Die Erfindung betrifft eine Verlegeware.
Gattungsgemäße Verlegeware ist hinreichend bekannt. Beispielsweise
sind dies Fliesen, Kacheln, Paneelen etc., die mit einer optisch ansprechenden Schicht
beschichtet sein können, die aber auch selbst aus einem optisch ansprechenden
Material bestehen können (z. B. Steinzeug, Natursteinfliesen). Verlegeware
kann unmittelbar auf die zu beschichtende Fläche aufgebracht werden, sie kann
aber auch Trägerplatten oder ähnlichem befestigt werden. Dies ist z. B.
dann notwendig, wenn die Unterseite der Verlegeware für eine Befestigung auf
einen Untergrund ungeeignet ist.
Die Möglichkeiten derartige Verlegeware in verschiedenen Ausführungsformen
und unterschiedlichen farbigen Ausgestaltungen, von schlichten, einfachen Farbgebungen
über verschiedene Muster, bis hin zu Malereien, herzustellen, sind in der Praxis
bekannt. So offenbart beispielsweise die DE
697 01 983 T2 ein Verfahren, bei dem es möglich ist, Ziersteinmaterialien
mit haltbaren bunten Malereien zu dekorieren.
Ferner sind Herstellungsverfahren von Platten, Fliesen und Panellen
aus Agglomeratmaterialien bekannt, die aus verschiedenen Materialien, wie beispielsweise
Sand, Quarz, Glas, Keramik, Holz, etc. bestehen und mit Bindemittel aus Harzen gebunden
werden. Dabei werden die verschiedenen Materialien zerkleinert, gemischt und mit
dem Klebemitteln vermengt. Anschließend wird das Agglomerat gepresst, gehärtet,
geschliffen, poliert und zugeschnitten. Als Nachteil erweist sich hierbei, dass
die natürlich gewachsenen Strukturen der Ausgangsmaterialien beim Zerkleinern
zerstört werden. So ist es nicht möglich verschiedene Oberflächen
so zu gestalten, dass diese eine wie in der Natur natürlich vorkommende, kristalline
Struktur aufweisen.
Ein Mineral ist ein natürlich vorkommender Feststoff mit einer
einheitlichen chemischen Zusammensetzung und einem auch auf mikroskopischer Ebene
gleichförmigen Aufbau. Die meisten Minerale sind kristallin. Natürlich
gewachsene Kristallstrukturen kommen in der Natur häufig in Hohlräumen
von Gesteinen vor. Diese können mit Kristallen verschiedener Arten gefüllt
sein und werden als Druse oder Geode bezeichnet. Bei der Druse ist die Wand des
Hohlraums von Kristallen bedeckt, bei der Geode hingegen ist der gesamte Innenraum
von Kristallen ausgefüllt.
In der vorliegenden Anmeldung werden natürlich gewachsenen Kristallstrukturen
als Rohstücke, bzw. Stufe bezeichnet. Die Stufen teilen sich in zwei Bereiche
auf, einen durchgefärbten Teil und einen nicht durchgefärbten Teil. Der
durchgefärbte Teil zeichnet sich wiederum durch seine natürlich gewachsene
Krone, mit frei kristallisierten Mineralen aus. Die zeigen äußerlich eine
feste geometrische Form mit wohldefinierten natürlichen Flächen, die in
festen Winkeln zueinander stehen. Dieser Teil der Stufe wird auch als Farbe bezeichnet,
wohingegen der nicht eingefärbte Teil Wurzel genant wird.
Die oben beschriebenen Rohstücke sind in der Regel zwar sehr
dekorativ, allerdings ist eine weitere Verwendung als Dekorationsmaterial, beispielsweise
auf Fliesen, Platten und/oder Panellen so gut wie nicht möglich. Im Verhältnis
sind die einzelnen Stücke zu groß, bzw. zu dick und weisen ein zu hohes
Gewicht auf. Entsprechend besteht ein Interesse daran, den optisch überflüssigen,
nicht eingefärbten Teil, also die Wurzel, von dem für Dekorationszwecke
interessanten Teil, der Farbe, zu trennen, ohne dabei die natürlich gewachsenen
Kristallstrukturen zu zerstören.
