Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schleifmittel-Aufsatz mit
einer kappenförmigen Gestalt mit einem maximalen Durchmesser von weniger als
20 Millimeter, der auf einem Träger lösbar befestigt ist.
Aus der DE 290 08 683 U1
ist ein kühlbares, rotierendes, einstückiges Schleifinstrument bekannt,
welches insbesondere für die Fußpflege einsetzbar ist. Das rotierende
Schleifinstrument ist aus Metall gefertigt. Auf seiner Außenfläche, die
kappenförmig ist, ist als Schleifmittel eine Diamantkörnung aufgebracht.
Bei wechselnden Bearbeitungsvorgaben ist ein solches Schleifinstrument jeweils komplett
zu entfernen, um ein Anderes einzuspannen.
Die DE 35 23 59 beschreibt
einen Schleif- und Polierhülsenträger für zahntechnische Zwecke,
wobei dieser ein Einsatzstück aufweist, in welches ein Dorn befestigbar ist.
Ein Hülsenträger, auf den eine Schleifhaube aufschiebbar ist, ist fest
mit dem Einsatzstück verbunden.
Aus der US 4,837,985 geht
ein Schleifwerkzeug hervor, welches eine unterbrochene Schleifhülse aufweist,
die auf einer zylindrischen Oberfläche aufgeklemmt ist. Der Schleifkörper
weist an seinen aneinandergrenzenden Enden Zungen auf, die in eine Rille in der
zylindrischen Oberfläche eingreifen. Weiterhin wird mit den Zungen ein Abgleiten
der Schleifhülse verhindert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein mehrstückiges
Schleifmittel zur Verfügung zu stellen, das durch einfachen Tausch des Schleifmittelaufsatzes
ohne Trägerwechsel an spezielle Einsatzgebiete angepasst werden kann und insbesondere
bei medizinischen Anwendungen zeitsparend einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird mit einem Schleifmittel-Aufsatz mit einer kappenförmigen
Gestalt, der auf einem Träger lösbar befestigt ist, mit den Merkmalen
des Anspruches 1 sowie einer Anwendung eines Schleifmittel-Aufsatzes mit den Merkmalen
des Anspruches 48 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen
sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
Es wird ein Schleifmittel-Aufsatz mit einer kappenförmigen Gestalt
mit einem maximalen Durchmesser von weniger als 20 Millimeter vorgeschlagen, der
auf einem Träger lösbar befestigt ist, wobei der Träger einen Schaft
und eine Kontur aufweist. Der Träger und vorzugsweise der Schleifmittel-Aufsatz
sind gegenüber einer Temperatur von besonders bevorzugt zumindest 134 °C,
bevorzugt zumindest 140 °C, zum zumindest Sterilisieren und Desinfizieren material-
und formbeständig. Der Schaft weist einen Einspannabschnitt für eine Antriebsvorrichtung
auf. Der Schleifmittel-Aufsatz weist ein steifes, feuchtigkeitsresistentes erstes
Material auf, -welches zumindest mit einem Schleifmaterial verbunden ist und auf
der Kontur angeordnet ist. Der Schleifmittel-Aufsatz ist mittels mindestens einer
Passfeder-Nut-Verbindung auf der Kontur spielfrei drehfest arretiert. Dieses bedeutet,
dass keine Relativbewegung zwischen dem Träger und dem Schleifmittel-Aufsatz
bei gemeinsamer Drehung mehr möglich ist, d.h. beide sind drehfest zu jedem
Zeitpunkt in Betrieb verbunden. Weiterhin wird der Schleifmittel-Aufsatz von mindestens
einem Magneten auf der Kontur gehalten. Ein oder mehrere, weitere Befestigungsmöglichkeiten
des Schleifmittelaufsatzes, um beispielsweise auch axialen Kräften entgegenwirken
zu können, sind möglich.
Durch eine Trennung des kappenförmigen Schleifmittels zumindest
in den Träger und in den Schleifmittel-Aufsatz besteht die Möglichkeit,
unterschiedliche Kombinationen für unterschiedliche Anwendungsgebiete wie auch
unterschiedliche Antriebsvorrichtungen schaffen zu können. Daher wird gemäß
einem weiteren Gedanken ein Baukastensystem mit zumindest einem Träger und
mit einer Mehrzahl an auswechselbaren, kappenförmigen, steifen Schleifmittel-Aufsätzen
unterschiedlicher Formgebung zur Anbringung auf dem Träger ebenfalls vorgeschlagen.
Eine geforderte Steifigkeit des kappenförmigen Schleifmittel-Aufsatzes
ist dann erzielt, wenn durch einfaches manuelles Zusammendrücken des Schleifmittel-Aufsatzes
dieser sich nicht beziehungsweise nur unwesentlich verformt. Insbesondere ist unter
der vorgeschlagenen Steifigkeit zu verstehen, dass kein gummielastisches Material
oder ein entsprechendes Verhalten vorliegt. Auch liegt keine ausreichende Steifigkeit
vor, wenn der Schleifmittel-Aufsatz zumindest im Wesentlichen nur aus Schleifpapier,
Schleifleinen oder einer Schleifpappe oder ähnlichem besteht. Der Schleifmittel-Aufsatz
ist vielmehr starr. Vorzugsweise weist dieser als Grundstoff ein Metall, beispielsweise
einen Stahlwerkstoff auf. Insbesondere kann der Schleifmittel-Aufsatz Bereiche besonderer
Festigkeit aufweisen, die beispielsweise höchstens plastisch oder gar nicht
verformbar sind. Vorzugsweise sind dieses Bereiche, die bei einem Schleifvorgang
mit dem zu schleifenden Bereichen direkten Kontakt geraten. Einer oder mehrere andere
Bereiche können hingegen elastisch verformbar sein. Dieses sind insbesondere
Bereiche, die beispielsweise für eine spielfreie drehfeste Arretierung eingesetzt
sind. Dieses kann beispielsweise ein Einrasten beinhalten. Auch besteht die Möglichkeit
eines kraftschlüssigen und/oder formschlüssigen Verbundes zwischen dem
Schleifmittel-Aufsatz und dem Träger.
