Die Erfindung betrifft ein Kontaktelement, welches einen RFID-Chip
vorteilhafter Weise kapazitiv mit einer robusten Antenne verbindet.
Stand der Technik
Zur Identifizierung von Waren oder Transportgütern werden seit
einigen Jahren auch Transponder eingesetzt, die per Hochfrequenz Informationen zu
einer Kommunikationseinrichtung übertragen können. Diese Transponder bestehen
meist aus einem RFID-Chip, welcher mit einer Antennenstruktur verbunden ist. Die
Antennenstruktur besteht oft aus einem flexiblen Substrat, welches mit einer flexiblen
leitenden Schicht versehen ist, die in der Art einer Antenne angeordnet ist und
sich in Resonanz mit der Arbeitsfrequenz befindet. Handelt es sich dabei um eine
hohe Frequenz, etwa im UHF (868 MHz) oder Mikrowelle (2,45 GHz), kommt die Antennenstruktur
mit sehr kleinen Abmessungen aus.
Besonders zur Anbringung eines Transponders an einem Metallkörper,
ist es erforderlich, eine sehr gut an den leitenden Untergrund angepasste Antenne
zu konstruieren. Derzeit wird meist ein in sich voll funktionsfähiger Transponder
an dem Metallkörper befestigt. Diese Konstruktionen haben gemeinsam, dass der
Transponder von der Metalloberfläche absteht und leicht beschädigt werden
kann. Eine Lösungsmöglichkeit für dieses Problem stellt die Verwendung
des Metallkörpers selbst als Antenne dar. Hierfür kommt die Benutzung
einer speziellen Struktur, die in das Metall eingebracht wird, in betracht. Als
diese Struktur kann z.B. die Schlitzantenne dienlich sein. Kontaktiert man nun mit
herkömmlichen Technologien (z.B. Löten, Kleben, Bonden) den Chip an einer
Schlitzantenne, die durch ein, gegenüber dem kleinen und empfindlichen Chip,
sehr robustes Metallelement darstellt, kommt es schnell zu dem Problem, dass thermische
oder mechanische Spannungen zu mechanischen Verschiebungen führen, die den
Chip leicht zerstören können. Auch die Herstellung der Verbindung zwischen
dem sehr kleinen Chip und dem massiven Material der Antenne stellt bereits ein gewisses
Problem dar. Hierzu bieten allerdings einige Chiphersteller so genannte Strips an.
Das sind kleine Kunststoffträger, die mittels Metallisierung die Kontaktflächen
des aufgebrachten Chips derart vergrößern, dass eine galvanische Kontaktierung
mit herkömmlichen Technologien (z.B. Löten, Kleben, Klemmen) erleichtert
wird. Allerdings haben diese Strips den Nachteil, dass sie immer noch mit feinen
Werkzeugen filigran gehandhabt werden müssen. Des Weiteren sind sie meist selbst
so klein, dass sie Verspannungen des Materials der Antenne nur bedingt ausgleichen
können.
