Die Erfindung betrifft ein zur spanenden Bearbeitung eines Werkstücks
bestimmtes Werkzeug mit einer geometrisch bestimmten Schneide, welches eine Spanfläche
und zumindest eine Freifläche aufweist.
Bei der spanenden Bearbeitung eines Werkstückes, beispielsweise
aus einem gehärteten Stahl, mittels des mit einer geometrisch bestimmten Schneide
ausgestatteten Werkzeuges kommt es infolge des Werkzeugsverschleißes zur Ausprägung
von Zugeigenspannungen in der Werkstückrandzone. Ursache hierfür ist die
mit einer zunehmenden Verschleißmarkenbreite der Freifläche bzw. mit der
zunehmenden Kontaktfläche zwischen dem Werkzeug und dem Werkstück ansteigende
thermomechanische Beanspruchung des Werkstücks.
Ab einer werkstoffspezifischen kritischen Verschleißmarkenbreite
führt der linear ansteigende Freiflächenverschleiß zu einer negativen
Veränderungen der Bauteilrandzone durch Bildung unerwünschter Anlasszonen
oder sogar Neuhärtungszonen. Diese Effekte können beispielsweise durch
Messung von Eigenspannungen in dem betroffenen Werkstückbereich detektiert
werden.
Es zeigt sich zudem, dass die Zerspankraftkomponenten sehr stark von
dem Werkzeugverschleiß abhängen. Dies führt zu extrem hohen Pressungen
im Kontaktbereich zwischen dem Werkstück und der Werkzeugfreifläche mit
der Folge einer hohen mechanischen und thermischen Belastung der Werkstückrandzone.
Diese Beanspruchungen beeinflussen unter anderem auch die erreichbaren Genauigkeiten
bei der spanenden Bearbeitung eines Werkstücks, insbesondere von hartgedrehten
Bauteilen.
In der Werkstückoberfläche können bei der geometrisch
bestimmten Hartbearbeitung bereits ab einer Verschleißmarkenbreite von 0,05
mm Zugeigenspannungen auftreten. Ab einer Verschleißmarkenbreite von 0,1 mm
treten zudem häufig Gefügeänderungen auf. In der Praxis wird eine
Verschleißmarkenbreite des Werkzeuges ab 0,2 mm als besonders kritisch für
die Bauteilqualität gehärteter Werkstücke angesehen.
In der Praxis sind bereits zahlreiche Versuche unternommen worden,
das Verschleißverhalten von geometrisch bestimmten Werkzeugen für die
Hartbearbeitung zu verbessern. Beispielsweise kann durch geeignete Beschichtungen
oder den Einsatz verschleißmindernder Werkzeugmaterialien der Verlauf bis zur
Entstehung der kritischen Verschleißmarkenbreite verzögert werden.
Die DD 27 76 22 A1
beschreibt eine Werkzeugschneide mit reduzierter Kontaktlänge auf der Spanfläche.
Hierzu hat die Spanfläche einen der Schneidkante zugewandten konvexen kreisbogenförmigen
Spanflächenabschnitt, dem sich ein ebener Spanflächenabschnitt anschließt.
Mit zunehmendem Freiflächenverschleiß ergibt sich ein gegenüber dem
ursprünglichen Spanwinkel größerer Spanwinkel, so dass die Schnittkraft
trotz erhöhter Reibung auf der Freifläche nur wenig größer wird.
Durch die EP 01 60 278 A2
ist es ferner bekannt, bei einem auswechselbaren Schneidwerkzeug im Bereich der
einer Eck-Schneidkante sowie der sich daran beiderseits anschließenden Hilfs-Schneidkanten
zugeordneten Seitenflächen eine gegenüber der Ebene der geneigten Seitenfläche
zurückspringende Fixierfläche zu schaffen. Diese zurückspringende
Fixierfläche erstreckt sich von der Rückweise des Schneidwerkzeuges bis
zur Mitte der Seitenfläche. Auf diese Weise wird erreicht, die zur zuverlässigen
und optimalen Fixierung des austauschbaren Schneidwerkzeuges erforderliche Schleifbearbeitung
nicht über die gesamte Seitenfläche zu erstrecken, sondern auf den der
Vorderseite benachbarten Bereich bis etwa zur Schneidwerkzeugmittelebene zu beschränken,
so dass die Bearbeitung vereinfacht und die Bearbeitungsdauer verkürzt werden
kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Werkzeug zur spanenden
Bearbeitung zu schaffen, durch welches der unvermeidliche Verschleiß wesentlich
reduziert bzw. verzögert wird. Insbesondere soll die Einsatzdauer bis zum Erreichen
der kritischen Verschleißmarkenbreite wesentlich verlängert und damit
die Werkzeugkosten vermindert und die Bauteilqualität verbessert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem zur spanenden
Bearbeitung eines Werkstücks bestimmten Werkzeug mit einer geometrisch bestimmten
Schneide, welches eine Spanfläche und zumindest eine Freifläche aufweist,
gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Freifläche
innerhalb der jeweiligen, durch den Bearbeitungsfall vorbestimmten kritischen Verschleißmarkenbreite
der Freifläche zumindest zwei in verschiedenen Ebenen angeordnete Bereiche
aufweist, wobei der zweite, der Schneide abgewandte Bereich, gegenüber dem
ersten, der Schneide benachbarten Bereich, zurückgesetzt ist. Die Erfindung
geht dabei von der Überlegung aus, dass aufgrund des zurückgesetzten zweiten
Bereichs die Verschleißmarkenbreite nur langsam fortschreitet und sich die
Verschleißmarkenbreite bis zum Erreichen der kritischen Verschleißmarkenbreite
über einen vergleichsweise langen Bearbeitungszeitraum nur geringfügig
ändert. Demgegenüber hat sich gezeigt, dass die Größe der Verschleißmarkenbreite
für die maximale Einsatzdauer des Werkzeuges entscheidend ist. Indem nun erfindungsgemäß
der erste Bereich der Freifläche gegenüber dem Werkstück vorspringend
ausgestaltet ist, verändert sich die Verschleißmarkenbreite nach einem
zunächst dem Stand der Technik entsprechenden Verlauf über einen erheblichen
Schnittzeitraum nur sehr geringfügig. Insbesondere ändert sich also die
Verschleißmarkenbreite erst dann erheblich, wenn der vorspringende erste Bereich
derart abgetragen ist, dass die Ebenen der beiden Bereiche im Wesentlichen übereinstimmen.
