Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kennzeichnungssystem für
einen für eine Rückgabe vorgesehenen Gegenstand oder einen Wertgegenstand,
umfassend wenigstens eine erste auf oder an dem Gegenstand angebrachte unverdeckte
Kennzeichnung und wenigstens eine zweite auf oder an dem Gegenstand angebrachte
Kennzeichnung sowie wenigstens eine vorzugsweise mittels einer Lesevorrichtung dechiffrierbare
Beziehung zwischen der ersten unverdeckten und der zweiten Kennzeichnung. Die Erfindung
betrifft weiterhin einen Gegenstand, der ein solches Kennzeichnungssystem aufweist
sowie ein Verfahren zur Identifizierung eines solchen Gegenstands.
Aus dem Stand der Technik sind seit geraumer Zeit so genannte manipulationssichere
Verschlüsse für Behälter bekannt. Diese dienen dem Zweck, anzuzeigen,
wenn versucht wurde, den Verschluss des Behälters zu öffnen. Beispielsweise
werden derartige Verschlüsse heute regelmäßig bei Getränkeflaschen
verwendet, die mit einer Kunststoffkappe verschlossen sind. Die DE
31 11 692 A1 beschreibt einen solchen manipulationssicheren Verschluss,
bei dem sich unterhalb der aufschraubbaren Verschlusskappe ein Sicherungsring befindet,
der im verschlossenen Urzustand über dünne Stege mit der Verschlusskappe
verbunden ist, so dass durch den Vorgang des Aufschraubens diese Verbindung irreversibel
zerstört und damit angezeigt wird, wenn seitens eines Unbefugten versucht wurde,
die Flasche aufzuschrauben. Der Sicherungsring wird in der Fachterminologie auch
als tamper proof ring bezeichnet. In dieser Druckschrift ist auch bereits die Idee
beschrieben, einen solchen tamper proof ring dazu zu nutzen, um auf diesen außen
eine Beschriftung zum Beispiel in Form eines Codes oder einen Steuerstempel anzubringen.
Es wird zu Recht als vorteilhaft angesehen, dass der Sicherungsring nach dem Öffnen
der Flasche und nach dem Entfernen des Verschlusses auf der Flasche verbleibt, so
dass die auf dem Ring angebrachte Information auch nach dem Gebrauch der Flasche
erhalten bleibt. Bei dieser auf dem Sicherungsring angebrachten Information handelt
es sich um eine erste unverdeckte Kennzeichnung im Sinne der Definition der vorliegenden
Erfindung.
In der DE 202 21 282 U1
wird ein Kennzeichnungssystem der eingangs genannten Gattung beschrieben bei dem
ein Pfandwertgebinde mit einer Pfandmarkierung versehen ist, umfassend ein erstes
nicht lösbares Sicherheitsmerkmal sowie ein weiteres nicht lösbares Sicherheitsmerkmal,
wobei durch die Kombination dieser beiden Sicherheitsmerkmale der Pfandwert der
Pfandmarkierung generiert wird. Hier wird bereits der Tatsache Rechnung getragen,
dass der eigentliche Wert eines Pfandwertgebindes (zum Beispiel einer Kunststoffflasche
oder einer Dose) oft sehr gering ist, während der Pfandwert höher bemessen
wird, um einen Anreiz für den Verbraucher zu schaffen, das Pfandwertgebinde
zurück zu bringen. Dies hat in zunehmendem Masse zu Missbrauch und Pfandbetrug
geführt. Bei der in dieser Druckschrift beschriebenen bekannten Lösung
wird zunächst das erste Sicherheitsmerkmal an dem zu bepfandenden Gegenstand
angebracht und das zweite Sicherheitsmerkmal wird erst vor, während oder nach
dem Einbringen der Ware an dem Gegenstand angebracht. Diese bekannte Lösung
schützt in erster Linie vor Missbrauch seitens des Herstellers des Pfandwertgebindes,
da dieses erst beispielsweise beim Abfüller das zweite Sicherheitsmerkmal und
damit die vollständige Pfandmarkierung erhält. Dennoch werden hier beide
Sicherheitsmerkmale sichtbar auf dem Pfandwertgebinde angebracht. Das erste Sicherheitsmerkmal
ist beispielsweise ein Barcode oder Aufdruck. Das zweite Sicherheitsmerkmal kann
zwar bei dieser bekannten Lösung ein verborgenes Sicherheitsmerkmal sein, welches
nur durch Hilfsmittel ausgelesen werden kann. Darunter wird zum Beispiel eine UV-Fluoreszenz
oder dergleichen verstanden, die nur mit einem speziellen Prüfgerät sichtbar
gemacht werden kann. Bei der Rücknahme des Pfandwertgebindes wird ein solches
maschinenlesbares zweites Sicherheitsmerkmal in einer automatischen Rücknahmeeinrichtung
gelesen. Ein solches verborgenes Sicherheitsmerkmal kann zwar nur mit einem Hilfsmittel
gelesen werden, ist also für das menschliche Auge nicht sichtbar. Es handelt
sich jedoch nicht um ein durch eine Abdeckung (körperlich) verdecktes Merkmal
im Sinne der vorliegenden Erfindung.
In der vorgenannten Druckschrift DE
202 21 282 U1 wird auch bereits die Möglichkeit erwähnt, dass
das erste Sicherheitsmerkmal und das zweite Sicherheitsmerkmal mit zumindest teilweise
übereinstimmenden, ergänzenden und/oder überlagernden Informationen
ausgebildet sind, um die Fälschungssicherheit zusätzlich zu erhöhen.
