| Beschreibung[de] |
|
Zur Luftmessung, z.B. für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, werden
Sensorlüfter verwendet. Diese haben z.B. einen Außendurchmesser von 30
mm, d.h. es handelt sich nach dem technischen Sprachgebrauch um Minilüfter.
Solche Minilüfter enthalten einen elektronisch kommutierten Motor,
dessen Rotor ein Lüfterrad antreibt. Letzteres saugt Luft über eine Luftdurchtrittsöffnung
an, und diese wird anschließend durch eine oder mehrere Öffnungen ausgeblasen.
Im Bereich der Luftdurchtrittsöffnung werden ein oder mehrere
Sensoren angeordnet, z.B. ein NTC-Widerstand, an welchem die aktuelle Lufttemperatur
gemessen wird, oder ein Sensor für die Feuchtigkeit, Qualität, radioaktive
Belastung etc. der Luft. Entsprechend diesen Sensordaten wird z.B. eine Klimaanlage
gesteuert. Da der Lüfter so klein ist, ist es schwierig und auch mit erheblichen
Kosten verbunden, einen solchen Sensor zu montieren, z.B. einen NTC-Widerstand.
Außerdem muss von der Montagestelle des Sensors eine elektrische Verbindung
zu einem Anschluss des Lüfters hergestellt werden, was zusätzliche Kosten
verursacht.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, einen neuen Lüfter
bereit zu stellen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch den Gegenstand
des Anspruchs 1. Durch die Verwendung einer Leiterplatte wird die Herstellung wesentlich
erleichtert, denn auf der Leiterplatte kann ein Sensor mit den Methoden der automatisierten
Fertigung befestigt werden, z.B. als SMD-Bauteil. Dies ermöglicht es auch,
den Lüfter weiter zu miniaturisieren, da ein Sensor, der auf einer Leiterplatte
montiert ist, nur eine sehr geringe Bauhöhe hat. Durch die Erfindung wird es
also möglich, die Baugröße eines solchen Lüfters weiter zu reduzieren.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist Gegenstand des Anspruchs
2, wobei die Leiterplatte mit Vorteil im Bereich ihrer Biegung eine reduzierte Dicke
aufweist. Diese Dicke kann z.B. um mindestens 50% reduziert sein, bevorzugt um 70
bis 85%.
Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, die Leiterplatte
im Bereich ihrer Biegung an einer Biegekante des Lüftergehäuses abzustützen,
insbesondere formschlüssig. Diese Biegekante hat wichtige Vorteile:
- • Sie stützt die Leiterplatte während des Biegevorgangs und
vermeidet dadurch, dass die Leiterplatte während der Montage bricht.
- • Sie stützt und schützt die Leiterplatte während der
gesamten Lebensdauer des Lüfters, so dass der dünne Teil der Leiterplatte
durch seine Auflage auf die Biegekante sehr gut abgestützt und dadurch gegen
mechanische Beschädigungen geschützt ist.
Die Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch den Gegenstand der Ansprüche
43, 47 und 51.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus dem nachfolgend beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten,
in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispiel,
sowie aus den übrigen Unteransprüchen. Es zeigt:
1 einen sehr stark vergrößerten Längsschnitt
durch eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lüfters,
gesehen längs der Linie I-I der 2,
2 eine Draufsicht auf die Ansaugöffnung des Lüfters,
gesehen in Richtung des Pfeiles II der 1,
3 eine raumbildliche Darstellung einer bei
1 und 2 verwendeten Leiterplatte
im Zustand, bevor sie gebogen wird,
4 dieselbe Leiterplatte im gebogenen Zustand, und
5 den Lüfter nach 1
und 2 in einer stark vergrößerten Explosionsdarstellung,
6 eine Variante zu 1 bis
5; diese zeigt einen Lüfter, bei dem ein NTC-Widerstand
186 auf einer separaten Leiterplatte 185 befestigt ist, in perspektivischer
Darstellung, und
7 eine Explosionsdarstellung des Lüfters der
6.
