Die Erfindung betrifft ein Kochfeld mit einer Restwärmeanzeige
und mit einem zum Abstellen eines Zubereitungsbehälters ausgebildeten Träger,
in welchen zumindest eine erste Teileinheit einer Energieversorgungsvorrichtung
angeordnet ist, die zur Energieversorgung von einer von dem Träger abnehmbaren
Bedieneinheit zum Bedienen des Kochfelds ausgebildet ist.
Eine Restwärmeanzeige für ein Kochfeld ist aus der
DE 196 32 270 A1 bekannt. Das Kochfeld
weist einen Träger aus Glaskeramik oder Glas auf, wobei die unterhalb des Trägers
angeordneten Strahlungsheizquellen mit Lichtsignalgebern für Restwärmeanzeigen
ausgerüstet sind. Im Zentrum der Strahlungsheizquellen ist ein eine Lichtquelle
beinhaltender, mit der Trägerfläche fluchtender, transparenter Lichtleitkörper
angeordnet.
Darüber hinaus sind Bedieneinheiten für ein Kochfeld sowie
für ein gesamtes Kochgerät, insbesondere einen Backofen, bekannt, welche
als separate Einheiten ausgebildet sind und auf dem Kochfeld abnehmbar positioniert
werden können.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kochfeld zu schaffen,
bei dem eine Restwärmeanzeige bedarfsoptimiert angeordnet ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Kochfeld, welches die Merkmale nach Patentanspruch
1 aufweist, gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Kochfeld umfasst einen Träger,
auf welchen zumindest ein Zubereitungsbehälter abstellbar ist. In diesem Träger
ist darüber hinaus zumindest eine erste Teileinheit einer Energieversorgungsvorrichtung
angeordnet. Die Energieversorgungsvorrichtung ist zur Energieversorgung von einer
von dem Träger abnehmbaren Bedieneinheit ausgebildet, wobei die Bedieneinheit
zum Betätigen und/oder Einstellen zumindest des Kochfelds ausgebildet ist.
Die Energieversorgungsvorrichtung umfasst eine Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige
des Kochfelds. Die Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige ist somit der Energieversorgungsvorrichtung
der Bedieneinheit zugeordnet und in oder an dieser ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung
kann eine bedarfsoptimierte Anordnung einer Restwärmeanzeige erreicht werden.
Auch dann, wenn die Bedieneinheit von dem Kochfeld abgenommen ist, wird eine Restwärmeanzeige
am Kochfeld ermöglicht und dadurch einen ortsnahe Anzeige im Hinblick auf die
noch heißen Stellen des Kochfeldes gewährleistet. Dadurch kann auch eine
hohe Sicherheit auch bei Systemen gewährleistet, welche eine drahtlos kommunizierende
und entfernbare Bedieneinheit aufweisen, welche im auf dem Kochfeld positionierten
Zustand für diese Restwärmeanzeige vorgesehen ist.
Vorzugsweise ist die Anzeigevorrichtung oder zumindest ein Teilelement
der Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige in dem ersten Teilelement der Energieversorgungsvorrichtung
angeordnet. Die Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige ist somit separiert
von der abnehmbaren Bedieneinheit ausgebildet und somit auch dann am Kochfeld vorhanden,
wenn die Bedieneinheit abgenommen ist. Durch diese Ausgestaltung kann einerseits
der hohen Mobilität und Flexibilität der Bedieneinheit Rechnung getragen
werden und andererseits hohen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf die zuverlässige
und ortsnahe Anzeige der Restwärme genüge getan werden. Diese Anordnung
der Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige ist darüber hinaus platzsparend
realisierbar. Die Restwärmeanzeige kann bei auf dem Kochfeld positionierter
Bedieneinheit auf einem Display dieser erfolgen. Dazu kann die Bedieneinheit eine
eigene integrierte Anzeigevorrichtung aufweisen.
