Format A4 wurden an dem Fixierband vorhandene Schäden
wie z.B. Abrieb oder sehr feine Schrammen durch Sichtprüfung beurteilt und
gemäß dem folgenden Maßstab bewertet, während parallel zu den
flächenhaften Bildern, die zur Bewertung des unregelmäßigen Glanzes
angewendet wurden, schadhafte Bereiche (falls beobachtet) bestätigt wurden:
A: Überhaupt nicht beobachtet.
B: Im Wesentlichen nicht beobachtet.
C: In geringem Grade beobachtet, der jedoch praktisch kein Problem darstellt.
D: Beträchtliche Schäden beobachtet.
Beispiele 59 bis 65(2) Einfarbenbilderzeugungsgerät
Es wurde ein Bilderzeugungsgerät bereitgestellt, wie es in
11 veranschaulicht ist. Es war dem in Beispiel 6 angewendeten
Bilderzeugungsgerät ähnlich, außer dass die lichtempfindliche Trommel
200 auf ein Oberflächenpotenzial von etwa -600 Volt aufgeladen wurde
und die Federn 325a und 325b (13)
verändert wurden, so dass die untere Oberfläche der
Bandführungseinrichtung 318 und die obere Oberfläche der Presswalze
302 derart aneinandergepresst wurden, dass ein Fixierspalt N von 9,0 mm
gebildet wurde und beim Einfügen eines Papiers von 75 g/m2 in den
Fixierspalt N ein linearer Druck von 784 N/m (0,8 kp/cm) ausgeübt wurde.
Unter den vorstehend angegebenen Bedingungen und in einer Umgebung
mit normaler Temperatur/normaler Feuchtigkeit (25°C/50 % rel.F.) wurden unter
Verwendung der jeweils in Tabelle 13 angegebenen Toner kontinuierliche Einfarben-Bilderzeugungtests
durchgeführt. Jeder Bilderzeugungstest wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern,
deren bedruckter Flächenanteil jeweils 5 % betrug, auf 7000 Blättern in
einem kontinuierlichen Betrieb (d.h., in einer Betriebsweise, bei der der Tonerverbrauch
beschleunigt wurde, ohne dass für eine wesentliche Haltezeit des Bilderzeugungsgeräts
gesorgt wurde) mit einer Fixiergeschwindigkeit von 190 mm/s durchgeführt.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden nach dem Bedrucken von 7000 Blättern in derselben
Weise wie vorstehend beschrieben Bilddichte und Schleier der gedruckten Bilder und
die Einflüsse des Anklebens von Toner an dem Fixierband 313 und des
Abriebs des Fixierbandes 313 auf die Verschmutzung und die Verschlechterung
der erhaltenen Bilder bewertet.
Die Bewertungsergebnisse sind auch in Tabelle 13 gezeigt.
Tabelle 13
Beispiele 66 bis 73
Alle Toner 35 bis 38 und 42 bis 45 wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts,
das mit dem in Beispiel 1 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger
Temperatur/niedriger Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest
zur Wiedergabe einfarbiger Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bilddichte auf
20 Blättern, die kontinuierlich zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit
von 12 Blättern im Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen (d.h., die
Bilderzeugung wurde eingeleitet, nachdem man die Fixiereinrichtung derart stehengelassen
hatte, dass sie ausreichend auf Raumtemperatur abgekühlt war). Die ausgedruckten
Bilder wurden in Bezug auf die folgenden Punkte bewertet.
Flächenhafte quadratische Bilder (10 mm × 10 mm) wurden
in einer großen Zahl mit einer auf 1,0 mg/cm2 eingestellten flächenbezogenen
Tonermasse auf CLC-Papier im Format A4 (105 g/m2, hergestellt von Canon
K.K.) aufgedruckt. Die erhaltenen fixierten Bilder wurden durch fünf Hin- und
Herbewegungen eines Linsenreinigungspapiers unter einer Belastung von 50 g/cm2
gerieben, und die prozentuale Verminderung der Bilddichte wurde gemessen. Anhand
der gemessenen Werte der Verminderung der Bilddichte wurde eine Bewertung gemäß
dem folgenden Maßstab durchgeführt: A: < 2 %
B: ≥ 2 % und < 5 %
C: ≥ 5 % und < 10 %
D: ≥ 10 %
Die Bewertung wurde für jeden Toner auf einem ersten Blatt und
einem 20. Blatt durchgeführt. Die Ergebnisse sind zusammen in der folgenden
Tabelle 14 gezeigt.
Tabelle 14
Die Toner, die in Beispielen 66 bis 73 verwendet wurden, lieferten
bei dem Reibechtheits-Fixierbarkeitstest gute Ergebnisse. Dies kann Umständen
wie z.B. den folgenden zuzuschreiben sein: (1) Die Fixiereinrichtung konnte als
Reaktion auf den Schnellstartbetrieb sofort eine ausreichende Fixierenergie erzeugen
und dem Toner zuführen; (2) die Zuführung von Fixierwärme wurde bei
dem kontinuierlichen Test in beständiger Weise (ohne Wärmemangel oder
-überschuss) bewirkt, und (3) der Feuchtigkeitsgehalt in dem Toner war auf
ein vorgeschriebenes niedriges Niveau vermindert. Gemäß Beispielen 66
bis 73 wurde bestätigt, dass es möglich ist, einen Toner und ein Bilderzeugungsverfahren
bereitzustellen, die während einer Wartezeit des Bilderzeugungsgeräts
kein Vorerhitzen einer Fixiereinrichtung erfordern, d.h. eine ausgezeichnete Schnellstartfähigkeit
und einen sparsamen Energieverbrauch zeigen.
Vergleichsbeispiel 10
Die Fixiereinrichtung in dem Bilderzeugungsgerät von Beispiel
66 wurde durch eine so genannte Surf-Fixiereinrichtung ersetzt, d.h., durch eine
Fixiereinrichtung, bei der für die Zuführung von zum Fixieren dienender
Wärme von einem Heizwiderstandselement ein Fixierband angewendet wird. Bei
der Fixiereinrichtung von 9 wurde Wärme, die
von einer Heizeinrichtung 113, die einem Tonerbild t1 gegenüberliegend
angeordnet war, erzeugt worden war, dem Tonerbild über ein dazwischen eingefügtes
Folienelement 111 zugeführt, während ein Spalt mit einer Breite
von 7 mm gebildet und ein linearer Druck von 392 N/m (0,4 kp/cm) ausgeübt wurde.
