Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Fadenüberwachung eines auf einer Fadenspule aufgewickelten Fadens sowie
eine Aufspuleinheit zum Aufwickeln eines Fadens auf einer Fadenspule während
des Betriebes einer Nähmaschine.
In bekannter Weise beziehen Nähmaschinen während Ihres Betriebes
gleichzeitig einen Oberfaden und einen Unterfaden aus jeweiligen Fadenspulen. Dabei
wird regelmäßig wesentlich mehr Oberfaden als Unterfaden benötigt,
wobei der Oberfaden zudem aufgrund seiner Verarbeitung unterhalb des Nähfußes
noch wesentlich größeren mechanischen Belastungen in Folge der Dynamik
verschiedener Näh-Teilschritte ausgesetzt ist, als diese beim Unterfaden der
Fall ist. Über mehrere Nähzyklen hinweg gesehen ergibt sich jedoch in
Abhängigkeit eines jeweiligen Nähgutes und einer jeweiligen Nähaufgabe
ein festes Mengenverhältnis an Verbrauch von Oberfaden und Unterfaden.
Aus dem Stand der Technik sind die unterschiedlichsten Ansätze
bekannt, Fadenverbrauchsabschätzungen auf Basis von Zählungen von Spulenumdrehungen
durchzuführen. Aus verschiedenen Untersuchungen ist jedoch bekannt, dass eine
Fadenspule an einer Nähmaschine während eines Nähvorganges sehr unkontrolliert
läuft. So findet beispielsweise nach Beginn eines jeden Nähvorganges ein
Anreißen einer Drehbewegung eines Spulenkörpers statt, wobei der Zeitpunkt
dieses Anreißens sowie die Stärke der einsetzenden Drehbewegung des Spulenkörpers
und die Beschleunigung des Spulenfadens unter anderem vom Füllgrad der Fadenspule,
vom Material des Fadens sowie von dem Verschleiß mechanischer Elemente im Bereich
der Fadenspule abhängig sind, um nur einige der möglichen Einflussfaktoren
zu nennen. Die Bewegung der Fadenspule ist somit im Wesentlichen nicht planbar.
Infolgedessen ist diese Bewegung selbst vom Start eines Nähvorganges her betrachtet
nicht mathematisch zu beschreiben. Die unkontrollierte Bewegung der Fadenspule macht
damit zudem auch eine zuverlässige Umdrehungszählung, eine darauf aufbauende
Abschätzung eines Fadenverbrauches sowie eine Kontrolle auf Fadenbruch oder
Fadenende sehr schwierig. Diese allgemeinen Feststellungen gelten sowohl für
den Oberfaden, als auch für den Unterfaden einer Nähmaschine.
In bekannter Weise ist eine Unterfadenspule unter einem Nähtisch
im Bereich eines Nähfußes in sehr beengten räumlichen Verhältnissen
angeordnet, so dass ein Unterfaden-Vorrat auf einer Fadenspule bzw. einem sog. bobbin
stets wesentlich begrenzter als ein Oberfaden-Vorrat auf sog. coils ausfallen muss.
Abgesehen von Betriebsstörungen durch Fadenriss tritt daher im praktischen
Einsatz von Nähmaschinen regelmäßig der Fall auf, dass während
eines Nähvorganges der Unterfaden aufgebraucht ist. Auch wenn eine Nähmaschine
in einem solchen Fall bei zuverlässiger Verhinderung einer sogenannten Scheinvernähung,
d. h. eine Vernähung nur mit Oberfaden und ohne Sicherung der Naht durch einen
Unterfaden, angehalten werden würde, so weist eine mit Auswechslung der Unterfadenspule
beendete Naht stets eine wesentlich geringere Qualität und Zuverlässigkeit
auf, als dies bei einer in einem Stück ohne Unterbrechung genähten Naht
der Fall sein würde. Regelmäßig würde jedoch die Nähmaschine
bis zu einem Abschalten eine gewisse Anzahl von Stichen nur mit dem Oberfaden weiterlaufen.
Mindestens im Fall optischer Kanten bzw. Sichtnähte, die bei hoher optischer
Qualität nur einmal genäht werden können, wäre ein betreffendes
Nähgut damit B-Ware oder gar Ausschuss. Damit treten neben dem Einsatz bei
der Vernähung sicherheitsrelevanter Elemente auch im Bereich der Lederverarbeitung
und der Verarbeitung von Textilien mit Sichtnähten jeden Tag Verluste auf,
die durch Vorrichtungen und Verfahren nach dem Stand der Technik prinzipiell nicht
vollständig vermieden werden können.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Ansätze für
eine Restfadenüberwachung bekannt. Hierzu sind beispielsweise aus der
US 3,845,320 Spulenkörper mit einem
Hauptfach und einem Reservefach unter Überwachung durch eine Lichtquelle und
ein opto-elektrisches Element bekannt, deren Achsen über drei Ausführungsformen
hinweg stets ungefähr parallel zu einer Drehachse des Spulenkörpers ausgerichtet
sind:
Nach einer ersten Ausführungsform werden hier alle Wandungen des Spulenkörpers
mit Reservekammer lichtdurchlässig ausgeführt. Licht einer Lichtquelle,
die an einer ersten Außenwandung des Spulenkörpers angeordnet ist, kann
bei fortschreitender Entleerung der Reservekammer immer besser zu einem Lichtdetektor
als opto-elektrisches Element gelangen, der an einer zweiten Außenwandung des
Spulenkörpers angeordnet ist. Dementsprechend leuchtet eine Indikatorlampe
zur Information einer Bedienperson immer stärker auf, um auf das nahende Fadenende
an dem betreffenden Spulenkörper und einen anstehenden Spulentausch aufmerksam
zu machen.