Bei dieser bekannten Lösung findet zwar eine Identifizierung der aus beiden
Sicherheitsmerkmalen bestehenden Pfandmarkierung in beispielsweise einem geeigneten
Lesegerät statt. Mit dieser Identifizierung ist aber nicht zwangsläufig
die Entwertung der Pfandmarkierung verbunden. Dazu wird nach dem Stand der Technik
im allgemeinen die Zerstörung des Pfandwertgebindes empfohlen. Dies bedeutet,
es ist keine Fälschungssicherheit gegeben, die eine erneute Rückgabe eines
noch „aktiven" Pfandwertgebindes zuverlässig verhindert.
In der EP 1 274 061 A2
ist ein Kennzeichnungssystem für Pfandwertgebinde beschrieben, bei dem nur
eine Kennzeichnung auf dem Pfandwertgebinde angebracht ist, die bei der Rückgabe
zunächst detektiert und danach irreversibel deaktiviert wird. Beispielsweise
ist die Kennzeichnung ein Barcode, dessen Lesbarkeit später durch eine Einfärbung
verringert wird. Dazu wird auf den Barcode teilweise Farbe aufgebracht oder dieser
wird überklebt oder zerstört durch Zerkratzen, Abschleifen, Abreiben oder
dergleichen. Zum einen ist hier der Vorgang der Entwertung der Kennzeichnung recht
aufwändig und erfordert einen mechanischen Vorgang durch eine zur Zerstörung
geeignete Einrichtung, die dort vorhanden sein muss, wo das Pfandwertgebinde zurückgegeben
wird. Dieses bekannte Kennzeichnungssystem sieht auch die Möglichkeit vor,
den Barcode mit einer Folie zu überkleben. Diese Folie ist jedoch zunächst
transparent, so dass der Barcode sichtbar und lesbar ist, solange die Kennzeichnung
nicht deaktiviert ist. Im Handelsweg des Pfandwertgebindes ist demnach der Barcode
auch für potentielle Fälscher sichtbar und dessen Information nicht geschützt,
wodurch keine ausreichende Fälschungssicherheit dieses bekannten Kennzeichnungssystems
gegeben ist. Es handelt sich hier somit nicht um eine verdeckte Kennzeichnung (abgedeckt)
im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kennzeichnungssystem
für einen für eine Rückgabe vorgesehenen Gegenstand oder einen Wertgegenstand
zu schaffen, welches eine hohe Sicherheit gegen Manipulation, Fälschung und
Pfandbetrug aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Kennzeichnungssystem der
eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die zweite Kennzeichnung
eine unter einer Abdeckung angeordnete verdeckte Kennzeichnung ist und erst nach
Entfernung der Abdeckung der verdeckt angebrachten Kennzeichnung die Beziehung zwischen
erster und zweiter Kennzeichnung dechiffrierbar ist. Diese Beziehung kann insbesondere
eine kryptographische Beziehung sein, also zum Beispiel eine Verknüpfung zwischen
beiden Kennzeichnungen über eine mathematische Formel oder einen Code. Es kann
aber auch eine andersartige Beziehung bestehen, wobei auch die Identität beider
Kennzeichnungen möglich ist. Damit diese Identität nicht seitens einer
unautorisierten Person erkannt wird, kann man zum Beispiel für die Kennzeichnungen
Sicherheitstinte verwenden. Es sind Sicherheitstinten bekannt, die ein ganz bestimmtes
Spektrum aufweisen, welches dann beim Lesevorgang verifiziert wird, um die Authentizität
festzustellen. Eine andere erfindungsgemäß geeignete Methode ist zum Beispiel
die Verwendung einer DNA-Signatur für mindestens eine der Kennzeichnungen,
deren Echtheit dann beim Lesevorgang geprüft wird. Eine solche DNA-Signatur
eignet sich insbesondere für die Fälschungssicherung hochwertiger Gegenstände
und wird heute zum Beispiel bereits für Bild-Signaturen von Künstlern
verwendet. In jedem Fall besteht also eine Beziehung zwischen mindestens einer ersten
und mindestens einer zweiten Kennzeichnung, die beim Lesevorgang verifiziert wird.
Der Lesevorgang kann mittels einer Lesevorrichtung erfolgen, was bevorzugt ist,
kann aber grundsätzlich auch ohne ein solches Hilfsmittel (also rein optisch)
erfolgen.
Ein für eine Rückgabe vorgesehener Gegenstand bzw. Wertgegenstand,
der ein solches Kennzeichnungssystem gemäß der Erfindung aufweist, ist
Gegenstand des Anspruchs 10. Ein Verfahren zur Identifizierung eines solchen für
eine Rückgabe vorgesehenen Gegenstands bzw. Wertgegenstands ist Gegenstand
des Anspruchs 11.
Die erste und/oder die zweite Kennzeichnung des erfindungsgemäßen
Kennzeichnungssystems sind vorzugsweise Markierungen. Dabei ist die Art der Markierung
im Rahmen der Erfindung unkritisch. Es kommt jegliche Form von Markierung in Betracht,
sei es ein Barcode, eine farbliche Markierung, magnetische Markierung, ein Hologramm
etc. Die Markierung kann gegebenenfalls zusätzlich besondere Sicherheitsmerkmale
aufweisen, die die Erkennung erschweren, wie zum Beispiel die Anbringung mittels
eines Sicherheitsmediums (z.B. Sicherheitstinte). Es genügt aber auch eine
einfache Markierung durch beispielsweise eine aufgedruckte Ziffernfolge oder eine
Folge sonstiger Zeichen oder eine Abfolge unterschiedlich farbiger Striche oder
Symbole, die in diesem Fall sogar ohne Zuhilfenahme einer Lesevorrichtung mit dem
bloßen Auge lesbar wäre.
