| Dokumentenidentifikation |
DE60312077T2 31.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001376994 |
| Titel |
Tragbares Funkgerät und Funkkommunikationsystem mit diesem Funkgerät |
| Anmelder |
Inventel Systemes, Paris, FR |
| Erfinder |
Olivier, Henri-Nicolas, 92300 Levallois, FR; Grau, Guy-Louis, 69006 Lyon, FR; Zhang, Peng, 94220 Charenton le Pont, FR; Pourriot, Martin, 94220 Charenton le Pont, FR; Devige, Fabrice, 92170 Vannes, FR |
| Vertreter |
Rittner, K., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Ass., 30453 Hannover |
| DE-Aktenzeichen |
60312077 |
| Vertragsstaaten |
DE, ES, FR, GB, IT |
| Sprache des Dokument |
FR |
| EP-Anmeldetag |
13.06.2003 |
| EP-Aktenzeichen |
032914269 |
| EP-Offenlegungsdatum |
02.01.2004 |
| EP date of grant |
28.02.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
H04M 1/05(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
|
| IPC-Nebenklasse |
H04M 1/60(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
H04M 1/677(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
H04M 1/03(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
H04M 1/23(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
|
| Beschreibung[de] |
|
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die tragbaren Funkgeräte
und die Funkkommunikationssysteme mit solchen Funkgeräten.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein tragbares Funkgerät mit
mindestens:
- – einer elektronischen Zentraleinheit,
- – einem mit mindestens einer Antenne verbundenen Funk-Sende- und Empfangsschaltkreis,
- – einem Mikrophon,
- – einer Vorderseite, in die ein Lautsprecher mündet,
- – einem im wesentlichen senkrecht zu der Vorderseite verlaufenden Rand,
- – einer Tastatur, die mindestens eine Multifunktionstaste umfasst und
- – einem Halsband, das angepasst ist, um um den Hals des Benutzers gelegt
zu werden, wobei das Halsband derart an dem tragbaren Funkgerät befestigt ist,
dass das tragbare Funkgerät sich automatisch durch die Schwerkraft in eine
Ruhestellung positioniert, wenn es um den Hals des Benutzers getragen wird, wobei
sein Mikrophon über dem Lautsprecher mündet, wobei die elektronische Zentraleinheit
eingerichtet ist, um
- – bei Empfang eines eingehenden Anrufs eine bidirektionale Verbindung
herzustellen, wenn ein Benutzer die Multifunktionstaste drückt, und
- – mindestens eine vorbestimmte Telefonadresse anzurufen, wenn der Benutzer
ohne eingehenden Anruf die Multifunktionstaste drückt.
Die tragbaren Funkgeräte dieser Art eignen sich gut für
eine Verwendung unter normalen Bedingungen durch gesunde Erwachsene. Aufgrund ihrer
relativ hohen Komplexität sind sie jedoch schlecht geeignet für eine Verwendung
im Notfall und/oder durch Kranke, durch alte hilfsbedürftige Menschen oder
durch Kinder.
Insbesondere in der JP-A-09064950 ist ein Funkgerät dieser Art
beschrieben, bei dem es jedoch erforderlich ist, dass es in der Hand gehalten wird,
was seine Verwendung unter anderem für schwächelnde Personen oder für
Kinder schwierig machen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es insbesondere, diesen Nachteil
zu beheben.
Hierzu ist ein tragbares Funkgerät der fraglichen Art erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrophon nach oben in den oberen Abschnitt des
Randes des Funkgeräts mündet, wenn das Funkgerät um den Hals des
Benutzers getragen wird, wobei das Mikrofon und der Lautsprecher so eingerichtet
sind, damit der Benutzer das Funkgerät benutzen kann, um bidirektional zu kommunizieren,
ohne das Funkgerät aus seiner Ruhestellung bewegen zu müssen, wenn es
um den Hals des Benutzers getragen wird.
