| Dokumentenidentifikation |
EP1835237 31.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001835237 |
| Titel |
Verschwenkbar gelagerte Lamelle in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer Luftdüse |
| Anmelder |
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, 96317 Kronach, DE |
| Erfinder |
Trinkwalter, Bernd, 96328, Küps, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
09.03.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
071038749 |
| EP-Offenlegungsdatum |
19.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24F 13/075(2006.01)A, F, I, 20070821, B, H, EP
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| IPC-Nebenklasse |
B60H 1/34(2006.01)A, L, I, 20070821, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine verschwenkbar gelagerte Lamelle
in einer Lamellenanordnung in einem Gehäuse einer Luftdüse mit einer vorderen
Luftaustrittsöffnung und einem Anschluss an einen Luftzuführschacht, wobei
mindestens eine Lamelle ein als Dreh- oder Schiebeelement ausgebildetes Einstellelement
oder ein Anzeigeelement aufweist.
Aus der
DE 20 2004 008 181 U1
ist ein aus Kunststoff bestehendes Lamellengitter einer vorzugsweise in
ein Kraftfahrzeug einbaubaren Luftdüse mit einer Vielzahl verschwenkbarer Lamellen
bekannt. Auf mindestens einer Lamelle ist ein längsverschiebbarer Reiter angeordnet,
der mit zumindest einer quer zu den Lamellen im Lüftungsgehäuse verschwenkbar
angeordneten Richtungslamelle verbunden ist. Mindestens die den Reiter tragende
Lamelle weist eine sich in dessen Verschieberichtung erstreckende, aus einem galvanisch
bearbeiteten Kunststoff bestehende Leiste auf.
Aus der
DE 20 2004 006 461 U1
ist eine Lamelle der gattungsgemäßen Art bekannt. Diese Lamelle
besteht aus Kunststoff. Mittig weist die Lamelle ein Schiebeelement auf, das aus
zwei Hälften zusammengesetzt ist und rückseitig ein Kraftübertragungselement
in Form einer Gabel aufweist, über das eine Antriebseinrichtung oder eine Steuerlamelle,
die senkrecht zur Lamelle im Gehäuse angeordnet ist, betätigt werden kann.
Der Verschiebeweg des Schiebeelementes ist durch Anschläge begrenzt, die aus
der Fläche oder vorderen Stirnseite der Lamelle vorstehen und gegen die inneren
Anschlagsflächen des Schiebeelementes greifen. Zwischen den beiden Ansätzen
ist eine Vertiefung vorgesehen, in der ein Wälzelement zur Dämpfung der
Verschiebebewegung angeordnet ist.
Lamellen der gattungsgemäßen Art mit Schiebelementen
sind weiterhin aus der
DE 203 07 030 U1
,
DE 37 19 837 C1
,
DE 101 32 186 A1
,
DE 203 16 176 U1
und aus der
DE 201 18 014 U1
bekannt. In letzterer Schrift ist das Schiebeelement lichtdurchflutet
ausgeführt. In dem Schiebeelement befindet sich eine Lichtquelle, die über
auf der aus Kunststoff bestehenden Lamelle angebrachte Stromschienen mit Strom versorgt
wird. Die Stromschienen sind entweder aufgedampft, aufgeklebt oder bestehen aus
leitfähigem Kunststoff, der in Längsnuten eingebracht ist.
Wenn eine Lamelle in einer Luftdüse, die üblicherweise
aus Kunststoff gefertigt ist, eine größere Länge bzw. bei vertikaler
Anordnung eine größere Höhe aufweist und ein relativ kleines Schiebeelement
oder ein anderes Betätigungselement, z.B. ein Drehsteller, aufgebracht ist,
treten bei deren Betätigung erhöhte mechanische Belastungen auf der Lamelle
auf, die zum Durchbiegen derselben führen können. Dies kann insbesondere
bei mehrjährigem Gebrauch und bei hoher Temperatur der durchströmenden
Luft dazu führen, dass die Durchbiegung sich nicht mehr zurückstellt und
damit die Betätigung der Einstellelemente schwerer wird. Ferner kann bei jalousieartiger
Anordnung von Lamellen ein uneinheitlicher Luftspalt auch durch Eigenverformung
der Lamellen auftreten. Es hat sich ferner gezeigt, dass auch bei mechanisch relativ
unbelasteten Lamellen solche Verbiegungen, insbesondere bei längerem Gebrauch
und bei höheren thermischen Belastungen eintreten können, insbesondere
dann, wenn die Lamellen sehr dünn ausgeführt sind.
