Die Erfindung betrifft eine Dentallegierung, enthaltend Gold, Platin,
Silber und Zink.
Derartige Dentallegierungen sind bekannt und werden unter anderem
für einen Einsatz an Teleskopkronen, Konuskronen und abnehmbaren Suprastrukturen
verwendet. Bei derartigen abnehmbaren Dentalteilen tritt das Problem auf, daß
eine starke Materialbeanspruchung durch Reibung beim Abnehmen und Einsetzen des
Dentalteils auftritt. Herkömmliche Dentallegierungen der eingangs genannten
Art enthalten daher mehr oder weniger Kupfer, welches die Härte und Festigkeit
der Dentallegierung erhöht, wobei extraharte Legierungen einen Kupfergehalt
von bis zu 11 % oder darüber aufweisen.
Die Verwendung von Kupfer bringt die Nachteile mit sich, daß
es bei den Legierungen durch sogenannte Sauerstoffbelüftungszellen aufgrund
der starken Oxidbildung des Kupfers zu Verfärbungen des Dentalteils innerhalb
und außerhalb von Doppelkronen und Stegkonstruktionen kommt. Diese Schwarzfärbung
kann in nachteiliger Art und Weise durch nichts verhindert werden.
Ein weiterer Nachteil von Kupfer sind seine zelltoxischen Eigenschaften.
Der Einsatz von Dentallegierungen, die einen zur Erzielung der erforderlichen Härte
und/oder Festigkeit genügend hohen Kupfergehalt aufweisen, ist aus gesundheitlicher
Sicht unerwünscht.
Kupferfreie Legierungen haben in bezug auf ihre Oberflächenhärte
wesentlich schlechtere Eigenschaften. Bei aus derartigen Legierungen ausgebildeten
Dentalteilen, die ineinander gleiten sollen, z. B. die o. g. Teleskopkronen, Konuskronen
und abnehmbaren Suprastrukturen, treten daher bei der Verwendung von kupferfreien
Legierungen Kratzer und regelrechte Furchen auf. Es besteht daher die Gefahr, daß
sich die ineinander gleitenden Teile festfressen. Auch ist es mit derartigen kupferfreien
Dentallegierungen aufgrund der geringen Stabilität der aus ihnen hergestellten
Dentalteile nicht machbar, grazile und großspannige Dentalkonstruktionen herzustellen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Dentallegierung,
die insbesondere für abnehmbare Dentalteile wie Teleskopkronen, Konuskronen
und abnehmbaren Suprastrukturen geeignet ist, zu schaffen, welche kupferfrei ist
und eine hinreichend gute Oberflächenhärte aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Dentallegierung
gelöst, die 80–85 Gew.-% Gold, 3–8 Gew.-% Platin, 1–5
Gew.-% Silber, 1–3 Gew.-% Zink sowie 3–8 Gew.-% Palladium aufweist.
Durch die Verwendung von Palladium anstelle von Kupfer wird eine Dentallegierung
geschaffen, die sich dadurch auszeichnet, daß sie – obwohl kupferfrei
– stabil genug gegen die Deformationen ist, wie sie bei den im Mund üblichen
Kräften auftreten, eine ausreichende Oberflächenhärte aufweist und
ausgezeichnete Gleiteigenschaften besitzt. Die erfindungsgemäße Dentallegierung
erlaubt es daher in vorteilhafter Art und Weise, auf die Verwendung von Kupfer zu
verzichten, was insbesondere aus zelltoxiologischen Gründen von Vorteil ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß
die erfindungsgemäße Dentallegierung 84 Gew.-% Gold, 6 Gew.-% Platin,
4 Gew.-% Silber, 2 Gew.-% Zink und 4 Gew.-% Palladium enthält. Eine derartige
Dentallegierung zeichnet sich durch besonders vorteilhafte Eigenschaften aus.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß
die erfindungsgemäße Dentallegierung eine Beimischung von 0,01–0,2
Gew.-% Iridium, Ruthenium oder Rhenium, vorzugsweise von 0,1 Gew.-% der vorgenannten
Stoffe, enthält. Die Verwendung von Iridium, Ruthenium oder Rhenium besitzt
den Vorteil, daß hierdurch eine Kornverfeinerung der erfindungsgemäßen
Dentallegierung erzielt wird.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel
zu entnehmen.
Die beschriebene Dentallegierung, welche sich insbesondere für
einen Einsatz an abnehmbaren Dentalteilen, z. B. Teleskopkronen, Konuskronen und
abnehmbaren Suprastrukturen, eignet, zeichnet sich dadurch aus, daß sie kupferfrei
ist. Sie weist 80–85 Gew.-% Gold, 3–8 Gew.-% Platin, 1-5 Gew.-% Silber,
1–3 Gew.-% Zink sowie 3–6 Gew.-% Palladium auf. Bevorzugt wird eine
Legierung, die 84 Gew.-% Gold, 6 Gew.-% Platin, 4 Gew.-% Silber, 2 Gew.-% Zink und
4 Gew.-% Palladium aufweist.
Optional kann noch vorgesehen sein, daß der Legierung 0,01–0,2
Gew.-% Iridium, Ruthenium oder Rhenium beigemischt sind. Bei der vorstehend beschriebenen
Legierung wird hierbei bevorzugt, daß anstelle von 4 Gew.-% Silber nur 3,9
Gew.-% Silber und 0,1 Gew.-% Iridium, Ruthenium oder Rhenium vorhanden sind.
Das Iridium, Ruthenium oder Rhenium wird hierbei als Beimischung verwendet,
um eine Kornverfeinerung der Legierung zu erzielen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die beschriebenen
Maßnahmen eine Dentallegierung geschaffen wird, die sich insbesondere
für den Einsatz bei abnehmbaren Dentalteilen wie Teleskopkronen, Konuskronen
und abnehmbaren Suprastrukturen eignet. Die beschriebene Dentallegierung zeichnet
sich dadurch aus, daß sie kupferfrei ist und ist die Herstellung von Dentalteilen
erlaubt, die stabil genug gegenüber Deformationen, wie sie bei den im Mund
üblichen Kräften auftreten, ist. Die beschriebene Legierung weist eine
ausreichende Oberflächenhärte und ausgezeichnete Gleiteigenschaften auf,
so daß sie für die Verwendung in abnehmbaren Dentalteilen prädestiniert
ist.