Eine erste Weiterbildung erlaubt, dass aufgrund einer Steifheit des
Materials des Schleifmittel-Aufsatzes dessen Wanddicke zumindest im überwiegenden
Teil einen gleichmäßigen Materialdurchmesser über den gesamten Querschnitt
aufweist. Eine zweite Weiterbildung sieht vor, dass ein Materialdurchmesser entlang
des gesamten Querschnittes des Schleifmittel-Aufsatzes unterschiedlich ist. Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass in einem Bereich ein Vollmaterialbereich vorliegt, während
ein anderer Bereich des Schleifmittel-Aufsatzes einen Hohlbereich bildet. Vorzugsweise
kann weiterhin vorgesehen sein, dass im Bereich einer Rundung beziehungsweise eines
Überstandes des Schleifmittel-Aufsatzes über eine Kontur ein Vollmaterialbereich
angeordnet ist. Insbesondere kann dieses im Bereich der eigentlichen Kappe vorliegen.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass der Schleifmittel-Aufsatz aus dem
ersten Material besteht. Beispielsweise kann der Schleifmittel-Aufsatz ein Basismaterial
aufweisen, mit dem das eigentliche Schleifmaterial nachträglich erst verbunden
wird. Gemäß einer anderen Ausgestaltung kann beispielsweise vorgesehen
sein, dass das Schleifmaterial das erste Material ist.
Vorzugsweise wird der Schleifmittel-Aufsatz auf den Träger aufgestülpt.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Schleifmittel-Aufsatz auf der Kontur aufsitzt,
wobei die Kontur ebenfalls starr ist. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit,
dass zumindest die Kontur in einem Bereich eine geringere Steifigkeit aufweist als
das Material des Schleifmittel-Aufsatzes. Beispielsweise kann die Kontur einen Kunststoff
aufweisen, insbesondere aus Kunststoff sein. Vorzugsweise wird ein Kunststoff verwendet,
der bei Temperaturen von mehr als besonders bevorzugt 134 °C, bevorzugt 140
°C, form- und temperaturbeständig bleibt.
Eine Verbindung der Bauteile des kappenförmigen Schleifmittels
ist auch auf verschiedene beispielsweise auf zusätzliche oder andere Arten
möglich. Dieses hängt beispielsweise mit der Gestalt des Schleifmittel-Aufsatzes
zusammen. Gemäß einer ersten Ausgestaltung kann der Schleifmittel-Aufsatz
direkt auf dem Schaft angeordnet und befestigt werden. Gemäß einer zweiten
Ausgestaltung wird der Schleifmittel-Aufsatz auf einer Kontur angeordnet, die wiederum
eine Verbindung zum Schaft herstellt. Dabei kann die Kontur direkt mit dem Schaft
verbunden sein, insbesondere ein Bestandteil des Schaftes sein. Eine andere Konstruktion
sieht vor, dass die Kontur ein zusätzliches, austauschbares Bauteil darstellt.
Die Kontur kann starr sein, elastisch-, plastisch oder auch elastisch-plastisch
zumindest an ihrer Oberfläche verformbar sein. Auch kann die Kontur Bereiche
unterschiedlicher Verformungsmöglichkeit aufweisen. Die Kontur kann Metall,
Kunststoff wie auch Keramik aufweisen.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß der Schleifmittel-Aufsatz
zumindest eine Axialfixierung aufweist, die den Schleifmittel-Aufsatz-gegen axiale
Zugkräfte fixiert. Die Axialfixierung kann zwischen Schleifmittel-Aufsatz und
Träger wirken, insbesondere zwischen Schleifmittel-Aufsatz und Kontur. Die
Axialfixierung kann eine Rastung, eine Pressung, eine Verschraubung und/oder eine
magnetische Vorrichtung aufweisen. Vorzugsweise ist die Axialfixierung händisch
lösbar, insbesondere ohne Werkzeug. Die Axialfixierung kann durch eine insbesondere
erhöhte axiale Kraft, eine Mechanik und/oder durch eine Führung des Schleifmittel-Aufsatzes
gelöst werden. Gemäß einer Weiterbildung wird die Axialfixierung
gleichzeitig mit der drehfesten Arretierung gelöst und/oder befestigt, wobei
vorzugsweise beide miteinander gekoppelt sind. Eine weitere Ausgestaltung sieht
eine von der drehfesten Arretierung separate Axialfixierung vor. In einer Version
ist die drehfeste Arretierung vor der Axialfixierung zu lösen und/oder zu befestigen.
In einer weiteren Version wird die Axialfixierung vor der drehfesten Arretierung
gelöst und/oder befestigt. In einer weiteren Ausbildung kann die Axialfixierung
unabhängig von der drehfesten Arretierung gelöst und/oder befestigt werden.