Nach einer zweiten Ausführungsform können die Lichtquelle
und das opto-elektrische Element gemeinsam im Bereich einer Außenwandung des
Spulenkörpers angeordnet sein, wobei nur die zugehörige Außenwandung
lichtdurchlässig ist und eine Trennwandung der Reservekammer eine lichtreflektierende
Oberfläche aufweist. Von der Lichtquelle aus einfallendes Licht wird dann erst
mit fortschreitendem Entleeren der Reservekammer zu dem opto-elektrischen Element
reflektiert, wobei wiederum eine Indikatorlampe mit entsprechender Leuchtstärke
angesteuert wird. Nach einer dritten Ausführungsform wird eine erste Außenwandung
und auch die Trennwandung der Reservekammer des Spulenkörpers lichtdurchlässig
ausgeführt, wobei die zweite Außenwandung reflektierend wird. Die übrige
Vorrichtung und das Verfahren laufen jedoch im Wesentlichen analog der beschriebenen
zweiten Ausführungsform ab.
Lichtdurchlässig ausgeführte Wandungen eines Spulenkörpers
verteuern jedoch ein derartiges Massenprodukt wesentlich, wobei sie auch die Stabilität
und Lebensdauer eines Spulenkörpers unter den rauen Einsatzbedingungen deutlich
senken. Zudem ist dieses Verfahren anfällig gegen Verschmutzungen durch Staub
und/oder Öl, die eine Detektion eines jeweiligen Restlichts mit der Folge unzuverlässig
machen, dass ein bereits völlig entleerter Spulenkörper noch als mindestens
teilweise gefüllt erkannt wird.
Die dritte Ausführungsform gemäß der US
3,845,320 wird in der DE 34 47 138
C2 bei einem Spulenkörper ohne Reservekammer aufgegriffen, wobei die
gewisse Lichtdurchlässigkeit durch Ausnehmungen an einer der Lichtquelle und
dem Detektor benachbarten Außenwandung realisiert wird. Ein radialer Abstand
der Ausnehmungen an der Außenwandung zu einer Achse des Spulenkörpers
hin definiert dabei eine kaum einstellbare Fadenreserve mit einer weitgehend unbekannten
Restfadenlänge.
Ebenfalls unter Nutzung von Ausnehmungen wird in der DE
40 31 058 C1 unter Abwandlung der zweiten Ausführungsform gemäß
der US 3,845,320 ein Aufbrauchen einer Restfadenmenge
anhand der Reflexion an einer Wandung mindestens einer Reservekammer überwacht.
Weiter ist aus der DE 40 31 058 C1
bekannt, dass ein Füllstand in einem Hauptfach einer mit einem Steg unterteilten
Fadenspule über eine opto-elektrische Einheit überwacht wird, so dass
bei Feststellung einer vollständigen Entleerung des Hauptfaches automatisch
ein Restfaden variabler Länge, aber abhängig vor der Spulengeometrie,
zur Verfügung gestellt wird, mit dem ein Werkstück regelmäßig
noch über eine bestimmte Strecke definiert zu Ende genäht werden kann.
Darauf hin wird eine Nähmaschine bis zum Wechsel einer Unterfadenspule i.d.R.
blockiert. Auch hier ist die zu Beginn der Spule aufgewickelte Restfadenmenge also
weitgehend statisch festgelegt und neben einer Spulengeometrie im Wesentlichen nur
von einer Fadendicke und Wicklungsparametern abhängig.
Unter Nutzung miteinander korrespondierender Ausnehmungen wird in
der DE 41 15 520 C2 die Lehre gemäß
der dritten Ausführungsform der US 3,845,320
fortentwickelt, wobei hier nun u.a. eine reflektierende Schicht in ein Spulengehäuseunterteil
verlagert und Maßnahmen zur Steigerung einer Genauigkeit eines entsprechenden
Restfadenwächters durch Verringerung einer Wickelbreite ergriffen werden.
Gemäß der Lehre der DE
41 16 638 A1 wird eine Drehgeschwindigkeit eines Spulenkörpers anhand
von hell/dunkel-Kennungen an einer Außenwandung bestimmt und bei Überschreiten
eines Grenzwertes einer Drehgeschwindigkeit auf ein nahendes Fadenende geschlossen.
Eine Restfadenmenge wäre theoretisch durch die Wahl des Grenzwertes einstellbar.
Vibrationen während eines normalen Betriebes einer Nähmaschine machen
dieses Verfahren jedoch bereits sehr unsicher, wobei z.B. auch im Fall eines Unterfadenrisses
schon aufgrund dieser Betriebsvibrationen fälschlich eine vermeintliche Drehgeschwindigkeit
eines real stehenden Spulenkörpers erkannt werden kann.
