System, bestehend aus Haushaltgerät mit Sockel bzw. Unterbausatz
Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einem Haushaltgerät, wie eine
Waschmaschine, einem Wäschetrockner oder dergleichen mit einer Steuereinrichtung,
einem Bedienfeld und einem darin angeordneten Bedienelement, und einem Sockel bzw.
Unterbausatz mit einem Gehäuse, dessen Oberteil die Standfläche für
das Haushaltgerät bildet, wobei in dem Gehäuse ein Schub oder eine Klappe
angeordnet ist und wobei die Frontblende des Schubs oder die Klappe die Vorderseite
des Gehäuses abdeckt und mit einer Schließvorrichtung versehen ist.
Aus dem Stand der Technik ist gemäß der DE
10 2004 022 023 B3 eine Waschmaschine bekannt, die auf einem Sockel steht,
wobei der Sockel als Unterbausatz ausgebildet ist und ein Gehäuse umfasst,
in dem ein Schub angeordnet ist. Der Schub kann dazu benutzt werden, beispielsweise
einen Wäschekorb auf dem ausgezogenen Schub aufzusetzen, oder der Schub kann
auch als Vorhalteraum für zu waschende Wäsche oder Waschmittel benutzt
werden. Das Gehäuse des Sockels ist hinsichtlich seiner Statik derart ausgelegt,
dass er für eine Maschine die hinreichende stabile Standfläche hat.
Eine andere Ausführungsform des Standes der Technik ist gemäß
der DE 203 02 572 U1 bekannt, wobei
diese Ausführung eine Art Unterschrank für die Waschmaschine darstellt
mit einer ausziehbaren abschließbaren Schublade zum Aufbewahren von Waschmittel.
Als nachteilig bei diesen nach dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen
wird es angesehen, dass eine Entriegelung bzw. Verriegelung nur in gebückter
Haltung vorgenommen werden kann, weil insbesondere das Schloss tief sitzt und daher
unbequem zu handhaben ist.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, ein System der eingangs
genannten Art derart weiter zu bilden, dass der Bedienkomfort hier wesentlich verbessert
wird.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein System mit
den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile ergeben sich dadurch, dass
über das Bedienfeld des Haushaltgerätes eine Fernentriegelung des Schubes
in dem Sockel bzw. in dem Unterbausatz erfolgen kann. Ein Bedienelement, beispielsweise
ein einfacher Schalter, Taster oder dergleichen kann hierfür im Bereich des
Bedienfeldes vorgesehen sein, welches die Schließvorrichtung entriegelt bzw.
verriegelt, wobei dies elektromagnetisch erfolgen kann. Dabei ist die Signalverbindung
zwischen dem Schalter am Haushaltgerät und dem Schloss bzw. der Schließvorrichtung
vorhanden. So steht die Schließvorrichtung mit der Steuereinrichtung des Gerätes
derart in Wirkverbindung, dass über ein im Bedienfeld des auf dem Sockel bzw.
auf dem Unterbausatz stehenden Haushaltgerätes angeordnetes Bedienelement die
Schließvorrichtung ver- bzw. entriegelbar ist.
Die Schließvorrichtung ist mit der Steuereinrichtung und/oder
dem Bedienelement über ein Kabel verbunden. Hierbei ist es zweckmäßig,
dass das Kabel über eine Schnittstelle mit dem Sockel verbunden wird. Ein einfaches
Trennen oder Verbinden ist auf diese Weise möglich. In einer zweckmäßigen
Weiterbildung ist als Schnittstelle ein Steckverbinder vorgesehen, wobei ein Teil
an der Unterseite des Haushaltgerätes angeordnet bzw. befestigt ist. Im Oberteil
des Sockels ist der korrespondierende Teil des Steckverbinders angeordnet und befestigt,
wobei im aufgestellten und betriebsgemäßen Zustand die beiden Teile des
Steckverbinders miteinander verbunden bzw. kontaktiert sind wodurch die Verbindung
zwischen Bedienelement und Schließvorrichtung bereitstellt wird.