Aufgrund dieser Maßnahmen ist die Benutzung des erfindungsgemäßen
tragbaren Funkgeräts besonders einfach, da es unmittelbar verwendbar ist, wenn
es am Hals des Benutzers hängt. Dieses tragbare Funkgerät ist somit gut
geeignet für eine Verwendung in Notfällen und/oder durch Kranke, durch
alte hilfsbedürftige Personen oder durch Kinder.
In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung kann ferner eventuell
auf die eine und/oder die andere der folgenden Maßnahmen zurückgegriffen
werden:
- – die elektronische Zentraleinheit ist angepasst, um mehrere zu einer
vorbestimmten Liste gehörende Telefonadressen sequentiell und zyklisch anzurufen,
bis eine Verbindung mit einer dieser Telefonadressen hergestellt ist, wenn der Benutzer
ohne eingehenden Anruf die Multifunktionstaste drückt;
- – die elektronische Zentraleinheit ist angepasst, um eine Telefonadresse
der vorbestimmten Liste erneut automatisch anzurufen, wenn sie diese Telefonadresse
infolge einer Betätigung der Multifunktionstaste angerufen hat und diese Telefonadresse
besetzt war;
- – die vorbestimmte Liste von Telefonadressen umfasst eine Anzahl n von
Telefonadressen, und die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um eine
Telefonadresse k-ter Ordnung in der Liste anzurufen, wenn der Benutzer p Mal die
Multifunktionstaste drückt, wobei p = k modulo n;
- – die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um eine hergestellte
Verbindung oder einen laufenden Anruf zu unterbrechen, wenn der Benutzer die Multifunktionstaste
während einer Zeitdauer drückt, die eine vorbestimmte Zeitdauer übersteigt,
wobei die vorbestimmte Zeitdauer mindestens gleich 1 s ist;
- – die Vorderseite umfasst die Multifunktionstaste, wobei die Tastatur
keine weitere, auf der Vorderseite angeordnete Taste aufweist;
- – das tragbare Funkgerät weist ferner eine zu der Vorderseite entgegengesetzt
angeordnete Rückseite auf, wobei diese Rückseite zusätzliche, zu
der Tastatur gehörende Tasten umfasst, die eingerichtet sind, um einem Benutzer
das Wählen einer Telefonnummer seiner Wahl zu ermöglichen;
- – das tragbare Funkgerät stellt sich in Form eines Medaillons dar;
- – die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um mindestens bestimmte
eingehende Anrufe – so genannte Fernüberwachungsrufe – zu erkennen,
die von mindestens einer vorbestimmten Telefonadresse stammen, und um eine Verbindung
mit dieser vorbestimmten Telefonadresse automatisch herzustellen, ohne den Benutzer
zu warnen, wenn sie einen Fernüberwachungsruf identifiziert.
- – die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um das Mikrofon
zu aktivieren und den Lautsprecher deaktiviert zu halten, wenn sie infolge eines
Fernüberwachungsrufs eine Verbindung automatisch auslöst;
- – die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um bei der Herstellung
einer Verbindung mit der mindestens einen vorbestimmten Telefonadresse ein vorbestimmtes
Identifikationssignal zu senden, wenn der Benutzer ohne eingehenden Anruf die Multifunktionstaste
drückt;
- – das tragbare Funkgerät weist eine autonome elektrische Energiequelle
auf, und die elektronische Zentraleinheit ist eingerichtet, um einen Ladezustand
der Energiequelle zu messen und eine Warnmeldung an eine vorbestimmte Adresse zu
senden, wenn der Ladezustand ein vorbestimmtes Niveau unterschreitet.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Funkkommunikationssystem mit
einem tragbaren Funkgerät wie vorhergehend beschrieben und einer Basis, die
mit einem öffentlichen Netzwerk verbunden ist und per Funk mit dem tragbaren
Funkgerät kommuniziert.
Vorteilhafterweise umfasst das tragbare Funkgerät eine autonome
elektrische Energiequelle und ist die elektronische Zentraleinheit des Funkgeräts
eingerichtet, um einen Ladezustand der Energiequelle zu messen und ihn der Basis
mitzuteilen (auf eigene Veranlassung oder auf Anforderung der Basis), wobei die
Basis eingerichtet ist, um den Ladezustand zu speichern und ihn an eine vorbestimmte
Telefonadresse zu übermitteln (in regelmäßigen Abständen oder
auf Abruf durch diese Adresse, bei der es sich beispielsweise um die Adresse eines
informationstechnischen Nachrichtenservers handeln kann).