Unter Nutzung einer getrennten Reservekammer wird in der
DE 195 10 808 C1 ebenfalls anhand
einer Drehzahl bzw. Drehgeschwindigkeit eines Spulenkörpers auf den Beginn
der Nutzung einer Fadenreserve geschlossen. Theoretisch steigt die Drehzahl eines
Spulenkörpers beim Aufbrauchen eines Hauptfadens stetig an, um dann beim Übergang
auf die Fadenreserve einen deutlichen Abfall der Drehzahl als auffällige Sprungstelle
bzw. Unstetigkeit zu zeigen. Der schon eingangs erwähnte, sehr unkontrollierte
Lauf eines Spulenkörpers einer Fadenspule macht jedoch auch dieses Verfahren
in der Praxis nicht ausreichend zuverlässig. Zudem ist ein weiteres Mal eine
Fadenreserve nicht einstellbar.
Aus der DE 41 16 788 C1
ist ein Verfahren bekannt, bei dem auf einen Spulenkörper eine Restfadenmenge
in zu der Wickelrichtung einer Hauptfadenmenge entgegengesetzter Richtung aufgespult
wird. Hierdurch ist eine Restfadenmenge prinzipiell frei einstellbar, es muss jedoch
eine Drehrichtung eines Spulenkörpers bzw. einer Fadenspule sicher erkannt
werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
entsprechende Vorrichtung sowie eine Aufspuleinheit unter Erhöhung der Zuverlässigkeit
einer Restfadenüberwachung und weitgehender Flexibilisierung einer Restfadenmenge
weiterzubilden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der
unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß wird demnach beim Aufspulen eines Nähfadens
auf eine Fadenspule zu Anfang ein Restfaden aufgewickelt, der einem jeweiligen Anwendungsfall
bzw. Applikation entsprechend für eine Fertigstellung einer vorgegebenen Anzahl
von Nähten oder Näh-Stichen in seiner Länge definiert
vorgegeben ist, wobei nachfolgend der Hauptteil des Nähfadens in einem separat
überwachbaren Bereich des Spulenkörpers so aufgewickelt wird, dass vor
Anbruch einer Restfadenmenge ein detektierbarer Bereich im Wesentlichen senkrecht
zu einer Drehachse des Spulenkörpers freigegeben und abgetastet wird. Eine
Erhöhung der Zuverlässigkeit der Restfadenüberwachung wird dadurch
erreicht, dass ein Bereich senkrecht zu einer Drehachse des Spulenkörpers einfacher
zu überwachen und abzutasten ist, als dies bei einer Überwachung in einer
im Wesentlichen parallel zu der Drehachse liegenden Richtung der Fall ist. Ein wesentlicher
Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass in einer erfindungsgemäßen
Überwachungsrichtung keine Wandungen des Spulenkörpers für eine Abtastung
überwunden oder lichtdurchlässig gemacht werden müssen. Eine weitgehende
Flexibilisierung einer Restfadenmenge wird dadurch erreicht, dass ein detektierbarer
Bereich im Wesentlichen senkrecht zu einer Drehachse des Spulenkörpers über
ein Überwachungsfenster einstellbar ist, so dass eine Bewicklung mindestens
eines Bereiches, der außerhalb eines derartigen Überwachungsfensters liegt,
in beliebiger Form erfolgen kann. Damit sind Restfadenlängen in einem sehr
weiten Bereich variierbar und einer jeweiligen Applikation entsprechend einstellbar.
Dieser Hauptteil des Nähfadens ist dabei nach Abschätzung
des durchschnittlichen Fadenverbrauches je Nähvorgang auf eine vorbestimmte
Vielzahl von Nähvorgängen ausgelegt, bevor auf den Restfaden zugegriffen
werden muss. Wie der Restfaden wird auch der Hauptfaden vorzugsweise unter Verwendung
eines Inkrementalgebers aufgewickelt. Damit ist erstmals die Möglichkeit einer
exakten Kenntnis der Länge eines Hauptfadens und auch einer Restfadenlänge
durch eine definierte Bewicklung in Abstimmung auf eine jeweilige Applikation geschaffen
worden.
Bei der Bewicklung wird dabei vorzugsweise unter Verwendung eines
Inkrementalgebers, der in einer Ausführungsform mit einer Garn-Umschlingung
und einem Umdrehungszähler ausgebildet ist, eine Längenmessung unter Berücksichtigung
von Schlupf-, Fadendehnung oder sonstigen Effekten durchgeführt, wie sie in
dem Fachmann bekannter Art und Weise bei dem Bewickeln einer Fadenspule auftreten.
So steht ein Restfaden für eine definierte Anzahl von Nähten oder Stichen
zur Verfügung, aber auch ein Hauptfaden. Eine Schlupfreserve kann nach Erfahrungswerten
unter Berücksichtigung einer endlichen Messgenauigkeit eines jeweiligen Umdrehungszählers
berücksichtigt werden.
In einer Ausführungsform wird ein bekannter Spulenkörper
mit einem durch eine Wandung abgetrennten Reservebereich verwendet. Die Spulenachse
wird bis zu dieser Abtrennung hin beim Nähen durch eine optische schwarz/weiß-Detektionseinrichtung
auf das Vorhandensein von Faden überwacht. Diese Überwachungsfunktion
wird realisiert auf Basis des unterschiedlichen Absorptionsverhaltens einer emittierten
Strahlung zwischen einer Absorption von bis zu 70 % der Strahlung bei Anwesenheit
von Faden und einer Reflexion von circa 90 % der einfallenden Strahlung durch einen
entsprechend reflektierend ausgebildeten Schaft bzw. Zylinderabschnitt der Fadenspule.