Problematisch ist, dass das kristalline Gefüge zerfällt,
sobald die Farbe von der Wurzel getrennt wird.
Amethystkristalle zerfallen in der Regel schon vor dem Brennen beim
Zuschnitt. Spätestens beim anschließenden Brennen verlieren die Kristalle
der Amethyststufen den Halt untereinander, so dass auch hier das kristalline Gefüge
beim Trennen der Farbe von den Kristallwurzeln zerfällt. Die Hohlräume
zwischen den Kristallen sind nach dem Brennen größer als beim ungebrannten
Amethysten.
Citrin beispielsweise ist die gelb gefärbte Varietät des
Quarzes. Je nach Herkunft des Citrins und Ursache der Färbung variiert der
Farbton von blass grünlich gelb über orange bis zu braun orange. Natürliche
Citrine sind jedoch selten, so dass im Handel fast ausschließlich künstliche
Citrine oder umgefärbte Quarze vertrieben werden. Eine Variante der Citrin
Herstellung beruht darauf, dass violette Amethyste beim Erhitzen auf 300 bis ca.
700°C ihre violette Farbe verlieren und sich wie ein Citrin orange-gelb bis
braun färben. Da aber die Kristalle der Amethyststufen, wie bereits beschrieben,
beim Brennen den Halt untereinander verlieren, ist es nicht möglich künstliche
Citrine herzustellen, die ein natürlich gewachsenes zusammenhängendes
Gefüge aufweisen.
Im Stand der Technik ist derzeit kein Verfahren bekannt, Verlegeware
herzustellen, die die Oberflächenstruktur von natürlich gewachsenen Kristallstrukturen
aufweist und für Dekorationszwecke, wie beispielsweise der Weiterverarbeitung
mit den oben genannten Platten, Panellen und/oder Fliesen geeignet ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
eine Verlegeware bereitzustellen, die eine natürlich gewachsenen Kristallstruktur
aufweist, aber dennoch für eine weiter Verwendung, wie beispielsweise eine
Weiterverarbeitung mit den oben genannten Platten, Paneelen und/oder Fliesen geeignet
ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Verlegeware
und ein Verfahren zur Herstellung einer Verlegeware gelöst, deren Oberfläche
aus einer natürlich gewachsenen Kristallstruktur besteht, die durch ein Bindemittel
zusammengehalten wird. Durch das Bindemittel ist es möglich, das Gewicht und
die Größe der jeweiligen Kristallstufen zu reduzieren, ohne dass die natürlich
gewachsenen Kristallstrukturen auseinanderfallen.
Erfindungsgemäß kann die Verlegeware aus verschiedenen Kristallstrukturen,
wie beispielsweise der Kristallstrukturen von Citrin, Amethyst, Quarz, Pyrit, etc.
bestehen, je nachdem welche Art Kristallstufe bzw. welche Rohrstücke verwendet
werden.
Vorzugsweise kann das Bindemittel in Zwischenräume der natürlich
gewachsenen Kristallstruktur eingebracht werden und ein transparentes Klebemittel
aus Kunstharz, wie beispielsweise ein farbloser Zweikomponentenkleber auf Epoxidharzbasis
sein.
In einer weiterführenden Ausführungsform kann die Verlegeware
durch ein Bindemittel mit einer Trägerplatte verbunden sein, die aus verschiedenen
Materialien, wie beispielsweise Glas, Plexiglas, Keramik bestehen und die unterschiedlichsten
Formen und Farben aufweisen kann.
Vorzugsweise ist die Oberfläche der erfindungsgemäßen
Verlegeware durch das Bindemittel versiegelt, so dass sich keine Verunreinigung,
wie Keime oder Pilze in den Zwischenräumen bilden kann.