Ausgehend vom Stand der Technik und von der beschriebenen
Problematik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, mindestens die
Lamelle, die mit Einstellelementen versehen oder als Steuerlamelle ausgebildet ist,
bei deren Betätigung die mitgekoppelten weiteren Lamellen einer Jalousie-Anordnung
ebenfalls bewegt werden, so auszu bilden, dass kein Durchbiegen mehr ermöglicht
wird.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung
der Lamelle gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen im Detail angegeben.
Eine Lamelle nach der Erfindung ist ein Verbundelement,
bei dem der Metallträger von einer Kunststoffkomponente umspritzt wird und
hierdurch unmittelbar die endgültige Form und Oberflächengestaltung annimmt.
Durch die Verwendung der Kunststoffkomponente zum Einbetten des Einlegeteils wird
zugleich eine gewünschte Oberflächenstruktur erreicht und es ist nicht
mehr notwenig, dass das Teil danach spritzlackiert wird. Bestehen die Lamellen in
bekannter Weise hingegen aus Druckguss, so müssen die Oberflächen dieser
nachbehandelt und lackiert werden, um eine Oberflächengüte zu erreichen.
Die Lamellenanordnung kann aus miteinander bewegungsgekoppelten, vertikal oder horizontal
oder schräg verlaufend in dem Düsengehäuse verschwenkbar gelagerten
Lamellen bestehen. Die Lamellen können aber auch in einem mit dem Gehäuse
verbundenen Rahmen gelagert sein. Bei einem drehbaren runden Düsengehäuse
weisen die Lamellen unterschiedliche Längen auf und können in beliebige
Winkelstellungen zur Horizontalen z. B. des Kraftfahrzeuges eingestellt werden.
Die Lamellenanordnung und die Luftdüse finden beispielsweise Verwendung in
den Fahrgasträumen eines Kraftfahrzeuges, eines anderen Land- oder Luftfahrzeuges
sowie in Fahrgasträumen in Schiffen.
Das gemäß der Erfindung vorgesehene metallische
Einlegeteil, das die Lamelle versteift, sollte sich im Wesentlichen über die
Länge erstrecken. Das metallische Einlegeteil braucht sich aber nicht über
die gesamte Tiefe der Lamelle zu erstrecken. Es reicht hier, dass ein Teil der Lamelle
versteift wird, so dass die Lamelle insgesamt wesentlich steifer ist als eine Lamelle,
die nur aus Kunststoff besteht. Wenn sich das Einlegeteil über etwa zwei Drittel
der Länge erstreckt, so ist bei einer Lamellen dicke von ca. 2 bis 3 mm bereits
eine so hohe Steifigkeit gegeben, dass ein Durchbiegen auch bei stärkeren mechanischen
Belastungen unmöglich ist. Das Einlegeteil kann aber auch in der Länge
kurz vor den Stirnseiten enden, so dass dann immer noch eine Einbettung gegeben
ist. Als Einlegeteil kann ein Stanzteil verwendet werden. Dieses Stanzteil kann
über die Länge verteilt Löcher aufweisen, in die der Kunststoff beim
Umspritzen fließt, so dass eine sehr starre Verbindung entsteht. Die Löcher
können Durchgangslöcher oder Sacklöcher sein. Es können aber
auch gerippte oder geprägte Metallteile eingelegt werden.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, das Einlegeteil
rückseitig über die Kunststoffeinbettung hinaus vorstehen zu lassen. Dadurch
kann die vorstehende Metallschiene, die dadurch gegeben ist, zugleich als Führungsschiene
für ein Schiebeelement, das auf die Lamelle aufgesetzt wird, verwendet werden.
Auch kann das Metallteil als Stromschiene eingesetzt werden. Der überstehende
Teil kann im Werkzeug auch als Abstützrippe verwendet werden. Der nicht umspritzte
Teil kann zur farblichen Anpassung oder zum Verdecken beschichtet oder mit einem
Farbauftrag versehen sein. In diesem Fall ist eine zweite Stromschiene, beispielsweise
durch eine stromleitende Lackierschicht auf dem Kunststoffteil zu realisieren, um
z.B. eine Lichtquelle, z.B. eine Diode innerhalb des Schiebeelementes, im Bedarfsfall
mit Strom versorgen zu können.