Der erste Bereich kann dabei auf die Umgebung der Schneidenecke beschränkt
sein oder sich über die gesamte Länge der Schneide erstrecken. Neben der
deutlichen Verlängerung der Werkzeugstandzeit ergeben sich durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung eine Reduzierung der Werkzeugkosten sowie der Werkzeugwechselkosten.
Weiterhin wird auch die Bauteilqualität der so bearbeiteten Werkstücke
entscheidend verbessert, insbesondere auch bei der Zerspanung gehärteter Stähle,
wie beispielsweise Wälzlagerstahl.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
wird dadurch erreicht, dass das Werkzeug einen die beiden Bereiche verbindenden
Übergangsbereich aufweist. Hierdurch wird eine dem zu erwartenden Werkzeugverschleiß
angepasste Geometrie erreicht, durch die zugleich eine sprunghafte Änderung
der Verschleißmarkenbreite ausgeschlossen ist. Der Übergangsbereich kann
dabei grundsätzlich eine beliebige Formgebung und Oberflächenbeschaffenheit
aufweisen und beispielsweise auch eine konkave oder konvexe Ausformung umfassen.
Der Verlauf des Übergangsbereichs ist wesentlich auch durch die
erforderliche Belastbarkeit des Werkzeuges in Bereich der Schneide bestimmt. Besonders
vorteilhaft ist es daher, wenn der Übergangsbereich einen Winkel von zumindest
10° gegenüber dem ersten Bereich der Freifläche einschließt.
Hierdurch wird eine vergleichsweise geringe Materialschwächung im Bereich der
Schneidkante ebenso wie ein dem fortschreitenden Verschleiß angepasster Abstand
der jeweiligen Ebenen der beiden Bereiche erreicht.
Dabei ist es besonders praxisgerecht, wenn der Übergangsbereich
einen stetigen Verlauf aufweist, um so im Wesentlichen gleich bleibende Bearbeitungsergebnisse
bei der spanenden Bearbeitung des Werkstücks sicherzustellen. Insbesondere
werden dadurch kurzfristige Änderungen der Zerspanungskräfte vermieden.
Die jeweiligen Ebenen der beiden Bereiche könnten zueinander
geneigt verlaufen. Besonders zweckmäßig ist es hingegen, wenn die beiden
Ebenen im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und daher die Grundform des
erfindungsgemäßen Werkzeuges von den aus dem Stand der Technik bekannten,
insbesondere handelsüblichen Werkzeugen nur sehr geringfügig abweicht.
Die Handhabung sowie die Herstellung des erfindungsgemäßen Werkzeuges
wird auf diese Weise wesentlich vereinfacht.
Weiterhin wird eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Werkzeuges dadurch geschaffen, dass der erste Bereich zumindest abschnittsweise
konvex und der zweite Bereich zumindest abschnittsweise konkav ausgeführt ist.
Die Formgebung ermöglicht dabei eine individuelle Anpassung an unterschiedliche
Einsatzbedingungen, insbesondere Werkstoffe, wobei der zeitliche Verlauf der Verschleißmarkenbreite
nicht allein durch die Geometrie des Werkzeuges vorbestimmt ist, sondern in Abhängigkeit
des eingestellten Spanwinkels von dem Bediener angepasst werden kann.
Die Ausformung der beiden Bereiche könnte auf die Hauptfreifläche
beschränkt sein. Besonders viel versprechend ist jedoch darüber hinaus
eine Abwandlung, bei der die beiden Bereiche einer Hauptfreifläche und/oder
einer Nebenfreifläche zugeordnet sind, um so eine Anpassung an den dreidimensionalen
Verschleiß im Umfeld der Schneidenecke zu ermöglichen. Insbesondere kann
hierzu der Verlauf der beiden Bereiche unabhängig von der Haupt- und Nebenschneide
bestimmt werden.