Das Fixieren wurde mit einer Geschwindigkeit von 72 mm/s, einer Temperatur von 190°C
in der Nähe des Fixierspaltes und einer Anlaufzeit von 20 s durchgeführt.
Die Presswalze 112 umfasste einen Metallkern, der nacheinander mit einer
elastischen Schicht, einer Schicht aus fluorhaltigem Gummi und einer Schicht aus
fluorhaltigem Harz beschichtet worden war. Mit Ausnahme der Anwendung der Surf-Fixiereinrichtung
wurde ein im Schnellstartbetrieb durchgeführter Kopiertest (d.h., ein Kopiertest
mit einer vom Zustand einer ausreichenden Abkühlung auf Raumtemperatur ausgehend
eingeleiteteten Bilderzeugung) ähnlich wie in Beispiel 66 unter Verwendung
von Toner 35 (schwarz) in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger Feuchtigkeit
(15°C/10 % rel.F.) durchgeführt. Die Beständigkeit des fixierten
Bildes wurde in ähnlicher Weise durch Reiben bewertet.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte auf dem ersten Blatt 13,2 %, so dass eine schlechtere
Fixierbarkeit bei der kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt wurde.
Beispiele 74 bis 78
Alle Toner 39, 40, 41, 46 und 47 wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts,
das mit dem in Beispiel 59 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger
Temperatur/niedriger Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest
zur Wiedergabe einfarbiger Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bilddichte auf
20 Blättern, die kontinuierlich zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit
von 12 Blättern im Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen (d.h., die
Bilderzeugung wurde eingeleitet, nachdem man die Fixiereinrichtung
derart stehengelassen hatte, dass sie ausreichend auf Raumtemperatur abgekühlt
war). Die ausgedruckten Bilder wurden ähnlich wie in Beispiel 59 bewertet.
Die Ergebnisse sind zusammen in der nachstehenden Tabelle 15 gezeigt.
Tabelle 15
Vergleichsbeispiel 11
Der im Schnellstartbetrieb durchgeführte Kopiertest von Beispiel
74 wurde wiederholt, außer dass die dabei angewendete Fixiereinrichtung durch
eine in 9 veranschaulichte Oberflächenfixiereinrichtung
(mit der in Vergleichsbeispiel 7 angewendeten identisch) ersetzt wurde und die Fixierbedingungen
ähnlich wie in Vergleichsbeispiel 7 abgeändert wurden.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte auf dem ersten Blatt 14,9 %, so dass eine schlechtere
Fixierbarkeit bei der kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt wurde.
Beispiel 79
Der Ausdrucktest von Beispiel 59 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (75 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 11,0
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 1568 N/m (1,6 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertestes und danach wurden deutliche,
schleierfreie Bilder mit ausreichender Bilddichte erhalten, während in geringem
Maße Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet wurde, deren Grad kein
Problem darstellte. In geringem Maße wurde auch Beschädigung des Fixierbandes
erkannt.
Beispiel 80
Der Ausdrucktest von Beispiel 59 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (75 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 7
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 294 N/m (0,3 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertestes und danach wurden deutliche,
schleierfreie Bilder mit ausreichender Bilddichte erhalten, während in geringem
Maße unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung der Blattrückseite
beobachtet wurden, deren Grad praktisch kein Problem darstellte.
Die Ergebnisse sind zusammen in der nachstehenden Tabelle 16 gezeigt.
Tabelle 16
Toner-Herstellungsbeispiel 48
In 809 Masseteile entionisiertes Wasser wurden 501 Masseteile einer
wässrigen 0,1 m Na3PO4-Lösung hineingegeben, und
nach Erhitzen auf 60°C wurden nach und nach 67,7 Masseteile einer wässrigen
1,07 m CaCl2-Lösung dazugegeben, wodurch ein Calciumphosphat enthaltendes
wässriges Medium gebildet wurde.
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden zur Bildung einer Monomermischung
mit einer Reibmühle gleichmäßig dispergiert und gemischt. Die Monomermischung
wurde auf 60°C erwärmt, und 12 Masseteile eines hauptsächlich aus
Behenylbehenat bestehenden Esterwachses (Tabs = 72°C, Tevo
= 70°C) wurden dazugegeben und eingemischt. Ferner wurden darin 3 Masseteile
2,2'-Azobis(2,4-dimethylvaleronitril) (T1/2 = 140 min bei 60°C,
Polymerisationsinitiator) gelöst, wodurch eine polymerisierbare Monomermischung
erhalten wurde.
Die polymerisierbare Monomermischung wurde in das in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellte wässrige Medium eingebracht und zum Dispergieren
der Tröpfchen der polymerisierbaren Mischung 15 min lang bei 60°C in einer
N2-Atmosphäre mit 10.000 U/min mit einem Homogenisiermischer (TK
Homomixer, hergestellt von Tokushu Kika Kogyo K.K.) gerührt. Dann wurde das
System weiter mit einem Schaufelrührer gerührt und einer 6-stündigen
Reaktion bei 60°C unterzogen, worauf weiteres 4-stündiges Rühren
bei einer erhöhten Temperatur von 80°C folgte. Nach der Polymerisation
wurde das System einer 3-stündigen Destillation bei 80°C unterzogen. Danach
wurde die Suspensionsflüssigkeit abgekühlt, und zum Auflösen des
Calciumphosphats wurde Salzsäure dazugegeben, worauf Gewinnung von Polymerisatteilchen
durch Filtrieren und Waschen mit Wasser folgte, wodurch feuchte farbige Teilchen
gewonnen wurden.
Die farbigen Teilchen wurden dann 12 Stunden lang bei 40°C getrocknet,
wodurch farbige Teilchen (Tonerteilchen) (D4 = 7,6 &mgr;m) gewonnen wurden.
