Die Erfindung betrifft ein Kommunikationsmodul für Briefkästen,
Briefkastenanlagen, Haussprechanlagen oder externe Sprechstellen, wie beispielhaft
Stelen, das drahtlos und autark über ein Solarmodul betrieben wird. Unter Briefkasten
ist erfindungsgemäß auch lediglich ein fest montierter, beispielsweise
in einem Pfeiler eingebauter, Ein- oder Durchwurf zu verstehen.
Aus dem Stand der Technik sind bereits vielfältige Türkommunikationssysteme
bekannt, wobei das System entweder drahtgebunden arbeitet oder die Datenübertragung
über eine analoge Funkverbindung sichergestellt wird. Ferner sind Systeme bekannt,
bei denen als Energiequelle ebenfalls eine Solarzelle in Frage kommt. So ist in
der DE 43 04 999 A1 ein Briefkasten
mit einer Signaleinrichtung beschrieben, die unter anderem durch eine Solarzelle
mit elektrischer Energie versorgt werden kann. Dies ist ebenfalls in der G 94 17
258.7 beschrieben. Dort wird die Energieversorgung mithilfe einer Solarzelle für
LCD-Displays dargestellt. Der Einsatz einer Solarzelle als Energiequelle für
einen Scanner bei Briefkästen ist ebenfalls in der DE
102 20 915 A1 erwähnt. Die Einbindung einer Solarzelle als Energiequelle
in eine Türsprechanlage wurde in der DE
198 11 064 C1 erwähnt. Die technische Einbindung wurde jedoch nicht
erläutert.
Die Einbindung einer ortsunabhängigen Stromversorgung durch mindestens
eine Solarzelle in Verbindung mit einem Akkumulator und die Verknüpfung einer
aus dem Stand der Technik bekannten Türsprechanlage mit einem ebenfalls aus
dem Stand der Technik bekannten separaten Sendemodul bei Briefkastenanlagen inklusive
einer Beleuchtung erwiesen sich jedoch in der Vergangenheit als schwierig. So verlangen
die einzelnen elektrischen Komponenten die Zurverfügungstellung unterschiedlicher
elektrischer Spannungen. Zudem sind die Leistungsabnahmen der einzelnen elektrischen
Komponenten sehr unterschiedlich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Briefkasten mit elektrischen
Komponenten, so beispielhaft einer Beleuchtung, mindestens einem Klingeltaster und
einer Gegensprechanlage bereitzustellen, der ohne eine drahtgebundene Stromversorgung
arbeitet, wobei eine dauerhafte und die Funktionssicherheit der elektrischen Komponenten
gewährende Energieversorgung über mindestens eine Solarzelle sicherzustellen
ist. Es ist zu verhindern, dass es bei Spitzenbelastungen zu Systemzusammenbrüchen
kommt. Ergänzend ist ein Kommunikationsmodul mit hoher Sprachqualität
für eine Vielzahl von Teilnehmern sicherzustellen.
Die Aufgaben werden durch ein Kommunikationsmodul gem. Anspruch 1
gelöst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Hiernach besteht das Kommunikationsmodul aus jeweils mindestens einem
DECT-Sender, mindestens einem Sprachmodul, einer Energiequelle mit unsteter Energieproduktion,
die aus mindestens einer Solarzelle und mindestens einem Akkumulator mit Laderegler
oder mindestens einem hoch kapazitiven Kondensator besteht, wobei das Kommunikationsmodul
mindestens einen regulierten elektronischen Spannungswandler und/oder mindestens
einen regulierbaren Spannungsregler besitzt und der oder die regulierten elektronischen
Spannungswandler und/oder regulierbaren Spannungsregler eine variable Ausgangsspannung
der Energiequelle in mindestens zwei vordefinierte Ausgangsspannungen und/oder Stromstärken
zur differenzierten Versorgung des Senders und weiterer Abnehmer wandeln bzw. modellieren.
Die gezielte Modellierung der variablen Ausgangsspannung in mindestens
zwei vordefinierte Ausgangsspannungen von Abnehmern, so des Senders und beispielsweise
einer in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehenen Beleuchtungseinheit ermöglichen
ein ausgewogenes Energiemanagement. Die Spannungen und gegebenenfalls auch die Stromstärke
sind so gezielt auf verschiedene Abnehmer zugeschnitten und können an den Bedarf,
so beispielhaft eines zusätzlichen Türöffners oder Beleuchtungseinrichtungen,
angepasst werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Beleuchtungseinheit
eine Schaltschwelle und einen Dämmerungssensor auf.
