| Dokumentenidentifikation |
DE102007019778A1 08.11.2007 |
| Titel |
Schiebetür |
| Anmelder |
ASSA ABLOY IP AB, Stockholm, SE |
| Erfinder |
Mattern, Will, 64711 Erbach, DE |
| Vertreter |
Mitscherlich & Partner, Patent- und Rechtsanwälte, 80331 München |
| DE-Anmeldedatum |
26.04.2007 |
| DE-Aktenzeichen |
102007019778 |
| Offenlegungstag |
08.11.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.11.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E06B 5/14(2006.01)A, F, I, 20070426, B, H, DE
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine für das Verschließen einer Öffnung in einer vertikalen Wand (2) vorgesehene Schiebetür (1), die einen Teil eines unter Überdruck stehenden Raums bildet, wobei die Anordnung Folgendes umfasst: ein Türblatt (3) der Leichtbauart, das aus vertikalen und horizontalen Profilelementen (5, 6, 7, 8), die miteinander verbunden sind, um einen Rahmen oder eine Zarge zu bilden, und einem bevorzugt transparenten, durch den Rahmen eingefassten Oberflächenelement (4) gebildet wird, Führungen (11, 12), die im Zusammenwirken mit zwei der Ränder des Türblatts eine Verschiebung des Türblatts in einer horizontalen Seitwärtsrichtung zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Stellung gestatten, ein erstes Kontaktstück (24), das an einem vertikalen Profilelement (8) angeordnet ist, das einen Teil des Türblatts bildet, und ein zweites Kontaktstück (25), das an einem Profilelement (10) angeordnet ist, das einen Teil eines Teils (9) bildet, der mit dem ersten Kontaktstück zusammenwirkt, wenn sich die Tür in ihrer geschlossenen Stellung befindet, Dichtanordnungen (18, 19, 20, 21), die die Spalten zwischen den Seitenrändern des Türblatts sowohl mit den Begrenzungsrändern der Wandöffnung als auch dem wechselwirkenden Teil abdichten, wenn sich das Türblatt in seiner geschlossenen Stellung befindet. Um die Verwendung einer Türausgestaltung mit geringerem Gewicht zu ermöglichen, umfassen das erste und zweite Kontaktstück (24, 25) Führungen (40), welche, um die ...
|
| Beschreibung[de] |
|
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schiebetür zum Abdichten
einer Türöffnung in einer Wandkonstruktion, die nach außen einen
Reinraum oder einen ähnlichen Raum mit einem Druck, der sich von der Umgebung
unterscheidet, begrenzt.
Das Umfeld in herkömmlichen Räumen ist normalerweise mit
Staub und Partikeln kontaminiert. Reinräume sind so angeordnet, dass sie einen
bestimmten Überdruck, d.h. einen Druck, der etwas über dem allgemeinen
atmosphärischen Druck liegt, aufweisen, um dass Eindringen von fremden oder
schädigenden Partikeln zu verhindern.
Spezielle Anforderungen werden aufgrund der Druckunterschiede, die
zwischen der Innenseite und der Außenseite des Raums existieren, an die Schiebetüren,
die zur Abdichtung der Türöffnung zu dem Reinraum verwendet werden, gestellt.
Es muss möglich sein, das Türblatt, das einen Teil der Schiebetür
darstellt, schnell zwischen seiner geöffneten Stellung und seiner geschlossenen,
abdichtenden Stellung zurückzuschieben, um einen Druckabfall in dem Raum zu
verhindern. Dichtmittel, um eine effiziente Abdichtung bereitzustellen, sind zwischen
dem Türblatt und den Teilen, die in Kontakt mit dem Blatt bestehen, wenn die
Tür geschlossen ist, angeordnet, wie zum Beispiel Teile in der Form eines vertikalen
Pfostens, der einen Teil der Schiebetür bildet. Das Abdichten geschieht auf
äquivalente Weise bei Türen, die paarweise angeordnet sind, mit Dichtmitteln
zwischen den zwei Rändern der Türen, die zusammenwirken. Unabhängig
davon, wie die Tür sich während des Schließens bewegt, ist das richtige
Zusammenwirken zwischen den abdichtenden Teilen, die einen Teil der Dichtmittel
darstellen, von wesentlicher Bedeutung, um eine akzeptable Abdichtung zu erreichen,
wenn der Reinraum geschlossen ist.
Die Dichtmittel können irgendeine beliebige Gestalt haben, aber
um besonders effizient zu sein, weisen sie normalerweise eine Form auf, die als
„gefederte Dichtungen” oder „Einführdichtungen" bekannt
sind, welche aus Teilen in der Form sehr dünner Dichtstreifen bestehen, welche
während der Schließbewegung des Türblatts in einer entsprechenden
schmalen Auskehlung in dem wechselwirkenden Teil derart aufgenommen werden, dass
eine Dichtung bereitgestellt wird. Es ist üblich, die Dichtstreifen und Auskehlungen
nicht nur im Türblatt sondern auch im zusammenwirkenden Pfosten vorzusehen.