Bevorzugt wird der Schleifmittel-Aufsatz auf die Kontur oder den Schaft
aufgestülpt. Beispielsweise kann der Aufsatz hierbei durch seine Oberflächenbeschaffenheit
im Zusammenspiel mit einem Gegenstück auf dem Träger gehalten werden.
Der Aufsatz kann auch aufgeklippt werden. Dieses ermöglicht ein einfaches Befestigen
am Träger. Hierzu sind vorzugsweise eine oder mehrere Führungsflächen
vorgesehen, über die beispielsweise der Schieifmittel-Aufsatz herübergezogen
wird. Ein Einrasten kann beispielsweise über ein am Schaft bzw. an der Kontur
angeordnetem Rastmittel oder über ein am Schleifmittel-Aufsatz angeordnetes
Rastmittel erfolgen. Hierzu können geeignete Einrastvertiefungen an den entsprechenden
Gegenflächen vorgesehen sein. Ebenfalls können am Schleifmittel-Aufsatz
und am Schaft bzw. an der Kontur Einrastelemente vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass zusätzlich ein formschlüssiger
Verbund für den Schleifmittel-Aufsatz hergestellt wird. Über die Formschlüssigkeit
wird sodann der aufgebrachte Schleifmittel-Aufsatz mitgedreht, sobald der Schaft
in Rotation durch eine Antriebsvorrichtung versetzt wird.
Eine Ausgestaltung sieht vor, daß zwischen dem Schleifmittel-Aufsatz
und der Kontur oder dem Schaft vorzugsweise eine Spielpassung vorgesehen ist. Beispielsweise
kann auch in einem ersten Bereich zwischen dem Schleifmittel-Aufsatz und dem Träger
in Form von der Kontur oder dem Schaft eine Presspassung und in einem zweiten Bereich
eine Spielpassung vorliegen. Vorzugsweise ist der zweite Bereich größer
als der erste Bereich. Eine Weiterbildung sieht vor, daß einander gegenüberliegende
Flächen vorzugsweise eines Passungsbereichs zwischen Schleifmittel-Aufsatz
und Träger jeweils eine Konizität aufweisen. Diese können jeweils
gleichen Winkels oder voneinander verschieden sein.
Der Schleifmittel-Aufsatz wird mittels einer Passfeder-Nut-Verbindung
auf der Kontur drehfest gehalten. Hierbei ist gemäß einer Ausgestaltung
vorgesehen, dass zumindest in einer Nut mindestens eine erste Feder angeordnet ist,
mittels der eine Passfeder des Schleifmittel-Aufsatzes bei einem Aufstülpen
auf die Kontur einrastet. Insbesondere wird die Passfeder von dem Schleifmittel-Aufsatz
auf einer Innenseite desselben aufgewiesen. Die Passfeder erstreckt sich gemäß
einer Ausgestaltung etwa 5mm bis etwa 15mm in axiale Richtung des Schleifmittel-Aufsatzes.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Passfeder eine Höhe
von etwa 0,25mm bis etwa 1mm auf. Die Höhe gibt die radiale Erstreckung der
Passfeder in Bezug zum Schleifmittel-Aufsatz an. Toleranzen sind fertigungsbedingt
möglich. Eine Weiterbildung sieht vor, dass die erste Feder mittels eines an
einem unterem Rand der Kontur angeordneten Bestätigungselementes einfederbar
ist und den Schleifmittel-Aufsatz bei Betätigung des Betätigungselementes
frei gibt. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass in der Nut ein Rastkörper
angeordnet ist, über den die Passfeder einrasten kann. Vorzugsweise ist vorgesehen,
dass der Rastkörper in der Kontur versenkbar ist.
Eine weitere Ausgestaltung hinsichtlich einer Verbindung zwischen
dem Schleifmittel-Aufsatz und dem Träger sieht vor, dass ein Auswurfmechanismus
ein Lösen des Schleifmittel-Aufsatzes unterstützt. Der Auswurfmechanismus
kann beispielsweise vorsehen, dass der Schleifmittel-Aufsatz aus einer Rastung herausgehebelt
wird. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Auswurfmechanismus einen Rastkörper
oder einen Gegenhalter für einen Rastkörper versenkt. Dieses erlaubt,
dass beispielsweise bei Vorsehen einer Passfeder-Nut-Verbindung ein Arretierungsglied
beweglich angeordnet und über den Auswurfmechanismus gehalten werden kann.