1 zeigt einen Minilüfter 20. Dieser hat
z.B. einen Außendurchmesser von 30 mm und eine Höhe von 20 mm und ist
stark vergrößert dargestellt, um Einzelheiten genügend genau darstellen
zu können. 1 zeigt beispielhaft eine Maßstabsangabe,
um die Größenverhältnisse zu verdeutlichen.
Der Lüfter 20 hat ein unteres Gehäuseteil
22 und ein mit diesem mechanisch verbundenes oberes Gehäuseteil
24. Das untere Gehäuseteil 22 hat in der Mitte ein Lagertragrohr
26, in das ein Sinterlager 28 eingepresst ist und auf dessen Außenseite
ein Innenstator 30 befestigt ist, der hier gemäß 5
Klauenpole 32, 34 mit zwei (nur schematisch angedeuteten) Ringspulen
36, 38 aufweist, die auf einem Träger 40 vormontiert
sind. Die Ringspule 36 dient zum Antrieb des Motors, die Ringspule
38 als sogenannte Sensorspule zur Erfassung der Rotorstellung
für die elektronische Kommutierung. Der Träger 40 hat vier Zapfen
42, mit denen er in entsprechende Löcher 44 des unteren Gehäuseteils
22 eingepresst wird.
Ferner ist ein Außenrotor 46 vorgesehen, der eine Rotorglocke
48 hat, innerhalb deren ein ringförmiger Dauermagnet 50 angeordnet
ist, der hier vierpolig magnetisiert ist, da auch der Klauenpolstator vier Pole
hat.
In der Rotorglocke 48 ist eine Welle 52 befestigt,
die wie dargestellt im Sinterlager 28 gelagert ist und mit ihrem freien
Ende gegen das untere Gehäuseteil 22 anliegt. Da in 1
der Rotormagnet 50 gegenüber den Klauenpolen 32,
34 axial nach oben versetzt ist, wirkt auf den Rotor 46 eine Kraft
K in Richtung zum unteren Gehäuseteil 22 und presst die Welle
52 gegen dieses (Axial-Gleitlager mit axialer Vorspannung).
Auf der Rotorglocke 48 sind Lüfterflügel
56 eines Radiallüfters angeordnet. Diese saugen Luft durch eine axiale
Luftdurchtrittsöffnung 58 im oberen Gehäuseteil 24 und
blasen diese Luft radial durch seitliche Öffnungen 60 wieder nach
außen. 5 zeigt eine der zwei seitlichen Öffnungen
60.
Das obere Gehäuseteil 24 hat eine flache Oberseite
64, und auf dieser ist ein erster Abschnitt 66 einer Leiterplatte
68 befestigt, deren Form aus den 1 bis
5 klar hervorgeht. Diese Leiterplatte 68 hat
generell eine Dicke d von etwa 1 mm, und diese ist im Bereich einer Biegestelle
70 durch eine Ausfräsung 72 auf ca. 0,22 mm reduziert, um
dort ein leichteres Biegen zu ermöglichen. Es hat sich gezeigt, dass auf diese
Weise eine Biegung möglich ist, deren Biegewinkel zwischen 0° und etwa
180° liegen kann. Die Leiterplatte 68 hat unterhalb der Biegestelle
70 einen zweiten Abschnitt 54, auf dem die (nicht dargestellten)
elektronischen Bauteile des Lüfters 20 angeordnet werden. Unten am
zweiten Abschnitt 74 wird gemäß 1
ein Stecker 76 beliebiger Bauart angebracht, um eine einfache Montage zu
ermöglichen.
Zur Befestigung der Leiterplatte 68 dienen Zapfen
78 aus Kunststoff, die an den Gehäuseteilen 22,
24 vorgesehen sind, durch Öffnungen 80 in der Leiterplatte
68 ragen, und dort dauerhaft befestigt sind, z.B. durch Erhitzen oder andere
Arten einer formschlüssigen Verbindung. Ferner befinden sich auf der Leiterplatte
68 gedruckte Leiterbahnen 82, die zu Kontaktflächen
84 führen, an denen ein Sensor im SMD-Verfahren festgelötet wird,
hier ein NTC-Widerstand 86. Ein solcher Widerstand 86 hat eine
sehr geringe Bauhöhe bei normaler Funktion.