Die Kristallgröße der Verlegeware beträgt vorzugsweise
0,2 mm bis 25 cm.
In der vorliegenden Beschreibung werden insgesamt drei vom Erfinder
bevorzugte Herstellungsverfahren vorgestellt, die je nach Bedarf anwendbar sind.
Mögliche andere Verfahren zur Herstellung erfindungsgemäßer Verlegeware
sollen durch die hier beschriebenen Verfahren nicht ausgeschlossen werden.
Bei allen beschriebenen Verfahren steht im Vordergrund, dass durch
eine starke Reduzierung des Flächengewichts der Rohware, die oben genannte
Aufgabe, eine Verlegeware bereitzustellen, deren Oberfläche die natürlich
gewachsenen Kristallstrukturen der Farbe aufweist, erfüllt werden soll.
Bevor die einzelnen Kristallstufen verarbeitet werden, sollten sie
von eventuellen Verunreinigungen befreit werden. Dies kann in mehreren Schritten
erfolgen, in denen beispielsweise eine Nassreinigung und eine anschließende
Trocknung vorgesehen ist, damit das zugeführte Restwasser wieder verdunsten
kann.
1. Verfahren
Bei diesem Verfahren wird das Bindemittel direkt, z. B. von Oben,
in die Zwischenräume der natürlich gewachsenen Kristallstrukturen eingebracht,
wobei das Bindemittel vorzugsweise ein transparentes Klebemittel aus Kunstharz,
wie beispielsweise ein farbloser Zweikomponentenkleber auf Epoxidharzbasis ist.
Das fertige Bindemittel wird vorteilhaft mit Hilfe von dünnen Kanülen
in die Zwischenräume der Kristalle gespritzt. Die Kanülen weisen in der
Regel eine Innenweite von 0,5 bis 0,8 Millimeter auf, können aber bei Bedarf
auch jede andere Innenweite haben. Der für das Ausspritzen des Klebers in die
Kristallzwischenräume benötigte Druck wird beispielsweise von einem Perfusor®
erzeugt. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, den Druck manuell
zu erzeugen oder andere zweckmäßige Geräte zu verwenden. Dabei dringt
das Bindemittel aufgrund der Kappilarwirkung tiefer in die Kristallzwischenräume
ein, als die Kanülen selber. Auf diese Weise werden die Kristallzwischenräume
bis weit in die Wurzel hinein fest miteinander verbunden.
Vor der weiteren Verarbeitung sollten die einzelnen, bereits mit Bindemittel
versehenen Rohstufen aushärten. Die mögliche Dauer der Aushärtung
hängt dabei von äußeren Umständen, wie beispielsweise der Temperatur,
der Luftfeuchte und dem verwendeten Bindemittel ab, liegt aber in der Regel bei
circa 24 Stunden. Das Mischungsverhältnis möglicher Bindemittel hängt
wiederum von den Herstellerangaben ab und sollte vorteilhafterweise von diesen nicht
abweichen.
Anschließend können die verbundenen Kristallwurzeln zugeschnitten
werden, wobei die natürlich gewachsene Kristallstruktur nicht mehr auseinander
fällt. Der Zuschnitt selber erfolgt bevorzugt auf einer Edelsteinsäge.
Nach der erfolgten Trennung der Farbe von der Wurzel ist es von Vorteil, wenn die
Unterseite, also die von der natürlich gewachsenen Kristallstruktur abgewandten
Seite, bzw. die Schnittseite glatt geschliffen und poliert wird, wodurch eine mögliche
Weiterverarbeitung der Verlegeware erleichtert wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße
Verlegeware nicht nur direkt auf eine zu beschichtende Fläche beispielsweise
eine Zimmerwand oder -decke aufgetragen werden, sondern auch durch das gleiche oder
ein ähnliches Bindemittel mit Trägerplatten verbunden
werden. Die Trägerplatten können aus verschiedenen Materialien, wie beispielsweise
Glas, Plexiglas, Keramik bestehen und verschiedene Formen und Farben aufweisen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Oberfläche der Verlegeware
in einem weiteren Schritt dauerhaft versiegelt wird. Auf diese Weise kann einer
Verunreinigung der Oberfläche durch beispielsweise im Wasser vorkommenden Kalk
und anderen Elementen entgegengewirkt werden. Auch die Bildung von Keimen und Pilzen
in den Kristallzwischenräumen kann verringert oder sogar vermieden werden.