Zur Erreichung einer guten Abdichtung ist es erwünscht, dass nicht nur die
Auskehlung sondern auch der Dichtstreifen so schmal wie möglich gehalten werden,
da dies zu einer engeren und somit auch zu einer effizienteren Labyrinthdichtung
führt. Aluminiumprofile werden in immer größerem Umfang bei modernen
Leichtschiebetüren verwendet, deren Profile nach der Herstellung durch Profilextrusion
solche eine Gestalt und Form verliehen wird, dass sie die meisten Teile bilden können,
die eine Türanordnung beinhaltet, und dass bei ihnen Auskehlungen zur Aufnahme
und zum Rückhalt der erforderlichen Dichtmittel vorgesehen sind.
Es ist nicht unüblich, dass der Türflügel während
der Öffnungs- und Schließbewegungen die Neigung aufweist, sich aufgrund
der Druckunterschiede zu verbiegen, die zwischen der Innenseite und der Außenseite
der Schiebetür vorhanden ist, und dies kann dazu führen, dass die Dichtteile,
die von den Dichtmitteln umfasst sind, nicht in der beabsichtigten Weise zusammenwirken
und dass eben diese Teile nicht ihre abdichtende Stellung einnehmen. Dies ist natürlich
ein besonderes Problem, falls das Türblatt eine leichte Ausgestaltung aufweist
und die Dichtmittel von der zuvor erwähnten gefederten Art oder der Einführbauart
sind. Es ist aus diesem Grund nicht unüblich, dass weniger effiziente Dichtlösungen
ausgewählt werden müssen.
Es ist normalerweise erforderlich, dass dem Türblatt eine vergleichsweise
hohe Steifigkeit verliehen wird, um dem Biegeproblem Herr zu werden, und dies bedeutet,
dass das Türblatt nicht nur teurer in der Herstellung ist, sondern auch, dass
es erheblich schwerer ist. Dies führt im Gegenzug dazu, dass die Wiederholrate
für das Öffnen und Schließen der Tür in negativer Weise beeinflusst
wird. Eine Konsequenz des größeren Gewichts der Tür ist die, dass
größere Anforderungen an die Führungen gestellt werden, die das Türblatt
an seinem oberen und unteren Rand führen, während eine andere Konsequenz
die ist, dass die Abmessungen der Steuer- und Betätigungsvorrichtungen, die
für die Öffnungs- und Schließbewegungen der Tür verwendet werden,
vergrößert werden müssen.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Schiebetür
der zuvor beschriebenen Gattung zu schaffen, die es ermöglicht, leichtere und
vergleichsweise einfache Leichttürblattgestaltungen zu verwenden, die beispielsweise
aus verbundenen Aluminiumprofilen hergestellt werden, wobei sicher gestellt ist,
dass die Dichtmittel immer in abdichtende Wechselwirkung gelangen, wenn die Schiebetür
geschlossen ist.
Dieses Ziel der Erfindung wird durch die Schiebetür erreicht,
die die in Patentanspruch 1 angegebenen Eigenschaften und Kennzeichen aufweist.
Andere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden durch die anderen
Ansprüche und die nachfolgende Beschreibung einer Ausführungsform anhand
der beigefügten Figuren deutlich, in denen:
1 eine Seitenansicht einer Schiebetür gemäß
der vorliegenden Erfindung in ihrer geschlossenen Stellung zeigt; 2
einen Schnitt entlang der Linie II-II in 1 zeigt;
3 und 4 einen Schnitt
entlang der Linie III-III in 2 zeigen, wobei die Tür
sich in ihrer geschlossenen beziehungsweise ihrer geöffneten Stellung befindet;
5 im Detail und im Schnitt eine Führung in einer
ersten Ausführungsform zeigt, die einen Teil der Schiebetür darstellt;
6 eine detaillierte Ansicht eines Stiftes zeigt, der
einen Teil der Führung darstellt; 8 im Detail
und im Schnitt eine Führung in einer zweiten Ausführungsform zeigt;
9 eine detaillierte Ansicht eines keilförmigen
Stiftes zeigt, der einen Teil der zweiten Führung ist; und 10
eine detaillierte Ansicht einer Führungsummantelung zeigt, die einen Teil der
Führung der zweiten Ausführungsform zeigt.
Die in 1 gezeigte Schiebetür
1 ist in einer Öffnung einer vertikalen Wand 2 angeordnet
und bildet zusammen mit der genannten Wand die äußere Begrenzung eines
Raumes, der als das fungiert, was als „Reinraum" bekannt ist.
Solche Reinräume werden mit Überdruck beaufschlagt, d.h.
mit Druck, der den atmosphärischen Druck übersteigt, und sie können
auf diese Weise zur Herstellung von Produkten, die empfindlich gegenüber Staub
sind, zu labortechnischen Zwecken oder zu medizinischen Zwecken verwendet werden.
Die Schiebetür 1 dichtet in Zusammenhang mit der Türöffnung,
die in der senkechten Wand 2 angeordnet ist, den Reinraum gegenüber
der umgebenden Atmosphäre ab.