Die Anzeigevorrichtung ist bevorzugt unter der Bedieneinheit angeordnet,
wenn diese auf dem Kochfeld aufgestellt bzw. positioniert ist. Es kann vorgesehen
sein, dass dann die in der Bedieneinheit angeordnete Anzeigevorrichtung eine Restwärme
anzeigt und die in der ersten Teileinheit und bevorzugt unter der Bedieneinheit
angeordnete und der Energieversorgungsvorrichtung zugeordnete Anzeigevorrichtung
nicht aktiviert ist. Diese kann beispielsweise erst dann aktiviert werden, wenn
die Bedieneinheit vom Kochfeld abgenommen wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass
lediglich die in der Energieversorgungsvorrichtung und insbesondere in dem Kochfeld
angeordnete Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige die einzige ist, welche
auch zur Restwärmeanzeige vorgesehen ist, wenn die Bedieneinheit auf dem Kochfeld
platziert ist und insbesondere über der Anzeigevorrichtung angeordnet ist.
Es kann dann vorgesehen sein, dass die Bedieneinheit einen Lichtleiter oder eine
Aussparung aufweist, mit welchem oder durch welche, das Licht der Anzeigevorrichtung
durch die Bedieneinheit auf deren Oberseite erkennbar ist.
In dem Träger kann in vorteilhafter Weise eine Öffnung beziehungsweise
ein Loch ausgebildet sein, in welcher die erste Teileinheit positioniert ist. Dadurch
wird die erste Teileinheit als separates Modul bereitgestellt und ist lösbar
in dem Träger angeordnet. Dadurch kann ein schneller Aus- und Einbau der ersten
Teileinheit aus dem Träger ermöglicht werden.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die erste Teileinheit in den Träger
integriert ist. Aber auch eine dauerhafte Klebeverbindung oder dergleichen kann
als Ausgestaltung im Hinblick auf eine integrierte Anordnung der ersten Teileinheit
in dem Träger vorgesehen sein.
Die Anzeigevorrichtung umfasst bevorzugter Weise zumindest eine Lichtquelle.
Die Lichtquelle kann als Leuchtdiode (LED) ausgebildet sein. Es kann auch vorgesehen
sein, dass die Anzeigevorrichtung zumindest einen Lichtleiter aufweist, welcher
in die erste Teileinheit integriert ist. Beispielsweise kann dabei vorgesehen sein,
dass der Lichtleiter in die erste Teileinheit eingespritzt ist. Dies ermöglicht
eine mechanisch stabile Anordnung des Lichtleiters und eine kostengünstige
Fertigung im Hinblick auf die Anordnung der Anzeigevorrichtung in der ersten Teileinheit.
Durch eine Kombination aus Lichtquelle und Lichtleiter kann eine Ausgestaltung ermöglicht
werden, bei der die Lichtquelle an verschiedenster Position angeordnet sein kann
und das Licht durch den Lichtleiter an die gewünschte Stelle im Hinblick auf
eine optimale Erkennung der Restwärmeanzeige geleitet werden kann.
Vorzugsweise ist die Energieversorgungsvorrichtung zur induktiven
Energieversorgung der Bedieneinheit ausgebildet und weist neben der ersten Teileinheit
eine zweite Teileinheit auf, welche in der Bedieneinheit angeordnet ist. Vorzugsweise
umfasst die erste Teileinheit dazu einen ringförmig ausgebildeten Wicklungskern
mit einer Spule, wobei zumindest ein Element der Anzeigevorrichtung zentriert innerhalb
einer Öffnung des ringförmigen Wicklungskerns angeordnet ist. Bevorzugt
ist dabei vorgesehen, dass der Wicklungskern sowie die Spule und das zumindest eine
Element der Anzeigevorrichtung in einem gemeinsamen Trägermaterial angeordnet
sind. Vorzugsweise sind diese Komponenten in Kunststoff eingebettet oder eingespritzt.
Das zumindest eine Element, insbesondere Lichtemittierende Element, ist derart angeordnet,
dass Licht aus dem Einbettungsmaterial austreten kann. Dazu kann vorgesehen sein,
dass dieses Einbettungsmaterial zumindest bereichsweise lichtdurchlässig ausgebildet
ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass ein zusätzliches Lichtleitelement angeordnet
ist, mit welchem das von der Lichtquelle, welche in der ersten Teileinheit positioniert
ist, aus der ersten Teileinheit herausleitbar ist.
Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine Lichtquelle der
Anzeigevorrichtung außerhalb des ringförmigen Wicklungskerns in der ersten
Teileinheit angeordnet ist. Die Lichtquellen der Anzeigevorrichtung können
dabei bevorzugt segmentartig angeordnet sein. Die Positionierung der Elemente der
Anzeigevorrichtung, insbesondere die Lichtquellen, können somit an verschiedenen
Positionen der ersten Teileinheit angeordnet, insbesondere integriert sein. Dadurch
kann situationsabhängig und abhängig von der Ausgestaltung des Kochfeldes
und der Bedieneinheit sowie der Energieversorgungsvorrichtung eine bedarfsoptimierte
Anordnung ermöglicht werden. Abhängig von dieser Ausgestaltung kann dann
situationsabhängig eine bestmögliche und stets sichere Restwärmeanzeige
erreicht werden, welche zuverlässig erkannt werden kann.
Zumindest ein Element, insbesondere eine Lichtquelle, der Anzeigevorrichtung
ist bevorzugt benachbart zu einem oberen Randbereich der ersten Teileinheit angeordnet.
Dies ermöglicht eine relativ einfache Kontaktierung und Energiezuführung
zu einer Lichtquelle der Anzeigevorrichtung und eine gute Erkennung der leuchtenden
Lichtquelle.
Die Elemente der Anzeigevorrichtung, insbesondere die Lichtquellen,
können lösbar mit der ersten Teileinheit verbunden sein. Beispielsweise
kann dabei eine Steckverbindung oder eine Schraubverbindung vorgesehen sein. Es
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass zumindest eine Lichtquelle der Anzeigevorrichtung
unlösbar mit der ersten Teileinheit verbunden ist und beispielsweise in die
erste Teileinheit integriert ist. Die gesamte erste Teileinheit kann dann bevorzugt
als einstückiges Modul bereitgestellt werden.
Das Element, insbesondere eine Lichtquelle, der Anzeigevorrichtung
kann jedoch auch benachbart oder bündig mit einer dem Kochfeld zugewandten
Oberseite der ersten Teileinheit angeordnet sein. Energieversorgungsleitungen für
diese Lichtquelle können dann ebenfalls in dem Trägermaterial beziehungsweise
Einbettungsmaterial der ersten Teileinheit integriert sein. Bei dieser oberflächennahen
Anordnung der Lichtquelle kann eine Lichtauskopplung aus der ersten Teileinheit
auch ohne zusätzliche Lichtleitkörper ermöglicht werden.
Die erste Teileinheit kann bündig mit der Oberseite des Trägers
angeordnet sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass die erste Teileinheit derart
angeordnet ist, dass es sich zumindest bereichsweise über das Niveau der Oberseite
des Trägers erstreckt und somit über das Niveau der Oberseite hinausragt.
Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die erste Teileinheit zumindest bereichsweise
vertieft zu dieser Oberseite des Trägers angeordnet ist. Bei den Ausgestaltungen,
welche entweder eine vertiefte oder eine erhabene Anordnung der ersten Teileinheit
im Vergleich zu dem Niveau der Oberseite des Trägers darstellen, kann dadurch
eine Zentrierung und stabile Positionierung der Bedieneinheit erreicht werden, wenn
diese auf dem Kochfeld positioniert ist.
Bei der Ausgestaltung, bei der sich die erste Teileinheit über
das Niveau der Oberseite des Trägers erstreckt, kann ein Randbereich der Oberseite
bevorzugt vollständig umlaufend abgeschrägt sein. Durch
diese abgeschrägte Ausbildung kann auch bei seitlicher Betrachtung der Restwärmeanzeige
eine zuverlässige Erkennung einer leuchtenden oder nicht leuchtenden Lichtquelle
erkannt werden.
Der Träger ist bevorzugt aus Glaskeramik oder Glas ausgebildet
und weist zumindest eine Kochzone auf, auf der der Zubereitungsbehälter zum
Zubereiten von in dem Zubereitungsbehälter befindlichen Zubereitungsgut aufstellbar
ist. Die Anzeigevorrichtung ist insbesondere zur Restwärmeanzeige dieser Kochzone
ausgebildet.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Anzeigevorrichtung zumindest
zwei Lichtquellen aufweist, welche abhängig von der Restwärme des Kochfeldes
aktivierbar sind. So kann vorgesehen sein, dass bei noch relativ warmem Kochfeld
beide Lichtquellen leuchten und nach einem vorgebbaren Zeitintervall oder nach einer
vorgebbaren Temperaturabnahme des Kochfeldes eine der beiden Lichtquellen abschaltet
und nach einer weiteren vorgebbaren Zeitdauer auch die zweite Lichtquelle abschaltet,
um dadurch das sukzessive Abkühlen des Kochfeldes zu verdeutlichen.