Gemäß einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Schleifmittel-Aufsatz
zusätzlich zumindest durch eine Klemmwirkung auf der Kontur gehalten wird,
wobei eine Klemmkraft zumindest radial auf den Schleifmittel-Aufsatz wirkt. Gemäß
einer Ausgestaltung ist beispielsweise vorgesehen, dass der Schleifmittel-Aufsatz
mittels zumindest eines O-Ringes durch eine Klemmwirkung auf der Kontur gehalten
wird, wobei die Kontur den O-Ring aufweist. Eine weitere Ausgestaltung sieht vor,
dass der Schleifmittel-Aufsatz zumindest mittels mindestens einer zweiten Feder
auf der Kontur gehalten wird, wobei die zweite Feder radial auf den Schleifmittel-Aufsatz
wirkt. Die zweite Feder kann ergänzend zu der ersten Feder in der Nut vorgesehen
sein. Die zweite Feder kann jedoch auch unabhängig vom Vorhandensein einer
ersten Feder angeordnet sein. Die zweite Feder ist gemäß einer Ausgestaltung
entweder Bestandteil der Kontur oder des Schleifmittel-Aufsatzes. Gemäß
einer weiteren Ausgestaltung kann jedoch ebenfalls vorgesehen sein, dass die Kontur
wie auch der Schleifmittel-Aufsatz jeweils eine zweite Feder aufweisen.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass der Schleifmittel-Aufsatz
mittels eines Push-Push-Mechanismus auf der Kontur befestigbar ist. Als Push-Push-Mechanismus
ist im Folgenden ein über mechanische Verbindungen wirkender Mechanismus zu
verstehen, der durch Drücken oder Ziehen eines beweglichen Elementes des Mechanismus
eine Trennung zwischen dem Schleifmittel-Aufsatz und der Kontur bewirkt. In diesem
Mechanismus wird in eine Betätigungsstellung dadurch gebracht, dass der Schleifmittel-Aufsatz
auf der Kontur aufgebracht wird. Beispielsweise kann hierzu ein Stempel in der Kontur
vorgesehen sein, der gelenkig mit dem Element verbunden ist. Wird der Stempel durch
den Schleifmittel-Aufsatz beim Aufsetzen auf der Kontur in die Kontur hinein bewegt,
gerät das Element in eine Betätigungsstellung. Wird das Element in dieser
Betätigungsstellung gezogen oder gedrückt, löst dieses den Stempel
aus. Insbesondere durch eine Hebelwirkung erlaubt die gelenkige Druckübersetzung
sodann ein Lösen des Schleifmittel-Aufsatzes von der Kontur. Vorzugsweise ist
vorgesehen, dass der Schleifmittel-Aufsatz eine Push-Push-Kontur aufweist, die einen
Pin einer in der Kontur angeordneten Push-Push-Mechanik aufnimmt.
Der Schleifmittel-Aufsatz wird von einem Magneten auf der Kontur gehalten.
Der Magnet kann als Unterstützung einer Arretierung dienen. Es besteht jedoch
ebenfalls die Möglichkeit, dass über eine Form des Magneten beziehungsweise
der kappenförmigen Gestalt und des Trägers eine drehfeste Arretierung
unter Nutzung der magnetischen Kräfte des Magneten erfolgt. In einer weiteren
Ausgestaltung sichert der Magnet den Schleifmittelaufsatz in axiale Richtung. Vorzugsweise
ist der Magnet in der Kontur angeordnet. Eine andere Ausgestaltung sieht vor, dass
der Magnet im Schieifmittel-Aufsatz angeordnet ist. Vorzugsweise ist insbesondere
bei letzter Ausgestaltung der Magnet auswechselbar. Hierzu kann der Magnet beispielsweise
in einer Wechselhalterung angeordnet sein. Es ist insbesondere vorgesehen, dass
der Magnet hochtemperaturbeständig ist und insbesondere bei Temperaturen, die
zur Sterilisation verwendet werden, seine Magnetizität behält. Der Schaft
ist vorzugsweise aus einem Material, welches amagnetisch ist. Dieses
vermeidet eine magnetische Ausrichtung des Materials des Schaftes und damit die
Entstehung einer eigenen Magnetizität.
Zur Vermeidung eines Loslösens des Schleifmittel-Aufsatzes vom
Schaft ist vorgesehen, dass ein Sicherungsmittel zur Befestigung des Schleifmittel-Aufsatzes
vorgesehen ist. Das Sicherungsmittel kann beispielsweise eine Schraubverbindung,
eine formschlüssige Verbindung wie beispielsweise eine Rastverbindung oder
sonstige Verbindungsart sein.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass der kappenförmige Schleifmittel-Aufsatz
aufgeschoben wird, wobei er sich dabei selbst zentriert. Hierfür kann es vorgesehen
sein, dass entweder der Schleifmittel-Aufsatz in einem definierten Bereich eine
Nachgiebigkeit aufweist, ohne dabei seine Steifigkeit als solches aufzugeben. Beispielsweise
ist vorgesehen, dass ein Gegenelement zum Schleifmittel-Aufsatz vorgesehen ist,
der zumindest teilweise elastisch verformbar ist. Eine weitere Ausgestaltung sieht
vor, dass das Gegenelement ebenfalls steif ist. Eine Verbindung zwischen Schleifmittel-Aufsatz
und dem Gegenelement erfolgt beispielsweise über ein geeignetes Sicherungsmittel.
Vorzugsweise ist der Schleifmittel-Aufsatz starr, insbesondere ist das erste Material
ein starres Material. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen,
dass auch das Gegenelement ein starres Material aufweist. Vorzugsweise werden beide
starren Materialien aneinandergelegt. Es kann vorgesehen sein, dass zwischen dem
Schleifmittel-Aufsatz und dem Gegenelement eine flexible, insbesondere elastische
bzw. verformbare Schicht angeordnet ist. Diese ist in der Lage, vorzugsweise ausgleichend
bezüglich Unebenheiten bzw. Unsymmetrien erzeugender Unwuchten wirken zu können.
