Die Erfindung betrifft einen Schlüssel für einen
Schließzylinder mit einem Schaft und mit einem in dem Schaft angeordneten Steuerglied
zur Ansteuerung eines in dem Schließzylinder angeordneten Sperrstiftes. Weiterhin
betrifft die Erfindung einen Schließzylinder für einen Schlüssel
mit einem in einem Gehäuse drehbaren Kern, mit einem in dem Kern angeordneten
Schließkanal zur Aufnahme des Schlüssels und mit einem in dem Kern verschieblich
geführten und einer Tasche im Gehäuse gegenüberstehenden und in den
Schließkanal hinein ragenden Sperrstift.
Eine Schließeinrichtung mit einem solchen Schließzylinder
und einem solchen Schlüssel ist beispielsweise aus der
DE 35 18 743 A1
bekannt. Bei dieser Schließeinrichtung ist das Steuerglied in dem
Schaft des Schlüssels quer zur Längsachse des Schaftes verschieblich geführt.
Der in dem Schließzylinder angeordnete Sperrstift tastet ein Ende des Steuergliedes
ab. Das andere Ende des Steuergliedes wird von einem in dem Kern des Schließzylinders
angeordneten Einsatzstück abgestützt. Daher lässt sich der Schließzylinder
mittels des Schlüssels nur entriegeln, wenn durch die Position und die Länge
des Steuergliedes der Sperrstift in einer vorgesehenen Position gegenüber der
Tasche des Gehäuses gehalten wird. Der Sperrstift steht einer Seitenfläche
des Schaftes gegenüber und bildet damit ein weiteres Schließgeheimnis
des Schlüssels. Zudem hat der Schlüssel eine Reihe von Schließkerben
als weiteres Schließgeheimnis zur Ansteuerung von Stiftzuhaltungen des Schließzylinders.
Nachteilig bei der bekannten Schließeinrichtung ist,
dass der Schlüssel und der Schließzylinder sehr aufwändig zu fertigende
Bauteile sind. Hierdurch weisen der Schlüssel und der Schließzylinder
sehr hohe Fertigungskosten auf. Weiterhin lassen sich die Position und die Länge
des Steuergliedes durch Abmessen des Schlüssels einfach ermitteln. Der Schlüssel
ist daher besonders einfach kopierbar.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Schlüssel
der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass er besonders kostengünstig
zu fertigen ist.
Das erstgenannte Problem wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass das Steuerglied zusammen mit einer Seitenfläche des
Schaftes eine vom freien Ende des Schaftes aus zugängliche Hinterschneidung
zur Bewegung des in dem Schließzylinder angeordneten Sperrstiftes begrenzt
und sich die Hinterschneidung von dem freien Ende des Schaftes weg verjüngt.
Durch diese Gestaltung lässt sich das in den Schließkanal
eingeführte Ende des Sperrstiftes beim Einführen des erfindungsgemäßen
Schlüssels in den Schließkanal mittels der Hinterschneidung greifen und
in die vorgesehene Position bewegen. Eine verschiebliche Führung des Steuergliedes
ist dank der Erfindung nicht erforderlich. Daher ist der erfindungsgemäße
Schlüssel zudem unempfindlich gegenüber Verschmutzung und lässt sich
besonders kostengünstig fertigen. Die Verjüngung der Hinterschneidung
ermöglicht es, die Sperrstift von dem Gehäuse des Schließzylinders
wegzuziehen. Weiterhin wird bei in den Schließzylinder eingeschobenem Schlüssel
der Sperrstift im Schließzylinder zuverlässig in der Hinterschneidung
gehalten. Die Position des Sperrstiftes wird zudem von der Kontur des Steuergliedes
und der Art der Verjüngung der Hinterschneidung festgelegt. Der erfindungsgemäße
Schlüssel ist daher nur schwer kopierbar.
Der erfindungsgemäße Schlüssel lässt
sich besonders kostengünstig fertigen, wenn das Steuerglied fest mit dem Schaft
verbunden ist. Durch diese Gestaltung benötigt das Steuerglied keine aufwändige
Führung oder Lagerung in dem Schaft. Das Steuerglied lässt sich daher
besonders einfach und kostengünstig an dem Schaft montieren.
Der bauliche Aufwand zur Erzeugung der Hinterschneidung
lässt sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
besonders gering halten, wenn das Steuerglied eine Rampe zur Verjüngung der
Hinterschneidung aufweist.
