Die Erfindung betrifft ein Kunststoffformteil mit In-Mould-Etikett,
wie es insbesondere zur Kennzeichnung von Gegenständen oder von Behältnissen
zur Lagerung und zum Transport eingesetzt wird, wobei das Etikett als identifizierbares,
flexibles Etikett mit einem integrierten RFID-Transponder ausgebildet ist.
Moderne Logistikprozesse erfordern eine Identifizierbarkeit der einzelnen
Objekte. So sind teilweise die Behältnisse mittels verschiedener Technologien
gekennzeichnet und Informationen über den Aufenthaltsort, die Anzahl, die Menge,
die Größe und das Gewicht und anderes mehr der identifizierbaren Objekte
sind beispielsweise auch über das Internet oder andere Informationsquellen
bezieh- und nachverfolgbar.
Im Stand der Technik ist die Methode der Strichcodierung, auch als
Barcode bezeichnet, bekannt, bei welcher Etiketten mit einem Barcode versehen werden,
der die entsprechenden Informationen über das Transportgut bzw. sein Verpackungsbehältnis
enthält. Der Barcode wird optisch ausgelesen, wodurch ein Sichtkontakt und
die eindeutige Erkennung des Strichmusters erforderlich ist. Um den Belastungen
bei Transportprozessen gerecht zu werden, wird der Barcode bzw. Strichcode auf ein
Etikett aufgebracht, welches mittels IN-MOULD-Prozessen durch Gießen, Spritzen
oder Kalandrieren von Kunststoffobjekten in diese stoffschlüssig integriert
wird.
Die Identifizierung über Barcodes ist eine etablierte Technologie,
jedoch gibt es teilweise Nachteile in der Handhabung bei einem beschädigten
oder aus anderen Gründen schwer lesbaren Barcode. Dies führt zu Störungen
im Ablauf der Logistikprozesse, welche zumeist nur zeit- und personalaufwendig zu
beheben sind.
Eine alternative Methode der Identifizierung von Objekten wird durch
das so genannte RFID-Labeling zur Verfügung gestellt. RFID (Radio Frequency
Identification) ist eine Methode, um Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt
aus dem Speicher eines Mikrochips zu lesen. Der Mikrochip ist mit einer Antenne
auf einem Träger verbunden. Die Gesamtheit dieser Komponenten wird auch als
RFID-Transponder bezeichnet. Die Transponder werden im Stand der Technik bereits
auf flexiblen Trägermaterialien in Form von Etiketten eingesetzt.
Die RFID-Transponder sind bereits als Massenprodukte effizient mittels
innovativer Verfahren herstellbar und werden bereits in großem Umfang, beispielsweise
für Warensicherungssysteme, genutzt.
Für die Objektverfolgung bei Logistikprozessen werden allerdings
an die elektrische und mechanische Belastbarkeit der Identifizierungssysteme sehr
hohe Anforderungen gestellt. Beispielsweise ist es nicht zu verhindern, dass Transportbehältnisse
während des Transportes durch mechanische Beschädigung andere Objekte
oder durch Transportwerkzeuge Beeinträchtigungen erleiden.
Dies hat zur Folge, dass Etiketten mit RFID-Transpondern der herkömmlichen
Art für die rauen Anforderungen der erhöhten mechanischen und teilweise
chemischen Belastung bei Logistikprozessen nicht uneingeschränkt einsetzbar
sind.
Im Stand der Technik gibt es somit Bemühungen, die RFID-Technik
robuster und widerstandsfähiger gegenüber mechanischen Belastungen auszubilden.
In der US 2006/0086013 A1 wird ein IN-MOULD-Bauteil offenbart, welches
den RFID-Transponder in dem Bauteil verkapselt. Dieser verkapselte Transponder wird
dann mittels formschlüssiger Verbindung in die Kunststoffobjekte ohne eine
stoffschlüssige Verbindung eingebracht.
Nachteilig dabei ist, dass die RFID-Transponder nicht ausreichend
sicher mit dem Transportbehältnis verbindbar sind, sondern bei starker Beanspruchung
sich vom Behältnis lösen und verloren gehen können. Außerdem
sind mehrere Arbeitsschritte zur Herstellung des verkapselten Chips und dessen Einbringung
in die Kunststoffobjekte erforderlich, wodurch höhere Kosten entstehen.