Eine andere, ebenfalls in vorteilhafter Weise realisierbare Ausgestaltung
wird dadurch erreicht, dass zumindest einer der beiden Bereich eine Beschichtung
oder einen Formkörper zur Verbesserung der mechanischen Belastbarkeit aufweist,
welche reibungsmindernde oder thermisch isolierende Eigenschaften aufweisen. Die
Beschichtung oder der Formkörper kann bei einer speziellen Ausgestaltung einen
optimalen Übergang zwischen der Ebene des ersten und des zweiten Bereichs erzielen,
um so die Belastbarkeit des Werkzeuges, insbesondere der Schneide zu verbessern.
Zugleich wird die Beschichtung oder der Formkörper jedoch derart ausgewählt,
dass diese keine oder lediglich sehr geringe Reibungskräfte oder thermische
Energie übertragen. Beispielsweise kann sich die Beschichtung oder der Formkörper
aufgrund der wachsenden Verschleißmarkenbreite in den entsprechenden Abschnitten
der Freifläche ohne weiteres auflösen, so dass die darunter liegende Fläche
des entsprechenden Bereichs mit dem Werkstück in Kontakt kommt.
Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu. Zur
weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
1 ein erfindungsgemäßes Werkzeug in einer
perspektivischen Darstellung;
2 das in 1 gezeigte Werkzeug
in einer teilweise geschnittenen Draufsicht;
3 das in 2 gezeigte Werkzeug
in einer entlang der Linie III-III geschnittenen Ansicht;
4 den zeitlichen Eigenspannungsverlauf des Werkstücks
in der Oberfläche bei Verwendung des in 1 gezeigten
Werkzeuges sowie eines Werkzeuges nach dem Stand der Technik;
5 den zeitlichen Verlauf der Verschleißmarkenbreite
des Werkzeuges bei Verwendung des in 1 gezeigten Werkzeuges
sowie eines Werkzeuges nach dem Stand der Technik.
Das erfindungsgemäße Werkzeug 1 wird nachstehend
anhand der 1 bis 3 dargestellt,
wobei die 1 eine perspektivische Darstellung,
2 eine vergrößerte Draufsicht und
3 eine entlang der Linie III-III geschnittene Darstellung
des jeweils lediglich abschnittsweise gezeigten Werkzeuges 1 zeigt. Als
eine wesentliche Größe zur Bestimmung des fortschreitenden Verschleißes
dient die Verschleißmarkenbreite VBzul in einer Freifläche
2 als Kontaktfläche zwischen dem Werkzeug 1 und einem Werkstück
7. Mit der zunehmenden Verschleißmarkenbreite infolge des Werkzeugsverschleißes
kann es bei der spanenden Bearbeitung bestimmter Werkstoffe zur Ausprägung
von unerwünschten Zugeigenspannungen in der Werkstückrandzone kommen.
Die Freifläche 2 des Werkzeuges 1 weist innerhalb der durch
die vorbestimmte kritische Verschleißmarkenbreite VBzul festgelegten
Grenzen zumindest zwei in verschiedenen Ebenen angeordnete Bereiche 3,
4 auf, wobei der zweite, einer Schneide 5 bzw. einer Spanfläche
8 abgewandte Bereich 4 gegenüber dem ersten, der Schneide
5 benachbarten Bereich 3 zurückspringend verläuft. Die
Verschleißmarkenbreite wächst daher bei der Zerspanung in Vorschubrichtung
f nicht stetig an. Vielmehr ändert sich die Verschleißmarkenbreite über
einen bestimmten Verschleißzeitraum nur geringfügig, bis letztlich bei
fortschreitendem Verschleiß die kritische Verschleißmarkenbreite VBzul
erreicht wird. Das Werkzeug 1 kann dadurch wesentlich länger eingesetzt
werden. Die beiden Bereiche 3, 4 sind dabei durch einen Übergangsbereich
6 mit einem konvexen, stetigen Verlauf verbunden, welcher entsprechend
den jeweiligen Einsatzbedingungen, insbesondere auch in Abhängigkeit des ausgewählten
Einstellwinkels &kgr; ausgeformt sein kann.
Ergänzend zeigen die 4 und
5 jeweils in einer Diagrammdarstellung den zeitlichen
Verlauf der in das Werkstück eingebrachten Eigenspannungen sowie der Verschleißmarkenbreite
bei der spanenden Bearbeitung mittels des in 1 gezeigten
Werkzeuges 1 einerseits und eines Werkzeuges nach dem Stand der Technik
andererseits. Zu erkennen ist der ab Erreichen einer bestimmten Verschleißmarkenbreite
entsprechend dem in der 1 gezeigten Übergangsbereich
6 wesentlich verzögerte weitere Anstieg sowohl der Eigenspannungen
als auch der Verschleißmarkenbreiten. Die kritische Verschleißmarkenbreite
VBzul wird demnach erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erreicht
entsprechend einer zusätzlichen Zerspanzeit t.