Die Kontaktflächen 84 befinden sich auf einem dünnen
Steg 88, der sich im Abschnitt 66 etwa diametral zu einer Öffnung
90 erstreckt, deren Form mit der der Luftdurchtrittsöffnung
58 übereinstimmt.
Im Bereich der Biegung 70 ist am Gehäuseteil
24 eine abgerundete Stützfläche 92 vorgesehen, deren
Form am besten aus 1 hervorgeht. Wenn die Leiterplatte
68 gebogen ist, passt die Stützfläche 92 – bevorzugt
formschlüssig – in die Ausfräsung 72, stützt daher
die Leiterplatte 68 im Bereich ihrer Biegung 70 optimal ab, und
formt gleichzeitig die Biegung 70 so, dass dort die Leiterbahnen
82 keine Risse bekommen. Zweckmäßig wird die Dicke der Kupferschicht,
welche die Leiterbahnen 82 bildet, entsprechend groß gewählt,
besonders im Bereich der Biegung 70, um die Duktilität des Kupfers
auszunutzen.
Im unteren Gehäuseteil 22 sind zwei diametral gegenüberliegende
Taschen 94 vorgesehen, in denen (nicht dargestellte) Positioniermagnete
angeordnet werden, welche den Rotor 46 bei stromlosem Motor in eine vorgegebene
Drehstellung drehen, aus der ein Start in der richtigen Drehrichtung problemlos
möglich ist.
Die Anschlüsse der Spulen 36, 38 werden mit
entsprechenden, nicht dargestellten Leiterbahnen der Leiterplatte 68 verbunden.
Hierzu hat das untere Gehäuseteil 22 vier Schlitze 96, vgl.
5.
6 und 7 zeigen als zweites
Ausführungsbeispiel einen Sensorlüfter 120. Dieser hat ein Lüfterrad
156, das von einem elektronisch kommutierten Motor angetrieben wird. Ferner
hat er ein unteres Gehäuseteil 122 und ein mit diesem verbundenes
oberes Gehäuseteil 124. Letzteres ist an seiner in 6
oberen Seite mit einer Luftdurchtrittsöffnung 158 versehen, die von
einem zylindrischen Kragen 159 gebildet wird und in welche im Betrieb Luft
von oben einströmt. Der Kragen 159 hat zwei seitliche Durchbrechungen
161' und 161''.
Der Motor 146 hat einen Innenstator 130, der hier
Klauenpole 132, 134 und zwei Ringspulen 136,
138 hat. Ein Außenrotor 146 hat eine Rotorglocke
148, innerhalb deren ein Magnetring angeordnet ist. In der Rotorglocke
148 ist eine Welle befestigt, die in einem Sinterlager 129 gelagert
ist, das in einem Lagerrohr 128 angeordnet ist.
Seitlich an den Gehäuseteilen 122, 124 befindet
sich ein Kontaktsatz mit sechs Kontakten K1 bis K6, die unten in Lötfahnen
176 übergehen, welche z.B. zur Verbindung mit (nicht dargestellten)
Leiterbahnen einer Leiterplatte dienen. – Das Gehäuse 120,
124 ist mit federnden Befestigungszapfen 178 versehen.
Der Kontaktsatz K1 bis K6 ist fest mit den Gehäuseteilen
122, 124 verbunden, z.B. durch Kunststoffschweißen.
Seine Kontakte K2 bis K5 dienen zur Verbindung mit vier Anschlussstiften
137 von zwei Statorspulen 136, 138. Seine Kontakte K1
und K6 dienen zur Verbindung mit zwei Anschlussleitungen eines NTC-Sensors
186, der sich etwa im Zentrum der Einlassöffnung 158 befindet,
um dort die Temperatur der einströmenden Luft zu messen.
Der Rotor 146 ist mit den Flügeln des Lüfterrades
156 direkt verbunden.
