Die Erfindung betrifft ein Aufladeverfahren, und bezieht sich insbesondere
auf ein Aufladeverfahren für eine Aufladeeinrichtung, die ein elektrophotografisches
aufgeladenes Element auflädt, das in Photokopierern, Druckern und anderen bilderzeugenden
Vorrichtungen, die den elektrophotografischen Prozess verwenden, eingebaut ist.
(2) Beschreibung des Verwandten Standes der Technik
In Bilderzeugungsvorrichtungen, die einen so genannten elektrophotografischen
Prozess (Carlson-Prozess) verwenden, wurden Korona-Aufladeeinrichtungen, die das
Korona-Entladephänomen nutzen, als eine typische Einrichtung zum Aufladen eines
elektrophotografischen Photoleiters auf ein gewünschtes Potenzial verwendet.
Dieses Verfahren erfordert jedoch eine hohe Spannung zum Bewirken einer Entladung,
welche wiederum in verschiedenen peripheren Vorrichtungen zu elektrischem Rauschen
führen würde. Alternativ würde eine große Menge von Ozongas,
das bei der Entladung erzeugt wird, Menschen in der Umgebung des Geräts ein
ungutes Gefühl vermitteln. Um mit diesen Problemen zurecht zu kommen, wurde
als Alternative zu Korona-Entladeeinrichtungen ein Verfahren vorgeschlagen, in welchem
ein Photoleiter durch Anlegen einer Spannung zwischen den Photoleiter und eine aus
leitendem Harz oder einem leitenden Gewebe hergestellten Walze aufgeladen wird.
Nichtsdestotrotz leidet dieses Verfahren an einem anderen Problem. Das heißt,
es würde bei der Verwendung einer Walze aus leitendem Harz dann, falls ein
Mikrobereich einer photoempfindlichen Schicht auf dem aufzuladenden Photoleiter
abgeschält würde, um ein leitendes Substrat, wie beispielsweise Aluminium
usw., teilweise freizulegen, elektrischer Strom von der Walze in den freigelegten
Abschnitt konvergieren, um dadurch eine streifige Aufladungsungleichmäßigkeit
zu verursachen, die sich über den Photoleiter in seiner axialen Richtung erstreckt.
Speziell wurde als die Alternative zu den Korona-Aufladeeinrichtungen
ein elektrophotografisches Kontaktaufladeverfahren vorgeschlagen, in welchem, wie
in 1 gezeigt ist, eine Spannung zwischen ein bildtragendes
Medium, d.h. einen Photoleiter 1, und eine Harzwalze 65 als kontaktierendes
Element, hergestellt aus einem leitenden elastischen Material, angelegt wird, um
den Photoleiter 1 dadurch aufzuladen, dass die Harzwalze 65 in
Kontakt mit dem Photoleiter 1 gebracht wird.
Ein anderes Verfahren wurde in zum Beispiel der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Sho 55 Nr. 29,837, usw. offenbart.
2 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Beispiel
der Aufladeeinrichtung zeigt. Hierbei bezeichnet das Bezugszeichen 1 ein
aufgeladenes Element oder einen Photoleiter. Die Aufladeeinrichtung weist ein Aufladeelement
auf, auf welches leitendes Gewebe 75a als Kontaktelement auf ein aus Aluminium
usw. hergestelltes leitendes Substrat 75b eingepflanzt ist, und an welches
eine Spannung durch eine nicht dargestellte Leistungsversorgung angelegt wird. Das
Aufladen des Photoleiters 1 erfolgt dadurch, dass das leitende Gewebe
75a mit der angelegten Spannung in Kontakt mit dem Photoleiter
1 gebracht wird, während der aufzuladende Photoleiter in Rotation
versetzt ist.
Dieser Aufladevorgang muss in der ersten Stufe des Bilderzeugungsprozesses
durchgeführt werden. Nachdem er aufgeladen wurde, wird der Photoleiter
1 in Übereinstimmung mit Bildinformationen Licht ausgesetzt, trägt
Toner, und überträgt dann das tonerentwickelte Bild auf ein Übertragungsmaterial.
Das auf dem Photoleiter 1 zurückgebliebene Tonerpulver, das nicht
übertragen wurde, wird in einem Reinigungsabschnitt nach dem Übertragungsschritt
von dem Photoleiter 1 entfernt, wodurch eine Serie der Bilderzeugungsprozeduren
abgeschlossen ist.
Trotz des Reinigungsvorgangs des Photoleiters 1 durch die
Reinigungseinheit können manche Tonerpartikel nicht entfernt werden und auf
dem Photoleiter 1 zurückbleiben, da Tonerpartikel nach langem Gebrauch
im Inneren der Bilderzeugungsvorrichtung verstreut sind. In solchen Fällen
werden die nicht entfernten Tonerpartikel während des Aufladevorgangs zwischen
das Kontaktelement und das Bildträgermedium eingeklemmt. Die Belegung durch
die nicht entfernten Tonerpartikel würde einen Kontakt zwischen dem Kontaktelement
und dem Bildträgermedium verhindern, und so Ursache für ein Problem dahingehend
sein, dass das Bildträgermedium nicht gleichförmig aufgeladen werden kann.
Die Arten von Aufladeeinrichtungen, die leitendes Gewebe verwenden,
können allgemein in zwei Klassen unterteilt werden. Das heißt, dass in
einer Klasse Gewebe ähnlich einem Band eingepflanzt wird, wohingegen in der
anderen (Klasse) Gewebe in einer Walzenform eingepflanzt wird. In jedem Fall kann
die streifenförmige Aufladungsungleichmäßigkeit beseitigt werden,
welche auftreten würde, falls die Walze aus leitendem Harz verwendet werden
würde. Nichtsdestotrotz kann dann, wenn eine Gleichspannung an das Ladeelement
angelegt wird, in anderen Worten, wenn ein elektrisches Gleichspannungsfeld zwischen
dem Aufladeelement und dem Photoleiter erzeugt wird, keine stabile Aufladungsleistung
erhalten werden, weil der Photoleiter dazu neigt, auf ein höheres Potenzial
aufgeladen zu werden, wenn das System in eine Umgebung mit hoher Temperatur und
hoher Feuchtigkeit versetzt wird, im Vergleich zu dann, wenn es sich in einer Umgebung
mit normaler Temperatur und normaler Feuchtigkeit befindet. Ferner neigt das Aufladepotenzial
in dem Lader dazu, ausgehend von dem Beginn der Verwendung allmählich abzunehmen,
und ist die Schwankung mit dem Verstreichen von Zeit zu groß, um die Einrichtung
in praktische Verwendung zu bringen.
Um das Problem zu beseitigen, das in dem Fall verursacht wird, in
dem nur Gleichspannung angelegt wird, wurde ein Verfahren vorgeschlagen, in welchem
eine Wechselspannung der Gleichspannung überlagert oder mit dieser kombiniert
wird.
In Offenbarungen "A Brush Charging and Transferring Device" und "A
Brush Charging Device", jeweils veröffentlicht in den japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschriften
Sho 60 Nr. 216,361 und Sho 60 Nr. 220,587 ist ein Aufladeverfahren beschrieben,
in welchem an ein Aufladeelement, das einen Kontaktbereich teilend gegen ein aufgeladenes
Element anschlug, eine kombinierte Spannung aus einer Gleichspannung und einer Wechselspannung
angelegt wird.
In der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 60 Nr.
216,361 wird ein aus leitendem Gewebe hergestelltes Element als sowohl das Aufladeelement
als auch als das Übertragungselement verwendet, und werden die zu kombinierenden
Spannungen durch die Erfordernisse der Übertragungseffizienz und der Aufladungsgleichförmigkeit
definiert. Im Einzelnen begrenzt die Übertragungseffizienz eine kombinierte
Spannung so, dass diese in einen Bereich von 200 bis 2 kV fällt. Daher sollte
dann, wenn eine hohe Gleichspannung, zum Beispiel 1500 V, angelegt wird, die Wechselspannung
durch das Erfordernis der Übertragungseffizienz und der Aufladungsgleichförmigkeit
auf höchstens 200 bis 500 V begrenzt werden.
In der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 60 Nr.
220,587 ist die Wechselspannung mit höchstens 300 VRMS spezifiziert, und sollte
die Amplitude der Wechselspannung 20% oder mehr der Höhe der Gleichspannung
sein. Daher hat die Gleichspannung Einfluss bis hin zu 2000 V, welches weit höher
ist als das gewünschte Oberflächenpotenzial. Nebenbei bemerkt ist die
Frequenz der zu überlagernden Wechselspannung auf 500 Hz oder mehr begrenzt,
und soll die Überlagerung der Wechselspannung den Aufladungsfehler (die streifige
Aufladungsungleichmäßigkeit), verursacht durch Regionen, an welchen kein
Gewebe in dem Lader des leitenden Gewebes existiert, beseitigen.
Die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 58 Nr. 40,566
offenbart einen Vorschlag, in welchem ein leitendes Gewebe zu einem rollenförmigen
Element ausgebildet ist, das als ein Aufladeelement in Rotation zu versetzen ist,
und die Rotationsrichtung und die Geschwindigkeit der Walze ausgewählt werden.
Diese Offenbarung beschreibt, dass sich dann, wenn ein zylindrisches,
aus Zinkoxid bestehendes aufgeladenes Element, das als ein aufgeladener Körper
verwendet wird, in parallelen Kontakt (in axialer Richtung) mit einem bandförmigen
Lader gebracht wird, das Oberflächenpotenzial des aus Zinkoxid bestehenden
aufgeladenen Elements unter einer Umgebung mit niedriger Temperatur und niedriger
Feuchtigkeit verringert. Diese Verringerung des Potenzials wird von einem linienförmigen
Bildfehler begleitet. Die vorstehende Offenbarung soll die Verringerung des Oberflächenpotenzials
und den linienförmigen Bildfehler beseitigen. Das Problem wurde einem Aufladephänomen
des leitenden Gewebes zugeschrieben (beschrieben in der rechten, unteren Spalte
auf der dritten Seite in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho
58 Nr. 40,566).
Die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 60 Nr. 220,587
ebenso wie die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 60 Nr. 216,361
offenbaren ein Aufladeverfahren, in welchem ein aus einem leitenden Gewebe hergestelltes
Aufladeelement dazu verwendet wird, ein aufgeladenes Element aufzuladen, indem das
Aufladeelement in Kontakt mit dem aufgeladenen Element gebracht wird. Keine der
Offenbarungen bezieht sich jedoch in irgendeiner Weise auf einen Auflademechanismus
des Aufladeverfahrens desselben, von der Ursache und dem Ausmaß der Spannungsschwankung
aufgrund des Auflademechanismus ganz zu schweigen. In beiden Offenbarungen wird
eine relativ niedrige Wechselspannung einer sehr hohen Gleichspannung, beispielsweise
2000 V, überlagert, und insbesondere in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Sho 60 Nr. 220,587 ist die Frequenz der Wechselspannung auf 500 Hz oder mehr begrenzt.
Die Arten von Aufladeeinrichtungen, die leitendes Gewebe verwenden,
können allgemein in zwei Klassen unterteilt werden. Das heißt, dass in
einer Klasse Gewebe ähnlich einem Band eingepflanzt wird, wohingegen in der
anderen (Klasse) Gewebe in einer Walzenform eingepflanzt wird. In jedem Fall kann
die streifenförmige Aufladungsungleichmäßigkeit beseitigt werden,
welche auftreten würde, wenn die Walze aus leitendem Harz verwendet wird. Nichtsdestotrotz
kann dann, wenn das Aufladeelement mit einem Gleichstrom beaufschlagt wird, in anderen
Worten, wenn ein elektrisches Gleichsignalfeld zwischen dem Aufladeelement und dem
aufgeladenen Element erzeugt wird, eine stabile Aufladekennlinie nicht erhalten
werden, weil das aufgeladene Element dazu neigt, auf ein höheres Potenzial
aufgeladen zu werden, wenn sich das aufgeladene Element in einer Umgebung mit hoher
Temperatur und hoher Feuchtigkeit befindet, verglichen mit dann, wenn es sich in
einer Umgebung mit normaler Temperatur und normaler Feuchtigkeit befindet. Ferner
neigt das Aufladepotenzial in dem Aufladeelement dazu, ab dem Beginn der Verwendung
langsam abzunehmen, und ist die Schwankung mit dem Verstreichen von Zeit zu groß,
um die Einrichtung in praktische Verwendung zu bringen.
Folglich wurden verschiedene Vorschläge gemacht, jedoch konnten
alle derselben die unzureichende Stabilität des Oberflächenpotenzials
nicht ausschließen. Ferner können dann, wenn die Frequenz einer angelegten
Wechselspannung nicht berücksichtigt wird, Welligkeiten aufgrund der angelegten
Wechselspannung der Aufladespannung überlagert werden, so dass dies gelegentlich
einen neuen Fehler, d.h., Ungleichmäßigkeiten in dem Bild, verursachen
würde.
Es sei nun ein Fall betrachtet, in welchem ein aufgeladenes Element
(in diesem Fall ein elektrophotografischer Photoleiter) unter Verwendung eines beliebigen
von aus leitendem Gewebe oder einer Aggregation von leitenden Fasern bestehenden
Aufladeelementen aufgeladen wird. In diesem Fall sind das Aufladeelement und das
aufgeladene Element einander gegenüberliegend angeordnet und teilen einen Kontaktpunkt
und einen Mikroraum zwischen sich, während das Aufladeelement mit einer Kombination
von Gleich- und Wechselspannungen beaufschlagt wird.
Die 3A und 3B
sind vereinfachte darstellende Ansichten, die einen Auflademechanismus zeigen, wenn
ein Photoleiter unter Verwendung eines aus leitendem Gewebe hergestellten Aufladeelements
durch eine Kombination von Gleich- und Wechselspannungen beaufschlagt wird. Von
diesen zeigt 3A eine Gesamtkonfiguration, und ist
3B eine vergrößerte Ansicht, die teilweise
die Umgebung eines Kontaktbereichs zeigt. In den 3A
und 3B bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen
Photoleiter als ein aufgeladenes Element, und ist ein Lader mit 5 bezeichnet,
auf welchem leitende Fasern 5A eingepflanzt oder daran befestigt sind.
Bezug nehmend auf die 3A und
3B wird in einem Fall, in dem sich eine Spitze einer
Faser 5A, an welche eine Spannung angelegt ist, einem wahlfreien Punkt
A auf dem Photoleiter 1 unter Einhaltung eines bestimmten Abstandes gegenüber
liegend befindet, dann, wenn die angelegte Spannung größer ist als eine
Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth), welche in Abhängigkeit von Eigenschaften
des Photoleiters 1 und des Spalts bestimmt ist, eine Entladung aktiviert,
um das Aufladen des Photoleiters 1 zu beginnen. Das Oberflächenpotenzial
(Vsp) wird fortlaufend ansteigen, bis ein Unterschied zwischen der angelegten Spannung
(Vap) und dem Oberflächenpotenzial (Vsp) gleich der Entladebeginn-Schwellenspannung
(Vth) wird. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, endet die Entladung. Das heißt,
dass, falls die Dunkelabschwächung des auf den Photoleiter geladenen Potenzials
vernachlässigt werden könnte, die Beziehung (Vsp) = (Vap) – (Vth)
erfüllt ist. Dann verlässt der Punkt A, der auf einem bestimmten Potenzial
aufgeladen gehalten wird, den Bereich, in welchem eine Entladung erlaubt ist, und
bewegt sich an eine Position B, an der der Punkt A in Kontakt mit der leitenden
Faser 5A gerät. Die Potenzialdifferenz zwischen der leitenden Faser
5A und dem Punkt A auf dem Photoleiter 1 an der Position B muss
natürlich (Vth) sein, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist. Diese Potenzialdifferenz
bewirkt, dass sich Ladungen aus der leitenden Faser 5A in den Punkt A auf
dem Photoleiter 1 injizieren (bewegen), um das Potenzial an dem Punkt A
weiter zu erhöhen. In einem Wort gesagt, wird das Oberflächenpotenzial
durch die Kombination eines Entladungseffekts und eines Ladungsinjektionseffekts
geliefert.
Die durch den Kontakt injizierte Menge von Ladungen wird in Abhängigkeit
von dem Kontaktwiderstand an der Position B bestimmt, welcher wiederum von dem Zustand
der Kontaktoberfläche abhängt. Falls sich zum Beispiel die Kontaktoberfläche
in einer Umgebung mit hoher Feuchtigkeit befindet und auf dieser Feuchtigkeit gehalten
wird, verringert sich der Kontaktwiderstand stark, so dass die Menge von injizierten
Ladungen groß wird. Infolgedessen wird das Oberflächenpotenzial ansteigen.