Ferner bietet es sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung zur
weiteren Verringerung der Spannung neben dem oder den Wandlern an, eine Abfall-Diode
einzusetzen. Dies ist dann notwendig, wenn die Fertigung eines Wandlers für
einen bestimmten Abnehmer mit bestimmten Spannungsanforderungen zu kostenintensiv
ist.
Erfindungsgemäß können in einer Variante die Wandler
ebenfalls derart miteinander gekoppelt sein, dass eine Ausgangsspannung des ersten
Wandlers erneut reduziert wird, um sie an die Erfordernisse eines Abnehmers, so
des Sendemoduls anzupassen.
Dies kann auch durch eine Koppelung mit dem regulierbaren Spannungsregler
geschehen, sodass auch in der Ausgestaltung der Erfindung eine auch von Hand änderbare
Spannungsmodulation sichergestellt ist. So kann bei fakultativer Zuschaltung eines
weiteren Abnehmers der Energiebedarf optimal angepasst werden, ohne Bauelemente
austauschen zu müssen. Letzteres würde sich bei relativ
einfachen Anlagen, so bei Briefkästen, als sehr kostenintensiv und somit als
unwirtschaftlich erweisen.
Der regulierte elektronische Wandler ist vorteilhafter Weise ein DC/DC-Wandler,
wobei in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ein galvanisch getrennter
Abwärtswandler zum Einsatz kommt. Wichtige Eigenschaften des Wandlers oder
der Wandler sind ein breiter Eingangsbereich, von beispielhaft 9-16 V, eine hochgradige
Glättung der Ausgangsspannung und eine weitgehende Temperaturunempfindlichkeit.
In Abhängigkeit der Jahreszeit ist der Wandler bei Temperaturwerten von –25°C
und bis +80°C voll funktionsfähig. Der Ausgangsbereich des oder der Wandler
ist differenziert und vorzugsweise genau an die Abnehmer angepasst.
Die Energiequelle besteht aus mindestens einer Solarzelle, vorzugsweise
einem Solarmodul und mindestens einem Akkumulator mit Laderegler oder mindestens
einem hoch kapazitiven Kondensator. Als hoch kapazitiver Kondensator kommen ein
oder mehrere Goldcap-Kondensatoren (Goldcap-Register) in Frage. Sofern alternativ
zum Akkumulator Goldcap-Kondensatoren zum Einsatz kommen, kann der Laderegler entfallen.
Der Sender ist mit dem Sprachmodul gekoppelt, sodass das Sprachmodul
ebenfalls über den Sender mit Elektroenergie versorgt wird. Als Sender kommt
in einer Ausgestaltung der Erfindung ein handelsübliches DECT-Sendemodul oder
ein vergleichbares Modul zum Einsatz. Das Sendemodul hat sich als besonders vorteilhaft
erwiesen. Als Sprachmodul kommt eine handelsübliche drahtgebundene Gegensprechstelle
in Betracht.
Durch die Erfindung wird ein Kommunikationsmodul zur Verfügung
gestellt, das ohne drahtgebundene Energieversorgung sowie ohne drahtgebundene Übertragung
der Kommunikationsdaten bei hoher Sprachqualität – des DECT-Standards
wegen – funktionssicher arbeitet, auch dann, wenn mehrere Komponenten, so
die Beleuchtungseinheit und das Sprachmodul gleichzeitig betrieben werden. Die hohe
Funktionssicherheit wird durch das erfindungsgemäß beschriebe Energiemanagement
durch den Einsatz der Wandler mit gezielter Spannungsmodellierung sichergestellt.
Die gewährleistet auch die Flexibilität im Einsatz mit verschiedenen Abnehmern.
Der Einsatz des Sendemoduls in Verbindung mit dem Sprachmodul ermöglicht
zudem die Einbindung von bis zu 12 Teilnehmern einer Telefonanlage. Die Spannungsmodulation
ist hier besonders von Bedeutung, da die dargestellte Variabilität des Sprachmoduls
hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmer eines differenzierten Energiemanagements
bedarf. Auch der Einsatz von unterschiedlichen Elementen eines Sprachmoduls, so
Bauteilen, die dem Menschen ermöglichen, Informationen in Signale zur elektronischen
Verarbeitung umzuwandeln, so Sensoren jeglicher Art, zum Beispiel druckempfindliche
Sensoren, optische oder akustische Sensoren, bedürfen unterschiedlichen Anforderungen,
die durch eine angepasste Modulation der elektrischen Energie, insbesondere einer
Spannungsmodulation, gewährt werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Dabei ergeben sich weitere
Vorteile, Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung aus der nachfolgenden Beschreibung.