Der erfindungsgemäße Lösungsgedanke beruht auf der
Idee wenigstens zwei Kennzeichnungen zu verwenden, von denen wenigstens eine eine
unter einer Abdeckung angeordnete verdeckte Kennzeichnung ist, die für den
Verbraucher und somit auch für den potentiellen Fälscher nicht sichtbar
ist. Es wird also diese zweite verdeckte Kennzeichnung nicht wahrgenommen und sie
ist auch nicht lesbar und zwar anders als bei aus dem zuvor erwähnten Stand
der Technik bekannten Lösungen auch nicht unter Zuhilfenahme geeigneter Mittel
wie UV-Licht oder dergleichen sichtbar und somit lesbar zu machen. Folglich wird
nur die eine erste sichtbare Kennzeichnung wahrgenommen, wobei es mit der in dieser
ersten Kennzeichnung enthaltenen Information allein nicht möglich ist, den
Gegenstand zu identifizieren. Ein Wertgegenstand, welcher nur diese erste Kennzeichnung
aufweist wird bei der Rückgabe somit ohne weiteres als Fälschung erkannt.
Die Einrichtung zur Abdeckung der zweiten verdeckt angeordneten Kennzeichnung kann
während des Vorgangs der Identifizierung des Gegenstands irreversibel zerstört
werden, um ein Lesen dieser zweiten verdeckten Kennzeichnung überhaupt erst
zu ermöglichen. Damit ist nach außen hin danach sofort
erkennbar, dass diese Abdeckung zerstört wurde. Durch dieses Zerstören
der Abdeckung findet ein Vorgang der sichtbaren Entwertung statt, und zwar bevor
es überhaupt möglich ist, den informationsgehalt der zweiten Kennzeichnung
zu erfassen und den Gegenstand zu identifizieren. Dadurch wird ein Missbrauch in
Form einer erneuten Rückgabe zum Beispiel eines Pfandwertgegenstands nach einer
bereits erfolgten Auszahlung des Pfandbetrags effektiv verhindert.
Der für eine Rückgabe vorgesehene Gegenstand gemäß
der Definition der vorliegenden Erfindung ist insbesondere ein mit einem Pfand belegter
Gegenstand. Die Erfindung ist aber auch bei anderen Gegenständen anwendbar,
die nicht mit einem Pfand belegt sind, bei denen dann aus anderen Gründen die
Rückgabe erfolgt. Beispielsweise seien hier Gegenstände genannt, die gesundheitsgefährdende
Stoffe enthalten, so dass aus diesem Grunde die Rückgabe von erheblichem Interesse
ist, um diese Stoffe aus dem Gegenstand zu gewinnen und einem Recycling zuzuführen
und um zu verhindern, dass diese giftigen Stoffe unsachgemäß zum Beispiel
mit dem Haushaltsmüll entsorgt werden. Beispielsweise seien hier Akkus oder
Batterien genannt, die häufig giftige Metalle wie Lithium, Cadmium etc. enthalten.
Man kann ein System schaffen, bei dem der Verbraucher bei der Rückgabe des
verbrauchten Gegenstands einen neuen Gegenstand dieser Art erhält. Es erfolgt
also anders als in einem klassischen Pfandsystem nicht die Auszahlung eines Bargeldbetrags,
die Problematik im Hinblick auf Betrug oder Fälschung ist aber ähnlich
wie bei Pfandwertgegenständen. Ähnliche Anwendungen sind bei Gegenständen
denkbar, die radioaktive Substanzen enthalten.
Der für eine Rückgabe vorgesehene, insbesondere mit einem
Pfand belegte Gegenstand kann zum Beispiel ein Getränkebehälter sein,
insbesondere eine Getränkeflasche und die zweite Kennzeichnung kann auf einem
solchen Getränkebehälter beispielsweise unter einer Einrichtung zur Manipulationssicherung
(tamper proof ring) durch diese verdeckt angebracht sein. Die meisten Getränkeflaschen
aus Kunststoff haben heute eine solche Einrichtung zur Manipulationssicherung, zum
Beispiel in Form eines Sicherheitsrings (tamper proof ring). Dies ist ein Kunststoffring,
der unterhalb des Schraubverschlusses angordnet und mit diesem über Stege verbunden
ist. Durch das Öffnen des Verschlusses werden diese Stege durchtrennt, so dass
die Verbindung zur abschraubbaren Verschlusskappe getrennt wird. Der Sicherheitsring
verbleibt dabei aber auf dem Flaschenhals. Man kann aufgrund dieser Sicherheitsmaßnahme
erkennen, dass die Flasche bereits geöffnet wurde. Der Öffnungsvorgang
mit Zerstörung der Verbindung zwischen Sicherheitsring und Schraubverschluss
ist irreversibel. Dies macht sich die vorliegende Erfindung zu nutze, indem die
zweite Kennzeichnung unter dem Sicherheitsring, das heißt durch diesen verdeckt
angebracht wird. Auch bei geöffneter Flasche, die in den Pfandkreislauf zurück
gelangt befindet sich wie gesagt dieser Sicherheitsring weiterhin auf dem Flaschenhals
und kann von diesem nicht gelöst werden, ohne dabei zerstört zu werden.