Bei im Wesentlichen gleicher Überwachungsfunktion wird in einer
alternativen Ausführungsform ein universell einsetzbarer Spulenkörper
ohne separate Abtrennung der Fadenreserve eingesetzt. Die Fadenreserve wird in vorstehend
beschriebener Art und Weise zuerst bewickelt, wobei hier eine im Wesentlichen konisch
verlaufende Bewicklung bevorzugt wird, so dass die Restfadenbewicklung von der übrigen
Bewicklung der Fadenspule klar unterschieden werden kann. Der optisch arbeitende
schwarz/weiß- bzw. hell/dunkel-Sensor wird durch eine geeignete Optik in seiner
Strahlung und der entsprechenden Reflektion auf einen Bereich beschränkt ausgebildet,
der durch den eigentlichen Hauptfaden belegt wird. Damit ist nach Aufbrauchen des
Hauptfadens auf der Fadenspule dieser Bereich der Fadenspule nun blank und hoch
reflektierend, und er kann damit auch unter den widrigen Betriebszuständen
im Unterfadenbereich einer Nähmaschine unter starker Vibration bei Einwirkung
von Staub und Öl zur Ausgabe eines entsprechenden Warnsignals und/oder zwangsweisen
Maschinenstopps sicher erkannt werden, während der Bereich des Restfadens noch
vollständig für eine definierte Anzahl von Nähvorgängen bis
zu einem eventuellen Maschinenstopp zur Verfügung steht.
In besonders vorteilhafter Art und Weise wird ein vorstehend beschriebenes
Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zusammen mit einer Umdrehungsüberwachung
kombiniert, bei der im Bereich der Fadenspule mindestens zwei unterschiedliche Markierungszustände
vorgesehen und mit einer optischen Einrichtung derart gekoppelt sind, dass sich
mit Bewegung der Fadenspule ein in der optischen Einrichtung detektierbarer Markierungswechsel
ergibt, der in einer nachfolgenden Logik auswertbar ist, wobei die Markierung im
Bereich der Fadenspule mehr als zwei Zustände aufweist, wobei mindestens ein
Zustand durch mindestens eine Farbe oder Mischung aus Grundfarben definiert ist.
Da durch mehr als zwei voneinander unterscheidbare Zustände, die über
den Umfang einer Fadenspule verteilt angeordnet sind, eine klare Abfolge festgelegt
ist, kann auf Basis einer Auswertung der Signalabfolge auch eine Drehrichtung sicher
unterschieden werden. Zudem kann im Fall eines Fadenrisses oder eines vorzeitigen
Fadenendes auch ein Stillstand einer Unterfadenspule in dem Fall sicher erkannt
werden, dass durch sonstige Maschinenerschütterung die Unterfadenspule
in eine unregelmäßige Zitter- bzw. Pendelbewegung übergeht.
Nach dem Stand der Technik hat bereits jede Nähmaschine einen
Fadenaufwickler für einen leeren Spulenkörper, insbesondere einen Spulenkörper
für einen Unterfaden. Hiermit wird die Spule jedoch ohne Kontrolle oder Vorgabe
einer Fadenlänge mit Faden gefüllt. In Abweichung hiervon ist in einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass eine Aufwickeleinheit
mit einer Weiche sowie einer im Wesentlichen exakt arbeitenden Längenmessung
ein Aufwickeln während des Nähvorganges bewirkt. In der vorstehend angedeuteten
Art und Weise wird die Länge des auf die Fadenspule aufzuwickelnden Fadens
durch einen Controller auf der Nähmaschine unter Berücksichtigung einer
Vorgabe eines Anwenders in Abstimmung auf eine jeweilige Applikation vorgewählt,
wobei in die Reserve und nachfolgend die Hauptspule voneinander getrennt in einem
Arbeitsgang aufgewickelt werden. Eine Kontrolle der Fadenlänge erfolgt dabei
über einen Inkrementalgeber derart, dass die Wicklung zuerst der Reserve nach
entsprechender Vorgabe und anschließend erst die Bewicklung der großen
Kammer mit dem eigentlichen Hauptfaden nach vorgegebener Länge vorgenommen
wird. Zwischen diesen beiden Abschnitten erfolgt eine Umleitung des zu wickelnden
Fadens durch die Weiche der Aufspuleinheit.
Vorzugsweise wird ein Oberfadenverbrauch nicht durch einen nach dem
Stand der Technik gebräuchlichen Rotationsmesser gemessen, der aus einem Licht-Sensor
mit einer Loch- bzw. Farbscheibe mit Umschlingung durch den geförderten Faden
besteht. Vielmehr wird ein Oberfadenverbrauch durch einen Inkrementalgeber ermittelt,
der die Länge des verarbeitenden Fadens zusätzlich über einen Controller
an der Nähmaschine misst.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Fadenverbrauch
der Unterfadenspule über einen optischen Sensor mit mehr als drei unterscheidbaren
Zuständen bzw. einen Drei-Farben-Sensor unter Auswertung durch den Controller
der Nähmaschine ermittelt. Hiermit lassen nun im Zusammenspiel mit dem Inkrementalgeber
des Oberfadens nun der Fadenverbrauch von Oberfaden und Unterfaden und ein jeweiliges
Verhältnis zueinander bei erheblich erhöhter Messgenauigkeit ermitteln.
