| Dokumentenidentifikation |
EP1835044 31.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001835044 |
| Titel |
Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes |
| Anmelder |
Institut für Umformtechnik Universität Stuttgart, 70174 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Liewald, Mathias Prof.,Dr., 70190 Stuttgart, DE; Unseld, Peter, 88677 Markdorf, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
13.03.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
070051388 |
| EP-Offenlegungsdatum |
19.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
C22C 47/08(2006.01)A, F, I, 20070821, B, H, EP
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| IPC-Nebenklasse |
C22C 47/12(2006.01)A, L, I, 20070821, B, H, EP
B22D 19/02(2006.01)A, L, I, 20070821, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Bauteil auf der Basis eines
Hybridwerkstoffes, welcher aus wenigstens zwei Komponenten besteht, wobei mindestens
eine Komponente eine metallische Matrix ist.
Aus
WO 2005/052199 A1
ist ein Verfahren zur Herstellung eines Bauteils mit metallischer Matrix
und Verstärkung durch Fasern oder Partikel bekannt. Dabei wird zuerst ein Halbzeug
hergestellt, in welchem die Fasern oder Partikel und der metallische Verbundwerkstoff
enthalten sind. Anschließend erfolgt die Formgebung durch thixotrope Formgebung
in einem Werkzeug bei einer Temperatur oberhalb der Solidustemperatur und unterhalb
der Liquidustemperatur des metallischen Matrixwerkstoffes. Zur Faserverstärkung
des Matrixwerkstoffes werden Fasern verwendet, die aus Kohlenstoff, Siliziumkarbid,
Aluminiumoxid oder Mullit bestehen. Die Beschädigung dieser Fasern und Partikel
soll mit der erfindungsgemäßen Lösung verhindert werden.
Nachteil dieser Lösung ist das aufwendige Herstellen des Halbzeuges.
Aus
DE 198 45 622 A1
wird ein Halbzeug und ein Verfahren zu dessen Herstellung beschrieben,
das aus metallischen Fasern gebildet ist, die in eine Matrix eingebettet sind, deren
Schmelztemperatur niedriger ist als die Schmelztemperatur der Fasern, wobei das
Matrixmaterial durch Erwärmen von den Fasern trennbar ist. Als Matrixmaterial
finden Wachse, Paraffine, Kunstfette usw. Anwendung, die einen niedrigen Schmelzpunkt
aufweisen. Das Trennen des Matrixmaterials von den Fasern bei bestimmten Temperaturen
ist dabei für viele Anwendungsbereiche nicht vorteilhaft, daher sind diese
Halbzeuge für zahlreiche Anwendungen in höheren Temperaturbereichen nicht
einsetzbar.
Ein Kraftfahrzeugbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung, mit einem in eine
Metallmatrix eingebetteten anorganischer Faserwerkstoff, ist aus
DE 101 15 477 A1
bekannt. Es soll damit ein Bauteil geschaffen werden, welches bei geringem
Gewicht hohen Festigkeitsansprüchen genügt. Durch die Verwendung anorganischer
Fasern ist das Einsatzgebiet dieses Hybridwerkstoffes jedoch begrenzt.
WO 2005/052199 A1
beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Bauteils mit metallischer
Matrix und Verstärkung durch Fasern oder Partikel, wobei die Fasern oder Partikel
möglichst wenig durch die Metallschmelze, in die sie eingebracht werden, beschädigt
werden sollen. Dazu wird zuerst ein Halbzeug hergestellt, in dem die (nichtmetallischen
- anorganischen) Fasern oder Partikel und der metallische Matrixwerkstoff enthalten
sind. Anschließend erfolgt das Thixoformen in einem Werkzeug oberhalb der Solidus-
und unterhalb der Liquidustemperatur des metallischen Matrixwerkstoffes.