Die zweite Kennzeichnung bleibt demnach weiterhin durch diesen Ring verdeckt und
kann nicht erkannt (gelesen) werden. Erst durch eine bewusste Zerstörung dieses
Sicherheitsrings kann man die unter diesem auf der Flasche angebrachte zweite Kennzeichnung
aufdecken und lesen. Eine dabei verwendete Lesevorrichtung kann auch die erste unverdeckte
Kennzeichnung lesen.
Die Beziehung zwischen der ersten und der zweiten Kennzeichnung ist
vorzugsweise in diesem Lesegerät verfügbar, so dass dieses offline arbeiten
kann. Dies ist sicherer, als wenn sich das Gerät erst über eine externe
Datenleitung bei dem Vorgang der Rückgabe einen Schlüssel oder andere
Daten über die Zusammengehörigkeit der beiden Kennzeichnungen beschaffen
müsste, denn in diesem Fall bestünde die Möglichkeit, dass sich jemand
zum Beispiel durch Anzapfen der Datenleitung oder anderweitige elektronische Manipulation
Zugang zu den im System verwendeten Beziehungen verschafft.
Anhand der Beziehung wird nun mittels der Lesevorrichtung geprüft,
ob die erste und die zweite Kennzeichnung einander zugeordnet sind. Erst wenn dies
bejaht wird, erfolgt die Pfandauszahlung bzw. die Rücknahme des Gegenstands.
Durch diese Maßnahme wird eine weitere Sicherheit erreicht, denn es wird verhindert,
dass beispielsweise durch einen Fälscher eine beliebige falsche erste Kennzeichnung
auf dem Gegenstand angebracht wird. Da der Fälscher weder die zweite Kennzeichnung
noch die Beziehung kennt, kann eine gefälschte erste Kennzeichnung nicht zum
Erfolg führen.
Aber auch in dem Fall, in dem ein Fälscher sich beispielsweise
durch Zerstörung des Sicherheitsrings einer anderen Flasche eine zweite Kennzeichnung
verschafft, wird dies beim Lesevorgang als Fälschung erkannt, da diese zweite
Kennzeichnung von einer anderen Flasche stammt und somit mit der ersten Kennzeichnung
der zurück gegebenen Flasche nicht in der geforderten Relation steht, denn
es fehlt die zuvor im System festgelegte Beziehung zwischen den beiden Kennzeichnungen.
Mit anderen Worten, nur die jeweilige erste und zweite Kennzeichnung derselben Getränkeflasche
bilden über die Beziehung (beispielsweise kryptographische Beziehung) ein zusammengehöriges
Paar von Kennzeichnungen. Natürlich können erfindungsgemäß auch
mehr als eine unverdeckte und auch mehr als eine verdeckte Kennzeichnung verwendet
werden.
Der mit einem Pfand belegte oder für eine Rückgabe
vorgesehene erfindungsgemäße Gegenstand kann zum Beispiel auch eine Getränkedose
sein. In diesem Fall bringt man vorzugsweise die zweite Kennzeichnung auf dem Getränkebehälter
im oberen Bereich auf der Innenseite des Behälterdeckels an, so dass bei geschlossenem
Behälter die zweite Kennzeichnung wiederum nicht sichtbar ist, denn sie befindet
sich im Innenraum der Dose und der Dosendeckel besteht regelmäßig aus
einem nicht durchsichtigen Werkstoff (in der Regel Metall). Natürlich könnte
man bei einer Getränkedose die zweite Kennzeichnung grundsätzlich auch
im Bereich des Behälterbodens oder im Umfangsbereich seitlich am Behälter
zum Beispiel jeweils auf der Behälterinnenseite anbringen. Die vorgenannte
Lösung ist jedoch aus technischen Gründen bevorzugt, zum einen wegen der
jeweils konkav gewölbten Form des Behälterbodens bzw. der konvex gewölbten
Form der Behälterseiten. Darüber hinaus bietet sich aber die Anbringung
im Behälterdeckelbereich auch deshalb an, weil dort eine bessere Zugänglichkeit
beim Lesevorgang gegeben ist. Schließlich wird der Platz im Bereich des Bodens
einer Getränkedose meist für andere Applikationen benötigt. Die zweite
Kennzeichnung kann beispielsweise auf der Unterseite einer Verschlussplatte angebracht
sein, die die Dosenöffnung im Deckelbereich verschließt. Beim Öffnungsvorgang
mit normalerweise die Verschlussplatte mittels der Öffnungslasche in das Doseninnere
gedrückt. Um dann die zweite Kennzeichnung nach Rückgabe der Dose zu lesen,
kann man mechanisch die Verschlussplatte aus dem Doseninneren heraus ziehen und
dann die Kennzeichnung auf der Unterseite lesen und über die kryptographische
Beziehung die Zugehörigkeit zu der ersten Kennzeichnung prüfen.