Die Basis kann außerdem eingerichtet sein, um Zeiträume
zu speichern, während deren die Verbindung zwischen ihr und dem tragbaren Funkgerät
nicht mehr besteht, und um diese Zeiträume an eine vorbestimmte Telefonadresse
mitzuteilen (in regelmäßigen Abständen oder auf Abruf durch diese
Adresse oder auch wenn der Verlust der Verbindung eine vorbestimmte Dauer übersteigt).
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einer ihrer Ausführungsformen, die als nicht einschränkendes
Beispiel angegeben ist, in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
1 eine schematische Ansicht eines Funkkommunikationssystems
mit einem tragbaren Funkgerät gemäß einer Ausführungsform der
Erfindung;
2 und 3 perspektivische
Ansichten der Vorderseite beziehungsweise der Rückseite des tragbaren Funkgeräts
der 1;
4 eine Draufsicht des tragbaren Funkgeräts der
2 und 3 und
5 ein Blockschaltbild zur Verdeutlichung eines Teils
des elektronischen Schaltkreises des tragbaren Funkgeräts der vorigen Figuren.
In den jeweiligen Figuren werden identische oder ähnliche Elemente
mit denselben Bezugszeichen angegeben.
Wie in 1 dargestellt, betrifft die Erfindung
ein tragbares Funkgerät 1, das dazu bestimmt ist, ständig von
einem Benutzer 2 getragen zu werden, bei dem es sich beispielsweise um
einen Kranken, eine hilfsbedürftige alte Person oder ein Kind handeln kann,
insbesondere derart, dass Notrufe abgesetzt werden können.
Dieses tragbare Funkgerät 1 kann sich vorteilhafterweise
in Form eines Medaillons darstellen, das an einem Band 3 hängt, das
eine um den Hals des Benutzers 2 gelegte Halskette bildet.
Das Funkgerät 1 kann beispielsweise Bestandteil eines
privaten Funkkommunikationsnetzwerks sein, das mit dem DECT-Funkkommunikationsprotokoll
arbeitet und mit einer stationären Basis 4 kommuniziert, die beispielsweise
mit dem öffentlichen Selbstwählnetz 5 (PUB) drahtgebunden oder
anders verbunden sein kann. Außerdem kann die stationäre Basis
4 gegebenenfalls als Ladeständer zum Aufladen der Batterien des Funkgeräts
1 und/oder von weiteren herkömmlichen Funkgeräten 6,
die zu demselben privaten Funkkommunikationsnetzwerk gehören.
Es ist anzumerken, dass das Funkgerät 1 genauso gut
mit einem anderen Protokoll für private Funkkommunikationsnetzwerke (beispielsweise
dem Bluetooth-Protokoll) oder einem Protokoll für öffentliche Funkkommunikationsnetzwerke
(beispielsweise dem GSM-Protokoll oder dem UMTS-Protokoll) arbeiten könnte.
Wie in den 2 bis 4
dargestellt, ist das eine Halskette bildende Band 3 vorzugsweise an zwei
Punkten 7, 8 zu dem oberen Ende des tragbaren Funkgeräts
1 hin befestigt, so dass dieses Funkgerät sich durch die Schwerkraft
automatisch derart ausrichtet, dass der Luftkanal 9 seines Mikrophons im
Wesentlichen zu dem Kopf des Benutzers hin gerichtet ist.
In dem hier betrachteten besonderen Beispiel weist das Gehäuse
des Funkgeräts 1 zwei Hauptseiten, nämlich eine
Vorderseite 10 und eine Rückseite 11, die durch einen Rand
12 voneinander beabstandet sind, auf, und der Luftkanal 9 zum
Mikrophon befindet sich auf dem Rand 12 des Gehäuses des Funkgeräts.
