| Dokumentenidentifikation |
DE102006020913A1 08.11.2007 |
| Titel |
Desinfektion von rohem und wenig geklärtem Abwasser |
| Anmelder |
Rudolph, Karl-Ulrich, Prof., 58313 Herdecke, DE |
| Erfinder |
Rudolph, Karl-Ulrich, Prof., 58313 Herdecke, DE |
| DE-Anmeldedatum |
05.05.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006020913 |
| Offenlegungstag |
08.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.11.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
C02F 9/12(2006.01)A, F, I, 20060505, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
C02F 1/32(2006.01)A, L, I, 20060505, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine der anwendbaren Technologien zur Abwasserdesinfektion ist die Bestrahlung mit UV-Licht (UV), wobei das Abwasser an UV-Lampen vorbeigelenkt wird und im Abwasser enthaltene Keime geschädigt werden oder absterben. Nach vorherrschender Fachmeinung können im Abwasser enthaltene Partikel (durch Beschattungswirkung o. Ä.) Keime schützen können, so dass die Desinfektion mit UV erst nach weitgehender Klärung möglich wird. Die vorliegende Erfindung besteht in einer Änderung der bislang praktizierten Technologie zur Abwasserdesinfektion mit UV: (i) Zur Desinfektion gelangen kann auch schlecht geklärtes Abwasser oder Rohabwasser nach vorheriger Siebung oder Sedimentation; (ii) das Abwasser wird mehrfach (durch (Teil-)Kreislaufführung) an den UV-Lampen vorbeigeleitet, wodurch Beschattungseffekte o. Ä. ausgeglichen werden; (iii) die längere Verweilzeit im (Teil-)Kreislauf und die Applikation einer höheren Bestrahlungsintensität erzielt eine deutlich über der bisher empfohlenen und eingesetzten liegende UV-Dosis; (iv) der unter (ii) beschriebene Effekt kann auch durch Bewegen der UV-Lampen im Abwasser oder durch Strömungshilfen (Turbulenzen) herbeigeführt werden, wodurch eine mehrfache Bestrahlung von Abwasserpartikeln (von mehreren Seiten) stattfindet. Die Desinfektion von Abwasser ist dort erforderlich, wo dieses in Badegewässer eingeleitet oder wiederverwendet werden soll.
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| Beschreibung[de] |
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Die Desinfektion von Abwasser ist dort erforderlich, wo dieses in
Badegewässer eingeleitet oder wiederverwendet werden soll. Eine der anwendbaren
Abwassertechnologien ist die Bestrahlung mit UV-Licht. Das Abwasser wird bei dieser
bekannten Technologie an UV-Lampen vorbeigeleitet, und die im Abwasser enthaltenen
Keime sterben durch das UV-Licht ab oder werden durch das UV-Licht geschädigt.
Weil im Abwasser enthaltene Partikel durch Beschattungswirkung oder
andere Effekte Keime schützen können, wird nach vorherrschender Fachmeinung
davon ausgegangen, dass die Desinfektion von Abwasser mit UV-Licht (wie auch mit
anderen Verfahren) erst dann möglich wird, wenn das Abwasser vorher weitgehend
geklärt wurde.
Die vorliegende Erfindung besteht in einer Änderung der bislang
praktizierten Technologie zur Desinfektion von Abwasser mit UV, die in folgenden
Punkten besteht:
- 1. Zur Desinfektion gelangen kann nicht nur gut geklärtes Abwasser, sondern
auch wenig geklärtes (schlecht geklärtes) Abwasser oder gar Rohabwasser
nach vorheriger Siebung oder Sedimentation.
- 2. Das Abwasser wird nicht nur einmal an den UV-Lampen vorbeigeleitet, sondern
mehrfach, was durch Teilkreislaufführung oder Kreislaufführung erzielt
werden kann. Dadurch werden evtl. Beschattungseffekte usw. von im Abwasser enthaltenen
Partikeln ausgeglichen.
- 3. Bedingt durch die längere Verweilzeit im (Teil-)Kreislauf, jedoch auch
gleichzeitig durch Applikation durch eine höhere Bestrahlungsintensität
(mehr und/oder stärkere UV-Lampen) wird eine Dosis appliziert, die deutlich
über der bisher empfohlenen und eingesetzten UV-Dosis liegt.
- 4. Der unter 2. beschriebene Effekt kann auch dadurch erreicht werden, dass
die UV-Lampen im Abwasser bewegt werden, oder dass durch Schikanen (Strömungshilfen)
das Abwasser turbulent derart um die Lampen herumgeleitet wird, dass eine mehrfache
Bestrahlung von Abwasserpartikeln (von mehreren Seiten) stattfindet.
Die Anwendung der Erfindung ist dort besonders vorteilhaft, wo Abwasser
knapp ist und deshalb wiederverwendet werden muss, und wo gleichzeitig die örtlichen
Verhältnisse so sind, dass eine zentrale Abwasserklärung mit nachgeschalteter
Wiederverwendung wegen hoher Leitungslängen oder hoher Kosten nicht sinnvoll
erscheint.
Umgekehrt ist die Anwendung der Erfindung weniger vorteilhaft dann,
wenn so viel Wasser verfügbar ist, dass eine Abwasserwiederverwertung sich
von vornherein nicht lohnt, oder dann, wenn zentrale Anlagen zur Abwasseraufbereitung
und -wiederverwendung verfügbar sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch
2 angegeben. Die Berücksichtigung dieser Ausgestaltung erlaubt einen platz-
und energiesparenderen Aufbau der Erfindung.
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| Anspruch[de] |
Desinfektion von rohem und wenig geklärtem Abwasser,
dadurch gekennzeichnet,
dass
1. nicht nur gut geklärtes Abwasser, sondern auch wenig geklärtes (schlecht
geklärtes) Abwasser oder gar Rohabwasser nach vorheriger Siebung oder Sedimentation
zur Desinfektion gelangen kann;
2. das Abwasser nicht nur einmal an den UV-Lampen vorbeigeleitet wird, sondern mehrfach,
was durch Teilkreislaufführung oder Kreislaufführung erzielt werden kann;
3. eine UV-Dosis appliziert wird – durch längere Verweilzeit und eine
höhere Bestrahlungsintensität –, die deutlich über der bisher
empfohlenen und eingesetzten Dosis liegt;
Desinfektion von rohem und wenig geklärtem Abwasser nach Patentanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass der unter 2. in Patentanspruch 1 beschriebene Effekt
auch dadurch erreicht werden kann, dass die UV-Lampen im Wasser bewegt werden, oder
dass durch Schikanen (Strömungshilfen) das Abwasser turbulent derart um die
Lampen herumgeleitet wird, dass eine mehrfache Bestrahlung von Abwasserpartikeln
(von mehreren Seiten) stattfindet.
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