Bevorzugt ist die Anzeigevorrichtung segmentartig ausgebildet und
weist zumindest eine derartige Anzahl von Anzeigemodulen mit jeweils zumindest einer
Lichtquelle auf, welche der Anzahl der Kochzonen des Kochfelds entspricht. Jedes
Anzeigemodul ist dann für die Restwärmeanzeige der zugeordneten Kochzone
vorgesehen. Jedes Segment ist vorteilhafter Weise einer Kochzone zugeordnet. Bevorzugt
sind die Segmente örtlich derart angeordnet, dass sie der örtlichen Anordnung
der Kochzonen auf dem Kochfeld entsprechen. Die Zuordnung, welche der Kochzonen
des Kochfeldes nach dem Abschalten noch eine Restwärme aufweist, ist dann zuverlässig
und einfach zu erkennen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Kochfeldes;
2 eine Schnittdarstellung durch ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Kochfeldes;
3a bis 3c verschiedene
Ausgestaltungen eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen
Kochfeldes; und
4 verschiedene Ausgestaltungen eines vierten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Kochfeldes.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
In 1 ist in schematischer Darstellung
eine Bedieneinheit 1 gezeigt, welche zum Betätigen, Einstellen und
Überwachen von Funktionen eines Kochfeldes 2 und eines das Kochfeld
2 umfassenden Kochgerätes, insbesondere einen Backofen, ausgebildet
ist. Die Bedieneinheit 1 umfasst dazu nicht dargestellte Bedienelemente
sowie ein Display. Das Kochfeld 2 kann durch die Bedieneinheit
1 auch ausgeschaltet werden. Um bei einer nicht ordnungsgemäßen
Funktionsweise der Elektronik, insbesondere der Bedieneinheit, auch eine sichere
Abschaltung des Kochfeldes 2 oder einzelner Kochzonen 21 bis
24 gewährleisten zu können, weist das Kochfeld 2 zusätzlich
einen daran fest angeordneten Hauptschalter (nicht dargestellt) auf, mit welchem
eine derartige Abschaltung erfolgen kann. Die Funktion der Anzeigevorrichtung zur
Restwärmeanzeige des Kochfeldes 2 ist von der Betätigung des
Hauptschalters nicht beeinflusst.
Das Kochfeld 2 umfasst im Ausführungsbeispiel vier Kochzonen
21, 22, 23 und 24. Auf der Kochzone
24 ist ein Zubereitungsbehälter in Form eines Kochtopfes
25 abgestellt.
Die Bedieneinheit 1 ist als separates Modul ausgebildet und
auf einer Oberseite 2a des Kochfeldes 2 positionierbar, von dort
wieder abnehmbar und zur drahtlosen Kommunikation ausgebildet. Zur Energieversorgung
der Bedieneinheit 1 ist eine Energieversorgungsvorrichtung 3 vorgesehen,
welche eine erste Teileinheit 31, welche in dem Kochfeld 2 angeordnet
ist, und eine zweite Teileinheit 32, welche in der Bedieneinheit
1 angeordnet ist, umfasst. Im Ausführungsbeispiel ist die Energieversorgungsvorrichtung
3 zur induktiven Energieversorgung der Bedieneinheit 1 ausgebildet.
Die erste Teileinheit 31 ist in einer Öffnung
26 im Kochfeld 2 befestigt. Die Bedieneinheit 1 ist im
Bereich der ersten Teileinheit 31 auf die Oberseite 2a des Kochfelds
2 aufsetzbar.
Die Energieversorgungsvorrichtung 3 umfasst eine Anzeigevorrichtung
(in 1 nicht dargestellt) zur Restwärmeanzeige
des Kochfeldes 2, insbesondere der Kochzonen 21 bis
24. Die Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige ist im Ausführungsbeispiel
in der ersten Teileinheit 31 angeordnet.