Es ist bekannt, die RFID-Transponder in zusätzliche, IN-MOULD-fähige
Folienlagen zu laminieren und in das betreffende Behältnis mittels des IN-MOULD-Prozesses
einzubringen, was zu einem Sandwichaufbau von mehreren Lagen mit dem eigentlichen
Inlay führt. Die äußeren Lagen sind speziell mit aktivierbarem Klebstoff
beschichtet, der dann eine mechanisch robuste Haftung zum Kunststoffgefäß
ermöglicht.
Das IN-MOULD-Verfahren ist ein Spritzgießverfahren, bei dem in
das Spritzgießwerkzeug eingelegte Substrate, wie Stoff, Papier, Holzfurnier
oder beliebig bedruckte oder strukturierte Folien, hinterspritzt werden. Auf diese
Weise entstehen in einem Arbeitsschritt anspruchsvolle Oberflächen und ein
formschlüssiger, kraftschlüssiger oder stoffschlüssiger Verbund der
Substrate mit dem Spritzgussteil.
Ein derartiges IN-MOULD-RFID-Etikett wird in der US 2004/0094949 A1
beschrieben.
Dabei wird ein Etikett mit einem Mikrochip und einer Transponderantenne
versehen und zum Schutz der elektrisch wirksamen Strukturen und
der Ausbildung der Verbindung des Etiketts mit einem zu kennzeichnenden Objekt mittels
mehrerer Lagen von Folien versehen, was zu einem Sandwich-Aufbau des Etiketts führt.
Nachteilig an diesem System aus mehreren verschiedenen funktionellen
Schichten ist, dass zusätzliche Kosten durch aufwendige Laminierprozesse und
zusätzliche Materialien entstehen und darüber hinaus das Schrumpfungsverhalten
der Werkstoffe untereinander im Sandwich zu Spannungen im RFID-Transponder führt,
was teilweise die Zerstörung der Funktionsfähigkeit des RFID-Transponders
nach sich zieht.
Weiterhin ist ein RFID-Transponder mit diversen Lagen kostenaufwendiger
herstellbar und verhindert damit den Einsatz als Massenprodukt für die Identifikationssysteme
bei Transportbehältern.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein In-Mould-Etikett zur Verfügung
zu stellen, welches einfach aufgebaut und in wenigen Produktionsschritten sicher
und kostengünstig herstellbar und mit Transportbehältnissen oder zu kennzeichnenden
Gegenständen direkt oder indirekt über Kunststoffformteile verbindbar
ausgebildet ist. Das Etikett soll den hohen mechanischen Anforderungen bei der Produktion
und dem Einsatz von Transportbehältnissen genügt.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Etikett für ein Kunststoffformteil
gelöst, welches erhältlich ist durch
- – das Versehen eines Trägermaterials des flexiblen Etiketts mit
einer optisch lesbaren Kennzeichnung auf einer Vorderseite des Etiketts,
- – das parallele oder anschließende Versehen des Trägermaterials
des flexiblen Etiketts mit einer Antennenstruktur auf der Rückseite des Etiketts,
- – das Montieren eines Mikrochips auf der Antennenstruktur, wobei das
Etikett in einem IN-MOULD-Prozess mit dem Kunststoffformteil verbindbar ausgestaltet
ist und der RFID-Transponder aus Mikrochip und Antennenstruktur einen Teil der Oberfläche
des Etiketts bildend direkt auf der Rückseite des Etiketts, dem Kunststoffformteil
zugewandt, angeordnet ist, und dass die Vorderseite des Etiketts die Oberfläche
des Kunststoffformteils ausbildbar ausgestaltet ist, wobei die Materialien von Kunststoffformteil
und Etikett im Wesentlichen das gleiche Schrumpfungs- und Ausdehnungsverhalten aufweisen
und dass das flexible Etikett einlagig ausgebildet ist, wobei der RFID-Transponder
aus Mikrochip und Antennenstruktur direkt auf der Rückseite des Etiketts ohne
eine zusätzliche Lage oder Schutzschicht angeordnet ist und dass eine optisch
lesbare Kennzeichnung sowie die Antennenstruktur mittels additiver Verfahren auf
dem Etikett ausgebildet sind.