Es wird davon ausgegangen, dass dieser Mechanismus ein Hauptgrund
dafür ist, weshalb die Kennlinie des Oberflächenpotenzials in diesem Aufladeverfahren
in Abhängigkeit von der Umgebung instabil ist.
Als ein Mittel zum Lösen des Problems wurde ein Vorschlag in
zum Beispiel der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 56 Nr. 132,356
gemacht, in welcher eine Konstantstrom-Leistungsversorgung als eine Leistungsquelle
zur Beaufschlagung eines Aufladeelements verwendet wird. Dieses Verfahren leidet
jedoch an dem Ladungsanstiegsproblem, da Strom kontinuierlich durch das Aufladeelement
fließt.
Die japanische Patentveröffentlichung Hei 3 Nr. 52,058 beschreibt
einen Vorschlag zum Zwecke des Vergleichmäßigens des Oberflächenpotenzials
in einem ähnlichen Kontaktaufladeverfahren unter Verwendung eines Aufladeelements
und eines aufgeladenen Elements. Das hier verwendete Aufladeelement ist jedoch auf
walzenförmige oder plattenförmige Elemente, hergestellt aus Gummi, beschränkt,
und es wird kein Bezug auf Elemente mit darauf eingepflanzten leitenden Fasern genommen.
In Übereinstimmung mit der Offenbarung wird beschrieben, dass dann, wenn das
Aufladeelement mit einer Gleichspannung beaufschlagt wird, der Aufladeprozess oberhalb
einer Entladebeginn-Schwellenspannung beginnt, die durch die Theorie von Paschen
bestimmt wird. Das heißt, es kann ersichtlich angenommen und aus der Beschreibung
des Vorschlags verstanden werden, dass die gesamte Aufladung nur durch die Entladung
bewirkt wird, und dass keine Bewegung von Ladungen an dem und durch den Kontaktpunkt
zwischen dem Aufladeelement und dem aufgeladenen Element auftritt. Daher wird eine
relativ hohe Wechselspannung, die gleich einer Aufladebeginnspannung ist, und die
zwei Mal so hoch wie die Entladebeginn-Schwellenspannung ist, zwischen die beiden
Elemente angelegt, so dass das Oberflächenpotenzial durch Nutzen des Entladeeffekts
vergleichmäßigt werden kann (insbesondere können punktförmige
Ladungsungleichmäßigkeiten verhindert werden).
Ferner gibt es mehrere Vorschläge in Verbindung mit dem Kontaktaufladeverfahren
unter Verwendung eines Aufladeelements und eines aufgeladenen Elements. Diese Vorschläge
beinhalten die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 3 Nr. 100,674,
die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 3 Nr. 100,675, die japanische
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 3 Nr. 101,764 und die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Hei 3 Nr. 101,765. Alle diese Anmeldungen verwenden ähnliche Aufladeverfahren
wie in der japanischen Patentveröffentlichung Hei 3 Nr. 52,058 beschrieben,
und sind vorgeschlagen, um die Frequenz des Wechselsignal-Aufladens zu begrenzen,
um eine bei der Entwicklung auftretende Ungleichmäßigkeit zu beseitigen.
Die Begrenzungen der Frequenz, die in den japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschriften
Hei 3 Nrn. 100,674 und 100,675 beschrieben sind, dienen zum Verringern von Schwingungsrauschen,
das durch das Anlegen einer Wechselspannung verursacht wird, und zum Erhöhen
der Anzahl von Entladungen in der hinteren Entladeregion, um eine Ausgefranstheit
bzw. Zacken in dem Oberflächenpotenzial zu glätten und die Gleichförmigkeit
des Oberflächenpotenzials zu verbessern. In diesen Technologien ist in der
japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 3 Nr. 100,674 die Frequenz
auf 1000 Hz oder weniger spezifiziert. Die spezifische Frequenz in der japanischen
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 3 Nr. 100,675 beträgt 1000 Hz oder
weniger und 2500 Hz oder mehr, und stärker bevorzugt 10 Hz oder weniger und
10000 Hz oder mehr. Diese Bereiche unterscheiden sich deutlich von dem Frequenzbereich,
der später in der vorliegenden Erfindung spezifiziert werden wird.
Nochmals wiederholend verwendet die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Hei 3 Nr. 100,674 dasselbe Aufladeverfahren, das in der japanischen Patentveröffentlichung
Hei 3 Nr. 52,058 beschrieben ist, und dient dazu, durch Begrenzen der Frequenz des
Wechselsignalaufladens Ungleichmäßigkeiten in Bildern zu verringern, die
durch die Aufladungs-ungleichmäßigkeit aufgrund des Einflusses von Schwankungen
der Leistungsversorgung usw. verursacht werden.
Grundlegend dienen die vorstehend beschriebenen Techniken dazu, die
Anzahl von Ladungsaustauschvorgängen, die dank des Entladeeffekts bewirkt werden,
ausreichend zu erhöhen, um die Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials
zu glätten, um dadurch die Ungleichmäßigkeiten zu beseitigen. Andererseits
tragen in dem Aufladen durch das Aufladeelement von leitendem Gewebe wie vorstehend
beispielhaft dargestellt, sowohl die Ladungsinjektion als auch der Entladeeffekt
zu dem Auflademechanismus bei. Dieser Auflademechanismus kann auch auf das Aufladeelement
aus Harzmaterial, wie es im Stand der Technik aufgefunden wird, angewandt werden,
falls Bedingungen angepasst werden.
In dem auf dem Mechanismus basierendem Aufladesystem kann dann, wenn
eine Wechselspannung an ein solches Aufladesystem angelegt wird, leicht daran gedacht
werden, dass die Wechselsignalkomponente dem Oberflächenpotenzial durch die
Ladungsinjektion überlagert werden kann. Natürlich kann die Möglichkeit
nicht vollständig verneint werden, dass eine angelegte Wechselsignalkomponente
dem Oberflächenpotenzial durch den Entladeeffekt überlagert werden könnte.
Auf jeden Fall muss der Fehler offensichtlich der angelegten Wechselspannung zugeschrieben
werden. Tatsächlich erscheinen auf dem durch das Verfahren erzeugten endgültigen
Bild wiederholte Fehler in Übereinstimmung mit dem Intervall, das aus der Prozessgeschwindigkeit
und der Wechselsignalfrequenz berechnet wurde.
Um zusammenzufassen, gibt es zwei Fälle zum Erzeugen eines Oberflächenpotenzials
wie folgt:
Ein erster Fall besteht darin, dass ein Oberflächenpotenzial nur durch den
Entladeeffekt erzeugt wird; und
ein zweiter Fall besteht darin, dass ein Oberflächenpotenzial durch eine Kombination
des Entladeeffekts und des Ladungsinjektionseffekts erzeugt wird. In diesem Fall
zum Beispiel wird die Aufladung bewirkt, während ein aus leitendem Gewebe hergestelltes
Aufladeelement und ein Photoleiter einen Kontaktpunkt und einen Mikroraum zwischen
sich teilen. In jedem Fall müssen dann, wenn die Aufladung durch ein einzelnes
Aufladeelement bewirkt wird, das mit zumindest einer Wechselspannung beaufschlagt
wird, periodische Bildfehler, die in einem endgültigen Bild erscheinen, der
angelegten Wechselspannung zugeschrieben werden.
Um Bildfehler aufgrund einer Wechselspannung zu beseitigen, wurde
ein anderes Verfahren vorgeschlagen, das sich von den vorstehend beschriebenen Verfahren
unterscheidet. Im Einzelnen sind ein oder mehrere (zumindest ein) separate(s) Aufladeelement(e)
(welche als sekundäre Aufladeelemente bezeichnet werden werden) zwischen dem
vorangehend angewandten Aufladeelement (welches als ein erstes Aufladeelement bezeichnet
werden wird) und einer Entwicklungseinheit angeordnet, so dass Welligkeiten in dem
Oberflächenpotenzial, die durch die durch das erste Aufladeelement angelegte
Wechselspannung verursacht werden, durch das sekundäre Aufladeelement oder
solche Elemente beseitigt werden.
Es wurden bereits einige Offenbarungen vorgeschlagen, welche sich
auf das Aufladeverfahren beziehen, in welchem eine Vielzahl von Aufladeelementen
in Kontakt mit einem aufzuladenden Photoleiter gebracht werden. Im Einzelnen sind
dies die japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 56 Nr. 91,253, die
japanische Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 62 Nr. 143,072, und die japanische
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 4 Nr. 16,867.
Unter diesem besteht ein in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Sho 56 Nr. 91,253 benanntes Problem in dem Auftreten von Schäden an dem Photoleiter,
welches in der Offenbarung der Tatsache zugeschrieben wird, dass der Photoleiter
durch das Aufladeelement abrupt als Ganzes aufgeladen wird. Demgemäß besteht
eine Hauptmaßnahme gegen das Problem, die durch die Erfindung ergriffen wird,
darin, dass eine an ein erstes Aufladeelement angelegte Gleichspannung auf niedrige
200 V eingestellt wird, und Gleichspannungen ausgehend von dem ersten über
ein zweites zu einem dritten Aufladeelement aufgestuft werden. Ein Spitze-zu-Spitze-Wert
der einer Gleichspannung überlagerten Wechselspannung ist auf 20% oder weniger
der Gleichspannung begrenzt. Im Einzelnen beträgt der Spitze-zu-Spitze-Wert
der an das erste Aufladeelement angelegten Wechselspannung höchstens 200 ×
0,2 = 40 (V) oder weniger. Diese Veröffentlichung schlägt vor, dass dem
letzten, dritten Aufladeelement ebenfalls eine Wechselspannung überlagert werden
sollte.
Ein in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 62
Nr. 143,072 benanntes Problem ist dasselbe wie das in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Sho 56 Nr. 91,253 beschriebene. Eine durch die Erfindung ergriffene Hauptmaßnahme
gegen das Problem besteht darin, dass der größte elektrische Widerstand
einem ersten Aufladeelement zugewiesen wird, und die Widerstandswerte schrittweise
über ein zweites zu einem dritten Aufladeelement verringert werden. Durch diese
Anordnung würde das auf einen Photoleiter von dem ersten Aufladeelement geladene
Potenzial wie bei der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Sho 56 Nr.
91,253 auf ein niedriges Niveau geregelt, um die Schäden an dem Photoleiter
zu verhindern.
Die Ungleichmäßigkeitskorrektur des Oberflächenpotenzials
aufgrund von angelegten Wechselspannungen ist ein Zielproblem, das durch die japanische
Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 4 Nr. 16,867 zu lösen ist. Das Hauptmerkmal
der in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Hei 4 Nr. 16,867 offenbarten
Erfindung besteht darin, dass Wechselspannungen, die sich in der Phase voneinander
unterscheiden, an ein erstes Aufladeelement bzw. ein sekundäres Element oder
sekundäre Elemente angelegt werden, um die Ungleichmäßigkeit des
Oberflächenpotenzials zu korrigieren. Auch in diesem Vorschlag muss das letzte,
zweite Aufladeelement mit einer Wechselspannung überlagert werden.
Die Erfinder sind weiter dazu übergegangen, intensiv Versuche
unter Verwendung der soeben erwähnten bekannten Mittel durchzuführen,
in welchen das zweite Aufladeelement zusätzlich zu dem ersten Aufladeelement
bereitgestellt ist, um einen möglichen Korrektureffekt zu produzieren. Als
Ergebnis der Versuche wurde die nachfolgende Tatsache bestätigt. Das heißt,
dass in einem System mit einem typischen organischen Photoleiter und aus einem leitenden
Harz hergestellten Aufladeelementen dann, wenn ein Spitze-zu-Spitze-Wert einer an
das erste Aufladeelement angelegten Wechselspannung auf bis das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung
ansteigt, die in den Photoleiter injizierte Wechselspannungskomponente größer
wird. Dies erfordert natürlich, dass die an ein zweites Aufladeelement für
die Korrektur angelegte Spannung gesteigert werden muss. Schlimmer noch kann das
resultierende Oberflächenpotenzial nicht durch die an das erste Aufladeelement
angelegte Gleichspannung geregelt werden, sondern wird in Übereinstimmung mit
dem Anstieg des Spitze-zu-Spitze-Werts der Wechselspannung groß.
Außerdem offenbart die Druckschrift EP-A-0 280 542 eine Bilderzeugungsvorrichtung
mit einem Lader des Kontakttyps zum Aufladen eines bildtragenden Elements durch
Anlegen einer überlagerten Gleich- und Wechselspannung, worin ein Spitze-zu-Spitze-Wert
der Wechselspannung größer sein muss als das Zweifache eines Entladebeginn-Schwellenwerts
der Gleichspannung, um eine gleichförmige Aufladung erwarten zu lassen.
KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bilderzeugungseinrichtung
bereitzustellen, in welcher eine Ungleichmäßigkeit in einem Bild beseitigt
wird, ein stabiles Oberflächenpotenzial eines aufzuladenden Elements aufrecht
erhalten wird, und die Erzeugung von Ozongas verringert wird, und ein Aufladeverfahren
bereitzustellen, das ein Aufladesystem beinhaltet, welches zumindest einen Kontaktbereich
mit dem aufzuladenden Element teilt, um eine Ungleichförmigkeit einer Oberflächenpotenzialverteilung
zu beseitigen, die entsteht, wenn eine Wechselspannung an das aufzuladende Element
angelegt wird.
Erfindungsgemäß wird die vorgenannte Aufgabe durch ein Verfahren
wie in Anspruch 1 definiert, gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der beigefügten
abhängigen Ansprüche.
Das Aufladesystem der vorliegenden Erfindung wird durch einen Entladeeffekt
und einen Ladungsinjektionseffekt erreicht. Unter diesen wird eine Schwankung des
Oberflächenpotenzials in dem System aufgrund der Änderung der Umgebung
hauptsächlich durch den Einfluss des Ladungsinjektionseffekts verursacht. In
anderen Worten soll das erfindungsgemäße Aufladesystem nicht bewirken,
dass sich Ladungen in beiden Richtungen über den Entladeeffekt bewegen, sondern
soll bewirken, dass Ladungen über einen Kontaktübergang aus dem Aufladeelement
in das aufgeladene Element, oder das aufzuladende Element, injiziert werden, und
umgekehrt. Daher ist es nicht länger notwendig, dass ein Spitze-zu-Spitze-Wert
der angelegten Wechselspannung auf das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung
eingestellt werden sollte, anders als in der japanischen Patentveröffentlichung
Hei 3 Nr. 52,058. Demgemäß ist es möglich, die Kosten der Leistungsquelle
für den Lader zu verringern, und ist es darüber hinaus möglich, eine
beliebige Wechselspannung zu verwenden. Hier wird angemerkt, dass "die angelegte
Wechselspannung" "die Wechselspannung, die zwischen die Spitzen von leitenden Fasern
des Aufladeelements und des aufgeladenen Elements angelegt ist" bedeutet.
Nachstehend auf die 4 und 5
Bezug nehmend wird beschrieben, wie sich der Oberflächenpotenzial-Erzeugungsprozess,
der durch das Aufladesystem der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird, von
dem unterscheidet, der durch das in der japanischen Patentveröffentlichung
Hei 3 Nr. 52,058 offenbarte System durchgeführt wird.
Anfänglich wird in jedem Fall dann, wenn der Abstand zwischen
dem Aufladeelement (zum Beispiel einer Walze oder Bürste) und dem aufgeladenen
Element (Photoleiter) klein wird, eine Entladung zwischen dem Aufladeelement und
dem aufgeladenen Element in Übereinstimmung mit dem Gesetz von Paschen auftreten.
(Diese Region, in welcher eine Entladung vor der Kontaktregion auftritt, wird hierin
als eine Vorentladungsregion bezeichnet.) Dann tritt der Teil, der durch die Vorentladungsregion
hindurch getreten ist, in die Kontaktregion zwischen dem Aufladeelement und dem
aufgeladenen Element ein. Durch diese zwei Regionen wird eine Oberflächenpotenzialverteilung
mit einer Ausgefranstheit wie in 4 oder 5
gezeigt, auf dem aufgeladenen Element erzeugt. In dieser Zeitspanne erfolgt in dem
Fall der japanischen Patentveröffentlichung Hei 3 Nr. 52,058 ein Austausch
von Ladungen zwischen dem Aufladeelement und dem aufgeladenen Element durch den
Entladeeffekt in der Vorentladungsregion, so dass sich in der Kontaktregion keine
Ladungen austauschen werden. Demgegenüber verursacht in dem Aufladesystem der
vorliegenden Erfindung der Ladungsinjektionseffekt, dass sich Ladungen
zwischen dem Aufladeelement und dem aufgeladenen Element in der Kontaktregion austauschen.