Die Schiebetür 1 umfasst ein Türblatt
3, das durch horizontales Gleiten in der Ebene der vertikalen Wand
2 verschoben werden kann und das mit einer Verglasung 4 versehen
ist, so dass es transparent ist. Eine Zarge oder ein Rahmen ist um die Verglasung
wie bei einem Fenster angeordnet, wobei die Zarge oder der Rahmen einen oberen Rahmenabschnitt
5, einen unteren Rahmenabschnitt 6, einen hinteren Rahmenabschnitt
7 und einen vorderen Rahmenabschnitt 8 bei Betrachtung in Richtung
der Bewegung des Türelements umfasst. Die Rahmenabschnitte, die einen Teil
der Türzarge darstellen, werden durch rohrförmige Profilelemente gebildet,
die derart untereinander verbunden worden, dass sie einen Rahmen für das Türblatt
bilden, der um die Verglasung verläuft. Die Rahmenelemente 5,
6, 7, 8 sind aus extrudiertem Aluminiumprofil hergestellt,
was dazu beiträgt, dass sich das Türblatt 3 als eine Kombination
aus geringem Gewicht und vergleichsweise hoher Steifigkeit zeigt.
Ein wechselwirkender Teil, der allgemein mit dem Bezugszeichen
9 versehen ist, stellt auch einen Teil der Schiebetür 1 dar.
Dieser wechselwirkende Teil umfasst einen vertikalen Pfosten 9, der an
der vertikalen Wand 2 befestigt oder verankert ist, und wobei gegenüber
diesem Pfosten das Türblatt 3 zum Öffnen und Schließen der
Öffnung 1 zu dem Reinraum verschoben werden kann. Es sollte deutlich
werden, dass der wechselwirkende Teil nicht stationär sein muss: er kann alternativ
durch ein wechselwirkendes, mobiles, komplementäres Türblatt verwirklicht
sein. Der Pfosten 9 umfasst ein rohrförmiges Profilelement
10, das aus extrudiertem Aluminiumprofil hergestellt ist. Das Türblatt
3 ist in einer vertikalen Ebene angeordnet, und es kann in Wechselwirkung
mit dem vertikalen Pfosten 9 zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen
Stellung, wie durch den Pfeil angedeutet, unter der Wirkung von Steuer- und Betätigungsvorrichtungen,
die nicht in den Figuren dargestellt sind, verschoben werden.
2 macht deutlich, dass das Türblatt
3 an seinen oberen unteren Rändern durch Führungen geführt
wird, die allgemein mit den Bezugszeichen 11 und 12 bezeichnet
sind und die es gestatten, das Türblatt 3 in einer horizontalen seitlichen
Richtung zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Stellung relativ
zum vertikalen Pfosten 9 zu verschieben. Die obere Führung
11 umfasst zu diesem Zweck eine obere Führungsschiene 13
und eine Aufhängung 14 in der Form eines Laufwagens, der sich entlang
der Schiene bewegen kann und der, befestigt am oberen Rand des Türblatts
3, die Verschiebung des Türblatts entlang der oberen Führungsschiene
13 in einer auf den Pfosten 9 gerichteten Richtung gestattet.
Die untere Führung 12 des Türblatts 3 hat keine Halterungsfunktion
bezüglich des Türblatts, sie umfasst lediglich eine untere Führungsschiene
15, die mit einer Auskehlung 16 zusammenwirkt, die im unteren
Rahmenabschnitt 6 des Türblatts 3 angeordnet ist. Einstellmittel
17 sind in der Aufhängung 14 beinhaltet, mit denen es möglich
ist, das Türblatt 3 zu entfernen, dessen horizontale oder vertikale
Position einzustellen und es nachfolgend wieder anzubringen.
Eine sorgfältiges Studium der 2
wird zeigen, dass die Schiebetür 1 mit ersten 18 und zweiten
19 Dichtanordnungen an dem oberen Rahmenabschnitt 5 beziehungsweise
dem unteren Rahmenabschnitt 6 des Türblatts 3 angeordnet
sind, während sorgfältiges Studium der 3
und 4 zeigen wird, dass dritte 20 und vierte
21 Dichtanordnungen an der vertikalen Begrenzung zwischen dem hinteren
Rahmenabschnitt 7 beziehungsweise dem vorderen Rahmenabschnitt
8 der Tür und der vertikalen Wand 2 angeordnet sind. Die
Dichtanordnungen 18, 19, 20, 21 umfassen eine
Dichtungseinheit aus einem Elastomermaterial in der Form von Gummi, das ausgelegt
ist, mit dem Türblatt 3, wenn es sich geschlossener Stellung befindet,
in abdichtender Weise zusammenzuwirken.
Die vierte Dichtanordnung 21 umfasst Dichtungseinheiten,
die ausgelegt sind, derart zusammenwirken, dass die Abdichtung
gewährleistet ist, wenn sich das Türblatt 3 in der geschlossenen
Stellung gegenüber dem vertikalen Pfosten 9 befindet. Die Dichtungseinheiten
der vierten Dichtanordnung sind vom gefederten Typ oder vom Einführtyp, d.h.
sie zeigen Dichtelemente, die aus zwei Teilen bestehen, die ineinander durch Gleiten
eingeführt werden können, in der Form eines sehr dünnen Dichtstreifens
22 aus einem flexiblen Elastomermaterial, der in einer entsprechend schmalen
Auskehlung 23 in dem wechselwirkenden Teil angeordnet ist, wenn das Türblatt
3 sich in geschlossener Stellung befindet.