Mechanische Belastungen des Steuergliedes während
der Aufbewahrung des erfindungsgemäßen Schlüssels in einer Tasche
lassen sich einfach vermeiden, wenn das Steuerglied in einer parallel zur Längsachse
des Schaftes angeordneten Nut befestigt ist. Hierdurch wird zudem eine Beschädigung
der zur Aufbewahrung des Schlüssels vorgesehenen Tasche oder eine Verletzungsgefahr
durch das Steuerglied vermieden. Vorzugsweise befindet sich das freie Ende des Steuergliedes
auf einer Höhe mit der Seitenfläche des Schaftes.
Der Sperrstift in dem Schließzylinder lässt sich
gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung mit einer
großen Formenvielfalt ausstatten, wenn die Nut breiter ist als das Steuerglied.
Dies trägt zur Erhöhung der Anzahl der möglichen Schließgeheimnisse
des erfindungsgemäßen Schlüssels bei.
Der Sperrstift in dem Schließzylinder wird gemäß
einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach jedem Abziehen des
erfindungsgemäßen Schlüssels zuverlässig in die den Schließzylinder
blockierende Stellung gedrückt, wenn ein Boden der Nut zwischen dem Steuerglied
und dem freien Ende des Schaftes eine wellenförmige Erhebung aufweist. Durch
diese Gestaltung benötigt der Sperrstift kein Federelement zu seiner Vorspannung
in die Grundstellung.
Eine großflächige und dauerhafte Befestigung
des Steuergliedes an dem Schaft lässt sich gemäß einer anderen vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung einfach erreichen, wenn das Steuerglied einstückig
mit einer Leiste gefertigt ist und wenn die Leiste parallel zur Längsachse
des Schaftes angeordnet ist.
Der erfindungsgemäße Schlüssel weist einen
besonders hohen Kopierschutz auf, wenn die Leiste mit einem Vorsprung eine zweite,
quer zur Längsachse des Schaftes hin offene Hinterschneidung begrenzt. Da die
Hinterschneidung und ein in der Hinterschneidung angeordnetes Profil der Leiste
und/oder der Nut dem Schlüssel nicht ohne weiteres ersichtlich ist, wird das
Kopieren des erfindungsgemäßen Schlüssels wesentlich erschwert. Sofern
die Hinterschneidung die Nut um zumindest 50% überdeckt, kann diese zudem nicht
mehr mit einem Fräswerkzeug gefertigt werden, was zu einer weiteren Erschwerung
des Kopierens des erfindungsgemäßen Schlüssels beiträgt.
Die Leiste ermöglicht die Erzeugung eines Anschlags
für den erfindungsgemäßen Schlüssel in dem Schließzylinder,
wenn das zum freien Ende des Schaftes weisende Ende der Leiste von dem freien Ende
des Schaftes beabstandet ist.
Dies trägt zur weiteren Erhöhung der Anzahl der
Schließgeheimnisse des erfindungsgemäßen Schlüssels bei.
Eine besonders feste und dauerhafte Fügung des Steuergliedes
mit dem Schaft lässt sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung einfach erreichen, wenn das Steuerglied mit dem Schaft verpresst oder
verlötet ist.
Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen
zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
- Fig. 1
- einen erfindungsgemäßen Schlüssel mit einem Schließzylinder,
- Fig. 2
- eine Schnittdarstellung durch den Schlüssel und den Schließzylinder
aus Figur 1 entlang der Linie II - II,
- Fig. 3
- eine stark vergrößerte Ansicht eines Teilbereichs des Schlüssels
und eines Sperrstiftes des Schließzylinders,
- Fig. 4
- eine Schnittdarstellung durch den Schlüssel aus Figur 3 entlang der Linie
IV - IV.
Figur 1 zeigt einen Schlüssel 1 und einen Schließzylinder
2. Der Schlüssel 1 hat eine Reide 3 und einen Schaft 4 mit einer an einer Schlüsselbrust
5 angeordneten Reihe von Schließkerben 6. Der Schließzylinder 2 hat einen
in einem Gehäuse 7 drehbaren Kern 8 und eine Reihe von Stiftzuhaltungen 9,
welche in der dargestellten Stellung die Bewegung des Kerns 8 blockieren. Die Stiftzuhaltungen
9 ragen in einen Schließkanal 10 für den Schlüssel 1 hinein. Bei
in den Schließkanal 10 eingeführtem Schlüssel 1 werden die Stiftzuhaltungen
9 von den Schließkerben 6 in eine die Bewegung des Kerns 8 freigebende Stellung
bewegt. In einer Seitenfläche 11 des Schaftes 4 hat der Schlüssel 1 eine
Nut 12 mit einer darin befestigten Leiste 13. Die Nut 12 ist breiter als die Leiste
13.