Danach tritt in einer Region, in der der Abstand zwischen dem Aufladeelement
und dem aufgeladenen Element groß wird, eine weitere Entladung zwischen dem
Aufladeelement und dem aufgeladenen Element in Übereinstimmung mit dem Gesetz
von Paschen auf. (Diese Region wird als eine Nachentladungsregion bezeichnet.) In
dem Fall der japanischen Patentveröffentlichung Hei 3 Nr. 52,058 verringert
sich die Menge von Ladungen, die durch Entladung zwischen dem Aufladeelement und
dem aufgeladenen Element ausgetauscht werden, so dass die Ausgefranstheit der Oberflächenpotenzialverteilung
versetzt wird, um eine gleichförmige Oberflächenpotenzialverteilung zu
erzeugen. Demgegenüber reicht in dem Aufladesystem der vorliegenden Erfindung
die Nachentladung nicht aus, um die Ausgefranstheit der Oberflächenpotenzialverteilung,
die durch die Ladungsinjektion in die Kontaktregion erzeugt wurde, zu beseitigen.
Daher wird die Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials aufgrund des Ladungsinjektionseffekts
übrig bleiben. Falls das Oberflächenpotenzial des aufgeladenen Elements
mikroskopisch beobachtet wird, wird eine Ausgefranstheit oder Ungleichmäßigkeit
wie in 5 gezeigt, beobachtet. Das Intervall der in
der Bilderzeugungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung erzeugten Ausgefranstheit
wurde als Vp/f(mm) entsprechend beobachtet, worin Vp eine Verarbeitungsgeschwindigkeit
der Vorrichtung ist, und f eine Frequenz einer angelegten Wechselspannung ist.
Wenn in der vorliegenden Erfindung ein tatsächliches Bild unter
Verwendung des so aufgebauten Aufladesystems gedruckt wurde, wurde in dem gedruckten
Bild eine streifige Bildungleichmäßigkeit senkrecht zu der Blattvorschubrichtung
beobachtet. Das Intervall bzw. der Abstand der Ungleichmäßigkeit wurde
als einer räumlichen Wellenlänge Vp/f entsprechend erkannt, worin Vp eine
Bewegungsgeschwindigkeit eines Photoleiters ist, und f eine Frequenz einer angelegten
Wechselspannung ist. Ferner erschien dann, wenn der Spitze-zu-Spitze-Wert der Wechselspannung
größer gemacht wurde, die streifige Ungleichmäßigkeit klarer.
Diese Tatsache zeigt an, dass in dem vorangehend beschriebenen Aufladesystem der
vorliegenden Erfindung die Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials, welche
der räumlichen Wellenlänge (Vp/f) auf dem aufgeladenen Element entspricht
(worin Vp eine Verarbeitungsgeschwindigkeit ist und f eine Frequenz der Wechselspannung
ist), durch die Nachentladung nicht ausgelöscht werden konnte, und der Abschnitt
mit niedrigem Oberflächenpotenzial so entwickelt wurde, dass sich eine streifige
Ungleichmäßigkeit ausbildete.
Um das Problem zu lösen, führten die Erfinder Versuche durch
und stellten zum Beispiel fest, dass die Ungleichmäßigkeit in dem Bild
durch Herstellen einer Beziehung wie folgt eliminiert werden konnte:
f > Vp/2R
worin f eine Frequenz der Wechselspannung ist; Vp (mm/s) eine Bewegungsgeschwindigkeit
des aufgeladenen Elements als eine Verarbeitungsgeschwindigkeit der Bilderzeugungsvorrichtung
ist; und R (mm) eine Teilchen- bzw. Partikelgröße eines in der Bilderzeugungsvorrichtung
verwendeten Entwicklers ist.
Dieser Mechanismus kann wie folgt abgeschätzt werden. Das heißt,
dass wie in der vorstehenden Beschreibung des Aufladesystems der Erfindung erklärt
wurde, das Intervall (Vp/f) der Ausgefranstheit des auf dem aufgeladenen Element
erzeugten Oberflächenpotenzials groß ist, wenn die Frequenz f der Wechselspannung
niedrig ist, so dass daher die Auflösung der Vorrichtung, die durch die Partikelgröße
des in der Bilderzeugungsvorrichtung verwendeten Entwicklers bestimmt wird, ausreichend
folgen kann, um eine streifige Bildungleichmäßigkeit in dem Bild zu erzeugen.
Andererseits wird dann, wenn die Frequenz f der Wechselspannung groß wird,
das Intervall der Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials klein. Daher ist
eine Breite 1/2 × (Vp/f) der Niedrigspannungsregion der Ausgefranstheit des
Oberflächenpotenzials auf dem aufgeladenen Element kleiner als die Partikelgröße
R (mm) des Entwicklers der Bilderzeugungsvorrichtung. Infolgedessen wird der Entwickler
nicht auf der Niedrigspannungsregion anhaften, welches zu einem Verschwinden der
Bildungleichmäßigkeit in dem Bild führt.
Ferner soll in der vorliegenden Erfindung eine Ungleichförmigkeit
des Oberflächenpotenzials, die durch das Anlegen einer Wechselspannung an der
Position des ersten Aufladeelements verursacht wird, durch die Injektionsspannung
dank der an das zweite Aufladeelement angelegten Gleichspannung korrigiert werden.
Falls dort eine größere differentielle Spannung zwischen dem Photoleiter
und dem zweiten Aufladeelement als eine Entladungs-zulässige Spannung existiert,
ist es natürlich möglich, die durch das erste Aufladeelement erzeugte
Spannung zu korrigieren.
Aufgrund der vorstehenden Beschreibung ist es notwendig, eine kombinierte
Spannung aus Gleichspannung und Wechselspannung an das erste Aufladeelement als
einen Hauptlader anzulegen, und ist es notwendig, einen Mikroraum
zwischen dem aufgeladenen Element und dem ersten Aufladeelement bereitzustellen,
um die Entladung zu aktivieren. Ferner dient der zweite Lader dazu, die durch die
Spannung von dem ersten Lader erzeugte Ungleichförmigkeit mit direktem Strom
über zumindest dem Ladungsinjektionseffekt zu korrigieren. Daher ist leicht
ersichtlich, dass die an den zweiten Lader angelegte Gleichspannung gleich der oder
größer als die an das erste Aufladeelement angelegte Gleichspannung sein
sollte.
In Übereinstimmung mit dem von den Erfindern durchgeführten
Versuch ist dieser Ladungsinjektionseffekt ein Phänomen, das eine bestimmte
Zeitkonstante aufweist, und erhöht sich natürlich die Injektionsspannung
Vinj nach einer Zeit Ti (s), die seit dem Anlegen der Spannung verstrichen
ist, wenn die Zeit Ti (s) groß wird. Hierbei ist die Zeit, die die Injektion
erlaubt, gleich der Zeit, während welcher sich das Aufladeelement und das aufgeladene
Element gegenseitig berühren. Daher wird es bevorzugt, dass das System so eingerichtet
wird, dass der Photoleiter das zweite Aufladeelement während einer größeren
Dauer als das erste Aufladeelement kontaktieren kann.
Aus lediglich der vorstehenden Beschreibung urteilend, ist es natürlich,
daran zu denken, dass der Fall, in dem eine Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert
des Zweifachen oder mehr der Entladebeginn-Schwellenspannung an das erste Aufladeelement
angelegt wird, dadurch, dass das zweite Element äquivalent angeordnet und mit
derselben Gleichspannung beaufschlagt wird, zu dem Fall modifiziert werden könnte,
in dem die Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von nicht mehr als dem
Zweifachen der Entladebeginn-Schwellenspannung angelegt wird.
Aus dem Versuch wurden jedoch die folgenden Fakten bekannt. Das heißt,
dass dann, wenn eine Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert größer
als das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung zwischen das Aufladeelement
aus leitendem Gewebe und einen typischen organischen Photoleiter wie vorstehend
beschrieben angelegt wird, die korrigierende Gleichspannung, die an das zweite Aufladeelement
anzulegen ist, zunehmen muss, wenn der Gleichsignal-Spitze-zu-Spitze-Wert groß
wird. Ferner kann das Oberflächenpotenzial nicht durch die Gleichspannung geregelt
werden, sondern wird groß, wenn der Spitze-zu-Spitze-Wert zunimmt, so dass
in diesem Fall die Gleichspannung das Oberflächenpotenzial nicht steuern kann.
Infolgedessen wird es bevorzugt, dass der Spitze-zu-Spitze-Wert der an das erste
Aufladeelement angelegten Wechselspannung auf nicht mehr als das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung
festgelegt werden sollte.
Als Nächstes wird ein Fall betrachtet, in dem der Toner aufgrund
einer verlängerten Verwendung des Aufladeelements an der Oberfläche des
Photoleiters angehaftet hat. Bezug nehmend auf die 6A
und 6B wird der Aufladezustand des Photoleiters als
ein aufgeladenes Element hinsichtlich Fällen beschrieben werden, indem ein
Durchmesser der Faser 5d kleiner als die Tonergröße ist, und
umgekehrt.
Wo der Durchmesser der Faser 5d kleiner ist als die Partikelgröße
des Toners 38 belegt dann, wenn Toner 38 an dem Photoleiter
1 anhaftet, der Toner 38 einen Raum zwischen der Spitze der Faser
5d und der Oberfläche des Photoleiters 1, wie in
6A gezeigt ist, um dadurch einen Abschnitt zu erzeugen,
an dem die beiden Elemente sich überhaupt nicht berühren können.
In diesem Abschnitt wird nicht nur der Ladungsinjektionseffekt verhindert, sondern
wird auch der Entladeeffekt in der Umgebung des Kontaktpunkts gestört. Infolgedessen
können der Abschnitt, an dem der Toner 38 anhaftet, und die Umgebung
desselben, die durch die Faser aufzuladen sind, nicht aufgeladen werden, so dass
dadurch eine Ladungsungleichmäßigkeit auftritt.
Andererseits existiert dort, wo der Durchmesser der Faser
5d größer als die Partikelgröße des Toners
38 ist, dann, wenn Toner 38 an dem Photoleiter 1 anhaftet,
Toner 38 wie in 6B gezeigt, stört jedoch
nicht insgesamt den Entladeeffekt in der Umgebung des Kontaktpunkts. Darüber
hinaus ist es, da das Element 5d aus einer Faser wie vorstehend angegeben
hergestellt ist, kaum denkbar, dass sich die Faser 5d vollständig
von dem Photoleiter löst. Demgemäß wird der Teil des Photoleiters
in der Umgebung des Toners durch sowohl den Ladungsinjektionseffekt als auch den
Entladeeffekt aufgeladen, so dass die Ladungsungleichmäßigkeit verhindert
werden kann.
Indessen wird, da sich wie vorstehend angegeben in dem Kontaktaufladeprozess
der Widerstand zwischen dem Aufladeelement und dem aufgeladenen Element verringert,
wenn die Feuchtigkeit zunimmt, die Menge von in das aufgeladene Element injizierten
Ladungen zunehmen, wodurch das Oberflächenpotenzial angehoben wird.
In der vorliegenden Erfindung wird ein sich mit der Feuchtigkeit ändernder
Widerstand des Aufladeelements erfasst, und wird auf der Grundlage der Erfassung
der an das Aufladeelement anzulegende Spannungswert gesteuert.
Daher wird das Problem des Ladungsanstiegs nicht auftreten, wodurch es möglich
gemacht wird, das Oberflächenpotenzial des aufgeladenen Elements zu stabilisieren.
Im Einzelnen wird der an das Aufladeelement anzulegende Spannungswert
durch eine Spannungssteuereinrichtung gesteuert, die eine Umwandlungseinrichtung
zum Umwandeln eines erfassten Widerstandswerts in ein Spannungswert-Informationssignal
und eine Spannungswert-Auswahleinrichtung zum Auswählen einer an das Aufladeelement
angelegten Spannung aus einer Vielzahl von voreingestellten Spannungen auf der Grundlage
des vorstehenden Spannungswert-Informationssignals umfasst.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine perspektivische Ansicht eines Beispiels
eines bekannten Aufladesystems;
2 ist eine perspektivische Ansicht eines anderen Beispiels
eines bekannten Aufladesystems;
3A ist ein schematisches Gesamtdiagramm, das ein Prinzip
der Aufladung zeigt, in dem eine kombinierte Gleich-/Wechselspannung an ein leitendes
Gewebe angelegt wird;
3B ist eine vergrößerte Ansicht von
3A, die teilweise die Umgebung eines Kontaktbereichs
zeigt;
4 ist ein schematisches Diagramm, das ein Beispiel
eines Erzeugungsprozesses eines Oberflächenpotenzials zeigt, der im Stand der
Technik beschrieben ist;
5 ist ein schematisches Diagramm, das ein Prinzip eines
Oberflächenpotenzial-Erzeugungsprozesses in der vorliegenden Erfindung zeigt;
6A ist ein schematisches Diagramm, das ein Beispiel
eines Prinzips der Aufladung zeigt, wenn die Tonergröße größer
ist als ein Durchmesser einer Faser;
6B ist ein schematisches Diagramm, das ein Beispiel
eines Prinzips der Aufladung zeigt, in dem ein Durchmesser einer Faser größer
als die Tonergröße ist;
7A ist eine schematische darstellende Gesamtansicht,
die ein Beispiel einer Bilderzeugungsvorrichtung zeigt, auf welche ein elektrophotografisches
Aufladeverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung angewandt ist;
7B ist eine teilweise darstellende Ansicht, die einen
Fall zeigt, in dem ein zweites Aufladeelement verwendet wird;
8A ist eine Darstellung, die schematisch ein leitendes
Gewebe zum Vorbereiten eines in der vorliegenden Erfindung verwendeten Aufladeelements
zeigt;
8B ist eine Darstellung, die schematisch ein Aufladeelement
zeigt, das durch Wickeln eines in 8A gezeigten leitenden
Gewebes vorbereitet wird;
9 ist eine Darstellung, die ein Beispiel einer dimensionalen
Beziehung zwischen einem Aufladeelement und einem aufgeladenen Element zeigt, die
in einem Ausführungsbeispiel verwendet werden;
10 ist eine schematische darstellende Ansicht, die
einen Verwendungszustand eines Aufladeelements mit leitenden Fasern zeigt, die auf
einer flachen Basis desselben eingepflanzt sind;
11 ist eine versuchsweise Aufzeichnung, die typisch
eine Beziehung zwischen angelegten Gleichspannungen und Oberflächenpotenzialen
in einer Umgebung mit normaler Temperatur und normaler Feuchtigkeit zeigen, welche
erhalten wird, wenn ein aus leitendem Gewebe hergestelltes aufgeladenes Element
und ein typisches organisches aufgeladenes Element verwendet werden;
12A ist eine schematische Darstellung, die einen Fall
zeigt, in dem ein Aufladeelement und ein aufgeladenes Element mit derselben Umfangsgeschwindigkeit
in entgegengesetzten Drehrichtungen rotieren;
12B ist eine schematische Darstellung, die einen Fall
zeigt, in dem ein Aufladeelement und ein aufgeladenes Element in derselben Drehrichtung
rotieren;
12C ist eine schematische Darstellung, die einen Fall
zeigt, in dem ein Aufladeelement und ein aufgeladenes Element mit unterschiedlichen
Umfangsgeschwindigkeiten in entgegengesetzten Drehrichtungen rotieren;
13 ist eine schematische Ansicht zum Darstellen einer
Bildungleichmäßigkeit, die durch einen Wickelspalt verursacht wird, der
bei dem Wickeln eines Stoffs aus leitendem Gewebe um ein Aufladeelement erzeugt
wird;
14 ist eine schematische Ansicht zum Darstellen eines
Zustands des Auftretens einer Bildungleichmäßigkeit, wenn eine Entladebeginn-Schwellenspannung
und ein Spitze-zu-Spitze-Wert eine konventionelle Beziehung haben;
15 ist eine sinusförmige Kurve, die ein Beispiel
einer Stromwellenform zeigt, die erhalten wird, wenn ein Oberflächenpotenzial
eines aufgeladenen Elements gemessen wird;
16 ist ein Diagramm, das eine äquivalente Schaltung
einer Serie von Aufladeelementen (Walze oder Bürste), eines Kontaktübergangs
und eines aufgeladenen Elements (Photoleiter) zeigt;
17 ist eine schematische darstellende Ansicht, die
eine Konfiguration eines in einer in 7A gezeigten Bilderzeugungsvorrichtung
verwendeten Aufladesystems zeigt;
18 ist ein Graph zum Erklären des feuchtigkeitsabhängigen
Verhaltens des Oberflächenpotenzials eines aufgeladenen Elements (Photoleiter)
gegenüber der Gleichspannung, die an ein Aufladeelement eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung angelegt wird; und
19 ist ein Ablaufdiagramm zum Erklären einer Steuereinrichtung
einer in 17 gezeigten Aufladeeinrichtung.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Die 7A und 7B
sind schematische Darstellungen, die eine Gesamtkonfiguration der gegenständlichen
Bilderzeugungsvorrichtung zeigen, auf welche ein Aufladeverfahren gemäß
der Erfindung angewandt wird. Unter diesen ist 7A eine
Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels, in welchem ein einzelnes Aufladeelement,
hergestellt aus leitendem Gewebe, verwendet wird, wohingegen 7B
eine teilweise gezeigte Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels ist, das ein
erstes und ein zweites Aufladeelement verwendet. Die Beschreibung hierin wird hinsichtlich
eines Falls erfolgen, in dem ein für das Aufladeelement verwendetes leitendes
Gewebe in einer Walzenform eingepflanzt ist.
