Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigung eines Türgriffs
an einer Fahrzeugtür gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Befestigung eines Türgriffs ist aus der
DE 40 24 003 C1 ist eine Befestigung
eines Türgriffs an einer Fahrzeugtür mit einem Lagerbügel bekannt,
welcher einen einer Türstirnwand zugewandten ersten Halteflansch aufweist,
der über eine von der Türstirnwand aus zugängliche Schraubbefestigung
fixiert ist. Die Befestigung ist dabei von außen und von der Türstirnseite
verdeckt angeordnet. Der Halteflansch ist über die Schraubbefestigung an einem
neben dem Halteflansch und quer zur Türebene auskragenden Befestigungsflansch
der Fahrzeugtür angeordnet, wobei der von einer Befestigungsschraube durchdrungene
Befestigungsflansch eine türfeste Stützplatte und einen flächig auf
der Stützplatte schraubverspannten Teil einer Verstärkungsplatte umfasst.
Durch eine Anordnung der Stützplatte an der Außenbeplankung selbst, ist
diese unmittelbar in die Schraubbefestigung des Türgriffes miteinbezogen.
Aus der DE 42 29 930 C1
ist eine weitere Befestigung eines Türgriffs auf einer Beplankung einer Fahrzeugtür
bekannt, mit einer an der Beplankung aufliegenden Griffplatte, die in einem Befestigungsbereich
einen von ihrer Rückseite abstehenden Hakenarm aufweist, der eine Aussparung
in der Beplankung durchsetzt und mit einem hintergreifenden Endbereich auf ein unbeweglich
an der Rückseite der Beplankung angeordnetes Stützlager aufgeschoben ist.
Der Abstand zwischen einer das Stützlager beaufschlagenden Druckfläche
des Distanzmittels und dem Endbereich ist zum Ausgleich von Fertigungstoleranzen
veränderbar.
Weitere Türgriffe sind beispielsweise aus der DE
34 02 914 C2 und der DE 36 06 347
C1 bekannt.
Prinzipiell besteht bei herkömmlichen Befestigungen von Türgriffen
oftmals das Problem, dass bei einem Festziehen der von der Türstirnwand aus
zugänglichen Schraubbefestigung, der Türgriff in Normalenrichtung zur
Türaußenbeplankung eingezogen wird und dadurch zu unschönen Verformungen
der Türaußenbeplankung führt.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für
eine Befestigung eines Türgriffs an einer Fahrzeugtür der gattungsgemäßen
Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, welche sich insbesondere dadurch
auszeichnet, dass beim Montieren der Befestigung keine Qualitätseinbußen
einer sichtbaren Oberfläche auftreten.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand
des unabhängigen Anspruches gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer Befestigung
eines Türgriffes an einer Fahrzeugtür mit einem Lagerbügel, im Bereich
der Anbindung des Lagerbügels an eine Türstirnwand ein Trägerelement
vorzusehen, welches ebenfalls zusammen mit dem ersten Halteflansch des Lagerbügels
über eine Schraubbefestigung mit der Türstirnwand verschraubt wird und
bei der sich das Trägerelement beim Anziehen dieser Schraubbefestigung ausschließlich
am Lagerbügel abstützt. Dies hat den Vorteil, dass sich das Trägerelement
beim Anziehen der Schraubbefestigung nicht an einer Fahrzeugaußenbeplankung
abstützt diese einbeult. Der Lagerbügel weist einen der Türstirnwand
zugewandten ersten Halteflansch auf und ist mit diesem über eine von der Türstirnwand
aus zugängliche Schraubbefestigung an der Türstirnwand fixiert. Die Fixierung
kann dabei entweder direkt an der Türstirnwand erfolgen oder indirekt über
einen Befestigungsflansch, der Teil der Türstirnwand ist. Zusätzlich weist
das Trägerelement einen zweiten Halteflansch auf und liegt mit diesem am ersten
Halteflansch des Lagerbügels an und wird in dieser Weise mit dem dazwischen
liegenden ersten Halteflansch des Lagerbügels mit der Türstirnwand verschraubt.
Der zweite Halteflansch des Trägerelements weist im Bereich seiner dem ersten
Halteflansch zugewandten Anlagefläche ein Widerlager auf, insbesondere eine
Eckkontur, die mit einem komplementär dazu am ersten Halteflansch ausgebildeten
Widerlager in der Weise zusammenwirkt, dass sich, wie oben beschrieben, das Trägerelement
beim Anziehen der Schraubbefestigung ausschließlich am Lagerbügel abstützt.
Ein mit dem Befestigen des Lagerbügels verbundenes Einziehen des Fahrzeugblechs
kann auf diese Weise vermieden werden, da sich das Trägerelement nicht mehr
an der Fahrzeugaußenkontur abstützt, sondern nur noch am Trägerelement
selbst. Hierdurch können ästhetisch beeinträchtigende Deformationen
der Außenkontur des Kraftfahrzeuges vermieden werden, wodurch sich eine visuell
einwandfreie Oberfläche und dadurch eine qualitativ hochwertige Befestigung
des Türgriffes an der Fahrzeugtür erreichen lässt.