Das Türblatt 3 weist an seinem vorderen Rand ein erstes
Kontaktstück auf, das allgemein mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnet
ist und welches durch das Profilelement gebildet ist, das durch Profilextrusion
von Aluminium hergestellt wurde. Das Kontaktstück 24 kann am vorderen,
vertikalen Rahmenseitenstück 8 des Türblatts 3 angebracht
werden. Der Pfosten 9 weist ein zweites Kontaktstück auf, das allgemein
mit dem Bezugszeichen 25 versehen ist, welches durch das Profilelement
gebildet ist, das durch Profilextrusion von Aluminium hergestellt wurde und welches
an dem rohrförmigen Profilelement 10 angebracht werden kann, das einen
Teil des vertikalen Pfostens 9 bildet.
Wie es am deutlichsten in 5 zu sehen
ist, sind das erste und zweite Kunststück 24, 25 im Wesentlichen
U-förmig, und jedes davon zeigt einen mittleren Abschnitt 26 mit Flanschabschnitten
27, die mit Kupplungsvorsprüngen 28 ausgestattet sind, die
die Gestalt von Haken aufweisen. Der vordere Rahmenseitenabschnitt 8 des
Türblatts 3 und das rohrförmige Element 10, das den
Hauptteil des vertikalen Pfostens 9 bildet, sind als Rohre mit einem rechtwinkligen
Querschnitt gestaltet, deren Innenhohlraum durch die Wände 29, die
paarweise in einem Abstand zueinander angeordnet sind und sich entlang der Hauptebene
des Türblatts 3 erstrecken, und den Querwänden 30 gebildet
wird, die paarweise im einem Abstand zueinander angeordnet sind und die Hauptebene
kreuzen.
An der Verlängerung der Wände 29, die sich etwas
nach außen und über eine Querwand 30 hinaus erstreckt, sind sowohl
der vordere Rahmenseitenabschnitt 8 als auch das Profilelement
10, das den Pfosten 9bildet, mit Kupplungsvorsprüngen
31 ausgestattet. Das erste U-förmige Kontaktstück 24
kann auf diese Weise dadurch, dass es an den vorderen, vertikalen Rahmenseitenabschnitt
8 des Türblatts 3 eingeschnappt wird, angebracht werden,
und das stationäre, U-förmige, zweite Kontaktstück 25 kann
auf dieselbe Weise, dadurch dass es an das Profilelement 10, das den Pfosten
9 bildet, eingeschnappt wird, befestigt werden.
5 macht deutlich, dass die Kupplungsvorsprünge
31 sowohl des ersten als auch des zweiten Kontaktstücks
24, 25 derartig am freien Ende der Flanschabschnitte
27 angeordnet sind, und dass sie eine Verlängerung derart aufweisen,
dass ein Längshohlraum 32 zwischen sowohl dem ersten Kontaktstück
24 und dem vorderen Rahmenseitenabschnitt 8 des Türblatts
3 und zwischen dem zweiten Kontaktstück 25 und dem rohrförmigen
Element 10 des Pfostens 9 gebildet wird.
Die Kontaktstücke 24, 25 sind im Wesentlichen
identisch, und somit wird lediglich eins davon aus Gründen der Vereinfachung
beschrieben.
6 macht deutlich, dass der mittlere Abschnitt
26 jeder der zwei, U-förmigen Kontaktstücke 24,
25 eine hinterschnittene Auskehlung 33 entlang einer seiner Längsseitenränder
aufweist. Der Dichtstreifen 22 weist einen verdickten Basisabschnitt
34 auf, mit dem er derart eingesetzt wird, dass er in der Auskehlung
33 fixierend gehalten wird, so dass sich der Streifen von einem Längsseitenrand
des Kontaktstücks 24, 25 nach außen erstreckt. Die Auskehlung
23, die mit dem Dichtstreifen 22 zusammenwirkt, ist so angeordnet,
dass sie sich entlang des zweiten Längsseitenrands des Kontaktstücks
24, 25 erstreckt, und sie ist als eine Vertiefung ausgebildet,
die sich entlang des betreffenden mittleren Abschnitts 26 des Kontaktstücks
erstreckt.
Zur abdichtenden Wechselwirkung mit dem Dichtstreifen 22
ist eine Seitenwand 35 der Auskehlung 23 im Wesentlichen parallel
mit der Hauptebene des Türblatts 3 angeordnet, während die andere
Seitenwand 36 der Auskehlung so ausgerichtet ist, dass sie in einem Winkel
zur Hauptebene angeordnet ist, so dass die Auskehlung im Wesentlichen V-förmig
ist und an ihrem offenen Ende breiter als an ihrem Boden ist.
Der Dichtstreifen 22 des ersten Kontaktstücks
24 wirkt beim Schließen des Türblatts 3 mit der Aufnahmeauskehlung
23 des zweiten Kontaktstücks 25 zusammen, wodurch das freie
Ende des Dichtstreifens 22 derart aufgenommen wird, dass eine Abdichtung
durch die Wechselwirkung mit der gewinkelten Seitenwand 36 gewährleistet
ist.
Wie am besten in 5 zu erkennen ist, sind
der Dichtstreifen 22 und die äquivalente, zusammenwirkende Auskehlung
23 paarweise in sowohl dem ersten 24 als auch dem zweiten
25 Kontaktstück angeordnet, und dies zieht nach sich, dass behauptet
werden kann, dass das Türblatt 3 eine doppelte Abdichtungswirkung
bezüglich des Pfostens 9 aufweist.
