Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fadentrennvorrichtung gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Fadentrennvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 7.
Aus der EP 0 278 561 B1
ist eine Hülsenhalter-Ringmutter bekannt, die am Spindelschaft einer Zwirn-
und Spinnspindel angeordnet ist. Die Hülsenhalter-Ringmutter weist zwei zueinander
beabstandet angeordnete, sich radial nach außen erstreckende umlaufende Vorsprünge
auf, auf deren Mantelfläche achsparallele Nuten vorgesehen sind. Die Nuten
dienen der Führung eines Fadens hin zu einem unterhalb der Vorsprünge
befindlichen Bund, auf dem der Faden durch mehrmaliges Umwinden zu einer Unterwindung
aufgewickelt wird. Zur Durchtrennung des Fadens ist mindestens eine Klinge im Grund
einer Nut des unteren Vorsprungs in vertikaler Position angeordnet, um den Faden
beim Doffen unter einem sehr spitzen Winkel zu durchtrennen. Die mindestens eine
Klinge ist als separates Teil hergestellt. Alternativ erfolgt die Herstellung der
Klinge durch spanabhebende Bearbeitung des umlaufenden Nutgrundes. Dabei lässt
die EP 0 278 561 B1 offen, wie der
Nutgrund des unteren Vorsprungs zur Ausbildung der mindestens einen Klinge bearbeitet
wird. Dem dargestellten Ausführungsbeispiel und der Beschreibung ist lediglich
zu entnehmen, wie die separate Klinge eingesetzt und befestigt wird.
Eine derartig ausgeführte Fadentrennvorrichtung ist in ihrer
Herstellung sehr aufwändig und kostenintensiv, da zur Einbringung der Klinge
eine entsprechende Ausnehmung in den unteren Vorsprung eingearbeitet werden muss,
in der die mindestens eine Klinge befestigt werden kann. Demgegenüber überlässt
es die EP 0 278 561 B1 dem Fachmann,
eine Lösung zu finden, wie die Herstellung in der Beschreibung durch spanabhebende
Bearbeitung des umlaufenden Nutgrundes herausgearbeitete Klinge kostengünstig
und effizient durchzuführen ist. Die Herausarbeitung der für die Klinge
angestrebten Form, insbesondere bei einer zusätzlichen Profilierung der Schneidkante
der Klinge, wie es gemäß der EP
0 278 561 B1 vorgesehen ist, stellt sich dem Fachmann als fertigungstechnisch
nur schwer zu realisieren und entsprechend aufwändig und somit kostenintensiv
dar.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ausgehend vom vorgenannten Stand der
Technik, eine Fadentrennvorrichtung bereitzustellen, die gegenüber dem Stand
der Technik mit geringem konstruktivem Aufwand und kostengünstig herstellbar
ist sowie ein zur Herstellung einer derartigen Fadentrennvorrichtung geeignetes
kostengünstiges Verfahren bereitzustellen.
Dies wird hinsichtlich der Fadentrennvorrichtung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 sowie bezüglich des Verfahrens durch die Merkmale
des Anspruches 7 erreicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen einer solchen Fadentrennvorrichtung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Fadentrennvorrichtung
sieht vor, dass der ringförmige Körper der Fadentrennvorrichtung eine
koaxiale ringnutförmige Ausnehmung besitzt, deren Außendurchmesser sich
nach der dem Spindelschaft abgewandten Seite hin vergrößert und damit
die Rändelung unter Ausbildung V-förmiger Schnittkanten zunehmend ausschneidet,
Derartig ausgebildete Fadentrennvorrichtungen sind auf Grund ihrer einfachen konstruktiven
Ausgestaltung kostengünstig herstellbar, da die Herstellung auf einer spanabhebenden
Maschine durchführbar ist, insbesondere auf Drehautomaten. Dabei führt
die Herausarbeitung der ringnutförmigen Ausnehmung auf der Innenseite der Rändelzähne
zum automatischen Erzeugen der Schneidkanten an den Kerben. Die Schneidkanten laufen
bedingt durch die Neigung der Fläche auf der Innenseite der Rändelung
unter einem spitzen Winkel keilförmig zusammen. Die Keilform begünstigt
das Klemmen und Trennen des Fadens beim Doffen.