Bezug nehmend auf 7A bezeichnet das Bezugszeichen
16 eine Steuereinrichtung zum Verarbeiten von Bilderzeugungsdaten, die
von einem nicht dargestellten Host-Computer übertragen wurden, und bezeichnet
das Bezugszeichen 17 eine Maschinensteuereinrichtung zum Steuern einer
Aktivierung der Bilderzeugungsvorrichtung in Antwort auf ein Signal, das den Beginn
der Bilderzeugung befiehlt und von der Steuereinrichtung 16 gesendet wurde.
Das Bezugszeichen 7 gibt eine Kassette an zum Aufnehmen von
Übertragungsmaterial, wie beispielsweise Kopierblättern. Eine Anordnung
ist derart getroffen, dass ein Blatt durch eine Papierzufuhrwalze 8 aus
der Kassette 7 herausgezogen und durch eine Serie von Transportwalzen
9, 10 an eine Resistwalze 11 transportiert wird.
Eine Photoleitertrommel 1 hat eine photoleitende Schicht
auf einer Oberfläche derselben, und wird mit einer konstanten Geschwindigkeit
mittels einer (nicht gezeigten) Antriebseinrichtung in einer Richtung im Uhrzeigersinn
in den 7A und 7B in Rotation
versetzt. Ein Lader 5 in 7A oder Lader
5 und 5B in 7B, hauptsächlich
hergestellt aus leitendem Gewebe 5A, sind an einer Umfangsposition der
Photoleitertrommel 1 angeordnet. Um die Photoleitertrommel 1 sind
weiter, in Richtung des Uhrzeigersinns ausgehend von der Ladeeinrichtung,
ein Belichtungsschreibkopf oder eine Belichtungseinheit 6, eine Entwicklungseinheit
2, eine Übertragungseinheit 3 einschließlich einer Übertragungswalze,
und ein Reiniger 4 angeordnet.
Die Entwicklungseinheit 2 umfasst einen Tonerbehälter
2e mit einer Rührwalze 2a darin und einem Entwicklertrichter
2f mit einer Magnetwalze 2b zum Elektrifizieren des Toners sowie
einer Mischwalze 2czum Mischen des durch eine Zufuhrwalze 2d aus
dem Tonerbehälter 2e zugeführten Toners.
Der Reiniger 4 ist in Form einer Reinigungseinheit aufgebaut,
die hauptsächlich eine Reinigungsklinge 4a zum Abschaben des Toners
von der Oberfläche der Photoleitertrommel 1 und eine Tonertransportschnecke
2b zum Transportieren des abgeschabten Toners zu einem (nicht gezeigten)
Behälter zum Sammeln des gebrauchten Toners umfasst.
Insoweit wird ein Kopierblatt, das durch einen Raum zwischen der Übertragungseinheit
3 und der Photoleitertrommel 1 hindurchgelangt ist, einem Fixierprozess
in einer Fixiereinheit 12 unterzogen, welche eine Heizwalze 12a
mit einem darin eingebautem Heizer 12c und eine Druckwalze 12b
umfasst. Derart fixiertes Kopiermaterial wird durch eine Transportwalze
13 und eine Papierauswurfwalze 14 zu einer Stapelführung
15 transportiert.
Als Nächstes wird ein Betriebsablauf der ausgeführten Vorrichtung
gemäß der Erfindung unter Bezugnahme auf die 7A
und 7B beschrieben.
Zunächst werden eine Bilderzeugung betreffende Daten von einem
nicht dargestellten Host-Computer an die Steuereinrichtung 16 gesendet,
um in dieser verarbeitet zu werden. Dann wird ein Signal, das einen Beginn der Bild-erzeugung
befiehlt, an die Maschinensteuereinrichtung 17 ausgesendet. Ab dann schreitet
der Betriebsablauf vorbestimmten Schritten folgend fort. Ein Übertragungsmaterial,
wie beispielsweise ein Kopierblatt, das in der Übertragungsmaterial-Aufnahmekassette
7 untergebracht ist, wird mittels der Papierzufuhrwalze 8 einzeln
herausgezogen, um über die Transportwalzen 9, 10 bis hin
zu der nahen Seite der Resistwalze 11 transportiert zu werden. Die Photoleitertrommel
1 wird mittels dem nicht dargestellten Rotationsmechanismus mit einer konstanten
Geschwindigkeit in einer Richtung im Uhrzeigersinn in den 7A
und 7B angetrieben. Zu dieser Zeit rotiert in
7A die Aufladewalze 5 zum Beispiel mit einer
konstanten Geschwindigkeit in einer zu der des Photoleiters 1 entgegengesetzten
Richtung. In 7B rotiert die erste Aufladewalze
5 ebenso wie die zweite Aufladewalze 5B mit einer konstanten Geschwindigkeit
in einer Richtung entgegengesetzt zu der des Photoleiters 1.
Die Aufladewalze 5, die in 7A
verwendet wird, und die Aufladewalzen 5 und 5B, die in
7B verwendet werden, werden in der folgenden Art und
Weise erzeugt, wie schematisch in den 8A und
8B gezeigt ist. Ein Stoff aus leitendem Gewebe
5a ist mit einer Gewebe- oder Faseraggregation erzeugt, die aus zum Beispiel
Rayon, das darauf eingepflanzt ist, und mit einer eingestellten Menge von darauf
verteilten Karbonpartikeln hergestellt ist, um einen gewünschten Widerstand
zu erhalten. Der so ausgebildete Stoff aus leitendem Gewebe 5a wird auf
eine leitende Walzenwelle 5c von etwa 6 mm Durchmesser gewickelt, um dadurch
eine Aufladewalze zu vervollständigen. Die so ausgebildete Aufladewalze
5, oder die Walzen 5 und 5B sind mit einem Walzenantriebsmotor
5b gekoppelt, um in Rotation versetzt zu werden. Hierbei ist der verwendete
Photoleiter 1 ein konventionell verwendeter organischer Photoleiter (OPC;
Organic Photoconductor).
In der Entwicklungseinheit 2 wird, um zu gewährleisten,
dass die Magnetwalze 2d Toner mit einer vorbestimmten Tonerdichte bereitstellen
kann, Tonerpulver wie erforderlich aus dem Tonerbehälter 2e durch
die Zufuhrwalze 2b an den Entwicklertrichter 2f geliefert, und
das so gelieferte Tonerpulver wird durch die Mischwalze 2c aufgerührt.
Während des Aufrührens wird der Toner elektrifiziert, um Ladungen derselben
Polarität wie die der auf den Photoleiter aufzuladenden Spannung zu tragen.
In diesem Zustand haftet dann, wenn eine Spannung nahe an dem Oberflächenpotenzial
des Photoleiters 1 an die Magnetwalze 2d angelegt wird, das Tonerpulver
an dem Abschnitt an, den der Belichtungsschreibkopf 6 beleuchtet hat, und
wird somit das latente Bild visualisiert.
Als Nächstes sendet die Resistwalze 11 ein Übertragungsmaterial
oder ein Kopierblatt usw. durch Messen eines Zeitpunkts so, dass das Blatt entsprechend
einem Bild auf der Photoleitertrommel 1 positioniert werden kann. Das Übertragungsmaterial
wird zwischen die Photoleitertrommel 1 und die Übertragungswalze
3 geklemmt und durch diese transportiert. Während diesem Vorgang wird
der Übertragungswalze 3 eine Spannung einer zu der des Toners entgegengesetzten
Polarität eingeprägt. Dies ist der Grund, weshalb die Tonerpartikel auf
der Photoleitertrommel 1 auf das Übertragungsmaterial übergehen.
Die Tonerpartikel auf dem Übertragungsmaterial kommen zwischen die Heizwalze
12a mit dem darin integrierten Heizer 12c und der Druckwalze
12b zu liegen und werden durch diese transportiert. Während dieser
Dauer werden die Tonerpartikel geschmolzen und auf das Übertragungsmaterial
fixiert. Dann wird das Übertragungsmaterial durch die Transportwalze
13 und die Auswurfwalze 14 zu der Stapelführung
15 transportiert. Zwischenzeitlich wird Toner, der nicht übertragen
wurde und auf der Photoleitertrommel 1 verbleibt, durch die Reinigungsklinge
4a des Reinigers 4 von der Photoleitertrommel 1 abgeschabt.
Derart abgeschabter Toner wird durch die Tonertransportschnecke 4b zu einem
(nicht gezeigten) Behälter zum Sammeln von gebrauchtem Toner gesendet. Dies
ist ein vollständiger Ablauf des Bilderzeugungsprozesses.
Wenn ein Oberflächenpotenzial auf dem Photoleiter ohne Bilderzeugung
gemessen wird, wird eine Sonde für die Potenzialmessung an der Position platziert,
an welcher sich der Entwicklungstrichter befindet.
Nun werden die schematischen Darstellungen in den 8A
und 8B erneut detailliert. 8A
zeigt eine Bandage mit daraus aufgepflanzten leitenden Fasern. 8B
zeigt ein walzenförmiges Aufladeelement, das mit der Bandage aus leitendem
Gewebe, gezeigt in 8A, ausgebildet ist. Das in
8B gezeigte Aufladeelement 5 wird durch die
Schritte des Verteilens einer eingestellten Menge von Karbonpartikeln in Gewebe
oder einer Faseraggregation 5A, hergestellt aus zum Beispiel Rayon, um
einen gewünschten Widerstand zu erhalten, Einpflanzen des so vorbereiteten
Gewebes oder der Faseraggregation 5A auf einen Stoff, um ein leitendes
Gewebe 5a (8A) zu erzeugen, und Wickeln des
Stoffs aus leitendem Gewebe 5a um eine leitende Walzenwelle 5C
von etwa 6 mm Durchmesser, um dadurch eine Aufladewalze zu vervollständigen,
aufgebaut. Die so erzeugte Aufladewalze 5 wird mit einem Walzenantriebsmotor
5b (nicht gezeigt) gekoppelt und in Rotation versetzt. Der Widerstand beträgt
bis zu 100 k&OHgr;, und dieser Wert wird durch Pflanzen von leitendem Gewebe mit
einem Einzelfaserdurchmesser von 20 &mgr;m in einer Pflanzdichte von 12.400 pc·cm–2
(80.000 pc./sq.in.) erreicht.
Um zu verhindern, dass Fasern auf beiden Seiten des leitenden Gewebes
5A ausfallen, wenn das Aufladeelement verwendet wird, ist eine Bandage
aus Stoff aus leitendem Gewebe 5a mit einigen zehn Millimetern, zum Beispiel
20 mm, mit Rändern 5D von etwa 1 mm Breite versehen. Die so ausgebildete
Bandage wird spiralförmig auf die leitende Welle 5c, hergestellt aus
einem Metallstab, gewickelt, um ein Aufladeelement 5 zu vervollständigen.
Wenn die Bandage aufgewickelt worden ist, treffen die Ränder 5D Seite
an Seite so aufeinander, dass sie einen Spalt von 2 mm Breite auf der zylindrischen
Seite des Aufladeelements ergeben.
Es ist möglich, die Bandage mit abgeschnittenen Rändern
aufzuwickeln. Das kann so sein, aber die Fasern könnten in einigen Fällen
ausfallen, wenn das Aufladeelement verwendet wird, oder es wird in den anderen Fällen
unvermeidlich ein Wickelspalt 5E zwischen den Nachbarn auftreten, wenn
die Bandage aufgewickelt wird. Daher wird das resultierende Element mit Abschnitten
versehen sein, die keine eingepflanzten leitenden Fasern aufweisen, ähnlich
dem Fall, in dem eine Bandage mit Rändern aufgewickelt ist.
Nun werden die Drehgeschwindigkeiten der Walze 5 und des
Photoleiters 1 betrachtet. Falls eine Aufladewalze 5 und ein Photoleiter
1 mit einer identischen Umfangsgeschwindigkeit (und daher mit einer relativen
Geschwindigkeit von Null in einem Kontaktbereich) rotieren, stehen sich dieselben
Oberflächenabschnitte der Walze 5 und des Photoleiters 1
gegenüber, während sich die beiden konfrontieren. Infolgedessen kann ein
Abschnitt auf dem Photoleiter, der dem vorstehend erwähnten Wickelspalt
5E gegenüberliegt, keine Ladungen empfangen, welches eine Ladungsungleichmäßigkeit
verursacht. Daher wird es dann, wenn das Aufladeelement aus leitendem Gewebe
5A walzenförmig ausgebildet ist, bevorzugt, dass die Aufladewalze
5 und der Photoleiter 1 mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten
rotieren (oder die relative Geschwindigkeit nicht Null ist). Als ein in
9 gezeigtes Beispiel sind, um die Umfangsgeschwindigkeiten
der beiden, d.h. des Photoleiters 1 und der Aufladewalze 5, so
weit als möglich zu differenzieren, Bewegungsumfangs-Bewegungsrichtungen der
beiden entgegengesetzt ausgeführt. Hierbei ist 9
eine Darstellung, die ein Beispiel einer dimensionalen Beziehung des Photoleiters
1 und der Aufladewalze 5 zeigt.
In der Figur sind ein aufgeladenes Element 1 von 30 mm Durchmesser,
das mit einer linearen Geschwindigkeit von 50 mm/s rotiert, und ein Aufladeelement
5 in der Form einer Walze mit einem Durchmesser von 12 mm und darauf eingepflanztem
leitendem Gewebe 5a beabstandet mit einer Mittendifferenz von 20 mm bereitgestellt.
In diesem Fall beträgt die Kontaktzeit, in welcher jeder Teil des aufgeladenen
Elements 1 mit leitendem Gewebe 5a während einer Umdrehung
des aufgeladenen Elements 1 in Kontakt kommt, 0,13 s. Daher ist offenkundig,
dass eine an das System anzulegende Wechselspannung eine Frequenz von 7 bis 8 Hz
oder mehr haben sollte.
10 ist eine schematische Darstellung, die einen Zustand
zeigt, in dem ein Aufladeelement 5 einer flachen Struktur mit darauf eingepflanzten
leitenden Fasern 5A verwendet wird, während es in Kontakt mit einem
Photoleiter 1 gebracht wird. Wie in 10 gezeigt
ist, vibriert das Aufladeelement 5 entlang der Oberfläche des Photoleiters
1 in Richtungen (wie durch den Pfeil S gezeigt) senkrecht zu der Bewegungsrichtung
des Photoleiters 1.
In dem Fall, in dem leitende Fasern 5A auf eine flache Oberfläche
eingepflanzt sind, wie in 10 gezeigt ist, ist die Struktur
im Vergleich zu der in Drehung versetzten Walze einfach, jedoch kontaktieren die
Fasern 5A den Photoleiter an demselben Abschnitt, so dass die Fasern
5A abgenutzt werden können, oder der Entwickler an den Spitzen der
Fasern 5A anhaften kann, welches dazu führt, dass der entsprechende
Teil des Photoleiters nicht geladen wird. Daher wird, wie in 10
gezeigt ist, das Aufladeelement bevorzugt in Richtungen senkrecht zu der Bewegungsrichtung
des Photoleiters 1 in Schwingung versetzt.