Zwischen dem mittleren Teil 26 des ersten Kontaktstücks
24 und der Querwand 30 des vorderen Rahmenseitenabschnitts
8 sind Haltestreifenglieder 37 angeordnet, die in Längsrichtung
der Profile verlaufen. Diese Haltestreifenglieder 37 wirken
als Querverbindungen für die Kraftübertragung zwischen dem mittleren Teil
26 und der Querwand 30. Auf die gleiche Weise verlaufen Längshaltestreifenglieder,
die allgemein mit dem Bezugszeichen 37 versehen sind, als Querverbindungen
zwischen dem mittleren Teil 26 des zweiten Kontaktstücks
25 und der Querwand 30 des rohrförmigen Profilelements
10. Im Folgenden wird auf die 3 –
4 Bezug genommen, in denen die Haltestreifenglieder
37 im Falle des Türblatts 3 einen ersten und zweiten Kanal
aufweisen, die übereinander angeordnet sind, wodurch ein Kanal 38
als Teil der Querwand 30 des vorderen Rahmenseitenabschnitts
8 ausgebildet ist, und der zweite Kanal 39 als Teil des mittleren
Abschnitts 26 des ersten Kontaktstücks 24 ausgebildet ist.
Auf die gleiche Art umfassen die Haltestreifenglieder 37 in dem Fall des
Pfostens 9 einen ersten und zweiten Kanal, die übereinander angeordnet
sind, wodurch ein Kanal 36 als ein Teil der Querwand 30 des rohrförmigen
Profilelements 10 ausgebildet ist, und der zweite Kanal 39 als
Teil des mittleren Abschnitts 26 des zweiten Kontaktstücks
25 ausgebildet ist.
Die Schiebetür 1 ist, wie anhand der 5
– 7 zu erkennen ist, mit Führungen versehen,
die ineinander eingeführt werden können und die allgemein mit dem Bezugszeichen
40 bezeichnet sind. Das Türblatt 3 wird mit Hilfe der Führungen
40 derart gesteuert und geführt, dass es sich in einer linearen Richtung
in Richtung des wechselwirkenden Teils des vertikalen Pfostens 9 während
des Schließens bewegt. Die Führungen 40 umfassen einen Stift
und eine Ummantelung 41, 42, wobei der eine in die andere eingeführt
werden kann und die zwischen dem ersten Kontaktstück 24 und dem zweiten
Kontaktstück 25 zusammenwirken. Der Stift 41 wird in der
Ummantelung 42 während des Schließens aufgenommen, so dass das
Türblatt 3 in Richtung des Pfostens 9 während der abschließenden
Schritte des Schließvorgangs ausgerichtet wird. Die Dichtmittel 21
in der Form des Dichtstreifens 22 und der Aufnahmeauskehlung
23 sind auf diese Weise immer während der abschließenden Schritte
des Schließvorgangs zueinander zentriert angeordnet.
Wie die 6 und 7
deutlich machen, umfassen der Stift 41 und die Ummantelung 42
jede eine im Wesentlichen flache Basis 43. Ein zylindrischer erster Abschnitt
44 steht in einem rechten Winkel von der Basis 43 des Stifts
41 vor, wobei dessen erster Abschnitt an seinem freien Ende durch einen
sich verjüngenden Abschnitt 45 abschließt. Der erste Abschnitt
44 weist eine Außenoberfläche in der Form eines kreisförmigen,
symmetrischen Zylinders auf, während dem abschließenden, zweiten Abschnitt
45 in der hierin beschriebenen Ausführungsform der Erfindung eine
Außenoberfläche verliehen wurde, die die Form eines kreisförmigen
Konus entspricht. Ein Abschnitt 46 erstreckt sich im rechten Winkel von
der Basis 43 der Ummantelung 42, in der ein Innenhohlraum oder
ein –Loch 47 ausgebildet ist, der bzw. das dem ersten Abschnitt
44 und dem zweiten Abschnitt 45 des Führungsstifts entspricht,
und wobei in den Hohlraum 47 diese Abschnitte während des führenden
Zusammenwirkens mit den Begrenzungswänden des Hohlraums eingeführt werden
können. Der innere Aufnahmehohlraum 47 der Ummantelung 42
wird mit einer gestrichelten Konturlinie in 5 angedeutet.
Um die Anbringung und Einstellung der Schiebetüranordnung
1 zu erleichtern, können der Stift 41 und die Ummantelung
42 so angeordnet werden, dass der Stift mit etwas Spiel in der Ummantelung
aufgenommen wird, insbesondere könnte die Ummantelung 142 so angeordnet
werden, dass der Stift mit etwas Spiel in der vertikalen Richtung aufgenommen wird.
Somit wird die Notwendigkeit nach vertikaler Positionierung der Tür vereinfacht
oder kann ganz entfallen.
Dem ersten Kontaktstück 24 und dem zweiten Kontaktstück
25 wurden jeweils eine Auskehlung 48 in der Form einer Rinne oder
eines Kanals verliehen, welche bzw. welcher entlang des Zentrums des mittleren Teils
26 des Kontaktstücks verläuft. Die zwei Auskehlungen
48 in der Form einer Rinne sind unmittelbar einander gegenüberliegend
angeordnet, wenn das Türblatt 3 sich in geschlossener Stellung befindet.