100 Masseteile der Tonerteilchen wurden dann mit einem Henschel-Mischer
(hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit 1,2 Masseteilen eines hydrophoben
Siliciumdioxid-Feinpulvers (SBET = 200 m2/g), das erhalten
worden war, indem Siliciumdioxid-Feinpulver (Dp1 = 12 nm) mit Siliconöl oberflächenbehandelt
wurde, vermischt, wodurch Toner 48 erhalten wurde.
Einige typische Eigenschaften und charakteristische Merkmale des auf
diese Weise hergestellten Toners 48 sind in der nachstehenden Tabelle 17 zusammen
mit denen der in den folgenden Herstellungsbeispielen hergestellten Toner 49 bis
68 gezeigt.
Toner-Herstellungsbeispiele 49 und 50
Toner 49 und 50 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
48 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden bzw. 8 Stunden
verändert wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 51
Toner 51 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 48 hergestellt,
außer dass die 7,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 10 Masseteile C.I. Pigment Yellow 174 ersetzt wurden und die Monoazofarbstoff-Fe-Verbindung
durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiele 52 und 53
Toner 52 und 53 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
51 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden bzw. 8 Stunden
verändert wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 54
Toner 54 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 48 hergestellt,
außer dass die 7,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 10 Masseteile C.I. Pigment Red 122 ersetzt wurden und die Monoazofarbstoff-Fe-Verbindung
durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiele 55 und 56
Toner 55 und 56 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
54 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden bzw. 8 Stunden
verändert wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 57
Toner 57 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 48 hergestellt,
außer dass die 7,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 10 Masseteile C.I. Pigment Blue 15:3 ersetzt wurden und die Monoazofarbstoff-Fe-Verbindung
durch eine Dialkylsalicylsäure-Metallverbindung ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiele 58 und 59
Toner 58 und 59 wurden in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel
57 hergestellt, außer dass die Trocknungsdauer zu 10 Stunden bzw. 8 Stunden
verändert wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 60
Die vorstehend angegebenen Materialien wurden in einem Mischer vermischt
und mit einem auf 110°C erhitzten Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet.
Das geknetete Produkt wurde nach seiner Abkühlung mit einer Hammermühle
(hergestellt von Hosokawa Micron K.K.) grob zerkleinert und mit einer Prallstrahlmühle,
bei der die Prallplatte bezüglich der Aufprallrichtung in einem Winkel von
90 Grad angeordnet war, fein pulverisiert. Das pulverisierte Produkt wurde durch
Windsichten klassiert, wodurch Tonerteilchen (D4 = 7,2 &mgr;m) gewonnen wurden.
Die Tonerteilchen wurden dann einer zum Sphärischmachen dienenden Behandlung
mit einem diskontinuierlich arbeitenden Oberflächenbehandlungsgerät vom
Schlag- bzw. Pralltyp (Umfangsgeschwindigkeit der Behandlungsschaufel = 80 m/s,
Behandlungsdauer = 3 min) unterzogen.
Dann wurden 100 Masseteile der sphärisch gemachten Tonerteilchen
mit einem Henschel-Mischer mit 1,2 Masseteilen eines nicht oberflächenbehandelten
Siliciumdioxid-Feinpulvers (SBET = 200 m2/g, Dp1 = 12 &mgr;m)
vermischt, wodurch Toner 60 erhalten wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 61
Toner 61 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 60 hergestellt,
außer dass die zum Sphärischmachen dienende Behandlung nach dem Pulverisieren
weggelassen wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 62
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden miteinander zur Reaktion
gebracht, wodurch Polyesterharz 1 (Mw = 78.000, Mn = 63.000, Tg = 65°C, Säurezahl
= 12,3 mg KOH/g) hergestellt wurde.
Die vorstehend angegebenen Materialien wurden mit einem Henschel-Mischer
ausreichend vermischt und mit einem Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet. Das
geknetete Produkt wurde nach seiner Abkühlung grob auf etwa 1 bis 2 &mgr;m
zerkleinert und dann mit einer Luftstrahl-Pulverisiermühle, bei der die Prallplatte
bezüglich der Aufprallrichtung in einem Winkel von 45 Grad angeordnet war,
fein pulverisiert. Das pulverisierte Produkt wurde klassiert, wodurch farbige Teilchen
(Tonerteilchen) (D4 = 7,4 &mgr;m) erhalten wurden.
100 Masseteile der Tonerteilchen wurden mit einem Henschel-Mischer
(hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit Titandioxid-Feinpulver (SBET
= 12 m2/g, Dp1 = 290 nm) vermischt, wodurch Toner 62 erhalten wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 63
Toner 63 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 62 hergestellt,
außer dass die 4 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 5 Masseteile C.I. Pigment Red 122 ersetzt wurden und das Titandioxid-Feinpulver
durch Titandioxid-Feinpulver, das mit Siliconöl oberflächenbehandelt worden
war, ersetzt wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 64
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden miteinander zur Reaktion
gebracht, wodurch Polyesterharz 2 (Mw = 12.000, Mn = 4200, Tg = 58°C, Säurezahl
= 12,3 mg KOH/g) hergestellt wurde.
Die vorstehend angegebenen Materialien wurden mit einem Henschel-Mischer
ausreichend vermischt und mit einem Doppelschneckenextruder schmelzgeknetet. Das
geknetete Produkt wurde nach seiner Abkühlung grob auf etwa 1 bis 2 &mgr;m
zerkleinert und dann mit einer Luftstrahl-Pulverisiermühle, bei der die Prallplatte
bezüglich der Aufprallrichtung in einem Winkel von 45 Grad angeordnet war,
fein pulverisiert. Das pulverisierte Produkt wurde klassiert, wodurch farbige Teilchen
(Tonerteilchen) (D4 = 7,2 &mgr;m) erhalten wurden.
100 Masseteile der Tonerteilchen wurden mit einem Henschel-Mischer
(hergestellt von Mitsui Miike Kakoki K.K.) mit nicht oberflächenbehandeltem
Siliciumdioxid-Feinpulver (SBET = 200 m2/g, Dp1 = 12 nm) vermischt,
wodurch Toner 64 erhalten wurde.