Zweckmäßig trägt das Trägerelement ein Verblendelement.
Das Trägerelement ist somit nicht nur zur Fixierung eines Türschlosses
in oder an der Kraftfahrzeugtür vorgesehen, sondern lässt sich auch in
handwerklich einfacher Weise verkleiden, wodurch eine ästhetische Wirkung eines
mit dem erfindungsgemäßen Türgriff ausgestatteten Kraftfahrzeuges
gesteigert werden kann. Die Verblendelemente können dabei unterschiedliche
Ausgestaltungen haben, so dass denkbar ist, dass ein gemeinsames Trägerelement
für mehrere Fahrzeugtypen eingesetzt wird und auf dieses je nach Fahrzeugtyp
bzw. Ausstattungslinie unterschiedliche Verblendelemente aufgeclipst
werden. Durch das somit bei mehreren Fahrzeugtypen einsetzbare Trägerelement
lässt sich die Teilevielfalt reduzieren und dadurch ein Kostenvorteil erreichen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung weist das Trägerelement an einem, dessen zweiten Halteflansch abgewandten
Ende eine Rastkontur auf, welche mit einer Gegenrastkontur des Lagerbügels
zusammenwirkt. Somit wird das Trägerelement einenends über die Schraubbefestigung
und den zweiten Halteflansch am ersten Halteflansch des Lagerbügels bzw. an
der Türstirnwand fixiert, während es anderenends über die Rastkontur
mit einer entsprechend ausgebildeten Gegenrastkontur am Lagerbügel verclipst
wird. Eine derartige Befestigung des Trägerelementes an der bzw. in der Fahrzeugtür
ist einerseits konstruktiv und handwerklich einfach zu bewerkstelligen und andererseits
bei vollständig montiertem Türgriff von außen lediglich schwer zu
lösen, wodurch eine erhöhte Sicherung gegen Diebstahl erzielt werden kann.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung
anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional
gleiche Bestandteile beziehen.
Dabei zeigen, jeweils schematisch,
1 einen Längsschnitt durch einen in Fahrtrichtung
gesehenen hinteren Bereich einer Fahrzeugtür im Bereich eines Türgriffs,
2 eine Detailskizze des Türgriffs aus
1 im Bereich einer Schraubbefestigung an einer Türstirnwand.
In 1 ist ein hinterer Bereich einer Seitentür
1 eines im übrigen nicht dargestellten Kraftwagens in einem auf Höhe
einer Türgriffanordnung 2 verlaufenden Längsschnitt zu erkennen.
Im sichtbaren Bereich wird ein hohler Türkörper der Seitentür
1 von einem Türinnenblech 3 einer hinteren Türstirnwand
4 und einem Türaußenblech 5 begrenzt, wobei die Türstirnwand
4 mit dem Türinnenblech 3 einen stumpfen Winkel einschließt,
so dass die Türstirnwand 4 zumindest leicht schräg auf das Türaußenblech
5 zuläuft. In einem geringen Abstand zur Türstirnwand
4 ist in das Türaußenblech 5 die Türgriffanordnung
2 eingelassen und an diesem befestigt. Als Türinnenblech
3 und Türaußenblech 5 sind allgemein eine Türinnenbeplankung
bzw. eine Türaußenbeplankung zu verstehen, so dass hierdurch keine Einschränkung
auf Konstruktionen aus Blech verstanden werden sollen. Desgleichen steht die Seitentür
1 lediglich als Beispiel für mögliche Türanordnungen an
einem Kraftfahrzeug, so dass auch andere Fahrzeugtüren 1 von der Erfindung
mit umschlossen sein sollen.
Die Türgriffanordnung 2 besteht im Wesentlichen aus
einem Lagerbügel 6, einem Türgriff 7 sowie einem Türschließzylinder
8. Der Türgriff 7 ist um eine vertikal zur Zeichenebene verlaufende
Schwenkachse 9 verschwenkbar und betätigt beim Schwenken einen nicht
dargestellten Verriegelungsmechanismus. Der Lagerbügel 6 bildet zugleich
eine Griffmulde 10, welche eine im Türaußenblech 5 angeordnete
Durchgangsöffnung begrenzt. Der Lagerbügel 6 ist über geeignete
Verbindungsmittel 11 und 11', beispielsweise Schrauben, mit dem
Türaußenblech 5 fest verbunden. Zusätzlich weist der Lagerbügel
6 einen der Türstirnwand 4 zugewandten ersten Halteflansch
12 auf (vgl. 2), der über eine von der
Türstirnwand 4 aus zugängliche Schraubbefestigung 13
an der Türstirnwand 4 fixiert ist.
