Die Erfindung betrifft einen Stoff und ein Verfahren zur Herstellung
einer Wärmeleitschicht, bestehend aus einer galliumfreien metallischen Legierung,
in welche zur Optimierung der Eigenschaften andere Metalle oder Nichtmetalle suspendiert
sein können.
Ein besonderes Merkmal dieses Stoffes ist, dass er sich bei Temperaturen
bis 20° C vollständig in einem festen Aggregatzustand befindet, aber unter
100° C ganz oder in Teilen flüssig wird.
Geeignet sind dieser Stoff und das Verfahren insbesondere zur Verwendung
in der Elektro- und Elektronikindustrie, aber auch zur Kühlung thermisch hoch
belasteter mechanischer Bauteile, z.B. in Motoren.
Bekannt ist es, gewisse elektrische und/oder elektronische Bauelemente
entwickeln im Betrieb Verlustwärme. Diese wird über geeignete Kühlkörper
oder Kühlvorrichtungen abgeführt. Der Kontakt dieser Kühlkörper
oder Kühlvorrichtungen zum zu kühlenden Bauelement wird dabei mittels
Verwendung von Wärmeleitpasten oder Wärmeleitpads hergestellt.
Diese haben die Aufgabe, an den Kontaktflächen entstehende, den
Wärmeübergang behindernde Lufteinschlüsse zu vermeiden oder zu verringern.
Diese Wärmeleitpasten müssen in der Hauptsache folgenden
Anforderungen entsprechen:
- a) möglichst guter Wärmeleitwert
- b) flüssig oder pastöes Konsistenz, zur otimalen Anpassung an die
Oberflächen von zu kühlenden elektrischen/elektronischen Bauelement und
der Kontaktfläche des Kühlers bzw. der Kühlvorrichtung
- c) Chemische und physikalische Verträglichkeit der verwendeten Substanzen
mit en Flächen aus denen sie aufgetragen werden (möglichst keine Wechselwirkungen
wie chemische Reaktionen oder unerwünschte Legierungsbildung)
- d) Konformität hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung.
Bekannt sind als Wärmeleitpasten verwendete Pasten bestehend
aus einem Matrixmaterial und einem Pulver, welches im Matrixmaterial verteilt ist
und von diesem umschlossen wird. Das Matrixmaterial besteht aus Silikon oder einem
anderen nichtmetallischen Stoff, als Pulver werden Metalle, Kohlenstoff (Graphit)
oder Metalloxide verwendet.
Da in diesen Wärmeleitpasten immer nichtmetallische Stoffe verwendet
werden, die die Wärme schlecht leiten, besitzen diese „Wärmeleitpasten"
einen relativ geringen Wärmeleitwert von etwa 0,5 W/mK bis nicht mehr als 10
W/mK.
Bekannt sind als Wärmeleitmaterialien auch metallische Matrixmaterialien
aus Gallium oder Legierungen des Galliums,, insbesondere mit Indium, Zinn und Zink.
In dieses metallische Matrixmaterial können andere gut wärmeleitende und
sich nicht legierende Stoffe wie z.B. Metallpulver und/oder Kohlenstoff suspendiert
sein.
Nachteilig an diesen Wärmeleitpasten ist, dass sie sich sehr
stark korrosiv insbesondere gegen Leichtmetalle verhalten. Insbesondere mit Aluminium
legieren sie sich sehr leicht, wobei die entstehende Gallium-Aluminium Legierung
sich unter dem Einfluss der Luftfeuchtigkeit chemisch zersetzt. Die Zersetzungsprodukte
wiederum können mit anderen Materialien reagieren. Der bei der Zersetzung entstehende
Wasserstoff kann im Falle seiner Anreicherung zur Bildung von entzündlichen
Wasserstoff-Luftgemischen beitragen (EP 0
44 268 A1).
Zum Auftrag auf das in der Technik sehr häufig verwendete Aluminium
sind diese Pasten daher gänzlich ungeeignet.
Ein weiterer Nachteil der beschriebenen galliumhaltigen Wärmeleitpasten
ist, dass sie der Gefahrstoffverordnung unterliegen.
Bekannt sind weiterhin Wärmeleitfolien in Form von Wärmeleitpads
aus thermoplastischer Folie mit einem geringen Wärmeleitwert von nicht mehr
als 10 W/mK.
Bekannt sind auch Wärmeleitfolien aus Metall wie Kupfer, Silber
oder Gold. Diese Metalle besitzen zwar hohe Wärmeleitwerte, sind aber zu hart
um sich den Oberflächen der Materialien optimal anzupassen, zwischen denen
die Wärmeleitung hergestellt werden soll.