Der Auskehlung 48 mit der Form einer Rinne und der Basis 43 in
der Form einer Plattform wurden komplementäre Formen und Abmessungen verliehen,
so dass die Basis, sowohl die des Stiftes 41 als auch die der Ummantelung
42, in die Auskehlung 48 mit der Form einer Rinne in einer versenkten,
von der Gestalt abhängigen Weise zusammenpassen. Die Basis 43, nachdem
sie in der Auskehlung 48 mit der Form einer Rinne aufgenommen wurde, ist
in einer Höhe angeordnet, die etwas unter dem oberen Rand der Auskehlung mit
der Form einer Rinne liegt. Die Fixierung der versenkten Basis 43 in die
Auskehlung 48 mit der Form einer Rinne erfolgt mittels Fixiermittel
50, welche hier durch ein in der Basis 43 angeordnetes Loch
51 und eine Schraube 52 verwirklicht werden, die, wenn sie in
dem Loch angeordnet ist, in den Boden der Auskehlung 48 mit der Form einer
Rinne geschraubt ist. Die Löcher 51 sind mit Vertiefungen
53 zur Aufnahme von Schraubenköpfen 54 versehen, so dass
sie auf der Höhe der Basis 43 liegen oder gegenüber dieser versenkt
sind.
3 zeigt, dass die Basis 43 der Ummantelung
42 versenkt in der Auskehlung 48 mit der Form einer Rinne angeordnet
ist, so dass die Basis auf der Höhe des oberen Randes der Auskehlung mit der
Form einer Rinne oder etwas darüber angeordnet ist. Um die versenkte Montage
zu gestatten, ist eine Aufnahmeloch 5 im Boden der Auskehlung
48 mit der Form einer Rinne des zweiten Kontaktstücks 25
angeordnet. Der vorstehende, zylindrische Teil 46 der
Ummantelung 42 wird von dem Aufnahmeloch aufgenommen. Das Aufnahmeloch
54 erstreckt sich aufgrund der relativen Länge des zylindrischen Teils
46 durch die Querwand 30 des Profilelements 10, das den
Pfosten 9 bildet. Es ist geeignet, dass das Aufnahmeloch mit der Hilfe
einer „Lochfräse", eines Bohrers oder einem ähnlichen Werkzeug
zur Erzeugung von Löchern vorgesehen wird.
5 verdeutlicht, wie die Böden 56 der
zwei Rinnen 38, 39, die übereinander angeordnet sind, als
Befestigungspunkte für die Schrauben 52 dienen, die durch die Böden
der Rinnen eingeschraubt sind. Des Weiteren wurde der Abstand zwischen den Begrenzungswänden
57, 58 der Rinnen 38, 39 und der Außendurchmesser
der Schraube 52 wechselseitig ausgewählt, so dass die Schraube in
Schraubeingriff mit den Begrenzungswänden gelangt.
Die 8 – 10
zeigen die Führungen 40 für die Schiebetür in einer zweiten,
alternativen Ausführungsform, worin der Wert 100 den Bezugszeichen
der beschriebenen Teile dazu addiert wurde, um deutlich zu machen, dass diese Teile
im Wesentlichen äquivalent zu den nachfolgend beschriebenen Teilen sind. In
dieser zweiten Ausführungsform weist der Stift 141 eine keilförmige
Gestalt und die Ummantelung 142 eine Gestalt zur Aufnahme des keilförmigen
Stifts auf. Der keilförmige Stift 141 weist einen quadratisch geformten,
zylindrischen, ersten Abschnitt 144 auf, der an seinem freien Ende in einem
sich verjüngenden, zweiten Abschnitt 145 endet, der eine schräge
Ebene auf einer Seite aufweist, die sich in Richtung des freien Endes des Abschnitts
neigt, so dass der Abschnitt die Form eines Keils annimmt. Die Ummantelung
142 weist eine quadratisch geformte Öffnung oder ein Loch
147 in der Basis 143 zur Aufnahme des ersten Abschnitts
144 und des zweiten Abschnitts 145 des Führungsstifts
141 auf. Um zu erleichtern, dass der erste Abschnitt 144 und der
zweite Abschnitt 145 des keilförmigen Stifts 141 vollständig
in der Ummantelung 142 des Pfostens 9 aufgenommen werden, ist
ein Aufnahmeloch 155 oder ein -Hohlraum im Boden der Auskehlung
48 und ferner durch die Querwand 30 des rohrförmigen Profilelements
10, das den Pfosten 9 bildet, angeordnet. Wie hierin zuvor erörtert,
kann das Aufnahmeloch 155 in dem rohrförmigen Element 10
mit der Hilfe einer „Lochfräse", eines Bohrers oder einem ähnlichen
Werkzeug vorgesehen werden. Der keilförmige Stift 141, der in dem
inneren Aufnahmehohlraum 147 der Ummantelung 142 angeordnet ist,
wird mit einer gestrichelten Konturlinie in 8 angedeutet.