Der NTC-Sensor 186 ist auf einem Quersteg 188 einer
Leiterplatte 185 in SMD-Technik befestigt und dort mit zwei Leiterbahnen
182', 182'' elektrisch verbunden, die zu Kontaktlöchern
183' bzw. 183'' führen. Diese Kontaktlöcher werden direkt
mit den Kontakten K6 bzw. K1 des Kontaktsatzes verlötet. Dadurch wird der NTC-Sensor
186 elektrisch angeschlossen, und die ringförmige Leiterplatte
185, deren Bestandteil der Steg 188 ist, welcher diagonal zu dieser
ringförmigen Leiterplatte 185 verläuft, wird durch den Lötvorgang
am Sensorlüfter 120 mechanisch befestigt.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Leiterplatte
185 bei einer Beschädigung leicht ausgetauscht werden kann. Auch kann
man für NTC-Widerstände 186 mit unterschiedlichen Widerstandswerten
denselben Sensorlüfter 120 verwenden, wobei nur die Leiterplatte
185 unterschiedlich ist. Dadurch, dass sich die ringförmige Leiterplatte
185 außerhalb des Kragens 159 befindet, behindert sie nicht
das Einströmen von Luft durch die Öffnung 158, und der Steg
188 stellt ebenfalls keine wesentliche Behinderung dieser Luftströmung
dar.
Die Luftauslassöffnungen sind in 6
und 7 mit 160 bezeichnet.
Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfache
Abwandlungen und Modifikationen möglich.
|
| Anspruch[de] |
Lüfter mit mindestens einem Sensor (86; 186)
zur Erfassung mindestens eines Wertes der Luft, welche den Lüfter (20;
120) durchströmt, insbesondere von Temperatur, Feuchte, Luftgüte
etc.,
welcher Lüfter aufweist:
Ein Lüftergehäuse (22, 24; 122, 124);
einen in diesem Lüftergehäuse (22, 24; 122,
124) angeordneten elektronisch kommutierten Außenläufermotor,
welcher einen Innenstator (30; 130) und einen Außenrotor
(46; 146) aufweist;
ein mit dem Außenrotor (46; 146) verbundenes Lüfterrad
(56; 156);
eine Lufteintrittsöffnung (58; 90; 158) für
den Durchtritt von Luft, welche durch das Lüfterrad (56;
156) gefördert wird;
eine Leiterplatte (68; 185) mit einem ersten Abschnitt (66;
188), der sich im Bereich der Lufteintrittsöffnung (58;
158) erstreckt;
auf diesem ersten Abschnitt (66; 188) angeordnete Leiterbahnen
(82, 84; 182', 182''), mit denen der Sensor
(86; 186) verbunden ist, insbesondere in SMD-Bauweise.
Lüfter nach Anspruch 1, bei welchem der erste Abschnitt (66)
der Leiterplatte (68) über eine Biegung (70) in einen zweiten
Abschnitt (74) übergeht, der zur Aufnahme von elektronischen Bauelementen
des Motors dient.
Lüfter nach Anspruch 2, bei welchem die Leiterplatte (68)
im Bereich der Biegung (70) eine reduzierte Dicke (72) aufweist,
insbesondere eine um mindestens 50% reduzierte Dicke.
Lüfter nach Anspruch 2 oder 3, bei welchem die Leiterplatte (68)
im Bereich ihrer Biegung (70) an einer abgerundeten Kante (92)
des Lüftergehäuses (24) abgestützt ist.
Lüfter nach Anspruch 4, bei welchem die Biegekante (92)
im Wesentlichen formschlüssig in den Abschnitt (72) reduzierter Dicke
der Leiterplatte (68) eingreift.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
die Leiterplatte (68; 185) am Lüftergehäuse (22,
24; 122, 124) gehalten ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
der erste Abschnitt (66) der Leiterplatte (68) mit mindestens
einer Lufteintrittsöffnung (90) versehen ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
sich in die Lufteintrittsöffnung (90; 158) ein Trageteil
(88; 188) der Leiterplatte (68; 185) erstreckt,
auf welchem Trageteil der Sensor (86; 186) angeordnet ist.