In 7B sollte, obwohl die Beschreibung
für den Fall erfolgte, indem sowohl das erste als auch das zweite Aufladeelement
Lader des Walzentyps verwenden, die Wirkung der vorliegenden Erfindung nicht auf
dieses Beispiel beschränkt werden, und kann die Wirkung der vorliegenden Erfindung
natürlich auch unter Verwendung einer Vielzahl von Ladern des Bürstentyps
oder einer Kombination von Ladern des Walzentyps und des Bürstentyps realisiert
werden.
Als Nächstes stellt die vorliegende Erfindung eine Technik zum
Lösen der Probleme bereit, die sich auf die Spannungsstabilität des Aufladeelements
5 unter Verwendung eines leitenden Gewebes oder einer Aggregation von leitenden
Fasern beziehen. Wie ebenfalls aus der vorangehenden Beschreibung bezüglich
der 3A und 3B ersichtlich
ist, zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, die Stabilität des Oberflächenpotenzials
durch Anlegen einer kombinierten Spannung aus einer Wechselspannung und einer Gleichspannung
zwischen ein Aufladeelement 5 und ein aufgeladenes Element 1 so,
dass die Wechselspannung aktiv fördern kann, dass sich Ladungen zwischen den
beiden Elementen über den Kontaktbereich bewegen (das heißt, sich nicht
nur von dem Aufladeelement 5 zu dem aufgeladenen Element 1 bewegen,
sondern auch von dem Letztgenannten zu dem Erstgenannten bewegen), während
die Gleichspannung die Menge von Ladungen auf dem aufgeladenen Element
1 regelt, zu erreichen.
Bei diesem Aufladeverfahren, in welchem das Aufladeelement
5 und das aufgeladene Element 1 einen Kontaktpunkt B und einen
Mikrofreiraum c dazwischen teilend einander gegenüberliegen, wird die Aufladung
durch zumindest den Entladeeffekt und den Ladungsinjektionseffekt durch Anlegen
einer kombinierten Spannung aus einer Gleichspannung und einer Wechselspannung zwischen
das Aufladeelement und das aufgeladene Element 1 bewirkt. In dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung wird der Absolutwert einer Differenz zwischen einem Oberflächenpotenzial
und einer kombinierten Spannung dann, wenn der Absolutwert der kombinierten Spannung
aus einer Gleichspannung und einer Wechselspannung, die zwischen dem Aufladeelement
5 und dem geladenen Element 1 angelegt ist, einen kleinsten Wert
annimmt, so eingestellt, dass er kleiner ist als der Absolutwert einer Entladebeginn-Schwellenspannung,
die durch die umgebende Atmosphäre bestimmt wird.
Diese Beschränkung entspricht im Wesentlichen einem Anlegen der
kombinierten Spannung zwischen das Aufladeelement 5 und das aufgeladene
Element 1, bestehend aus einer Gleichspannung und einer oszillierenden
Spannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von weniger als dem Zweifachen der Entladebeginn-Schwellenspannung.
Nebenbei bemerkt wird in der vorliegenden Erfindung die Bewegungsgeschwindigkeit
der Oberfläche des Aufladeelements 5 relativ zu der des aufgeladenen
Elements 1 so eingestellt, dass sie nicht Null ist. Mit den somit spezifizierten
Beschränkungen verhindert die vorliegende Erfindung das Auftreten der Schwankung
des Oberflächenpotenzials und den Aufladefehler (die Aufladeungleichmäßigkeit).
Wie beschrieben wurde, wird das Aufladeverfahren der vorliegenden
Erfindung durch den Entladeeffekt und den Ladungsinjektionseffekt ausgeführt.
Unter diesen wird angenommen, dass der Ladungsinjektionseffekt die Schwankung des
Oberflächenpotenzials dominiert, die mit der Änderung der Umgebung auftritt.
In anderen Worten zielt in der vorliegenden Erfindung die Beschränkung "der
Absolutwert einer Differenz zwischen einem Oberflächenpotenzial des aufgeladenen
Elements und einer angelegten Spannung dann, wenn der Absolutwert der angelegten
kombinierten Spannung einen kleinsten Wert annimmt, wird so eingestellt, dass er
kleiner ist als der Absolutwert einer Entladebeginn-Schwellenspannung" nicht darauf
ab, zu verursachen, dass sich Ladungen in beiden Richtungen durch den Entladeeffekt
bewegen, sondern soll bewirken, dass Ladungen über einen Kontaktpunkt B von
dem Aufladeelement 5 in das aufgeladene Element 1 injiziert werden,
und umgekehrt. In nahezu allen Fällen stimmt die Beschränkung, wie vorstehend
beschrieben wurde, mit einer Beschränkung "eine Wechselspannung mit einer relativ
kleinen Amplitude, speziell einem Spitze-zu-Spitze-Wert von nicht
mehr als dem Zweifachen der Entladebeginn-Schwellenspannung wird überlagert"
überein. Hierbei wird angemerkt, dass "die angelegte Wechselspannung" "die
zwischen der Spitze der leitenden Faser 5a des Aufladeelements und dem
aufgeladenen Element 1 angelegte Spannung" bedeutet.
Nun wird die Wirkung der vorliegenden Erfindung quantitativ unter
Bezugnahme auf ein Ausführungsbeispiel detailliert.
Hierbei kann unter der Annahme, dass ein verwendetes aufgeladenes
Element eine Dielektrizitätskonstante &egr;p und eine Filmdicke
Dp aufweist, und dass der Spalt mit Luft gefüllt ist, die Entladebeginn-Schwellenspannung
wie folgt auf der Grundlage der Beziehung von Paschen zwischen Entladekennlinien
und der an den Spalt angelegten Spannung berechnet werden:
Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth) = (7737,6 Dp/&egr;p)1/2
+ (312 + 6,2 Dp)/&egr;p.
In einem typischen organischen aufgeladenen Element ist &egr;p
= 3, Dp = 20 &mgr;m (Mikrometer). Demgemäß wird die Entladebeginn-Schwellenspannung
(Vth) aus der vorstehenden Formel zu 580 V bestimmt. Ein wünschenswertes Oberflächenpotenzial
für das organische aufgeladene Element fällt allgemein in einen Bereich
von etwa –550 V bis –650 V.
Zunächst wird ein Fall beschrieben, in dem eine Gleichspannung
von –950 V an das leitende Gewebe 5a des Aufladeelements
5 angelegt wird. In diesem Fall wird, wie unter Bezugnahme auf die
3A und 3B beschrieben
wurde, das Potenzial eines beliebigen Punkts A auf dem aufgeladenen Element
1 durch den Entladeeffekt auf –370 (= |–950 V – 580
V|) angehoben. Dann hat an einem Kontaktpunkt B die leitende Faser 5a ein
differentielles Potenzial von –580 V relativ zu dem aufgeladenen Element
1, und diese Spannungsdifferenz verursacht eine Einweginjektion von Ladungen
aus dem Aufladeelement 5 in das aufgeladene Element 1. Demgemäß
steigt der Absolutwert des Oberflächenpotenzials des aufgeladenen Elements
1 an, um die Potenzialdifferenz zwischen den beiden zu verringern.
11 ist ein versuchsweises Diagramm, das eine Beziehung
zwischen angelegten Gleichspannungen und Oberflächenpotenzialen in einer Umgebung
mit normaler Temperatur und normaler Feuchtigkeit zeigt, und erhalten wurde, wenn
ein aus einem leitenden Gewebe 5a hergestelltes aufgeladenes Element und
ein typisches organisches aufgeladenes Element verwendet werden. Aus diesem Diagramm
werden die folgenden Tatsachen 1), 2) und 3) aufgefunden.
1) Ein Anstieg des Oberflächenpotenzials (Vsp) wird in einem Bereich von
weniger als der vorangehenden berechneten Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth)
beobachtet.
2) Das Oberflächenpotenzial (Vsp) nimmt über der Entladebeginn-Schwellenspannung
(Vth) linear zu, und die lineare Beziehung kann durch Vsp = Vap – Vth + 160
(V) ausgedrückt werden.
3) Der Wert 160 (V) entspricht einem Oberflächenpotenzial (Vsp) dann, wenn
die angelegte Spannung (Vap) gleich der Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth) ist.
Aus diesen Fakten wird, was einen Aufladeprozess unter Verwendung
eines aus einem leitenden Gewebe 5a hergestellten Aufladeelements
5 anbelangt, klar, dass ein Oberflächenpotenzial (Vsp) durch eine
Ladungsinjektion (Ladungsbewegung) über den Kontaktpunkt B erzeugt wird, während
die angelegte Spannung (Vap) unterhalb von Vth liegt, wohingegen das Oberflächenpotenzial
(Vsp), nachdem die Entladung beginnt, aus einer Summe aus einer durch Entladung
erzeugten Spannung und der durch den Ladungsinjektionseffekt erzeugten Spannung
(160 V) zusammengesetzt wird.
Die durch den Ladungsinjektionseffekt erzeugte Spannung (160 V) schwankt
in Übereinstimmung mit der Änderung der Umgebung, dem Verstreichen von
Zeit, usw., und führt dadurch zu einer Schwankung des Oberflächenpotenzials.
Klarer absorbiert dann, wenn das Aufladesystem in einer Umgebung mit hoher Temperatur
und hoher Feuchtigkeit platziert wird, der Kontaktbereich Feuchtigkeit, und verringert
sich daher der Kontaktwiderstand beträchtlich. Die Verringerung des Kontaktwiderstands
fördert, dass sich Ladungen in das aufgeladene Element 1 bewegen und
dadurch das Oberflächenpotenzial (Vsp) anheben. Alternativ ändert sich
der Zustand an dem Kontaktpunkt B mit dem Verstreichen von Zeit, und dies ändert
die Höhe der durch den Ladungsinjektionseffekt zu erzeugenden Spannung, wodurch
eine Schwankung des Oberflächenpotenzials (Vsp) herbeigeführt wird.
Als Nächstes wird ein Fall betrachtet, in dem eine kombinierte
Spannung (Wechselspannung und Gleichspannung) an das Aufladeelement 5 angelegt
wird. Es sein angenommen, dass die Gleichsignalkomponente der angelegten kombinierten
Spannung –550 V beträgt, und die Wechselsignalkomponente einen Spitze-zu-Spitze-Wert
von 800 V (± 400 V) hat. Aufgrund dieser Einstellung beträgt die niedrigste
Spannung der kombinierten Spannung –950 V, und wird ein beliebiger Punkt
A auf dem entladenen Element, wie in den 3A
und 3B gezeigt ist, über den Entladeeffekt auf
bis zu –370 V (–|950 – 580| = –370 V) aufgeladen. Dann
gerät der Teil des aufgeladenen Elements 1 aus der Region, in welcher
eine Entladung zulässig ist, heraus (mit einem Oberflächenpotenzial von
–370 V, wenn er die Region verlässt), und erreicht den Kontaktpunkt
B. An dem Punkt B wird das leitende Gewebe 5a sicher mit einer variierenden
Spannung ausgehend von –150 bis –950 V beaufschlagt. Demgemäß
ist die Potenzialdifferenz zwischen dem Punkt A und dem leitenden Gewebe
5a ersichtlich so niedrig wie weniger als die Entladebeginn-Schwellenspannung.
Daher wird in dem Freiraum c in der Umgebung des Mikroraums um den Kontaktpunkt
keine Entladung auftreten. Deutlicher ausgedrückt ist dann, wenn die kombinierte
Spannung einen minimalen Absolutwert annimmt, d.h. die kombinierte Spannung –150
V beträgt, die Potenzialdifferenz relativ zu dem Oberflächenpotenzial
220 V, welche nicht bewirken kann, dass sich Ladungen von dem geladenen Element
1 über den Entladeeffekt zu dem Aufladeelement 5 bewegen.
Die Abweichung des Potenzials des Aufladeelements von dem Potenzial
des aufgeladenen Elements (d.h. 370 V) schwankt asymmetrisch von –580 V bis
+ 220 V. Demgemäß wird an dem Kontaktpunkt B ein Austausch von Ladungen
(eine Zweiwege-Bewegung) induziert, so dass die Abweichung des Potenzials des Aufladeelements
symmetrisch, d.h. ± 400 V, werden kann. Darüber hinaus bewirkt die Wechselspannungskomponente,
dass sich die Impedanz an dem Kontaktpunkt B verringert, wodurch die Bewegung von
Ladungen gefördert wird. Durch einen solchen Mechanismus kommt das Oberflächenpotenzial
(Vsp) nahe an die angelegte Gleichspannung (hier etwa –550 V) und konvergiert
zu dieser.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist offensichtlich, dass ein endgültiges
Oberflächenpotenzial (Vsp) nicht schwanken wird, und auch dann eine stabile
Eigenschaft annimmt, wenn sich die Umgebung ändert, solange der Austausch von
Ladungen (die Zweiwege-Bewegung von Ladungen) zulässig ist.
Insoweit nur die vorstehende Beschreibung berücksichtigt wird,
ist es natürlich, daran zu denken, dass die japanische Patentveröffentlichung
Hei 3 Nr. 52,058, in welcher eine spezifische Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert
des Zweifachen oder mehr der Entladebeginn-Schwellenspannung angelegt wird, denselben
Effekt produzieren sollte und könnte. Nachdem die Erfinder jedoch intensive
Versuche durchgeführt haben, wurden die folgenden Fakten aufgefunden.
Das heißt, dass dann, wenn eine Wechselspannung größer
als das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung an ein System angelegt wird,
das aus einem aus einem leitenden Gewebe hergestellten Aufladeelement und einem
typischen organischen aufgeladenen Element besteht, im Stand der Technik
1) das Oberflächenpotenzial nicht durch die Gleichspannung geregelt werden
kann, sondern dem Spitze-zu-Spitze-Wert folgend groß wird.
Demgegenüber kann erfindungsgemäß
2) das Oberflächenpotenzial in Übereinstimmung mit der angelegten
Gleichspannung durch Einstellen eines Spitze-zu-Spitze-Werts so, dass er ein bestimmter
Wert kleiner als das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung ist, eingestellt
werden.
Nebenbei bemerkt, wenn ein Bildauswertungstest in einem vermarkteten
Drucker mit dem integrierten Aufladesystem durchgeführt wurde, im Stand der
Technik,
3) erschienen dort Streifen, die sich senkrecht zu einer Blattfortschrittsrichtung
erstreckten. Das heißt, die Gleichförmigkeit des Oberflächenpotenzials
konnte nicht erreicht werden.
Demgegenüber konnte erfindungsgemäß
4) das Auftreten der Streifen durch Einstellen eines Spitze-zu-Spitze-Werts
auf weniger als das Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung zum Verschwinden
gebracht werden.
Folglich können, wie aus der vorstehenden Beschreibung klar hervorgeht,
die Wirkungen der vorliegenden Erfindung, in der ein aus einem leitenden Gewebe
hergestelltes Aufladeelement verwendet wird, nur dadurch aufgezeigt werden, dass
eine angelegte Wechselspannung auf einen bestimmten Wert kleiner als das Zweifache
der Entladebeginn-Schwellenspannung eingestellt wird. Das heißt, der Inhalt
der vorliegenden Erfindung ist klar unterschiedlich zu dem technischen Inhalt, der
in der japanischen Patentveröffentlichung Hei 3 Nr. 52,058 offenbart ist, in
der eine Walze oder ein Feld, hergestellt aus einem Harz, als das Aufladeelement
verwendet wird.
In Bezug auf die Frequenz des oszillierenden elektrischen Felds muss
jeder Punkt A auf dem aufgeladenen Element eine Periode des oszillierenden
Felds über dem Kontaktbereich empfangen, in welcher Ladungen ausgetauscht werden.
Andernfalls könnte der Punkt A keine symmetrische Potenzialschwankung in sowohl
der positiven als auch der negativen Richtung empfangen. Infolgedessen würde
das Oberflächenpotenzial mit der periodisch schwankenden oszillierenden Spannung
überlagert werden, und könnte nicht auf die Gleichspannung konvergieren,
wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist.
Nun auf die 3A und 3B
Bezug nehmend wird ein Aufladeprozess betrachtet, in dem ein walzenförmiges
Aufladeelement 5, hergestellt mit leitendem Gewebe 5a, und ein
aufgeladenes Element 1 beide in einer Richtung eines Pfeils R rotieren.