Die optisch lesbare Kennzeichnung und bzw. oder die Antennenstruktur
werden dabei mittels additiver Verfahren auf das Trägermaterial des Etiketts
aufgebracht. Besonders vorteilhaft ist das Bedrucken des Trägermaterials.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass zusätzliche Folienlagen
oder Schichten auf dem Etikett nicht erforderlich sind und das Etikett somit konsequent
einlagig ausgebildet werden kann.
Dies gestattet die Verwendung von Rolle-zu-Rolle-Druck- und Montageverfahren
für das Bedrucken der Vorderseite des Etiketts mit einer optisch lesbaren Kennzeichnung
und das Bedrucken der Rückseite des Etiketts mit der Antennenstruktur sowie
die effiziente Montage der Mikrochips der RFID-Transponder auf der zugehörigen
Antennenstruktur, ebenfalls im Rolle-zu-Rolle-Verfahren.
Die eingesetzten Werkstoffe und Werkstoffkombinationen sind abgestimmt
einerseits auf die Herstellungsprozesse des einlagigen Etiketts mit Bedruckung von
optisch detektierbaren Informationen auf der Vorderseite und der Bedruckung mit
elektrisch leitenden Schichten auf der Rückseite sowie der Chipkontaktierung
des RFID Chips auf die Antennenstruktur. Andererseits sind alle eingesetzten Werkstoffe
und Materialien abgestimmt auf den IN-MOULD-Prozess der ohne Prozessänderungen
erfolgen kann und auf die Gewährleistung der kompletten elektrischen Funktionalität
des elektronischen Etiketts. Insbesondere die Härtetemperatur der polymeren
Pasten, welche die Antennenstruktur bilden, wird kleiner als 150°C gewählt.
Der Erfindungsgedanke wird durch ein Kunststoffformteil mit einem
identifizierbaren, flexiblen Etikett und einem darauf angeordneten RFID-Transponder
konsequent weiter verfolgt, wobei das Kunststoffformteil und das flexible Etikett
stoffschlüssig durch einen IN-MOULD-Prozess miteinander verbunden sind und
dass der RFID-Transponder aus Mikrochip und Antennenstruktur auf der Rückseite
des Etiketts, dem Kunststoffformteil zugewandt, angeordnet ist, wobei die Materialien
von Kunststoffformteil und Etikett im Wesentlichen das gleiche Schrumpfungs- und
Ausdehnungsverhalten aufweisen und dass das flexible Etikett einlagig ausgebildet
ist, wobei der RFID-Transponder aus Mikrochip und Antennenstruktur direkt auf der
Rückseite des Etiketts ohne eine zusätzliche Lage oder Schutzschicht angeordnet
ist und dass eine optisch lesbare Kennzeichnung sowie die Antennenstruktur mittels
additiver Verfahren auf dem Etikett ausgebildet sind.
Das Etikett und das Kunststoffformteil werden bevorzugt aus einem
thermoplastischen Kunststoff ausgebildet, der hervorragend für
das IN-MOULD-Verfahren geeignet ist. Ein positiver Effekt bei dieser Ausgestaltung
besteht dabei darin, dass das Kunststoffformteil mitsamt dem Etikett optimal recyclebar
ist.
Besonders bevorzugt bestehen Etikett und Kunststoffformteil aus Polyethylen.
Die Verwendung des Materials Polyethylen mit hoher Dichte (PE-HD) führt zu
besonders beanspruchbaren Kunststoffformteilen mit ebenso beanspruchbaren RFID-Transponderetiketten.
Es ist nicht zwangsläufig erforderlich, immer das gleiche Kunststoffmaterial
für Kunststoffformteil und Etikett bzw. Trägersubstrat einzusetzen. Der
Konzeption der Erfindung entspricht es auch, wenn die Materialien miteinander IN-MOULD-fähig
sind und ähnliche Schrumpf- und Ausdehnungskoeffizienten aufweisen.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass die Ursachen für
Schäden an IN-MOULD-Transponderantennen in Kunststoffobjekten überwiegend
auf die Herstellungsprozesse selbst zurückzuführen sind. Der Erfindung
liegt nun die Konzeption zugrunde, die Beanspruchungen durch Spannungen zwischen
Kunststoffformteil und Etikett zu verringern und eine Relativbewegung der Schichten
zueinander zu vermeiden. Die Auswahl von Materialien mit im Wesentlichen übereinstimmendem
Ausdehnungs- und Schrumpfungsverhalten verhindert erhebliche Verschiebungen der
Schichten zueinander. Dadurch wird ermöglicht, dass die Antennenstrukturen,
welche mechanisch besonders empfindlich sind, sich im gleichen Maße wie das
Material des Kunststoffformteiles und dem Trägermaterial, dem Etikett, verändern
und somit kaum Schäden durch mechanische Verspannungen entstehen können.
