Die Erfindung betrifft eine Bügeltischplatte aus Kunststoff und
ferner einen Bügeltisch mit einer derartigen Bügeltischplatte sowie ein
Verfahren zur Herstellung eines Formkörpers.
Lange Zeit hatte man angenommen, dass es zum Erzielen eines guten
Bügelergebnisses notwendig sei, die beim Bügeln entstehende bzw. in Form
von Wasserdampf freiwerdende Feuchtigkeit – verursacht durch das Dampfbügeleisen
und/oder bedingt durch die Restfeuchtigkeit der zu bügelnden Wäsche –
möglichst weitgehend entweichen zu lassen. Vor dem Hintergrund dieser Hypothese
sind Bügeltische beworben und verkauft worden, bei denen die Bügeltischplatte
als Streckmetall- oder Lochplatte ausgeführt ist, welche vom eigentlichen Bügeltischbezug
und einer darunter liegenden Polsterung überspannt wird. Eine derartige Lösung
ist beispielsweise in der GB 10 17 572 gezeigt.
Im Hinblick auf die vorerwähnte Hypothese lehrt die
EP 10 02 895 A1, dass die angenommene
Problematik des Durchfeuchtens in Wirklichkeit gar nicht besteht und dass die Notwendigkeit
eines Abzuges also tatsächlich nicht gegeben ist.
Es steht außer Zweifel, dass es weder die Hitze des Bügeleisens
noch der durch das Bügeleisen auf die Wäsche ausgeübte Druck ist,
durch den die Wäsche glatt wird, sondern gezielt eingesetzte Feuchtigkeit in
Form von Wasserdampf. Auch von professionellen Wäschereien ist bekannt, dass
dort nichts Anderes als sogenannter trockener Wasserdampf auf die Wäsche gegeben
wird. So werden beispielsweise auch Hemden und Blusen völlig ohne Druck –
unter gleichzeitigem „Aufblasen" – glatt gebügelt.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bügeltechnik, wie sie in
Haushalten angewendet wird, in der letzten Zeit erheblich geändert. Dies auch
als Folge der Tatsache, dass der weitaus überwiegende Teil aller verkauften
Bügeleisen inzwischen Dampfbügeleisen sind.
Kennzeichnend für die neue Bügeltechnik ist ein Aufbau der
Bügeltischplatte, der einen Dampfdurchgang nach unten bewusst und gewollt verhindert,
zumindest aber in beträchtlichem Ausmaß behindert. Hieraus ergibt sich
nicht nur eine erhebliche Verbesserung der Bügelleistung und Qualität
des Bügelergebnisses, sondern darüber hinaus wird auch die Führung
und Bewegung des Bügeleisens beträchtlich erleichtert wegen des Aufbaus
eines Dampf-/Warmluftpolsters unter dem Bügeleisen, mit der Folge einer erheblichen
Verbesserung des Gleitverhaltens des Bügeleisens (sogenannte Luftkissen-Technik).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es zweckmäßig und
vorteilhaft ist, Bügeltischplatten dampfundurchlässig auszuführen
und zur weiteren Verbesserung der erläuterten Funktionsweise zusätzlich
wärmereflektierende Mittel vorzusehen, wie es die EP
10 02 895 A1 ebenfalls vorschlägt.
Ein Bügeltisch mit einer Bügeltischplatte, deren Aufbau
die beschriebene neue Bügeltechnik ermöglicht, ist in der EP
10 02 895 A1 in Form zweier alternativer Lösungen beschrieben. Bei
der einen dieser beiden Lösungen ist die Bügeltischplatte als aus Kunststoff
bestehende Sandwichplatte ausgeführt, die aus einer Deckplatte, einer Unterplatte
und einem dazwischen liegenden Wabensystem besteht. Außerdem sind bei dieser
Sandwichplatte noch eine Dampfbremse und eine Polsterung vorgesehen. Es soll auch
möglich sein, das erwähnte Wabensystem durch eine Schaumplatte zu ersetzen.