Es hat sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, dass über diese Messung
die Lage eines Knotens oder einer Umschlingung von Ober- und Unterfaden in oder
an einem Nähstück bzw. Nähgut ermittelt werden kann.
Bei mehr als drei voneinander unterscheidbaren Zuständen sind
die vorstehenden Vorteile auch unter Verwendung eines schwarz-weiß- bzw. hell/dunkel-Sensors
in der ersten optischen Einrichtung, die zur Umdrehungsüberwachung der Fadenspule
dient, erreichbar. Hierbei wird bevorzugt, dass die Fadenspule nur einseitig mit
einem Codemuster versehen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass bei einer zulässigen
Wickelrichtung des Fadens die Fadenreserve außerhalb eines Überwachungsbereiches
des hell/dunkel-Sensors liegt, der wesentlicher Bestandteil einer auf einen Abschnitt
der Achse der Fadenspule gerichteten zweiten optischen Einrichtung ist.
Zudem kann auf die vorstehend beschriebene Art und Weise auch eine
Fadenspannung des Oberfadens sowie des Unterfadens abgeleitet und somit überwacht
werden. Eine Überwachung der Fadenspannung ist für die Qualität des
Nähgutes von Bedeutung und ist zur Garantie von optisch einwandfreien Nähten
insbesondere bei dünnen Stoffen wichtig, da hier bei zu hoher Fadenspannung
sonst ein Kräuseln des textilen Materials auftreten kann.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung zur Verdeutlichung
weiterer Vorteile und Eigenschaften unter Bezugnahme auf die Abbildungen der Zeichnung
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1: eine perspektivische Explosionsdarstellung einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2: eine Draufsicht auf eine Stirnseite einer Fadenspule;
3a: eine Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform
einer Unterfadenspule zum Einsatz in einer Fadenüberwachungsvorrichtung;
3b: eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform
einer Unterfadenspule zum Einsatz in einer Fadenüberwachungsvorrichtung;
3c: eine Schnittdarstellung der Ausführungsform
einer bewickelten Unterfadenspule von 3b bei weitgehender
Entleerung in einer Fadenüberwachungsvorrichtung und
4a: eine skizzierte seitliche Ansicht einer Aufspuleinheit
beim Beginn eines Bewickelns einer Fadenspule und
4b: die Ansicht der Aufspuleinheit von 4b
beim Beendigen des Bewickelns der Fadenspule.
Über die verschiedenen Abbildungen hinweg werden einheitlich
gleiche Bezeichnungen und Bezugszeichen für gleiche Teile verwendet.
Nachfolgend wird ohne Beschränkung der Erfindung auf diesen Einsatzfall
nur noch auf eine Kontrolle des Unterfadens beim Betrieb einer Nähmaschine
eingegangen. 1 zeigt dementsprechend als Explosionsdarstellung
einen Ausschnitt einer bekannten Nähmaschine 1, bei der unter einem
Nähtisch 2 eine Fadenspule 3 in einem Drehgreifer
4 aufgenommen ist und mit einem Spulengehäuse 5 abgedeckt
wird. Das Spulengehäuse 5 weist eine Ausnehmung 6 auf, durch
die Strahlung zur Überwachung einer Drehbewegung der Fadenspule 3,
wie sie durch das Abziehen eines Fadens 7 von der Fadenspule
3 hervorgerufen wird, von einer optischen Einrichtung 8 mit einer
aktiven Mehrfarben-Strahlungsquelle 9 entlang einer Strahlachse S hindurch
auf eine Markierung 10 einer Außenstirnseite 12 der Fadenspule
3 mit mehreren Markierungs-Zuständen gelangt. An der Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 wird die Strahlung reflektiert und zu einer
im Bereich der aktiven Mehrfarben-Strahlungsquelle 9 in nicht weiter dargestellter
Art und Weise angeordneten Detektoreinrichtung reflektiert. In kompakter Bauweise
wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel als optische Einrichtung
8 ein sog. digitaler rgb-Sensor mit integrierter Optik und Ansteuer- und
Auswertungselektronik verwendet. Auf die Funktionsweise wird nachfolgend unter Bezugnahme
auf die Abbildungen der 2 und 3a
eingegangen.
In einer Einbaulage der Fadenspule 3 ist zusätzlich
zu der vorstehend beschriebenen ersten optischen Einrichtung 8 eine binär
bzw. auf schwarz/weiß-Kontrast hin arbeitende zweite optische Einrichtung
14 vorgesehen. Diese zweite optische Einrichtung 14 ist im Wesentlichen
auf eine Drehachse D der Fadenspule 3 im Betriebszustand gerichtet. Sie
bildet eine Restfaden-Überwachung, da sie in bekannter Weise nur zwischen den
Zuständen "Faden vorhanden" und "reflektierender Spulengrund" unterscheiden
kann. Diese Unterscheidung ist auf einen Überwachungsbereich B beschränkt,
der auch als Fenster bezeichnet werden kann. Auf diese Überwachung wird nachfolgend
noch im Detail eingegangen werden. Für diese Überwachungsaufgabe kann
neben Infrarot-Strahlung auch andere Strahlung innerhalb und außerhalb des
sichtbaren Lichts verwendet werden.