So kann auf alle zusätzlich auf das Etikett aufgebrachten Lagen und Schichten
zum Schutz der Strukturen verzichtet werden, welche zwar die Probleme der Materialanpassung
zum Kunststoffobjekt reduzieren sollen, aber den Verbund des Etiketts mit zusätzlichen
mechanischen Spannungen durch die Schrumpfung belasten und somit zur Zerstörung
des kontaktierten Chips und/oder der Leitbahnen führen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die RFID-Antennenstruktur
auf dem Etikett aus elektrisch leitenden Polymeren oder partikelgefüllten leitenden
Pasten, beispielsweise Silberleitpaste, ausgebildet. Alternativ zur Verwendung einer
Leitpaste können elektrisch leitende Farben, Klebstoffe und/oder leitende Partikel,
insbesondere Nano-Partikel oder abgeschiedene metallische Schichten, für die
Ausbildung der Antennenstruktur eingesetzt werden.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zusätzlich
zum RFID-Transponder ein Strichcode auf der Vorderseite des Etiketts angebracht,
wodurch eine doppelte Identifizierung des Behältnisses durch den Strichcode
und die RFID-Transpondertechnologie ermöglicht wird. Die damit erreichbare
Redundanz genügt hohen Anforderungen an Identifizierungssysteme.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die
Information des Barcodes bzw. Strichcodes während des Herstellungsprozesses
des Etiketts an sich auch in den RFID Chip geschrieben und somit eine identische
Kennzeichnung, bzw. ein in bestimmten Teilen übereinstimmender Informationsgehalt
von Barcode und RFID Chip erreicht. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn auf
Grund der Eigenschaften der Informationen eine Redundanz gewünscht oder erforderlich
ist.
Besonders hervorzuheben ist der Vorteil, dass die eingesetzten Rolle-zu-Rolle-Verfahren
besonders kostengünstig einsetzbar sind und somit die Kosten der Kunststoffformteile
durch den Einsatz dieser Technologie niedriger sind als nach dem Stand der Technik
bekannte Kunststoffformteile.
Für die effiziente Herstellung der Transponder ist es vorteilhaft,
dass die Verbindung zwischen dem Mikrochip und der Antennenstruktur des RFID-Transponders
mittels Kontakthügeln, gedruckten Kontakten oder mittels additiver Verfahren
hergestellter Kontakte erfolgt.
Die Verbindung zwischen dem Mikrochip und der Antennenstruktur des
RFID-Transponders wird vorteilhaft mittels Kontakthügeln und unter Nutzung
von isotrop leitenden, anisotrop leitenden oder nicht-leitenden Klebstoffen ausgebildet.
Weiterhin wird die Verbindung klassisch unter Nutzung metallischer
Verbindungstechniken durch Löten oder Schweißen hergestellt.
Alternativ dazu wird die Verbindung zwischen Mikrochip und der Antennenstruktur
des RFID-Transponders ohne Kontakthügel und unter Nutzung von gedruckten oder
galvanischen, chemischen sowie vakuumtechnischen Abscheideverfahren hergestellt.
Der Erfindungsgedanke ganz allgemein ist anwendbar auf jedwede Art
von Kunststoffformteilen, die im IN-MOULD-Verfahren hergestellt und dabei mit Flächenelementen,
wie beispielsweise Etiketten, versehen werden. Vom Erfindungsgedanken umfasst sind
insbesondere Kunststofformteile zur Kennzeichnung von Gegenständen, die selbst
aus anderen, nicht IN-MOULDfähigen Materialien bestehen, wie beispielsweise
Metall, Glas oder Holz. Die erfindungsgemäßen Kunststoffformteile mit
den In-MOULD-Etiketten mit integriertem RFID-Transponder werden
mit Gegenständen, wie Gasflaschen fälschungs- und manipulationssicher
beispielsweise durch Formschluss verbunden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass
das Material des Etiketts Zuschlagstoffe zur Angleichung des Schrumpfungs- und Ausdehnungsverhaltens
an das Material des Kunststoffformteils enthält, wodurch auch ansonsten unterschiedliche
Materialien für einen gemeinsamen Einsatz in IN-MOULD-Verfahren modifiziert
werden können.