Der für eine Rückgabe vorgesehene erfindungsgemäße
Gegenstand kann beispielsweise auch ein Dokument sein, welches einen gewissen Wert
hat. Dies kann insbesondere ein Gutschein sein, ein Skipass, eine Eintrittskarte
für eine Veranstaltung oder ähnliches. Auch hier ist ein Schutz gegen
Manipulation und Fälschung sinnvoll. Die zweite verdeckte Kennzeichnung kann
hier vorzugsweise unterhalb einer auf das Dokument aufgebrachten Abdeckschicht oder
Beschichtung angebracht sein, die diese zweite Kennzeichnung verdeckt. Wenn man
dann die Abdeckschicht oder Beschichtung entfernt, wird die zweite Kennzeichnung
sichtbar und kann mittels eines Lesegeräts gelesen werden, welches auch die
erste Kennzeichnung liest und die Beziehung zwischen beiden kennt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckschicht oder Beschichtung
auf dem Gutschein bzw. Dokument so aufgebracht und derart gestaltet ist, dass sie
zur Freilegung der zweiten verdeckten Kennzeichnung nur unter Zerstörung entfernbar
ist. Dies kann zum Beispiel ein Abrubbeln, Abreiben, Abreißen sein oder dergleichen.
Durch diesen Vorgang wird wiederum irreversibel die Entwertung des Gegenstands eingeleitet,
die eine erneute Rückgabe verhindert. Es kann auch zum Beispiel vorgesehen
sein, dass sich unterhalb einer zu entfernenden Abdeckschicht oder Beschichtung
ein mit einem speziellen Farbstoff behandeltes Feld befindet, auf oder neben dem
die zweite Kennzeichnung angebracht ist. Wird die Abdeckschicht oder Beschichtung
entfernt, kommt dieser Farbstoff mit der Umgebungsluft oder Licht in Kontakt, wodurch
ein irreversibler chemischer Prozess eingeleitet wird, der zu einer Einfärbung
führt. Dadurch ist die Entwertung des Dokuments danach sofort erkennbar. Es
kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass eine Abdeckschicht über die
zweite Kennzeichnung geklebt ist, die sich abziehen aber danach nicht wieder aufkleben
lässt, so dass der Originalzustand nicht wieder hergestellt werden kann.
Für die Aufbringung der Abdeckschicht kommt im Prinzip jegliches
Befestigungsverfahren in Betracht, welches die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Die Abdeckschicht kann aufgeklebt oder mechanisch befestigt (aufgenietet) oder aber
auch beliebig anders auf dem Dokument befestigt sein.
Eine vierte bevorzugte Variante der Anwendung der vorliegenden Erfindung
betrifft Gefahrgüter, die aus Sicherheitsgründen für eine Rückgabe
bestimmt sind. Dies sind beispielsweise Gegenstände, die giftige oder radioaktive
Substanzen enthalten. Die Rückgabe kann hier gegen Pfand oder beispielsweise
auch gegen Ausgabe eines neuen Gegenstands dieser Art erfolgen, so dass ein zentrales
Einsammeln und recyceln solcher Gefahrgüter möglich ist. Ähnlich
wie bei der zuvor beschriebenen Variante betreffend Dokumente kann auch hier die
zweite Kennzeichnung beispielsweise unter einer Abdeckschicht oder Beschichtung
angebracht sein, die unter (teilweiser) Zerstörung entfernbar ist, wobei dann
die zweite Kennzeichnung freigelegt wird, so dass sie danach gelesen werden kann.
Der für eine Rückgabe vorgesehene Gegenstand gemäß
der vorliegenden Erfindung kann auch ein beliebiger Mietgegenstand oder Leihgegenstand
sein, der über ein erfindungsgemäßes Kennzeichnungssystem gesichert
wird. Zum Beispiel ein gemietetes oder ausgeliehenes Kunstwerk, ein Teppich oder
ein anderer Gegenstand, bei dem der Ausleiher oder Vermieter ein besonderes Interesse
an einer ordnungsgemäßen Rückgabe hat. Ein solcher Gegenstand kann
auch wiederum ein Gefahrgut sein wie zuvor beschrieben.
Eine fünfte bevorzugte Variante der Anwendung der vorliegenden
Erfindung betrifft Wertgegenstände, bei denen es sich nicht um Pfandgegenstände
handelt und die gewöhnlich auch nicht für eine Rücknahme in einem
Kreislaufsystem vorgesehen sind, bei denen aber der hohe Wert eine
Kennzeichnung sinnvoll macht, mittels derer die Authentizität des Gegenstands
identifiziert werden kann, zum Beispiel sind dies wertvolle Gemälde oder andere
Kunstwerke. Insbesondere bei dieser Variante kann es angebracht sein, Kennzeichnungen
mit besonderen Sicherheitsmerkmalen zu verwenden, wie zum Beispiel Markierungen
mit Sicherheitstinte oder DNA-Signaturen des Künstlers.
Die Art sowohl der ersten als auch der zweiten Kennzeichnung ist im
Rahmen der vorliegenden Erfindung unkritisch. Hier kommen alle möglichen Arten
von Kennzeichnungen in Betracht, die mittels einer geeigneten Lesevorrichtung lesbar
sind, oder die lesbar gemacht werden können. Die erste Kennzeichnung kann zum
Beispiel ein einfacher Barcode oder Magnetstreifen oder elektronisch auslesbarer
Chip sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Sicherheit des erfindungsgemäßen
Kennzeichnungssystem nicht allein aus den Kennzeichnungen ergibt, sondern aus der
Tatsache, dass die zweite Kennzeichnung verdeckt (abgedeckt) ist und die Authentizität
des Kennzeichnungssystems erst in Verbindung mit der Beziehung zwischen beiden Kennzeichnungen
hergestellt wird. Dies hat sogar den Vorteil, dass man weniger aufwändige Kennzeichnungen
verwenden kann, als bei vorbekannten Systemen, wodurch sich in erheblichem Umfang
Kosten einsparen lassen. Die zweite Kennzeichnung kann zum Beispiel sein eine Prägung,
Gravur, Materialschwächung, ein Hologramm, ein Magnetstreifen, Chip oder eine
aufgedruckte Kennzeichnung, wie zum Beispiel ein Barcode.