In 2 ist eine Schnittdarstellung durch
eine auf das Kochfeld 2 aufgesetzte Bedieneinheit 1 gezeigt. Der
Ausschnitt zeigt dabei die erste Teileinheit 31, welche im Ausführungsbeispiel
als einstückiges Modul ausgebildet ist und als Trägermaterial einen Kunststoff
311 aufweist. In diesen Kunststoff 311
ist eine erhabene Zentriererhebung 312 ausgebildet, in
welche die Bedieneinheit 1 aufgestellt ist. Dadurch kann eine positionsgenaue
und zentrierte Anordnung der Bedieneinheit 1 ermöglicht werden.
In diese erste Teileinheit 31 ist ein ringförmiger Wicklungskern
313 angeordnet. Der ringförmige Wicklungskern 313 ist in
seinem Querschnittprofil in Radialrichtung U-förmig ausgestaltet. Seine beiden
ringförmigen Seitenschenkel halten eine Leiterplatte 315, welche eine
Primärspule 316 umfasst. Die Primärspule 316 läuft
spiralförmig zwischen den beiden Schenkeln des ringförmigen Wicklungskernes
313 und ist mit Hilfe von zwei nicht dargestellten Kontaktstellen mit zwei
Leitungen 314 verbunden, durch die die Primärspule 316 an
eine nicht gezeigte Spannungsquelle angeschlossen ist.
Darüber hinaus ist in der ersten Teileinheit 31 eine
Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige der Kochzone 24 angeordnet,
welche eine Lichtquelle 317 aufweist, welche als Leuchtdiode ausgebildet
ist. Diese Lichtquelle 317 wird über nicht dargestellte Stromzuführungen
mit Energie versorgt. Im Ausführungsbeispiel ist diese Lichtquelle
317 zentriert in der ersten Teileinheit 31 angeordnet. Insbesondere
ist die Lichtquelle 317 dabei innerhalb des ringförmigen Wicklungskernes
313 positioniert. Die symmetrische Anordnung im Hinblick auf die zentrierte
Positionierung ist dadurch zu erkennen, dass die Symmetrieachse A durch die Lichtquelle
317 verläuft. Darüber hinaus ist die Lichtquelle 317
auch im Bereich der Zentriererhebung 312 angeordnet, wodurch der Lichtaustritt
der von der Lichtquelle 317 emittierten Lichtstrahlen optimiert wird. Das
Licht der Lichtquelle 317 wird dabei in Richtung der Zentriererhebung
312 emittiert und kann aufgrund dieser Erhebung auch bei schräger
Betrachtung des Kochfeldes 2 gut erkannt werden.
Die in der Bedieneinheit 1 enthaltene zweite Teileinheit
32 weist eine Zentriermulde 321 auf, welche auf der Zentriererhebung
312 aufsitzt.
Des Weiteren ist in der zweiten Teileinheit 32 eine Mehrzahl
an Kernelementen 322 angeordnet, welche in der Querschnittdarstellung ebenfalls
ein U-förmiges Profil aufweisen. Zwischen den Schenkeln dieser U-Form dieser
Kernelemente 322 ist eine Sekundärspule 323 auf einer Leiterplatte
324 angeordnet, wobei die Sekundärspule 323 ebenfalls spiralförmig
gewickelt ist. Die Funktionsweise dieser induktiven Energieversorgungsvorrichtung
3 ist bekannt und funktioniert in üblicher Weise. Auch in dieser Ausgestaltung
ist somit die Lichtquelle 317 in dem Kochfeld 2 fest integriert
und auch dann dort positioniert, wenn die Bedieneinheit 1 von der Oberseite
2a des Kochfeldes 2 abgenommen wird. Die Lichtquelle
317 ist daher in vertikaler Richtung unterhalb der Bedieneinheit
1 angeordnet.