Derartige Zuschlagstoffe sind beispielsweise Partikel anorganischer
Materialien wie Tone, Sande oder Zeolithe.
In besonderer Art und Weise wird es dadurch möglich, die Form
ändernden Eigenschaften der Materialien für das Etikett mit dem zusätzlichen
Effekt einer Veränderung der Oberfläche des Etiketts und damit verbundener
Eigenschaftsänderungen für eine verbesserte Beschreibbarkeit oder Ähnliches
zu erreichen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezugnahme
auf die zugehörigen Zeichnungen. Es zeigen:
1: Kunststoffformteil mit flexiblem Etikett und RFID
Transponder
2: Gasflasche mit Kunststoffformteil mit integriertem
flexiblem Etikett und RFID-Transponder.
In 1 ist ein Ausschnitt eines Kunststoffformteiles
1 dargestellt, welcher einen RFID-Transponder 2 in IN-MOULD-Technologie
enthält. Das Kunststoffformteil 1 wird in Spritzgusstechnik aus Polyethylen
hergestellt.
Das Etikett 3 ist das Trägermaterial für den RFID-Transponder
2, auf welchem die Transponderantenne 6 und der Mikrochip
5 angeordnet sind, und ist gleichfalls aus Polyethylen ausgebildet.
Um mechanisch den größten Schutz vor einer Zerstörung
der relativ empfindlichen Antennenstruktur 6 zu gewährleisten, ist
der Transponder 2 mit der Antennenstruktur 6 und dem Mikrochip
5 auf der Rückseite 7 des Etiketts 3 angeordnet.
Eine stoffschlüssige und somit schwer bzw. untrennbar ausgebildete
Verbindung zwischen Kunststoffformteil 1 und Etikett 3 wird durch
das IN-MOULD-Verfahren erzeugt. Dabei wird das Etikett 3 während des
Herstellungsprozesses des Kunststoffformteiles 1 direkt mit in die Form
eingebracht und eingespritzt. Es entsteht eine Verbindung zwischen den Materialien
des Kunststoffformteiles 1 und des Etiketts 3, die äußerst
widerstandsfähig ist und letztlich durch die Materialeigenschaften der auf
diese Weise verbundenen Materialien selbst bestimmt wird. Die nach dem Herstellungsprozess
heißen Kunststoffformteile 1 kühlen ab und schrumpfen definiert
auf die Endmaße der Produkte. Die Verbindung von Kunststoffformteil
1 und Etikett 3 bleibt konzeptionsgemäß relativ zueinander
stabil erhalten, da die beiden Schichten im wesentlichen das gleiche Schrumpfungsverhalten
aufweisen. Somit entstehen keine Spannungen zwischen den Schichten, die zu einer
Zerstörung des Transponders 2 und insbesondere der Antennenstruktur
6 führen können.
Das Etikett 3 ist auf seiner Vorderseite 4 –
und damit optisch von außen erfassbar – zusätzlich mit einem Strichcode
versehen. Dadurch können Informationen über das Kunststoffformteil parallel
oder zusätzlich mit einem alternativen Erfassungssystem ausgelesen werden.
Weiterhin gestattet das von außen sichtbare Etikett 3 die Platzierung
von grafischen Elementen zu Werbe- oder Kennzeichnungszwecken auf der Vorderseite
4 des Etiketts 3.
Der besondere Vorteil der vorgeschlagenen Lösung liegt in der
Reduzierung der Kosten für die Herstellung und die Materialien des identifizierbaren
Kunststoffformteiles. Durch den einlagigen Aufbau und damit die konsequente Anpassung
der Werkstoffe des Etiketts an das Inmouldmaterial sind keinerlei Änderungen
durch die zusätzliche RFID Funktionalität im Etikett am herkömmlichen
Inmouldprozess notwendig.
Besonders effizient ist das Verfahren zur Herstellung des Etiketts
ausgebildet, wenn die Herstellung des einlagigen Etiketts komplett im kontinuierlichen
Rolle-zu-Rolle-Fertigungsverfahren erfolgt.