Wenn in der vorliegenden Anmeldung von Beziehung die Rede ist, kann
dies wie bereits oben erwähnt eine kryptographische Beziehung sein, was eine
bevorzugte Lösungsvariante im Rahmen der Erfindung ist. Es kommen aber auch
andere mathematische oder sonstige Beziehungen in Betracht. Eine Beziehung in diesem
Sinne ist auch die teilweise oder vollständige Übereinstimmung der beiden
Kennzeichnungen. Die Verwendung mindestens zweier Kennzeichnungen, die zueinander
in irgendeiner Beziehung stehen, trägt mit zu der hohen Sicherheit des erfindungsgemäßen
Kennzeichnungssystems bei. Dem potentiellen Fälscher ist ja zunächst nur
die erste Kennzeichnung zugänglich. Die zweite Kennzeichnung ist ihm nicht
bekannt, da sie unter der Abdeckung liegt. Zugang zu der zweiten Kennzeichnung kann
er sich nur unter Veränderung oder Zerstörung des Gegenstands verschaffen,
was im Normalfall ein irreversibler Vorgang ist. Aber selbst wenn es einem Fälscher
gelingen würde, die zweite Kennzeichnung zu lesen und die Abdeckung durch geschickte
Manipulation wieder herzustellen, so dass es sich nach dem äußeren Anschein
um einen Gegenstand in seinem Originalzustand handelt, fehlt dem Fälscher noch
die Beziehung zwischen beiden Kennzeichnungen. Bei einer Überprüfung fällt
dies auf, da der zum Lesen der Kennzeichnung autorisierten Person die in der Regel
für diesen Gegenstand jeweils spezifische Beziehung bekannt ist, so dass die
vorhergegangene Fälschung erkannt wird.
Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
Dabei zeigen:
1 eine vereinfachte Teilansicht einer mit einem erfndungsgemäßen
Kennzeichnungssystem versehenen Getränkeflasche, die verschlossen ist;
2 eine vergrößerte perspektivische Detailansicht
der Getränkeflasche im oberen Bereich, wobei der Schraubverschluss abgeschraubt
und der Sicherheitsring teilweise entfernt wurde;
3 eine vergrößerte Draufsicht auf den oberen
Bereich einer geschlossenen Getränkedose;
4 eine entsprechende Draufsicht der Getränkedose
nach dem Öffnen;
5 eine vertikale Längsschnittansicht der Getränkedose
im oberen Bereich mit aufgebogener Verschlussplatte;
6 eine Ansicht eines mit dem erfindungsgemäßen
Kennzeichnungssystem versehenen Gutscheins;
7 eine weitere Ansicht des in 6
dargestellten Gutscheins nach der Entwertung.
Zunächst wird auf die 1 Bezug genommen.
Die Darstellung zeigt in vereinfachter Seitenansicht den oberen Teilbereich einer
Getränkeflasche, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 9 bezeichnet
ist. Es kann sich beispielsweise um eine übliche Kunststoffflasche aus Polyethylen
handeln. Bei der Flasche handelt es sich um ein Pfandwertgebinde, das heißt
die Flasche ist eine für eine Rückgabe vorgesehene Pfandflasche, die mit
einem Pfand belegt ist, beispielsweise eine Einwegflasche, bei er die Rückgabe
in erster Linie aus ökologischen Gründen angestrebt wird, um den Kunststoff,
aus dem die Flasche besteht, zu recyceln. Im allgemeinen ist der tatsächliche
Wert einer solchen Kunststoffflasche 9 sehr gering, während der Pfandwert
wesentlich höher liegt. Das erfindungsgemäße Kennzeichnungssystem
dient dazu, in effektiver Weise Pfandbetrug zu verhindern. Dazu umfasst das Kennzeichnungssystem
eine erste Kennzeichnung 10, die auf der Flasche unverdeckt angebracht
ist und mit einer geeigneten Lesevorrichtung gelesen werden kann. Der Ort der Anbringung
der ersten Kennzeichnung 10 auf der Getränkeflasche ist im Prinzip
beliebig. Sie kann beispielsweise auf dem Flaschenhals 15 oder an anderer
geeigneter Stelle angebracht sein. Die erste Kennzeichnung ist bevorzugt offen und
sichtbar angebracht, in jedem Fall aber so, dass sie von der Lesevorrichtung gelesen
werden kann, ohne eine Veränderung an der Getränkeflasche vorzunehmen.
Die Art der ersten Kennzeichnung 10 ist ebenfalls weitgehend beliebig.
Beispielsweise kann es sich um einen Barcode handeln wie in dem Ausführungsbeispiel
angedeutet.
Beim Öffnen der in 1 dargestellten
Getränkeflasche 9 wird zunächst die als Flaschenverschluss dienende
Schraubkappe 13 abgeschraubt, die in der Regel auf ein Gewinde
14 der Kunststoffflasche aufgeschraubt ist, welches in der 2
erkennbar ist. 2 zeigt den oberen Bereich der Flasche
nach dem Öffnen und Entfernen der Schraubkappe, während 1
die unverschlossene Flasche 9 zeigt, so wie sie in den Handel gelangt.