Wie in 2 dargestellt, weist die Vorderseite
10 des Funkgeräts, die dazu bestimmt ist, bezüglich des Benutzers
2 nach vorne hin gerichtet zu sein, wenn dieser das Funkgerät als
Halskette trägt, ferner einen Lautsprecher 13 oder zumindest einen
Luftkanal zum Lautsprecher des Funkgeräts auf. Aufgrund dieser Anordnung, bei
der der Lautsprecher 13 weitestgehend senkrecht zu dem Luftkanal
9 zum Mikrophon angeordnet ist, werden Interferenzen zwischen dem Lautsprecher
und dem Mikrophon vermieden oder zumindest stark eingeschränkt, wodurch sich
eine sehr gute Tonqualität erzielen lässt.
Wie in den 2 und 3
dargestellt, weist das Funkgerät ferner eine Tastatur 14 auf mit
- – zum einen einer auf der Vorderseite 10 des Funkgeräts
angeordneten Multifunktionstaste 15 und
- – zum anderen einem Satz von Wähl- und Ruftasten 16, die
auf der Rückseite 11 des Funkgeräts angeordnet ist, die in der
Regel gegen die Brust des Benutzers 2 anliegt.
Wie in 5 dargestellt, kann das Funkgerät
1 eine elektronische Zentraleinheit 17 aufweisen, die beispielsweise
einen Basisband-Prozessor 18 (BBP) umfasst (der wiederum meist mehrere
Module umfasst), der gegebenenfalls mit einem externen Speicher 19 verbunden
ist. Der Prozessor 18 ist mit einem Funk-Sende- und Empfangsschaltkreis
20 (E/R) verbunden, der wiederum mit mindestens einer Sende- und Empfangsantenne
21 verbunden ist.
Verbunden (unmittelbar oder gegebenenfalls über Schnittstellenschaltungen,
die hier der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind) ist der Prozessor
18 außerdem mit
- – einem Mikrophon 22, der mit dem oben erwähnten Luftkanal
9 kommuniziert,
- – dem vorhergehend beschriebenen Lautsprecher 13,
- – der Tastatur 14, die die Multifunktionstaste 15 und
den Satz von Tasten 16 umfasst, und
- – einer Batterie 23, die meist wiederaufladbar ist und deren
Prozessor 18 den Ladezustand messen kann.
Die stationäre Basis 4 kann außerdem eine mit der
elektronischen Zentraleinheit 17 des Funkgeräts 1 identische
oder ähnliche elektronische Zentraleinheit 24(UC) umfassen, die mit
einem mit dem oben erwähnten Schaltkreis 20 identischen oder ähnlichen
Funk-Sende- und Empfangsschaltkreis 25 (E/R) verbunden ist, der wiederum
mit einer oder mehreren Antennen 26 verbunden ist, wobei die Zentraleinheit
24 außerdem mit dem öffentlichen Selbstwählnetz
5 verbunden ist.
Die Funktionsweise der vorhergehend beschriebenen Vorrichtung ist
wie folgt.
Beim Empfang eines eingehenden Anrufs braucht der Benutzer
2 lediglich die Multifunktionstaste 15 kurz zu drücken, damit
die Zentraleinheit 17 abnimmt und die bidirektionale Verbindung mit der
anrufenden Person aufbaut.
Außerdem braucht der Benutzer 2, wenn er einen Anruf
zu einer Telefonadresse tätigen möchte, die in einer vorbestimmten Liste
enthalten ist, die in dem Speicher 19 der Zentraleinheit 17 gespeichert
ist, lediglich kurz die Multifunktionstaste 15 zu drücken, wonach
die Zentraleinheit 17 sequentiell und zyklisch die unterschiedlichen, in
der betreffenden vorbestimmten Liste enthaltenen Telefonadressen anruft, bis die
Verbindung mit einer dieser Nummern hergestellt werden kann. Der Benutzer
2 kann anschließend mit seinem Gesprächspartner unter der angerufenen
Nummer sprechen. Diese Funktionsweise ist besonders nützlich für Notrufe.