Figur 2 zeigt in einer Schnittdarstellung entlang der Linie
II - II durch den Schlüssel 1 und den Schließzylinder 2 aus Figur 1, dass
an dem freien Ende der Leiste 13 ein Steuerglied 14 angeordnet ist, welches mit
dem Grund der Nut 12 eine Hinterschneidung 15 begrenzt. Die Hinterschneidung 15
verjüngt sich von dem freien Ende des Schaftes 4 aus gesehen. In den Schließkanal
10 des Schließzylinders 2 ragt ein Sperrstift 16 geringfügig hinein. Der
Sperrstift 16 ist im Kern 8 zum Schließkanal 10 quer verschiebbar geführt.
Das in den Schließkanal 10 hinein ragende Ende des Sperrstiftes 16 ist entsprechend
dem Steuerglied 14 geformt. In der dargestellten Stellung dringt das dem Schließkanal
10 abgewandte Ende des Sperrstiftes 16 in eine Tasche 17 des Gehäuses 7 ein
und blockiert damit die Bewegung des Kerns 8 gegenüber dem Gehäuse 7.
Die Bewegung des Kerns 8 wird erst freigegeben, wenn der Sperrstift 16 aus der Tasche
17 des Gehäuses 7 heraus gezogen wird. Die Leiste 13 ist von dem freien Ende
des Schaftes 4 beabstandet. Die Nut 12 hat zwischen dem Steuerglied 14 und dem freien
Ende des Schaftes 4 eine wellenförmige Erhebung 18.
Beim Einführen des Schlüssels 1 in den Schließkanal
10 gelangt das Steuerglied 14 gegen den Sperrstift 16. Da sich die Hinterschneidung
15 durch die Form des Steuergliedes 14 verjüngt, wird der Sperrstift 16 in
den Schließkanal 10 hinein und aus der Tasche 17 des Gehäuses 7 heraus
gezogen. Damit wird die Bewegung des Kerns 8 gegenüber dem Gehäuse 7 freigegeben.
Diese Stellung des Steuergliedes 14 und des Sperrstiftes 16 ist stark vergrößert
in Figur 3 dargestellt. Hierbei ist zu erkennen, dass eine radiale Verbreiterung
19 des Sperrstiftes 16, welche in der Hinterschneidung 15 gehalten ist, von einer
Einschnürung 20 des Sperrstiftes 16 begrenzt ist. Der Sperrstift 16 und das
Steuerglied 14 bilden zudem einen Anschlag beim Einführen des Schlüssels
1 in den Schließkanal 10. Die das Steuerglied 14 aufweisende Leiste 13 hat
einen Bolzen 21, mit dem sie in einer Ausnehmung 22 des Schlüssels 1 verpresst
ist. Beim Herausziehen des Schlüssels 1 aus dem Schließkanal 10 gelangt
die wellenförmige Erhebung 18 gegen den Sperrstift 16 und drückt diesen
in die Tasche 17 des Gehäuses 7. Damit ist die Bewegung des Kerns 8 wieder
blockiert. In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann der Sperrstift
16 auch mit einem Federelement in die Tasche 17 des Gehäuses 2 vorgespannt
sein. Die Leiste 13 weist eine Rampe 25 auf, welche die Hinterschneidung 15 von
dem freien Ende des Schaftes 4 weg verjüngt.
Figur 4 zeigt eine Schnittdarstellung durch den Schlüssel
1 mit dem Sperrstift 16 aus Figur 3 entlang der Linie IV - IV. Hierbei ist zu erkennen,
dass die Leiste 13 schmaler ist als die Nut 12 und mit einem Vorsprung 23 eine quer
zur Längsachse des Schaftes 4 weisende zweite Hinterschneidung 24 begrenzt.
In diese zweite Hinerschneidung 24 kann ein nicht dargestellter Profilfortsatz des
Kerns 8 eingreifen.