Toner-Herstellungsbeispiel 65
Toner 65 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 64 hergestellt,
außer dass die 4,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 5 Masseteile C.I. Pigment Yellow 174 ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 66
Toner 66 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 64 hergestellt,
außer dass die 4,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 5 Masseteile C.I. Pigment Red 122 ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 67
Toner 67 wurde in derselben Weise wie in Herstellungsbeispiel 64 hergestellt,
außer dass die 4,5 Masseteile Ruß (SBET = 60 m2/g)
durch 5 Masseteile C.I. Pigment Blue 15:3 ersetzt wurden.
Toner-Herstellungsbeispiel 68
In 809 Masseteile entionisiertes Wasser wurden 501 Masseteile einer
wässrigen 0,1 m Na3PO4-Lösung hineingegeben, und
nach Erhitzen auf 60°C wurden nach und nach 67,7 Masseteile einer wässrigen
1,07 m CaCl2-Lösung dazugegeben, wodurch ein Calciumphosphat enthaltendes
wässriges Medium gebildet wurde.
Die vorstehend angegebenen Bestandteile wurden zur Bildung einer Monomermischung
mit einer Reibmühle gleichmäßig dispergiert und gemischt. Die Monomermischung
wurde auf 60°C erwärmt, und 12 Masseteile niedermolekulares Polyethylen
(Tabs = 115°C, Tevo = 110°C) wurden dazugegeben
und eingemischt. Ferner wurden darin 3 Masseteile 2,2'-Azobis(2,4-dimethylvaleronitril)
(T1/2 = 140 min bei 60°C, Polymerisationsinitiator) gelöst,
wodurch eine polymerisierbare Monomermischung erhalten wurde.
Die polymerisierbare Monomermischung wurde in das in der vorstehend
beschriebenen Weise hergestellte wässrige Medium eingebracht und zum Dispergieren
der Tröpfchen der polymerisierbaren Mischung 15 min lang bei 60°C in einer
N2-Atmosphäre mit 10.000 U/min mit einem Homogenisiermischer (TK
Homomixer, hergestellt von Tokushu Kika Kogyo K.K.) gerührt. Dann wurde das
System weiter mit einem Schaufelrührer gerührt und einer 6-stündigen
Reaktion bei 60°C unterzogen, worauf weiteres 4-stündiges Rühren
bei einer erhöhten Temperatur von 80°C folgte. Nach der Polymerisation
wurde die Suspensionsflüssigkeit ohne vorangehende Destillation abgekühlt,
und zum Auflösen des Calciumphosphats wurde Salzsäure dazugegeben, worauf
Gewinnung von Polymerisatteilchen durch Filtrieren und Waschen mit Wasser folgte,
wodurch feuchte farbige Teilchen gewonnen wurden.
Die farbigen Teilchen wurden dann 4 Stunden lang bei 40°C getrocknet,
wodurch farbige Teilchen (Tonerteilchen) (D4 = 7,1 &mgr;m) gewonnen wurden.
Die Tonerteilchen wurden als Toner 68 verwendet, ohne dass sie mit
anorganischem Feinpulver vermischt wurden.
Einige typische Eigenschaften und charakteristische Merkmale der in
der vorstehend beschriebenen Weise hergestellten Toner 48 bis
68 sind zusammen in der nachstehenden Tabelle 17 gezeigt.
Beispiele 81 bis 83 und Vergleichsbeispiel 12
Die jeweiligen Toner wurden in derselben Weise wie in Beispiel 1 unter
Anwendung eines in 1 veranschaulichten Bilderzeugungsgeräts
bewertet.
Im Einzelnen wurden in einer Umgebung mit normaler Temperatur/normaler
Feuchtigkeit (23°C/60 % rel.F.) unter Verwendung der in den entsprechenden
Entwicklungseinrichtungen enthaltenen Toner (der Toner 48, 51, 54 und 57 in Beispiel
81; der Toner 49, 52, 55 und 58 in Beispiel 82; der Toner 50, 53, 56 und 59 in Beispiel
83 und der Toner 64, 65, 66 und 67 in Vergleichsbeispiel 12) kontinuierliche Vollfarben-Bilderzeugungtests
durchgeführt. Jeder Bilderzeugungstest wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern
mit den jeweiligen Farben, deren bedruckter Flächenanteil jeweils 4 % betrug,
auf 10.000 Blättern in einem kontinuierlichen Vollfarbenbetrieb mit einer Fixiergeschwindigkeit
von 94 mm/s durchgeführt, während die jeweiligen Toner nötigenfalls
zur Ergänzung den entsprechenden Entwicklungseinrichtungen zugeführt wurden.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden zur Prüfung auf unregelmäßigen Glanz
auf jedes 500. Blatt flächenhafte Bilder mit den jeweiligen Farben aufgedruckt,
und die Bilder auf jedem Blatt wurden auf unregelmäßigen Glanz geprüft.
Ferner wurden Bilddichte und Schleier der gedruckten Bilder und die Einflüsse
des Anklebens von Toner an dem Fixierband 10 und des Abriebs des Fixierbandes
10 auf die Verschmutzung und die Verschlechterung der erhaltenen Bilder
bewertet. Die Einflüsse der Beschädigungen des Fixierbandes wurden auch
nach dem Bedrucken von 7000 Blättern geprüft.
Als Ergebnis wurden in Beispiel 81 während des kontinuierlichen
Kopiertests und danach ausreichende Bilddichten erhalten und wurden für die
jeweiligen Farben schleierfreie, deutliche Bilder erzeugt. Ferner wurden weder unregelmäßiger
Glanz noch Verschmutzung der Blattrückseite oder Schäden an dem Fixierband
beobachtet.
In Beispiel 82 wurde eine geringe Zunahme von Schleier beobachtet.
Ferner wurden in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung
der Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch überhaupt kein Problem
darstellte. Der Grad der Schäden an dem Fixierband stellte kein Problem dar.
In Beispiel 83 wurden eine geringe Verminderung der Bilddichte und
verstärkter Schleier beobachtet, deren Grad jedoch praktisch kein Problem darstellte.
Ferner wurden in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung
der Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch auch praktisch kein Problem
darstellte. Der Grad der Schäden an dem Fixierband stellte kein Problem dar.
In Vergleichsbeispiel 12 wurde eine geringe Zunahme von Schleier erkannt.