3a zeigt die Fadenspule 3 in einer seitlichen
Schnittdarstellung, aus der hervorgeht, dass die Fadenspule 3 im Bereich
einer Außenstirnseite 12 Senk-Erodierungen 15 aufweist, in
denen die Markierungen 10 durch Absenkung um einen Wert a vor mechanischer
Beanspruchung durch Bremsfedern etc., die insbesondere Bestandteile des Spulengehäuses
5 sind, geschützt angeordnet sind.
2 zeigt eine Draufsicht auf die Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 von 3a. Anhand
der 2 wird deutlich, dass die Markierungen
10 in Form von drei Kreisring-Segmenten 16 mit durch Stegen gebildeten
Zwischenräumen z in den Farben grün g, rot r, und blau b konzentrisch
um die Drehachse D der Fadenspule 3 angeordnet sind. Ein mittlerer Durchmesser
d der Kreisring-Segmente 16 ist der Position der Ausnehmung 6
am Spulengehäuse 5 entsprechend gewählt. Damit wird durch die
optische Einrichtung 8 in der einen Drehrichtung der Spule 3 eine
Musterfolge der Farben grün, rot, blau, in der entgegengesetzten Drehrichtung
jedoch eine Farbfolge grün, blau, rot detektiert werden. Diese Farbfolgen sind
voneinander klar unterscheidbar, so dass in einer an die optische Einrichtung
8 angeschlossenen und nicht weiter dargestellten Logik beide Drehrichtungen
der Fadenspule 3 voneinander klar unterscheidbar sind.
In einer in 3a nicht weiter dargestellten
Art und Weise sind beide Außenstirnseiten 12 der Fadenspule
3 in gleicher Weise codiert, so dass eine derartige Fadenspule
3 universell einsetzbar ist. Zu unterscheiden ist beim Einsetzen der Fadenspule
3 lediglich hinsichtlich der Wickelrichtung des Fadens auf der Fadenspule
3. Da jedoch in der vorstehend dargelegten Art und Weise über einen
Farbwechsel jede der möglichen Drehrichtungen der Fadenspule 3 erkannt
werden kann, kann auch eine hinsichtlich ihrer Wickelrichtung falsch eingelegte
Fadenspule 3 sofort erkannt werden. In diesem Fall würde im Sinne
des Poka-Yoke-Ansatzes ein Nähvorgang unter Ausgabe einer entsprechend zielgerichteten
Fehlermeldung sofort unterbrochen werden.
Im Falle eines Stillstandes der Fadenspule 3 würde dauerhaft
nur eines der Farbsignale g, r, b erkannt werden. Im Fall eines Zitterns der Spule
3 würde beispielsweise nur ein Wechsel zwischen den Markierungen b
und r detektiert werden. In beiden Fällen würde durch eine nachfolgende
Logikschaltung eine Störung des Betriebes sofort erkannt werden.
In bekannter Weise muss beim Wiederanlauf einer Nähmaschine
1 eine sogenannte Nachlauf-Fadenmenge auf der hier dargestellten Unterfadenspule
3 erst verbraucht werden, bis sich die Unterfadenspule 3 wieder
drehen kann. Es wird also zeitversetzt zu einem Nähbeginn erst eine Drehung
der Fadenspule 3 durch einsetzenden Musterwechsel über die optische
Einrichtung 8 detektiert werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird dieser Spulennachlauf dadurch berücksichtigt, dass durch einen Stichzähler
in diesem Beispiel sieben Stiche ab Neustart des Nähvorganges abgewartet wird,
bis ohne Detektion einer Drehung der Fadenspule 3 auf einen wahrscheinlichen
Fadenriss des Unterfadens hingewiesen wird. Es wird damit erst ab der Durchführung
des siebten Nähstiches eine Fehlermeldung mit Zwangsabschaltung der Nähmaschine
1 bewirkt. Ab Start eines neuen Nähvorganges oder einer Änderung
der Nähbewegung ist ein Maß von ca. 5 bis etwa 19 Stiche eingerichtet,
das auch ohne jede Detektion eines Drehens der Fadenspule 3 bis zur Ausgabe
einer Fehlermeldung abgewartet wird. Dieses Maß wird je nach Geometrie bzw.
Dicke und Materialsteifigkeit des Nähgutes und Stichlänge einer bestimmten
Nahtform, um nur einige wesentliche Parameter einer Applikation zu nennen, von dem
Fachmann einmal eingestellt und in einer Steuerung abgelegt.
Zur Reinhaltung der optischen Einrichtung 8 ist eine mit
gesäuberter Pressluft beaufschlagte Düse 17 vorgesehen, wie in
der Abbildung von 1 angedeutet. Durch die gesäuberte
Pressluft wird unter Ansteuerung durch ein nicht weiter dargestelltes Magnetventil
mit zugehöriger Regelschaltung ein Überdruckbereich zwischen der optischen
Einrichtung 8 und der Markierung 10 auf der Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 geschaffen. Hierdurch sind Ablagerungen von
Staub und Fadenabrieb, aber auch Niederschlag von Öl- oder Kühl- und Schmiermittel-Nebel
in diesem für die optische Erkennung sensitiven Bereich weitgehend ausgeschlossen.