So werden in einem ersten Druckschritt die Oberseiten des Etiketts
mit optisch detektierbaren Informationen, Barcode und/oder Schriftzeichen oder Bildern
bedruckt und getrocknet. Parallel hierzu oder anschließend werden die Unterseiten
des Etiketts, ebenfalls im Rolle zu Rolle Verfahren, mit elektrisch leitenden Materialien
zur Ausbildung der RFID-Antennen bedruckt. Die Härtung der Leitpasten erfolgt
in einem Temperaturbereich kleiner 150°C, um die Eigenschaften des Etikettenmaterial
nicht irreversibel zu verändern. Die Positionierung der Antennenstruktur auf
der Rückseite des Etiketts zu den optisch detektierbaren Information auf der
Vorderseite des Etiketts erfolgt unter Nutzung von Positioniermarken.
In einem sich daran anschließenden Montageprozess wird der RFID-Chip
mit der Antenne in Flip Chip Technologie und unter Nutzung von Klebstoffen verbunden.
Die Klebstoffe selbst sind dem Trägermaterial angepasst und
die Härtung der Klebstoffe erfolgt durch partielle Wärmezufuhr für
eine Zeitdauer von kleiner als 9 sec. Die RFID-Etiketten werden anschließend
elektrisch getestet und nachfolgend wird die Information des Barcodes gelesen und
in den zugehörigen RFID-Chip geschrieben.
Die so hergestellten Etiketten werden in dem an sich bekannten Inmouldprozeß
ohne notwendige technologische Änderungen, mit dem Behältnis oder dem
Kunststoffformteil stoffschlüssig verbunden.
In 2 ist eine Ausgestaltung der Erfindung
gezeigt, welche die Kennzeichnung von Gegenständen aus nicht in-mould-fähigen
Materialien mittels Kunststoffformteilen ermöglicht, welche mit flexiblen Etiketten
mit RFID-Transpondern versehen und mit den entsprechenden Gegenständen verbunden
sind.
Über die beliebig an die jeweiligen Gegenstände anpassbaren
Kunststoffformteile ist das Prinzip der Kennzeichnung von Behältnissen oder
Gegenständen mit manipulationssicheren Etiketten auf dieselben möglich,
auch wenn die Behältnisse oder Gegenstände selbst nicht aus einem in-mould-fähigen
Material ausgebildet sind.
Dieser Erfindungsgedanke ist anschaulich verwirklicht am Ausführungsbeispiel
einer Gasflasche 8, welche aus einem Flaschenkopf 9, einem Flaschenkörper
11 und einem dazwischen liegenden Flaschenhals 10 besteht. Der
Flaschenhals 10 zwischen Flaschenkopf 9 und Flaschenkörper
11 ist verjüngt und mit einem Flaschenkragen 12 ummantelt,
wobei Vorkehrungen getroffen sind, den Flaschenkragen 12 manipulations-
und fälschungssicher, beispielsweise formschlüssig, mit dem Flaschenhals
10 zu verbinden.
Der Flaschenkragen 12 ist als Kunststoffformteil ausgebildet,
in welchen das Etikett 3 stoff- und formschlüssig integriert ist.
In die Rückseite 7 des Etiketts 3 wiederum ist der RFID-Transponder
2 mit der Antennenstruktur 6 und dem Mikrochip 5 integriert.
Sicherheitstechnisch hochrelevante Daten, wie Gefahrenklasse und chemische
Zusammensetzung des Inhalts der Flasche sind bevorzugt redundant auf dem Barcode,
dem Aufdruck des Etiketts und auf dem Transponder gespeichert. Somit sind die Erkennbarkeit
des Inhalts und damit zusammenhängende Behandlungsvorschriften sofort für
einen Betrachter optisch erkennbar und gleichzeitig für Transponder-gestützte
Informationssysteme elektronisch erfassbar. Dies erhöht nachhaltig die Sicherheit
und verhindert weitgehend Manipulationen.
- 1
- Kunststoffformteil
- 2
- RFID-Transponder
- 3
- Etikett, Trägermaterial
- 4
- Vorderseite des Etiketts 3
- 5
- Mikrochip
- 6
- Transponderantenne, Antennenstruktur
- 7
- Rückseite des Etiketts 3
- 8
- Gasflasche
- 9
- Flaschenkopf
- 10
- Flaschenhals
- 11
- Flaschenkörper
- 12
- Flaschenkragen