Bei Verwendung dieser Form kommt es durch mikroskopisch kleine Unebenheiten
(Oberflächenrauhigkeit) zur Ausbildung von isolierend wirkenden Lufteinschlüssen
sowohl auf der einen, wie auch auf der anderen Seite der Folie. Die mit diesen Folien
zu erzielenden Resultate sind daher in der Regel schlechter als bei einem völligen
Verzicht auf ein Wärmeleitmittel (da zwei anstatt einem isolierenden Luftpolster).
Bekannt sind Wärmeleitfolien aus Indium. Dieses relativ weiche
Metall muss zur Vermeidung des vorstehend beschriebenen Effektes (Lufteinschlüsse)
mit einem hohen Druck zwischen zu kühlendem Bauelement und Kühler gepresst
werden.
Das erfordert einen hohen technischen Aufwand. Auch sind viele elektrische
und/oder elektronische Bauelemente für eine solche Druckbeaufschlagung
nichtgeeignet.
Bekannt ist, eine Wärmeleitschicht als Lötverbindung zu
realisieren. Das erfordert einen hohen Aufwand. Auch sind die meisten elektronischen
Bauelemente für die bei der Verlötung entstehende thermische Belastung
ungeeignet, so dass dieses Verfahren nur selten in Betracht kommt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen geeigneten Stoff zur Realisierung
einer haftenden, frei von Lufteinschlüssen und gut wärmeleitfähigen
Verbindung zwischen elektrischen und/oder elektronischen und/oder mechanischen Bauelementen
und Kühlkörpern/Kühlvorrichtungen zu schaffen. Dabei sollen die Nachteile
der bisher bekannten Stoffe vermieden werden.
Aufgabe der Erfindung ist es weiterhin ein Verfahren zur rationellen
Herstellung solcher Verbindungen unter weitgehender Vermeidung der bekannten Nachteile
bisheriger Verfahren zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe wie mit den Ansprüchen
angegeben gelöst.
Die Wärmeleitschicht zur Anordnung zwischen elektrischen und/oder
elektronischen und/oder mechanischen Bauelementen und/oder Baugruppen einerseits
und Kühlkörpern und/oder Kühlelementen andererseits besteht entweder
- a) aus nur einer Komponente, oder
- b) aus zwei oder mehreren Komponenten, welche vor oder während des Auftrages
miteinander vermischt werden.
Beide Komponenten können aus jeweils ein oder mehreren Bestandteile
bestehen.
- Zu a) erfindungsgemäße Wärmeleitschicht bestehend aus einer Komponente
(nachfolgend als Einkomponente bezeichnet)
Die erste Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, besteht
aus einer metallischen Legierung, die aus 2 bis 98 Gewichtsanteilen Indium und 2
bis 98 Gewichtsanteilen anderer geeigneter Legierungsmetalle mit dem Indium einen
Schmelzpunkt zwischen etwa 40 und 100° C aufweisen. Zur Anwendung als Legierungsmetalle
kommen hier insbesondere Wismut und/oder Zinn unter Ausschluss von solchen Metallen
die der Gefahrstoffverordnung unterliegen, wie z.B. Gallium, Cadmium, Blei, Quecksilber
usw.
Diese Legierung kann ohne den Zusatz weiterer Stoffe verwendet werden.
Sie kann auch als Matrixmaterial für gut wärmeleitfähige Stoffe dienen.
Verwendet werden Stoffe, die sich mit dem Matrixmaterial nicht legieren (wie z.B.
Kohlenstoff).
Die sich mit dem Matrixmaterial nicht legierenden Stoffe liegen im
Endprodukt dauerhaft in einer im Matrixmaterial fein verteilten Form vor. Sie verändern
den Schmelzpunkt des Matrixmaterials nicht.
Siehe Beispiel 1.
Der erfindungsgemäße Stoff zur Herstellung einer Wärmeleitschicht
kann dabei als pastöse Masse oder als Folie oder als beidseitig beschichtete
Metallfolie oder auch als Formteil wie Pad aus solcher Folie, als Barren oder Pulver
zur Bereitung einer Schmelze konfektioniert sein.
Um eine pastöse Konsistenz des beschriebenen Materials zu erreichen,
kann es als Pulver mit einer Flüssigkeit vermengt werden. Diese Flüssigkeit
(z.B. Wasser oder ein organisches Lösungsmittel) verflüchtigt sich während
der Schmelzerückstandsfrei.