Somit arbeitet eine derartige Vorrichtung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen
wesentlich störungsfreier.
Eine derartige Düse 17 kann selbstverständlich
auch im Bereich der zweiten optischen Einrichtung 14 eingesetzt werden.
Diese zweite optische Einrichtung 14 mit binärer Entscheidung unter
Auswertung eines Ausgangssignals eines schwarz/weiß-Sensors 18 auf
Basis eines starken hell-/dunkel-Kontrastes dient einer Restfaden-Überwachung
auf der Fadenspule 3. Diese Funktion wird nun unter Bezugnahme auf die
Abbildungen der 3a bis 4b
näher beschrieben:
In 3a ist an der Fadenspule 3 für eine
Restfadenüberwachung weiterhin eine Aufteilung der gesamten, zum Bewickeln
mit Nähfaden zur Verfügung stehenden Spulenachse 19 vorgesehen.
Hierzu ist in diesem Ausführungsbeispiel durch einen mit der Spule
3 im Bereich der Achse 19 verbundenen und vorzugsweise einstückig
ausgebildeten Kreisring 20 ein Hauptfach 21 und ein Reservefach
22 gebildet worden, wie sie in unterschiedlicher Bauform aus dem Stand
der Technik bekannt sind.
Beim Bewickeln der Fadenspule 3 wird mit dem Reservefach
22 zur Unterbringung einer genau vorgegebene Fadenmenge an Reservefaden
R begonnen. Daran anschließend wird das Hauptfach 21 mit Hauptfaden
H bewickelt. In einer nicht weiter dargestellten Ausführungsform der Erfindung
ist das Reservefach 22 so bemessen, dass es mit Erreichen der vorbestimmten
Reserve-Fadenmenge R mit dem Kreisring 20 abschließend gefüllt
ist. Eine Füllhöhe h des Reservefadens R in dem Reservefach
22 entspricht dann also einer Höhe des Kreisrings 20. Anschließend
wird das Hauptfach 21 bewickelt, wobei dann zur Ausnutzung einer durch
die Geometrie der Fadenspule 3 gegebene Faden-Kapazität dadurch voll
ausgenutzt wird, dass bis zu einer maximalen Wickelhöhe nun die gesamte zur
Verfügung stehende Breite der Spulenachse 19 zum Aufwickeln von Faden
7 genutzt wird. Bei Spulenhöhen von nur ca. 15 bis 18 mm ist dieser
Schritt zur Minderung einer Anzahl von Unterfaden-Spulenwechseln während eines
Arbeitstages sehr vorteilhaft.
3b zeigt eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform
einer Unterfadenspule 3 zum Einsatz in einer Fadenüberwachungsvorrichtung
analog der Darstellung von 3a. Hier ist eine räumliche
Trennung zwischen Reservefaden R und Hauptfaden H auch ohne eine entsprechende Ausbildung
der Fadenspule 3 selber rein durch die Art der Bewicklung gegeben:
Der Reservefaden R bildet zu Anfang einer Bewicklung der Fadenspule 3 eine
Kegelstumpf, der nachfolgend mit dem Hauptfaden H ohne Änderung der Wickelrichtung
überwickelt wird, um die Speicherkapazität der Fadenspule 3 optimal
zu nutzen.
In 3c veranschaulicht eine Schnittdarstellung
der Ausführungsform der bewickelten Unterfadenspule 3 von
3b eine Situation bei weitgehender Entleerung bzw.
Abwicklung des Hauptfadens H. Hier ist die anfängliche Überwicklung der
Reserve R vollständig aufgebraucht bzw. abgespult. Die Reserve R verbleibt
als Kegelstumpf außerhalb des Überwachungsbereiches B des Sensors
18. Die Achse 19 liegt also in einem Überwachungsbereich
B des Sensors 18 blank bzw. die Achse der Fadenspule 3 weist eine
im Vergleich zu dem Faden 7 wesentlich höhere Reflexion auf, so dass
eine Fortsetzung des Nähvorganges unter Einsatz der Reserve R erkannt wird.
Die angeschlossene Logik in einer zentralen Steuerung weiß nun, dass bis zu
einem zwingend erforderlichen Wechsel der Unterfadenspule 3 nur noch eine
vorherbestimmte Anzahl von Stichen ausgeführt oder Nähteilen gefertig
werden können.
Die Abbildungen der 3c und
3b können selbstverständlich auch in umgekehrter
Reihenfolge betrachtet werden. Dann stellt diese Figurenfolge ein Verfahren zum
Bewickeln einer Fadenspule 3 dar.
4a stellt in einer skizzierten seitlichen Ansicht eine
Aufspuleinheit 23, die i.d.R. in einem oberen Bereich auf einer Nähmaschine
vorgesehen ist, bei Beginn eines Bewickelns einer Fadenspule 3 dar. Auf
die zeichnerische Darstellung einer konkreten Fadenzuführung und eines angetriebenen
Halters für eine Fadenspule 3 wurde verzichtet. In dieser Vorrichtung
23 wird der Faden durch eine Weiche W aus einer Mittellage M soweit heraus
abgelenkt, dass der Reservefaden R als konischer Kegelstumpf in einem Bereich aufgewickelt
wird, der in einer Betriebsposition während eines Nähprozesses außerhalb
des Überwachungsbereiches B des Sensors 18 liegt.