Das Gegenelement, das zum Schleifmittel-Aufsatz gegenwirkend ist,
ist vorzugsweise eine Kontur, die auf dem Schaft angeordnet ist. Die Kontur weist
eine Außenfläche auf, die zumindest teilweise komplementär zu einer
Innenfläche des Schleifmittel-Aufsatzes ist. Die Kontur kann mit dem Schaft
einstückig hergestellt sein. Der Schaft und die Kontur können jedoch jeweils
ein Bauelement sein, die miteinander verbunden sind. Es besteht die Möglichkeit,
dass die Kontur den Schleifmittel-Aufsatz umfasst und mit dem Schaft lösbar
verbindbar ist. Vorzugsweise ist die Kontur metallen. Sie kann jedoch ebenfalls
aus einem anderen, starren Material sein.
Gemäß einem weiteren Gedanken, der auch unabhängig
von der vorliegenden Erfindung weiterverfolgt werden kann, kann das Prinzip einer
Sicherung des Schleifmittel-Aufsatzes so wie oben wie auch in den nachfolgenden
Figuren beschrieben, auch bei elastischen Schleifmittel-Aufsätzen zum Einsatz
gelangen. Insbesondere kann eine Rutschsicherung durch eine formschlüssige
Sicherung erfolgen. Bevorzugt ist es, wenn die Sicherung ein unbeabsichtigtes Abrutschen
wie auch ein Durchrutschen beim Schleifen verhindert. Eine Sicherung kann jedoch
auch nur eine dieser Funktionen wahrnehmen. Eine Weiterbildung sieht vor, dass zumindest
zwei Sicherungen mit unterschiedlichen Funktionen vorgesehen sind.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, das der Schleifmittel-Aufsatz
einen Grundkörper aufweist. Beispielsweise kann der Grundkörper auch die
Kontur selbst sein. Vorzugsweise ist der Grundkörper gesintert. Es kann jedoch
auch der gesamte Schleifmittel-Aufsatz gesintert sein. Als Sintermaterial kann beispielsweise
ein keramisches Material genutzt werden. Auch besteht die Möglichkeit, pulvermetallurgisches
Material zu nutzen. Eine Zusammensetzung des Sintermaterials kann auf diese Weise
an den jeweiligen Einsatzzweck, die notwendige Härte, Widerstandsfähigkeit
gegen verschiedene Flüssigkeiten und Schleifumgebungsbedingungen eingestellt
werden.
Eine andere Ausgestaltung sieht vor, dass der Schleifmittel-Aufsatz
einen metallenen tiefgezogenen Grundkörper aufweist. Beispielsweise kann ein
nichtrostender Stahl tiefgezogen werden, wobei eine Hülse entsteht. Des Weiteren
besteht die Möglichkeit, dass Hülsen als kappenförmige Schleifmittel-Aufsätze
produziert werden, die aus Rohrstücken herstellbar sind. Des Weiteren besteht
die Möglichkeit, dass der Schleifmittel-Aufsatz einen in Spritzgusstechnik
hergestellten Grundkörper aufweist. Durch Verwendung beispielsweise eines Duroplast-Werkstoffes
ist sichergestellt, dass der Grundkörper eine ausreichende Festigkeit und Starrheit
besitzt. Durch entsprechende Duroplast-Zusätze kann auch eine Feuchtigkeits-,
insbesondere Flüssigkeitsresistenz erzielt werden. Auch besteht die Möglichkeit,
einen Grundkörper aus einem Vollmaterial zu drehen. Gemäß einem Gedanken,
der auch selbständig sein kann, ist vorgesehen, dass ein Schleifmittel-Aufsatz
sterilisierbar, desinfizierbar und damit wiederverwendbar ist.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das steife, feuchtigkeitsresistente
erste Material elektrisch leitfähig ist. Dieses erlaubt beispielsweise die
Möglichkeit einer Überprüfung eines Kontaktes zwischen dem kappenförmigen
Schleifmittel und dem zu bearbeitendem Werkstück, sofern auch Letzteres elektrisch
leitfähig ist. Hierzu kann ein geringer Prüfstrom angelegt werden. Das
steife, feuchtigkeitsresistente erste Material weist hierfür zumindest ein
Metall auf.
Das Schleifmaterial wird beispielsweise als Oberflächenschicht
auf das erste Material aufgetragen. Auch kann das erste Material
selbst das Schleifmaterial sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das
erste Materials mit dem Schleifmaterial durchdrungen ist. Hierzu kann das Schleifmaterial
beispielsweise eingepresst bzw. formschlüssig eingebunden sein.
Der Schleifmittel-Aufsatz weist gemäß einer ersten Ausgestaltung
zumindest teilweise ein galvanisch aufgetragenes Schleifmittel auf. Das Schleifmittel
kann dabei als zusätzliches Schleifmittel aufgebracht werden. Gemäß
einer zweiten Ausgestaltung weist der Schleifmittel-Aufsatz eine Beschichtung auf,
die aufgedampft ist. Das Schleifmittel in Form einer derartigen aufgedampften Beschichtung
kann beispielsweise Diamant umfassen. Auch kann Diamant galvanisch gebunden vorliegen,
zum Beispiel in einer Nickelschicht. Weitere mögliche Schleifmittel, die auf
dem Schleifmittel-Aufsatz anwendbar sind, sind beispielsweise Borkarbide, Bornitride,
Wolframkarbide, Ceroxide, insbesondere Siliziumkarbid SiC oder Al2O3.