In dieser Funktionsweise kann die Zentraleinheit 17, wenn
eine von der Zentraleinheit 17 angerufene Telefonadresse besetzt ist, gegebenenfalls
eingerichtet sein, um diese Telefonadresse nach einem vorbestimmten Zeitabstand
erneut anzurufen, bevor sie zu der nächsten Telefonadresse der bei ihr gespeicherten
Liste übergeht.
Es ist anzumerken, dass die betreffende Liste gegebenenfalls auf eine
einzige Telefonadresse reduziert sein könnte.
Wenn diese Liste mehrere Adressen enthält, kann der Benutzer
2 außerdem die Telefonadresse wählen, die er innerhalb der vorbestimmten
Liste von Telefonadressen anrufen möchte. Hierzu braucht der Benutzer
2, wenn er eine Telefonadresse k-ter Ordnung in der Liste mit n Telefonadressen
erreichen will, lediglich kurz p Mal die Multifunktionstaste 15 zu drücken,
wobei p = k modulo n und n eine Ganzzahl größer als 1 ist.
Die Zentraleinheit 17 ist ebenfalls eingerichtet, um die
laufende Verbindung oder einen laufenden Wählvorgang zu unterbrechen, wenn
der Benutzer die Multifunktionstaste 15 lange, beispielsweise während
einer Zeitdauer, die länger als 1 Sekunde ist, oder gar während einer
Zeitdauer, die 2 oder 3 Sekunden übersteigt, drückt.
Das Funkgerät 1 ist außerdem eingerichtet, um nach
einer herkömmlichen Funktionsweise zu arbeiten, indem der Satz von Tasten
16, die auf der Rückseite des Gehäuses des Funkgeräts
angeordnet sind, verwendet wird, um andere Telefonnummern anzurufen, als diejenigen,
die in der Liste von Telefonadressen enthalten sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorteilhafterweise
für die Fernüberwachung des das Funkgerät 1 tragenden Benutzers
2 verwendet werden. Das Funkgerät 1 kann somit beispielsweise
dazu dienen, dass medizinisches Personal den Gesundheitszustand eines Patienten
fernüberwacht.
Hierzu kann die elektronische Zentraleinheit 17 eingerichtet
sein, um mindestens bestimmte eingehende Anrufe – so genannte Fernüberwachungsrufe
– zu identifizieren. Wenn sie einen solchen Fernüberwachungsruf identifiziert,
stellt die Zentraleinheit 17 automatisch die Verbindung mit der anrufenden
Nummer her, ohne den Benutzer zu warnen und insbesondere ohne das Funkgerät
1 klingeln oder vibrieren zu lassen. In diesem Fall kann die Zentraleinheit
17 eingerichtet sein, um dem Überwachungspersonal zu ermöglichen,
den Benutzer 2 über das Mikrophon 22 lediglich zu hören,
ohne mit ihm sprechen zu können. Anders ausgedrückt, kann die Zentraleinheit
17 in diesem Fall das Mikrophon 22 aktivieren, den Lautsprecher
17 jedoch deaktiviert halten.
Die Zentraleinheit 17 kann ebenfalls eingerichtet sein, um
bei der Herstellung einer Verbindung mit einer der Telefonadressen der vorbestimmten
Liste ein vorbestimmtes Identifikationssignal, beispielsweise ein Signal des Typs
„DTMF" o.a. zu senden, so dass der Benutzer 2, der einen Notruf
abgesetzt hat, treffsicher und schnell identifiziert werden kann.
Die Zentraleinheit 17 kann ebenfalls eingerichtet sein, um
den Ladezustand ihrer Batterie 23 zu messen und eine Warnmeldung an eine
vorbestimmte Telefonadresse, beispielsweise an einen Server S bei einem Anbieter
von Fernüberwachungsdiensten, zu senden, wenn der Ladezustand dieser Batterie
23 einen vorbestimmten Stand unterschreitet. Der betreffende Dienste-Anbieter
kann dann die Lage prüfen und sich vergewissern, dass das Funkgerät
1 tatsächlich rechtzeitig wiederaufgeladen wird.