Vorzugsweise kann der Außendurchmesser der Ausnehmung kontinuierlich
zunehmen, wodurch auf der dem Spindelschaft zugewandten Seite der Rändelzähne
eine gleichmäßig ausgebildete Fläche entsteht.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Neigung der
Außenkante der Ausnehmung in einem Winkel von weniger als 45°, insbesondere
zwischen 15° und 35°, zur Längsachse des Spindelschaftes verlaufen.
Die Innenseiten der Rändelzähne weisen somit einen konischen Verlauf auf.
Vorzugsweise kann der ringförmige Körper einen hohlzylindrischen
Fortsatz aufweisen, der sich koaxial zur Längsachse des Spindelschaftes erstreckt.
Die Oberfläche des Fortsatzes dient als Unterwindezone für den Faden zur
Vorbereitung des Doffens. Dabei kann die Oberfläche des Fortsatzes mit einer
Profilierung versehen sein. Durch die Profilierung wird eine verbesserte Haftung
des aufgewundenen Fadens in der Unterwindezone erreicht.
In einer alternativen Ausführungsform kann die Fadentrennvorrichtung
als Bestandteil des Wirtels ausgebildet sein. Die einteilige Ausbildung von Wirtel
und Fadentrennvorrichtung stellt neben der bereits beschriebenen Ausführung
der Fadentrennvorrichtung als separates Teil der Spindel eine weitere kostengünstig
herstellbare Alternative zum Stand der Technik dar.
Gemäß Anspruch 7 wird vorgeschlagen, dass zunächst
der ringförmige Körper auf seiner Mantelfläche mit einer umlaufenden
Rändelung versehen wird und dass anschließend die koaxiale ringnutförmige
Ausnehmung durch spanabhebende Bearbeitung hergestellt wird, deren Rändelung
unter Ausbildung V-förmiger Schnittkanten mit zunehmendem Außendurchmesser
ausgeschnitten wird. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt
darin, dass die Schneidkanten in einem Arbeitsgang mit geringem Aufwand ausgebildet
werden können. Die Herstellung der erfindungsgemäßen Fadentrennvorrichtung
erfolgt mittels spanender Bearbeitung eines Ausgangsmateriales, welches vorzugsweise
auf einem Drehautomaten bearbeitet wird, wodurch die Herstellung kostengünstig
und in großer Stückzahl ermöglicht wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Fadentrennvorrichtung;
2 eine Teilschnittansicht der Innenseite der Fadentrennvorrichtung
gemäß 1;
3 eine Teilschnittansicht der Außenseite der Fadentrennvorrichtung
gemäß 1;
4 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
der Fadentrennvorrichtung;
5 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform
der Fadentrennvorrichtung.
Spinn- und Zwirnmaschinen weisen jeweils eine Vielzahl von Spinnstellen
auf, die an wenigstens einer Maschinenseite in ihrer Längsrichtung in Abstand
zueinander angeordnet sind. An jeder dieser Spinnstellen ist eine Spindel vorgesehen,
die angetrieben ist, um einen von den vorgeschalteten Spinnelementen gelieferten
Faden auf einer Hülse zu einem Kops aufzuwickeln. Hierzu umfasst die Spindel
einen Wirtel und einen Spindelschaft. Um fertig gestellte Kopse gegen Leerhülsen
auszutauschen, wird eine bekannte Kopswechselvorrichtung eingesetzt. Der Kopswechsel
erfolgt dabei durch das Abziehen der die Kopswicklungen tragenden Hülse von
der Spindel. Hierbei wird der Faden an jeder Spindel zwischen der Kopswicklung und
einer unterhalb der Hülse aufgewickelten Unterwindung getrennt. Die Durchtrennung
des Fadens wird durch eine nachfolgend beschriebene Fadentrennvorrichtung erreicht.
In 1 ist eine perspektivische Ansicht
einer erfindungsgemäßen Fadentrennvorrichtung dargestellt. Die Fadentrennvorrichtung
besteht aus einem ringförmigen Körper 1, der einen im Wesentlichen
U-förmigen Querschnitt aufweist. Der Körper 1 weist eine kreisförmige
Öffnung 2 auf, die die Anordnung der Fadentrennvorrichtung im Bereich
eines am Spindelschaft angeordneten Wirtels ermöglicht. Die Öffnung
2 wird von einer Wandung 9 begrenzt, mittels derer die Fadentrennvorrichtung
im Bereich des Wirtels beispielsweise durch Schrumpf- oder Presssitz befestigbar
ist. Auf der der Öffnung 2 abgewandten Seite ist die Mantelfläche
des Körpers 1 mit einer umlaufenden Rändelung 3 versehen.