Auch der Grad des unregelmäßigen Glanzes stellte kein Problem dar. Was
die Schäden an dem Fixierband anbetrifft, so stellte ihr Grad nach dem Bedrucken
von 7000 Blättern kein Problem dar, jedoch wurden nach dem Bedrucken von 10.000
Blättern über die gesamte Oberfläche des Fixierbandes sehr feine
Schrammen beobachtet, und es wurde erkannt, dass von den Schrammen eine große
Zahl von Flecken herrührte, an denen Toner anklebte. Nach dem Bedrucken von
10.000 Blättern wurde auch eine Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet,
die vermutlich auch den Schrammen zuzuschreiben ist.
Die Bewertungsergebnisse sind in Tabelle 18 zusammen mit denen der
folgenden Beispiele gezeigt.
Beispiel 84
Der Ausdrucktest von Beispiel 81 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (80 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 11,0
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 1568 N/m (1,6 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertests und danach wurden für
die jeweiligen Farben deutliche, schleierfreie Bilder mit ausreichenden Bilddichten
erhalten, während in geringem Maße Verschmutzung der Blattrückseite
beobachtet wurde, deren Grad kein Problem darstellte. Der Grad der Schäden
an dem Fixierband stellte nach dem Bedrucken von 7000 Blättern überhaupt
kein Problem dar, jedoch wurden nach dem Bedrucken von 10.000 Blättern bis
zu einem gewissen Grade solche Schäden erkannt. Dies könnte mit einem
Abschmutzen bei hoher Temperatur zusammenhängen, was daraus gefolgert wird,
dass bei einem beschädigten Bereich des Fixierbandes nach
dem kontinuierlichen Kopiertest in geringem Maße Ankleben von geschmolzenem
Toner beobachtet wurde.
Beispiel 85
Der Ausdrucktest von Beispiel 81 wurde wiederholt, während die
Pressfedern (25a und 25b in 3 und
4) derart verändert wurden, dass in dem Fall,
dass Papier (80 g/m2) eingefügt war und ein Fixierspalt N von 7
mm gebildet wurde, ein linearer Druck von 294 N/m (0,3 kp/cm) ausgeübt wurde.
Während des kontinuierlichen Kopiertests und danach wurden für
die jeweiligen Farben deutliche, schleierfreie Bilder mit ausreichenden Bilddichten
erhalten, während in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und
Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet wurden, deren Grad kein Problem
darstellte. Diese Mängel wurden in geringem Maße nur im Anfangsstadium
beobachtet und könnten einer teilweisen Abschälung von Bildern aufgrund
ungenügenden Fixierens zuzuschreiben sein. Der Grad der Schäden an dem
Fixierband stellte überhaupt kein Problem dar.
Zur Ergänzung werden nachstehend die Bewertungspunkte, die bei
den vorstehenden Beispielen und Vergleichsbeispielen beurteilt wurden, und die Bewertungsmaßstäbe
beschrieben.
Nach dem Bedrucken von 10.000 Blatt Normalpapier im Format A4 [für
CLC (Farb-Laserkopiergerät)] (80 g/m2, hergestellt von Canon K.K.)
wurden an fünf Stellen eines flächenhaften Bildes unter Anwendung eines
Macbeth-Reflexionsdensitometers (hergestellt von Macbeth Co.) Bilddichten gemessen,
und der Mittelwert der Bilddichten an den fünf Stellen wurde aufgezeichnet.
(Übrigens zeigten alle Tonerbilder, die im Anfangsstadium des kontinuierlichen
Kopiertests erzeugt wurden, eine Bilddichte von 1,40 oder darüber.) Anhand
des Mittelwertes der nach 10.000 Blättern an fünf Stellen gemessenen Bilddichte
wurde die Bewertung gemäß dem folgenden Maßstab durchgeführt:
A: ≥ 1,40
B: ≥ 1,35 und < 1,40
C: ≥ 1,00 und < 1,35
D: < 1,00
<2> Bildschleier (Schleier)
Nach kontinuierlichem Bedrucken von 10.000 Blättern im Format
A4 wurde unter unter Verwendung jedes Farbtoners ein weißes (im Wesentlichen
tonerfreies) Bild erzeugt, und der Weißgrad des Papiers nach dem Bedrucken
und der des leeren Papiers wurden unter Anwendung eines Reflektometers "Model TC-6DS",
hergestellt von Tokyo Denshoku K.K.) gemessen.
Zur Messung des Weißgrades wurde für einen cyanfarbenen
Toner ein Amberlitfilter, für einen gelben Toner ein Blaufilter und für
andere Toner ein Grünfilter angewendet. Anhand der gemessenen Weißgradwerte
wurden gemäß der folgenden Formel Schleierwerte berechnet. Ein kleinerer
Wert bedeutet weniger Schleier.
Schleier (%) = (Weißgrad von leerem Papier) – [Weißgrad des weißen
Hintergrundbereichs (Nicht-Bildbereichs) des Papiers nach Bedrucken]
Für die jeweiligen Farbtoner wurde die Bewertung anhand des gemessenen
Schleierwertes gemäß dem folgenden Maßstab durchgeführt:
A: < 1,5 % (sehr gut)
B: ≧ 1,5 % und < 2,5 % (gut)
C: ≧ 2,5 % und < 4,0 % (ziemlich gut)
D: ≧ 4,0 % (schlecht)
<3> Unregelmäßiger Glanz (Glanz)
Der Grad des unregelmäßigen Glanzes wurde in Bezug auf flächenhafte
Bilder mit den jeweiligen Farben auf dem Papier im Format A4 (80 g/m2)
gemäß dem folgenden Maßstab bewertet:
A: Überhaupt nicht beobachtet. B: Im Wesentlichen nicht beobachtet.
C: In geringem Grade beobachtet, der jedoch praktisch kein Problem darstellt.
D: Beträchtlicher unregelmäßiger Glanz beobachtet.
<4> Verschmutzung der Blattrückseite (Rückseitenverschmutzung)
Nach kontinuierlichem Bedrucken von 10.000 Blättern im Format
A4 wurde die Rückseite des Bildblattes in Bezug auf die Verschmutzung betrachtet
und gemäß dem folgenden Maßstab bewertet:
A: Überhaupt keine Verschmutzung beobachtet.
B: Im Wesentlichen keine Verschmutzung beobachtet.