Wie vorstehend beschrieben wurde, nähert sich eine Spitze einer leitenden Faser
5a der Oberfläche des aufgeladenen Elements 1, wenn sich
das Aufladeelement 5 und das aufgeladene Element drehen. Wenn eine Spannung
größer als eine Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth), berechnet durch
das Entladegesetz von Paschen über einen Freiraum c zwischen der Spitze der
leitenden Faser 5 und der Oberfläche des aufgeladenen Elements
1 angelegt wird, wird die Entladung aktiviert, und empfängt ein beliebiger
Punkt A auf dem aufgeladenen Element Ladungen und hält diese, so dass folglich
das aufgeladene Element 1 elektrifiziert wird. Das Oberflächenpotenzial
(Vsp) des aufgeladenen Elements 1 wird weiter ansteigen, bis die Spannung
über dem Freiraum gleich der Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth) wird. Dann
endet die Entladung. Das heißt, dass falls die Dunkelabschwächung des
auf das aufgeladene Element aufgeladene Potenzial vernachlässigt werden könnte,
die Beziehung Vsp = Vap (an die leitende Faser angelegte Spannung) – (Vth)
erfüllt ist.
Dann gerät der Punkt A, der das angelegte Oberflächenpotenzial
(Vsp) aufrechterhält, aus der Region, in der die Entladung erlaubt ist, heraus,
und bewegt sich zu einem Kontaktbereich B, in welchem das geladene Element sich
in Kontakt mit dem leitenden Gewebe 5a befindet. Wenn der Punkt A den Kontaktbereich
B erreicht, ist die Potenzialdifferenz zwischen der Spitze der leitenden Faser
5a und dem Berührungspunkt A auf dem aufgeladenen Element
1 natürlich gleich Vth. Diese Potenzialdifferenz fördert, dass
sich Ladungen von der leitenden Faser 5a auf das aufgeladene Element bewegen
oder in dieses injiziert werden, wodurch das Oberflächenpotenzial (Vsp) erhöht
wird. In der Summe sollte klar sein, dass das Oberflächenpotenzial (Vsp) durch
den Entladeeffekt und den Ladungsbewegungs-(Injektions)-Effekt erzeugt wird.
In diesem Entladeeffekt kann eine über den Freiraum c anzulegende
Spannung (Vg) wie folgt ausgedrückt werden:
Vg = Vap × Dair (Dp/&egr;p + Dair),
worin Dair: Abstand des Freiraums, Dp: Filmdicke des aufgeladenen Elements, &egr;p:
Dielektrizitätskonstante.
Wie vorstehend beschrieben wurde, wird dann, wenn die Spannung (Vg)
höher ist als die Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth), die Entladung zugelassen.
Daher ist leicht verständlich, dass eine Region, in welcher die Entladung für
eine bestimmte angelegte Spannung (Vap) zulässig ist, auf eine Region begrenzt
ist, die durch einen bestimmten Abstand des Freiraums (Dair) bestimmt wird. Andererseits
tritt natürlich der Ladungsinjektionseffekt in einer Region auf, in welcher
das Aufladeelement 5 und das aufgeladene Element 1 einander kontaktieren
können. Infolgedessen ist es ersichtlich, dass ein Punkt A auf dem aufgeladenen
Element innerhalb eines sehr begrenzten Bereichs aufgeladen wird.
Zu dem Problem der Aufladungsungleichförmigkeit zurückkehrend,
das durch die vorliegende Erfindung zu lösen ist, wird ein idealer Fall betrachtet.
Es sei angenommen, dass eine ausreichende Spannung im Vergleich zu der Entladebeginn-Schwellenspannung
(Vth) an ein walzenförmiges Aufladeelement angelegt wird, das ein leitendes
Gewebe kompakt oder dicht darauf eingepflanzt und ohne jeglichen Raum lassend aufweist.
In einem solchen Fall würde ein Punkt A auf der Oberfläche des aufgeladenen
Elements 1 notwendiger Weise dem leitenden Gewebe 5a in einem
Freiraum c gegenüberliegen, in welchem zugelassen ist, dass die angelegte Spannung
über der Entladebeginn-Schwellenspannung (Vth) liegt, und könnte danach
mit der Spitze von leitenden Fasern 5a an dem Kontaktpunkt B in Kontakt
kommen. Infolgedessen würde der gesamte Bereich auf dem aufgeladenen Element
1 gleichförmig geladen werden.
Die 12A, 12B
und 12C sind Diagramme zum Darstellen von Rotationszuständen
des Aufladeelements und des aufgeladenen Elements. In den Figuren geben R und L
Rotationen im Uhrzeigersinn bzw. gegen den Uhrzeigersinn an.
Ein reales, walzenförmiges Aufladeelement 5 weist unvermeidlich
Abschnitte auf, in welchen kein leitendes Gewebe 5a eingepflanzt ist, wie
vorstehend angegeben wurde.
Wenn, wie in 12A gezeigt ist, das Aufladeelement
5 und das aufgeladene Element 1 mit derselben Umfangsgeschwindigkeit
(ϖ1 = ϖ5) rotieren, wobei die Oberflächen
der beiden an dem Kontakt sich in derselben Richtung bewegen, liegt ein Punkt Y
auf dem aufgeladenen Element 1 während des Durchlaufens der Region,
indem die Entladung zugelassen ist, konstant bleibend demselben Punkt gegenüber.
Daher verlieren die Punkte auf dem aufgeladenen Element 1, die einem Bereich
X ohne eingepflanztes Gewebe auf dem Aufladeelement 5 gegenüber zu
legen sind, eine Möglichkeit, Ladungen zu empfangen.
Dies wird als die Ursache eines Aufladefehlers und einer Aufladungsungleichmäßigkeit
betrachtet, die auftreten würden, wenn Gebrauch von einem Aufladeelement
5 gemacht wird, das durch Wickeln eines leitenden Gewebes 5a in
einer Walzenform vorbereitet wurde.
Um dies zu vermeiden, werden die Umfangsgeschwindigkeiten (ϖ1
und ϖ5) für das Aufladeelement 5 und das aufgeladene
Element 1 so gewählt, dass sie sich voneinander unterscheiden, so
dass die relative Umfangsgeschwindigkeit zwischen den beiden nicht Null sein wird.
Diese Einstellung ermöglicht es allen Punkten auf dem aufgeladenen Element
1, in notwendiger Weise leitenden Fasern 5a auf dem Aufladeelement
gegenüber zu liegen, so dass folglich das aufgeladene Element gleichförmig
aufgeladen werden kann.
Hierbei beinhalten die Situationen, in welchen die relative Umfangsgeschwindigkeit
zwischen den beiden nicht Null sein wird, die folgenden beiden Fälle.
(a) Die beiden Elemente rotieren in derselben Drehrichtung (wobei sich die Oberflächen
der beiden an dem Kontakt in entgegengesetzte Richtungen bewegen), wie in
12B gezeigt ist. In diesem Fall spielt die Umfangsgeschwindigkeit
für jedes Element keine Rolle.
(b) Die beiden Elemente rotieren in entgegengesetzten Drehrichtungen (wobei
sich die Oberflächen der beiden an dem Kontakt in derselben Richtung bewegen)
mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten (ϖ1 ≠ ϖ5).
Als Nächstes wird das Testergebnis des Aufladeverfahrens der
vorliegenden Erfindung im Vergleich zu dem des bekannten Aufladeverfahrens beschrieben.
(Abhängigkeit von der Änderung der Umgebung)(Ergebnis 1 (bekanntes Beispiel))
Ein Stoff, auf welchen leitende Fasern ("REC", ein Erzeugnis von UNITIKA
Ltd., Japan, hergestellt durch Verteilen von leitenden Karbonpartikeln in Rayon-Fasern)
eingepflanzt wurden, wurde auf eine Metallwelle mit einem leitenden Klebstoff gewickelt,
um ein walzenförmiges Aufladeelement 5 zu erzeugen. Das so erzeugte
walzenförmige Aufladeelement wurde wie in 3A oder
9 gezeigt derart platziert, dass Spitzen von Fasern
in Kontakt mit einem aufgeladenen Element 1 sein konnten. In diesem System
wurde das aufgeladene Element durch Anlegen einer Spannung über das Aufladeelement
aufgeladen. Der Aufladeversuch wurde in einer Umgebung mit normaler Temperatur und
normaler Feuchtigkeit (25°C, 55%) und in einer Umgebung mit hoher Temperatur
und hoher Feuchtigkeit (35°C, 85%) durchgeführt. Das Ergebnis ist nachstehend
gezeigt.
Hierbei betrug die an das Aufladeelement 5 angelegte Spannung
–1,05 kV Gleichspannung.
Tabelle 1
Wie aus dem vorstehenden Ergebnis ersichtlich ist, stieg dann, wenn
die Aufladung unter Verwendung einer Gleichspannung in Übereinstimmung mit
dem konventionellen Verfahren bewirkt wurde, das Oberflächenpotenzial mit der
Änderung der Umgebung um ganze 81 (V) an, so dass dieses Verfahren in dieser
Stufe als nicht durchführbar aufgefunden wurde. Tatsächlich
wurde die Bildprüfung in einem vermarkteten Drucker mit diesem konventionellen
Aufladeverfahren durchgeführt. Anhand dieser Bildprüfung wurde eine Änderung
der Bilddichte mit der Änderung der Umgebung beobachtet, wie erwartet wurde.
(Abhängigkeit von der Zeit)(Ergebnis 2 (bekanntes Beispiel))
Unter derselben Bedingung wie in dem vorstehenden konventionellen
Verfahren beschrieben (nur Gleichspannung angelegt) wurde die zeitabhängige
Schwankung des Oberflächenpotenzials unter Verwendung eines jungfräulichen
Aufladeelements 5 untersucht. Das Ergebnis ist nachstehend gezeigt.
Tabelle 2
Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, verringerte sich das Oberflächenpotenzial
allmählich mit dem Verstreichen von Zeit, und es wurde festgestellt, dass das
Potenzial nach 10 Minuten nicht stabil war.
(Ergebnis 1 (Beispiel 1 der vorliegenden Erfindung))
Dasselbe Aufladeelement 5 wie in dem vorstehenden Stand der
Technik beschrieben, wurde unter derselben mechanischen Bedingung verwendet, mit
der Ausnahme, dass die verwendete angelegte Spannung eine kombinierte Spannung aus
einer Gleichspannung von –650 V und einer Wechselspannung (100 Hz) mit einer
(Spitze-zu-Spitze-)Potenzialdifferenz von 950 V war (welches nicht mehr als das
Zweifache der Entladebeginn-Schwellenspannung war). Dieselbe Auswertung wurde durchgeführt.
Das Ergebnis ist in der Tabelle 3 nachstehend gezeigt.
Tabelle 3
In diesem Fall konnte dann, wenn eine Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert
von nicht mehr als dem Zweifachen der Entladebeginn-Schwellenspannung überlagert
wurde, die Spannungsschwankung aufgrund der Änderung der Umgebung innerhalb
eines im Wesentlichen praktikablen Bereichs geregelt werden. Eine tatsächliche
Bildprüfung wurde in einem verkauften Drucker mit diesem Verfahren durchgeführt,
und es wurde keine signifikante Änderung in der Bilddichte mit der Änderung
der Umgebung beobachtet.
(Ergebnis 2 (Beispiel 2 der vorliegenden Erfindung))
Derselbe Versuch wie in Beispiel 1 wurde unter derselben Bedingung
durchgeführt, mit der Ausnahme, dass die verwendete angelegte Spannung eine
kombinierte Spannung aus einer Gleichspannung von –650 V und einer Wechselspannung
(10 Hz) mit einem (Spitze-zu-Spitze-)Potenzialunterschied von 950 V war. Die Spannungsschwankung
in Abhängigkeit von der Änderung der Umgebung wurde wie in Beispiel 1
der vorliegenden Erfindung untersucht. Das Ergebnis ist in der nachstehenden Tabelle
4 gezeigt. Tabelle 4
Wie in Tabelle 4 gezeigt ist, wurde ein zu dem Ergebnis des Beispiels
1 äquivalentes Ergebnis erhalten, jedoch wurden Welligkeiten in dem Oberflächenpotenzial
entlang der Bewegungsrichtung des aufgeladenen Elements beobachtet.
Daher wurde ein tatsächliches Bild in einem vermarkteten Drucker
gedruckt. Es wurde festgestellt, dass das gedruckte Bild eine streifenförmige
Ungleichmäßigkeit aufwies, die in Intervallen entsprechend zu einem Abstand,
der aus der Umfangsgeschwindigkeit des aufgeladenen Elements 1 und der
Wechselsignalfrequenz berechnet wurde, erschien. Aus diesem Ergebnis wurde deutlich
sichtbar bestätigt, dass zumindest eine Periode der Oszillation der überlagerten
Wechselspannung während eines Teils angelegt werden sollte, während dem
das aufgeladene Element in Kontakt mit dem aufgeladenen Element ist.
(Ergebnis der vorliegenden Erfindung)
Die Schwankung in dem Oberflächenpotenzial mit der Zeit wurde
unter Verwendung eines jungfräulichen Aufladeelements unter der in dem vorstehenden
Beispiel 1 der vorliegenden Erfindung angegebenen Bedingung ausgewertet. Das Ergebnis
ist in der nachstehenden Tabelle 5 gezeigt.
Tabelle 5
Wie in der vorstehenden Tabelle beobachtet wird, war das Oberflächenpotenzial
stabil, und es ist offensichtlich, dass sich die durch die vorliegende Erfindung
offenbarte Wirkung zeigt.
Um die Beziehung zwischen den Rotationsgeschwindigkeiten des aufgeladenen
Elements 1 und des walzenförmigen Aufladeelements 5 mit darauf
aufgepflanzten leitfähigen Fasern 5a zu studieren, wurde der folgende
Versuch durchgeführt.
(Bekanntes Beispiel)
Ein Stoff der Breite von etwa zehn Millimetern, auf welchen leitfähige
Fasern ("REC", ein Erzeugnis von UNITIKA Ltd., Japan, hergestellt durch Verteilen
von leitenden Karbonpartikeln in Rayon-Fasern) eingepflanzt wurden, wurde spiralförmig
auf eine Metallwelle 5c gewickelt, um ein Aufladeelement 5 zu
erzeugen. 7A zeigt eine mechanische Beziehung des so
erzeugten Aufladeelements 5 und eines aufgeladenen Elements. Die beiden
Elemente wurden in Rotation versetzt, wobei sich die Oberflächen der beiden
an dem Kontakt in derselben Richtung mit derselben Umfangsgeschwindigkeit von 52
mm/s bewegten. Als das Aufladeelement mit einer Gleichspannung von –1,05
kV beaufschlagt wurde, wurden die Bildleistung und die Eigenschaften des Oberflächenpotenzials
unter Verwendung eines vermarkteten Laserdruckers ausgewertet.
(Bildleistung)
Beobachtet wurde eine Bildungleichmäßigkeit, wie in
13 gezeigt, von Streifen, die sich in Bezug auf die
Blattvorschubrichtung in dem Drucker schräg erstreckten. Ein Abstand zwischen
den Streifen wurde gemessen. Als Ergebnis stimmte der Abstand
mit dem Intervall zwischen den Wicklungsspalten überein, an denen keine leitenden
Fasern auf dem walzenförmigen Aufladeelement eingepflanzt waren. Daher wurde
die Kausalität zwischen den beiden bestätigt.
(Eigenschaften des Oberflächenpotenzials)
Ein Vergleich des Oberflächenpotenzials wurde durchgeführt
zwischen einer Umgebung mit einer normalen Temperatur und einer normalen Feuchtigkeit
(25°C, 50 bis 60% relative Feuchtigkeit) und einer Umgebung mit hoher Temperatur
und hoher Feuchtigkeit (35°C, 80% relative Feuchtigkeit). Als Ergebnis wurde
beobachtet, dass das Oberflächenpotenzial in der letztgenannten Umgebung um
80 bis 90 V höher als das in dem Erstgenannten war. Demgemäß wurde
festgestellt, dass das Oberflächenpotenzial in diesem System gegenüber
der Änderung der Umgebung instabil ist.
(Beispiel der vorliegenden Erfindung)(Bildleistung)
In einer Umgebung mit normaler Temperatur und normaler Feuchtigkeit
(25°C, 50 bis 60% relative Feuchtigkeit) wurden Bildleistungen auf dieselbe
Art und Weise untersucht, mit der Ausnahme, dass die Rotationsrichtung des walzenförmigen
Aufladeelements oder die Umfangsgeschwindigkeit der Rotation geändert wurde.
