Stand der Technik
Bekannte Liege-, Schlaf- oder Ruhemöbel weisen in der Regel folgende
Elemente auf: Rahmen/Bettkasten, Lattenrost und Polsterteil (Matratze).
Dabei wird meist ein Rahmen oder Bettkasten verwendet, der ein eingelegtes
Polsterteil (Matratze) einfasst und gegen Verrutschen sichert. In diesen Rahmen
Bettkasten wird ein in der Regel einteiliger Lattenrost eingelegt, der als federnde
Unterlage für ein Polsterteil (Matratze) dient. In der herkömmlichen Ausführung
besteht der oft zerlegbare Bettkasten/Rahmen aus zwei Längstraversen von ca.
2 m Länge und zwei Quertraversen von ca. 1,2 bis 1,4 m Länge. Abgesehen
von einem durch Werkzeuge zu erfolgenden Zusammenbau der Traversen zu einem Rahmen
führt diese Ausführung zu unhandlichen Maßen für Transport,
Lagerung oder Versand.
Die hier beschriebene Erfindung soll die Handhabung von Auf- und Abbau
erleichtern und den Komfort beim Transport oder beim Verstauen (Gästebett)
steigern.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass ein in Anspruch 1 benanntes Gestell ohne eine Vielzahl von Teilen und Handgriffen
werkzeuglos auf- und abgebaut werden kann, welches aufgrund seiner stapelbaren Elemente
in einem PKW transportierbar ist, wobei die Dimension der Einzelteile vermindert
ist.
Beschreibung
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem Lattenrost
und Bettgestell einteilig aus einem Holzwerkstoff hergestellt und in horizontaler
Richtung in einzelne selbstständige Elemente 1 geteilt wird.
Dabei entsteht eine Anzahl von – vorzugsweise sechs –
im wesentlichen U-förmigen Elementen 1, welche die Funktionen von
Bettkasten und Lattenrost eigenständig übernehmen können (1).
2 lässt erkennen, dass durch diese horizontale
Gliederung die maximale Länge der im wesentlichen U-förmigen Elemente
1 auf das Breitenmaß B (1,2 bis 1,4 m) des angedachten Gestells reduziert
werden kann. Dabei ist vorgesehen ein Gestell für ein Liege-, Schlaf- oder
Ruhemöbel aus einer Anzahl von – vorzugsweise sechs – im wesentlichen
U-förmigen Elementen 1, zusammenzusetzen, so ausgeformt, dass jedes
der Elemente 1 einerseits im Bereich der Auflagefläche für ein
Polsterteil 6 eine federnde Eigenschaft aufweist und andererseits eine
Begrenzung für ein einzulegendes Polsterteil 6 (Matratze, siehe
10) bilden kann.
Entsprechend ihrer federnden und begrenzenden Eigenschaften setzen
sich die im wesentlichen U-förmigen Elemente 1 im Verbund zu Bettrahmen
und Lattenrost zusammen. Die Elemente 1 bestehen vorzugsweise aus einem
Verbundwerkstoff, der Holz, Kunststoff oder Metall umfassen kann.
Wie in 3 erkenntlich wird, ist vorgesehen,
die Elemente 1 aus einem plattenähnlichen Grundkörper zu fertigen,
der aus einzelnen Lagen Furnier aufgebaut ist. Dabei ist die Richtung des Faserverlaufs
der einzelnen Furnierschichten orthogonal zueinander gewählt, man spricht von
einer Sperrverleimung. Die Anzahl der Furnierlagen ist in der Regel ungerade, so
dass von der Mitte her ein gleichmäßiger Aufbau in beide Richtungen erfolgt.
Der Faserverlauf des Furniers der Decklagen ist in Längsrichtung gewählt.
Der Aufbau der im wesentlichen U-förmigen Elemente 1 aus einzelnen
Furnierschichten verleiht dem plattenähnlichen Grundkörper eines jeden
Elementes eine grundlegend federnde Eigenschaft. Demzufolge wird kein zusätzlicher
Lattenrost benötigt, da die Elemente selbst diese Funktion übernehmen
können.
Die Elemente 1 zeichnen sich durch einen gleichmäßigen
Schichtaufbau aus, so dass der gesamte Grundkörper von gleichmäßiger
Dicke ist. In der Weiterbildung werden die einzelnen im wesentlichen U-förmigen
Elemente 1 durch eine Formverleimung so ausgeformt, dass die Ränder
des plattenähnlichen Grundkörpers hochgebogen werden. Dabei weisen zwei
Elemente 1 hochgebogene Ränder an den beiden Querkanten QK bzw. an
einer der Längskanten LK auf, während die verbleibenden vier Elemente
mit hochgebogenen Rändern an den Querkanten QK versehen werden. (siehe hierzu
4)
Die nach oben gerichteten freien Enden 1b der im Elemente
1 bilden eine Begrenzung, die das einzulegende Polsterteil 6 einfasst.