Wenn auch die vorbeschriebene Bügeltischplatte die Vorteile der
neuen Bügeltechnik zu nutzen erlaubt, so ist der Aufbau dieser Bügeltischplatte
doch recht aufwendig und ihre Herstellung dementsprechend kostenträchtig.
Zum raumsparenden Abstellen oder Lagern eines Bügeltisches ist
es ferner seit langem bekannt, das Stützgestell des Bügeltisches zusammenklappbar
auszuführen. Beispiele hierfür sind in der DE
80 06 001 U1 und der US 29 12 775
gezeigt. Im Fall des Bügeltisches nach der US
29 12 775 ist zudem auf der Unterseite der Bügeltischplatte eine kombinierte
Führungs- und Lagerplatte für die Schwenk-Lagerung der beiden Standbeine
und darüber hinaus für die Verschiebe-Führung des einen der beiden
Standbeine vorgesehen.
Aus DE 100 42 978 A1,
die nicht das Gebiet der Bügeltische, sondern das Gebiet der Bauelemente betrifft,
ist eine Platte mit einem Kern aus Hartschaum und mit einer Deckschicht, die mit
Hilfe einer Leimschicht auf den Hartschaum aufgebracht ist, bekannt.
Aus EP 06 59 926 A1
ist Bügeltisch bekannt, dessen aus mehreren Teilen besteht. In einem Ausführungsbeispiel
beinhaltet die Bügeltischplatte eine Basisplatte, die mit einem aus Metal bestehenden
stabilisierenden Kern, nämlich verstärkt ist. In einem anderen Ausführungsbeispiel
ist der Metallkern durch ein hohles Spritzgussteil ersetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine die Nutzung der Vorteile
der neuen Bügeltechnik ermöglichende Bügeltischplatte zu schaffen,
die in ihrem Aufbau relativ einfach ist und die sich durch geringe Herstellungskosten
auszeichnet.
Diese Aufgabe wird mit einer Bügeltischplatte
gelöst, die die Merkmale des kennzeichnendes Teils des Anspruches 1 aufweist.
Vorteilhafte oder zweckmäßige weitere Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Bügeltischplatte sind in den Ansprüchen 2
bis 12 angegeben.
Die Ansprüche 14 bis 21 nennen vorteilhafte oder zweckmäßige
Ausgestaltungen eines mit einer derartigen Bügeltischplatte ausgestatteten
Bügeltisches nach Anspruch 13.
In den Ansprüchen 22 und 23 sind zwei alternative Verfahren für
die Herstellung des erfindungsgemäßen Formkörpers angegeben.
Die erfindungsgemäße Bügeltischplatte kann auf einfache
Weise mit geringstmöglichem Zeitaufwand unter Zuhilfenahme eines Formwerkzeuges
kostengünstig hergestellt werden. Die Bügeltischplatte bringt dabei sozusagen
schon „von Haus aus" die Eigenschaften mit, die für die neue Bügeltechnik
wichtig und wesentlich sind, nämlich ein dampfundurchlässiges Gefüge
und gute Wärmeisolation. Bei entsprechender Wahl des für ihre Herstellung
verwendeten Materials und zweckentsprechender Bemessung kann eine Festigkeit bzw.
Belastbarkeit des Formkörpers und damit der Bügeltischplatte erzielt werden,
die derjenigen von bisher bekannten Bügeltischplatten nicht nachsteht.
Zum Erzielen einer möglichst guten Wärmeisolation bei gleichzeitig
dampfundurchlässigem Gefüge, aber auch zum Erzielen einer hohen Festigkeit
ist es zweckmäßig, dass der Hartschaumstoff des Formkörpers der Bügeltischplatte
eine geschlossen-zellige Struktur aufweist. Als Ausgangsmaterial für den Schaumstoff
können verschiedene Kunststoffe dienen; als ein für die Herstellung des
Formkörpers für die erfindungsgemäße Bügeltischplatte bevorzugtes
Ausgangsmaterial wird wegen der im vorliegenden Zusammenhang besonders interessierenden
Eigenschaften jedoch Polypropylen oder ein vergleichbarer Kunststoff vorgeschlagen.