C: In geringem Grade, der jedoch praktisch kein Problem darstellt, Verschmutzung
beobachtet.
D: Beträchtliche Verschmutzung beobachtet.
<5> Beschädigung des Fixierbandes
Nach Bedrucken von 7000 Blatt und nach Bedrucken von 10.000 Blatt
CLC-Papier im Format A4 wurden an dem Fixierband vorhandene Schäden wie z.B.
Abrieb oder sehr feine Schrammen durch Sichtprüfung beurteilt und gemäß
dem folgenden Maßstab bewertet, während parallel zu den flächenhaften
Bildern, die zur Bewertung des unregelmäßigen Glanzes angewendet wurden,
schadhafte Bereiche (falls beobachtet) bestätigt wurden:
A: Überhaupt nicht beobachtet.
B: Im Wesentlichen nicht beobachtet.
C: In geringem Grade beobachtet, der jedoch praktisch kein Problem darstellt.
D: Beträchtliche Schäden beobachtet.
Beispiele 86 bis 92 und Vergleichsbeispiel 13
Jeder Toner wurde in derselben Weise wie in Beispiel 6 unter Anwendung
eines in 11 veranschaulichten Bilderzeugungsgeräts
bewertet.
Im Einzelnen wurde in einer Umgebung mit normaler Temperatur/normaler
Feuchtigkeit (23°C/60 % rel.F.) unter Verwendung von jedem der Toner 48 bis
50, 60 bis 63 und 68 ein kontinuierlicher Bilderzeugungstest durchgeführt.
Jeder Bilderzeugungstest wurde zur Erzeugung von Querlinienbildern, deren bedruckter
Flächenanteil 4 % betrug, auf 10.000 Blättern in einem kontinuierlichen
Einfarbenbetrieb mit einer Fixiergeschwindigkeit von 190 mm/s durchgeführt.
Zur Bewertung wurde überprüft, ob an der Rückseite
der Blätter mit aufgedrucktem Bild Verschmutzung, die auf abgeschmutzten Toner
zurückzuführen war, beobachtet wurde oder nicht.
Ferner wurden nach dem Bedrucken von 10.000 Blättern Bilddichte
und Schleier der gedruckten Bilder und die Einflüsse des Anklebens von Toner
an dem Fixierband und der Beschädigung des Fixierbandes auf die Verschmutzung
und die Verschlechterung der erhaltenen Bilder bewertet. Nach dem Bedrucken von
7000 Blättern wurden auch die Schäden an dem Fixierband geprüft.
Als Ergebnis wurde in Beispiel 86 sogar nach dem kontinuierlichen
Kopiertest eine ausreichende Bilddichte erhalten, ohne dass eine Verschmutzung der
(Papier)blattrückseite verursacht wurde.
In Beispiel 87 wurde eine geringe Zunahme von Schleier erkannt und
trat eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite auf, deren Grad jedoch überhaupt
kein Problem darstellte. An dem Fixierband wurden keine Schäden beobachtet.
In Beispiel 88 wurden eine geringe Verminderung der Bilddichte und
eine Zunahme von Schleier beobachtet, deren Grad jedoch praktisch kein Problem darstellte.
Ferner wurden in geringem Maße unregelmäßiger Glanz und Verschmutzung
der Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch auch praktisch kein Problem
darstellte. An dem Fixierband wurden keine Schäden beobachtet.
In Beispiel 89 ergab sich eine etwas geringere Bilddichte als in Beispiel
86. Ferner trat eine geringe Verschmutzung der Blattrückseite auf, deren Grad
jedoch überhaupt kein Problem darstellte. An dem Fixierband wurden nach dem
Bedrucken von 7000 Blättern keine Schäden beobachtet, doch wurden nach
10.000 Blättern in geringem Maße Schrammen beobachtet, deren Grad jedoch
kein Problem darstellte.
In Beispiel 90 war die Bilddichte etwas niedriger und der Schleier
etwas stärker als in Beispiel 86. Ferner wurden in geringem Maße unregelmäßiger
Glanz und Verschmutzung der Blattrückseite beobachtet, deren Grad jedoch kein
Problem darstellte. Nach 7000 Blättern wurden bis zu einem gewissen Grade Schäden
an dem Fixierband erkannt, die nach 10.000 Blättern etwas zugenommen hatten,
deren Grad jedoch kein Problem darstellte.
In Beispiel 91 wurden im Vergleich zu Beispiel 86 eine geringe Verminderung
der Bilddichte und unregelmäßigerer Glanz beobachtet, jedoch stellte der
Grad des Schleiers überhaupt kein Problem dar. Es trat ein geringer Grad der
Verschmutzung der Blattrückseite auf, der vermutlich auf eine Verschlechterung
des Fixierbandes zurückzuführen, jedoch praktisch kein Problem darstellte.
Nach 7000 Blättern und nach 10.000 Blättern wurden geringe Schäden
an dem Fixierband beobachtet, deren Grad jedoch kein Problem darstellte.
In Beispiel 92 wurden im Vergleich zu Beispiel 86 eine geringe Verminderung
der Bilddichte und unregelmäßigerer Glanz beobachtet, jedoch stellte der
Grad des Schleiers überhaupt kein Problem dar. Es wurde eine geringe Verschmutzung
der Blattrückseite beobachtet, die vermutlich auf eine Verschlechterung des
Fixierbandes zurückzuführen war, deren Grad jedoch praktisch kein Problem
darstellte. Nach 7000 Blättern wurden keine Schäden an dem Fixierband
beobachtet, doch wurden nach 10.000 Blättern geringe Schäden beobachtet,
deren Grad jedoch kein Problem darstellte.
In Vergleichsbeispiel 13 waren Bilddichte, Schleier und Verschmutzung
der Blattrückseite nach dem Bedrucken von 300 Blättern deutlich schlechter,
so dass der Bilderzeugungstest abgebrochen wurde.
Die Ergebnisse der Bewertung sind zusammen in Tabelle 19 gezeigt.
Die Bewertungspunkte und die Bewertungsmaßstäbe sind dieselben wie die
vorstehend angegebenen.