Die Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es eine Verbindungsmöglichkeit zwischen
RFID-Chip und robuster metallischer Antenne zu schaffen, die zum einen den Verbindungsprozess
in der Herstellung des Transponders vereinfacht, Fehlermöglichkeiten ausschließt
und andererseits die Einheit Chip – Antenne sehr robust gegenüber thermischer,
mechanischer und elektrischer Belastung zu gestaltet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kontaktelement
nach dem unabhängigen Anspruch 1 gehst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind Gegenstand von abhängigen Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Kontaktelement besitzt den Vorteil,
dass im ersten Fertigungsschritt z.B. mit herkömmlichen Bond- oder Klebetechnologien
der RFID-Chip auf einem Substrat, vorzugsweise aus flexiblen Kunststoff oder Hartpapier,
mit leitender Schicht befestigt werden kann und das gesamte Gebilde anschließend
mittels gröberer Fertigungsschritte sehr einfach z.B. an einem robusten Metallteil,
welches eine Antennenstruktur umfasst, appliziert werden kann.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit der elektrisch
isolierten Montage des Chips an dem Metallteil. Dies ist erreicht, indem der Chip
und die leitende Struktur auf der, der dem Metall abgewandten Seite des Substrates
platziert werden. Dadurch wird die Empfindlichkeit gegenüber thermischen und
elektrischen Störeinflüssen erhöht und der Einsatz von RFID-Chips,
die keine galvanische Verbindung zwischen ihren Antennenanschlüssen vertragen,
ermöglicht.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit der rein kapazitiven
Kopplung zwischen der leitenden Struktur und der Antenne. Dies verringert die Möglichkeit,
dass elektrische Störimpulse den Chip erreichen. Außerdem wird die kapazitive
Kopplung bereits bei der Erzeugung von sehr geringen Flächen der elektrisch
leitenden Struktur auf dem Substrat erreicht. Bei UHF-Chips, die bei 868 MHz arbeiten,
genügen bereits ca. 18 mm2 Fläche pro leitender Struktur auf
dem Substrat gegenüber der Antennenstruktur. Daraus ergibt sich, dass bei Realisierung
etwas größerer Metallflächen die Applizierung am Metall mit gossen
Tolleranzen erfolgen kann.
Durch die Verwendung einer selbstklebenden Klebeschicht wird erreicht,
dass zum einen das Bauteil leicht von einem tragenden Wachspapier entnommen und
zum anderen sehr einfach auf dem, die Antennenstruktur umfassenden, Material befestigt
werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf Figuren einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei
zeigen:
1 Draufsicht auf ein Kontaktelement, welches auf einem
Substrat den RFID-Chip und die leitende Struktur enthält,
2 Draufsicht auf ein Kontaktelement, dessen leitende
Struktur bereits die Form einer Schlitzantenne darstellt,
3 Schnittansicht, die sie Befestigung des Kontaktelementes
an einer Antennenstruktur darstellt.
Die Ausführungsform nach 1 stellt
ein Kontaktelement, vorzugsweise für galvanisch isolierte, kapazitive Kopplung
dar. Der Vorteil besteht in der sehr einfachen Handhabbarkeit und robusten Kontaktierung
des Chips (13) mit der Antennenstruktur. Die aufgebrachte Klebstoffschicht
ist nicht dargestellt. Sie kann auf einer beliebigen Seite des Kontaktelements aufgebracht
werden. Die Aufbringung auf der Seite der leitenden Struktur (12) und des
Chips (13) hat den Vorteil, dass der Abstand zwischen leitender Struktur
und Antenne auch bei relativ dickem Substrat (11) besonders gering ausgeführt
werden kann. Der Nachteil besteht in der Möglichkeit, dass die Klebeschicht
(35) durchstoßen werden kann und es zu einer galvanischen Verbindung
zwischen Chip und Antenne kommt. Das führt zum einen zu einer besonders guten
Hochfrequenzverbindung zum anderen allerdings auch zu der Möglichkeit, dass
Störimpulse nicht mehr so sehr gut vom Chip abgehalten werden. Ob dass allerdings
überhaupt ein Nachteil darstellt, hängt von den Eigenschafen des Chips
selbst und von der Antennenstruktur (34) ab. Kommt hier eine Schlitzantenne
zum Einsatz, ist auf Grund der galvanisch geschlossenen Struktur dieser Antennenform
die Einstreuungsmöglichkeit für elektrische Störimpulse ohnehin sehr
gering.
Wird der Klebstoff auf der der leitenden Struktur (12) abgewandten
Seite des Substrates aufgebracht, hat das zum Vorteil, dass auf Grund der Dicke
des Substrates eine sehr konstante kapazitive Verbindung hergestellt wird und zum
anderen, dass eine sehr gute galvanische Isolation zwischen dem Chip und der Antenne
gebildet wird. Außerdem ist die Leitende Struktur bei mechanischen Bewegungen
der Metallteile der Antenne gegeneinander sehr gut vor Zerstörung geschützt.