Die Rändelung 3 wird durch Rändelzähne 4 und Vertiefungen
5 ausgebildet, die achsparallel zur Längsachse des Körpers
1 angeordnet sind. In den Vertiefungen 5 zwischen den Rändelzähnen
4 sind im Wesentlichen V-förmige Schnittkanten 6 ausgebildet.
Die Darstellung in den 2 und
3 zeigt eine Teilschnittansicht der Innenseite sowie
der Außenseite der Fadentrennvorrichtung. Die Rändelzähne
4 weisen nach außen hin eine im Wesentlichen keilförmige Profilierung
auf, wie in 3 dargestellt. Der ringförmige Körper
1 besitzt eine koaxiale ringnutförmige Ausnehmung 7, wie
in 2 dargestellt, die eine Neigung zur Längsachse
des Spindelschaftes aufweist. Der Außendurchmesser der ringnutförmigen
Ausnehmung 7 vergrößert sich nach der dem Spindelschaft abgewandten
Seite hin, wodurch die Rändelung unter Ausbildung der V-förmigen Schnittkanten
6 zunehmend ausgeschnitten wird. Dies erfolgt durch eine spanende Bearbeitung
der Rändelzähne 4, vorzugsweise durch Drehen auf einem Drehautomaten.
Die Zunahme des Außendurchmessers der Ausnehmung 7 ist vorzugsweise
kontinuierlich.
Zur Herstellung der Fadentrennvorrichtung wird zunächst die Rändelung
3 auf die Mantelfläche des ringförmigen Körpers
1 aufgebracht. Im Anschluss daran wird durch spanende Bearbeitung die koaxiale
ringnutförmige Ausnehmung 7 ausgebildet. Durch die Bearbeitung der
Rändelung 3 auf ihrer dem Spindelschaft zugewandten Seite werden die
Rändelzähne 4 vom Grund der Ausnehmung 7 ausgehend derart
angeschnitten, dass sich in Abhängigkeit von der Neigung der Außenkante
der Ausnehmung 7, den diese zum Spindelachse aufweist, die herausgearbeiteten
Schnittkanten 6 zwischen den Vertiefungen 5 mit unterschiedlichen
Öffnungswinkeln herausbilden. Die Neigung verläuft in einem Winkel von
weniger als 45°, insbesondere verläuft der Winkel zwischen 15° und
35°. Die an den Rändern der Rändelzähne 4 ausgebildeten
V-förmigen Schnittkanten 6 dienen der Klemmung und der Durchtrennung
des Fadens beim Kopswechsel.
Der spitzwinklige Auslauf der Schnittkanten 6
zum Grund der Ausnehmung 7 hin, klemmt den zu trennenden Faden zusätzlich
ein und verstärkt dadurch die Wirkung der Schnittkanten 6.
Die Darstellungen in den 4 und
5 zeigen weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Fadentrennvorrichtung. Die Darstellung in 4 zeigt den
ringförmigen Körper 1, der einen hohlzylindrischen Fortsatz
10 aufweist. Der Fortsatz 10 erstreckt sich von der die Durchbohrung
2 begrenzenden Wandung 9 ausgehend koaxial zur Längsachse
des Spindelschaftes. Die Oberfläche des Fortsatzes 10 ist mit einer
Profilierung 11 versehen. Die Profilierung 11 dient der Aufnahme
mehrerer Umwindungen des Fadens beim Kopswechsel, wobei die Haftung an der Oberfläche
des Fortsatzes 10 durch die Profilierung 11 erhöht wird.
Gemäß der in 5 dargestellten
Ausführungsform der Fadentrennvorrichtung ist diese als Bestandteil eines Wirtels
12 ausgebildet. Der ringförmige Körper 1 sowie die Schnittkanten
6 der Fadentrennvorrichtung werden bei der Herstellung des Wirtels
12 in bereits beschriebener Weise aus diesem herausgearbeitet.