Das Ergebnis ist in den nachstehenden Tabellen gezeigt.
Tabelle 6a: In einem Fall, in dem sich die Oberflächen der beiden
Element an dem Kontakt in derselben Richtung bewegen.Tabelle 6b: In einem Fall, in dem sich die Oberflächen der beiden
Elemente an dem Kontakt in entgegengesetzte Richtungen bewegen
Hierbei gibt "Hervorragend" an, dass 'keine Bildungleichmäßigkeit
festgestellt wird'; "Mittel" gibt "Bildungleichmäßigkeit erscheint, falls
sich das Oberflächenpotenzial verringert' an; und "Schlecht" gibt 'Bildungleichmäßigkeit
erscheint immer' an.
Wie aus dem Testergebnis ersichtlich ist, zeigte sich der Effekt der
Beseitigung der Bildungleichmäßigkeit, mit Ausnahme von dann, wenn das
walzenförmige Aufladeelement 5 und das aufgeladene Element
1 in Rotation versetzt wurden, wobei sich die Oberflächen der beiden
an dem Kontakt in derselben Richtung mit derselben Umfangsgeschwindigkeit der Rotation
bewegten. Insbesondere war der Effekt hervorragend, wenn sich die Oberflächen
der beiden Elemente an dem Kontakt in entgegengesetzte Richtungen bewegen.
In Verbindung mit diesem Versuch wurde festgestellt, dass die Auswahl
der Drehrichtungen und der Umfangsgeschwindigkeiten der Drehung keinen Effekt auf
die Regulierung der Schwankung des Oberflächenpotenzials haben konnten, die
mit der Änderung der Umgebung auftritt.
(Eigenschaften des Oberflächenpotenzials)
Das walzenförmige Aufladeelement und das aufgeladene Element
wurden so in Drehung versetzt, dass sich die Oberflächen der beiden Elemente
an dem Kontakt in entgegen gesetzten Richtungen mit derselben
Umfangs-geschwindigkeit von 52 mm/s bewegten. Das Aufladeelement wurde mit einer
kombinierten Spannung aus einer Gleichspannung von –500 V und einer Wechselspannung
(100 Hz) mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von 1000 V beaufschlagt (das hier verwendete
geladene Element hat eine Filmdicke von 20 &mgr;m und eine Dielektrizitätskonstante
von 3,13, so dass die Entladebeginn-Schwellenspannung zu 574 V berechnet wird. Daher
ist klar, dass der Spitze-zu-Spitze-Wert nicht größer als das Zweifache
der Entladebeginn-Schwellenspannung ist). Die Eigenschaften des Oberflächenpotenzials
wurden auf dieselbe Art und Weise wie in dem bekannten Beispiel beschrieben untersucht.
Infolgedessen konnte die Spannungsschwankung von einer Umgebung mit normaler Temperatur
und normaler Feuchtigkeit (25°C, 50 bis 60% relative Feuchtigkeit) zu einer
Umgebung mit hoher Temperatur und hoher Feuchtigkeit (35°C, 85% relative Feuchtigkeit)
auf innerhalb 5 V begrenzt werden.
Aus diesem Ergebnis konnte rückbestätigt werden, dass das
Oberflächenpotenzial stabilisiert werden wird, wenn eine kombinierte Spannung,
bestehend aus einer Gleichspannung in Entsprechung zu einem gewünschten Oberflächenpotenzial
und einer Wechselspannung mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von nicht mehr als dem
Zweifachen der Entladebeginn-Schwellenspannung, als eine an das Aufladeelement angelegte
Spannung ausgewählt wird.
(Auswahl der Frequenz)
Unter denselben Bedingungen wie in dem vorstehenden Abschnitt (Eigenschaften
des Oberflächenpotenzials) beschrieben, mit der Ausnahme, dass die Frequenz
der Wechselspannung auf 10 Hz geändert ist, wurde die Abhängigkeit des
Oberflächenpotenzials (Vsp) von der Umgebung untersucht. Als Ergebnis wurde
festgestellt, dass die Wechselspannung mit 10 Hz dieselbe Wirkung zeigte, wie sie
die Wechselspannung mit 100 Hz hatte. Nichtsdestotrotz erschien, als die Bildleistung
unter dieser Bedingung geprüft wurde, eine Bildungleichmäßigkeit,
wie in 14 gezeigt, aus schwarzen Linien (gezeigt durch
BL), die sich in einer Richtung senkrecht zu der Blattvorschubrichtung erstreckten.
Aus dem Abstand der Linien wurde eine Frequenz berechnet, welche mit der Frequenz
der angelegten Wechselspannung (10 Hz) übereinstimmte. Dieses Ergebnis bewies,
dass die Wechselspannung dem Oberflächenpotenzial überlagert war. Der
Abstand (Vp/f) zwischen den Linien ist ein Intervall der Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials,
welches nachstehend beschrieben werden wird.
Dieses experimentelle Ergebnis dient zur Unterstützung der Berechtigung
der Theorie, welche beschreibt, dass die Kontaktzeit, in welcher jeder Teil des
aufgeladenen Elements in Kontakt mit dem Aufladeelement gerät, während
sich das aufgeladene Element in einer Umdrehung rotiert, zumindest eine Periode
der angelegten Wechselspannung betragen sollte.
Als Nächstes wurden eine Bildauswertung und eine Messung des
Oberflächenpotenzials in einer in 7 gezeigten Bilderzeugungsvorrichtung
durchgeführt, wobei eine Bewegungsgeschwindigkeit Vp eines Photoleiters
1 als ein geladenes Element auf 52,4 mm/s festgelegt war, und ein Entwickler
mit einer Partikelgröße R von 15 &mgr;m in der Entwicklungseinheit
2 bereitgestellt war. Der Versuch wurde für jede der folgenden Bedingungen
durchgeführt, d. h. durch Ändern des Zustands der Spannung, die an die
Aufladewalze 5 als ein Aufladeelement angelegt wurde.
1) Gleichspannung VDc = –650 V; Wechselspannung Vp – p = 900 V;
Frequenz = 100 Hz; und Bedingung für die Frequenz: f < Vp/2R.
2) Gleichspannung VDc = –550 V; Wechselspannung Vp – p = 1500
V; Frequenz = 100 Hz; und Bedingung für die Frequenz: f < Vp/2R.
3) Gleichspannung VDc = –650 V; Wechselspannung Vp – p = 900 V;
Frequenz = 2000 Hz; und Bedingung für die Frequenz: f > Vp/2R.
4) Gleichspannung VDc = –550 V; Wechselspannung Vp – p = 1500
V; Frequenz = 2000 Hz; und Bedingung für die Frequenz: f > Vp/2R.
5) Nur eine Gleichspannung angelegt, VDc = –1050 V.
(a) Ergebnis der Messung für das Oberflächenpotenzial
Die Messung des Oberflächenpotenzials wurde für die vorstehenden
Bedingungen 1) bis 4) durchgeführt. Das Ergebnis zeigte, dass die Schwankung
des Oberflächenpotenzials mit dem Verstreichen von Zeit verglichen mit der
Messung für die Bedingung 5), in welcher nur eine Gleichspannung angelegt wurde,
praktisch beseitigt werden konnte. Speziell wurde für alle Oberflächenpotenziale
in den Bedingungen 1) bis 4) beobachtet, dass sie bei etwa –550 V gleichförmig
erzeugt wurden. Ferner wurde die Schwankung des Oberflächenpotenzials aufgrund
der Änderung der Umgebung verglichen mit der Messung, in welcher nur eine Gleichspannung
angelegt wurde, signifikant reduziert.
Hierbei muss dies, obwohl die vorstehende Beschreibung zum Ausdruck
bringt, dass "das Oberflächenpotenzial als gleichförmig erzeugt beobachtet
wurde", der niedrigen Auflösung der Messvorrichtung zugeschrieben werden. Genauer
ausgedrückt hat die zum Messen des Oberflächenpotenzials verwendete Sonde
eine räumliche Auflösung von 3 mm, wohingegen die Ausgefranstheit des
Oberflächenpotenzials auf dem Photoleiter eine räumliche Wellenlänge
von 52,4/100 = 0,52 mm hat. Daher war die Auflösung der Sonde zu groß,
um die Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials aufzunehmen, so dass die gemessene
Ausgabe in einer Form des Mittelwerts der Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials
gegeben wurde. Dies ist deshalb so, weil das Oberflächenpotenzial als dem Anschein
nach gleichförmig beobachtet wurde.
Um damit umzugehen, wurde ein in die photoleitende Trommel fließender
Strom gemessen, während das Oberflächenpotenzial gemessen wurde. Der zu
dieser Zeit beobachtete Strom zeigte eine sinusförmige Wellenform symmetrisch
in Bezug auf den Nullpegel, wie in 15 gezeigt ist.
Hierbei kann, wie in 16 gezeigt ist, das aus einer
Bürste 5, einem Kontaktübergang B und einem Photoleiter
1 zusammengesetzte System durch eine aus Kapzitäten C1,
C2 und C3 und Widerständen R1, R2
und R3 zusammengesetzte äquivalente Schaltung ersetzt werden. Der
Strom kann als ein Injektionswechselstrom betrachtet werden, der durch die Kapazitätselemente
der vorstehenden äquivalenten Schaltung fließt. Daher kann die Ausgefranstheit
des auf dem Photoleiter 1 durch den Injektionswechselstrom erzeugten Oberflächenpotenzials
durch Messen der Kapazität C3 für den Photoleiter
1 ermittelt werden.
In diesem Beispiel ist ein Kontaktbereich S zwischen dem Photoleiter
und der Bürste 220 × 5,8 mm2, und hat der Photoleiter eine
Dielektrizitäts-konstante &egr;r von 3,13 und eine Filmdicke d
von 20 &mgr;m. Und wenn die Amplitude des Stroms mit I0 bezeichnet
wird und die Frequenz der angelegten Spannung durch f angegeben wird, kann die Schwankungsbreite
&Dgr;V es Oberflächenpotenzials wie folgt ausgedrückt werden:
worin &egr;0 die Dielektrizitätskonstante in Vakuum ist. Ein tatsächliches
Oberflächenpotenzial kann als –550 V ± &Dgr;V/2 seiend betrachtet
werden.
Auf die vorstehend beschriebene Art und Weise wurde jedes &Dgr;V/2
für die Bedingungen 1) bis 4) berechnet, und die Vsp für jede Bedingung
wurde wie folgt ermittelt.
Bedingung 1): Vsp ≈ –550 V ± 70 V
Bedingung 2): Vsp ≈ –550 V ± 320 V
Bedingung 3): Vsp ≈ –550 V ± 60 V
Bedingung 4): Vsp ≈ –550 V ± 250 V
(b) Ergebnis der Bildauswertung
Die Bildauswertung wurde für jede der vorstehend erwähnten
Bedingungen durchgeführt. Als ein zu druckendes Muster wurde im Hinblick auf
eine Prüfung der Stabilität des Oberflächenpotenzials vor dem Aussetzen
an Licht ein vollkommen leeres Bildmuster verwendet. Bei der in diesem Ausführungsbeispiel
verwendeten Bilderzeugungsvorrichtung wird das Oberflächenpotenzial zum Erzeugen
eines weißen Ausgabebilds bevorzugt auf –550 V festgelegt. Falls das
Oberflächenpotenzial höher ist als dieser Wert, wird die Trägerseparation
des Entwicklers induziert werden. Falls andererseits das Oberflächenpotenzial
niedriger als dieser Wert ist, zum Beispiel –500 V, wird festgestellt, dass
das leere Bild in einer Dichte entwickelt wird, die durch die visuelle Beobachtung
erkannt werden kann.
Durch die derart eingestellte Bilderzeugungsvorrichtung gedruckte
Bilder wurden ausgewertet. Das Auswertungsergebnis wird nachstehend beschrieben.
Zum Zwecke des Vergleichs wurde ebenfalls eine Auswertung eines Bilds durchgeführt,
das durch Anlegen einer Gleichspannung erzeugt wurde, die keinerlei Ausgefranstheit
auf dem Oberflächenpotenzial erzeugen wird, wie dies eine Wechselspannung tun
würde.
Bedingung 5): In einem Fall, in dem nur eine Gleichspannung angelegt
wurde, wurde kaum Ungleichmäßigkeit in dem Bild erkannt.
Bedingung 1): Eine Bildungleichmäßigkeit erschien, wie in
14 gezeigt ist, aus schwarzen Linien (gezeigt durch
BL), die sich in einer Richtung senkrecht zu der Blattvorschubrichtung erstrecken.
In Anbetracht des in dem vorstehenden Abschnitt (a) berechneten Oberflächenpotenzials
kann das kleinste Oberflächenpotenzial als –480 V (= –(550 V
– 70 V)) angegeben werden. Die Breite auf dem Photoleiter, welcher die Minimalspannungsregion
entspricht, beträgt 262 &mgr;m (= 52,4 (mm/s)/(100 Hz) × 2)). Dieser
Wert ist so viel größer als die kleinste Linienbreite (15 &mgr;m), welche
durch den in dem Ausführungsbeispiel verwendeten Entwickler (Partikelgröße:
15 &mgr;m) entwickelt werden kann, dass die Region der Breite (262 &mgr;m) leicht
entwickelt werden kann. Dies kann als die Ursache des Erscheinens der schwarzen
Linien betrachtet werden. Der Abstand zwischen den schwarzen Linien BL war in Übereinstimmung
mit dem Intervall (Vp/f) der Ausgefranstheit des auf dem Photoleiter erzeugten Oberflächenpotenzials.
Bedingung 2):
Unter dieser Bedingung wurde eine zu der unter der Bedingung 1) ähnliche
Bildungleichmäßigkeit erzeugt, aber die Dichte der schwarzen Linien BL,
die vorangehend in 14 gezeigt wurde, war größer.
Dies ist deshalb so, weil, wie aus dem Ergebnis von (a) klar wurde, die Spannung
in der Region des Bildfehlers nur –230 V (= –(550 V – 320 V))
beträgt, welches viel niedriger ist als die Spannung unter der Bedingung 1).
Um zusammenzufassen, ist mit der Frequenz dieser Wechselspannung (100 Hz) die Ausgefranstheit
des Oberflächenpotenzials umso bemerkbarer, je größer der Spitze-zu-Spitze-Wert
der Wechselspannung ist.
Bedingung 3): Unter dieser Bedingung erschien die Bildungleichmäßigkeit
so klein wie die unter Bedingung 5), in der nur eine Gleichspannung angelegt wurde,
erschienene Bildungleichmäßigkeit. In Anbetracht des Ergebnisses von (a)
kann das kleinste Oberflächenpotenzial mit –490 V (= –(550 V
– 60 V)) angegeben werden. Das Oberflächenpotenzial verringert sich
auf ein Niveau, auf dem das Tonerbild erschien. Jedoch beträgt die Breite auf
dem Photoleiter, in welcher das Oberflächenpotenzial auf die kleinste Spannung
abfällt, 13,1 &mgr;m (= 52, 4 (mm/s)/(2000 Hz) × 2), wenn die angelegte
Wechselspannung von 2 kHz ist. Dieser Wert ist kleiner als die kleinste Linienbreite
(15 &mgr;m), welche durch den in dem Ausführungsbeispiel verwendeten Entwickler
(Partikelgröße: 15 &mgr;m) entwickelt werden kann. Dieses Ergebnis zeigt
an, dass unter dieser Bedingung die durch die Wechselspannung verursachte Ausgefranstheit
des Oberflächenpotenzials keinen Einfluß auf das Bild hat.
Bedingung 4): Unter dieser Bedingung hatte die angelegte Wechselspannung
einen größeren Spitze-zu-Spitze-Wert als diejenige unter der Bedingung
3). In Anbetracht des Ergebnisses von (a) kann das kleinste Oberflächenpotenzial
mit –300 V (= –(550 V – 250 V)) angegeben werden. Das Oberflächenpoten-zial
verringert sich ausreichend auf ein Niveau, auf dem das Tonerbild erschien. Nichtsdestotrotz
wurde auch unter dieser Bedingung ein Bild erhalten, das so gut war wie das, das
unter der Bedingung erhalten wurde, unter der nur eine Gleichspannung angelegt wurde.
Daher ist klar, dass die durch die Wechselspannung, die das Erfordernis der vorliegenden
Erfindung erfüllt, verursachte Ausgefranstheit des Oberflächenpotenzials
keinen Einfluss auf die Bildqualität haben wird.