Beispiele 93 bis 96 und Vergleichsbeispiel 14
Alle Toner 48 bis 50, 62 und 68 (von denen Toner 68 ein Vergleichstoner
war) wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts, das mit dem in Beispielen
1 bis 5 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest zur Wiedergabe einfarbiger
Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bildichte auf 15 Blättern, die kontinuierlich
zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit von 12 Blättern im
Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen (d.h., die Bilderzeugung wurde eingeleitet,
nachdem man die Fixiereinrichtung derart stehengelassen hatte, dass sie ausreichend
auf Raumtemperatur abgekühlt war). Die ausgedruckten Bilder wurden ähnlich
wie in Beispielen 13 bewertet.
Die Bewertungsergebnisse sind zusammen in Tabelle 20 gezeigt.
Tabelle 20
Die Toner, die in Beispielen 93 bis 96 verwendet wurden, lieferten
bei dem Reibechtheits-Fixierbarkeitstest gute Ergebnisse. Dies kann Umständen
wie z.B. den folgenden zuzuschreiben sein: (1) Die Fixiereinrichtung konnte als
Reaktion auf den Schnellstartbetrieb sofort eine ausreichende Fixierenergie erzeugen
und dem Toner zuführen; (2) die Zuführung von Fixierwärme wurde bei
dem kontinuierlichen Test in beständiger Weise (ohne Wärmemangel oder
-überschuss) bewirkt, und (3) der Feuchtigkeitsgehalt in dem Toner war auf
ein vorgeschriebenes niedriges Niveau vermindert. Gemäß Beispielen 93
bis 96 wurde bestätigt, dass es möglich ist, einen Toner und ein Bilderzeugungsverfahren
bereitzustellen, die während einer Wartezeit des Bilderzeugungsgeräts
kein Vorerhitzen einer Fixiereinrichtung erfordern, d.h. eine ausgezeichnete Schnellstartfähigkeit
und einen sparsamen Energieverbrauch zeigen.
Andererseits zeigte Vergleichsbeispiel 14 einen etwas niedrigeren
Fixierbarkeitsgrad und verursachte etwas "Qualm".
Vergleichsbeispiel 15
Die Fixiereinrichtung in dem Bilderzeugungsgerät von Beispiel
93 wurde durch eine so genannte Surf-Fixiereinrichtung ersetzt, d.h., durch eine
Fixiereinrichtung, bei der für die Zuführung von zum Fixieren dienender
Wärme von einem Heizwiderstandselement ein Fixierband angewendet wird. Bei
der Fixiereinrichtung von 9 wurde Wärme, die
von einer Heizeinrichtung 113, die einem Tonerbild t1 gegenüberliegend
angeordnet war, erzeugt worden war, dem Tonerbild über ein dazwischen eingefügtes
Folienelement 111 zugeführt, während ein Spalt mit einer Breite
von 7 mm gebildet und ein linearer Druck von 392 N/m (0,4 kp/cm) ausgeübt wurde.
Das Fixieren wurde mit einer Geschwindigkeit von 72 mm/s, einer Temperatur von 190°C
in der Nähe des Fixierspaltes und einer Anlaufzeit von 20 s durchgeführt.
Die Presswalze 112 umfasste einen Metallkern, der nacheinander mit einer
elastischen Schicht, einer Schicht aus fluorhaltigem Gummi und einer Schicht aus
fluorhaltigem Harz beschichtet worden war. Mit Ausnahme der Anwendung der Surf-Fixiereinrichtung
wurde ein im Schnellstartbetrieb durchgeführter Kopiertest (d.h., ein Kopiertest
mit einer vom Zustand einer ausreichenden Abkühlung auf Raumtemperatur ausgehend
eingeleiteteten Bilderzeugung) ähnlich wie in Beispiel 93 unter Verwendung
von Toner 48 in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger Feuchtigkeit (15°C/10
% rel.F.) durchgeführt. Die Beständigkeit des fixierten Bildes wurde in
ähnlicher Weise durch Reiben bewertet.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte 12,7 %, so dass eine schlechtere Fixierbarkeit bei der
kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt wurde.
Beispiele 97 bis 100 und Vergleichsbeispiel 16
Alle Toner 48 bis 50, 63 und 68 (von denen Toner 68 ein Vergleichstoner
war) wurden unter Anwendung eines Bilderzeugungsgeräts, das mit dem in Beispiel
86 angewendeten identisch war, in einer Umgebung mit niedriger Temperatur/niedriger
Feuchtigkeit (15°C/10 % rel.F.) einem Bildausdrucktest zur Wiedergabe einfarbiger
Bilder mit einer auf 1,5 eingestellten Bildichte auf 15 Blättern, die kontinuierlich
zugeführt wurden, mit einer Ausdruckgeschwindigkeit von 12 Blättern im
Format A4/min im Schnellstartbetrieb unterzogen (d.h., die Bilderzeugung wurde eingeleitet,
nachdem man die Fixiereinrichtung derart stehengelassen hatte, dass sie ausreichend
auf Raumtemperatur abgekühlt war). Die ausgedruckten Bilder wurden ähnlich
wie in Beispiel 93 bewertet. Die Ergebnisse sind zusammen in der
nachstehenden Tabelle 21 gezeigt.
Tabelle 21
Vergleichsbeispiel 17
Der im Schnellstartbetrieb durchgeführte Kopiertest von Beispiel
97 wurde wiederholt, außer dass die dabei angewendete Fixiereinrichtung durch
eine in 16 veranschaulichte Oberflächenfixiereinrichtung
(mit der in Vergleichsbeispiel 7 angewendeten identisch) ersetzt wurde und die Fixierbedingungen
ähnlich wie in Vergleichsbeispiel 7 abgeändert wurden. Zu dieser Zeit
betrugen die Folientemperaturen 141°C und 151°C, wie es in 16
gezeigt ist.
Als Ergebnis betrug die auf das Reiben zurückzuführende
Verminderung der Bilddichte 13,2 % (Grad D), so dass eine schlechtere Fixierbarkeit
bei der kontinuierlichen Bildausgabe gezeigt wurde.