Alle vorgenannten Lösungen des Standes der Technik
sind nicht geeignet, um die Bauteileigenschaften belastungsabhängig verändern
zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bauteil auf der Basis
eines Hybridwerkstoffes zu entwickeln, welches einfach herstellbar ist, die Einstellung
finaler Bauteileigenschaften erlaubt, bedarfsweise entsprechend der auf das Bauteil
wirkenden Einflüsse in seinen Eigenschaften veränderbar ist, sowie durch
die Kombination der wenigstens zwei Komponenten hinsichtlich spezifischer Charakteristika
eine Überlegenheit gegenüber den Einzelkomponenten aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des ersten Patentanspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Das Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes, welcher
aus wenigstens zwei Komponenten besteht, weist erfindungsgemäß eine erste
Komponente in Form einer Matrixkomponente aus einem ersten metallischen oder nicht
metallischen Werkstoff und mindestens eine zweite Komponente in Form einer Charakterisierungskomponente
auf, die vollständig oder teilweise aus einem zweiten metallischen Werkstoff
besteht und mit der metallischen bzw. nicht metallischen Matrixkomponente zur Bildung
des Hybridwerkstoffes kombiniert ist. Die Charakterisierungskomponente ist dabei
in die Matrixkomponente zumindest teilweise eingebettet/infiltriert. Dabei ist es
möglich, dass die Matrixkomponente mehrere Charakterisierungskomponenten miteinander
verbindet, die aus gleichen oder unterschiedlichen Werkstoffen bestehen können.
Die Charakterisierungskomponenten sind in der Matrixkomponente in gleichen oder
unterschiedlichen Abständen angeordnet oder können an definierten Stellen/gradiert
in der Matrix/dem Bauteil eingebettet sein.
Durch die Matrixkomponente sind Belastungen/Beanspruchungen in die Charakterisierungskomponente
einleitbar, wobei es ebenfalls möglich ist, dass die Matrixkomponente die Charakterisierungskomponente
vor chemischen Einflüssen schützt.
Es ist möglich, eine Matrixkomponente zu verwenden, die im Bereich von Spannungsspitzen
plastifizierbar ist, wodurch mechanisch induzierte Risse isoliert werden können.
Weiterhin ist es möglich, dass durch den Volumengehalt und/oder die Anordnung
und/oder die Ausrichtung und/oder die Eigenschaften der Charakterisierungskomponente
die mechanischen und/oder thermischen Eigenschaften des Bauteils einstellbar sind.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die Charakterisierungskomponente
die mechanische Charakteristik des Bauteils bei statischer und/oder dynamischer
und/oder thermischer Beanspruchung einstellbar ist. Damit ist es möglich, die
Gebrauchseigenschaften des Bauteils definiert einzustellen, so dass diese bei sich
ändernden Randbedingungen (thermisch und/ oder mechanisch) veränderbar
sind. Bei Überschreitung einer bestimmten Initialschwelle durch die aufgebrachten
äußeren Belastungen (Kraft, Moment, Schwingung, Temperatur) soll es damit
möglich sein, die Bauteileigenschaften im Gebrauchszustand durch die Veränderungen
der Eigenschaften des ersten und/oder zweiten Werkstoffs zu verändern.
Die Matrixkomponente und die Charakterisierungskomponente/en werden bevorzugt über
Formgebung im teilflüssigen Zustand der Matrixkomponente miteinander kombiniert/verbunden.
Die Matrixkomponente besteht insbesondere aus Leichtmetall
oder einer Leichtmetalllegierung, z.B. aus Aluminium, Magnesium, Titan, Aluminiumlegierungen,
Magnesiumlegierungen oder Titanlegierung.
Dabei finden vorzugsweise Aluminium-Silizium-Legierungen
oder Aluminium-Magnesium-Legierungen Anwendung, wobei selbstverständlich auch
eine Vielzahl anderer Metalle/Legierungen einsetzbar sind. Bevorzugt kommen dabei
Leichtmetalle und deren Legierungen in Betracht.
Die Charakterisierungskomponente kann in der Art einer
Vorform ausgebildet und in die Matrixkomponente eingebunden sein.
Für die metallische Charakterisierungskomponente wird
bevorzugt Stahl oder Nichteisenmetall (z.B. Titan) eingesetzt.
Die Charakterisierungskomponente kann neben den metallischen
Bestandteilen weitere Bestandteile auf der Basis von Keramik, oxidischem Werkstoff,
Glas, Karbon, Kunststoff oder Kombinationen der vorgenannten Werkstoffe enthalten.
Die Charakterisierungskomponente kann in Form von Metallschaum, Granulaten, Partikel
oder Pulver ausgebildet oder durch Rapid-Prototyping hergestellt sein. Alternativ
kann die Charakterisierungskomponente in Form von zwei- oder dreidimensionalen Gelegen,
Geweben, Gewirken, Gestricken, Gittern oder in Form von Stäben oder in Form
von hohlen Querschnitten (z.B. in Form von Mikroröhrchen) ausgebildet sein.
Dabei ist es auch möglich, die Charakterisierungskomponente in Form unterschiedlicher
textiler Halbzeugformen in das Bauteil einzubringen.