In allen Ausführungsbeispielen ist das Kochfeld 2 mit
einem plattenartigen Träger 2b ausgebildet, in welchem die Kochzonen
21 bis 24 integriert sind und auf welchem der Zubereitungsbehälter
beziehungsweise der Kochtopf 25 abstellbar ist. Die Oberseite
2a des Kochfeldes 2 stellt somit auch eine Oberseite des Trägers
2b dar. Im Ausführungsbeispiel ist der Träger 2b als
Glaskeramik ausgebildet.
Im gemäß 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
umfasst die Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige des Kochfeldes
2 lediglich die Lichtquelle 317 sowie die in üblicher Weise
dafür benötigten elektrischen Zuführungen und Energieversorgungen.
Ausführungsformen eines zweiten Ausführungsbeispiels sind
in den 3a bis 3c gezeigt.
Die 3a bis 3c zeigen dabei
Schnittdarstellungen der verschiedenen Ausführungsalternativen, wo hingegen
die darüber angeordnete Darstellung eine Draufsicht auf die ersten Teileinheiten
31 der Schnittdarstellungen 3a bis
3c zeigt. In der Draufsichtdarstellung ist lediglich
eine Lichtquelle 317 gezeigt, der Wicklungskern 313 und weitere
Elemente aufgrund der Übersichtlichkeit jedoch nicht. Wie aus der Draufsicht
zu erkennen ist, ist in dieser Ausführungsform die erste Teileinheit
31 zumindest im Bereich an der Oberseite 31a rund ausgebildet.
Wie in der Schnittdarstellung gemäß 3a
zu erkennen ist, ist die erste Teileinheit 31 derart in dem Träger
des Kochfeldes 2 angeordnet, dass die Oberseite 2a der Glaskeramik
und die Oberseite 31a der ersten Teileinheit 31 bündig sind.
Darüber hinaus ist bei dieser Ausgestaltung zu erkennen, dass die Anzeigevorrichtung
zur Restwärmeanzeige die Lichtquelle 317 aufweist, welche zentriert
innerhalb einer lochartigen Aussparung 318 des Wicklungskerns
313 angeordnet ist. Im in 3a gezeigten Schnitt
ist diese Lichtquelle 317 im oberen Randbereich 31a der ersten
Teileinheit 31 angeordnet.
In der Schnittdarstellung gemäß 3b
ist eine weitere Ausgestaltung des zweiten Ausführungsbeispiels gezeigt, bei
der sich die erste Teileinheit 31 über das Niveau der Oberseite
2a hinaus erstreckt und somit erhaben über dieser Oberseite
2a positioniert ist. Darüber hinaus ist die Oberseite 31a
der ersten Teileinheit 31 an einem Randbereich 31c vollständig
umlaufend abgeschrägt ausgebildet. Auch bei relativ flachem Betrachtungswinkel
kann dadurch zuverlässig erkannt werden, ob die Lichtquelle 317 eingeschaltet
oder ausgeschaltet ist.
In 3c ist eine weitere Ausführungsform
gezeigt, bei der die erste Teileinheit 31 vertieft zur Oberseite
2a angeordnet ist. Des Weiteren ist die Lichtquelle benachbart zu einem
Bodenbereich 31b angeordnet. Durch die nicht bündige Anordnung der
ersten Teileinheit 31 gemäß der Ausführungsformen in
den 3b und 3c kann wiederum
eine sichere positionsgenaue Aufstellung der Bedieneinheit 1 ermöglicht
werden, indem die Bedieneinheit 1 komplementär zu den gezeigten Ausgestaltungen
ausgebildet ist und entsprechend aufgesetzt wird. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
gemäß 3a und 3c
ist die Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige unterhalb der auflegbaren Elektronik
und somit unterhalb der Bedieneinheit 1 angeordnet und nicht entfernbar.
In 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Kochfeldes gezeigt, bei dem die erste Teileinheit
31 in einer Öffnung 26 (1) des
Trägers 2b bündig mit der Oberseite 2a angeordnet ist.
Auch hier können jedoch auch Ausgestaltungen vorgesehen sein, bei der eine
nicht bündige Anordnung der ersten Teileinheit 31 mit der Oberseite
2a konzipiert ist.