Ein solcher Kunststoff kann entweder so verarbeitet werden, dass er erst in dem
erwähnten Formwerkzeug zu dem erfindungsgemäßen Formkörper homogen
aufgeschäumt wird, oder es kann ein Kunststoff- bzw. Schaumstoffgranulat verwendet
werden, dessen geschäumte Partikel nach an sich bekannter Behandlungsmethode
im Formwerkzeug mehr oder weniger stark aneinander haften, wobei eine an die Formgebung
des Formkörpers im Formwerkzeug anschließende Temperung/Sinterung zur
weiteren Verfestigung des Formkörpers führt.
Die Isolierfähigkeit des Formkörpers der erfindungsgemäßen
Bügeltischplatte gegen Wärme(ab)leitung ist wegen der durchgehenden Schaumstruktur
des Formkörpers bereits so gut, dass die vom Bügeleisen ausgehende Wärme
nur in sehr geringem, vernachlässigbarem Ausmaß ungenutzt durch Wärmeleitung
nach unten verloren geht. Zur weiteren Verbesserung des Bügelergebnisses und
Einsparung von Energie ist es jedoch vorteilhaft, dass die Oberseite des Formkörpers
mit einem Wärmestrahlung reflektierenden Material beschichtet oder mit einer
entsprechenden Folie überspannt ist, welches bzw. welche außerdem auch
als zusätzliche, die dampfsperrende, zumindest aber stark dampfbremsende Eigenschaft
des Materials des Formkörpers ergänzende, im Hinblick auf die neue Bügeltechnik
vorteilhaft dicht unter dem Bügeltischbezug liegende Dampfsperre dienen kann.
Dieses Wärmestrahlung reflektierende Material bzw. diese Beschichtung des Formkörpers
kann direkt unter dem beispielsweise aus einem Baumwollstoff bestehenden Bügeltischbezug
liegen oder unter einem an den Bügeltischbezug in Richtung auf den Formkörper
zu anschließenden Zwischenpolster. Allerdings weist der Formkörper bereits
derart gute Isolations-, Ausgleichs- und Polsterungseigenschaften auf, dass auf
ein gesondertes Zwischenpolster verzichtet werden kann, eventuell auch auf eine
Reflexionsschicht für Strahlungswärme und/oder auf eine gesonderte Dampfsperre.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Bügeltischplatte
sind die Führungs- und/oder Lagermittel für das Stützgestell des
Bügeltisches bereits in den Formkörper der Bügeltischplatte eingeschäumt.
Das kann herstellungs- und kostenmäßige Vorteile haben und/oder Vorteile
bezüglich Festigkeit und Belastbarkeit der Bügeltischplatte. –
Bei einer alternativen Lösung für den Zusammenhalt des Formkörpers
mit den Führungs- und/oder Lagermitteln des Stützgestells sind am Formkörper
einerseits und an den Führungs- und/oder Lagermitteln andererseits Verbindungsmittel
vorgesehen, mittels denen der Formkörper mit dem Stützgestell verbindbar
ist.
In ästhetischer Hinsicht, aber auch im Hinblick auf leichte Handhabung
und Lagerung des Bügeltisches mit zusammengeklapptem Stützgestell ist
es vorteilhaft, wenn die Führungs- und/oder Lagermittel für das Stützgestell
zumindest zu einem erheblichen Anteil unterhalb der Außenkontur der Unterseite
des Formkörpers liegen. Zusätzlich zu einer solchen Lösung –
oder unabhängig davon – ist es ferner aus ähnlichen Gründen
wie den zuvor genannten zweckmäßig, wenn der Formkörper auf seiner
Unterseite Vertiefungen und/oder Erhebungen oder dgl. aufweist, die der Aufnahme
von Elementen des Stützgestells des Bügeltisches dienen, beispielsweise
zum Aufnehmen eines Teiles oder von Bereichen der Standbeine. Diese Vertiefungen
und/oder Erhebungen können überdies auch einer Verrastung von Elementen
des Stützgestells im zusammengeklappten Zustand dienen.