Beim Zusammensetzen der Elemente 1 zu einem Gestell, durch
ein textiles, nicht dehnbares Verbindungselement 2, werden die beiden Elemente,
die an den Quer- bzw. an einer Längskante hochgebogene Ränder aufweisen,
an vorderster bzw. hinterster Stelle als Endstücke ES eingesetzt. Im Sinne
des Pfeils P1 wird so das Polsterteil 6, welches in das Gestell eingelegt
werden soll, an Kopf- und Fußseite gehalten und ein Verrutschen in Längsrichtung
wird verhindert. Die Elemente, deren Querkanten QK mit hochgebogenen Rändern
versehen sind, werden als Mittelstücke MS zwischen den Endstücken ES eingesetzt.
Zusammen mit den hochgebogenen Rändern der Querkanten QK der Endstücke
bilden diese eine seitliche Begrenzung, so dass auch ein Verrutschen des Polsterteils
6 im Sinne des Pfeils P2 in Querrichtung nicht möglich
ist (siehe hierzu 5 und 6).
Die waagrechten Bereiche 1a der Elemente 1 dienen
als Auflagefläche für ein Polsterteil 6. Die waagrechten Bereiche
1a der Elemente sind vorzugsweise so aufgeformt, dass die Auflagefläche
für das Polsterteil 6 zur Mitte hin eine Wölbung/Überspannung
aufweist. Diese Wölbung/Überspannung verbessert zusätzlich die grundlegend
federnde Eigenschaft der im wesentlichen U-förmigen Elemente in einer Art welche
für einen Lattenrost üblich ist (7).
Dabei können Breitenmaße B (und Längenmaße L)
der im wesentlichen U-förmigen Elemente 1 variieren, so dass das Gestell
eine seitlich begrenzte Auflagefläche für Polsterteile 6 beliebiger
Querschnitte bietet (2). Die gleichmäßige
Dicke (von ca. 11–15 mm) der im wesentlichen U-förmigen Elemente variiert
aus konstruktiven Gründen in Abhängigkeit des Breitenmaßes des Gestells.
So werden beispielsweise 1200 mm breite Elemente eine Dicke von 11–12 mm,
Elemente von 1400 mm Breite eine Dicke von 14–15 mm aufweisen (8).
Die Verbindung der Elemente 1 zu einem Gestell erfolgt werkzeuglos
durch ein textiles, vorzugsweise nicht dehnbares Verbindungselement 2 (z.
B.: Nylongurt).
Die Anbringung des Verbindungselementes 2 an den einzelnen
Elementen erfolgt durch Befestigungspunkte 2a (vorzugsweise Druckknöpfe)
so, dass sich das Verbindungselement bei Einlegen des Polsterteiles 6 in
das Gestell spannt (9 und 10).
Durch die einzelnen Befestigungspunkte 2a (Druckknöpfe) zwischen dem
textilen Verbindungselement 2 und den im wesentlichen U-förmigen Elementen
1 ist für die Elemente 1 beim Einlegen des Polsterteils
6 eine bestimmte Anordnung zueinander vorgesehen, welche die Gesamtlänge
L des Gestells bedingt.
Je nach Anordnung der Befestigungspunkte 2a an dem Verbindungselement
2 lässt sich so bei gleich bleibender Dimensionierung der im wesentlichen
U-förmigen Elemente 1 die Gesamtlänge L des Gestells variieren.
Die Anordnung der Befestigungspunkte 2a ist so zu wählen, dass beim
Einlegen des Polsterteils 6 und daraus folgender Spannung des textilen
Verbindungselementes 2 die Einzelelemente 1 so zueinander positioniert
werden, dass ein Freiraum 3 zwischen den Elementen 1 verbleibt
(2).
2 kann entnommen werden, dass die Auflageflächen
1a der im wesentlichen U-förmigen Elemente 1 dabei längliche,
dem vorbestimmten Freiraum 3 zwischen den Elementen 1 entsprechende
Materialaussparungen 4 aufweisen. Die Breite (von vorzugsweise max. 40
mm) von Freiraum 3 und Materialaussparungen 4 ist so gewählt,
dass die Elemente 1 als Auflage für Polsterteile 6 unterschiedlichsten
Aufbaus (Latexmatratze, Federtaschenkemmatratze...) dienen können.
Aufgrund der Freiräume 3 zwischen den Elementen
1 und der Materialaussparungen 4 in den Auflageflächen
1a der Elemente 1 wird einerseits die benötigte Belüftung
des Polsterteils 6 gewährt. Andererseits wird durch die Aussparungen
4 die Auflagefläche 1a der im wesentlichen U-förmigen
Elementen 1 einer Weise ausgestaltet, dass der brettartige Querschnitt
BQ der Elemente 1 im Auflagebereich 1a des Polsterteils
6 auf Lattenquerschnitte LQ reduziert wird. Durch die Verringerung des
brettartigen Querschnitts BQ der Auflagefläche 1a der Elemente
1 erhalten diese die federnde Eigenschaft von Latten (siehe hierzu
11) Die im wesentlichen U-förmigen Elemente
1 sind zusätzlich durch angesetzte Füße 5 vom Boden
abgehoben, so dass die Belüftung des Polsterteiles 6 in ausreichendem
Maße erfolgen kann.