Siehe Beispiel 2
- Zu b) erfindungsgemäße Wärmeleitschicht bestehend aus der Einkomponente
(wie unter a) beschrieben, und mindestens einer weiteren Komponente (nachfolgend
als Zubereitung bezeichnet)
Der ersten Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, wird
eine zweite Komponente, nachfolgend als Zubereitung bezeichnet, zugesetzt. Diese
Zubereitung enthält Metalle, die sich nach dem Schmelzen der in der Einkomponente
enthaltenen Metalllegierung mit dieser legieren.
Durch das zusätzliche Einlegieren von Metallen in die niedrigschmelzende
Metalllegierung der Einkomponente entsteht eine neue Metalllegierung mit neuen physikalisch-chemischen
Eigenschaften. Der Schmelzpunkt der neu entstandenen Legierung liegt höher
als der Schmelzpunkt der sich in der Einkomponente befindenden Metalllegierung.
Mit der Legierungsbildung steigt der Schmelzpunkt, das Material härtet
aus.
Die Legierungsbildung und das damit verbundene Ansteigen des Schmelzpunktes
der Legierung (Aushärtung) ist erst während und nach dem Auftrag der Wärmeleitpaste
erwünscht. Grund dafür ist, dass sich die niedrigschmelzende Paste bzw.
das niedrigschmelzende Pad durch Übergang aus dem festen in eine flüssige
bzw. pastöse Form den Oberflächen, auf die es aufgetragen wird, optimal
anpassen muss. Erst danach soll die Aushärtung erfolgen.
Dieser Effekt kann auf drei Wegen erzielt werden:
- 1) Die erste Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, wird geschmolzen
und erst kurz vor oder während der Anwendung mit der zweiten
Komponente, unter zu b) als Zubereitung bezeichnet, gemischt.
Die einsetzende Legierungsbildung zwischen den Komponenten und das
damit einhergehende Ansteigen des Schmelzpunktes braucht Zeit, die genutzt werden
kann um das Komponentengemisch bestimmungsgemäß und noch vor seiner Aushärtung
anzuwenden.
Siehe Beispiel 3:
- 2) Die erste Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, wird geschmolzen
und mit der zweiten Komponente, unter zu b) als Zubereitung bezeichnet, gemischt.
Das sofortige Einsetzen einer Legierungsbildung wird verhindert, indem
das Komponentengemisch sofort nach Einbringen der zweiten Komponente, unter zu b)
als Zubereitung bezeichnet, auf eine Temperatur unterhalb des Schmelzpunktes der
Einkomponente abgekühlt wird.
Nach Abkühlung verbleibt die Zubereitung in suspendierter Form
in der Einkomponente, ohne mit dieser zu legieren oder anderweitig mit dieser zu
reagieren.
Erst bei erneuter, länger andauernder Erwärmung über
der in der Einkomponente enthaltenen Metalllegierung hinaus, kommt es zu einer irreversiblen
Reaktion zwischen dieser und der Zubereitung (Legierungsbildung). Der Schmelzpunkt
steigt, das Material härtet aus.
Siehe Beispiel 4:
- 3) Die erste Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, wird zu einer
dünnen Folie verarbeitet. Ein sich mit der Einkomponente leicht legierendes
Metall (Bsp. Magnesium) wird ebenfalls zu einer dünnen Folie verarbeitet. Aus
beiden Folien wird eine doppellagige Folie hergestellt.
Erst bei länger andauernder Erwärmung über den Schmelzpunkt
der in der ersten Komponente, unter zu a) als Einkomponente bezeichnet, enthaltenen
Metalllegierung, kommt es zu einer irreversiblen Reaktion zwischen den beiden Schichten
(Legierungsbildung). Der Schmelzpunkt steigt, das Material härtet aus.
Siehe Beispiel 5:
Anwendung:
Zur Herstellung der Wärmeleitschicht zwischen elektrischen und/oder
elektronischen Bauelementen und/oder mechanischen Bauelementen und/oder Baugruppen
und Kühlkörpern und/oder Kühlelementen wird zunächst, ein erfindungsgemäßer
Stoff auf eine oder beide Flächen, zwischen denen der Wärmeübergang
stattfinden soll, aufgetragen. Das erfolgt durch Auflegen (Folie), Streichen, Spritzen,
Sprühen, Tauchen, Streuen, Gießen, oder Drucken oder mittels eines anderen
geeigneten Verfahrens.
Der aufzutragende Stoff kann in fester, in pastöser oder in flüssiger
Form aufgetragen werden, womit eine wärmeleitende Beschichtung hergestellt
ist.
Sodann werden die so beschichteten Flächen, sich berührend
zusammengebracht.
