Lüftungsventile (auch Tellerventile genannt) sind Stand der Technik
und werden in der Lüftungstechnik als Luftauslässe eingesetzt.
Derartige Ventile bestehen aus einem zylinderförmigen Einbaurahmen
mit einseitig überstehendem Rand, der auf der Randseite die Verbindung zur
Wand oder Decke herstellt; am hinteren Ende (Wandinnenseite) des Einbaurahmens wird
die Luft zu- oder abgeführt. An der Wandaußenseite (Raumseite) wird in
den Einbaurahmen ein strömungstechnisch günstiger Ventileinsatz befestigt.
Über den Ventileinsatz ist von der Rauminnenseite aus die Luftmenge über
hinaus- oder hineindrehen des Ventiltellers zu regulieren (Veränderung des
freien Querschnitts). Die Maße von Einbaurahmen und Ventileinsatz sind aufeinander
abgestimmt und werden als eine Verkaufseinheit vertrieben. Sämtliche Bauteile
bestehen aus Metall.
Dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bauteile werden üblicherweise
durch an den überstehenden Rand angebrachten Verschraubungen mit der Wand oder
Decke von der Rauminnenseite her befestigt.
Diese Lüftungsventile werden absolut überwiegend in Gipskartonplatten
eingebaut. Insbesondere bei Gipskartonplatten bereitet eine stabile, fachgerechte
Schraubbefestigung erhebliche Probleme, da der Gipskarton beim hineindrehen einer
Schraube wegbricht.
Der aktuelle Stand der Technik wird durch 1
dargestellt.
Diese zeigt die Befestigung des Einbaurahmens (1) an der
Gipskartonplatte (2) durch Verschraubung (3) im Bereich des überstehenden
Randes (4). Der Abstand von der Schraubenachse der Verschraubung (3)
bis zur Außenkante der Gipskartonplatte beträgt ca. 6 mm. Der Ventileinsatz
(5) wird in den Einbaurahmen (1) durch Bajonettverschluss fixiert.
Am Ventileinsatz (5) ist der veränderbare freie Querschnitt (6)
dargestellt.
Der dem Schutzanspruch zu 1 zugrundeliegenden Erfindung liegt das
Problem zugrunde, eine stabile Befestigung des Einbaurahmens an der Gipskartonplatte
zu schaffen, ohne diesen mit der Gipskartonplatte zu verschrauben.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch zu 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Die Erfindung besteht aus einem neuen zusätzlichen Bauteil (nachfolgend
als Anbauerweiterung bezeichnet). Die Anbauerweiterung besteht aus einem Einsteckring
und einem Sonderbundkragen. Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Gipskartonplatte
zwischen den überstehenden Rändern des Einbaurahmens und den Rändern
des Sonderbundkragens eingeklemmt wird. Auf diese Weise wird eine stabile und verlässliche
Befestigung des Einbaurahmens an der Deckenplatte auch ohne Verschraubung mit dieser
gewährleistet.
Eine Modifizierung der vorhandenen Verkaufseinheit (Einbaurahmen mit
Ventileinsatz) ist nicht erforderlich.
Die erforderlichen Einzelteile werden durch die 2
dargestellt.
Diese zeigt den vorhandenen Einbaurahmen (1), den Sonderbundkragen
(7), sowie den Einsteckring (8).
Die Komponenten des Sonderbundkragens (7) und die des Einsteckrings
(8) sind fest miteinander verbunden. In die Bohrung des in den Sonderbundkragen
(7) integrierten Bügels ist ein Gewinde geschnitten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird durch die
3 dargestellt.
Diese zeigt den Einbaurahmen (1) in welchen der Einsteckring
(8) von unten eingefügt wurde. Er drückt an die Verjüngung
des Einbaurahmens (1).
Dieser Einsteckring (8) wird an seinem Bügel wiederum
mittels einer Schraube (10) mit Unterlegscheibe (11) von unten
mit dem Bügel des Sonderbundkragens (7) verschraubt.
Diese Schraubverbindung führt dazu, dass sich der Einbaurahmen
(1) und der Sonderbundkragen (7) gegen einander ziehen und die
Deckenplatte zwischen den Rändern des Sonderbundkragens (7) und des
Einbaurahmens (1) fest eingeklemmt wird.