Dies ist besonders vorteilhaft bei einer Verwendung der Verlegeware in Sanitärräumen.
2. Verfahren
Dieses Verfahren erfolgt weitestgehend analog zum ersten Verfahren.
Allerdings wird hierbei das Bindemittel nicht direkt in die Zwischenräume der
natürlich gewachsenen Kristallstrukturen eingebracht, sondern es werden in
die Stufe, zwischen Farbe und Wurzel, möglichst direkt unterhalb der Farbe,
mit einem Bohrer, vorzugsweise einem Diamantbohrer, Löcher gebohrt. In diese
Löcher wird das Bindemittel eingebracht, wobei die Löcher so nah aneinander
gebohrt werden sollten, dass eine vollflächige Verklebung der Wurzeln gewährleistet
werden kann. Die anschließende Weiterverarbeitung erfolgt wie im 1. Verfahren.
3. Verfahren
Bei diesem Verfahren wird als Bindemittel eine Art Schleifkitt verwendet.
In einem ersten Schritt müssen die einzelnen Stufen erwärmt werden, damit
der nötige Halt zwischen dem Schleifkitt und der natürlich gewachsenen
Kristallstruktur gewährleistet ist. Die Art der Erwärmung sollte dabei
so gewählt sein, dass eine Verunreinigung der natürlich gewachsenen Kristallstruktur
vermieden wird. Als besonders vorteilhaft hat sich hierbei die Erwärmung auf
einer Elektroplatte erwiesen.
Sind die Stufen erwärmt, können diese mit einem verflüssigten
Schleifkitt überzogen werden. Auch bei diesem Verfahren sollten die mit Bindemittel
versehenen Stufen anschließend vor der weiteren Verarbeitung aushärten.
Nach dem Aushärten des Schleifkitts bleiben die Kristalle fixiert und lassen
sich zuschneiden, ohne sie beim Trennen der Farbe von der Wurzel auseinander fallen.
Die abgeschnittene Verlegeware wird anschließend entweder direkt
auf die endgültig zu beschichtende Fläche oder auf eine Trägerplatte
aufgetragen. Anschließend wird die Verlegeware bzw. der Schleifkitt wieder
erwärmt, so dass der Schleifkitt wieder von der natürlich gewachsenen
Kristallstruktur abgezogen werden kann. Eine Reinigung der Kristallstruktur, beispielsweise
mit einer alkoholhaltigen Lösung ist von Vorteil.
Grundsätzlich können alle drei Verfahren auch miteinander
kombiniert werden. Wesentlich ist auch, dass die Trennung der Farbe von der Wurzel
in der Regel nicht exakt möglich ist, vielmehr ist der Übergang der Stufe
von der Wurzel in die Farbe und damit auch die Position der Trennung, fließend.
Um die Farbe möglichst sicher zu erhalten, erfolgt die Trennung meist im Bereich
der Wurzel, möglichst nahe an der Farbe. Das Bindemittel kann also auch den
an die Farbe angrenzenden Bereich der Wurzel verkleben, was automatisch dazu führt,
dass auch die Farbe nicht auseinander fällt.