Einer der Vorteile der zweiten Ausführungsform ist der, dass
diese die Montage und Einstellung der Schiebetüranordnung 1 erleichtert,
da die Notwendigkeit einer vertikalen Positionierung der Tür vereinfacht oder
diese ganz entfallen kann. Insbesondere, falls der keilförmige Stift
141 mit etwas vertikalem Spiel in der Ummantelung 142 aufgenommen
wird, beispielsweise indem eine Öffnung oder ein Aufnahmehohlraum
147 in der Ummantelung 142 vorgesehen ist, die bzw. der etwas
größer in der vertikalen Richtung im Vergleich zum keilförmigen Stift
ist.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das, was zuvor beschrieben
und in den Figuren dargestellt wurde, beschränkt; sie kann auf eine Anzahl
unterschiedlichster Weisen verändert und modifiziert werden, ohne dass dabei
vom erfindungsgemäßen Konzept abgewichen wird. Es sollte in dieser Hinsicht
deutlich werden, dass der Teil, der mit dem vorderen Rand des Türblatts zusammenwirkt,
nicht notwendiger Weise durch einen stationären Rahmen oder Pfosten verwirklicht
sein muss, er kann genauso gut innerhalb des Rahmenwerks des erfindungsgemäßen
Konzepts durch ein zusammenwirkendes zweites Türblatt verwirklicht sein, welches
zum Verschließen oder öffnen des Reinraums bevorzugt identisch mit dem
ersten, zuvor beschriebenen Türblatt ist.
|
| Anspruch[de] |
|
Schiebetür (1), die für das Verschließen einer
Öffnung in einer vertikalen Wand (2) vorgesehen ist, die einen Teil
eines unter Überdruck stehenden Raums bildet, wobei die Anordnung Folgendes
umfasst: ein Türblatt (3) der Leichtbauart, das aus vertikalen und
horizontalen Profilelementen (5, 6, 7, 8), die
miteinander verbunden sind, um einen Rahmen oder eine Zarge zu bilden, und einem
bevorzugt transparenten, durch den Rahmen eingefassten Oberflächenelement (4)
gebildet wird, Führungen (11, 12), die in Zusammenwirken
mit zwei der Ränder des Türblatts eine Verschiebung des Türblatts
in einer horizontalen Seitwärtsrichtung zwischen einer geöffneten und
einer geschlossenen Stellung gestatten, ein erstes Kontaktstück (24),
das an einem Profilelement (8) angeordnet ist, das einen Teil des Türblatts
bildet und ein zweites Kontaktstück (25), das an einem Profilelement
(10) angeordnet ist, das einen Teil eines Teils (9) bildet, der
mit dem ersten Kontaktstück zusammenwirkt, Dichtanordnungen (18,
19, 20, 21), die die Spalten zwischen den Seitenrändern
des Türblatts sowohl mit den Begrenzungsrändern der Wandöffnung als
auch dem wechselwirkenden Teil abdichten, wenn sich das Türblatt in seiner
geschlossenen Stellung befindet, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und
zweite Kontaktstück (24, 25) Führungen (40)
umfasst, welche, um die wechselseitige Einführung zu gestatten, einen Stift
(41, 141) und eine Ummantelung (42, 142) umfassen,
wobei die Ummantelung ein Loch oder eine Vertiefung (47, 147)
aufweist, in welchem bzw. in welcher der Stift aufgenommen werden kann, wobei der
Stift und die Ummantelung an dem ersten beziehungsweise zweiten
Kontaktstück (24, 25) angeordnet sind, und wobei durch die
Hilfe des Stifts und der Ummantelung so gesteuert werden, dass sie sich in einer
linearen Bewegung während des Schließens des Türblatts (3)
aufeinander zu bewegen, wodurch der Türstift in diesem Loch oder dieser Vertiefung
in der Ummantelung angeordnet ist, wenn sich das Türblatt in seiner geschlossenen
Stellung befindet.
Schiebetür gemäß Anspruch 1, wobei der Stift (41,
141) einen zylindrischen ersten Abschnitt (44, 144) und
einen äußeren zweiten Teil (45, 145) umfasst, wobei
der Teil in Richtung seines freien Endes schmaler wird.
Schiebetür gemäß Anspruch 2, wobei der erste Abschnitt
(44, 144) des Stiftes (41, 141) die Form eines
kreisförmigen oder quadratischen Zylinders (44, 144) aufzeigt,
während der abschließende, zweite Teil (45, 145) die
Form eines kreisförmigen Konus (45) oder eines Keils (145)
mit einem geneigten Ebenenabschnitt aufzeigt
Schiebetür gemäß einem der Ansprüche 1 –
3, wobei die Ummantelung (42, 142) als ein separates Teil, das
an einem der Kontaktstücke (24, 25) befestigt ist, ausgebildet
ist.
Schiebetür gemäß Anspruch 4, wobei ein Loch oder eine
Vertiefung (55, 155) in einer der Seitenrandabschnitte (24,
25) angeordnet ist, woran die Ummantelung (42, 142) angebracht
ist. Schiebetür gemäß einem der Ansprüche 1 – 5, wobei
die Führungen (40) in der Form des Stiftes (41,
141) und der Ummantelung (42, 142) mit etwas freiem Spiel
oder Spaltmaß in der vertikalen Ebene angeordnet sind.
Schiebetür gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 –
6, wobei das erste und das zweite Kontaktstück (24, 25) durch
separate Einheiten verwirklicht sind, die mit Schnappverbindern zur Anbringung an
den entsprechenden Profilelementen (8, 10), die einen Teil des
Türblatts (3) oder einen Teil des wechselwirkenden Stücks (9)
bilden, ausgerüstet sind.