Zum Befestigen eines Stützgestells am Formkörper können
in diesem Befestigungsöffnungen für Schrauben oder ähnliche Befestigungsmittel
vorgesehen sein, wobei diese Befestigungsöffnungen zweckmäßig verstärkt
ausgeführt sind. Dies kann beispielsweise mittels hülsenartiger Einsatzstücke
geschehen, die durch Einschäumen in den Formkörper integriert sind.
Anhand der 1 bis 12
der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
Es zeigen
1 einen Bügeltisch mit einer erfindungsgemäßen
Bügeltischplatte im ausgeklappten Zustand des Stützgestells und in perspektivischer
Darstellung,
2 den Bügeltisch nach 1
in einer Seitenansicht,
3 den Bügeltisch nach den 1
und 2 in einer Aufsicht auf die Oberseite der Bügeltischplatte,
4 den Bügeltisch nach den 1
bis 3, jedoch im zusammengeklappten Zustand des Stützgestells,
in perspektivischer Darstellung,
5 den Bügeltisch nach 4
in einer Aufsicht auf die Unterseite der Bügeltischplatte,
6 den Bügeltisch nach den 4
und 5 in einer Seitenansicht,
7 den Bügeltisch nach den 4
bis 6 in einer Aufsicht auf die Oberseite der Bügeltischplatte,
8 den für die erfindungsgemäße Bügeltischplatte
des Bügeltisches nach den 1 bis 7
vorgesehenen Formkörper in einer Aufsicht auf die Unterseite dieses Formkörpers,
9 den Formkörper nach 8
in der Vorderansicht im Schnitt entsprechend Schnittlinie IX-IX in 8,
10 den Formkörper nach den 8
und 9 in der Rückansicht im Schnitt entsprechend
Schnittlinie X-X in 8,
11 den Formkörper nach den 8
bis 10 in einer Seitenansicht, und
12 den Formkörper nach den 8
bis 11 in der Aufsicht.
Die 1 bis 7
der Zeichnung zeigen einen allgemein mit 1 bezeichneten Bügeltisch,
der im wesentlichen aus einer Bügeltischplatte 2 und einem klappbaren
Stützgestell 3 besteht. Die Bügeltischplatte 2 –
die in der Zeichnung ohne textilen Bügeltischbezug und gegebenenfalls vorhandene
Auflagen wie Zwischenpolster und/oder Wärmestrahlung reflektierende Folie oder
dgl. dargestellt ist – ist von einem Formkörper 4 gebildet,
der einteilig ausgeführt ist und aus einem Hartschaumstoff besteht. Als Ausgangsmaterial
für den Hartschaumstoff wird vorteilhaft Polypropylen verwendet, wobei für
das Verfahren zur Herstellung des Formkörpers 4 – wie schon
oben erläutert – zwei Alternativen bestehen. Zum Erzielen ausreichender
Festigkeit und Belastbarkeit wird das Raumgewicht des Hartschaumstoffes –
bei einer Dicke des Formkörpers 4 in der Größenordnung von
ca. 50 mm – zweckmäßig auf einen Wert in der Größenordnung
von ca. 60 g/l eingestellt und hat eine geschlossen-zellige Struktur.
Auf seiner Unterseite weist der Formkörper 4 Vertiefungen
bzw. Erhebungen 5, 6, 7, 8 und 9 bzw.
10, 11 (siehe 8 bis 10)
zum Aufnehmen von Elementen des Stützgestells 3 des Bügeltisches
1 auf. Diese Elemente sind zunächst Führungs- und Lagerschienen
12, 13 zur Führung bzw. Lagerung der beiden mit
14 bzw. 15 bezeichneten schwenkbaren Standbeine des Stützgestells
3. Sodann gehören zu diesen Elementen auch die Standbeine
14, 15, die bis auf relativ kurze Bereiche ihrer mit einem Standfuß
16 bzw. 17 abgeschlossenen freien Enden zumindest großenteils
oder überwiegend unterhalb der durch die mit 18 bzw. 19 bezeichneten,
die Außenkontur der Unterseite des Formkörpers 4 maßgeblich
bestimmenden Flächenbereiche liegen. Auch die mit 20, 21
bzw. 22 bezeichneten Schwenkachsen der Standbeine 14,
15 – von denen die Schwenkachse 22 an ihren Enden nicht
näher dargestellte Führungsrollen trägt, die sich in der einen bzw.
anderen der beiden Führungs- und Lagerschienen 12 bzw. 13
führen – liegen dementsprechend unterhalb dieser Außenkontur.