Die in dem Ausführungsbeispiel und der Zeichnung sowie den Ansprüchen
dargestellten Merkmale sind für sich einzeln oder in Kombination für die
Erfindung wesentlich.
1 zeigt eine beispielhafte Einbindung des Kommunikationsmoduls
in eine Briefkastenanlage.
2 zeigt ein Blockschaltbild des erfindungsgemäßen
Kommunikationsmoduls.
3 zeigt ein detailliertes Blockschaltbild.
In 1 ist ein Kommunikationsmodul (1)
in eine Briefkastenanlage (2) integriert. Auf dem Dach der Briefkastenanlage
(2) sind Solarzellen (8) als Solarmodul angebracht. Das Kommunikationsmodul
(1) weist neben dem sichtbaren Teil des Sprachmoduls (12) drei
Klingeltaster (13) auf.
2 veranschaulicht schematisch den Aufbau und die Wirkungsweise
des Ausführungsbeispiels. Die durch die Solarzelle (8) erzeugte elektrische
Energie wird über einen Laderegler (6) an einen Akkumulator (9)
– Solarzelle (8), Laderegler (6) und Akkumulator (9)
bilden eine Energiequelle (7) – beziehungsweise bei geladenem Akkumulator
(9) bzw. nach Leistungsbedarf direkt an einen regulierten elektronischen
Spannungswandler (4), im Ausführungsbeispiel ein DC/DC-Wandler, weitergeleitet,
der eine Spannungsaufbereitung der variablen Spannung der Solarzelle (8)
vornimmt und ausgangsseitig eine modellierte Spannung von 3,3 V für einen Sender
(3) – ein DECT-Sender – zur Verfügung stellt. Der Sender
(3) ist gemäß 3 sowohl direkt durch
den regulierten elektronischen Spannungswandler (4) mit einem 3,3 V Anschluss,
als auch über einen weiteren Wandler, im Ausführungsbeispiel ein einstellbarer
Spannungsregler (5) mit einer 8,1 V Ausgangsspannung, an die Energiequelle
(7) angebunden. Der weitere Wandler, der einstellbare Spannungsregler (5),
ist an den Laderegler (6) angebunden. Der Sender (3) ist mit dem
Sprachmodul (12) gekoppelt, sodass bei Bedienung von einem der Klingeltaster
(13) ein Impuls an den Sender (3) geleitet wird,
der in Korrespondenz mit einem Empfänger (14) – ebenfalls nach
dem DECT-Standard oder kompatibel arbeitend – steht, welcher an einer Telefonanlage
(15) angeschlossen ist. Bei fachgerechter Bedienung eines an die Telefonanlage
(15) angeschlossenen Endgerätes kann sodann eine Kommunikation über
das Sprachmodul (12) geführt werden.
3 stellt das Ausführungsbeispiel in weitergehender
detaillierter Form dar. Eine Beleuchtungseinheit (10) weist eine individuell
einstellbare Schaltschwelle (16), einen Dämmerungssensor (11)
sowie eine LED-Einheit (17) auf. Die Solarzelle (8) ist ein monokristalliner
Hochleistungs-Solargenerator. Der Ladestromregler (6) besitzt einen Tiefendladeschutz
sowie einen Überladeschutz. Zum Schutz des Akkumulators (9) wird bei
Unterschreiten einer kritischen Spannung von ca. 11 Volt eine automatische Abschaltung
des Kommunikationsmoduls (1) vorgenommen. Der Akkumulator (9)
ist ein Blei-Gel-Akkumulator.
- 1
- Kommunikationsmodul
- 2
- Briefkastenanlage
- 3
- Sender
- 4
- regulierter elektronischer Spannungswandler
- 5
- regulierbarer Spannungsregler
- 6
- Laderegler
- 7
- Energiequelle
- 8
- Solarzelle
- 9
- Akkumulator
- 10
- Beleuchtungseinheit
- 11
- Dämmerungssensor
- 12
- Sprachmodul
- 13
- Klingeltaster
- 14
- Empfänger
- 15
- Telefonanlage
- 16
- Schaltschwelle
- 17
- LED-Einheit