Schiebetür gemäß Anspruch 7, wobei sowohl das erste als
auch das zweite Kontaktstück (24, 25) durch ein im Wesentlichen
U-förmiges Profilelement gebildet wird, das einen mittleren Abschnitt (26)
und Schenkel (27) aufweist, so dass ein Längshohlraum (32)
zwischen den Kontaktstücken und dem entsprechenden vertikalen Profilelementen
(8, 10) begrenzt wird.
Schiebetür gemäß Anspruch 8, wobei die Schnappverbinder
Kupplungsvorsprünge (28, 31) aufweisen, die als Haken ausgebildet
sind, die an den Schenkelabschnitten (27) der Kontaktstücke (24,
25) und an den entsprechenden vertikalen Profilelementen (8,
10) angeordnet sind.
Schiebetür (1) gemäß irgendeinem der Ansprüche
1 – 9, wobei die Dichtanordnungen (21), die an dem ersten und zweiten
Kontaktstück (24, 25) angeordnet sind, Dichtelemente umfassen,
die ineinander eingeführt werden können, wobei ein Dichtelement davon
einen ausgedehnten Dichtstreifen (22) aufweist, der ein flexible Elastomermaterial
umfasst, während das Dichtelement, das an dem zweiten Kontaktstück angeordnet
ist, eine Auskehlung (23) umfasst, die dem ersten Dichtstreifen entspricht
Schiebetür (1) gemäß Anspruch 10, wobei die
zusammenwirkenden Dichtelemente (32. 23) paarweise derart angeordnet sind,
dass sowohl das erste als auch das zweite Kontaktstück (24,
25) eine Kombination aus Dichtstreifen und Auskehlung aufweisen.
Schiebetür gemäß Anspruch 10 oder 11, wobei sowohl das
erste als auch das zweite Kontaktstück (24, 25) eine hinterschnittene
Auskehlung (33) aufweisen und wobei der Dichtstreifen (22) eine
verdickte Basis (34) aufweist, mittels dieser er in der hinterschnittenen
Auskehlung in einer Weise aufgenommen ist, dass er dort verbleibt.
Schiebetür gemäß irgendeinem der Ansprüche 10 –
12, wobei die Auskehlung (23), die mit dem Dichtstreifen (22)
zusammenwirkt, nach unten in einer Richtung zu ihrem Boden enger wird.
Schiebetür gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 –
12, wobei sowohl das erste und zweite Kontaktstück (24,
26) durch Profilextrusion, bevorzugt aus Aluminium, hergestellt sind.
Schiebetür gemäß Anspruch 14, wobei die durch Profilextrusion
hergestellten Kontaktstücke (24, 25) identisch sind.
Schiebetür gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 –
15, wobei sowohl der Stift (41, 141) als auch die Ummantelung
(42, 142) eine Basis (43, 143) aufweisen, die
im Wesentlichen die Gestalt einer Plattform hat, die versenkt in einer Auskehlung
(48) mit der Form einer Rinne, die in den Kontaktstücken (24,
25) angeordnet ist, aufgenommen ist.
Schiebetür gemäß Anspruch 16, wobei der Basis (43,
143) eine solche Form verliehen wurde, dass sie befestigt ist und die Drehung
um ihre Hauptachse verhindert wird, wenn sie in der Auskehlung (48) mit
der Gestalt einer Rinne aufgenommen wurde.
Schiebetür gemäß Anspruch 1, wobei die Haltestreifen
(37) in einem Stück mit wenigstens einem der Kontaktstücke (24,
25) oder dem zugehörigen Profilelement (8, 10) ausgebildet
sind, wobei die Haltestreifen so angeordnet sind, dass sie im Längshohlraum
(32) verlaufen, der zwischen den Kontaktstücken und dem zugehörigen,
vertikalen Profilelement (8, 10) begrenzt ist.
Schiebetür gemäß Anspruch 18, umfassend Befestigungsmittel
(50) zur Verankerung der Basis (43) in der Auskehlung (48)
mit der Form einer Rinne, wobei die Befestigungsmittel, welche sich zwischen der
Basis und dem zugehörigen vertikalen Profilelement (8, 10)
erstrecken, mit den Haltestreifen (37) zusammenwirken.
Schiebetür gemäß Anspruch 18, wobei die Haltestreifen
(37) so ausgestaltet sind, dass sie die Form von Rinnen (38,
39) mit parallelen Wänden (57, 58), die in einem
Abstand voneinander angeordnet sind, aufweisen, wobei die Befestigungsmittel beispielsweise
in der Form von Schrauben (52) sich zwischen diesen Wänden erstrecken.
Schiebetür gemäß Anspruch 12, wobei der Teil (9),
mit welchem das Türblatt (3) während des Schließens zusammenwirkt,
einen vertikalen Pfosten umfasst, der an der Wand (2) befestigt ist oder
damit verankert ist.
Schiebetür gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 –
20, wobei der Teil (9), mit dem das Türblatt (3) während
des Schließens zusammenwirkt, ein Türblatt aufweist, das in einem der
vorhergehenden Patentansprüche definiert wurde.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|