Vorzugsweise weist das Schleifmittel eine Korngröße bis 500 &mgr;m auf.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass das kappenförmige Schleifmittel
auch zum Polieren genutzt wird. Hier wird beispielsweise eine geringere Korngröße
vorgesehen. Beispielsweise ist für eine Polierung eine Korngröße
in einem Bereich zwischen 1 und 50 &mgr;m angeordnet. Eine andere Körnung
eines Schleifmittel-Aufsatzes befindet sich beispielsweise in einem Bereich von
100 bis 250 &mgr;m.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass ein oder mehrere Schleifmittel-Aufsätze
vorhanden sind, die voneinander verschiedene Korngrößen aufweisen. Die
Schleifmittel-Aufsätze weisen entsprechende Kennzeichnungen auf, anhand derer
diese voneinander unterscheidbar sind. Eine Kennzeichnung kann beispielweise eine
geometrische Gestalt aufweisen, zum Beispiel eine Arte einer Kerbung und/oder Erhebung.
Auch kann eine farbliche Kenntlichmachung unterschiedlicher Korngrößen
verschiedener Schleifmittel-Aufsätze vorgesehen sein. Eine Farbmarkierung kann
beispielsweise an einem Rand des Schleifmittel-Aufsatzes angeordnet werden. Insbesondere
können auch verschiedene Kennzeichnungsmittel zusammen eingesetzt werden, zum
Beispiel eine Erhebung, die sich farblich von ihrer Umgebung unterscheidet. Eine
Kennzeichnung an einem Schleifmittel-Aufsatz kann dazu genutzt werden, gemäß
einem selbständigen weiteren Gedanken der Erfindung ein Baukastensystem vorzuschlagen,
dass ein oder mehrere Schäfte mir ein oder mehreren Konturen aufweist. Der
Baukasten weist ein Sortiment von Schleifmittel-Aufsätzen gleicher oder gleichartiger
Form aber unterschiedlicher Korngröße auf. Auch können verschiedene
Größen gleicher oder gleichartiger Form vorgesehen sein.
Gemäß eines weiteren Gedankens der Erfindung wird ein Schleifmittel-Aufsatz
an einem Menschen oder an einem Tier verwendet wird. Insbesondere wird in einer
Weiterbildung der Schleifmittel-Aufsatz zur Behandlung von Haut, Nägeln oder
Krallen verwendet. Vorzugsweise wird der Schleifmittel-Aufsatz im Fußpflegebereich
eingesetzt werden. Er kann jedoch auch in anderen Bereichen der kosmetischen oder
medizinischen Behandlung insbesondere von Haut eingesetzt werden, beispielsweise
bei der Entfernung von Hornhaut oder auch zum Beschleifen von natürlichen und
künstlichen Nägeln.
Auch ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass der Schleifmittelaufsatz
für medizinische, bevorzugt zahnmedizinische, oder kosmetische Zwecke eingesetzt
wird. Der Schleifmittelaufsatz kann in einer Variante für zahntechnische Zwecke
eingesetzt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in der
nachfolgenden Zeichnung angegeben. Die dort dargestellten Merkmale sind jedoch nicht
auf die einzelnen Ausgestaltungen beschränkt. Vielmehr können diese mit
anderen beschriebenen Merkmalen aus der Zeichnungsbeschreibung wie auch aus der
allgemeinen oben angegebenen Beschreibung zu Weiterbildungen zusammengeführt
werden. Auch können einzelne Gestaltungsmerkmale auch in anderen Bereichen
insbesondere eines Schleifmittel-Aufsatzes angeordnet sein. Es zeigen:
1 eine schematische Ansicht eines Nut-Feder-Systems,
2 eine schematische Ansicht eines Schleifmittel-Aufsatzes
mit einer Nase,
3 eine schematische Ansicht eines ersten Push-Push-Mechanismus,
4 eine schematische Ansicht eines zweiten Push-Push-Mechanismus,
5 eine schematische Ansicht eines dritten Push-Push-Mechanismus,
6 eine schematische Ansicht eines Schleifmittelaufsatzes
mit einer Klemmvorrichtung,
7 eine schematische Ansicht einer Kontur mit einem
Magneten,
8 eine schematische Ansicht einer weiteren Kontur mit
einem Magneten, und
9 eine schematische Ansicht eines vierten Push-Push-Mechanismus.
1 zeigt eine schematische Ansicht eines Nut-Feder-Systems
bei einem ersten kappenförmigen Schleifmittel 30. Zumindest eine Nut
31 ist vorgesehen, entlang der eine Passfeder 32 verfahren werden
kann. Nut 31 und Passfeder 32 erlauben einerseits ein Aufstülpen
des Schleifmittel-Aufsatzes 4 auf die Kontur eines Trägers. Zum anderen
ist die Passfeder 32 in der Lage, ein Einrasten nach dem Überstülpen
und damit eine Fixierung des Schleifmittel-Aufsatzes 4 auf der Kontur zu
gewährleisten. Weiterhin kann über die Nut eine spielfreie Mitnahme des
Schleifmittel-Aufsatzes 4 erfolgen. Zusätzlich ist in der Kontur ein
Magnet 33 vorgesehen. Durch seine magnetische Kraft kann der Schleifmittel-Aufsatz
4 zusätzlich in seiner Position gehalten werden. Soll der Schleifmittel-Aufsatz
4 nun von der Kontur entfernt werden, wird die Passfeder 32 etwas
nach Außen gedehnt und aus der Nut 31 hinausgeschoben. Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass hierzu der Schleifmittel-Aufsatz 4 ein oder
mehrere Einschnitte aufweist, so dass die Passfeder 32 gegenüber einem
anderen Bereich des Schleifmittel-Aufsatzes 4 bewegbar ist. Vorzugsweise
steht die Passfeder 32 soweit über die Kontur hinaus, dass ein Anheben
der Passfeder 32 ohne Probleme und insbesondere ohne zusätzliches
Werkzeug durch manuelle Fingerbetätigung ermöglicht ist. Der Magnet
33 kann so wie dargestellt eine zusätzliche Haltekraft bieten. Es
besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, dass der Magnet 33 als einziges
Halteelement vorhanden ist, um ein Abziehen des Schleifmittel-Aufsatzes
4 von der Kontur zu verhindern. Beispielsweise kann die Passfeder
32 an dem Schleifmittel-Aufsatz 4 entfallen. Die Nut
31 ist derart ausgelegt, dass sie als Mitnehmer für einen eingeschobenen
Bereich des Schleifmittel-Aufsatzes 4 dient. Auf diese Weise wird eine
relative Rotation von Träger und Schleifmittel-Aufsatz 4 unterbunden.