Als Nächstes wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
beschrieben, in welchem eine Vielzahl von Aufladeelementen in der vorstehend erwähnten,
in 7 gezeigten Bilderzeugungsvorrichtung verwendet wird.
Zwei walzenförmige Aufladeelemente mit einem darauf aufgepflanzten
leitenden Gewebe wurden verwendet. Das erste Aufladeelement wurde mit einer kombinierten
Spannung aus einer Gleichspannung von –550 V und einer Wechselspannung mit
einem Spitze-zu-Spitze-Wert von 1050 V beaufschlagt. Das zweite Aufladeelement wurde
mit nur einer Gleichspannung beaufschlagt, welche gleich der an das erste Aufladeelement
angelegten Gleichspannung ist, d. h. 550 V beträgt. Hier kann die Entladebeginn-Schwellenspannung
auf der Grundlage der Entladeregel von Paschen berechnet werden, und der so ermittelte
Wert, –574 V, wurde als eine Entladebeginn-Schwellenspannung verwendet. Das
Oberflächen-potenzial in dem derart angeordneten System kann durch Nachverfolgen
der Schritte des Aufladeprozesses wie folgt ermittelt werden.
Oberflächenpotenzial V 1, erzeugt durch den Entladeeffekt durch
das erste Aufladeelement:
V1 = –(550 + 1050/2) – Vth = (1075 – 574) = –501 (V)
Oberflächenpotenzial V2, nachdem das aufgeladene Element der
Ladungsinjektion durch den Kontaktabschnitt mit dem ersten Aufladeelement unterzogen
wurde:
V2 = V1 ± &Dgr;V = –501 V ± &Dgr;V.
Hierin repräsentiert &Dgr;V die Welligkeitskomponente des Oberflächenpotenzials
aufgrund der Wechselspannung.
Andererseits untersuchte der Erfinder einen Fall, in dem ein bürstenförmiges
Aufladeelement 5, auf welches leitende Fasern ("REC", ein Erzeugnis von
UNITIKA Ltd., Japan, hergestellt durch Verteilen von leitenden Karbonpartikeln in
Rayon-Fasern) aufgepflanzt sind, in Kontakt mit dem Photoleiter 1 mit einem
Druckspielraum (oder einer Anschlagtiefe) von 1 mm in Kontakt gebracht wird, um
einen Aufladevorgang durchzuführen. In diesem Fall wurde dann, wenn eine Wechselspannung
mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von 1050 V an das bürstenförmige Element
unter derselben Bedingung wie der für das walzenförmige Aufladeelement
angelegt wurde, das Maximum der Injektionsspannung (&Dgr;V) über den Kontaktabschnitt
experimentell mit 65 V bestätigt. Daher gilt in der vorstehenden Bedingung
V2 = –501 ± 65 (V). Hierbei wurden dann, wenn die Entwicklung des Bilds
unter Verwendung des derart aufgeladenen Photoleiters mit einem Oberflächenpotenzial
von V2 bewirkt wird, die Abschnitte, an denen V2 einen kleinsten Wert annimmt, Tonerentwickelt,
falls die Entwicklungsvorspannung auf einen bestimmten Wert festgelegt wird. In
einem solchen Fall werden schwarze Streifen wie in 14
gezeigt an den kleinsten Werten von V2 entsprechenden Positionen erscheinen. Tatsächlich
erschienen dann, wenn die Entwicklungsvorspannung auf einen typischen Vorspannungswert,
d. h. –350 V, festgelegt wurde, die Abschnitte, die dem Minimum von V2 oder
–436 V entsprachen, als schwarze Linien BL, die durch visuelle Beobachtung
erkannt werden konnten.
Demgegenüber erreicht in dem Fall der vorliegenden Erfindung,
in dem das zweite Aufladeelement bereitgestellt ist, der durch das erste Aufladeelement
auf V2 aufgeladene Abschnitt, die Spannung haltend, eine Aufladeregion des zweiten
Elements. Da das zweite Aufladeelement mit der Gleichspannung von –550 V
beaufschlagt wird, hat der Abschnitt auf dem Photoleiter, in welchem V2 den kleinsten
Wert annimmt, d. h. –436 V, ein differentielles Potenzial von 114 V (= 550
V – 436 V) relativ zu dem zweiten Aufladeelement. Dieser Potenzialunterschied
bewirkt, dass Ladungen aus dem Aufladeelement über den Kontaktbereich zwischen
dem zweiten Aufladeelement und dem Photoleiter in den Photoleiter injiziert werden,
wodurch das kleinste Oberflächenpotenzial des Photoleiters erhöht wird.
Infolgedessen ist es möglich, die schwarzen Linien BL in dem endgültigen
Bild zu beseitigen, welche aufgrund des Einflusses der Wechselspannung bei Verwendung
eines ersten Aufladeelements allein erscheinen würden.
Als ein Vergleichsbeispiel wurde ein Auswertungsbild unter Verwendung
des ersten Aufladeelements allein als ein Aufladeelement gedruckt. Bei diesem Druckvorgang
wurde eine kombinierte Spannung aus einer Gleichspannung von –625 V und einer
Wechselspannung (Frequenz 800 Hz) mit einem Spitze-zu-Spitze-Wert von 900 V angelegt.
Das folglich erhaltene endgültige Bild beinhaltete periodisch erscheinende
schwarze Linien BL, wie in 14 gezeigt, die durch den
Einfluss der Wechselspannung verursacht wurden.
Demgegenüber wurde ein anderes Auswertungsbild unter Verwendung
eines zwischen dem ersten Aufladeelement und der Entwicklungseinheit angeordneten
zweiten Aufladeelements gedruckt. In diesem Fall stieß das zweite Aufladeelement
gegen den Photoleiter mit einem größeren Druck an als der, der auf das
erste Aufladeelement einwirkte, und wurde mit derselben Gleichspannung (–625
V) beaufschlagt, die an das erste Aufladeelement angelegt wurde. Als Ergebnis wurden
keine schwarzen Linien BL wie in 14 gezeigt in dem
folglich erhaltenen endgültigen Bild festgestellt, soweit es mit bloßem
Auge betrachtet wurde.
Als Nächstes wird ein weiteres Beispiel, welches in der vorangehend
in 7A gezeigten Bilderzeugungsvorrichtung ausgeführt
wurde, beschrieben. In diesem Beispiel wird die Beziehung des Auftretens einer Bildungleichmäßigkeit
zu dem Aufladeelement, das über eine lange Zeitspanne verwendet wurde, in Zuordnung
zu der Größe von leitenden Fasern, die für das Aufladeelement verwendet
wurden, und der Partikelgröße von verwendetem Toner betrachtet. Hier wurde,
was Maße, Konfiguration und Material usw. anbelangt, von dem zu dem vorangehend
in den 8A und 8B beschriebenen,
äquivalenten Aufladeelement Gebrauch gemacht.
Mit der so angeordneten Bilderzeugungsvorrichtung wurden aufeinander
folgende zwanzigtausend Bilddruckvorgänge ausgeführt, unter Verwendung
von jeweils Toner mit einer Partikelgröße von 12 &mgr;m bzw. 28 &mgr;m.
Nach dem Vorgang wurde beobachtet, dass der Toner für jeden Toner an dem Photoleiter
anhaftete.
In dem Fall, in dem von dem Toner mit einer größeren Größe
(28 &mgr;m) als der Durchmesser der leitenden Faser Gebrauch gemacht wurde, wurde
eine Bildungleichmäßigkeit aufgrund einer Aufladungsungleichförmigkeit
nach etwa 8.000 Blättern beobachtet, und wurde die Schwankung der Dichte in
der Bildungleichmäßigkeit groß, wenn die Druckvorgänge
wiederholt wurden. Andererseits wurde keine Bildungleichmäßigkeit beobachtet,
wenn der Toner mit einer kleineren Größe (12 &mgr;m) als der Durchmesser
der leitenden Faser verwendet wurde.
Als Nächstes wurden unter Verwendung von leitenden Fasern von
20 &mgr;m bzw. 8 &mgr;m Aufladeelemente 5 vorbereitet. Mit diesen Aufladeelementen
wurde dieselbe Bilderzeugungsvorrichtung wie oben verwendet vorbereitet. Mit dieser
Vorrichtung wurde unter Verwendung des 12 &mgr;m-Toners der Bilddruckvorgang auf
dieselbe Art und Weise bewirkt. Nach dem Vorgang wurde ein Anhaften des Toners für
jeden Fall beobachtet.
In dem Fall, in dem von den leitenden Fasern mit einem kleineren Durchmesser
(8 &mgr;m) als der Größe des Toners Gebrauch gemacht wurde, wurde eine
Bildungleichmäßigkeit aufgrund einer Aufladungsungleichförmigkeit
nach etwa 5.000 Blättern beobachtet, und wurde die Schwankung der Dichte in
der Bildungleichmäßigkeit groß, wenn die Druckvorgänge wiederholt
wurden. Andererseits wurde keine Bildungleichmäßigkeit beobachtet, wenn
die leitenden Fasern mit einem größeren Durchmesser (20 &mgr;m) als
der Größe des Toners verwendet wurden.
Als Nächstes wurden unter Verwendung von leitenden Fasern von
20 &mgr;m bzw. 32 &mgr;m Aufladeelemente 5 vorbereitet. Mit diesen
Aufladeelementen wurde dieselbe Bilderzeugungsvorrichtung wie oben verwendet vorbereitet.
Mit dieser Vorrichtung wurde unter Verwendung des 28 &mgr;m-Toners der Bilddruckvorgang
auf dieselbe Art und Weise bewirkt. Nach dem Vorgang wurde ein Anhaften des Toners
für jeden Fall beobachtet.
In dem Fall, in dem von den leitenden Fasern mit einem kleineren Durchmesser
(20 &mgr;m) als der Größe des Toners Gebrauch gemacht wurde, wurde eine
Bildungleichmäßigkeit aufgrund einer Aufladungsungleich-förmigkeit
nach etwa 11.000 Blättern beobachtet, und wurde die Schwankung der Dichte in
der Bildungleichmäßigkeit groß, wenn die Druckvorgänge wiederholt
wurden. Andererseits wurde keine Bildungleichmäßigkeit beobachtet, wenn
die leitenden Fasern mit einem größeren Durchmesser (32 &mgr;m) als
der Größe des Toners verwendet wurden.
Es wird angemerkt, dass, was die Form des Aufladeelements anbelangt,
das walzenförmige Aufladeelement der vorliegenden Erfindung dem im Stand der
Technik gezeigten bürstenförmigen Aufladeelement vorzuziehen ist. Ein
bürstenförmiger Lader hat eine einfache Struktur, ist jedoch dafür
anfällig, im Inneren der Vorrichtung verstreute Tonerpartikel zwischen Fasern
und an Spitzen von Fasern einzufangen. Dies führt dazu, dass der Photoleiter
ungleichförmig geladen wird, und erzeugt eine mögliche Aufladungsungleichmäßigkeit.
Ferner kann, da dieser Lader des Bürstentyps derart verwendet wird, dass leitende
Fasern 5b gegen den Photoleiter 1 anstoßen, ein effektiver
Bereich, der zum Aufladen der Oberfläche des bildtragenden Mediums in der Lage
ist, nicht groß gemacht werden, und wird dieselbe Seite des Aufladeelements
fortlaufend gerieben, so dass die Faser teilweise abgenutzt werden. Diese Abnutzung
kann eine Aufladungsungleichmäßigkeit verursachen und die Lebensdauer
der Fasern verkürzen.
Demgegenüber kann bei dem Lader des Walzentyps ein großer
effektiver Bereich, der in der Lage ist, die Oberfläche des Photoleiters aufzuladen,
herangezogen werden; ebenso wenig bildet, da der Lader rotiert, keinerlei Toner
eine Masse auf dem Lader, oder tritt irgendeine lokale Abnutzung von Fasern auf.
Demgemäß ist es möglich, die Aufladungsungleichmäßigkeit
zu verhindern und die Lebensdauer der Fasern zu verlängern.
Darüber hinaus wird das Aufladeelement 5 bevorzugt mit
einer variierenden Spannung mit einem kleinsten Wert größer als der Entladebeginn-Schwellenspannungspegel
beaufschlagt. Das Anlegen der variierenden Spannung kann einen lokalisierten Anstieg
des Oberflächenpotenzials verhindern, wodurch es möglich wird, das aufgeladene
Element 1 gleichförmiger aufzuladen.
Als Nächstes wird als ein nochmals weiteres Beispiel eine Steuereinrichtung
eines in der vorangehend in 7A gezeigten Bilderzeugungsvorrichtung
verwendeten Laders beschrieben.
17 ist ein schematisches darstellendes Diagramm einer
Anordnung, die einen in der Bilderzeugungsvorrichtung verwendeten Lader beinhaltet.
Ein Aufladeelement 5, beaufschlagt mit einer Spannung aus einer Leistungsquelle
34, wird in Kontakt mit einem Photoleiter 1 gebracht, um ihn auf
eine vorbestimmte Spannung aufzuladen. Hierbei wurde eine kombinierte Spannung aus
Gleich- und Wechselspannungen an das Aufladeelement angelegt. Dies ist deshalb so,
weil das aufgeladene Element 1 durch die überlagerte Wechselspannung
gleichförmiger aufgeladen werden kann, als wenn allein eine Gleichspannung
angelegt wird.
Der Stoff aus leitendem Gewebe 5a eines Aufladeelements
5 ist mit einer Erfassungsschaltung 30 zum Erfassen
eines Widerstands verbunden. Auf der Grundlage des durch die Erfassungsschaltung
30 erfassten Widerstands steuert eine Spannungssteuerschaltung die angelegte,
von der Leistungsquelle 34 gelieferte Spannung. Die Spannungssteuerschaltung
besteht aus einer Umwandlungsschaltung 31 und einer Spannungswert-Auswahlschaltung
32. Die Umwandlungsschaltung 31 wandelt den durch die Erfassungsschaltung
30 erfassten Widerstandswert in ein Spannungswert-Informationssignal um,
auf der Basis von welchem die Spannungswert-Auswahlschaltung 32 einen an
das Aufladeelement angelegten Spannungswert aus mehreren voreingestellten Spannungen
auswählt. Die Leistungsquelle 34 legt die so ausgewählte Spannung
an das Aufladeelement an.
Hierbei erfolgt die Auswahl der an den Lader angelegten Spannung so,
dass das aufgeladene Element 1 mit –600 V geladen werden kann, unter
Bezugnahme auf die in 18 gezeigten Daten.
18 ist ein Graph zum Erklären des feuchtigkeitsabhängigen
Verhaltens des Oberflächenpotenzials des aufgeladenen Elements 1 gegenüber
einer Gleichspannung, die in Kombination mit einer Wechselspannung (200 Hz) mit
einem Spitze-zu-Spitze-Wert von 900 V an das Aufladeelement 5 angelegt
wird. Wie aus dem Graphen ersichtlich ist, ist es, um das aufgeladene Element
1 mit –600 V aufzuladen, notwendig, Gleichspannungen von –600
V, –700 V, –500 V bei normaler Feuchtigkeit, bei geringer Feuchtigkeit
bzw. bei hoher Feuchtigkeit anzulegen.
Unter Bezugnahme auf 19 wird die vorstehend
erwähnte Steuerung der Aufladeeinrichtung weiter im Einzelnen beschrieben.
Wenn kein Bild erzeugt wird, wird eine Gleichspannung von –1000
V allein an das Aufladeelement 5 angelegt, so dass die Erfassungsschaltung
30 einen variierenden Widerstandswert &Dgr;R des Stoffes aus leitendem
Gewebe 5a in Abhängigkeit von der Feuchtigkeit erfasst (S1). Dieses
Ergebnis ist geeignet als eine Referenz, weil das aufgeladene Element
1 mit –600 V geladen werden wird, wenn die vorstehend erwähnte
Spannung angelegt wird.
Der so erfasste Widerstandswert &Dgr;R wird in der Umwandlungsschaltung
31 in Übereinstimmung mit seiner Größe in ein Spannungswert-Informationssignal
&Dgr;V umgewandelt, das zwischen 0 V und 5 V liegt (S2).
In der Spannungswert-Auswahlschaltung 32 sind eine Vielzahl
von voreingestellten Werten einer Gleichspannung bereitgestellt, die in Kombination
mit einer Wechselspannung bei der Bilderzeugung an das Aufladeelement
5 anzulegen ist. Eine Anlegespannung wird aus den voreingestellten Spannungen
in Übereinstimmung mit dem von der Umwandlungsschaltung 31 gesendeten
Spannungs