Lüfter nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei welchem das Lüftergehäuse
mindestens zweiteilig (22, 24) ausgebildet ist, und der zweite
Abschnitt (74) der Leiterplatte (68) an einer Mehrzahl von Teilen
(22, 24) des Lüftergehäuses gehalten ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
einstückig mit dem Lüftergehäuse (22, 24;
122, 124) ein Lagertragrohr (26; 128) ausgebildet
ist, in welchem eine Lageranordnung (28; 129) zur Lagerung einer
Welle (52) des Außenrotors (46; 146) vorgesehen
ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
der Sensor als NTC-Widerstand (86; 186) ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
der Sensor (86; 186) zur Temperaturerfassung für eine Klimaanlage
ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
im Bereich der Lufteintrittsöffnung (158) ein Kragen (159)
vorgesehen ist, welcher mit Durchbrechungen (161', 161'') versehen
ist, durch welche sich der erste Abschnitt (188) der Leiterplatte (185)
in die Lufteintrittsöffnung (158) erstreckt.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
ein Kontaktsatz (K1 bis K6) vorgesehen ist, und die Leiterplatte (185)
elektrisch und mechanisch mit Elementen (K1, K6) dieses Kontaktsatzes verbunden
ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
der Sensor (86, 186) etwa im Zentrum der Lufteintrittsöffnung
(58; 158) angeordnet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher Lüfterflügel
aufweist, die dazu ausgebildet sind, Luft durch die Lufteintrittsöffnung (58,
158) zu saugen.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
die Lufteintrittsöffnung (58, 158) als axiale Lufteintrittsöffnung
(58, 158) ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher mindestens
eine Luftauslassöffnung (60, 160) aufweist, welche dazu ausgebildet
ist, ein radiales Ausblasen von Luft zu ermöglichen.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher als
Minilüfter ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher als
Radiallüfter ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
der Sensor (86; 186) als SMD-Bauteil ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
das Lüfterrad (56; 156) Flügel (56) aufweist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
die auf dem ersten Abschnitt (66; 188) angeordneten Leiterbahnen
(82, 84; 182', 182'') zu Kontaktflächen
(84) führen, an denen der Sensor (86; 186) festgelötet
ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
das Gehäuse (120, 124) federnde Befestigungszapfen (178)
aufweist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher ein
Lagertragrohr (26; 128) aufweist, in welchem eine Lageranordnung
(28; 129) zur Lagerung einer Welle (52) des Außenrotors
(46; 146) vorgesehen ist.
Lüfter nach Anspruch 25, bei welchem die Lageranordnung (28;
129) ein Sinterlager aufweist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
ein Kontaktsatz mit einer Mehrzahl von Kontaktelementen (K1 bis K6) vorgesehen ist,
welcher fest mit dem Lüftergehäuse (22, 24;
122, 124) verbunden ist.
Lüfter nach Anspruch 27, bei welchem die Kontaktelemente (K1 bis
K6) des Kontaktsatzes dazu ausgebildet sind, eine Verbindung mit Leiterbahnen einer
zweiten Leiterplatte zu ermöglichen.
Lüfter nach Anspruch 28, bei welchem die Kontaktelemente (K1 bis
K6) des Kontaktsatzes Lötfahnen (176) aufweisen, um die Verbindung
mit Leiterbahnen der zweiten Leiterplatte zu ermöglichen.
Lüfter nach einem der Ansprüche 27 bis 29, bei welchem vier
Kontaktelemente (K2 bis K5) des Kontaktsatzes zur Verbindung mit vier Anschlüssen
(137) von zwei Statorspulen (136, 138) ausgebildet sind.
Lüfter nach Anspruch 30, bei welchem die vier Kontaktelemente (K2
bis K5) des Kontaktsatzes zur Verbindung mit den vier Anschlüssen (137)
von zwei Statorspulen nebeneinander angeordnet sind.