Die Oberflächen der Verstärkungskomponente können spezifische Merkmale
wie beispielsweise eine Texturierung, Hinterschneidungen (Schuppen), spezifische
Rauheit aufweisen, um eine kraft-, form- und stoffschlüssige Verbindung bzw.
eine Kombination aus diesen mit der Matrixkomponente herzustellen.
Bevorzugt wird die Charakterisierungskomponente ein- oder mehrlagig in die Matrixkomponente
eingebettet/infiltriert.
Die Charakterisierungskomponente weist vorzugsweise höhere
Festigkeitseigenschaften als die Matrixkomponente auf. Dadurch ist es möglich,
ein bei geringem Gewicht hochbeanspruchbares Bauteil herzustellen.
Wird beispielsweise in eine Matrixkomponente aus einer
Aluminiumlegierung eine Charakterisierungskomponente aus einem mehrlagigen Gewebe
aus Titan eingebettet, so wird durch die Charakterisierungskomponente die Beanspruchbarkeit
des Bauteils im Vergleich zu einem Bauteil, welches nur aus dem Matrixwerkstoff
besteht, wesentlich erhöht.
Weiterhin ist es möglich, dass die Charakterisierungskomponente
metastabile Legierungselemente enthält oder auf der Basis metastabiler Legierungselemente
ausgebildet ist (Metastabilität ist dabei eine 'schwache' Form der Stabilität.
Ein metastabiler Zustand ist stabil gegen kleine Änderungen, aber instabil
gegenüber größeren Änderungen. Derartige Legierungssysteme befinden
sich in einem definierten Ungleichgewichtszustand).
Es ist möglich, die Charakterisierungskomponente in
kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Form ( z.B. in Atomebene, Kornebene, Partikelebene)
in die Matrixkomponente einzubringen.
Die Herstellung des Bauteils auf der Basis eines Hybridwerkstoffes
erfolgt durch teilflüssige Formgebung. Dabei wird der erste Werkstoff, aus
welchem die Matrixkomponente besteht, in einen teilflüssigen Zustand überführt
und dann die Charakterisierungskomponente darin eingebettet. Dazu erfolgt der Aufbau
definierter Vorkörper/Vorformen aus Charakterisierungskomponenten (2- und 3-dimensional,
definierter Volumengehalt). Dabei ist es möglich, in den Formkörper bereits
Komponenten des ersten Werkstoffes, der für die Matrixkomponente verwendet
wird, zu integrieren. Die Einstellung der mechanischen Charakteristik erfolgt dabei
unter anderem über die Lage und den Volumengehalt der Charakterisierungskomponente.
Die Matrixkomponente wird auf einen Temperaturbereich erwärmt,
in dem sie teilweise (mindestens 20%) aufgeschmolzen ist. Ein Teil der verwendeten
Matrixlegierung ist also bereits schmelzflüssig, während andere Bestandteile
der gleichen Legierung in der festen bzw. semi-soliden Phase sind. Nun erfolgt die
Formgebung z.B. über einen modifizierten Schmiede-, Gießprozess. Die Matrixkomponente
wird dabei im teilflüssigen Zustand in eine Form eingebracht, in welche vorher
die Charakterisierungskomponente (z.B. als Halbzeug) definiert eingebracht wurde
(evtl. ist eine Oberflächenaktivierung dieser Komponenten notwendig). Das Werkzeug
ist dabei in vorteilhafter Weise beheizt; die Charakterisierungskomponente kann
ebenfalls erwärmt sein.
Weiterhin ist es möglich, den Vorkörper/die Preform und die Matrixkomponente
getrennt zu erwärmen, wobei die Matrixkomponente teilflüssig ist und den
Vorkörper durch einen modifizierten Schmiede-, Gieß-, Fließpressprozess
bzw. eine Kombination von diesen infiltriert. Auch hierbei ist es möglich,
in die aus Charakterisierungskomponenten bestehende Vorform den ersten Werkstoff,
aus welchem die Matrixkomponente besteht, zu integrieren und z.B. einen laminatartigen
Schichtaufbau aus flächigen Charakterisierungskomponenten und Matrixwerkstoff
im Rahmen der Vorform herzustellen.
Der verfahrensgemäß hergestellte Hybridwerkstoff, aus welchem das Bauteil
hergestellt ist, besteht somit aus 2 oder mehreren Komponenten, die definiert miteinander
kombiniert wurden.