Wurde der aufgetragene Stoff in fester Form oder pastöser Form
(z.B. als Folie, als Pulver oder Paste) aufgetragen, dann muss er während des
Auftrages oder nach dem Auftrag auf eine Temperatur erwärmt werden, die über
der Schmelztemperatur der in der ersten Komponente, wie unter zu a) als Einkomponente
bezeichnet, enthaltenen Metalllegierung liegt.
Solch ein als Folie, Pad, Pulver, Flüssigkeit oder Paste konfektionierter
Stoff wird als Wärmeleitschicht zwischen die zu beschichtenden Flächen
der elektrischen und/oder elektronischern und/oder mechanischen Bauelemente und
dem Kühler und/oder dem Kühlsystem, diese berührend, platziert und
sodann durch Zuführung von Wärme auf eine Temperatur erwärmt, die
über der Schmelztemperatur der sich in Einkomponente nach a) befindenden Metalllegierung
liegt.
Das Schmelzen des beschriebenen Wärmeleitmaterials kann grundsätzlich
mittels verschiedener Vorgehensweisen erfolgen:
- 1. Der erfindungsgemäße Stoff wird vor oder während des Auftrages
durch Zuführung externer Wärme geschmolzen und auf eine oder beide Flächen,
zwischen denen die Wärmeleitung stattfinden soll, aufgetragen.
Anschließend werden diese Flächen zusammengeführt.
Siehe Beispiel 6
- 2. Der erfindungsgemäße Stoff wird ungeschmolzen auf eine oder beide
der Flächen aufgetragen oder als Folie oder Pad zwischen die Flächen gelegt
oder anderweitig gebracht, zwischen denen der Wärmetransport erfolgen soll.
Kurz vor, während oder nach dem Zusammenführen dieser Flächen, wird
durch externe Erwärmung der erfindungsgemäße Stoff ganz oder teilweise
geschmolzen. Die externe Wärmezufuhr kann über einen
gezielten Heißluftstrom, durch ein Heißluftbad z.B. in einem Wärmetunnel
oder durch eine direkte Berührung des Kühlkörpers mit einem beheizten
Passstück erfolgen.
Ergänzend oder alternativ zur externen Wärmezuführ
kann durch Inbetriebnahme des zu kühlenden Bauelements oder zu kühlenden
Baugruppe Verlustwärme erzeugt werden, die den vorher aufgetragenen erfindungsgemäßen
Stoff ganz oder in Teilen zur Schmelze bringt.
Vorzüge der Erfindung:
Die Vorzüge der Erfindung bestehen darin, dass die mittels des
erfindungsgemäßen Stoffes hergestellten Wärmeleitschichten ausschließlich
aus sehr gut wärmeleitenden Materialien bestehen.
Die erfindungsgemäß hergestellte Wärmeleitschicht ist
entweder während des Auftrages oder nach dem Auftrag zumindest zeitweilig flüssig
oder pastös. So kann sie sich den Flächen, zwischen denen der Wärmetransport
stattfinden soll optimal anpassen. Den Wärmeübergang störende und
behindernde isolierend wirkende Lufteinschlüsse sind so weitgehend vermieden.
Durch die verschiedenen Konfektionierungen als Paste, Folie, Flüssigkeit
oder Barren für die Schmelze ist der technologische Prozess für die Anwendung
der Erfindung sehr variabel.
Auch der erfindungsgemäße Stoff selbst lässt sich durch
die Auswahl seiner legierten Bestandteile genau definiert den erforderlichen und
gewünschten unterschiedlichen Schmelztemperaturen für unterschiedliche
Anwendungszwecke anpassen. Aufgrund des sehr niedrigen Schmelzpunktes der verwendeten
Legierungen werden keine hohen Ansprüche an die thermische Belastbarkeit der
zu kühlenden Bauelemente gestellt, was eine hohe Anwendungssicherheit zur Folge
hat.
Die Anwendung des Verfahrens erfordert auch keine überhöhten
Pressdrücke bei der Zusammenführung der Bauelemente mit dem Kühlkörper.
Der Ausschluss von Gallium bei der stofflichen Zusammensetzung des
erfindungsgemäßen Stoffes erlaubt die Anwendung desselben auch mit Aluminiumwerkstoffen.
Erfindungsgemäß werden auch keine derzeit der Gefahrstoffverordnung
unterliegende Metalle oder andere Stoffe verwendet, so dass die Anwendung keinerlei
Beschränkungen unterliegt.
Die thermische Belastbarkeit des erfindungsgemäßen Wärmeleitstoffes
ist sehr hoch. Er kann bei beliebig tiefen Temperaturen und bis deutlich über
1000° C verwendet werden.