Im Unterschied zur Darstellung und Ausgestaltung der Anzeigevorrichtung
in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen weist die Anzeigevorrichtung gemäß
4 eine Mehrzahl an Lichtquellen auf. Im Ausführungsbeispiel
sind in der Schnittdarstellung drei Segmente 317a, 317b und
317c gezeigt, welche jeweils zumindest eine Lichtquelle umfassen. Das erste
Segment 317a ist mittig zentriert in einer Aussparung 318 des
ringförmigen Wicklungskernes 313 angeordnet. Die beiden weiteren im
Schnitt zu erkennenden Segmente 317b und 317c sind außerhalb
des ringförmigen Wicklungskernes 313 in der ersten Teileinheit
31 integriert. Wie dabei zu erkennen ist, sind diese beiden Segmente
317b und 317c benachbart zur Oberseite 31a der ersten
Teileinheit 31 ausgebildet. Durch diese Ausführung kann eine Segmentierung
der Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige um den Wicklungskern
313 herum dahingehend ermöglicht werden, dass jeder Kochzone
21 bis 24 eine eigene Anzeige zugeordnet ist.
Über der in 4 gezeigten Schnittdarstellung
sind drei Draufsichtdarstellungen gezeigt, welche verschiedene Ausführungsformen
der ersten Teileinheit 31 zeigen und wiederum der Übersichtlichkeit
dienend lediglich Komponenten der Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige zeigen.
In der mittig dargestellten Draufsicht ist die explizite Ausgestaltung
der darunter gezeigten Schnittdarstellung verdeutlicht. In der Aussparung
318 ist mittig das Segment 317a angeordnet. Die Anordnung der
Segmente 317b bis 317e der Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige
ist ebenfalls zu erkennen. Dabei sind diese Segmente 317b bis
317e bogenförmig ausgebildet und können sowohl lediglich eine
Lichtquelle aufweisen als auch jeweils mehrere umfassen. Die Segmente
317a bis 317e können auch als Module ausgebildet sein. Ebenso
können Lichtleiterelemente vorgesehen sein, welche die gezeigte Ausgestaltung
ermöglichen.
In der links davon gezeigten Draufsichtdarstellung ist eine Ausführungsform
der ersten Teileinheit 31 gezeigt, bei der ebenfalls zumindest ein Segment
317f auch außerhalb des ringförmigen Wicklungskernes
313 angeordnet ist. Das Segment 317f ist bei dieser Ausgestaltung
ein vollständig umlaufender Ring, welcher ebenfalls eine Mehrzahl an Lichtquellen
aufweisen kann.
Darüber hinaus ist in der rechten Draufsichtdarstellung eine
eckige Ausgestaltung der ersten Teileinheit 31 gezeigt. Auch hier ist eine
segmentartige Anordnung von Segmenten 317g bis 317j der Anzeigevorrichtung
gezeigt, wobei hier beispielhaft eine Ausführung dargestellt wird, wenn die
Glaskeramik beziehungsweise der Träger überspritzt wird und ein nicht
rundes Loch zum Anordnen der ersten Teileinheit 31 aufweist.
Bei den Ausführungen der Draufsichten in der Mitte und rechts
davon können die Segmente 317b bis 317d bzw. die Segmente
317g bis 317j jeweils einzelnen Kochzonen 21 bis
24 zugeordnet werden und zur Restwärmeanzeige der zugeordneten Kochzonen
21 bis 24 verwendet werden. So kann beispielsweise das Segment
317e bzw. das Segment 317h zur Restwärmeanzeige der Kochzone
22 (1) ausgebildet sein. Entsprechend können
die Segmente 317b bzw. 317g zur Restwärmeanzeige der Kochzone
21 ausgebildet sein. Dadurch kann auch eine örtliche Zuordnung und
leichte Erkennbarkeit, welche der Kochzonen 21 bis 24 noch eine
Restwärme aufweisen, ermöglicht werden.
Durch die Erfindung kann eine kompakte Ausgestaltung einer Energieversorgungsvorrichtung
zusammen mit einer Anzeigevorrichtung zur Restwärmeanzeige eines Kochfeldes
ermöglicht werden, bei der die Energieversorgungsvorrichtung zur Energieversorgung
einer separaten Bedieneinheit vorgesehen ist. Durch dieses grundlegende Konzept
kann auch eine sehr hohe Designfreiheit der einzelnen Komponenten ermöglicht
werden.