Die Informationen über den Ladezustand der Batterie
23 können gegebenenfalls durch das Funkgerät 1 an die
stationäre Basis 4 (beispielsweise in regelmäßigen Zeitabständen)
übertragen werden, wonach die stationäre Basis die Informationen, die
den Ladezustand der Batterie betreffen, über das öffentliche Selbstwählnetz
5 dem oben erwähnten Server S mitteilt (diese Mitteilung kann regelmäßig
erfolgen oder nicht und durch die Basis 4 oder durch den Server S initiiert
werden).
Die Zentraleinheit 24 der stationären Basis
4 kann schließlich die Zeiträume ermitteln, in denen sich das
Funkgerät 1 außerhalb der Funkreichweite der stationären
Basis befindet. Diese Zeiträume können vorteilhafterweise von der Zentraleinheit
24 der stationären Basis 4 gespeichert werden und dem oben
erwähnten Server S mitgeteilt werden (regelmäßig oder nach Maßgabe
bestimmter Kriterien, beispielsweise wenn der Zeitraum des Verbindungsverlusts eine
vorbestimmte Dauer übersteigt). In diesem Fall kann die Mitteilung von Informationen
an den Server S – wie in dem vorigen Fall – entweder auf Veranlassung
der stationären Basis 4 oder auf Abruf durch den Server S erfolgen.
|
| Anspruch[de] |
Tragbares Funkgerät mit mindestens:
– einer elektronischen Zentraleinheit (17),
– einem mit mindestens einer Antenne (21) verbundenen Funk-Sende-
und Empfangsschaltkreis (20),
– einer Vorderseite (10), in die ein Lautsprecher (13)
mündet,
– einem im wesentlichen senkrecht zu der Vorderseite verlaufenden Rand (12),
– einer Tastatur (14), die mindestens eine Taste (15) umfasst
und
– einem Halsband, das angepasst ist, um um den Hals des Benutzers gelegt
zu werden, wobei das Halsband derart an dem tragbaren Funkgerät (1)
befestigt ist, dass das tragbare Funkgerät sich automatisch durch die Schwerkraft
in eine Ruhestellung positioniert, wenn es um den Hals des Benutzers getragen wird,
wobei die elektronische Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um
– bei Empfang eines eingehenden Anrufs eine Verbindung herzustellen, wenn
ein Benutzer eine Taste (15) drückt, und
– mindestens eine vorbestimmte Telefonadresse anzurufen, wenn der Benutzer
ohne eingehenden Anruf eine Taste (15) drückt,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Mikrofon (22) auf dem Funkgerät
angeordnet ist, wobei das Mikrofon (22) und der Lautsprecher (10)
so eingerichtet sind, damit der Benutzer das Funkgerät benutzen kann, um zu
kommunizieren, ohne das Funkgerät aus seiner Ruhestellung bewegen zu müssen,
wenn es um den Hals des Benutzers getragen wird.
Funkgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Taste
(15) eine Multifunktionstaste ist.
Funkgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindung bei Empfang eines eingehenden Anrufs bidirektional ist.
Funkgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindung bidirektional ist, wenn der Benutzer das Funkgerät benutzt,
um zu kommunizieren, ohne das Funkgerät aus seiner Ruhestellung bewegen zu
müssen, wenn es um den Hals des Benutzers getragen wird.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrophon (22) über dem Lautsprecher
(13) mündet.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrophon (22) nach oben in den oberen
Abschnitt (12) des Randes des Funkgeräts mündet, wenn das Funkgerät
um den Hals des Benutzers getragen wird.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem die elektronische Zentraleinheit (17) angepasst ist, um mehrere
zu einer vorbestimmten Liste gehörende Telefonadressen sequentiell und zyklisch
anzurufen, bis eine Verbindung mit einer der Telefonadressen hergestellt ist, wenn
der Benutzer ohne eingehenden Anruf eine Taste (15) drückt.