Im Fall der Erfindung besteht das erfindungsgemäße Bauteil aus einem Hybridwerkstoff
auf der Basis mindestens einer metallischen Komponente und einer weiteren Komponente
mit unterschiedlichen Eigenschaften, die in dem hybriden Verbund spezifische Aufgaben
übernehmen.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist eine
definierte Einstellung der erreichbaren mechanischen Kennwerte (Zugfestigkeit, Elastizitätsmodul)
für den statischen und dynamischen Lastfall durch definierte Anordnung bzw.
definierten Volumengehalt der Charakterisierungskomponente möglich. Weiterhin
ist durch den Volumengehalt der Charakterisierungskomponente eine definierte Einstellung
der erreichbaren thermischen Kennwerte möglich.
Darüber hinaus ist eine definierte Einstellung der Werkstoff-, Bauteilcharakteristik
bei statischer/dynamischer Belastung möglich. Hierbei ist der Verlauf der Kennwerte
in Abhängigkeit der Belastung bzw. der Zeit gemeint und beabsichtigt, da diese
bei dem beschriebenen Bauteil einstellbar sind.
Weiterhin kann eine Änderung der mechanischen Eigenschaften
im Gebrauch durch Änderung der Randbedingungen erzielt werden. Hierbei kann
ein "intelligentes" Werkstoffverhalten erreicht werden, ähnlich wie bei Formgedächtnislegierungen,
etc. dadurch, dass bei Überschreiten einer Initialschwelle durch die aufgebrachten
äußeren Belastungen (Kraft, Moment, Schwingung, Temperatur) ist es dem
Werkstoff möglich, seine Struktur und damit auch seine Eigenschaften im Gebrauchszustand
zu ändern.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist erstmalig ein Bauteil aus einem
Hybridwerkstoff herstellbar, der eine erste Komponente in Form einer Matrixkomponente
aus einem ersten metallischen Werkstoff und mindestens eine zweite Komponente in
Form einer Charakterisierungskomponente, die vollständig oder teilweise aus
einem zweiten metallischen Werkstoff besteht und dadurch ein Hybridbauteil zu erzeugen,
welches in der Lage ist, reversible und nicht reversible Eigenschaftsänderungen
(im Sinne der strukturmechanischen und thermischen Eigenschaften) bei Modifikation
der Randbedingungen zu vollziehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
Es wurde ein Bauteil aus einem ersten Werkstoff aus einer
Aluminium-Silizium-Legierung als Matrixkomponente und aus einem zweiten Werkstoff
aus Titan als Charakterisierungskomponente hergestellt.
Dabei lag die Charakterisierungskomponente in Form eines Titandrahtgewebes vor.
Es wurden mehrere Lagen des Titandrahtgewebes in eine Form eingelegt. Die Form wurde
gemeinsam mit dieser Charakterisierungskomponente auf 400 Grad Celsius erwärmt.
Parallel dazu wurde die Matrixkomponente auf 582 Grad Celsius erwärmt, so dass
der Anteil der Flüssigkomponente ca. 52% betrug. Nun wurde die sich im teilflüssigen
Zustand befindliche Matrixkomponente in die Form gepresst, so dass die Matrixkomponente
die Charakterisierungskomponente (Lagen des Titan-Drahtgewebes) umschließt
und auch durch und zwischen die Gewebelagen dringt.
Es wurde damit ein Bauteil erzeugt, welches hinsichtlich
spezifischer Charakteristika eine Überlegenheit gegenüber der Matrixkomponente
aufweist. Das Bauteil ist wesentlich beanspruchbarer als bei einer ausschließlichen
Verwendung einer Aluminium-Silizium-Legierung oder weist beispielsweise eine signifikante
Kostenreduktion gegenüber der Verwendung von ausschließlich Titan auf.
Bei Kombination der Matrixkomponente aus Stahl mit einer Charakterisierungskomponente
aus Titan ist eine Veränderung der Bauteileigenschaften bei Änderungen
der Randbedingungen im Gebrauchszustand möglich. Z.B erfolgt bei dem Werkstoff
Titan eine Veränderung der Gitterstruktur bei Temperaturänderung, wodurch
das Bauteil sein plastisches Verformungsverhalten ändert.
Wird als Charakterisierungskomponente Stahldraht verwendet
(in unterschiedlicher Halbzeugart), kommt es beispielsweise durch eine thermisch
induzierte Martensitbildung zu einer Modifikation des Bauteilsverhaltens.
Insgesamt wird mit der erfindungsgemäßen Lösung
ein überraschend einfach herstellbares Bauteil mit definierbaren Eigenschaften
geschaffen, wobei diese Eigenschaften bei entsprechenden Belastungen des Bauteils
veränderbar sein können.