Lüfter nach einem der Ansprüche 27 bis 31, bei welchem zwei
Kontaktelemente (K1 und K6) des Kontaktsatzes mit dem Sensor (86,
186) elektrisch verbunden sind.
Lüfter nach Anspruch 32, bei welchem die beiden mit dem Sensor
(86; 186) verbundenen Kontaktelemente (K1 und K6) des Kontaktsatzes
mit den auf dem ersten Abschnitt (66; 188) angeordneten Leiterbahnen
(182', 182'') verbunden sind, mit denen der Sensor (86;
186) verbunden ist.
Lüfter nach Anspruch 33, bei welchem die Leiterplatte (185)
Kontaktlöcher (183', 183'') aufweist, welche mit den beiden
mit dem Sensor (86; 186) verbundenen Kontaktelementen (K1 und
K6) verlötet sind.
Lüfter nach Anspruch 34, bei welchem die Leiterplatte (185)
durch das Verlöten der Kontaktlöcher mit den beiden mit dem Sensor (86;
186) verbundenen Kontaktelementen (K1 und K6) am Lüfter
mechanisch befestigt ist.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem
ein Kontaktsatz mit sechs Kontaktelementen (K1 bis K6) vorgesehen ist, von denen
vier Kontaktelemente (K2 bis K5) zur elektrischen Verbindung mit zwei Statorspulen
(136, 138) und zwei Kontaktelemente (K1 und K6) zur elektrischen
Verbindung mit dem Sensor (86; 186) ausgebildet sind.
Lüfter nach Anspruch 36, bei welchem der Kontaktsatz seitlich am
Lüftergehäuse (122, 124) angeordnet ist.
Lüfter nach Anspruch 36 oder 37, bei welchem der Kontaktsatz fest
mit dem Lüftergehäuse (122, 124) verbunden ist.
Lüfter nach einem der Ansprüche 36 bis 38, bei welchem der
Kontaktsatz mit dem Lüftergehäuse (122, 124) durch Kunststoffschweißen
verbunden ist.
Lüfter nach einem der Ansprüche 36 bis 39, bei welchem die
sechs Kontaktelemente (K1 bis K6) des Kontaktsatzes in einer Reihe angeordnet sind.
Lüfter nach Anspruch 40, bei welchem die beiden Kontaktelemente
(K1 und K6) zur elektrischen Verbindung mit dem Sensor (86; 186)
jeweils an einem zugeordneten Ende dieser Reihe angeordnet sind.
Lüfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher Positioniermagnete
aufweist, welche den Außenrotor (46; 146) bei stromlosem
Motor in eine vorgegebene Drehstellung drehen.
Radiallüfter mit mindestens einem Sensor (86;
186) zur Erfassung mindestens eines Wertes der Luft, welche den Lüfter
(20; 120) durchströmt, insbesondere von Temperatur, Feuchte,
Luftgüte etc.,
welcher Radiallüfter aufweist:
Ein Lüftergehäuse (22, 24; 122, 124);
einen in diesem Lüftergehäuse (22, 24; 122,
124) angeordneten elektronisch kommutierten Motor, welcher einen Stator
(30; 130) und einen Rotor (46; 146) aufweist;
ein mit dem Rotor (46; 146) verbundenes Lüfterrad (56;
156);
eine Öffnung (58; 90; 158) für den Durchtritt
von Luft, welche durch das Lüfterrad (56; 156) gefördert
wird;
eine Leiterplatte (68; 185) mit einem Abschnitt (66;
188), der sich im Bereich der Öffnung (58; 158)
erstreckt und eine Leiterbahn (82, 84; 182',
182'') aufweist, die mit dem Sensor (86; 186) elektrisch
verbunden ist.
Radiallüfter nach Anspruch 43, bei welchem der Sensor (86;
186) auf dem Abschnitt (188) in SMD-Technik befestigt ist.
Radiallüfter nach Anspruch 43 oder 44, bei welchem der Sensor (86;
186) als NTC-Sensor ausgebildet ist.
Radiallüfter nach Anspruch 43, bei welchem die Öffnung (58;
90; 158) für den Durchtritt von Luft als Lufteintrittsöffnung
ausgebildet ist.