Nach dem Abschrauben der Schraubkappe 13 verbleibt der Sicherungsring
12 (so genannter tamper proof ring) auf dem Flaschenhals, da er durch geeignete
Mittel auf dem Flaschenhals gehalten wird. Dies kann zum Beispiel eine Wulst sein
oder dergleichen. Die Technologie derartiger Sicherungsringe 12 als Manipulationssicherung
ist aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Die geöffnete Pfandflasche
sollte demnach ohne Schraubkappe 13 aber mit unbeschädigtem Sicherungsring
12 zurückgegeben werden und sie hat nur bei unbeschädigtem Sicherungsring
12 noch ihren Pfandwert. Die zweite erfindungsgemäße Kennzeichnung
11 liegt unter dem Sicherungsring 12, so dass sie in
1 nicht sichtbar ist. In dem vorgenannten Stadium bei
der Rückgabe der Pfandflasche mit unbeschädigtem Sicherungsring
12 kann somit niemand die zweite Kennzeichnung 11 erkennen. Nur
die erste Kennzeichnung 10 ist sichtbar und (in der Regel maschinell) lesbar.
Die vorliegende Erfindung sieht nun vor, dass bei der Rückgabe
der Pfandflasche mittels einer geeigneten Vorrichtung eine Zerstörung und/oder
zumindest teilweise Entfernung des Sicherungsrings 12 stattfindet, so dass
dadurch die zweite Kennzeichnung 11 sichtbar und lesbar wird. Dieser Zustand
ist in 2 dargestellt. Die zweite Kennzeichnung
11 kann dann zum Beispiel durch eine geeignete Lesevorrichtung gelesen
und der Inhalt dieser zweiten Kennzeichnung 11 kann unter Zuhilfenahme
einer in der Lesevorrichtung verfügbaren kryptographischen Beziehung mit der
ersten Kennzeichnung 10 in Relation gesetzt werden.
Dadurch wird quasi die Plausibilität der ersten Kennzeichnung
geprüft, womit eine zusätzliche Sicherheit gegen Manipulation erreicht
wird. Wenn nämlich beispielsweise die erste Kennzeichnung gefälscht wäre,
würde dies bei der Prüfung der Plausibilität sofort erkannt, da die
erste Kennzeichnung 10 als nicht zu der zweiten Kennzeichnung
11 „passend" erkannt würde. In diesem Fall kann die Auszahlung
des Pfandbetrags verweigert werden.
Ein weiterer gravierender Vorteil des erfindungsgemäßen
Kennzeichnungssystems besteht darin, dass durch die Zerstörung oder Entfernung
der Abdeckung 12 und damit Sichtbarmachung der zweiten Kennzeichnung
11 eine nicht reversible Entwertung des Pfandwertgebindes stattfindet.
Durch diese Entwertung wird eine erneute Rückgabe des Pfandwertgegenstands
und somit Pfandbetrug effektiv verhindert. Sollte ein Fälscher versuchen, die
zweite Kennzeichnung 11 zu lesen, wird dabei der Sicherungsring
12 zerstört und der Versuch einer Manipulation ist sofort sichtbar.
Es ist also bei dem erfindungsgemäßen Kennzeichnungssystem nicht möglich,
beide Kennzeichnungen zu erfassen, ohne die Abdeckung 12 zu zerstören.
Die Erfassung der zweiten Kennzeichnung ist nur durch Entwertung des Pfandwertgebindes
möglich. Die vollständige Information erschließt sich aber nur demjenigen,
der in der Lage ist, beide Kennzeichnungen zu erfassen und dem die kryptographische
Beziehung zwischen beiden Kennzeichnungen 10, 11 bekannt ist.
Damit ist das erfindungsgemäße Kennzeichnungssystem sehr sicher.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 3
und 4 ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Bei dem Pfandwertgegenstand
handelt es sich hier um eine Getränkedose 20, von der in der
3 nur der obere Bereich in der Draufsicht dargestellt
ist. Dabei ist in 3 die geschlossene Dose
20 gezeigt. Diese weist einen Dosendeckel 16 auf, der einen äußeren
etwas höher liegenden Bereich 23 umfasst und einen durch eine geprägte
Mulde gebildeten inneren etwas tiefer liegenden Bereich 22. Ein Teilbereich
dieses inneren Bereichs 22 weist eine Sollbruchlinie 18 auf, die
beispielsweise etwa einem Teilkreis folgt. Durch diese Sollbruchlinie
18 wird die Verschlussplatte 17 von dem übrigen in der Mulde
liegenden Bereich 22 getrennt. Zum Öffnen der Dose ist eine schwenkbare
Öffnungslasche 19 vorgesehen. Die über einen Befestigungspunkt
21, zum Beispiel eine Nietverbindung, mit dem Bereich 22 verbunden
ist. Beim Öffnen der Dose wird durch Anheben des freien Endes 19a
der Öffnungslasche 19 und anschließende Schwenkbewegung der Öffnungslasche
die Verschlussplatte 17 einwärts in das Doseninnere gedrückt,
wobei durch die dabei erzeugte Hebelkraft die Verschlussplatte 17 entlang
der Sollbruchlinie 18 aufreißt.