Die 2 zeigt eine Detaildarstellung im
Bereich der Schraubbefestigung 13, wobei erkennbar ist, dass der erste
Halteflansch 12 eine erste Anlagefläche 14 aufweist, welche
an einem zur Türstirnwand 4 zurückspringend angeordneten Befestigungsflansch
15 direkt anliegt. Dies ermöglicht eine verdeckte Anordnung der Schraubbefestigung
13, welche durch eine Öffnung 16 in der Türstirnwand
4 zugänglich ist und wobei die Öffnung 16 nach erfolgter
Montage der Türgriffanordnung 2 beispielsweise mit einem nicht gezeigten
Blindstopfen verschlossen werden kann. Denkbar ist aber auch, dass der erste Halteflansch
12 über seine erste Anlagefläche 14 direkt an der Türstirnwand
4 anliegt, so dass kein zurückspringender Befestigungsflansch
15 vorgesehen ist.
Wie aus 2 weiter zu erkennen ist, ist
erfindungsgemäß ein Trägerelement 17 vorgesehen, das einen
zweiten Halteflansch 18 aufweist und mit diesem über den ersten Halteflansch
12 des Lagerbügels 6 mit Hilfe der Schraubbefestigung
13 an der Türstirnwand 4 bzw. an deren zurückspringendem
Befestigungsflansch 15 festgelegt ist. Die Schraubbefestigung
13 kann dabei in der Art einer selbstschneidenden Schraube ausgebildet
sein oder aber es können im ersten Halteflansch 12 und im zweiten Halteflansch
18 Gewindebohrungen vorgesehen sein, in welche eine Schraube der Schraubbefestigung
13 eindrehbar ist. Um bei einem Anziehen der Schraubbefestigung
13 ein Einziehen des Trägerelementes 17 in der in der Zeichnung
eingetragenen Y-Richtung und verbunden damit ein Einbeulen des Türaußenblechs
5 vermeiden zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass
der zweite Halteflansch 18 im Bereich seiner dem ersten Halteflansch
12 zugewandten Anlagefläche 22 ein Widerlager 19
aufweist, welches mit einem komplementär dazu ausgebildeten Widerlager am ersten
Halteflansch 12 derart zusammenwirkt, dass sich das Trägerelement
17 beim Anziehen der Schraubbefestigung 13 ausschließlich
am Lagerbügel 6 bzw. am ersten Halteflansch 12 des Lagerbügels
6 abstützt. Das Widerlager 19 ist hierbei beispielhaft als
Eckkontur ausgebildet, welche mit einer entsprechenden Eckkontur am ersten Halteflansch
12 in Eingriff steht. Das Trägerelement 17 stützt sich
dank der Erfindung nunmehr nicht an einer Dichtung 20 ab und bewirkt dadurch
kein Eindrücken bzw. Einbeulen des Türaußenbleches 5.
Wie der 2 weiter zu entnehmen ist, weist
der erste Halteflansch 12 des Lagerbügels 6 eine der ersten
Anlagefläche 14 gegenüberliegende zweite Anlagefläche
21 auf, die an der Anlagefläche 22 des zweiten Halteflansches
18 anliegt. Dabei bilden die einander zugewandten Anlageflächen
21 und 22 die miteinander in Eingriff stehenden Widerlager
19.
Generell ist das Trägerelement 17 Teil einer Griffkappe
und als Träger eines damit beispielsweise verclipsbaren Blendelements
23 ausgebildet. Die Clipsverbindung zwischen dem Trägerelement
17 und dem Verblendelement 23 ist in den Schnittebenen gemäß
den 1 und 2 nicht erkennbar.
An einem dem zweiten Halteflansch 18 des Trägerelementes
17 abgewandten Ende weist das Trägerelement 17 eine Rastkontur
24 auf, welche mit einer Gegenrastkontur 25 des Lagerbügels
6 zusammenwirkt bzw. verrastet. Ebenfalls an diesem Ende am Trägerelement
17 ist eine treppenartige Stufung 26 ausgebildet, welche den Türschließzylinder
8 in bzw. an der Fahrzeugtür 1 fixiert. Wie aus
1 erkennbar ist, ist der Lagerbügel
6 im Bereich der Gegenrastkontur 25 mit der Außenbeplankung
bzw. mit dem Türaußenblech 5 der Fahrzeugtür 1
verschraubt. Die Verschraubung ist dabei in 2 nicht
dargestellt.
Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen
Lösung wie folgt charakterisieren.
Die Erfindung sieht ein Trägerelement 17 vor, welches
über den zweiten Halteflansch 18 mit dem ersten Halteflansch
12 des Lagerbügels 6 an der Türstirnwand 4
bzw. an einem davon abstehenden Befestigungsflansch 15 festgelegt ist.
Um beim Aufbringen eines erforderlichen Nenn-Drehmomentes beim Montieren der Türgriffanordnung
2 einen Einzug in Y-Richtung und damit ein Einbeulen des Türaußenblechs
5 zu vermeiden, stützt sich das Trägerelement 17 mit
seiner Anlagefläche 22 ausschließlich an der Anlagefläche
21 des ersten Halteflansches 12 des Lagerbügels
6 ab.