Anstelle von Schiebeelementen können selbstverständlich
auch Drehelemente angebracht sein, die manuell betätigbar sind und für
unterschiedliche Funktionen verwendet werden können. Anstelle von Schiebeelementen,
die in der Regel dazu dienen, um senkrecht verlaufende Lamellen über Mitkopplungselemente
betätigen zu können, können auch Drehelemente vorgesehen sein, die
zum gleichen Zweck oder zu anderen Funktionssteuerungen verwendet werden können.
Ebenso können auch feststehende Anzeigeelemente angebracht sein. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn die Lamelle selbst als Steuerlamelle ausgebildet ist und durch
ihr Verschwenken über Kopplungsglieder weitere Lamellen in einer Jalousie-Anordnung
betätigt werden.
Spritztechnisch hat es sich auch als vorteilhaft erwiesen,
das Einlegeteil in ein Spritzgießwerkzeug einzulegen und vorderseitig eine
Materialverdickung in Wulstform anzuspritzen, so dass die Lamelle in Ausströmrichtung
wulstförmig ausgebildet ist und der Luftstrom hierüber abgelenkt und verwirbelt
werden kann. Die die Schwenkachse realisierenden Zapfen können stirnseitig
an den Schmalflächen aus dem Kunststoff ausgeformt sein oder aber auch an den
Einlegeteilen seitlich vorstehen und aus dem Kunststoff hervortreten, wenn es gewünscht
ist, dass ein Metallzapfen als Lagerzapfen in eine Lagerausnehmung in der Gehäusewand
eingesetzt werden soll.
Im Falle, dass das Einlegeteil die Kunststoffmasse rückseitig
übersteht, können an dem Einlegeteil auch Anschläge, beispielsweise
ein mittiger, nach hinten vorstehender breiter Ansatz vorgesehen sein, um den Schiebeweg
eines Schiebeelementes zu begrenzen. Das Schiebeelement weist in der inneren Führung
Seitenanschläge auf, so dass der Schiebeweg als solcher hierüber begrenzt
wird. Die Schiebeelemente bestehen in der Regel aus zwei Seitenelementen, die von
unten und oben auf die Lamelle aufgesetzt werden und miteinander durch Rast- oder
Schweißverbindung verbunden sind. Solche Ausbildungen sind in den eingangs
genannten Schriften angegeben.
Werden auch andere Lamellen versteift, die beispielsweise
nicht als Steuerlamelle oder als Lamelle mit Einstellelementen ausgeführt sind,
so kann nach der gleichen Weise verfahren werden. Dies hat den Vorteil, dass insbesondere
bei langen Lamellen ein Durchbiegen durch Eigengewicht und/oder thermische Einwirkung
vermieden wird.
Vorteilhafte Abmessungen von Lamelle und Einlegeteil, wie
z.B. die Tiefen, sind im Anspruch 11, vorteilhafte Randüberstände des
Einlegeteils im Anspruch 12 angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung
dargestellten Figuren 1 und 2 ergänzend erläutert.
In Figur 1 ist eine Lamelle 1 dargestellt, die aus Kunststoff
im Verbundspritzverfahren hergestellt ist. Als Einlegeteil 3 ist ein Blechstanzstreifen
eingelegt, der mit Bohrungen versehen ist. Diese Bohrungen werden beim Umspritzen
in einem Spritzwerkzeug mit der Kunststoffmasse verfüllt, so dass ein Teil
entsteht, das aus dem metallischen Einlegeteil 3 und dem Kunststoffteil der Lamelle
1 gebildet wird. Es ist ersichtlich, dass durch das lange Einlegeteil 3 eine sehr
steife Ausführung der Kunststofflamelle gegeben ist. Diese Kunststofflamelle
1 kann stirnseitig wulstförmig ausgeführt sein und oben und unten Lagerzapfen
5 aufweisen, so dass die Lamelle als Horizontal- oder Vertikallamelle eingesetzt
werden kann. Die Darstellung zeigt eine lineare Ausführung. Die Lamelle kann
aber auch geschwungen in Längsrichtung ausgeführt sein. Bei einer Lamelle
mit einem aufgesetzten Schiebeelement, wie es aus Figur 2 ersichtlich ist, ist es
jedoch empfehlenswert, zumindest den mittleren Teil, in welchem das Schiebeelement
2 verschieblich angeordnet ist, geradlinig auszuführen. Das Schiebeelement
2 kann z.B. wie in der
DE 201 18 014 U1
oder in der
DE 20 2004 006 461 U1
angegeben ausgebildet sein. Rückseitig können über das
Mitkopplungselement 7 andere Lamellen in anderen Lagen betätigt werden. Die
Lamelle 1 selbst weist im Ausführungsbeispiel unten jeweils einen Ansatz 8
mit Lagerungen für Kopplungsglieder auf, damit parallel liegende Lamellen beim
Verschwenken mit verschwenkt werden können bzw. die Lamelle 1 durch einen gesonderten
Antrieb verschwenkt werden kann. Diese Techniken sind bekannt und nicht erfindungsrelevant.