Die Übertragung von thermischen Einflüssen, ausgehend von Temperaturänderungen
des die Antenne bildenden Metalls, wird ebenfalls sehr gut unterdrückt. Da
das Substrat erwartungsgemäß etwas dicker ausfällt als die Klebstoffschicht
ist die Fläche der leitenden Struktur etwas größer zu wählen
um die gleiche Kapazität zu erreichen.
Kommt eine leitende Struktur nach 2 zum
Einsatz, muss zwar die Positionierung bei der Applikation auf dem, die Antennenstruktur
umfassenden Metalls, etwas genauer erfolgen. Mann gewinnt allerdings den Vorteil,
das die Kopplung zur Antenne noch sicherer ausfällt und durch die galvanisch
geschlossene Struktur (22) der Chip (23) zusätzlich, besonders
vor und während der Montage, gegen Störimpulse geschützt ist. Die
Vergrößerte Klebefläche kann ebenfalls der Stabilität dienen.
In 3 ist eine Querschnittsansicht eines
an einer metallischen Antennenstruktur applizierten Kontaktelements mit RFID-Chip
dargestellt. Wie beschrieben ist es unter Umständen sinnvoll, das Kontaktelement
anders herum, also mit der der leitenden Struktur und dem Chip abgewandten Seite
zu befestigen. Dann ist allerdings der Chip (33) nicht mehr innerhalb der
Antennenstruktur untergebracht und eine weitere Verkapselung z.B. mittels Vergussmasse
ist sinnvoll. Durch die Anbringung der Vertiefung beiderseits der Antennenstruktur
innerhalb des Metalls wird erreicht, dass das Kontaktelement mit dem Chip unterhalb
der Oberflächenebene des Metalls angeordnet wird und somit besonders gut gegen
mechanische Fremdeinwirkungen geschützt ist.
Um die Applizierung auf dem Metall sehr stabil auszuführen, kann
das Metall im Gebiet der Antennenstruktur und des Chips (13,
23, 33) partiell mit einer nichtleitenden Vergussmasse mit guten
Hochfrequenzeigenschaften vergossen werden. Je nach zu erwartenden mechanischen
und thermischen Belastungen kann ein harter, elastischer oder doppelschichtiger
Verguss gewählt werden. Dadurch wird erreicht, dass die gesamte Anordnung besonders
robust wird und auch, dass die Eigenschaften des Klebstoffs (35), die sich
unter Umständen im Laufe der Benutzung verändern, an Wichtigkeit verlieren.
Der Klebstoff ist mit seinen Eigenschaften somit nur während des Herstellungsprozesses
relevant. Er kann also auch während des Vergusses durch Haltewerkzeuge ersetzt
oder bei horizontaler Anordnung auch weggelassen werden.
Sind besonders hohe mechanische Beanspruchungen zu erwarten oder soll
die Installation sehr kurzfristig oder temporär erfolgen, kann die Verklebung
und der Verguss auch entfallen.
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass das Substrat (11,
21, 31) dicker und stabiler ausgeführt wird und das Kontaktelement
mittels Klemmvorrichtung an der Antenne fixiert wird. Die Größe der Fläche
der leitenden Struktur (12, 22, 32) und deren Dicke sind
entsprechend anzupassen.
Zur Befestigung des Chips auf dem Kontaktelement können herkömmliche
Technologien wie Bonden, Löten, Kleben zum Einsatz kommen. Stehen diese Technologien
nicht zur Verfügung oder kommen eher geringe Stückzahlen zum Einsatz,
ist die Befestigung mittels des erwähnten vorgefertigten Strips sinnvoll.
Das Kontaktelement sollte zur einfacheren Positionierung auf der dem
Klebstoff abgewandten Seite eine Markierung erhalten. Diese Markierung kennzeichnet
die Mitte zwischen den beiden Metallflächen. Mittels dieser Markierung kann
das Kontaktelement einfach mittig auf den Kontaktstellen der Antenne positioniert
werden.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den
Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen von Bedeutung sein.