Bei allen drei Verfahren kann die erfindungsgemäße Verlegeware
auf einer Fläche, wie z. B. einer Trägerplatte, einem Tisch, einer Wand
oder einer Arbeitsplatte aneinander gefügt werden. Dabei ist es möglich,
dass einzelne Kristalle von der Verlegeware abgebrochen werden müssen, damit
sich aneinandergrenzende Verlegewaren besser zusammenfügen können. Auch
kann es notwendig werden, dass einzelne Zwischenräume aneinandergrenzender
Verlegeware mit einzelnen Kristallen ausgefüllt werden müssen, damit eine
einheitlichere Gesamtstruktur entsteht. Für derartige zusätzliche Arbeiten
kann es vorteilhaft sein, das Bindemittel zu verwenden, das auch für die Herstellung
der Verlegeware verwendet wurde.
Es ist möglich, die Verlegeware an beliebige Formen oder Farben
anzupassen.
Eine mögliche Ausführungsform einer genannten Trägerplatte
kann aus Glas bestehen. Glas ermöglicht eine sehr hohe Festigkeit des fertigen
Produkts. Dabei kann die Verlegeware durch ein geeignetes Bindemittel mit dem Glas
fest verbunden werden. Einscheibensicherheitsglas kann verwendet werden, wenn eine
Sollbruchstelle notwendig ist. Diese kann mit geeigneten Zuschnittgeräten oder
Maschinen erzeugt werden. Des Weiteren kann auch Verbundsicherheitsglas als Trägerplatte
verwendet werden, wenn beim Einbau oder der späteren Verwendung hohe Drücke
auftreten können und wenn keine vordefinierte Sollbruchstelle notwendig ist.
Bei einer möglichen Verarbeitung mit Plexiglas wird dieses in einer bevorzugten
Stärke ab 0,5 bis 1,0 Millimetern verwendet. Plexiglas hat den großen
Vorteil, dass bei Bauten mit eingeschränktem oder vorgeschriebenem Gewicht
eine deutliche Reduzierung der Gesamtlasten und eine sehr geringe Aufbauhöhe
erreicht werden kann.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform können
auch farbige Glasarten oder Plexiglas in den Farbtönen der
einzusetzenden Steine verwendet werden. Dadurch kann die natürliche Farbgebung
der einzusetzenden Mineralien, unterstützt werden. Die Intensität der
Lichtdurchlässigkeit kann entsprechend variabel eingestellt werden. Vorteilhaft
ist, wenn die Oberfläche der Trägermaterialien auf der Seite, auf der
die Verlegeware angebracht wird glatt und auf der anderen Seite matt, rau, bzw.
sandgestrahlt ist.
Erfindungsgemäße Verlegeware findet seine Verwendung in
den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. In der Bauindustrie kann die Verlegeware
beispielsweise als Wandverkleidungen, Deckengestaltungen und flächenartige
Raumdekorationen eingesetzt werden. Aufgrund des geringen Gewichts und der geringen
Aufbauhöhe eignet sich die Verlegeware auch für einen Einsatz in Bereichen,
in denen eine geringe Masse maßgeblich ist, so z. B. im Kreuzfahrtschiff-,
Motoryacht- und Yachtbau. In der Hotel- und Gastronomiebranche kann die Verlegeware
beispielsweise als Dekoration in Wellnessbereichen und Restaurants eingesetzt werden.
Auch in der Schmuckindustrie kann die Verlegeware beispielsweise bei
der Gürtelschnallen-, Kettenanhänger-, Krawatten-, Broschen- oder Ringherstellung
eingesetzt werden. So wird beispielsweise bei der Anhängerherstellung besonders
viel Wert auf die Rückseite gelegt. Eine mögliche Anhängerherstellung
mit Verlegeware könnte wie folgt aussehen: Die Rückseite eines Verlegewarestückes
wird geschliffen und poliert. Ferner kann ein weiteres, gleich großes Stück
Verlegeware aus der gleichen Stufe hergestellt werden, bei dem alle Seiten, sowohl
die Rückseite als auch die vordere Seite mit der natürlich gewachsenen
Kristallstruktur geschliffen und poliert werden. Anschließend können die
beiden Teile mittels Bindemittel zusammengeklebt und die Ränder ebenfalls geschliffen
und poliert werden. Auf diese Weise würde ein Anhänger mit einer farblich
stimmigen, aber dennoch glatt polierten Rückseite und einer Vorderseite mit
natürlich gewachsener Kristallstruktur entstehen.