Wenn also der Reservefaden R verbraucht wird, ist der Abschnitt B bereits sicher
frei von Nähfaden und weist dementsprechend eine hohe Reflexion auf, die vom
Sensor 18 empfangen und nachfolgend entsprechend ausgewertet wird.
4b zeigt die Ansicht der Aufspuleinheit von
4a beim Beendigen eines Bewickelns der Fadenspule
3. Es ist bei gleichbleibender Wicklungsrichtung ein nach außen hin
homogener Körper unter optimaler Ausnutzung der Speicherkapazität der
Fadenspule 3 hergestellt worden. Mit Verbrauch der Fadenreserve R auf der
im Einsatz befindlichen Spule 3 ist auch das Bewickeln der Spule
3 nach 4b für den neuen Einsatz beendet.
Ein Austausch kann bei geringem Zeitaufwand durchgeführt werden.
Durch die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele ist es
möglich, genaue Fadenmengen und Restfadenmengen bzw. Fadenreserven aufzuwickeln.
Zusätzlich wird über einen oder vorzugsweise zwei Inkremental-Messköpfe
ein Oberfadenverbrauch erfasst. Unter Auswertung der von den optischen Einrichtungen
8 und 14 eingehenden Signale kann nun im Zuge einer Korrelation
unter Einsatz entsprechender Software in einem Rechenwerk ein Verhältnis von
Unterfadenverbrauch zu Oberfadenverbrauch gebildet werden. Bei einer Verarbeitung
von Gurtmaterial, z.B. zur Herstellung von Sicherheitsgurten, beträgt das Verhältnis
von Unterfadenverbrauch zu Oberfadenverbrauch ungefähr 3:1, wobei eine Verschlingung
bzw. Knotenbildung von Unter- und Oberfaden schon aus optischen Gründen sehr
nahe am Material und insbesondere auf der Seite des Unterfadens erwünscht ist.
Es ist somit bei Einsatz einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bereits nach
sehr kurzem Einmessen einer Nähmaschine für eine Applikation eine zuverlässige
Verbrauchsabschätzung und entsprechende Arbeitsplanung möglich. Je nach
Aufspulvorgabe für die Fadenreserve kann dann bei Ausgehen des Nähfadens
aus dem Hauptfach
- • ein begonnenes Teil noch ohne Fehler fertiggestellt werden;
- • nach Ende des laufenden Nähvorganges noch ein weitere Teil gefertigt
werden, bevor die Fadenspule zu wechseln ist oder
- • nach Ende des laufenden Nähvorganges können noch x weitere
Teile gefertigt werden, bevor die Fadenspule zu wechseln ist.
Ferner kann die Signalauswertung mit folgenden Zielen betrieben werden:
- • Drehrichtungserkennung der Fadenspule mit sofortiger Fehlerabschaltung;
- • Füllung der Fadenspule nach Vorgabe für Restfaden und Hauptfaden;
- • Auswertung und Abschätzung der Restmengen, die noch vollständig
vernäht werden können;
- • Auswertung eines Oberfadenverbrauchs und Rückschluss auf Fadenspannungen
bei Oberfaden und/oder Unterfaden
In vielen Anwendungen wird in der Praxis auch ein häufiger Farbwechsel
vorgenommen. Hier besteht nun unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Verfahrens
die Möglichkeit, vergleichsweise genau nur den wirklich benötigten Fadenbedarf
aufzuspulen. Eine jeweilige Restmenge auf der Fadenspule kann so sehr gering gehalten
werden, so dass für Spulzeit, Faden und Restfadenabfall Kosten eingespart werden
können.
In jedem Fall wird im Rahmen dieser Erfindung bevorzugt, dass diese
gesamte Steuerung in einer gesonderten Einheit ausgeführt wird, die eine Steuerung
der Nähmaschine ergänzt. Bei Nähende, also bei Verbrauch des Fadens
in der Fadenspule unter zugelassener Nutzung der Fadenreserve, wird die Nähmaschine
erst nach Wechsel der Fadenspule wieder für einen weiteren Produktionsstart
freigegeben.
- 1
- Nähmaschine
- 2
- Nähtisch
- 3
- Fadenspule
- 4
- Drehgreifer
- 5
- Spulengehäuse bzw. Spulenabdeckung
- 6
- Ausnehmung
- 7
- Faden
- 8
- optische Einrichtung
- 9
- aktive Mehrfarben-Strahlungsquelle
- 10
- Markierung
- 11
- 12
- Außenstirnseite
- 13
- 14
- zweite optische Einrichtung
- 15
- Senk-Erodierung
- 16
- Kreisring-Segment
- 17
- Düse
- 18
- schwarz/weiß-Sensor
- 19
- Spulenachse
- 20
- Kreisring
- 21
- Hauptfach
- 22
- Reservefach
- 23
- Aufspuleinheit
- g
- Farbe grün
- r
- Farbe rot
- b
- Farbe blau
- D
- Drehachse
- S
- Strahlengang
- a
- Erodierungstiefe
- d
- mittlerer Durchmesser von 16
- z
- Zwischenräumen
- h
- Füllhöhe des Reservefachs 22
- B
- Überwachungsbereich auf der Spulenachse 19
- H
- Hauptfaden
- R
- Reservefaden/Restfaden/Restfadenmenge
- M
- Mittellage
- W
- Weiche