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| Anspruch[de] |
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Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes, welcher aus wenigstens
zwei Komponenten besteht, wobei mindestens eine erste Komponente eine Matrixkomponente
aus einem ersten metallischen Werkstoff, und mindestens eine zweite Komponente eine
Charakterisierungskomponente ist, wobei die Charakterisierungskomponente vollständig
oder teilweise aus einem zweiten metallischen Werkstoff besteht.
Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Charakterisierungskomponente
in die Matrixkomponente zumindest teilweise eingebettet ist.
Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Matrixkomponente mehrere Charakterisierungskomponenten miteinander verbindet.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass in die Matrixkomponente eine oder mehrere Charakterisierungskomponenten
eingebettet ist/sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponenten aus gleichen oder unterschiedlichen Werkstoffen
bestehen.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass Charakterisierungskomponenten in der Matrixkomponente in gleichen oder
unterschiedlichen Abständen bzw. Anordnung eingebracht wird.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponenten an definierten Stellen/gradiert in der
Matrix/dem Bauteil angeordnet werden können.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass durch die Matrixkomponente Belastungen/Beanspruchungen in die Charakterisierungskomponente
einleitbar sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrixkomponente die Charakterisierungskomponente vor chemischen Einflüssen
schützt.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrixkomponente im Bereich von Spannungsspitzen plastifizierbar sein
kann.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass durch den Volumengehalt und/oder die Anordnung und/oder die Ausrichtung
und/oder die Eigenschaften der Charakterisierungskomponente die mechanischen und/oder
thermischen Eigenschaften des Bauteils einstellbar sind.
Bauteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass durch
die Charakterisierungskomponente der Verlauf der mechanischen Charakteristik des
Bauteils bei statischer und/oder dynamischer Beanspruchung angepasst werden kann.
Bauteil nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass durch die Charakterisierungskomponente die Versagenseigenschaften des Bauteils
bei statischer und/oder dynamischer Beanspruchung anpassbar sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass durch die Charakterisierungskomponente die Gebrauchseigenschaften des Bauteils
einstellbar sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass durch die Charakterisierungskomponente die Eigenschaften des Bauteils während
des Gebrauchs des Bauteils veränderbar einstellbar sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass Matrixkomponente und Charakterisierungskomponente über Formgebung
im teilflüssigen Zustand der Matrixkomponente miteinander kombiniert sind.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrixkomponente aus Leichtmetall oder Leichtmetalllegierung besteht.
Bauteil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrixkomponente
aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung oder aus Magnesium oder einer Magnesiumlegierung
besteht.
Bauteil nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
die Matrixkomponente aus einer Aluminium-Silizium-Legierung oder einer Aluminium-Magnesium-Legierung
besteht.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente als eine Vorform ausgebildet ist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente aus Stahl oder Nichteisenmetall besteht
oder Stahl oder Nichteisenmetall enthält.
Bauteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Charakterisierungskomponente
aus Titan besteht oder Titan enthält.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente neben den metallischen Bestandteilen weitere
Bestandteile auf der Basis von Keramik, oxidischen Werkstoff, Glas, Karbon, Kunststoff,
Faserverbundwerkstoff oder Kombinationen der vorgenannten Werkstoffe enthält.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente in Form von Metallschaum, Granulaten,
Partikel oder Pulver ausgebildet oder durch Rapid-Prototyping hergestellt ist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente in Form von zwei- oder dreidimensionalen
Gelegen, Geweben, Gewirken, Gestricken, Gittern oder in Form von Stäben oder
in Form von hohlen Querschnitten ausgebildet ist.
Bauteil nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Charakterisierungskomponente
in Form unterschiedlicher textiler Halbzeugform in das Bauteil eingebracht ist.
Bauteil nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Charakterisierungskomponente
in Form von Mikroröhrchen ausgebildet ist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente ein oder mehrlagig in die Matrixkomponente
eingebettet/infiltriert ist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente höhere Festigkeitseigenschaften als
die Matrixkomponente aufweist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente metastabile Legierungselemente enthält
oder auf der Basis metastabiler Legierungselemente ausgebildet ist.
Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
dass die Charakterisierungskomponente in kontinuierlicher oder diskontinuierlicher
Form eingebracht ist.
Bauteil nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Charakterisierungskomponente
in kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Atomebene, Kornebene, Partikelebene
eingebracht ist.
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