Und auch wäre eine Verwendung der Verlegeware in Verbindung mit
Massagematten in der Physiotherapie denkbar.
Im Bereich der Sanierung, in Altbauten, bei Modernisierungen, beim
Schiffsbau oder Leichbau oder bei Dekorationen kann die Weiterverarbeitung der Verlegeware
beispielsweise entweder auf Plexiglasträgern oder direkt auf die zu verkleidende
Oberfläche erfolgen.
Grundsätzlich gibt es keine festen Grundformen der Verlegeware.
Diese ergeben sich immer aus den jeweiligen Anwendungsbereichen und den Wünschen
der Abnehmer.
Nachfolgend werden die in der Beschreibung verwendeten Begriffe der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher
beschrieben. Dabei zeigt
1 eine Stufe, bzw. ein Rohstück,
2 eine bereits getrennte Stufe, mit einer nicht eingefärbten
Wurzel und einer eingefärbten Farbe,
3 eine fertige Verlegeware
Zunächst wird auf 1 Bezug genommen,
in der beispielhaft eine Stufe 60, bzw. ein Rohstück veranschaulicht
werden soll. Diese teilt sich in einen nicht eingefärbten Teil, die Wurzel
61 und einen eingefärbten Teil, die Farbe 61 auf. Die Farbe
61, weist eine Oberfläche 40 in Form einer natürlich
gewachsenen Kristallstruktur 20 auf. Die natürlich gewachsene Kristallstruktur
20 wird in der Wurzel 62 zusammengehalten. Bei einer Trennung
der Farbe 61 von der Wurzel 62 würde die natürlich gewachsene
Kristallstruktur 20 ihren Zusammenhalt verlieren und zerstört werden.
Um dies zu verhindern wird in Zwischenräume 21 der natürlich
gewachsenen Kristallstruktur 20 ein Bindemittel 30 eingebracht,
bevor die Farbe 61 von der Wurzel 62 getrennt wird. Dadurch wird
eine vollständige Verklebung der Kristallstruktur 20 erreicht. In
einem alternativen Verfahren werden in die Stufe 60, zwischen Farbe
61 und Wurzel 62, möglichst direkt unterhalb der Farbe
61, mit einem Bohrer, vorzugsweise einem Diamantbohrer, Löcher
80 gebohrt. In die Löcher 80 wird anschließend das Bindemittel
30 eingebracht, so dass auch bei diesem Verfahren eine vollflächige
Verklebung der Kristallstruktur 20 gewährleistet ist.
Bei allen Verfahren ist eine zerstörungsfreie Trennung der Farbe
61 von der Wurzel 62, wie in 2 dargestellt,
möglich, sobald das Bindemittel 30 ausgehärtet ist. Aufgrund
der Tatsache, dass die in 2 abgebildete Farbe
61 bereits durch ein Bindemittel 30 verklebt ist, bildet diese
bereits die erfindungsgemäße Verlegeware 10 aus. 3
stellt eine erfindungsgemäße Verlegeware 10 dar. Deutlich zu
erkennen sind die mit Bindemittel gefüllten Zwischenräume 21.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt. Diese dienen lediglich der Verdeutlichung der Erfindung.
- 10
- Verlegeware
- 20
- natürlich gewachsene Kristallstruktur
- 21
- Zwischenräume
- 30
- Bindemittel
- 40
- Oberfläche der Verlegeware
- 50
- Trägerplatte
- 60
- Stufe, bzw. Rohstück
- 61
- Farbe
- 62
- Wurzel
- 70
- Schleifkitt
- 80
- Löcher