Eine axiale Relativbewegung zwischen Schleifmittel-Aufsatz 4 und der Kontur
hingegen wird über die Haltekraft des Magneten 33 unterbunden.
Vorzugsweise weist ein Schleifmittel-Aufsatz einen Durchmesser auf,
der geringer als 20 mm ist. Ein Schaft 2 weist vorzugsweise einen Durchmesser
auf, der geringer als 5 mm ist. Vorzugsweise weist der Schaft 2 einen Einspannabschnitt
3 auf. Der Einspannabschnitt kann einen gleichen Durchmesser wie der Schaft
oder einen davon verschiedenen Durchmesser, zum Beispiel einen größeren
Durchmesser, aufweisen.
Beispielsweise kann das kappenförmige Schleifmittel in Hygienebereichen
angewendet werden, insbesondere als Hornhautschleifer oder als Schleifer für
diabetische Füße. Zumindest ein Teil des kappenförmigen Schleifmittels
ist sterilisierbar bzw. desinfizierbar. Vorzugsweise ist das gesamte kappenförmige
Schleifmittel desinfizierbar bzw. sterilisierbar. Bevorzugt wird der Schleifmittel-Aufsatz
nach einer Desinfektion bzw. Sterilisation wieder eingesetzt. Für die Desinfektion
bzw. Sterilisation kann der Schleifmittel-Aufsatz vom Träger getrennt werden.
Die Gestalt des Schleifmittel-Aufsatz kann beliebig sein. Insbesondere können
verschiedene Kappenformen genutzt werden, die auch beispielsweise unterschiedliche
Durchmesser einer ansonsten zylindrischen Gestalt des Schleifmittel-Aufsatzes vorsehen
können. Aufgrund der Steifigkeit der Schleifmittelaufsätze besteht darüber
hinaus die Möglichkeit, ein oder mehrere Vertiefungen auf einer Außenfläche
des Schleifmittel-Aufsatzes vorzusehen. Eine Vertiefung kann beispielsweise als
Abführungskanal dienen für abgeschliffenes Material wie auch als Abführungsmöglichkeit
für Flüssigkeit.
2 zeigt in einer schematischen Aufsicht eine beispielhafte
Ausgestaltung des Schleifmittel-Aufsatzes 4 mit einer Passfeder
32, die gestrichelt angedeutet ist. Über einen ersten Einschnitt
34 und zweiten Einschnitt 35 wird eine Zunge 36 gebildet.
Diese ist beweglich gegenüber dem übrigen Bereich des Schleifmittelaufsatzes
4. Eine Unterstützung einer Beweglichkeit der Zunge 36 kann
beispielsweise durch eine Materialminimierung vorgesehen sein, die auf einer Linie
zwischen den beiden Einschnitten 34, 35 vorgesehen ist.
3 zeigt in schematischer Ansicht einen Push-Push-Mechanismus,
mittels dem der Schleifmittel-Aufsatz 4 von der Kontur des Trägers
entfernt werden kann. Hierzu ist beispielsweise eine Gelenkverbindung
37 vorgesehen, so dass ein Betätigungshebel 38 bei Aufprägung
einer Kraft einen die Passfeder 32 des Schleifmittel-Aufsatzes
4 aushebelnden Bereich 39 aktiviert. Beispielsweise kann mittels
des Bereiches 39 die Passfeder 32 über einen Arretiervorsprung
40 gehoben werden, der in der Kontur angeordnet ist. Vorzugsweise ist der
Arretierungsvorsprung 40 in der Nut 31 angeordnet. Anstelle eines
Arretierungsvorsprunges 40 kann jedoch auch eine Ausnehmung vorgesehen
sein, in die die Passfeder 32 eingreift und mittels des Bereiches
39 ausgehebelt werden kann.
4 zeigt in einer schematischen Darstellung eine weitere
Ausgestaltung eines Push-Push-Mechanismusses. Hierbei wird ein Betätigungselement
41 über eine durch einen Pfeil angedeutete Kraft beispielsweise nach
unten in Richtung eines nicht näher dargestellten Schaftes gedrückt. Durch
eine Verzahnung 42 des Betätigungselementes 41 wird ein Zahnrad
43 in Bewegung gesetzt. Durch die Rotation des Zahnrades 43 wird
ein gelenkig aufgehangenes Stellelement 44 betätigt. Dieses Stellelement
44 ist über eine Feder 45 vorgespannt. Ein Arretierelement
46, das einerseits gelenkig mit dem Stellelement 44 und andererseits
über ein Gelenk 47 mit der Kontur oder dem Schaft verbunden ist, kann
bei Betätigung durch die nicht näher dargestellte Passfeder ins Innere
verschoben und gedrückt werden. Durch die über die Feder
45 aufgebrachte Druckkraft kann nach Überfahren der Passfeder das
Arretierungselement 46 wieder ausklappen. Soll nun der Schleifmittel-Aufsatz
gelöst werden und die Passfeder über das Arretierungselement
46 fahren, wird auf das Betätigungselement 41 die Kraft aufgebracht,
so dass gegen die Kraft der Feder 45 das Arretierungselement
46 wieder einklappen kann. Auf diese Weise kann eine Arretierung gelöst
werden.