Nachfolgend wird auf 4 Bezug genommen,
die die geöffnete Getränkedose 20 zeigt. Die Öffnungslasche
19 bleibt in der hoch geschwenkten Stellung nach dem Öffnen der Verschlussplatte
17 aufgrund des Befestigungspunkts 21 mit dem außerhalb der
Sollbruchlinie liegenden Teilbereich 22 verbunden. Man erkennt in
4 die Öffnung 24 im Dosendeckel, während
die nun aufgerissene Verschlussplatte 17 nicht mehr erkennbar ist, das
sie nach unten geschwenkt wurde und im Innenraum der Getränkedose
20 liegt. Man kann nun beispielsweise auf der Unterseite der Verschlussplatte
17 die zweite verdeckte Kennzeichnung 11 anbringen. Die erste
unverdeckte Kennzeichnung 10 kann wiederum an beliebiger Stelle der Dose
angebracht sein, beispielsweise in dem äußeren Deckelbereich
23 oder seitlich auf dem zylindrischen Körper der Dose, wie in
4 angedeutet. Beim Öffnen der Getränkedose
wird die Verschlussplatte 17 in das Innere der Dose gedrückt. Dieser
Zustand ist in 4 dargestellt.
Wenn man nun die zweite verdeckte Kennzeichnung 11 lesen
will, muss man durch eine geeignete Vorrichtung die Verschlussplatte ergreifen und
nach oben zurückbiegen, so dass sie aus dem Doseninneren heraustritt. Dieser
Zustand mit aufgebogener Verschlussplatte 17 ist in 5
dargestellt. Man biegt die Verschlussplatte 17 dabei soweit nach oben,
dass man Ihre Unterseite lesen kann und liest die zweite Kennzeichnung
11 ein. Diese wird dann mittels der im Lesegerät gespeicherten kryptographischen
Beziehung und der bereits zuvor gelesenen ersten Kennzeichnung 10 auf Schlüssigkeit
geprüft. Bei diesem Lese- und Dechiffriervorgang kann auch die Verschlussplatte
von dem Dosendeckel abgerissen werden, um sicher zu gehen, dass eine irreversible
Entwertung stattgefunden hat und eine erneute Rückgabe der Dose zwecks Pfandbetrugs
ausgeschlossen ist.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 6
und 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung näher beschrieben. Die Darstellung zeigt einen Gutschein
25, der im wesentlichen aus Papier oder Karton besteht und zwei Abschnitte
umfasst, nämlich einen etwas größeren linken Abschnitt
25a und einen etwas kleineren abreissbaren Abschnitt 25b. Der
Gutschein 25 hat insgesamt einen beispielsweise etwa rechteckigen Umriss.
Die beiden Abschnitte 25a und 25b sind entlang einer linienförmigen
Perforation 26 miteinander verbunden, so dass es möglich ist, den
rechten kleineren Abschnitt 25b abzureißen. Es kann sich im Prinzip
um einen beliebigen Gutschein oder ein anderes Dokument handeln, welches einen gewissen
Wert aufweist, wie zum Beispiel ein Skipass oder dergleichen, so dass die ausgebende
Stelle ein Interesse daran hat, den Gutschein 25 gegen Fälschung zu
sichern, wozu das erfindungsgemäße Kennzeichnungssystem dient.
Das Kennzeichnungssystem umfasst wiederum eine erste unverdeckte Kennzeichnung
10, die zum Beispiel auf dem linken Abschnitt 25a des Gutscheins
angebracht ist und die ohne weiteres mit einem geeigneten Lesegerät lesbar
ist. Weiterhin ist beispielsweise auf dem rechten Abschnitt 25b ein Rubbelfeld
27 vorhanden mit einer Abdeckschicht, unter der sich eine zweite Kennzeichnung
befindet. Diese zweite Kennzeichnung ist in der 6,
die den ursprünglichen Zustand des Gutscheins wiedergibt durch die Abdeckschicht
abgedeckt und somit nicht erkennbar. Durch Rubbeln oder durch andere geeignete Methoden
kann man nun die unter dem Rubbelfeld 27 liegende zweite verdeckte Kennzeichnung
11 freilegen, wie dies in der Darstellung gemäß 7
gezeigt ist. Nun kann eine Lesevorrichtung beide Kennzeichnungen 10 und
11 lesen und prüfen, ob eine der Lesevorrichtung bekannte kryptographische
Beziehung zwischen beiden Kennzeichnungen 10, 11 erfüllt
ist. Nur in diesem Fall wird der Gutschein als werthaltig akzeptiert und der entsprechende
Gegenwert wird ausgegeben. Durch das Freilegen der zweiten Kennzeichnung
11 und damit Zerstörung des Rubbelfelds 27 ist der Gutschein
bereits sichtbar entwertet. Zur Sicherheit kann man nach dem Lesevorgang den linken
Abschnitt 25b entlang der Perforation abreißen und damit den Gutschein
endgültig zerstören. Dies kann auch insbesondere dazu dienen, einen der
beiden Abschnitte 25a, b aufzubewahren bzw. an den Inhaber des Gutscheins
zurück zu geben.
- 9
- Getränkeflasche
- 10
- erste Kennzeichnung
- 11
- zweite verdeckte Kennzeichnung
- 12
- Sicherheitsring (Manipulationssicherung)
- 13
- Flaschenverschluss (Schraubkappe)
- 14
- Gewindebereich
- 15
- Flaschenhals
- 16
- Dosendeckel
- 17
- Verschlussplatte
- 18
- Sollbruchlinie
- 19
- Öffnungslasche
- 19a
- freies Ende der Öffnungslasche
- 20
- Getränkedose
- 21
- Befestigungspunkt der Öffnungslasche
- 22
- tiefer liegender innerer Bereich des Deckels
- 23
- höher liegender äußerer Bereich des Deckels
- 24
- Öffnung
- 25
- Gutschein
- 25a
- linker Abschnitt
- 25b
- abreissbarer rechter Abschnitt
- 26
- Perforation
- 27
- Rubbelfeld (Abdeckung)