Die Konfektionierung des hier beschriebenen Wärmeleitmaterials
kann auch in Form einer Folie (Wärmeleitpad) erfolgen.
Nachstehend wird die Erfindung an 8 Ausführungsbeispielen erläutert.
Beispiel 1
Suspension von Graphit in einem Matrixmaterial bestehend aus einer
niedrigschmelzenden Indium, Wismut, Zinn Legierung).
Beispiel 2
Eine bei 70° C schmelzende metallische Legierung, bestehend aus
Iridium, Wismut und Zinn, mit darin suspendierten Graphit wird zu einem Pulver zermahlen.
Dieses Pulver wird mit Wasser zu einer Paste verrührt. Diese Paste wird auf
die Kontaktfläche eines zu kühlenden elektronischen Bauelements aufgetragen.
Durch die Verlustwärme verflüchtigt sich das Wasser und die Legierung
schmilzt. Der Kühler wird auf das flüssige Metall aufgesetzt.
Beispiel 3
Magnesiumpulver wird in eine flüssige, niedrigschmelzende metallische
Legierung, bestehend aus Indium, Wismut und Zinn, eingerührt. Die so entstandene
Paste kommt sofort zur Anwendung. Nach einiger Zeit legiert sich das eingebrachte
Magnesium ganz oder in Teilen. Der Schmelzpunkt steigt, das Material härte
aus.
Beispiel 4
Magnesiumpulver wird in eine flüssige, niedrigschmelzende metallische
Legierung, bestehend aus Indium, Wismut und Zinn eingerührt. Die so entstehende
Paste wird schnell abgekühlt und noch vor der Legierungsbildung mit dem Magnesium
verfestigt. Die metallische Legierung mit dem darin suspendierten Magnesium wird
zu einer Folie ausgewalzt.
Nach der Anwendung schmilzt die Folie durch die Verlustwärme
des zu kühlenden Bauelementes. Das Magnesium legiert sich mit der Indium, Wismut,
Zinn Legierung. Der Schmelzpunkt der neu entstandenen Indium, Wismut, Zinn, Magnesium
Legierung ist höher als der Schmelzpunkt der Indium, Wismut, Zinn Legierung.
Das Material härtet dauerhaft aus.
Beispiel 5
Die erste Schicht einer Folie, die aus zwei oder mehreren Schichten
besteht, besteht aus einer bei 59 ° C schmelzenden metallischen Legierung,
bestehend aus Indium, Wismut und Zinn. In dieser Legierung können sich nicht
legierende andere Stoffe, vorzugsweise gut wärmeleitfähige Stoffe, suspendiert
sein. Die zweite Schicht der Folie besteht aus Magnesium. Erst bei länger andauernder
Erwärmung über 59° C hinaus kommt es zu einer unreversiblen Reaktion
zwischen den Schichten (Legierungsbildung). Der Schmelzpunkt steigt, das Material
härtet aus.
Beispiel 6
Das Wärmeleitmaterial wir in einem Behälter erwärmt
um danach schnell und noch vor dem Erkalten mittels eines Pinsels auf die Flächen
aufgetragen zu werden, zwischen denen der Wärmetransport stattfinden soll.
Beispiel 7
Eine aus den Wärmeleitmaterial bestehenden Folie wird zwischen
die Flächen gelegt, zwischen denen die Wärmeleitung optimiert werden soll.
Die Flächen werden zusammengedrückt. Sodann werden eine oder beide Flächen
durch externe Erwärmung, z.B. durch einen Heißluftstrom, ein Heißluftbad
(Wärmetunnel) oder durch direkte Berührung mit einer Wärmequelle
erwärmt. Die Erwärmung erfolgt auf eine Temperatur die knapp über
der Schmelztemperatur der niedrigschmelzenden Komponente des Wärmeleitmaterials
liegt.
Beispiel 8
Eine aus dem Wärmeleitmaterial gefertigte Folie wird zwischen
die Oberflächen gelegt, zwischen denen der Wärmetransport erfolgen soll.
Die Oberflächen werden zusammengedrückt. Bis dahin konnte sich die noch
feste Folie den Oberflächen zwischen denen sie liegt und zwischwen denen der
Wärmetransport erfolgen soll noch nicht optimal anpassen. Bei erstmaliger Inbetriebnahmen
des aus Bauelementen zusammengefügten Bauteiles steigt die Temperatur des zu
kühlenden Bauelements durch Abgabe der Betriebswärme (Verlustwärme)
auf einen Wert, der über der Schmelztemperatur der in der Folieenthaltenen
Metalllegierung liegt. Die Folie schmilzt sodann und die Schmelze passt sich den
Oberflächen optimal an.