Jedes der Elemente 1 ist mit vorzugsweise vier Füßen
5 versehen, die in ihrer Position entlang der Längsachse des Elementes
um einen Weg von beispielsweise 90–150 mm verstellbar sind, so dass die federnde
Eigenschaft der lattenähnlichen Teilbereiche der Auflagefläche
1a der Elemente 1 reguliert werden kann (12).
Die Verstellung der Füße 5 entlang der Längsachse eines
jeden Elementes 1 kann werkzeuglos erfolgen. Dabei ist in den lattenähnlichen
Teilbereichen der horizontalen Auflageflächen 1a der Elemente
1 ein Langloch 8 für jeden Fuß 5 vorgesehen,
so ausgebildet, dass eine Hülsenschraube 9 zum Feststellen (Kontern)
der Füße 5 flächenbündig in der horizontalen Auflagefläche
1a eingesetzt werden kann. Das Kontern erfolgt durch eine manuelle Drehbewegung
der Füße 5 gegen den Uhrzeigersinn. Die Position der Füße
5 kann für jeden lattenähnlichen Teilbereich der horizontalen
Auflagefläche 1a der Elemente 1 individuell eingestellt werden.
Durch die Verstellbarkeit der Fußpositionen lassen sich in verschiedenen Bereichen
der Auflagefläche für das Polsterteil (Hals-, Schulter-, Lenden- oder
Gesäßbereich) unterschiedliche Härtegrade erreichen. Die Position
der Füße 5 im Randbereich verleiht den überspannten lattenähnlichen
Teilbereichen der Elemente 1 eine erhöhte federnde Eigenschaft, wohingegen
ein Einrücken der Füße 5 in den inneren Bereich die federnde
Eigenschaft reduziert (siehe hierzu 13).
Um ein auf der horizontalen Fläche 1a der Elemente
1 liegendes Polsterteil 6 umlaufend einzufassen, sind die freien
Enden 1b der Elemente 1 in einem Winkel von vorzugsweise 90–92
Grad zur horizontalen Auflagefläche 1a nach oben gerichtet. Da ein
formschlüssiges Ineinandergreifen der gestapelten Elemente 1 ohne
Formschräge nicht möglich ist, sind die nach oben gerichteten
freien Enden 1b der im wesentlichen U-förmigen Elemente
1 in der senkrecht stehenden Fläche so ausgeformt, dass die Elemente
1 aufeinander gestapelt werden können.
Die nach oben gerichteten freien Enden 1b der im wesentlichen
U-förmigen Elemente 1 werden im gebogenen Bereich mit horizontalen
Schlitzen 7 versehen. Es entsteht eine Kante K im gebogenen Bereich, in
die das darunter liegende Element beim Aufstapeln greifen kann (14).
Die Position der Schlitze 7 in den gebogenen Bereichen der Elemente ist
so gewählt, dass sich daraus horizontale Abstände ergeben, die es ermöglichen,
die Füße 5 im Stapel an den Elementen 1 zu belassen.
Außerdem können Vertiefungen oder Erhöhungen für die Füße
im waagrechten Bereich 1a der Elemente vorgesehen werden, welche die Position
der aufeinander gestapelten Elemente zusätzlich zu den Aussparungen
7 oder anstelle dieser sichern (siehe hierzu 15
und 16).
Durch die horizontalen Schlitze 7 greifen die Elemente
1 im Stapel ineinander und sind so gegen ein verschieben in Längsrichtung
abgesichert.
Die nach oben gerichteten Enden 1b der Elemente
1 sind im Randbereich der Fläche mit Radien R versehen, wodurch die
Breite im Endbereich auf ein Maß reduziert wird, welches der Länge der
Aussparung 7 (Schlitz) in der nach oben gerichteten Fläche
1b eines jeden Elementes 1 entspricht. Dadurch werden die Elemente
1 im gestapelten Zustand zusätzlich in ihrer Position fixiert, damit
eine Verschiebung verhindert wird.
Das textile Verbindungselement 2, welches der Verbindung
der Elemente 1 zu einem Gestell dient, kann auch als fixierendes Element
um den Stapel der Elemente 1 gelegt werden und diesen in einer geschlossenen
Einheit zusammenhalten und gegen ein Verschieben in Querrichtung abzusichern. Auf
diese Weise werden die einzelnen Elemente zu einer transportfreundlichen Einheit
zusammengefasst.
Das durch das Stapeln der Elemente 1 erreichte reduzierte
Packmaß (17) des Gestells, in Verbindung mit einer
rollbaren Matratze macht einen Transport im herkömmlichen PKW möglich.