Innentüren aus Holz in üblicher Bauart werden größtenteils
mit einem "Einfachfalz nach DIN 18101" hergestellt.
Ferner werden diese Türen meistens mittels eines Türschlosses
nach "DIN 18251" verriegelt oder geöffnet, welches seitlich in etwa der halben
Höhe der Türe eingefräst wird. Durch entsprechende Türscharniere
auf der Gegenseite des Türschlosses wird die Türe begehbar (drehbar) gemacht.
Diese herkömmlichen Türschlösser nach DIN 18251 halten
nur bedingt Einbruchs- oder unbefugten Öffnungsversuchen stand. Deshalb werden
im Fachhandel sogenannte "Zusatz-Sicherheitsschlösser" angeboten, die üblicherweise
oberhalb des bereits vorhandenen Schlosses auf der Innenseite der Türe installiert
(aufgeschraubt) werden.
Die Installation dieser Zusatz-Sicherheitsschlösser erfordert
neben nicht unerheblichem Montageaufwand durch den Fachmann unter anderem auch mindestens
eine oder mehrere Durchfräsungen (Durchmesser von 20 bis zu 50 Millimetern)
am Türblatt, welches den Wert der Türe schmälert.
Zudem sind diese Zusatzschlösser aus Konstruktionsgründen
von der Aussenseite der Tür aus erkennbar und somit unbefugten Öffnungsversuchen
ausgeliefert.
Auch in gestalterischer Hinsicht beeinträchtigen Zusatzschlösser
das Gesamtbild der Türe wesentlich.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
einen Sicherheits-Türbeschlag zu schaffen, welcher eine zusätzliche Sicherheitsverriegelung
der Türe ermöglicht, von außen nicht einsehbar ist und dessen Installation
den Wert und das Gesamtbild der Türe nicht beeinträchtigt. Auch war es
Aufgabe, die Installation desgleichen bedeutend einfacher bewerkstelligen zu können.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß eine zuverlässige,
von der Aussenseite der Türe nicht einsehbare, zusätzliche Sicherheitsverriegelung
ohne größeren Aufwand wie Fräsungen und dergleichen installiert werden
kann.
Der Sicherheits-Türbeschlag (1) wird
an derselben Stelle der bisherigen (demontierten) Türdrückergarnitur auf
das Türblatt geschraubt. Die Abmessungen des Sicherheitsbeschlages sind passend
auf Türschlösser nach DIN 18251 sowie dem Einfachfalz-System nach DIN
18101 ausgelegt und das bereits vorhandene Türschloß behält somit
seine vollständige Funktion.
Auf der Türzarge (Türstock) wird entsprechend das mit 2
Elektromagneten versehene Schließgehäuse (3)
montiert.
Dieses ist mittels elektrischen Leitungen mit der Steuereinheit (4),
welches vorzugsweise in der Nähe der Türe installiert ist, verbunden.
Die Steuereinheit wird aus dem Stromnetz mit Energie versorgt.
Die Verriegelungsfunktion kann über Funk (Funkschlüssel
oder Transponder) oder andere geeignete Übertragungswege erfolgen. bei elektrischer
Bestromung (z.B. auf dem Funk-Übertragungsweg mittels Funkschlüssel) der
im Schließgehäuse sitzenden Elektromagneten (2
– Nr. 1) werden die beiden Schließriegel im Beschlaggehäuse
(2 – Nr. 2) in das Verriegelungsgehäuse
angezogen und verriegeln somit die Türe.
Ohne eine elektrische Bestromung der Elektromagneten sorgen zwei Rückholfedern
stets für eine entriegelte Position der Schließriegel.
Folglich bleibt bei eventuellem Stromausfall der Sicherheitsbeschlag
geöffnet und die Türe wird nur durch das herkömmliche Türschloß
verriegelt.
Das Schließgehäuse am Türstock ist bei geschlossener
Türe komplett durch den Sicherheitsbeschlag abdeckend eingeschlossen.
Anmerkung: Der Druckwiderstand bewegt sich bei ca. 850 kg
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 bis 5 erläutert.
Es zeigen:
1: Vorderansicht des Sicherheits-Türbeschlages
in Originalgröße
2: Rückansicht des Sicherheits-Türbeschlages
mit Schließgehäuse (3) in verriegelter Position:
- 1
- Elektromagneten
- 4
- Distanzstücke
- 2
- Schließriegel
- 3
- Rückholfedern
- 5
- Anschlagschrauben
3: Seitenansicht Schließgehäuse (Nr.
7 u. 8) Vorderansicht Schließgehäuse (Nr.
6)
4: Abbildung Steuereinheit mit Leuchtdiode (9)
5: Draufsicht Beschlaggehäuse (DIN re)