Anspruch[de]
Bilderzeugungsverfahren, bei dem
ein Tonerbild durch eine Heiz- und Presseinrichtung erhitzt und an ein Aufzeichnungsmaterial
angepresst wird, um auf dem Aufzeichnungsmaterial ein fixiertes Bild zu erzeugen,
wobei
die erwähnte Heiz- und Presseinrichtung (i) eine Magnetflusserzeugungseinrichtung,
(ii) ein drehbares Heizelement mit einer Wärmeerzeugungsschicht, die durch
elektromagnetische Induktion Wärme erzeugen kann, und einer Trennschicht und
(iii) ein drehbares Presselement, das mit dem drehbaren Heizelement einen Fixierspalt
bildet, umfasst, so dass das Tonerbild, das sich auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet,
unter Wärme und Druck fixiert wird, indem das drehbare Presselement über
das Aufzeichnungsmaterial an das drehbare Heizelement angepresst wird,
das Tonerbild bei dem Fixierspalt erhitzt und gepresst wird, um unter einer Temperaturverteilung
um den Fixierspalt des drehbaren Heizelements, die die folgende Beziehung erfüllt,
fixiert zu werden:
Z3 ≤ Z2 < Z1,
worin Z1 eine Temperatur an einer Stelle des drehbaren Heizelements vor dem Eintritt
in den Fixierspalt bezeichnet, Z2 eine Temperatur an einer Stelle des Heizelements
nach dem Durchgang durch den Fixierspalt bezeichnet und Z3 eine Temperatur an einer
Stelle des Heizelements vor dem Bewirken einer Wärmeerzeugung bezeichnet;
das Tonerbild aus einem Toner erzeugt wird, der Tonerteilchen umfasst, die jeweils
mindestens ein Bindemittelharz und ein Farbmittel enthalten,
der Toner einen Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 3,00 Masse% hat und der Toner
einen Speichermodul bei 110°C [G' (110°C)] und einen Speichermodul bei
140°C [G' (140°C)] hat, die die folgenden Beziehungen erfüllen:
G' (110°C) ≤ 1,00 × 106 dN/m2 und
G' (140°C) ≥ 7,00 × 103 dN/m2.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Restmonomergehalt
von höchstens 300 Masse-ppm des Toners hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner eine mittlere Zirkularität
von mindestens 0,940 hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner eine mittlere Zirkularität
von mindestens 0,960 hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erwähnte drehbare Heizelement
eine Wärmeerzeugungsschicht in einer Dicke von 1 bis 200 &mgr;m und eine
Trennschicht in einer Dicke von 1 bis 100 &mgr;m hat, mit dem drehbaren Presselement
einen Spalt mit einer Breite von 5 bis 15 mm bildet und das Tonerbild, das sich
auf dem Aufzeichnungsmaterial befindet, erhitzt und presst, um das Tonerbild unter
Ausübung eines linearen Drucks von 490 bis 1372 N/m (0,5 bis 1,4 kp/cm), der
zwischen dem drehbaren Heizelement und dem drehbaren Presselement in Gegenwart des
dazwischen befindlichen Aufzeichnungsmaterials wirkt, mit einer Fixiergeschwindigkeit
von höchstens 400 mm/s zu fixieren.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erwähnte drehbare Heizelement
ferner eine elastische Schicht enthält.Verfahren nach Anspruch 6, bei dem die elastische Schicht eine Dicke
von 10 bis 500 &mgr;m hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erwähnte drehbare Heizelement
eine Umfangslänge La hat und das erwähnte drehbare Presselement eine Umfangslänge
Lb hat, die die folgende Beziehung erfüllen:
0,4 × La ≤ Lb < 0,95 × La < 400 mm.
Verfahren nach Anspruch 8, bei dem die wärmeerzeugungsschicht des
erwähnten drehbaren Heizelements mindestens in einem Bereich von einer Stelle,
die sich um La/4 stromaufwärts von der Fixierspaltmitte befindet, bis zu einer
Stelle, die sich um La/8 stromabwärts von der Spaltmitte befindet, auf die
Umfangslänge La des drehbaren Heizelements bezogen, Wärme erzeugt.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das drehbare Heizelement vor dem
Eintritt in den Fixierspalt eine Temperatur Z1 von weniger als 250°C annimmt.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Feuchtigkeitsgehalt
von höchstens 2,00 Masse% hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Restmonomergehalt
von höchstens 200 Masse-ppm des Toners hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Feuchtigkeitsgehalt
von höchstens 1,00 Masse% hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Restmonomergehalt
von höchstens 100 Masse-ppm des Toners hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner auf einer im Bereich von
20 to 200°C aufgenommenen DSC-Kurve eine Temperatur bei den maximalen Wärmeaufnahmepeak
im Bereich von 50 bis 150°C zeigt.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner auf einer im Bereich von
20 to 200°C aufgenommenen DSC-Kurve eine Temperatur bei dem maximalen Wärmeabgabepeak
im Bereich von 40 bis 150°C zeigt.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner durch Polymerisation erhaltene
Tonerteilchen umfasst.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner einen Modalwert der Zirkularität
von mindestens 0,990 hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner ferner hydrophobiertes
anorganisches Feinpulver mit einer mittleren Primärteilchengröße
von 4 bis 80 nm enthält.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner Tonerteilchen und anorganisches
Feinpulver umfasst und der Toner einen Speichermodul bei 110°C [G' (110°C)]
und einen Speichermodul bei 140°C [G' (140°C)] hat, die die folgenden
Beziehungen erfüllen:
G' (110°C) ≤ 7,00 × 105 dN/m2 und
G' (140°C) ≥ 1,00 × 104 dN/m2.
Verfahren nach Anspruch 20, bei dem der Toner eine mittlere Zirkularität
von mindestens 0,940, einen Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 2,00 Masse% und
einen Restmonomergehalt von höchstens 200 Masse-ppm des Toners hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner eine Mischung von Tonerteilchen
und äußerlich dazugegebenem anorganischem Feinpulver umfasst.Verfahren nach Anspruch 22, bei dem das anorganische Feinpulver hydrophobiert
worden ist.Verfahren nach Anspruch 23, bei dem das anorganische Feinpulver durch
Behandlung mit einer Silanverbindung hydrophobiert worden ist.Verfahren nach Anspruch 22, bei dem das anorganische Feinpulver eine
mittlere Primärteilchengröße von 4 bis 80 nm hat.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Toner durch Suspensionspolymerisation
erhaltene Tonerteilchen umfasst.