Die Darstellung in Figur 1 zeigt, dass mittig ein rückseitig
herausstehender Ansatz 4 an dem Einlegeteil 3 vorgesehen ist. Dieser Ansatz weist
äußere Ecken auf, die als Anschlagskanten für das Schiebeelement
2 dienen, das die Lamelle 1 in diesem Bereich vollständig umschließt.
Der Ansatz gleitet in nicht dargestellte Ausnehmungen des Schiebeelementes, so dass
eine seitliche Begrenzung des Schiebeweges hierdurch gegeben ist. Die Abbildungen
zeigen ferner, dass der Einlegeteil 3 die Kunststoffmasse rückseitig übersteht,
so dass dieser Teil zugleich als Führungsteil für das Schiebeelement mitverwendet
werden kann.
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| Anspruch[de] |
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Verschwenkbar gelagerte Lamelle in einer Lamellenanordnung in einem
Gehäuse einer Luftdüse mit einer vorderen Luftaustrittsöffnung und
einem Anschluss an einen Luftzuführschacht, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine Lamelle (1) ein Verbundteil ist, das aus Kunststoff besteht, in
welchem in Längserstreckung ein versteifendes metallischen Einlegeteil (3)
eingesetzt ist, das sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Lamelle
(1) erstreckt.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
eine Lamelle ein als Dreh- oder Schiebeelement ausgebildetes Einstellelement oder
ein Anzeigeelement und ein versteifendes metallisches Einlegeteil aufweist.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil
(3) mit einem Längsstreifen rückseitig aus dem Kunststoff vorsteht oder
von dem Kunststoff vollständig umgeben ist.
Lamelle nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
überstehende Randbereich des Einlegeteiles (3) zugleich Führungsteil für
das Schiebeelement (2) ist und/oder eine Stromversorgungsschiene für das Anzeigeelement
bildet.
Lamelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Einlegeteil (3) rückseitig mindestens eine vorstehende Erhöhung
oder einen Ansatz (4) aufweist, die bzw. der einen Anschlag für das Schiebeelement
(2) bei seitlichem Verschieben bildet.
Lamelle nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
das Schiebeelement (2) die Lamelle (1) in Tiefenrichtung beidseitig umschließt.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle
(1) aus den oberen und unteren Stirnflächen vorstehende Lagerzapfen (5, 6)
aufweist.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im vorderen
Bereich die Lamelle eine über mindestens eine Teillänge wulstförmige
Verdickung aufweist, die den Luftstrahl beim Austritt verwirbelt oder ableitet.
Lamelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerzapfen
(5, 6) aus dem Kunststoff ausgeformte oder aus dem Einlegeteil (3) ausgearbeitete
Ansätze sind oder dass das Einlegeteil (3) Ansätze aufweist, die sich
in die aus Kunststoff bestehenden Lagerzapfen (5, 6) erstrecken.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil
(3) gerippt oder geprägt ist oder eine Rippen- oder Prägestruktur und/oder
Löcher aufweist.
Lamelle nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass
das Einlegeteil (3) ein Stanzteil oder ein Druckgussteil ist.
Lamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle
(1) eine Tiefe von ca. 6 bis 20 mm und das Einlegeteil (3) eine Tiefe von ca. 4
bis 18 mm aufweisen.
Lamelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand
ca. 1 bis 3 mm tief ist.
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