Lüfter mit einem Sensor (86; 186) zur Erfassung
mindestens eines Wertes der Luft, welche den Lüfter (20;
120) durchströmt, insbesondere von Temperatur, Feuchte, Luftgüte
etc.,
welcher Lüfter aufweist:
Ein Lüftergehäuse (22, 24; 122, 124);
einen in diesem Lüftergehäuse (22, 24; 122,
124) angeordneten elektronisch kommutierten Motor, welcher einen Stator
(30; 130) mit zwei Statorspulen (36, 38;
136, 138) und einen Rotor (46; 146) aufweist;
ein mit dem Rotor (46; 146) verbundenes Lüfterrad (56;
156);
eine Luftdurchtrittsöffnung (58; 90; 158) für
den Durchtritt von Luft, welche durch das Lüfterrad (56;
156) gefördert wird;
eine erste Leiterplatte (68; 185) mit einem Abschnitt (66;
188), der sich im Bereich der Luftdurchtrittsöffnung (58;
158) erstreckt, und an welchem der Sensor (86; 186) befestigt
ist;
einen Kontaktsatz mit sechs Kontaktelementen (K1 bis K6), von denen zwei Kontaktelemente
(K1 und K6) mit dem Sensor (86; 186) elektrisch verbunden sind,
und von denen vier Kontaktelemente (K2 bis K5) jeweils mit einem zugeordneten Anschluss
(137) von den beiden Statorspulen (36; 38;
136, 138) verbunden sind.
Lüfter nach Anspruch 47, bei welchem der Kontaktsatz seitlich am
Lüftergehäuse (122, 124) angeordnet ist.
Lüfter nach Anspruch 47 oder 48, bei welchem die Kontaktelemente
(K1 bis K6) des Kontaktsatzes dazu ausgebildet sind, eine Verbindung mit einer zweiten
Leiterplatte zu ermöglichen.
Lüfter nach einem der Ansprüche 47 bis 49, bei welchem die
Lüfterflügel (56; 156) im Wesentlichen radial verlaufen.
Lüfter mit einem Sensor (86; 186) zur Erfassung
mindestens eines Wertes der Luft, welche den Lüfter (20;
120) durchströmt, insbesondere von Temperatur, Feuchte, Luftgüte
etc.,
welcher Lüfter aufweist:
Ein Lüftergehäuse (22, 24; 122, 124);
einen in diesem Lüftergehäuse (22, 24; 122,
124) angeordneten elektronisch kommutierten Motor, welcher einen Stator
(30; 130) mit zwei Statorspulen (36, 38
; 136, 138) und einen Rotor (46;
146) aufweist;
ein mit dem Rotor (46; 146) verbundenes Lüfterrad (56;
156);
eine Öffnung (58; 90; 158) für den Durchtritt
von Luft, welche durch das Lüfterrad (56; 156) gefördert
wird;
eine erste Leiterplatte (68; 185) mit einem Abschnitt (66;
188), der sich in die Luftdurchtrittsöffnung (58;
158) erstreckt, der als Träger für den Sensor (86;
186) dient, und der eine Leiterbahn (82, 84) zum elektrischen
Anschluss des Sensors (86; 186) aufweist;
einen Kontaktsatz, welcher ein Kontaktelement (K1, K6) zum elektrischen Anschluss
der Leiterbahn (82, 84) und andere Kontaktelementen (K2, K3, K4,
K5) zum elektrischen Anschluss des Stators aufweist.
Lüfter nach Anspruch 51, welcher als Radiallüfter ausgebildet
ist.
Lüfter nach Anspruch 51 oder 52, bei welchem die Öffnung (58;
90; 158) als Lufteintrittsöffnung ausgebildet ist.
Lüfter nach einem der Ansprüche 51 bis 53, bei welchem die
Kontaktelemente (K1 bis K6) des Kontaktsatzes dazu ausgebildet sind, eine Verbindung
mit einer zweiten Leiterplatte zu ermöglichen
|
|
|