Der Formkörper weist der bequemen Handhabung des Bügeltisches
1 dienende integrierte Griffbereiche 23, 24 auf, die
etwa mittig in der Nähe der einen bzw. der anderen, mit 25 bzw.
26 bezeichneten Längsseite des Formkörpers 4 vorgesehen
sind.
Ferner sind am Formkörper 4 Rastmittel für den
dem Standfuß 16 naheliegen den Bereich des Standbeines 14
integriert vorgesehen, die durch die beiden erwähnten Erhebungen
10, 11 gebildet sind. Diese Erhebungen 10,
11 sind derart geformt und bemessen, dass sie den betreffenden, mit
27 bezeichneten Bereich des Standbeines 14 im zusammengeklappten
Zustand des Stützgestells 3 bzw. des Bügeltisches 1
fest und leicht federnd über den Durchmesser des rohrartigen Standbeines
14 hinweg in gewissem Maße umschließend umfassen,
so dass hierdurch eine Rastwirkung erzielt wird. – Auch für die betreffenden
Enden des anderen, von zwei Rohren gebildeten Standbeines 15 kann eine
ähnliche Verrastung vorgesehen sein.
Zum Befestigen des Stützgestells 3 am Formkörper
4 sind im Formkörper 4 verstärkte Befestigungsöffnungen
28 vorgesehen, denen entsprechende, nicht näher bezeichnete Befestigungsöffnungen
oder Gewindebohrungen in den beiden Führungs- und Lagerschienen 12,
13 des Stützgestells 3 gegenüberliegen. Die Führungs-
und Lagerschienen 12, 13 sind mittels eines Verbindungssteiles
29 zu einem insgesamt U-förmigen und vorzugsweise aus Metall bestehenden
Rahmenteil miteinander verbunden. – Die erwähnten Befestigungsöffnungen
28 sind von der mit 30 bezeichneten Oberseite des Formkörpers
4 her zugänglich; es ist jedoch auch möglich, entsprechende Befestigungsmittel
wie beispielsweise topfartige Gewindehülsen im Formkörper 4 vorzusehen,
die nur von der mit 31 bezeichneten Unterseite des Formkörpers
4 her zugänglich sind und die vorzugsweise durch Einschäumen
in den Formkörper 4 integriert sind.
Schließlich weist das Stützgestell 3 weiteren Verbesserung
der Handhabungs- und Benutzungseigenschaften des Bügeltisches 1 eine
oder mehrere, nicht näher bezeichnete Federn auf, die einerseits an den Führungs-
und Lagerschienen 12, 13 und andererseits an dem einem und/oder
dem anderen der beiden Standbeine 14 bzw. 15 des Stützgestells
3 angreifen. Vorzugsweise ist bzw. sind diese Federn als Torsionsfedern
ausgebildet.
- 1
- Bügeltisch
- 2
- Bügeltischplatte
- 3
- Stützgestell
- 4
- Formkörper
- 5
- Vertiefung
- 6
- Vertiefung
- 7
- Vertiefung
- 8
- Vertiefung
- 9
- Vertiefung
- 10
- Erhebung
- 11
- Erhebung
- 12
- Führungs- und Lagerschienen
- 13
- Führungs- und Lagerschienen
- 14
- Standbein
- 15
- Standbein
- 16
- Standfuß
- 17
- Standfuß
- 18
- Flächenbereich
- 19
- Flächenbereich
- 20
- Schwenkachse
- 21
- Schwenkachse
- 22
- Schwenkachse
- 23
- Griffbereich
- 24
- Griffbereich
- 25
- Längsseite
- 26
- Längsseite
- 27
- Bereich
- 28
- Befestigungsöffnungen
- 29
- Verbindungsteil
- 30
- Oberseite
- 31
- Unterseite