Tragbares Funkgerät nach Anspruch 7, bei dem die elektronische
Zentraleinheit (17) angepasst ist, um eine Telefonadresse der vorbestimmten
Liste erneut automatisch anzurufen, wenn sie diese Telefonadresse infolge einer
Betätigung einer Taste (15) angerufen hat und diese Telefonadresse
besetzt war.
Funkgerät nach Anspruch 2 oder nach Anspruch 8, bei dem die vorbestimmte
Liste von Telefonadressen eine Anzahl n von Telefonadressen umfasst und die elektronische
Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um eine Telefonadresse k-ter Ordnung
in der Liste anzurufen, wenn der Benutzer p Mal eine Taste (15) drückt,
wobei p = k modulo n.
Funkgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
die elektronische Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um eine hergestellte
Verbindung oder einen laufenden Anruf zu unterbrechen, wenn der Benutzer eine Taste
(15) während einer Zeitdauer drückt, die eine vorbestimmte Zeitdauer
übersteigt, wobei die vorbestimmte Zeitdauer mindestens gleich 1 s ist.
Funkgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
die Vorderseite (10) eine Taste (15) umfasst, wobei die Tastatur
(14) keine weitere, auf der Vorderseite angeordnete Taste aufweist.
Funkgerät nach Anspruch 11, das ferner eine zu der Vorderseite
(10) entgegengesetzt angeordnete Rückseite (11) aufweist,
wobei diese Rückseite zusätzliche, zu der Tastatur (14) gehörende
Tasten (16) umfasst, die eingerichtet sind, um einem Benutzer das Wählen
einer Telefonnummer seiner Wahl zu ermöglichen.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
das sich in Form eines Medaillons darstellt.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem die elektronische Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um
mindestens bestimmte eingehende Anrufe – so genannte Fernüberwachungsrufe
– zu erkennen, die von mindestens einer vorbestimmten Telefonadresse stammen,
und
um eine Verbindung mit dieser vorbestimmten Telefonadresse automatisch herzustellen,
ohne den Benutzer zu warnen, wenn sie einen Fernüberwachungsruf identifiziert.
Funkgerät nach Anspruch 14, bei dem die elektronische Zentraleinheit
(17) eingerichtet ist, um das Mikrofon (22) zu aktivieren und
den Lautsprecher (13) deaktiviert zu halten, wenn sie infolge eines Fernüberwachungsrufs
eine Verbindung automatisch auslöst.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem die elektronische Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um bei
der Herstellung einer Verbindung mit der mindestens einen vorbestimmten Telefonadresse
ein vorbestimmtes Identifikationssignal zu senden, wenn der Benutzer ohne eingehenden
Anruf eine Taste (15) drückt.
Funkgerät nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche,
welches eine autonome elektrische Energiequelle (23) aufweist und bei dem
die elektronische Zentraleinheit (17) eingerichtet ist, um einen Ladezustand
der Energiequelle zu messen und eine Warnmeldung an eine vorbestimmte Adresse zu
senden, wenn der Ladezustand ein vorbestimmtes Niveau unterschreitet.
Funkkommunikationssystem mit einem tragbaren Funkgerät (1)
nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche und einer Basis (4),
die mit einem öffentlichen Netzwerk verbunden ist und per Funk mit dem tragbaren
Funkgerät kommuniziert.
Funkkommunikationssystem nach Anspruch 18, bei dem das tragbare Funkgerät
eine autonome elektrische Energiequelle (23) umfasst und die elektronische
Zentraleinheit (17) des Funkgeräts eingerichtet ist, um einen Ladezustand
der Energiequelle zu messen und ihn der Basis (4) mitzuteilen, wobei die
Basis eingerichtet ist, um den Ladezustand zu speichern und an eine vorbestimmte
Telefonadresse zu übermitteln.
Funkkommunikationssystem nach Anspruch 18 oder nach Anspruch 19, bei
dem die Basis (4) eingerichtet ist, um Zeiträume zu speichern, während
deren die Verbindung zwischen ihr und dem tragbaren Funkgerät
(1) nicht mehr besteht, und um diese Zeiträume an eine vorbestimmte
Telefonadresse mitzuteilen.
|
|
|