5 zeigt in einer schematischen Darstellung eine weitere
Ausgestaltung eines Push-Push-Mechanismusses. Hierbei wird eine Führungskontur
48, die in dem Schleifmittel-Aufsatz 4 angeordnet ist in eine
Ausnehmung 49, die in der Kontur des Trägers angeordnet ist eingeführt.
Die Ausnehmung 49 weist einen an einer Feder 50 angeordneten Bolzen
51 auf, der mittels einer Führung 52 horizontal geführt
wird. Bei einem Aufstecken des Schleifmittel-Aufsatzes 4 auf die Kontur
des Trägers wird der Bolzen 51 durch die Führungskontur
48 verschoben. Ist der Schleifmittelaufsatz 4 vollständig
auf die Kontur des Trägers aufgesteckt, rastet der Bolzen 51 in eine
Arretieraussparung 53 der Führungskontur 48 ein. Der Bolzen
52 wird dabei durch die Feder 50 in Position gehalten. Wird der
Schleifmittel-Aufsatz 4 erneut auf den Träger gedrückt, wird
der Bolzen 51 durch die Führungskontur 48 aus der Arretierungsaussparung
53 geführt und der Schleifmittel-Aufsatz 4 kann von der Kontur
des Trägers abgezogen werden.
6 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Ausgestaltung
eine Schleifmittel-Aufsatzes 4, der durch eine Klemmvorrichtung
54 auf der Kontur des Trägers gehalten wird. Vorzugsweise handelt
es sich bei der Klemmvorrichtung 54 um mindestens einen O-Ring
55 der kraftschlüssig und/oder formschlüssig an der Kontur des
Trägers befestigt ist. So kann die Kontur des Trägers mindestens eine
Rille aufweisen, in die der O-Ring 55 befestigt werden kann. Der O-Ring
55 besteht vorzugsweise aus einem gummielastischen Material, welches sich
elastisch oder plastisch verformt, wenn der Schleifmittel-Aufsatz 4 über
die Kontur des Trägers aufgesteckt wird. Durch die bei einer Vorformung auftretenden
Reaktionskräfte wird der Schleifmittel-Aufsatz auf der Kontur des Trägers
gehalten. Die Klemmvorrichtung kann mit anderen Vorrichtungen zur Arretierung des
Schleifmittel-Aufsatzes kombiniert werden.
7 zeigt eine schematische Darstellung eines Schleifmittelaufsatzes,
sowie einen Träger mit einer Kontur. Der Schleifmittelaufsatz 4 wird
vom Träger mittels eines Magneten 33 gehalten, wobei dieser in der
Kontur des Trägers angeordnet ist. Des Weiteren weist der Träger an der
Kontur eine kurze Nut 56 auf, in die eine Passfeder 32 des Schleifmittel-Aufsatzes
4 einrasten kann.
8 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren
Schleifmittelaufsatzes 4, wobei der Schleifmittel-Aufsatz 4 von
einem Magneten 33, der in der Kontur des Trägers angeordnet ist, gehalten
wird.
Der Schleifmittel-Aufsatz 4 kann verschiedene Außenkonturen
wie auch Innenkonturen aufweisen. Einige Beispiele für unterschiedliche Außenkonturen
und Innenkonturen gehen aus 1, 3,
5, 6, 7
und 8 hervor. Die Schleifmittel-Aufsätze unterschiedlicher
Geometrien, insbesondere Außenkonturen, lassen sich untereinander austauschen,
wobei ein Träger verschiedene Schleifmittel-Aufsätze aufnehmen kann. Eventuell
sind hierfür Anpassungen der Innenkonturen notwendig. Gegebenenfalls sind auch
Anpassungen der Kontur des Trägers erforderlich.
9 zeigt eine schematische Darstellung eines vierten
Push-Push-Mechanismusses, wobei die Kontur eine Feder 60 aufweist. Die
Feder 60 wird von einem Befestigungsmittel 61 in der Kontur gehalten.
Der Schleifmittel-Aufsatz 4 weist inwändig eine Passfeder
32 auf, die in einer Rille 62 verfahren werden kann. Die Rille
62 ist auf der Oberfläche der Kontur angeordnet und hat einen hakenförmigen
Verlauf, wie die gestrichelte Linie andeutet. Wird die Passfeder 32 in
die Rille 62 eingeführt, so sorgt eine Rückstellkraft, die von
der Feder 60 aufgebracht wird, dafür daß der Schleifmittel-Aufsatz
auf der Kontur arretiert ist. Um den Schleifmittelaufsatz von der Kontur zu lösen,
ist eine Kraft in Richtung des Schaftes 2 aufzubringen und die Passfeder
32 des Schleifmittel-Aufsatzes 4 muss aus der Rille
62 geführt werden.