Die Bedienung der Schließvorrichtung erfolgt über das Display
des Bedienfeldes beispielsweise per Code oder mittels eines Schalters, wobei auch
mit der Ver- bzw. Entriegelung ein selbsttätiges Ein- bzw. Ausfahren des Schubes
erfolgen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
1: eine perspektivische Darstellung des Systems;
2: eine Einzelansicht des Sockels bzw. des Unterbausatzes
ebenfalls in Perspektive und
3a, 3b: eine Seitenansicht
des Systems mit aufgezogener und verschlossener Schublade.
Die 1 zeigt in der Perspektive ein System
1, welches aus einem Haushaltgerät 2, wie hier dargestellt
einer Waschmaschine, und einem Sockel bzw. einem Unterbausatz 3 besteht,
wie in der 2 näher dargestellt ist. Der Sockel
bzw. der Unterbausatz 3 besteht aus einem Gehäuse 4, dessen
Oberfläche 5 die Standfläche für das Haushaltgerät
2 bildet. Wie insbesondere aus der 2 in der
Perspektive exponiert dargestellt ist, befindet sich in dem Gehäuse
4 ein Schub 6, der sich in ausgezogener Situation befindet.
Wie auch aus der 2 insbesondere aus der
Perspektive zu erkennen ist, deckt dabei die Frontblende 7 des Schubes
6 die Vorderseite des Gehäuses 4 ab. Dabei ist der Schub
6 mit einer Schließvorrichtung 8 versehen, die unterhalb
der Oberfläche 5 des Gehäuses 4 angeordnet ist. Erfindungsgemäß
steht nun, wie insbesondere aus der 1 zu erkennen ist,
die Schließvorrichtung 8 mit der Steuereinrichtung des Haushaltgerätes
2 derart in Wirkverbindung, dass über ein im Bedienfeld
9 des auf dem Sockel bzw. auf dem Unterbausatz 3 stehenden Haushaltgerätes
2 angeordnetes Bedienelement 10 die Schließvorrichtung
8 ver- bzw. entriegelt werden kann. Dies ist beispielsweise in der
3 in der Seitenansicht dargestellt, wo einmal der Schub
6 entriegelt und ausgefahren ist und einmal der Schub 6 eingefahren
und verriegelt ist.
Die Schließvorrichtung 8 ist dabei mit der Steuervorrichtung
und/oder dem Bedienelement 10 über ein Kabel 11 verbunden.
Für die Durchführung des Kabels 11 ist in der Oberfläche
5 des Gehäuses 4 eine Öffnung 12 vorgesehen,
durch die das Kabel 11 zu der Schließvorrichtung 8 geführt
ist, die hier beispielsweise als elektromagnetische Schalteinrichtung ausgebildet
sein kann. In einer zweckmäßigen Ausführung ist das angedeutete Kabel
11 in der 1 bzw. in der 3
mit einem Steckverbinder verbunden, der zwischen dem Haushaltgerät
2 und dem Sockel 3 angeordnet ist. Ein Teil des Steckverbinders
ist in der Öffnung 12 im Oberteil 5 des Sockels
3 angeordnet und befestigt, wobei der korrespondierende Teil des Steckverbinders
an der Unterseite des Haushaltgerätes 2 angeordnet und befestigt ist.
Hierbei ist es zweckmäßig, dass die Steckverbinder so platziert sind,
dass sie beim Aufstellen des Gerätes 2 auf den Sockel 3 bzw.
auf das Oberteil 5 auch gleichzeitig die Kontaktierung bereitstellen, so
dass kein zusätzlicher Montageaufwand erforderlich ist.
In Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass im Displayfeld
13 des Bedienfeldes 9, beispielsweise per Code oder mittels eines
Schalters, die Verriegelung bzw. die Entriegelung des Schubes 6 erfolgen
kann. Wie insbesondere in der 3b zu erkennen ist, kann
auch beispielsweise mit der Verriegelung der Schließvorrichtung 8
ein selbsttätiges Einfahren des Schubes 6 in Pfeilrichtung erfolgen,
wenn hierzu die entsprechenden Einrichtungen im Bereich des Gehäuses
4 vorgesehen sind. Wie insbesondere in der 3a
zu erkennen ist, kann auch beispielsweise mit der Entriegelung der Schließvorrichtung
8 ein selbsttätiges Ausfahren des Schubes 6 in Pfeilrichtung
erfolgen.